#Doppelverbeitragung soll dieses Jahr noch abgeschafft werden

#Doppelverbeitragung soll noch dieses Jahr abgeschafft werden und wie vor 2004 abgeändert werden.

von www.bAV-Experte.de

 

Jens Spahn plädiert jetzt für eine Regelung, „die die Rechtslage vor 2004 wiederherstellt“, also eine „Halbierung des Beitragssatzes“.

Für die Rentner mit Betriebsrente bedeutet dies eine deutliche Verbesserung.

Während bisher rund 19% von der Betriebsrente für die Kranken- und Pflegeversicherung bei Rentnern (KVdR) abgezogen wurde, soll zukünftig nur der halbe Beitragssatz abgezogen werden.

Gerecht ist dies allemal.

Hintergrund:

Wer eine betriebliche Altersversorgung abschließt, spart Steuern und Sozialabgaben (Beiträge sind innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen 4%, sowie Steuern bis zu 8%).

Auch der Arbeitgeber spart diese Sozialabgaben.

Ab der Leistungsphase müssen dann Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken – und Pflegeversicherung gezahlt werden (Krankenversicherung der Rentner, KVdR).

Hierbei wurden ab 2004 bis heute der volle Beitragssatz abgezogen.

Laut Focus-Bericht ( https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/reform-bei-den-kassenabgaben-millionen-arbeitnehmer-koennen-auf-mehr-geld-hoffen_id_10210668.html )

hat jetzt Jens Spahn der Halbierung des Beitragssatzes zugestimmt.


Bei 500 € Betriebsrente wurden bei dem Arbeitnehmer bisher ca. 95 € für die Kranken – und Rentenversicherung abgezogen.

Nach der Umsetzung der neuen Regelung würde die Rente dadurch nur noch zur Hälfte mit den Beiträgen belastet werden und somit etwa 47 € mehr Rente ausgezahlt werden.

Beispiel:   

Bisher:

Brutto Betriebsrente: 500 €

Abzug Kranken-Pflegeversicherung: 88,25 €

Netto:                            411,65 €

Nach Halbierung des Beitrages:

Brutto Betriebsrente: 500 €

Abzug Kranken-Pflegeversicherung: 44,13 €

Netto:                               455,87 €


Dies entspricht einer Netto-Rentenerhöhung der Betriebsrente von  10,75 %. (Die Besteuerung der Betriebsrente wurde hierbei nicht berücksichtigt, da die Versteuerung der Betriebsrente auch von anderen Einkünften abhängig ist.)

Bei einer ganz kleinen Personengruppe (freiwillig Krankenversicherte in der gesetzlichen Krankenkasse) ändert sich jedoch nichts.

Fast alle Rentner sind jedoch in der „Krankenversicherung der Rentner“ versichert.

In die Krankenversicherung der Rentner kommen in der Regel alle gesetzlich Versicherten Rentner dann, wenn sie im letzten halben Arbeitsleben gesetzlich zu 90% krankenversichert waren.

Auch für privat krankenversichert ändert sich hierdurch nichts, da der Beitrag bei privat Krankenversicherten unabhängig von der Rentenhöhe ist.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Auch wenn durch die Niedrigzinsphase die betriebliche Altersversorgung nicht so attraktiv erscheinen lässt, so muss man auch berücksichtigen, dass:

– die Ansparung nicht aus versteuertem Geld, sondern aus dem Bruttogehalt erfolgt. Die Ansparrate ist somit etwa doppelt so hoch, wie aus dem Nettogehalt. Daraus entstehen dann die doppelten Zinsen. Die Ablaufleistung muss zwar versteuert werden, jedoch bei Rentenzahlung i.d.R. mit einem niedrigeren Steuersatz.

nur die Betriebsrente bietet eine lebenslange Rentenzahlung. Angespartes Kapital, das ja aus dem Nettoeinkommen erheblich niedriger ist, kann schneller verbraucht sein und reicht somit nicht bis zum Lebensende.

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Der betriebswirtschaftliche Leitfaden für die betriebliche Altersversorgung

für Arbeitgeber, Steuerberater, Rentenberater und bAV-Spezialisten

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Die Entgeltumwandlung (in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) ist somit für Arbeitnehmer hoch interessant, denn die Vorteile sind gegenüber anderen Sparformen unschlagbar.

Vorteile:

  1. Arbeitgeberzuschuss 15 % (§ 1a Abs. 1a BetrAVG)
    Die Beiträge, die der Arbeitnehmer für seine Altersversorgung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds aufwendet, müssen durch den Arbeitgeber mind. mit 15 % bezuschusst werden, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs, 1a BetrAVG). Viele Arbeitgeber sind sogar bereit 20-50 % als Arbeitgeberzuschuss zu gewähren (Grund: Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers beträgt zwischen 20 und 28 %, je nach Branche und Betriebsgröße; zusätzlich spart der Arbeitgeber betriebswirtschaftliche Kosten, die individuell zu berechnen sind). Durch einen höheren Ag-Zuschuss bindet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an den Betrieb (Fachkräftemangel).
  2. Regelmäßig doppelte Ansparrate, als beim privaten Sparvorgang      Die Beiträge für eine Entgeltumwandlung werden vom Bruttoeinkommen direkt abgezogen. Sie werden sozialversicherungs- und steuerfrei gezahlt (Sozialversicherung: § 1 Abs. 1 Nr. 9 bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 4 SvEV; Steuern § 3 Nr. 63 EStG). Wenn ein Arbeitnehmer privat Geld für die Altersversorgung anspart, dann kann er bei einer betrieblichen Altersversorgung regelmäßig den doppelten Betrag für das Alter ansparen.
  3. Auch wenn die Niedrigzinsphase heute bei einem Sparvorgang geringere Zinsen verursacht, so hat der Arbeitnehmer bei einer betrieblichen Altersversorgung die doppelt so hohe Zins-Chance gegenüber anderen Sparprodukten, da er den doppelten Beitrag in der betrieblichen Altersversorgung anspart.
  4. Die Auszahlung ist zwar voll steuerpflichtig, jedoch bei einer Rentenzahlung oft auch steuerfrei, wenn das zu versteuernde Einkommen innerhalb der Freibeträge liegt und das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet.
  5. Die betriebliche Altersversorgung bietet eine lebenslange Rentenzahlung. Würde ein Arbeitnehmer Geld privat ansparen, dann könnte er aufgrund der Tatsache, dass er nur die hälfte anspart und keinen Arbeitgeberzuschuss erhält, weniger Geld zur Verfügung. Dieses angesparte Geld müsste dann der Arbeitnehmer sich selbst in raten einteilen und hoffen, dass dies bis zu Lebensende reicht. Die lebenslange Rentenzahlung ist ein unschlagbares Argument für die betriebliche Altersversorgung (insbesondere bei der Direktversicherung oder Pensionskassen).

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Freiwillige Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung interessant?

Gesetzliche Rentenversicherung Ein Netzwerk von Beratern ist notwendig

Gesetzliche Rentenversicherung Ein Netzwerk von Beratern ist notwendig

In einem Fernsehbericht des MDR-Zitat wurde das Thema Freiwillige Zuzahlungen in die #gesetzliche #Rentenversicherung veröffentlicht. Bei der Prüfung von Sonderzahlungen sind vielfältige Bereiche zu beachten.

Zitat: 

„Zusatzbeiträge für Vorruhestand immer beliebter –
Rentenversicherte zahlen freiwillige #Zusatzbeiträge, um vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
2017 nutzten über 11.600 Menschen diese Möglichkeit. Im Jahr zuvor waren es noch weniger als 4.500.“

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/freiwillige-zusatzbeitraege-vorruhestand-rente-rentenversicherung-100.html

Inwieweit Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung interessant sind, sollte unbedingt jedoch aus mehreren Perspektiven betrachtet werden. Besonders bietet sich ein Team aus folgenden Berufsfeldern an:

  • Steuerberater, steuerlich
  • Rentenberater, renten- sowie krankenversicherungsrechtlich
  • bei einem Versicherungsvermittler (Versicherungsvarianten)
  • Spezialisten für betriebliche Altersversorgung (ideal Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung)

Grundsätzlich sind vor freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung folgende Punkte interessant und zu beachten:

Beraterteam Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Generationenberater (Zertifizierung IHK), Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)

Das Beraterteam für die Rente: Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Generationenberater (Zertifizierung IHK), Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)

  1. Für Versicherte in den neuen Bundesländern sind Sonderzahlungen grundsätzlich interessanter; zumindest noch so lange, wie die Beitragsbemessungsgrenzen unterschiedlich sind.
  2. Wer länger als der Durchschnitt lebt, profitiert davon.
  3. Wenn der Versicherte bspw. verheiratet ist, profitiert auch der Hinterbliebene durch eine höhere Hinterbliebenenrente; die Witwen-/Witwerrente beträgt regelmäßig 55 bzw. 60%.
  4. Geht der Versicherte früher in Rente, ist der steuerpflichtige Anteil der Rente geringer.
  5. Sonderzahlungen können bei intelligenter Gestaltung steuerlich geltend gemacht werden.
  6. Eine höhere Rente führt oft zu einem höheren Krankenkassenbeitrag. Sonderzahlungen, die zu einer höheren Rente führen, können auch zu einem höheren Krankenkassenbeitrag führen. Je nach Art der Krankenversicherung (KVdR, freiwillig gesetzlich versichert oder privat krankenversichert) kann der Krankenversicherungsbeitrag durch eine Zuzahlung höher sein.
  7. Stirbt der Versicherte früher (ohne Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung), dann ist die Sonderzahlung umsonst gewesen. 
    Bei einer Privaten Rentenversicherung als Sofortrente (mit Beitragsgarantie) würden die Erben (Bezugsberechtigten) die Rente weiter erhalten.
  8. Im Zusammenhang mit einem frühzeitigen Todesfall ist noch folgendes zu beachten:
  • Wird der Einmalbeitrag in einem Fonds, Bankguthaben oder als „Sofortrente mit Beitragsrückgewähr“ angelegt, wird der Kapitalbetrag dem steuerpflichtigen Erbe hinzugerechnet. Hierdurch ist die Erbschaftsteuer höher, als bei einer „Sofortrente mit Rentengarantiezeit„.
  • Spielt die Erbschaftsteuer eine Rolle, dann ist eine Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit eher empfehlenswert. Allerdings müssen hierbei auch gewisse Vertragskonstellationen beachtet werden, damit Erbschaftsteuer, Erbrecht sowie andere steuerliche Punkte ideal genutzt werden können (z. B. auch § 14 Abs. 1 BewG).

Last, but not least darf nicht vergessen werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung nach dem sogenannten Umlagesystem finanziert wird. 

Derzeit finanzieren etwa 45 Mio. Erwerbstätige insgesamt 24,7 Mio. Renten, davon 17,7 Mio. Altersrenten. In den kommenden 25-30 Jahren sinkt die Anzahl der Erwerbstätigen auf etwa 32 Mio., wobei die Anzahl der Rentner erheblich ansteigen wird. 2011 waren ca. 16,8 Mio 65 Jahre und älter. Im Jahr 2017 sind betreits 17,7 Mio. Menschen 65 Jahre.

Gemessen am prozentualen Gesamtanteil der Bevölkerung ergab sich in der Vergangenheit folgendes Bild:

  • 1960: 11,6 %
  • 1970: 13,8 %
  • 1980: 15,5 %
  • 1990: 14,9 %
  • 2000: 16,6 %
  • 2010: 20,6 %
  • 2016: 21,2 %

In den kommenden 40 Jahren wird der Anteil der Generation 65 Plus etwa 35 % betragen.

Inwieweit die gesetzliche Rentenversicherung als Umlagesystem mit einer Rentensicherung von 48 % erhalten bleibt, ist deshalb kritisch zu betrachten. Rentenabsenkungen, die sich dann auch auf freiwillige Zuzahlungen auswirken, sollten hierbei berücksichtigt werden.

Die Prüfung sollte deshalb durch ein Beraterteam oder die Nutzung der o. g. Berufsfelder stattfinden.

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Werner Hoffmann 
1. Vorsitzender Forum-55plus.de e. V.  
Generationenberater (Zert. IHK), 
Seniorenberater (Zert. – NWB-Akademie f. Steuerberater, Fachanwälte f. Steuerrecht & Erbrecht)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Smartphone 0177 27 166 97
www.bAV-Experte.de
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Fachautor 
– Notfallordner-Vorsorgeordner.de –
– bAV-Leitfaden.de –
Notfallordner - Vorsorgeordner
Notfallordner – Vorsorgeordner

Beratung und Steigerung der Weiterempfehlung bei Kunden durch den Notfallordner

#Beratungsansatz einmal anders – #Notfallordner-#Vorsorgeordner. Der #Notfallordner wurde von 2000-2003 entwickelt, laufend aktualisiert und bietet einen guten #Beratungsansatz und eine hohe Weiterempfehlungsquote in der Familie und im Umfeld des Kunden.

Notfallordner Vorsorgeordner
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Notfallordner Vorsorgeordner Notfallmappe Vorsorgemappe Notfallplan Notfallkoffer -www.notfallordner-vorsorgeordner.de – Egal wie die Bezeichnung lautet. Auf den Inhalt kommt es an.

Neben den allg. Tipps zu #Generalvollmacht, #Vorsorgevollmacht gibt dieser Notfallordner auch #Bedarfshinweise zur #Pflege-, #Hinterbliebenenversorgung, #Berufsunfähigkeit und #betriebliche #Altersversorgung, sowie der Gestaltung des Bezugsrechtes bei der

  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Für #Steuerberater bietet sich hierdurch die Möglichkeit Zusatzleistungen an die #Mandanten zu vermitteln.

Notfallordner

#Anwälte können durch den Notfallordner-Vorsorgeordner eine effektive #Mandatenberatung durchführen, wenn es um die Themen

– #Generalvollmacht

– #Vorsorgevollmacht

– #Unternehmervollmacht

– #Sorgerechtsverfügung

– #Patientenverfügung

– #Betreuungsverfügung

– #Organspende

– #Bestattungsverfügung

– #Testament

– #Erbrecht

– #Erbschaftsteuer

– #Vermögensübertragung

geht.

Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es in folgenden Versionen:

  • #Notfallordner Privat
  • #Notfallordner #Beamte
#Notfallordner #Heilberufe
  • #Notfallordner #Apotheker
  • #Nofallordner #Ärzte
  • #Notfallordner #Zahnärzte
Notfallordnerausgaben für Selbstständige und Unternehmer bzw. Unternehmen
  • #Notfallordner #Selbstständige (Einzelunternehmer, Personengesellschaft)
  • #Notfallordner #Unternehmer (Kapitalgesellschaften, z. B.: UG, GmbH)
  • #Notfallordner-Ausgaben für 41 verschiedene zulassungspflichtige Handwerker als Selbstständige
  • #Notfallordner-Ausgaben für 41 verschiedene zulassungspflichtige Handwerker als #Unternehmer
  • #Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker als Selbstständige bzw. #Unternehmer

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Demografie – Wir Deutschen haben es selber verpatzt

Demografie – Unternehmensnachfolge – Personalgewinnung – Altersversorgung – Die Themen in den kommenden Bundestagswahlen, die im Mittelpunkt stehen dürften:

Klimawandel & Altersversorgung, Pflegeversicherung und Unternehmensnachfolge bei KMU

Das Thema Flüchtlinge neigt sich immer mehr dem Ende und viele Bürger erkennen inzwischen, wie wichtig die Zuwanderung aufgrund des demografischen Wandels wird.

Denn dem Bürger werden die wahren Probleme immer bewusster….

– wenn man in der Rente weniger hat und die geburtenstarken Jahrgänge demnächst in Rente gehen

– wenn die Pflegeversorgung ein Luxus wird, weil wir zu wenig Pflegekräfte haben

– wenn die kleinen und mittelgroßen Betriebe aufgrund von Personalmangel nicht mehr produzieren können.

– wenn die Wartezeit von Handwerksreparaturen weiter anwächst

– wenn der Unternehmer keinen Nachfolger findet und das Unternehmen aufgrund des rückläufigen Personals hierdurch weniger leistet und an Wert verliert

– wenn der Selbstständige geplant hatte, seinen Betrieb mit Rentenbeginn zu verkaufen und damit seine Rente finanziert, aber es keine Kaufinteressenten findet

– wenn die nicht vollständig ausfinanzierte Pensionszusage oder Unterstützungskasse für den bGGF zu einer vGA wird

– wenn die Rentenzahlung nicht mehr durch die Beiträge der Erwerbstätigen finanziert werden können (derzeit 45 Mio. Erwerbstätige, in 25-30 Jahren nur noch 32 Mio. aufgrund der geringen Geburtenrate von 1,5 Kindern)

– wenn der Spritpreis weiter steigt, weil die Schiffe bei Niedrigwasser das Benzin von Rotterdam nicht mehr nach Deutschland befördern können

– wenn eine Wasserknappheit zu Rationierungen führt

– wenn durch autonomes Fahren kein eigenes Fahrzeug mehr benötigt wird (Ordern des notwendigen Fahrzeugs je nach Zweck) und das eigene Fahrzeug nicht mehr durchschnittlich 20 Stunden vor der Tür steht…

– wenn wir durch eine Verringerung der Bevölkerung Rückbaumaßnahmen z.B. in der Kanalisation oder im Straßen durchführen müssen

– wenn die Immobilienpreise in den Ballungszentren durch eine veränderte Lebenskultur (Internet, autonomes Fahren, das sich in den kommenden 10 Jahren durchsetzen wird)

Themen wie Generationengerechtigkeit und Umweltschutz werden zu neuen politischen Schwerpunkten führen.

Die großen Volksparteien müssen diese Schwerpunkte stärker in den Fokus setzen.

Nur die Zuwanderung kann langfristig ein Großteil der o.g. Probleme lösen.

Wir Deutschen haben es selber verpatz:

Mit 1,5 Kindern pro Frau. Wir benötigen eigentlich 2,1 Kinder, also 40% mehr!

www.forum-55plus.de

Was Selbstständige und Unternehmer individuell bei ihrem Unternehmen beachten sollten, können wir gerne bei einer Tasse Kaffee bei Ihnen besprechen.

www.bAV-Experte.de

Festnetz: (07156) 967-1900

Smartphone: (0177) 27 166 97

Was Selbstständige und Unternehmer hierbei beachten müssen, wird demnächst auch im Raum Koblenz diskutiert.

„Das Unternehmen zukunftsfest machen: Die Herausforderung der Demografie als Chance nutzen“

am Mittwoch, dem 30.01.2019 im Audimax (A029)
der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1, 56075 Koblenz

https://www.hs-koblenz.de/sozialwissenschaften/institute-des-fachbereichs/institut-fuer-forschung-und-weiterbildung-ifw/fachtagungen/fachtag-demografie/

Der betriebswirtschaftliche Leitfaden für die Personalfindung und Personalbindung – auch durch die Betriebliche Altersversorgung

www.bAV-Leitfaden.de

Die bAV-Toolbox

Ergänzung für die Personalabteilung für wichtige Entscheidungen rund um die Verwaltung und Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung

www.bAV-Toolbox.de

Die rechtliche Mindestvorsorge für Selbstständige und Unternehmer:

www.notfallordner-Unternehmer.de

www.forum-55plus.de

Notfallvorsorge Alleinerziehende durch Notfallordner

#Notfallvorsorge Alleinerziehende durch Notfallordner – Vorsorgeordner besonders wichtig

Alleinerziehende sollten besonders auf die Vorsorge durch einen Notfallordner achten.

Natürlich haben sich viele Eltern schon öfters auf einer gemeinsamen Autofahrt Gedanken gemacht, was mit den Kindern passiert, wenn es jetzt einen Autounfall geben würde.

Ebenso haben auch Alleinerziehende darüber kurz mal nachgedacht.

Welche Konsequenzen entstehen können, macht der nachfolgende Film deutlich:

Tipp #Alleinerziehende

Film –> Notfallvorsorge Alleinerziehende

https://youtu.be/cWVpYykDT3M

Bei einer Vorsorge von Alleinerziehenden ergeben sich viele Fragen, die erst durch den Notfallordner – Vorsorgeordner bewusst werden.

Wer kümmert sich um mein Kind, wenn ich versterbe oder geschäftsunfähig bin?

Wer darf sich um mein Kind kümmern? Sind das automatisch der Ex-Partner, meine Eltern, die Paten oder Geschwister?

Wer soll sich um mein Vermögen kümmern, so dass die Kinder später etwas davon haben?

Wer soll sich um das Erbe kümmern, bis meine Kinder erwachsen sind?

Welcher Versicherungsschutz ist vorhanden – und sollte angepasst werden?

Was passiert, wenn ich Pflegefall werde? Müssen dann die heute minderjährigen Kinder ab 18 für mich aufkommen?

Was muss ich bei einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung besonders beachten?

Wie ist der Berufsunfähigkeitsschutz gestaltet? Ab wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Notfallordner – Vorsorgeordner ist nicht nur als umfangreiche Dokumentation anzusehen, sondern gibt auch viele Tipps.

Auf dem Markt gibt es viele Notfallordner. Und leider meist für alle Personen den gleichen Notfallordner.

Den „Notfallordner-Vorsorgeordner“ gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.

Grund: Die Vorsorge unterscheidet sich zwischen vielen unterschiedlichen Gruppen, z.B.

  • Angestellte
  • Beamte
  • Selbstständige (Personengesellschaft)
  • Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
  • Ärzte
  • Apotheker
  • 41 zulassungspflichtige Handwerkergruppen
  • Zulassungsfreie Handwerker
  • Etc.

In all diesen Gruppen sind Besonderheiten zu beachten.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner hat auch ausreichen Platz für die Aufbewahrung aller wichtigen Dokumente (8 cm Breite) und beinhaltet zwischen 140-170 Seiten (je nach Zielgruppe).

Zu bestellen bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de