Der clevere Tipp zum 1.1.2021

Am 31.12.2020 hatte ich noch jedem meiner Freunde gesagt: „Tanke noch heute, das ist 7,9 ct pro Liter günstiger.

Solidaritätszuschlag jetzt richtig nutzen und vervierfachen!

Heute am 1.1.2021 und auch in den kommenden Monaten gebe ich jedem den Ratschlag: Nutze den nicht zu zahlenden Solidaritätszuschlag für Deine zusätzliche Altersversorgung. Du kannst – wenn es clever gemacht wird – locker das vierfache ansparen und bekommst dafür eine Altersversorgung von bis zu garantiert 250 Euro mtl. zusätzlich (je nach Alter).

Wie das funktioniert? Nun ich erkläre nachfolgend mal die Möglichkeit:

Ab 2021 entfällt für 90 Prozent der Steuerzahlenden der Solidaritätsbeitrag auf die Lohnsteuer. Ich zeige Dir, warum es sinnvoll ist, das zusätzliche Geld clever zu investieren.

Schließlich gilt der ursprünglich auf ein Jahr begrenzte Soli, wie der Solidaritätszuschlag kurz genannt wird, seit 1991.

Viele steuerzahlende Personen kennen ihre Lohnabrechnung gar nicht ohne diese Abgabe und wer zu dem Rest gehört, hat sich nach fast 30 Jahren an den geringeren Nettobetrag vermutlich längst gewöhnt.

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Da bietet es sich an, die ungewohnte Mehreinnahme anzulegen – als Notgroschen oder als Teil der Altersvorsorge.

Wer jetzt den ersparten Soli intelligent anlegt, macht daraus ein zusätzliches kleines Altersversorgungsvermögen.

Oder man nutzt den Wegfall des Solidaritätszuschlags für die Absicherung des finanziellen Risikos einer Berufsunfähigkeit mit 4-fachem Beitrag.

Wie geht das? Hier ein Beispiel:

Dein Bruttoeinkommen (mtl.: 3.500 €)Steuerklasse I ohne KinderKi.St. 9 %

Angaben im Jahr 2020 (in Ba.-Wü.):
Steuern
Solidaritätszuschlag: 29,41 €
Kirchensteuer: 42,78 €
Lohnsteuer: 534,75 €
Gesamt Steuern: 606,94 €

Sozialabgaben:
Rentenversicherung: 325,50 €
Arbeitslosenversicherung: 42,00 €
Krankenversicherung: 274,75 €
Pflegeversicherung: 62,13 €
Gesamt-Sozialabgaben: 704,38 €

Netto mtl. im Jahr 2020: 2.188,69 €

Zum 1.1.2021 entfällt in diesem Beispiel der Solidaritätszuschlag

Als cleverer Arbeitnehmer vereinbarst Du mit Deinem Arbeitgeber eine Direktversicherung.

Dein Arbeitgeber muss in Rahmen einer Entgeltumwandlung einen Beitragszuschuss von 15 % des umgewandelten Betrages hinzugeben (s. § 1a Abs.1a BetrAVG).

Viele Arbeitgeber gewähren 20 % als Zuschuss.
In vielen Branchen gewähren die Arbeitgeber sogar einen Beitragszuschuss von 25 oder sogar 50 % zusätzlich.

Dein Arbeitgeber weiß, dass Du ein klasse Arbeitnehmer bist und er möchte Dich gerne langfristig auch behalten.

Deshalb gewährt er Dir sogar einen Arbeitgeberzuschuss von 50 %.

Für den Arbeitgeber hat es ja auch Vorteile, wenn er einen guten Arbeitnehmer langfristig an das Unternehmen bindet.

Denn dann spart der Arbeitgeber auch Fluktuationskosten (sogenannte Eintritts- und Austrittskosten), die je nach Branche und Tätigkeitsbereich zwischen 160-280 % eines Jahresgehaltsbetragen. Auf Wunsch kann hier ein Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) auch die entsprechende Hilfestellung bieten.

—————————————–Nun hier zu dem Tipp:

Deine Ersparnis beim Solidaritätsbeitrag beträgt in diesem Beispiel 29,41 Euro.

Nun nimmst Du pauschal die nachfolgende Formel (Erklärung anschließend)

29,41 € x 3 = 88,00 € (abgerundet)
+ Arbeitgeberzuschussbei 50 %:
+ 44,00 €Gesamtbeitrag: = 132,00€

Dadurch, dass Du Brutto mtl. 58,84 € in eine Entgeltumwandlung investierst, sparst Du:

– Lohnsteuer
– Kirchensteuer
– Sozialversicherungsbeiträge

Wie sieht nun die Gehaltsabrechnung aus?

Brutto: 3.411,00 €

Steuern
Soli: 0,00 €
Kirchensteuer: 39,88 €
Lohnsteuer: 498,50 €
Gesamt Steuern: 538,38 €

Sozialabgaben
Rentenversicherung: 317,22 €
Arbeitslosenversicherung: 40,93 €
Krankenversicherung: 267,76 €
Pflegeversicherung: 60,55 €
Gesamt Sozialabgaben: 686,46 €
Netto: 2.186,16 €

Für fast das gleiche Nettoeinkommen bekommst Du zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung.

Je nach Lebensalter können dies durchaus zusätzlich 250 Euro garantierte Zusatzrente ergeben.

Dies ist natürlich davon abhängig, wie viel Jahre es noch sind, bis Du in Rente gehst.

*Dies ist nur ein vereinfachtes Zahlenbeispiel, das den Sinn aufzeigen soll.
Eine individuelle Erklärung und Berechnung kann dieses Beispiel nicht ersetzen.

Tipp 2:
Damit Dein Arbeitgeber auch bereit ist einen größeren Zuschuss zu gewähren, sind die passenden Argumente natürlich notwendig.
Profis die sich mit der Materie auskennen, sind hier eine gute Hilfe.

Besonders qualifiziert sind hier „Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH)“.

Gerade in der betrieblichen Altersversorgung gibt es viele Feinheiten, die man nur durch ein FH-Studium in diesem Fachbereich beherrscht.

Experte Betriebliche Altersversorgung

 

Was ist der Solidaritätszuschlag?

1991 wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt, um die Belastungen durch den Golfkrieg und die Wiedervereinigung sowie die Unterstützung der Länder in Süd-, Ost- und Mitteleuropa zu finanzieren.
Ursprünglich sah der Soli eine Abgabe von 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftssteuer vor.

Die Erhebung von Sommer 1991 bis 1992 führte zu einer realen Belastung von 3,5 Prozent pro Jahr. In den beiden Folgejahren gab es keinen Solibeitrag.

Das änderte sich im Jahr 1995: Der Soli wurde wieder eingeführt – und das unbefristet. Begründung waren dieses Mal allein die finanziellen Kosten der Deutschen Einheit.

In den ersten beiden Jahren Betrug der Steuersatz 7,5 Prozent, danach sank er auf 5,5 Prozent. Dieser Wert gilt bis heute.

Wie wird der Solibeitrag berechnet?
Der Solidaritätsbeitrag fällt nicht für das gesamte zu versteuernde Einkommen an. Er wird auf die Lohn- und Einkommensteuer bzw. auf die Körperschaftssteuer erhoben.
Das heißt, Sie zahlen 5,5 Prozent Steuern auf die vom Finanzamt ermittelte Steuerlast.

Bis 2020 galten dabei folgende Grenzwerte:
• Bis 972 Euro Lohn- und Einkommensteuer fällt kein Soli an.
• Ab 972,01 Euro bis 1.340 Euro Steuerlast steigt der Solibeitrag gleitend an, solange bis ab 1.340 Euro Lohn- und Einkommensteuer der volle Satz gilt.

• Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gelten die doppelten Grenzwerte. Bis 1.944 Euro Steuerlast zahlen sie gar keinen Solidaritätszuschlag. Darüber steigt der Steuersatz an, solange bis ab 2.680 Euro die vollen 5,5 Prozent fällig werden.

• Der Soli wird auch auf Kapitalerträge erhoben, die den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro übersteigen. Dieser Beitrag bleibt weiterhin bestehen.
2021 werden 90 Prozent der Steuerzahlenden entlastet

Im nächsten Jahr kommt endlich Bewegung in den wenig geliebten Soli. Zwar ändert sich nichts an der Höhe des Steuersatzes und der Art der Erhebung.
Dafür steigen die Grenzen, ab wann der Solidaritätszuschlag fällig wird massiv an. Schätzungsweise 90 Prozent der Steuerzahlenden werden so vom Solibeitrag, der bisher auf die Lohnsteuer erhoben wurde, befreit.

Weitere sechs Prozent profitieren von der Milderungszone, in der nicht die vollen 5,5 Prozent erhoben werden.

Es gilt:• Bis zu einer Steuerlast von 16.956 Euro wird kein Soli mehr erhoben, das entspricht etwa einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro bei Singles.

• Die Milderungszone mit einem verringerten Solidaritätsbeitrag reicht bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 96.409 Euro (Singles), erst danach wird der volle Steuersatz fällig.
• Für zusammen veranlagte Ehepaare verdoppeln sich Werte.

Was bedeutet das für Sie als Steuerzahlende?
Alle, die bisher den Solidaritätsbeitrag abführen mussten, können sich 2021 über mehr Netto auf der Lohnabrechnung freuen.

Einige Beispiele machen die Veränderung deutlich:
• Eine unverheiratete Person mit 32.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erhält ab 2021 rund 17 Euro pro Monat mehr ausbezahlt (ca. 200 Euro pro Jahr).

• Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem steuerpflichtigen Gesamteinkommen von 120.800 Euro profitiert von einem monatlichen Plus von rund 83 Euro (ca. 1.000 Euro jährlich).

• Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro (Singles) und 192.818 Euro (Ehepaare) ändert sich nichts und der Soli wird weiterhin in voller Höhe einbehalten.

bAV-Leitfaden.de
Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung
für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten

 

Werner Hoffmann ist Fachautor des bAV-Leitfaden.de

und über 90 verschiedene Notfallordner für unterschiedliche Berufsgruppen, Selbstständige, Unternehmer und freie Berufe.

Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)
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