Informationen rund um die gesetzliche Rentenversicherung – www.renten-experte.de jetzt freigeschaltet

Für die betriebliche Altersversorgung gibt es seit etwa einem Jahr die Internetseite www.bAV-Experte.de

Seit heute gibt es zusätzlich eine Internetseite zu der gesetzlichen Rentenversicherung. Link: –> https://www.renten-experte.de/content/reformen-und-historie-der-gesetzlichen-rentenversicherung/

Die Internetseite ist über die Internetanschrift www.renten-Experte.de erreichbar.

Derzeit ist die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung mit den größten Reformen dort nachlesbar.

Ebenso gibt es bereits Tipps beispielsweise zur „Rente mit 63“, wie sie im Volksmund genannt wird (Rente für besonders langjährig Versicherte) Link: –> https://www.renten-experte.de/content/news/

Da die Altersversorgung nicht nur aus der #betrieblichen #Altersversorgung besteht, sondern auch die #gesetzliche #Rentenversicherung ein Standbei bildet, wird in diesem Blog zukünftig auch über die gesetzliche Rentenversicherung der eine oder andere Artikel erscheinen.

#Doppelverbeitragung soll dieses Jahr noch abgeschafft werden

#Doppelverbeitragung soll noch dieses Jahr abgeschafft werden und wie vor 2004 abgeändert werden.

von www.bAV-Experte.de

 

Jens Spahn plädiert jetzt für eine Regelung, „die die Rechtslage vor 2004 wiederherstellt“, also eine „Halbierung des Beitragssatzes“.

Für die Rentner mit Betriebsrente bedeutet dies eine deutliche Verbesserung.

Während bisher rund 19% von der Betriebsrente für die Kranken- und Pflegeversicherung bei Rentnern (KVdR) abgezogen wurde, soll zukünftig nur der halbe Beitragssatz abgezogen werden.

Gerecht ist dies allemal.

Hintergrund:

Wer eine betriebliche Altersversorgung abschließt, spart Steuern und Sozialabgaben (Beiträge sind innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen 4%, sowie Steuern bis zu 8%).

Auch der Arbeitgeber spart diese Sozialabgaben.

Ab der Leistungsphase müssen dann Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken – und Pflegeversicherung gezahlt werden (Krankenversicherung der Rentner, KVdR).

Hierbei wurden ab 2004 bis heute der volle Beitragssatz abgezogen.

Laut Focus-Bericht ( https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/reform-bei-den-kassenabgaben-millionen-arbeitnehmer-koennen-auf-mehr-geld-hoffen_id_10210668.html )

hat jetzt Jens Spahn der Halbierung des Beitragssatzes zugestimmt.


Bei 500 € Betriebsrente wurden bei dem Arbeitnehmer bisher ca. 95 € für die Kranken – und Rentenversicherung abgezogen.

Nach der Umsetzung der neuen Regelung würde die Rente dadurch nur noch zur Hälfte mit den Beiträgen belastet werden und somit etwa 47 € mehr Rente ausgezahlt werden.

Beispiel:   

Bisher:

Brutto Betriebsrente: 500 €

Abzug Kranken-Pflegeversicherung: 88,25 €

Netto:                            411,65 €

Nach Halbierung des Beitrages:

Brutto Betriebsrente: 500 €

Abzug Kranken-Pflegeversicherung: 44,13 €

Netto:                               455,87 €


Dies entspricht einer Netto-Rentenerhöhung der Betriebsrente von  10,75 %. (Die Besteuerung der Betriebsrente wurde hierbei nicht berücksichtigt, da die Versteuerung der Betriebsrente auch von anderen Einkünften abhängig ist.)

Bei einer ganz kleinen Personengruppe (freiwillig Krankenversicherte in der gesetzlichen Krankenkasse) ändert sich jedoch nichts.

Fast alle Rentner sind jedoch in der „Krankenversicherung der Rentner“ versichert.

In die Krankenversicherung der Rentner kommen in der Regel alle gesetzlich Versicherten Rentner dann, wenn sie im letzten halben Arbeitsleben gesetzlich zu 90% krankenversichert waren.

Auch für privat krankenversichert ändert sich hierdurch nichts, da der Beitrag bei privat Krankenversicherten unabhängig von der Rentenhöhe ist.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Auch wenn durch die Niedrigzinsphase die betriebliche Altersversorgung nicht so attraktiv erscheinen lässt, so muss man auch berücksichtigen, dass:

– die Ansparung nicht aus versteuertem Geld, sondern aus dem Bruttogehalt erfolgt. Die Ansparrate ist somit etwa doppelt so hoch, wie aus dem Nettogehalt. Daraus entstehen dann die doppelten Zinsen. Die Ablaufleistung muss zwar versteuert werden, jedoch bei Rentenzahlung i.d.R. mit einem niedrigeren Steuersatz.

nur die Betriebsrente bietet eine lebenslange Rentenzahlung. Angespartes Kapital, das ja aus dem Nettoeinkommen erheblich niedriger ist, kann schneller verbraucht sein und reicht somit nicht bis zum Lebensende.

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Der betriebswirtschaftliche Leitfaden für die betriebliche Altersversorgung

für Arbeitgeber, Steuerberater, Rentenberater und bAV-Spezialisten

www.bAV-Leitfaden.de

 

Die Entgeltumwandlung (in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) ist somit für Arbeitnehmer hoch interessant, denn die Vorteile sind gegenüber anderen Sparformen unschlagbar.

Vorteile:

  1. Arbeitgeberzuschuss 15 % (§ 1a Abs. 1a BetrAVG)
    Die Beiträge, die der Arbeitnehmer für seine Altersversorgung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds aufwendet, müssen durch den Arbeitgeber mind. mit 15 % bezuschusst werden, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs, 1a BetrAVG). Viele Arbeitgeber sind sogar bereit 20-50 % als Arbeitgeberzuschuss zu gewähren (Grund: Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers beträgt zwischen 20 und 28 %, je nach Branche und Betriebsgröße; zusätzlich spart der Arbeitgeber betriebswirtschaftliche Kosten, die individuell zu berechnen sind). Durch einen höheren Ag-Zuschuss bindet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an den Betrieb (Fachkräftemangel).
  2. Regelmäßig doppelte Ansparrate, als beim privaten Sparvorgang      Die Beiträge für eine Entgeltumwandlung werden vom Bruttoeinkommen direkt abgezogen. Sie werden sozialversicherungs- und steuerfrei gezahlt (Sozialversicherung: § 1 Abs. 1 Nr. 9 bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 4 SvEV; Steuern § 3 Nr. 63 EStG). Wenn ein Arbeitnehmer privat Geld für die Altersversorgung anspart, dann kann er bei einer betrieblichen Altersversorgung regelmäßig den doppelten Betrag für das Alter ansparen.
  3. Auch wenn die Niedrigzinsphase heute bei einem Sparvorgang geringere Zinsen verursacht, so hat der Arbeitnehmer bei einer betrieblichen Altersversorgung die doppelt so hohe Zins-Chance gegenüber anderen Sparprodukten, da er den doppelten Beitrag in der betrieblichen Altersversorgung anspart.
  4. Die Auszahlung ist zwar voll steuerpflichtig, jedoch bei einer Rentenzahlung oft auch steuerfrei, wenn das zu versteuernde Einkommen innerhalb der Freibeträge liegt und das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet.
  5. Die betriebliche Altersversorgung bietet eine lebenslange Rentenzahlung. Würde ein Arbeitnehmer Geld privat ansparen, dann könnte er aufgrund der Tatsache, dass er nur die hälfte anspart und keinen Arbeitgeberzuschuss erhält, weniger Geld zur Verfügung. Dieses angesparte Geld müsste dann der Arbeitnehmer sich selbst in raten einteilen und hoffen, dass dies bis zu Lebensende reicht. Die lebenslange Rentenzahlung ist ein unschlagbares Argument für die betriebliche Altersversorgung (insbesondere bei der Direktversicherung oder Pensionskassen).

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Freiwillige Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung interessant?

Gesetzliche Rentenversicherung Ein Netzwerk von Beratern ist notwendig

Gesetzliche Rentenversicherung Ein Netzwerk von Beratern ist notwendig

In einem Fernsehbericht des MDR-Zitat wurde das Thema Freiwillige Zuzahlungen in die #gesetzliche #Rentenversicherung veröffentlicht. Bei der Prüfung von Sonderzahlungen sind vielfältige Bereiche zu beachten.

Zitat: 

„Zusatzbeiträge für Vorruhestand immer beliebter –
Rentenversicherte zahlen freiwillige #Zusatzbeiträge, um vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
2017 nutzten über 11.600 Menschen diese Möglichkeit. Im Jahr zuvor waren es noch weniger als 4.500.“

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/freiwillige-zusatzbeitraege-vorruhestand-rente-rentenversicherung-100.html

Inwieweit Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung interessant sind, sollte unbedingt jedoch aus mehreren Perspektiven betrachtet werden. Besonders bietet sich ein Team aus folgenden Berufsfeldern an:

  • Steuerberater, steuerlich
  • Rentenberater, renten- sowie krankenversicherungsrechtlich
  • bei einem Versicherungsvermittler (Versicherungsvarianten)
  • Spezialisten für betriebliche Altersversorgung (ideal Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung)

Grundsätzlich sind vor freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung folgende Punkte interessant und zu beachten:

Beraterteam Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Generationenberater (Zertifizierung IHK), Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)

Das Beraterteam für die Rente: Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Generationenberater (Zertifizierung IHK), Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)

  1. Für Versicherte in den neuen Bundesländern sind Sonderzahlungen grundsätzlich interessanter; zumindest noch so lange, wie die Beitragsbemessungsgrenzen unterschiedlich sind.
  2. Wer länger als der Durchschnitt lebt, profitiert davon.
  3. Wenn der Versicherte bspw. verheiratet ist, profitiert auch der Hinterbliebene durch eine höhere Hinterbliebenenrente; die Witwen-/Witwerrente beträgt regelmäßig 55 bzw. 60%.
  4. Geht der Versicherte früher in Rente, ist der steuerpflichtige Anteil der Rente geringer.
  5. Sonderzahlungen können bei intelligenter Gestaltung steuerlich geltend gemacht werden.
  6. Eine höhere Rente führt oft zu einem höheren Krankenkassenbeitrag. Sonderzahlungen, die zu einer höheren Rente führen, können auch zu einem höheren Krankenkassenbeitrag führen. Je nach Art der Krankenversicherung (KVdR, freiwillig gesetzlich versichert oder privat krankenversichert) kann der Krankenversicherungsbeitrag durch eine Zuzahlung höher sein.
  7. Stirbt der Versicherte früher (ohne Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung), dann ist die Sonderzahlung umsonst gewesen. 
    Bei einer Privaten Rentenversicherung als Sofortrente (mit Beitragsgarantie) würden die Erben (Bezugsberechtigten) die Rente weiter erhalten.
  8. Im Zusammenhang mit einem frühzeitigen Todesfall ist noch folgendes zu beachten:
  • Wird der Einmalbeitrag in einem Fonds, Bankguthaben oder als „Sofortrente mit Beitragsrückgewähr“ angelegt, wird der Kapitalbetrag dem steuerpflichtigen Erbe hinzugerechnet. Hierdurch ist die Erbschaftsteuer höher, als bei einer „Sofortrente mit Rentengarantiezeit„.
  • Spielt die Erbschaftsteuer eine Rolle, dann ist eine Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit eher empfehlenswert. Allerdings müssen hierbei auch gewisse Vertragskonstellationen beachtet werden, damit Erbschaftsteuer, Erbrecht sowie andere steuerliche Punkte ideal genutzt werden können (z. B. auch § 14 Abs. 1 BewG).

Last, but not least darf nicht vergessen werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung nach dem sogenannten Umlagesystem finanziert wird. 

Derzeit finanzieren etwa 45 Mio. Erwerbstätige insgesamt 24,7 Mio. Renten, davon 17,7 Mio. Altersrenten. In den kommenden 25-30 Jahren sinkt die Anzahl der Erwerbstätigen auf etwa 32 Mio., wobei die Anzahl der Rentner erheblich ansteigen wird. 2011 waren ca. 16,8 Mio 65 Jahre und älter. Im Jahr 2017 sind betreits 17,7 Mio. Menschen 65 Jahre.

Gemessen am prozentualen Gesamtanteil der Bevölkerung ergab sich in der Vergangenheit folgendes Bild:

  • 1960: 11,6 %
  • 1970: 13,8 %
  • 1980: 15,5 %
  • 1990: 14,9 %
  • 2000: 16,6 %
  • 2010: 20,6 %
  • 2016: 21,2 %

In den kommenden 40 Jahren wird der Anteil der Generation 65 Plus etwa 35 % betragen.

Inwieweit die gesetzliche Rentenversicherung als Umlagesystem mit einer Rentensicherung von 48 % erhalten bleibt, ist deshalb kritisch zu betrachten. Rentenabsenkungen, die sich dann auch auf freiwillige Zuzahlungen auswirken, sollten hierbei berücksichtigt werden.

Die Prüfung sollte deshalb durch ein Beraterteam oder die Nutzung der o. g. Berufsfelder stattfinden.

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Werner Hoffmann 
1. Vorsitzender Forum-55plus.de e. V.  
Generationenberater (Zert. IHK), 
Seniorenberater (Zert. – NWB-Akademie f. Steuerberater, Fachanwälte f. Steuerrecht & Erbrecht)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Smartphone 0177 27 166 97
www.bAV-Experte.de
—————————————-
Fachautor 
– Notfallordner-Vorsorgeordner.de –
– bAV-Leitfaden.de –
Notfallordner - Vorsorgeordner
Notfallordner – Vorsorgeordner

Ausbildungsinhalte Beratung Altersversorgung

Wer in der Altersversorgung beraten will, sollte ein Mindestmaß an verschiedenen Kenntnissen haben

Für eine umfangreiche Beratung in der Altersversorgung ist aus meiner Sicht folgende Grundvoraussetzung sinnvoll:

– #Gesetzliche #Rentenversicherung (idealerweise Sachkundenachweis Rentenberater nach RDG)

– Bei #Beamten: umfangreiche Information #Beamtenversorgung

– #Betriebliche #Altersversorgung (#Betriebswirt für #betriebliche #Altersversorgung FH))

– #Private #Altersversorgung (mind. Versicherungsfachmann, Versicherungskaufmann bzw. Kaufmann/-frau für Versicherung und Finanzen (IHK)

– #Generationenberater/in (IHK), Kenntnisse in den Bereichen Vorsorge-, Generalvollmacht sowie #Erbrecht, #Erbschaftsteuer, Pflege- und Berufsunfähigkeit

– #Seniorenberater/in: Kenntnisse im Erbrecht und Erbschaftsteuer über Vermögensübertragungen, Unternehmens-Nachfolgeregelung


Der Sachkundenachweis Rentenberater/in nach RDG ist zwar eher in der Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Voraussetzung und darf neben der Vermittlertätigkeit nicht als „Rentenberater“ ausgeübt werden, allerdings sind diese Kenntnisse auch für Vermittler interessant.

Denn: Wer den Bedarf nicht ermitteln kann, weiß auch nicht welches Angebot richtig ist.

In Baden-Württemberg wird die Sachkunde finanziell – ohne Einkommensgrenze gefördert:

Wer

– unter 50 ist, erhält 30% Zuschuss

– ab 50 Jahre ist, erhält 50% dazu

– keine Berufsausbildung hat, erhält 70%

Den Sachkundelehrgang führt die Makler Akademie durch.

Nicht alles wird immer benötigt. Trotzdem muss ein guter Vermittler bzw. Berater alles beherrschen, denn die Unterschiede bei den Kunden stecken im bisherigen Lebenslauf, den unterschiedlichen Zielen und den Gegebenheiten.

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Das höchste Unternehmenskapital steht nicht in der Bilanz

#Personalentwicklung #HR in Unternehmen – Das Nadelöhr des Arbeitgebers

Meist wird der Bereich der Informatik von der Unternehmensleitung als Nadelöhr angesehen.

Es gibt jedoch noch ein zweites Nadelöhr.

Zu einer guten Personalentwicklung gehört auch die Personalförderung.

Immer noch sind Unternehmen darauf ausgerichtet, eher Fehler zu finden und Stunden- und tagelang Fehlersuche zu betreiben.

Grund: Deutsche Gründlichkeit

Werden beispielsweise in der EU Rahmenbedingungen erlassen, dann werden diese Rahmenbedingungen in deutschen Gesetzen und Verordnungen noch enger gefasst – EBEN DEUTSCHE GRÜNDLICHKEIT.

Verabschiedete Gesetze und Verordnungen müssen dann auch in Unternehmen – meist unverzüglich – umgesetzt werden – EBEN Deutsche Gründlichkeit.

Und in den entsprechenden Abteilungen werden dann diese Rahmenbedingungen – aus Angst vor Fehlern – noch enger gefasst, so dass möglichst kein Fehler gemacht wird.

Wenn dann alles in Richtlinien abgefasst ist, dann kommt dies bei den Arbeitnehmern irgendwann an.

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen diese Richtlinien, dann legt man den Finger in die Wunde.

Besonders deutlich wird dies in Großunternehmen, wenn man die Aufblähung von „Aufpasser-Abteilungen betrachtet: „Innenrevision, Außenrevision, Qualitätssicherung, Compliance, Personalabteilung mit Rechtsabteilung “ sind nur ein paar Beispiele.

Natürlich sind diese Abteilungen eine Notwendigkeit. Wenn allerdings die Verantwortlichen dieser Abteilungen ihre Arbeit als Selbstzweck umsetzen, wird dies nicht ohne Folgen bleiben.

Inwiefern in einem Unternehmen Kontrolle oder Innovation überwiegt, kann an einem Organigram und an der Personalstärke dieser Abteilungen – je nach Branche – erkannt werden.

Die Folgen sind jedoch für das Unternehmen und die deutsche Wirtschaft fatal:

Wenn Unternehmen sich so verhalten, dann werden die Arbeitnehmer:

– die Kreativität und Innovation verlieren

– eher zum „Dienst nach Vorschrift“ neigen

– sich beruflich eher mittelfristig einen neuen Arbeitgeber suchen.

Arbeitgeber müssen hier eine andere Unternehmenskultur aufbauen.

Gerade im Zeitalter des Fachpersonalmangels und inzwischen auch Personalmangels ist dies besonders wichtig.

Übrigens: In Unternehmen mit deutscher Gründlichkeit ist so mancher Querdenker unbeliebt oder zumindest werden diese Mitarbeiter besonders beobachtet, ob alle Vorschriften bis in das kleinste Detail erfüllt werden. Oft auch um Querdenker wieder auf Linie zu bringen und in dem Rahmen zu bringen, der unbedingt aus Unternehmenssicht „der Richtige“ sein soll.

Für die Innovation und neue Wege ist dies jedoch nicht förderlich. Denn oft gibt es in Unternehmen an entscheidenden Stellen nur „Ja-Sager“. Denn wer „Ja“ sagt ist für den Vorgesetzten bequemer.

Wenn Steve Jobs nicht an das Wischen auf dem Smartphone geglaubt hätte, würden wir heute noch eine Tastatur am Smartphone benötigen.

Deutsche Unternehmen brauchen heute – insbesondere durch die Digitalisierung und der Schnelllebigkeit mehr helle Köpfe, die auch quer denken und nach neuen Wegen Ausschau halten und daran glauben.

Insofern steht uns in Deutschland oft die „deutsche Gründlichkeit“ und ein immer engerer Rahmen im Wege.

Unternehmer, die ihr Personal eng führen, werden durch den Arbeitskräftemangel ihr höchstes Kapital verlieren. Ein Kapital, das nicht in der Bilanz steht, aber dringend benötigt wird.

Die Förderung der intrinsischen Motivation (lateinisch intrinsecus „hineinwärts“ oder „inwendig“) ist für die Personalbindung und die Innovation des Unternehmens mindestens genauso wichtig, wie die Bezahlung und Versorgung der Mitarbeiter.

Stimmt nur das Gehalt, wird ein zu eng geführter Arbeitnehmer entweder einen neuen Arbeitgeber suchen oder die frustrierte Haltung „Dienst nach Vorschrift“ aufbauen.

Dienst nach Vorschrift ist besonders bei Arbeitnehmern ab 50 Plus zu beobachten, obwohl gerade die Arbeitnehmer die Erfahrung haben und auch viel intrinsische Motivation haben können. Wer diese Mitarbeiter jedoch schon abschreibt, verkennt ein enormes Kapital im Unternehmen (s. Handelsblatt Link:–> https://www.google.de/amp/s/amp.handelsblatt.com/unternehmen/the_shift/aeltere-mitarbeiter-erfahren-und-nicht-alt/20001700.html

Für Unternehmensberater wiederum höchst interessant.

Denn oft holen sich dann Unternehmen von außen Hilfe, um nach Möglichkeiten zu suchen, diese engen Rahmenbedingungen wieder in bestimmten Bereichen „zu erweitern“, also Schlupflöcher zu finden.

Wertschätzung von Arbeitnehmern sollte eine Selbstverständlichkeit sein

Trotzdem gibt es Unternehmen, die ihre erfahrenen Mitarbeiter in Vorruhestand geschickt hatten. Nackte betriebswirtschaftliche Zahlen werden oft für sich betrachtet. So ist ein älterer Arbeitnehmer eben teurer, als ein junger Mitarbeiter. Aufgrund des fehlenden Nachwuchses wird dies jedoch in der Zukunft auch nicht mehr funktionieren. Denn wenn der Nachwuchs ausbleibt, dann wird auch ein älterer Arbeitnehmer wertvoll und man erkennt, wie wichtig selbst ältere Arbeitnehmer sind.

Neben der Unternehmenskultur (Wertschätzung des Arbeitnehmers) spielt die betriebliche Vorsorge eine wichtige Rolle.

Rentenlücken werden in den Fokus rücken

Durch die neuen Renteninformationen der gesetzlichen Rentenversicherung und die „doppelte Haltelinie 20/48“ wird vielen Arbeitnehmern bewusst, dass sie ab der Rente ein halbiertes Einkommen erhalten, von dem dann noch Kranken-, Pflegeversicherungsbeitrag und ggf. Steuern abgezogen werden.

Im Übrigen dürfte das Thema Altersversorgung hierdurch auch im nächsten Bundestagswahlkampf „DAS THEMA“ sein.

Unternehmen sind gut beraten, die betriebliche Vorsorge auszubauen und ein weiteres Instrument in der Personalbindung zu nutzen.

Die betriebliche Vorsorge umfasst beispielsweise:

– Betriebliche Altersversorgung

– Betriebliche Krankenversicherung

– Betriebliche Unfallversicherung

– betriebliche Gesundheitsvorsorge

– Rentenberatung der Arbeitnehmer über die Gesamtversorgung

– und ggf.

– Im Verbund mit anderen Arbeitgebern gutes Kantinenessen

– Kindertagesstätte

Das höchste Unternehmenskapital steht nicht in der Bilanz, maximal im Bilanzanhang als Gesamtzahl. Und dies sind die Mitarbeiter

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bAV – #betriebliche #Altersversorgung #Hinterbliebenenversorgung – und ihr Wegfall aufgrund einer #Tarifregelung

bAV – #betriebliche #Altersversorgung #Hinterbliebenenversorgung – und ihr Wegfall aufgrund einer #Tarifregelung

Die Tarifautonomie ist das in Deutschland in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Recht der Tarifparteien, Vereinbarungen frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge über das Arbeitsentgelt abzuschließen.

Was ist jedoch, wenn der Tarifvertrag Leistungsreduzierungen dem Grunde nach vorsieht und hierdurch Besitzstände wegfallen?

Das Bundesarbeitsgericht hatte (mit dem Urteil vom 31. Juli 2018 – 3 AZR 731/16 ) hierzu klar entschieden, dass beispielsweise der Wegfall der Hinterbliebenenversorgung zu weit gehen kann.

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Eine vollständige Begründung und Schilderung gibt es über den Link:

https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/hinterbliebenenversorgung-wegfall-tarifregelung-3134373

Vielen Dank für das Lesen und Ihre Weiterempfehlung


www.bAV-Leitfaden.de

bAV-Leitfaden.de

Der Praxisleitfaden für die betriebliche Altersversorgung für:

  • Arbeitgeber
  • Personalabteilung
  • Gehaltsbuchhaltung
  • Steuer-, HR- und Rentenberater
  • bAV-Spezialisten

bAV-Leitfaden betriebliche Altersversorgung

bAV-Leitfaden – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für

  • Arbeitgeber
  • Personalabteilung
  • Gehaltsbuchhaltung
  • Steuerberater
  • Payroll-Dienstleister
  • bAV-Spezialisten
  • Rentenberater
  • erklärt neben der betrieblichen Altersversorgung
    • die Workflow-Prozesse, die bei Personalprozessen zu beachten sindHandlungsfelder-MATRIX PROZESSE UND HANDLUNGSFELDER DURCH DAS BETRIEBSRENTENSTÄRKungsgesetzneuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
      Ergänzungsmöglichkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung in der Personalförderung
      Alternativen zu der betrieblichen Altersversorgung für Firmeninhaber
      Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung bei Firmenaufgabe / Firmenübernahme

    Der bAV-Leitfaden.de ist eine Loseblattsammlung (Grundwerk: DinA4, 275 Seiten).

    Der bAV-Leitfaden wird in verschiedene Registerteile untergliedert.

    • Teil 1: Allgemeines bAV
    • Teil 2: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Prozesse und Handlungsfelder
    • Teil 3: Direktversicherung – Auswirkungen auf die einzelnen Personalprozesse
    • Teil 4: Optimierungschancen für HR-Berater
    • Teil 5: Fördermöglichkeiten außerhalb der bAV
    • Teil 6: Unternehmerabsicherung & Nachfolgeregelung
    • Teil 7: Sozialpartnermodelle*
    • * Update-Service
  • Zusätzlich gibt es für Eigentümer des bAV-Leitfaden.de die
  • bAV-Toolbox.de
  • Die www.bAV-toolbox.de (Standard) beinhaltet ein Online-Portal (geschlossene Benutzergruppe) zusätzlich:

    • Linksammlungen
    • Downloadmöglichkeiten
    • Checklisten
    • Berechnungsprogramme

    Weitere Information und Bestellmöglichkeit des bAV-Leitfaden

    Link: Bestellung


    Der Autor Werner Hoffmann ist

    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (zert. Fachlehrgang der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuer- und Erbrecht)
    • Marketingfkfm (AKAD)
    • Versicherungskfm.
  • und hat auch als Fachautor bereits andere Fachliteratur im Themenbereich:
    • Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung
      Vermögensübertragung, Erben und Verschenken
      Pflegevorsorge
  • in dem Notfallordner-Vorsorgeordner.de verfasst.
  • Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es aufgrund der unterschiedlichen Personengruppen in 90 verschiedenen Versionen.
  • Beispiele:
    • Apotheker
      Ärzte
      Beamte
      Selbstständige (Personengesellschaft)
      Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
      84 unterschiedliche Handwerkergruppen)
  • Neben seiner fast 40-jährigen Tätigkeit in der Finanzbranche ist er 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V.
  • Betriebliche Altersversorgung- Welche Versicherungsgesellschaft?

    Auswahl der Versicherungspartner in der #betrieblichen #Altersversorgung durch den Arbeitgeber.

    Der Regulierungswahn ist besonders für kleine bis mittelgroße Versicherer eine enorme Fixkostenbelastung und wird insbesondere in der bAV zu einer weiteren Konzentration führen.

    Viele kleine bis mittelgroße Versicherer wird es in den kommenden 10 Jahren nicht mehr geben, zumindest in der bAV.

      Die betriebliche Altersversorgung ist – anders als in den anderen Lebensversicherungsprodukten – aufgrund besonderer Vorschriften in den Rechtskreisen
  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialversicherung
    • ergänzt.
      Zusätzlich sind fast täglich hierbei Urteile und neue Verordnungen zu beachten.
      Darüberhinaus sind immer stärker auch europäische Einflüsse spürbar.
      Für kleine und mittelgroße Versicherer entstehen hier enorme Fixkosten, die aufgrund eines geringen Geschäftsanteils eine hohe prozentuale Belastung je Vertrag auslösen.
      Man muss hier nicht nur an die juristische Umsetzung oder die Aktualisierung der Bedingungen (z.B. auch die arbeitsrechtliche Vereinbarung) denken, sondern hauptsächlich an die IT.
      Die Umsetzung durch das Nadelöhr „Informatik“, das durch die bisherigen – und demnächst noch kommenden Verordnungen kommt – zwingt so manchen Vorstand auch zur Aufgabe des Geschäftsfeldes „betriebliche Altersversorgung“.
      Abzusehen ist, dass weitere kleine bAV-Versicherer sich entweder zusammenschließen müssen oder vom Markt verschwinden.
      Man denke nur an die früheren Versicherungsnamen „Nordstern, Albingia, Agrippina &Co.“.
      Wenn einzelne kleine Versicherer ihr Geschäft in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zusammentragen, dann hat dies enorme Auswirkungen in der bAV. Dies ist zwar auch in anderen Versicherungssparten der Fall, allerdings in der bAV noch erheblich komplexer.
  • Für Arbeitgeber, die eine bAV anbieten, ist es wichtig, dies bei der Auswahl des bAV-Versicherungsunternehmen bereits heute zu berücksichtigen.

    www.bAV-Experte.de

    Wie hoch der Druck durch Regulierungen in dem normalen Versicherungsgeschäft ist, macht der nachfolgende Link deutlich.

    https://be.invalue.de/d/publikationen/vwheute/2018/09/27/gdv-wuenscht-sich-regulierungspause-bafin-chef-kann-da-nur-laecheln.html

    Arbeitgeber sind gut beraten, sich unter den TopTen einen Versicherer auszuwählen, der auch neben der Beherrschung des bAV-Geschäfts beständig eine sehr gute Bewertung haben sollte.

    Darüber hinaus sollte der Versicherer die Beratung in der betrieblichen Altersversorgung möglichst nicht durch Makler, sondern durch einen Ausschließlichkeitsvermittler- besser noch durch einen Angestellten-Außendienst sicherstellen.

    Grund ist hierbei die Haftungsfrage, wenn der Vermittler in der Beratung Fehler macht. Bei Fehlern haftet zunächst der Arbeitgeber, der dann im Innenverhältnis beim Berater Regress einfordern kann.

    Letztendlich ist der bAV ein Vermittler nur Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers.

    Dies machte das Urteil des LG Hamm sehr deutlich.

    Link: bAV-Urteil mit weitreichenden Folgen in der betrieblichen Altersversorgung

    Bei Maklern ist die Regresseinforderung zwar über die Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt, allerdings nur bis zur versicherten Höchstsumme. Und dies auch nur in bestimmten Fällen. Danach ist der Regress davon abhängig, ob der Makler eine GmbH, eine Personengesellschaft ist; oder der Makler bewusst eine unvollständige Beratung durchgeführt hat dann vom Privatvermögen des Vermittlers.

    Je stärker der bAV-Vermittler an den bAV-Versicherer gebunden ist, desto größer ist die Chance für den Arbeitgeber beim bAV-Versicherer beim Regress eine Chance zu haben.

    Bei angestellten Versicherungsvermittlern hat der Arbeitgeber wohl die größte Chance.

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone: 01772716697

    Vielen Dank für das Lesen und die Weiterempfehlung dieses Artikels

    Seniorenberater NWB-Akademie langweilig? Sicherlich nicht!

    Die NWB Akademie veranstaltet für

    • Steuerberater
    • Fachanwälte für Erbrecht
    • Fachanwälte für Steuerrecht
  • ein zweitägiges Seminar mit dem Fachlehrgang „Seniorenberater“.
  • So langweilig wie der Titel zunächst vielleicht klingt, so interessant sind die Themen.

    Zielgruppe des Veranstalters sind in erster Linie:

    • Steuerberater
    • und bestimmte Anwaltsgruppen (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht)

    Neben den Themen:

    • Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten
    • Rechtliche und steuerliche Aspekte der Pflegebedürftigkeit
    • Welche Leistungen gewährt die Pflegeversicherung
    • Auswirkungen der Pflegebedürftigkeit auf die Beratung von Senioren
    • Nützliche rechtliche Dokumente
    • General- und Vorsorgevollmacht, Spezialvollmacht, Gesellschaftervollmacht
      Patientenverfügung
    • Vorsorgemappe
    • Sicherstellung der Handlungsfähigkeit
    • Sicherstellung des Zugriffs auf das Vermögen im Vorsorge- und Todesfall
    • Umgang mit Rentenversicherungsträgern in der Praxis

    werden auch die Punkte behandelt, die im Todesfall eine Rolle spielen und davor geregelt werden sollten. Beispiele:

    • Gesetzliche Erbfolge – typische Stolperfallen umgehen
    • Optimale Testamentsgestaltung
    • Umgang mit Pflichtteilsrisiken
    • Auswirkungen des Güterstandes
    • Absicherung von Ehegatten
    • Auslandsbezug (Erblasser, Erben und/oder Vermögen im Ausland)
    • Lebzeitige Zuwendungen, insbes. Nießbrauch, Wart- und Pflegeklauseln, Wohn- und Wohnungsrecht
      Rückforderungsrechte
    • Erbschaft-, ertrag- und grunderwerbsteuerliche Aspekte und Gestaltungsüberlegungen, z. B.
      • Steuerbefreiung des Familienheims und weitere Steuerbefreiungen
      • Begünstigung von Familienunternehmen
      • Begünstigung von Immobilien
      • Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven
      • Grunderwerbsteuer in der Nachfolgeplanung
    • Besonderheiten bei minderjährigen Enkelkindern

    Vermögenserhalt:

    • Welche Risiken bestehen?
    • Umgang mit typischen Steuerrisiken
    • Konkrete Maßnahmen zur Gestaltungen zur Bündelung des Vermögens

    Seniorenspezifische Besonderheiten bei ausgewählten Vermögenklassen im In- und Ausland

    • Sicherung der Immobilie als Einkunftsquelle oder Lebensort
    • Unternehmensbeteiligung: Übergeben, Verkaufen, Einstellen oder Umstrukturieren
    • Gestaltung mit Lebensversicherungen
    • Was machen die Kinder mit der Kunstsammlung?
    • Reicht das liquide Vermögen für den Pflegefall?
    • Steueroptimierung des liquiden Vermögens
    • Regress des Sozialhilfeträgers

    Sonderthemen Spezialfälle aus der Praxis

    • Erfüllung von gemeinnützigen Wünschen
    • Besonderheiten zwischen Ehegatten
    • Umgang mit (latenten) Verlusten und Verlustvorträgen

    Es gibt Vorträge, Diskussionen und auch Praxisbeispiele.

    TERMINE

    • 18.-19.10.2018 I Stuttgart – Wyndham Stuttgart Airport Messe
    • 23.-24.05.2019 I Dortmund – Mercure Hotel Dortmund Centrum
    • 22.-23.08.2019 I Hamburg – Crowne Plaza Hamburg City-Alster

    Das Thema betriebliche Altersversorgung spielt hier ebenso eine wichtige Rolle.

    Zusammenfassend: Es wird sicherlich eine interessante Veranstaltung, die auch viel Lesestoff hier bieten wird.

    www.bAV-Experte.de

    Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der NWB-Akademie.

    Link:

    https://www.nwb-akademie.de/special-pages/veranstaltungsansicht/?tx_nwbseminare_pi2%5Buid%5D=296&cHash=ae7813fd327d91e96f57e4c9a03a5bbf