Notfallordner auch in der bAV wichtig – Sonst droht evtl. Auszahlungssperre

Notfallordner-Vorsorgeordner – 90 verschiedene Versionen – Vorsorgemappe oder Notfallmappe nicht geeignet

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner – Notfallmappe oder Vorsorgemappe nicht geeignet

Ein Notfallordner – oder auch Vorsorgeordner genannt – ist für jeden Menschen sinnvoll.

Auf dem deutschen Literaturmarkt sind hierzu viele unterschiedliche Artikel auf dem Markt. Inhaltlich ähnlich, allerdings teilweise eher in einer Sparversion angeboten.

So gibt es Notfallordner, Vorsorgeordner – inhaltlich ist das Gleiche gemeint. Teilweise werden auch Notfallmappen oder Vorsorgemappen angeboten.

Um Ihnen eine Übersicht zu geben, wurde dieser Artikel verfasst.

Zwischen Mappen und Ordnern besteht der Unterschied, dass in Mappen keine abheften von Unterlagen besteht.

Ordnerausführung:

Bei Notfallordnern / Vorsorgeordnern sollten Sie darauf achten, dass eine ausreichende Breite vorhanden ist, damit wichtige Dokumente in einer Klarsichthülle auch abgelegt werden können. So gibt es Notfallordner, die nur Platz für den vorhandenen Text / Formulare bieten.

Neben der Breite des Ordners ist auch die Ordnertiefe wichtig, denn wenn wichtige Dokumente in einer Klarsichtfolie eingelegt werden, dann sollte der Ordner auch ausreichend sein.

Ordnerbreite sollte mind. ca. 8 cm, Ordnertiefe ca. 29 cm sein.

Ordnerinhalt:

Ein vernünftiger Notfallordner sollte nicht nur ein Dokumentenordner sein, sondern auch viele Ratschläge beinhalten.

So gibt es eine Reihe von Ordnern, die fast ausschließlich Formulare beinhalten. Für den Laien ist dies wenig sinnvoll. Erläuterung zu den einzelnen Bereichen machen zwischen einem Dokumentenordner und einem Notfallordner den Hauptunterschied aus.

Die einzelnen Bausteine eines Notfallordners sollten durch Register klar abgegrenzt sein und alle wesentlichen Lebensbereiche umfassen. Hierzu zählen insbesondere

  • Geschäftsunfähigkeit
  • Pflegesituation
  • Krankheit
  • Vererben und Vermögensübertragung
  • Todesfall

So sollte beispielsweise im Todesfall neben einer „To-do-Liste“ ein umfangreicher Katalog von Punkten beinhaltet sein, der auch viele Tipps gibt.

Notfallordner bei Scheidung

Wie sichtig ein vollständiger Notfallordner ist, wird auch deutlich, wenn man berücksichtigt, dass etwa 53 % aller Paare innerhalb von 25 Jahren eine Scheidung durchgeführt hatten.

So ist beispielsweise bei der Beantragung eines Erbscheins das Original des Scheidnungsurteils beim Nachlassgericht vorzulegen.

NOTFALLORDNER  bei bestehender betrieblicher Altersversorgung

Besteht eine betriebliche Altersversorgung und ist der Arbeitnehmer

  • geschieden und lebt mit neuem Lebensgefährten
  • oder lebt mit einem Lebensgefährten

in einem gemeinsamen Haushalt, dann kann die Hinterbliebenenversorgung nur ausgezahlt werden, wenn dies vom Arbeitnehmer schriftlich namentlich fixiert wurde (BMF v. 24.07.2013, Rz 287). Ähnliche gesetzliche Voraussetzungen bestehen bei versorgungsberechtigten Kindern (des überlebenden Lebensgefährten etc.).

Speziell bei Geschiedenen oder Kindern sind hierbei einige Punkte zu beachten, die im Notfallordner aufzubewahren sind, so dass diese Schriftstücke zum Auszahlungszeitpunkt vorliegen.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner – Vorsorgeordner
Für Wen ist der Notfallordner – Vorsorgeordner?

Ein sehr wichtiger Punkt, der oft übersehen wird ist, dass ein Notfallordner die berufsbedingten Belange oder Branchen umfasst.

Auf dem Markt befinden sich fast ausschließlich Notfallordner für Privatpersonen oder Selbstständige. Dies sind in der Regel halbherzige Lösungen, die zwar den Anwender zunächst befriedigen, allerdings nicht sinnvoll sind.

Es gibt zwar auch anscheinend individuelle Notfallordner, allerdings werden die wesentlichen Punkte dann nicht berücksichtigt.

Beispiele:

Notfallordner für Beamte

Ein Notfallordner für Beamte sollte beispielsweise auch ein Kapitel beinhalten, in dem auf die beamtenrechtlichen Verordnungen eingegangen wird und hierzu Tipps anbieten.

Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige

Ein Notfallordner für Unternehmer oder Selbstständige sollte nicht beide Bereiche pauschal angeboten werden, denn zwischen Selbstständigen und Unternehmern bestehen wesentliche Differenzen, die sich aus der Unternehmensform bereits ergeben und Auswirkungen bei der rechtlichen Vorsorge mit sich bringt.

Notfallordner für verschiedene Berufe und Branchen

Neben der Unternehmensform gibt es weitere wesentliche Spezifikationen, die unbedingt beachtet werden müssen.

Teilweise ergeben diese sich aus Gesetze, Verordnungen oder aus Gerichtsurteilen oder anderen Gegebenheiten (z. B.: DIN-Vorschriften).

Leider gibt es auch Anbieter, die einfach nur einen anderen Beruf oder eine andere Branchen nennen und dann den gleichen Inhalt beim Notfallordner verkaufen.

TIPP:

Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de erhalten Sie eine Auswahl von über 90 unterschiedlichen Berufen und Branchen.

Bei der Bestellung sollten Sie neben der Auswahl des passenden Ordners auch Ihren Namen angeben, da im Ordner Ihr Name als Wasserzeichen eingetragen ist.

Sofern Sie den Ordner nicht für sich kaufen, kann auch beispielsweise ein  Vorname (abgekürzt) und ein ausgeschriebener Nachname eingetragen werden.

Preis Notfallordner – Vorsorgeordner

Der Notfallordner umfasst in der Privatversion ca. 140 Seiten und kostet 27,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

Der Notfallordner-Vorsorgeordner in den anderen Versionen (Beamte, Apotheker, Ärzte, Selbstständige, Unternehmer, Handwerker usw) umfasst ca. 160 bis 180 Seiten und kostet 42,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

 


Der Autor – Werner Hoffmann, 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V. – hatte bereits 2001 den ersten Notfallordner verfasst.


Seit 2001 wurde der Notfallordner laufend weiterentwickelt und als Folge daraus die Unterscheidung zwischen den einzelnen Berufen und Branchen durchgeführt.


Der Autor ist

  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Generationenberater (IHK)
  • Seniorenberater (zert. Lehrgang bei der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

 

bAV-Leitfaden betriebliche Altersversorgung

bAV-Leitfaden – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für

  • Arbeitgeber
  • Personalabteilung
  • Gehaltsbuchhaltung
  • Steuerberater
  • Payroll-Dienstleister
  • bAV-Spezialisten
  • Rentenberater
  • erklärt neben der betrieblichen Altersversorgung
    • die Workflow-Prozesse, die bei Personalprozessen zu beachten sindHandlungsfelder-MATRIX PROZESSE UND HANDLUNGSFELDER DURCH DAS BETRIEBSRENTENSTÄRKungsgesetzneuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
      Ergänzungsmöglichkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung in der Personalförderung
      Alternativen zu der betrieblichen Altersversorgung für Firmeninhaber
      Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung bei Firmenaufgabe / Firmenübernahme

    Der bAV-Leitfaden.de ist eine Loseblattsammlung (Grundwerk: DinA4, 275 Seiten).

    Der bAV-Leitfaden wird in verschiedene Registerteile untergliedert.

    • Teil 1: Allgemeines bAV
    • Teil 2: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Prozesse und Handlungsfelder
    • Teil 3: Direktversicherung – Auswirkungen auf die einzelnen Personalprozesse
    • Teil 4: Optimierungschancen für HR-Berater
    • Teil 5: Fördermöglichkeiten außerhalb der bAV
    • Teil 6: Unternehmerabsicherung & Nachfolgeregelung
    • Teil 7: Sozialpartnermodelle*
    • * Update-Service
  • Zusätzlich gibt es für Eigentümer des bAV-Leitfaden.de die
  • bAV-Toolbox.de
  • Die www.bAV-toolbox.de (Standard) beinhaltet ein Online-Portal (geschlossene Benutzergruppe) zusätzlich:

    • Linksammlungen
    • Downloadmöglichkeiten
    • Checklisten
    • Berechnungsprogramme

    Weitere Information und Bestellmöglichkeit des bAV-Leitfaden

    Link: Bestellung


    Der Autor Werner Hoffmann ist

    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (zert. Fachlehrgang der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuer- und Erbrecht)
    • Marketingfkfm (AKAD)
    • Versicherungskfm.
  • und hat auch als Fachautor bereits andere Fachliteratur im Themenbereich:
    • Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung
      Vermögensübertragung, Erben und Verschenken
      Pflegevorsorge
  • in dem Notfallordner-Vorsorgeordner.de verfasst.
  • Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es aufgrund der unterschiedlichen Personengruppen in 90 verschiedenen Versionen.
  • Beispiele:
    • Apotheker
      Ärzte
      Beamte
      Selbstständige (Personengesellschaft)
      Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
      84 unterschiedliche Handwerkergruppen)
  • Neben seiner fast 40-jährigen Tätigkeit in der Finanzbranche ist er 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V.
  • Betriebliche Altersversorgung- Welche Versicherungsgesellschaft?

    Auswahl der Versicherungspartner in der #betrieblichen #Altersversorgung durch den Arbeitgeber.

    Der Regulierungswahn ist besonders für kleine bis mittelgroße Versicherer eine enorme Fixkostenbelastung und wird insbesondere in der bAV zu einer weiteren Konzentration führen.

    Viele kleine bis mittelgroße Versicherer wird es in den kommenden 10 Jahren nicht mehr geben, zumindest in der bAV.

      Die betriebliche Altersversorgung ist – anders als in den anderen Lebensversicherungsprodukten – aufgrund besonderer Vorschriften in den Rechtskreisen
  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialversicherung
    • ergänzt.
      Zusätzlich sind fast täglich hierbei Urteile und neue Verordnungen zu beachten.
      Darüberhinaus sind immer stärker auch europäische Einflüsse spürbar.
      Für kleine und mittelgroße Versicherer entstehen hier enorme Fixkosten, die aufgrund eines geringen Geschäftsanteils eine hohe prozentuale Belastung je Vertrag auslösen.
      Man muss hier nicht nur an die juristische Umsetzung oder die Aktualisierung der Bedingungen (z.B. auch die arbeitsrechtliche Vereinbarung) denken, sondern hauptsächlich an die IT.
      Die Umsetzung durch das Nadelöhr „Informatik“, das durch die bisherigen – und demnächst noch kommenden Verordnungen kommt – zwingt so manchen Vorstand auch zur Aufgabe des Geschäftsfeldes „betriebliche Altersversorgung“.
      Abzusehen ist, dass weitere kleine bAV-Versicherer sich entweder zusammenschließen müssen oder vom Markt verschwinden.
      Man denke nur an die früheren Versicherungsnamen „Nordstern, Albingia, Agrippina &Co.“.
      Wenn einzelne kleine Versicherer ihr Geschäft in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zusammentragen, dann hat dies enorme Auswirkungen in der bAV. Dies ist zwar auch in anderen Versicherungssparten der Fall, allerdings in der bAV noch erheblich komplexer.
  • Für Arbeitgeber, die eine bAV anbieten, ist es wichtig, dies bei der Auswahl des bAV-Versicherungsunternehmen bereits heute zu berücksichtigen.

    www.bAV-Experte.de

    Wie hoch der Druck durch Regulierungen in dem normalen Versicherungsgeschäft ist, macht der nachfolgende Link deutlich.

    https://be.invalue.de/d/publikationen/vwheute/2018/09/27/gdv-wuenscht-sich-regulierungspause-bafin-chef-kann-da-nur-laecheln.html

    Arbeitgeber sind gut beraten, sich unter den TopTen einen Versicherer auszuwählen, der auch neben der Beherrschung des bAV-Geschäfts beständig eine sehr gute Bewertung haben sollte.

    Darüber hinaus sollte der Versicherer die Beratung in der betrieblichen Altersversorgung möglichst nicht durch Makler, sondern durch einen Ausschließlichkeitsvermittler- besser noch durch einen Angestellten-Außendienst sicherstellen.

    Grund ist hierbei die Haftungsfrage, wenn der Vermittler in der Beratung Fehler macht. Bei Fehlern haftet zunächst der Arbeitgeber, der dann im Innenverhältnis beim Berater Regress einfordern kann.

    Letztendlich ist der bAV ein Vermittler nur Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers.

    Dies machte das Urteil des LG Hamm sehr deutlich.

    Link: bAV-Urteil mit weitreichenden Folgen in der betrieblichen Altersversorgung

    Bei Maklern ist die Regresseinforderung zwar über die Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt, allerdings nur bis zur versicherten Höchstsumme. Und dies auch nur in bestimmten Fällen. Danach ist der Regress davon abhängig, ob der Makler eine GmbH, eine Personengesellschaft ist; oder der Makler bewusst eine unvollständige Beratung durchgeführt hat dann vom Privatvermögen des Vermittlers.

    Je stärker der bAV-Vermittler an den bAV-Versicherer gebunden ist, desto größer ist die Chance für den Arbeitgeber beim bAV-Versicherer beim Regress eine Chance zu haben.

    Bei angestellten Versicherungsvermittlern hat der Arbeitgeber wohl die größte Chance.

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone: 01772716697

    Vielen Dank für das Lesen und die Weiterempfehlung dieses Artikels

    Deutschland Innovationsweltmeister

    USA geschlagen: Laut Weltwirtschaftsforum ist kein Land innovativer als Deutschland

    „Die deutschen Unternehmer sind risikofreudig, Wirtschaft und Wissenschaft entwickeln jede Menge patentfähiger Innovationen:

    Das sei Weltspitze, urteilt das Weltwirtschaftsforum.“

    Damit diese Position gehalten wird, ist es wichtig, dass Unternehmen in den kommenden Jahren:

    • ausreichend Personalnachwuchs zu erhalten,
    • das vorhandene Personal ausreichend weitergebildet wird
    • das vorhandene Know-how gebunden wird
    • Firmenübernahmen von ausländischen Gesellschaften genau geprüft werden (was inzwischen auch beschränkt ist)
    • rentennahe Jahrgänge nicht abrupt, sondern z.B. durch die Flexirente und eine Kombination mit der betrieblichen Altersversorgung in den Ruhestand langsam überleiten. Das vorhandene Know-how bleibt hierdurch länger erhalten.
    • interessante Vergütungsmodelle für Arbeitnehmer entwickelt werden. Dies gilt insbesondere für die betriebliche Altersversorgung, betriebliche Krankenversicherung, Arbeitszeitmodelle.
  • Das Bruttogehalt alleine ist für Arbeitnehmer heute alleine nicht mehr ausschlaggebend. Besonders achten Bewerber zunehmend auf die Vorsorge, die beruflichen Chancen und Fortbildungsmöglichkeiten. Ebenso sind befristete Arbeitsverträge unbeliebt.
  • Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass Deutschland ohne Zuwanderung nicht erfolgreich ist. Von derzeit 45 Mio. Erwerbstätige wären ohne eine stärkere Zuwanderung in ca 25-30 Jahren nur noch 32 Mio. Erwerbstätige vorhanden.
  • Dieser demografische Wandel (Zunahme der älteren Generation und Abnahme der Anzahl der Erwerbstätigen) würde nicht nur für die Sozialsysteme negativ wirken, sondern auch zu einem weiteren Arbeitskräftemangel und Fachkräftemandel führen, so dass in Deutschland
    • Unternehmen die Entwicklung fehlt
      Unternehmen aufgrund von Personalmangel schließen müssen
      und Deutschland auch bei Patententwicklungen rückläufig wird.
  • Betriebliche Versorgungsmodelle gehören zu den Grundlagen der Personalgewinnung und Personalbindung
  • www.bAV-Experte.de
  • Smartphone 01772716697
  • Den o.g. Artikel können Sie über den nachfolgenden Link lesen:
  • https://t3n.de/news/wef-deutschland-innovativ-1118145/?xing_share=news

    Die betrieblichen Vorsorgemodelle sind je nach Branche, Unternehmensgröße und Unternehmensform unterschiedlich. Gerade bei der Auswahl der einzelnen Bausteine brauchen viele Unternehmen fachliche Unterstützung.

    Zinsen steigen langfristig nicht – Demographischer Wandel läßt grüßen

    #Zinsen werden langfristig nicht steigen. Der demographische Wandel lässt grüßen.

    Warum die Zinsen langfristig nicht mehr steigen werden, macht ein Bericht von n-TV deutlich:

    Zitat:

    „Japans Bevölkerung altert, die Einwohnerzahl schrumpft. Eine Folge davon: niedrige Zinsen. Im vergangenen Jahr zeigte die Bank of England in einer Studie, dass die Demografie wesentlich für ein niedriges Zinsniveau mitverantwortlich ist. Alternde Gesellschaften, die nicht wachsen, weisen demnach tendenziell merklich niedrigere Zinsen auf als wachsende Gesellschaften. 

    Der demographische Wandel www.forum-55plus.de

    Der Hauptgrund liege darin, dass die Menschen immer älter werden und somit auch eine längere Rentenzeit erleben, so die Autoren der Studie. Deshalb werde mehr gespart, und das steigende Geldangebot drücke auf die Zinsen. Das beste Beispiel hierfür sei die Bevölkerung Japans, die mit Abstand älteste weltweit mit einem Seniorenanteil von knapp 30 Prozent. 

    Die Bank of Japan hält seit Jahren die Zinsen niedrig – und die japanische Wirtschaft brummt, ebenso wie der Aktienmarkt. Der Nikkei kletterte jüngst auf ein 27-Jahreshoch. Auch in vielen Ländern Europas, inklusive Deutschland, sind die Geburtenraten rückläufig, die Zinsen in der Eurozone auf Rekordtief. Dass der deutsche und der japanische Aktienmarkt in unterschiedliche Richtungen laufen, verwundert daher auf den ersten Blick…..“

    Fortsetzung:–>

    https://www.n-tv.de/wirtschaft/Keine-Zinsen-sind-auch-eine-Loesung-article20669320.html

    Japan ist in der Demographie ca 13 Jahren seit Jahrzehnten voraus.

    Der demographische Wandel (immer mehr ältere Menschen im Verhältnis zu immer weniger Jüngeren bzw. Erwerbstätigen) hat noch weitere Auswirkungen in der Zukunft:

    1. Die Anzahl der Erwerbstätigen wird in 30 Jahren von derzeit 45 Mio. auf 32 Mio sinken.
    1. Derzeit haben wir rund 38 Mio. Wohnimmobilien. In 30 Jahren werden noch 32 Mio. Notwendig sein (außer wir haben eine sehr hohe Zuwanderung).
    2. Die Anhebung der Zinsen würde für viele Staaten ruinös sein. Vereinfachtes Beispiel: Wenn ein Staat Wertpapiere an Kapitalanleger mit einem Zins von z.B. 1 % verleiht und der Zins nur auf 3% ansteigt, müsste dieser Staat den dreifachen Zins bezahlen. Für viele Staaten nicht finanzierbar.
    1. Aufgrund der längeren Lebenserwartung sind Kapitalersparnisse und auch vermietete Immobilien für die eigene Rentensicherung nicht geeignet. Einzig die Produkte, die eine lebenslange Rente garantieren, bieten eine echte lebenslange Rentenzahlung.
    2. Ein gesetzliches Rentenniveau von 48% nach 45 Versicherungsjahren wird langfristig nicht zu halten sein. Zwar hat die Zunahme der Lebenserwartung leicht abgenommen (von 1910-2015 pro Jahr um 3 Monate, derzeit etwa 2 Monate je nach Gruppe), führt jedoch aufgrund der hohen Rentenzugänge zu echten Finanzierungsproblemen (insbesondere durch die zukünftige Abnahme der Erwerbstätigen). Sofern keine Veränderungen vorhanden sind (Beispiele: Einführung von Digitalisierungsabgabe, höhere Zuwanderung zulassen etc.) muss das gesetzliche Rentenniveau auf ca. 43 % abgesenkt werden und durch die betriebliche Altersversorgung sowie private Altersversorgung ergänzt werden. Die staatlichen Förderungen in der betrieblichen und privaten Altersversorgung spielen hier eine wichtige Rolle. Für Menschen, die
      35 Jahre anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung gewährt werden
      40 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 5% gewährt werden
      45 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 10 % gewährt werden.

    Betriebliche oder private Altersversorgungen sollten – so wie dies seit 1.1.2018 gilt – nicht vollständig angerechnet werden.

    www.bAV-Experte.de

      6. Die Mischung der umlagefinanzierten Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung) und der ansparfinanzierten Altersversorgung ist zur Risikoverteilung sehr wichtig. Bei der umlagefinanzierten Altersversorgung werden die Renten aus gerade eingegangenen Beiträgen finanziert. Bei der ansparfinanzierten Altersversorgung wird Geld heute angespart und steht den Sparern später auch als Rente zur Verfügung. Die Mischung beider Finanzierungen bietet eine bessere Risikoverteilung. Bei einer ausschließlich umlagefinanzierten Rente ist die Generationengerechtigkeit völlig ausgeschaltet. Bei einer ausschließlich ansparfinanzierten Altersversorgung besteht das Kapitalmarktrisiko.
  • Auch das neue Betriebsrentenstärkubgsgesetz (BRSG) hat in der neuen „bAV-Welt 2“ erkannt, dass eine lebenslang verpflichtende Rente in Form einer Zielrente sinnvoll ist. Die Generationengerechtigkeit wurde hier bereits berücksichtigt.

    Die längere Lebenserwartung wird den Zins aufgrund weiterer Einflüsse niedrig halten:

    Eine Lebensverlängerung wird auch eine erheblich längere Pflegezeiten bedeuten. Dienstleistungen rund um die Altersgruppe 75Plus wird neben der Pflege auch in der Dienstleistungsbranche (Bringdienste, Privatbürodienstleistung Handwerk, Gärtner usw) zu einem erhöhten Bedarf führen. Dies muss dann auch lebenslang finanziert werden. Systembedingt passt hier ein vorhandenes Kapital oder niedriger Zins (über ein Prämiendepot) nicht.

    Besser passt hier eine Pflegezusatzversicherung oder eine Rentenversicherung.

    • Das Gleiche gilt im Übrigen auch bei gesetzlich Krankenversicherte. Auch die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich durch das umlagefinanzierte System. Steigt das Durchschnittsalter, steigen die Leistungsausgaben überproportional. Gesetzlich Versicherte sind gut beraten auch hierfür Ansparungen vorzunehmen, die im Alter eine lebenslange Finanzierungsgrundage sicherzustellen.
    • Bezüglich der Pflege muss man berücksichtigen, dass aus derzeitiger Sicht mindestens etwa 600.000 Pflegekräfte zusätzlich notwendig wären. Pflegekräfte entwickeln sich noch stärker zur Mangelware. Angebot und Nachfrage regelt den Preis! Und somit wird die Pflegeleistung in den kommenden 25-30 Jahren erheblich teurer.
    • Übrigens: Auch Sachwerte sind keine Lösung. Wenn die Bevölkerung kleiner wird, dann steigen die Sachwerte in der Menge je Einwohner an und hierdurch sinkt der Preis. Deutlich wird dies bereits heute für Märklin-Eisenbahn-Sammler oder auch Briefmarkensammler.

    Welche Lösungen dieser Probleme gibt es?

    Die Ursache ist der demographische Wandel.

    Pro Frau gibt es in Deutschland ca. 1,5 Kinder. Notwendig wären 2,1 Kinder. Um diese Anzahl sofort zu erreichen müssten die Frauen im gebärfähigen Alter sofort ca 4 Kinder haben.

    Und Kinder, die heute geboren werden, sind erst in ca. 25 Jahren berufstätig.

    Hierdurch würde sich die Situation also nicht in den kommenden 25-30Jahren verändern.

    Als einzige Lösung ist die geregelte Zuwanderung zu sehen. Aber auch hier sind Länder wie beispielsweise Ost-Europa derzeit nur noch kurzfristig eine Hilfe. Auch hier ist die Geburtenrate seit 2000 rückläufig und auch dort zieht die Lohnentwicklung an.

    Mittel- und langfristig muss Deutschland um die Zuwanderung werben. Ansonsten entstehen erhebliche Probleme durch den demographischen Wandel.

    Das Zinsproblem ist nur eine Folge des demographischen Wandels.

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    Tel 07156/34354

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    Daimler macht Betriebsrentnern Abfindungsangebot

    #Betriebsrente #Daimler #Abfindungsangebot

    Wie wichtig die #Betriebsrente ist, wird klar, wenn man nur von der #gesetzlichen #Rentenversicherung eine #Rente erhält und von dieser Rente dann noch #Steuern, #Krankenversicherung und #Pflegeversicherung abgezogen bekommt.

    Allerdings ist die Betriebsrente (in Form einer innenfinanzierten Pensionszusage oder einer pauschal dotierten Unterstützungskasse) für ein Unternehmen oft eine zweifache Belastung.

    1. Durch den Anstieg der Lebenserwartung müssen diese Renten länger gezahlt werden. Seit 1910 steigt die Lebenserwartung pro Jahr um 3 Monate an. Bei diesem Trend steigt die Lebenserwartung innerhalb von 10 Jahren um 30 Monate an. Die Rückstellungen sind meist nach Heubecktafeln kalkuliert. Wäre die Kalkulation wie bei einer Direktversicherung kalkuliert (DAV-Sterbetafel), müssten die Unternehmen erheblich mehr als Rückstellung ansparen. Darüber hinaus können bei der

    – innenfinanzierten Pensionszusagen steuerrechtlich (§6a EStG) und handelsrechtlich (zB §253 HGB)

    – und pauschal dotierte Unterstützungskassen steuerrechtlich (§4 d EStG)

    nur in gewissen Höchstgrenzen Rückstellungen gebildet werden.

    2. Neben der längeren Zahlung von Renten entsteht natürlich auch ein höherer Verwaltungsaufwand, denn die Betreuung von Rentnern ist pro Mitarbeiter zeitlich viel aufwändiger.

    Grund genug, den #Rentnern ein Abfindungsangebot zu machen, das vielleicht interessant sein kann. Allerdings muss dies individuell wirklich beleuchtet werden!

    Beispiel: Ein Rentner bekommt bisher eine Daimler Betriebsrente von ca. 320 Euro (Witwenrente 160 Euro).

    Als einmalige Abfindung werden ca. 47.000 Euro angeboten.

    Je nach restlicher Lebenserwartung wäre das Angebot interessant, wobei die steuerliche und sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen).

    Hat der Rentner entsprechende Krankheiten (zB Krebs im Endstadium) und ist der Ehepartner etwa gleich alt, dann kann die Abfindung sehr interessant sein.

    Ist der Ehepartner erheblich jünger, dann sollte man sich die Abfindung gut überlegen.

    Der Grund für das Abfindungsangebot ist betrieblich bedingt. Man möchte Kosten sparen. Dies sollte man nie vergessen.

    Nicht jeder Rentner von Daimler erhält derzeit ein Abfindungsangebot! Auch hierfür gibt es einen Grund.

    Grundsätzlich ist die Abfindung von Betriebsrenten nicht erlaubt. Einzelheiten regelt das Betriebsrentengesetz in §3 und §30g BetrAVG.

    Betriebsrenten dürfen nur dann abgefunden werden, wenn sie vor 2005 begonnen haben (§30 g Abs.3 BetrAVG). Sollte die Betriebsrente also vor 2005 begonnen haben, darf eine Betriebsrente nicht abgefunden werden (Ausnahmen sind z. B. Kleinstrenten in den alten Bundesländern: mtl. 30,45 € bzw. Abfindungseinmalbetrag: 3.654 €, §3 Abs.2 S.1 BetrAVG).

    Eine auf den ersten Blick vielleicht nicht interessante Möglichkeit, aber auf dem 2. Blick doch interessante Chance ist, sich die Betriebsrente abfinden zu lassen und den Nettobetrag in eine private Sofortrente einzubezahlen.

    Hierbei ist zwar die mtl. Rente geringer als bei der Betriebsrente, allerdings wird – im Todesfall der Restbetrag sofort ausbezahlt (Beitragsrückzahlung abzüglich gezahlter Renten)

    – oder an die Erben ( oder eine vom Rentner festgelegte Person) eine Rente weitergezahlt (Rentengaratiezeit).

    Würde die Betriebsrente wie bisher weitergezahlt, endet sie spätestens mit dem Tod, bzw. Mit dem Tod der Witwe. Andere Personen (zB Kinder, die schon eigenständig sind) gehen leer aus. Dies ist ein klarer Vorteil einer privaten Sofortrente.

    Bei einer einmaligen Abfindung muss der Betrag versteuert werden. Allerdings wird dies im Rahmen der sogenannten Fünftelregelung durchgeführt (vergütung mehrere Beschäftigungsjahre, §34 EStG). Die zu zahlenden Steuern sind hierdurch erheblich geringer oder ggf. bei Null.

    Abzuziehen ist bei gesetzlich Versicherten noch über 10 Jahre ein Krankenversicherungsbeitrag (sowie Pflege).

    Wird die Daimler Betriebsrente weiter gezahlt, müssen Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag wie bisher weitergezahlt werden.

    Wie hier beschrieben ist, gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten. Welche Alternative die Beste ist, muss individuell durch einen Spezialisten geprüft werden.

    Hierbei ist dies nie alleine ein Steuerberater, da ein Steuerberater nur steuerrechtliche Belange berücksichtigen darf.

    Auch der Bank- oder allgemeine Versicherungsvermittler bzw. Makler hat meist nicht das entsprechende KnowHow.

    Idealerweise sollte ein #Rentenberater oder #Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) hier berücksichtigt werden, der sich auch mit den Übertragungsmöglichkeiten auf nachfolgende Generationen auskennt.

    Ergänzung zu den Thema Sterbetafeln bei Betriebsrenten und Direktversicherung:

    Die berücksichtigen verschiedene Wahrscheinlichkeiten bei der Lebenserwartung. Je geringer die Lebenserwartung, desto weniger Kapital muss bei Rentenbeginn vorhanden sein.

    Je länger die Lebenserwartung ist, desto mehr Kapital muss bei Rentenbeginn vorhanden sein, denn durch dieses Kapital muss die lebenslange Rente finanziert werden.

    So kalkulierten die Versorgungseinrichtungen bei der Lebenserwartung eines 65 Jährigen (*Werte für Frauen in Klammern) im Jahr 2005:

    • Gesetzliche Rentenversicherung(2005): 81,7 Jahre (85,5*)
    • Pensionierte Beamte: 84,6 Jahre
    • Statistisches Bundesamt: 82,9 Jahre (86,8*)
    • Heubeck RT 2005 G: 82,9 Jahre (86,4*)
    • DAV 2004 R: 88,8 Jahre (92,5*)

    Tatsächlich ist die Lebenserwartung inzwischen weiter angestiegen und wird auch weiterhin ansteigen. Pro Jahr ist die Lebenserwartung seit 1910 um jeweils 3 Monate angestiegen.

    Bei der Betrachtung der Lebenserwartung sind hier Werte für Menschen genannt, die bereits das 65. Lebensjahr erreicht haben. Die durchschnittliche Lebenserwartung ist natürlich niedriger. Grund würde man die Lebenserwartung der Neugeborenen ermitteln, sind natürlich zwischen Geburt und dem 64. Lebensjahr einige Menschen schon verstorben.

    Für die Kalkulation der Betriebsrentenzahlung spielt die Lebenserwartung ab 65/bzw.67 Jahren eine erhebliche Rolle.

    Gerade die Verlängerung der Lebenserwartung ist somit bei nicht rückgedeckten (versicherungsmathematischen) Pensionszusagen oder nicht kongruent rückgedeckten (versicherungsmathematischen) Unterstützungskassen bei der Rentenzahlung ein Problem.

    Dies ist auch der Grund, warum viele Arbeitgeber entweder heute die Rentenansprüche abfinden möchten und

    bei neuen betrieblichen Versorgungszusagen folgende Modelle favorisieren:

    • betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung
    • betriebliche Altersversorgung als kongruent rückgedeckte Pensionszusage
    • betriebliche Altersversorgung als kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse
    • betriebliche Altersversorgung in der „bAV-Welt 2“ (Neuregelung im Betriebsrentenstärkungsgesetz über die reine Betragszusage)

    Welche Form der betriebliche Altersversorgung die passende Alternative ist, muss individuell bezogen auf:

    • die Arbeitgeber
    • die Arbeitnehmer

    betrachtet werden.

    Hierbei muss ein sogenannten bAV-scoring durchgeführt werden, durch das die optimale Lösung gefunden wird.

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone 01772716697

    Pflegeversicherung steigt für freiwillig gesetzlich Versicherte überproportional

    Aufgrund der geplanten Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags sind 2019 weitere Mittel aus dem Bundeshaushalt für die gesetzliche Rentenversicherung erforderlich.

    Durch die geplanten Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags (0,5 Prozentpunkte) sind im kommenden Jahrzehnt zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt für die gesetzliche Rentenversicherung erforderlich. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor.

    Jens Spahn (Gesundheitsminister – CDU) will den Beitrag zur Pflegeversicherung zu Jahresbeginn 2019 um 0,5 Prozentpunkte Prozent anheben.

    Damit fließen laut Entwurf jährlich 7,6 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegekasse.

    Laut Entwurf muss der Bund im Jahr 2023 rund 700 Millionen Euro zusätzlich an die gesetzliche Rentenversicherung überweisen.

    2025 wären dann zusätzlich 1,6 Milliarden Euro erforderlich.

    Hintergrund ist das Zusammenwirkung von Spahns Plänen für einen höheren Pflegebeitrag und dem Rentenpaket der Großen Koalition, über das der Bundestag am Freitag -12.10.2018 – in erster Lesung berät.

    Vorgesehen ist,

    • das gesetzliche Rentenniveau bei 48 Prozent festzuschreiben
    • und für den Renten-Beitragssatz eine Obergrenze von 20 Prozent einzuführen.
  • Für gesetzlich freiwillig Versicherte steigt der Beitrag überproportional an:
    • Einmal durch den höheren Beitragssatz
      und dann noch durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

    Es wird sicherlich nicht die letzte Anpassung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Pflegeversicherung sein.

    Aufgrund

    • des demographischen Wandels – immer mehr ältere Menschen im Verhältnis zu der jüngeren Generation
    • und der Tatsache, dass wir derzeit noch 45 Mio. Erwerbstätige haben, die aufgrund von zu geringen Kinderzahl in 25-30 Jahren noch bei etwa 32 Mio. Erwerbstätige liegen wird
  • ist mit weiteren Beitragsanhebungen in den Sozialsystemen zu rechnen.
  • Dies betrifft nicht nur die Pflegeversicherung, sondern auch die Kranken- und Rentenversicherung.
  • Ebenso werden durch die Anhebung des Beitrages in der Pflegeversicherung einige Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung entstehen.
  • Private Krankenversicherungen bilden nicht nur Altersversorgungen für die Krankenversicherung, sondern auch in der Pflegeversicherung und sind auf den demographischen Wandel weit besser vorbereitet.
  • www.bav-Experte.de
  • Aufpassen, wo man hintritt, schadet nie

    Berufsunfähigkeit-Absicherung bei Unfallinvalidität

    Film ab: auf Link tippen –>

    http://blog.bav-versorgung.de/wp-content/uploads/2018/10/img_0228.trim_.mov

    Besser aufpassen, wo man hintritt, kann nichts schaden.

    Eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung-z.B. Gruppenunfallversicherung nach §40 b Abs. 3 EStG ist da schon sinnvoll und kann vor den finanziellen Folgen schon helfen.

    Intelligente Lösungen sind auch in Kombination mit der betrieblichen Altersversorgung-bAV- möglich.

    www.bav-Experte.de

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    Rentenberater – Sachkundelehrgang – Fortbildung Altersversorgung – Wie fit bis Du?

    Sachkundelehrgang Rentenberater –
    Für Profis in der Beratung Altersversorgung, aber auch für Personalsachbearbeiter, HR-Berater, Steuerberater und bAV-Spezialisten

    In Beratung betriebliche Altersversorgung ist das Rentenrecht ebenso wichtig

    Wer in der betrieblichen Altersversorgung beraten möchte, braucht ein sehr umfangreiches Fachwissen.

    Neben der Produktlandschaft in der klassischen Altersversorgung und einem umfangreichen Fachwissen in den Durchführungswegen

    • Pensionszusage
    • Unterstützungskasse
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse
    • Direktversicherung

    sind auch die Rechtskreise „Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht wichtig.

    Gerade in der Sozialversicherung – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – sollte jeder Berater das Knowhow besitzen.

    Ein umfangreiches Fachwissen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Berater durch die Fortbildung zum „Rentenberater“. Die Fortbildung wird innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen, wobei der Präsenz-Unterricht ca. 3 Wochen umfasst.

    Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Sachkundeprüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit zum Rentenberater zum späteren Zeitpunkt ggf. erfolgen kann.

    Auch ohne das Tätigkeitsziel „Rentenberater nach RDG“ ist das Fachwissen eigentlich für jeden Berater dringend zu empfehlen, wenn es sich um die Themen:

    • Altersversorgung
    • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeit
    • oder die Hinterbliebenenversorgung

    geht.

    Wie wichtig die Aus- und Fortbildung in diesem Feld ist, wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass diese Fortbildung zum Beispiel in Baden-Württemberg durch den ESF (Europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de ) unterstützt wird.

    Wer am Sachkundelehrgang „Rentenberater“ aus Baden-Württemberg teilnimmt, erhält einen Zuschuss von bis zu 70 %.
    Rentenberater Bildungszuschuss vom Staat
    Rentenberater Bildung – Zuschuss vom Staat

    Der nächste Sachkundelehrgang:

    Inhalt:

    Mit dem Besuch dieses Lehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater erbracht.

    • Gesetzliche Grundlagen
    • Die Sozialversicherung
    • Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung (Finanzierungs- & Versicherungslösungen heute und zukünftig)
    • Die Rentenberatung in der Praxis
    • Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
    • Der Rentenberater in der Praxis
    • Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung

    Stuttgart, München (Oberhaching)

    1. Präsenzwoche, München (Oberhaching) 04.02. -09.02.2019
    2. Präsenzwoche, Stuttgart 11.03. – 16.03.2019
    3. Präsenzwoche, Stuttgart 08.04. – 13.04.2019
    Seminartag, München (Oberhaching) 14.05.2019
    Mdl. Prüfung, München (Oberhaching) 15.05.2019

    Das Musterland Baden-Württemberg zeigt hier Flagge und hat erkannt, wie wichtig die Bildung ist.

    Einzelheiten über den Rentenberater erfahren Sie auf den Internetseiten von:

    DMA: https://www.deutsche-makler-akademie.de/products/item/5056

    Campus-Instiut: https://www.campus-institut.de/lehrgang/rentenberater/ziele/

    bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
    bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

    www.bAV-Experte.de

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    Bildungschance-Fortbildung-Weiterbildung MIT ZUSCHUSS

    Stillstand ist Rückschritt – Weiterbildung wird immer wichtiger-und dies mit Zuschuss durch verschiedene staatliche Fördertöpfe

    Wer heute berufstätig ist, sollte sich den veränderten Arbeitsbedingungen anpassen und beruflich weiterbilden.

    Fortbildung, Weiterbildung, Berufliche Förderung
    Fortbildung, Weiterbildung, Berufliche Förderung

    Die einmal erworbenen Kenntnisse reichen nicht mehr aus. Digitalisierung bzw. digitale Transformation sind nicht nur Schlagworte, sondern ein fester Bestandteil.

    Auch wer zur Generation 55-plus gehört sollte sich ebenso weiterbilden. Verschiedene Arbeitgeber bieten hierbei auch eine Unterstützung an.

    Einzelne Arbeitgeber fürchten auf der einen Seite, dass fortbildungswillige Arbeitnehmer das Unternehmen nach der Fortbildung verlassen.

    Auf der anderen Seite brauchen Unternehmen immer besser qualifizierte Arbeitskräfte.

    Teilweise wird die Fortbildung von Mitarbeitern leider nach Sympathie zwischen Mitarbeiter und Führungskraft entschieden.

    Sozialversicherungswerte 2019
    Innovative Arbeitgeber helfen bei der Auswahl von Fördermöglichkeiten aktiv

    Wie wichtig die Fortbildung ist, wird Unternehmern und Führungskräfte dann deutlich, wenn man gezielt Fachkräfte sucht.

    Wer als Arbeitgeber die Bildungsförderung nicht anbietet, wird mittel- und langfristig vom Bewerbermarkt abgestraft. Arbeitnehmer, die ihre Fortbildung alleine finanzieren und noch zusätzlich Urlaub nehmen müssen, werden sicherlich eine geringere Bindung an das Unternehmen haben.

    Innovative Unternehmen, die eine Fortbildung aktiv betreiben, werden eine bessere Personalbindung erzielen. Hierzu zählt auch, dass ein Unternehmen bei der Auswahl von Fortbildungen den Arbeitnehmer unterstützt. Lippenbekenntnisse zu einer Fortbildungsunterstützung werden schnell erkannt.

    Innerhalb von Unternehmen kann es sein, dass zwar die Unternehmensleitung eine aktive Bildungsförderung wünscht, allerdings die Leitungen der Fachbereiche auf einzelne Mitarbeiter nicht verzichten möchte. Hier wäre auch ein Budget je Einheit, das mindestens erfüllt werden müsste (z. B. Anzahl an Bildungs-Urlaubstagen) sinnvoll.

    Innovative Unternehmen haben diese Problematik erkannt und leben die Fortbildung aktiv – bis in die einzelnen Abteilungen.

    Trinkgeld Friseur - Und was ist in der Rente?
    Bildung lohnt – Und es gibt viele Zuschussformen

    Staatliche Förderungen

    Die staatlichen Förderungen sind sehr vielfältig. Neben dem Bildungszeiturlaub gibt es Zuschüsse von der Arbeitsagentur (viele einzelne Bedingungen) aber auch z. B. den ESF (europäischer Sozialfonds), der auch ohne Einkommensbegrenzung Zuschüsse bis zu 70 % gewährt.

    Bildungszeitgesetz

    Der zusätzlich bezahlte Urlaubsanspruch für den Bildungsurlaub ist vom Bundesland abhängig.

    • Baden-Württemberg –  5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
    • Bayern  –  keine Landesgesetzliche Regelung
    • Berlin – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Brandenburg –  10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Bremen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Hamburg – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Hessen  – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Mecklenburg-Vorpommern – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
    • Niedersachsen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Nordrhein-Westfalen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Rheinland-Pfalz – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Saarland – 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr (davon 3 Tage von der eigenen arbeitsfreien Zeit)
    • Sachsen –  keine Landesgesetzliche Regelung
    • Sachsen-Anhalt  – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Schleswig-Holstein – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Thüringen –  5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (gültig ab Januar 2016)

    Damit der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, muss die Einrichtung anerkannt sein.

    Die in Baden-Württemberg anerkannten Bildungseinrichtungen sind hier abrufbar

    https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Bildungszeit/02a_liste_anerk_bildungstraeger.pdf.

    Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie auf dieser nternetseite unten.

    Europa Zuschuss aus ESF
    Europa Zuschuss aus ESF

    Es gibt noch weitere Förderungen….

    Neben dem Bildungszeitgesetz gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg auch den ESF (Europäischer Sozialfonds).

    ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung

    Arbeitnehmer erhalten bei anerkannten Bildungsträgern einen Zuschuss.

    • Wer unter 50 Jahre ist, erhält 30 %
    • Wer zu der Gruppe 50 Plus gehört, erhält 50 %.
    • Sofern der Antragsteller keine abgeschlossene Ausbildung hat, werden 70 % der Kosten übernommen.

    Wichtig ist, dass die Bildungseinrichtung grundsätzliche Bedingungen einhält. Hierbei spiel es keine Rolle, wie hoch der Verdienst des Antragstellers ist.

    Beispiel: Fortbildungen im Versicherungs- und Finanz- und Beratungsbereich:

    Die DMA bietet unterschiedliche Fachkurse an, die bezuschusst werden. Ebenso sind diese Lehrgänge auch teilweise über das Campus-Institut buchbar (z. B. auch Sachkundelehrgang zum Rentenberater gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz).

    Auch in anderen Branchen bestehen vielfältige Möglichkeiten die Fortbildung mit Zuschuss zu nutzen.


    Fortbildung Bildungszeitgesetz mit Links:

    Zusätzlich Zuschussprogramm, z. B. in Baden-Württemberg

    PROGRAMME DES FÖRDERBEREICHS WIRTSCHAFT

    Anträge für die unten genannten Förderprogramme können bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.

    Förderprogramm Fachkurse

    ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung

    • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE ALLGEMEIN
    • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE SCHWERPUNKT ELEKTROMOBILITÄT
    • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE SCHWERPUNKT CHANCE BERUFLICHE WEITERBILDUNG
    • Förderprogramm Coaching für KMU
    • Förderprogramm Fit für die Ausbildung

    : LINK

    Der Staat unterstützt die Fortbildung. Die Chance muss nur genutzt werden.

    Innovative Unternehmen nutzen die Chancen durch eine gezielte Information der Beschäftigten und profitieren mittel- und langfristig von gut ausgebildeten Mitarbeitern.

    Für die Personalgewinnung und Personalbindung sind Bildungsangebote eine ideale Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung, Gruppen-Unfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Vorsorgemodelle.

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    www.bAV-Experte.de