Der clevere Tipp zum 1.1.2021

Am 31.12.2020 hatte ich noch jedem meiner Freunde gesagt: „Tanke noch heute, das ist 7,9 ct pro Liter günstiger.

Solidaritätszuschlag jetzt richtig nutzen und vervierfachen!

Heute am 1.1.2021 und auch in den kommenden Monaten gebe ich jedem den Ratschlag: Nutze den nicht zu zahlenden Solidaritätszuschlag für Deine zusätzliche Altersversorgung. Du kannst – wenn es clever gemacht wird – locker das vierfache ansparen und bekommst dafür eine Altersversorgung von bis zu garantiert 250 Euro mtl. zusätzlich (je nach Alter).

Wie das funktioniert? Nun ich erkläre nachfolgend mal die Möglichkeit:

Ab 2021 entfällt für 90 Prozent der Steuerzahlenden der Solidaritätsbeitrag auf die Lohnsteuer. Ich zeige Dir, warum es sinnvoll ist, das zusätzliche Geld clever zu investieren.

Schließlich gilt der ursprünglich auf ein Jahr begrenzte Soli, wie der Solidaritätszuschlag kurz genannt wird, seit 1991.

Viele steuerzahlende Personen kennen ihre Lohnabrechnung gar nicht ohne diese Abgabe und wer zu dem Rest gehört, hat sich nach fast 30 Jahren an den geringeren Nettobetrag vermutlich längst gewöhnt.

———

Da bietet es sich an, die ungewohnte Mehreinnahme anzulegen – als Notgroschen oder als Teil der Altersvorsorge.

Wer jetzt den ersparten Soli intelligent anlegt, macht daraus ein zusätzliches kleines Altersversorgungsvermögen.

Oder man nutzt den Wegfall des Solidaritätszuschlags für die Absicherung des finanziellen Risikos einer Berufsunfähigkeit mit 4-fachem Beitrag.

Wie geht das? Hier ein Beispiel:

Dein Bruttoeinkommen (mtl.: 3.500 €)Steuerklasse I ohne KinderKi.St. 9 %

Angaben im Jahr 2020 (in Ba.-Wü.):
Steuern
Solidaritätszuschlag: 29,41 €
Kirchensteuer: 42,78 €
Lohnsteuer: 534,75 €
Gesamt Steuern: 606,94 €

Sozialabgaben:
Rentenversicherung: 325,50 €
Arbeitslosenversicherung: 42,00 €
Krankenversicherung: 274,75 €
Pflegeversicherung: 62,13 €
Gesamt-Sozialabgaben: 704,38 €

Netto mtl. im Jahr 2020: 2.188,69 €

Zum 1.1.2021 entfällt in diesem Beispiel der Solidaritätszuschlag

Als cleverer Arbeitnehmer vereinbarst Du mit Deinem Arbeitgeber eine Direktversicherung.

Dein Arbeitgeber muss in Rahmen einer Entgeltumwandlung einen Beitragszuschuss von 15 % des umgewandelten Betrages hinzugeben (s. § 1a Abs.1a BetrAVG).

Viele Arbeitgeber gewähren 20 % als Zuschuss.
In vielen Branchen gewähren die Arbeitgeber sogar einen Beitragszuschuss von 25 oder sogar 50 % zusätzlich.

Dein Arbeitgeber weiß, dass Du ein klasse Arbeitnehmer bist und er möchte Dich gerne langfristig auch behalten.

Deshalb gewährt er Dir sogar einen Arbeitgeberzuschuss von 50 %.

Für den Arbeitgeber hat es ja auch Vorteile, wenn er einen guten Arbeitnehmer langfristig an das Unternehmen bindet.

Denn dann spart der Arbeitgeber auch Fluktuationskosten (sogenannte Eintritts- und Austrittskosten), die je nach Branche und Tätigkeitsbereich zwischen 160-280 % eines Jahresgehaltsbetragen. Auf Wunsch kann hier ein Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) auch die entsprechende Hilfestellung bieten.

—————————————–Nun hier zu dem Tipp:

Deine Ersparnis beim Solidaritätsbeitrag beträgt in diesem Beispiel 29,41 Euro.

Nun nimmst Du pauschal die nachfolgende Formel (Erklärung anschließend)

29,41 € x 3 = 88,00 € (abgerundet)
+ Arbeitgeberzuschussbei 50 %:
+ 44,00 €Gesamtbeitrag: = 132,00€

Dadurch, dass Du Brutto mtl. 58,84 € in eine Entgeltumwandlung investierst, sparst Du:

– Lohnsteuer
– Kirchensteuer
– Sozialversicherungsbeiträge

Wie sieht nun die Gehaltsabrechnung aus?

Brutto: 3.411,00 €

Steuern
Soli: 0,00 €
Kirchensteuer: 39,88 €
Lohnsteuer: 498,50 €
Gesamt Steuern: 538,38 €

Sozialabgaben
Rentenversicherung: 317,22 €
Arbeitslosenversicherung: 40,93 €
Krankenversicherung: 267,76 €
Pflegeversicherung: 60,55 €
Gesamt Sozialabgaben: 686,46 €
Netto: 2.186,16 €

Für fast das gleiche Nettoeinkommen bekommst Du zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung.

Je nach Lebensalter können dies durchaus zusätzlich 250 Euro garantierte Zusatzrente ergeben.

Dies ist natürlich davon abhängig, wie viel Jahre es noch sind, bis Du in Rente gehst.

*Dies ist nur ein vereinfachtes Zahlenbeispiel, das den Sinn aufzeigen soll.
Eine individuelle Erklärung und Berechnung kann dieses Beispiel nicht ersetzen.

Tipp 2:
Damit Dein Arbeitgeber auch bereit ist einen größeren Zuschuss zu gewähren, sind die passenden Argumente natürlich notwendig.
Profis die sich mit der Materie auskennen, sind hier eine gute Hilfe.

Besonders qualifiziert sind hier „Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH)“.

Gerade in der betrieblichen Altersversorgung gibt es viele Feinheiten, die man nur durch ein FH-Studium in diesem Fachbereich beherrscht.

Experte Betriebliche Altersversorgung

 

Was ist der Solidaritätszuschlag?

1991 wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt, um die Belastungen durch den Golfkrieg und die Wiedervereinigung sowie die Unterstützung der Länder in Süd-, Ost- und Mitteleuropa zu finanzieren.
Ursprünglich sah der Soli eine Abgabe von 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftssteuer vor.

Die Erhebung von Sommer 1991 bis 1992 führte zu einer realen Belastung von 3,5 Prozent pro Jahr. In den beiden Folgejahren gab es keinen Solibeitrag.

Das änderte sich im Jahr 1995: Der Soli wurde wieder eingeführt – und das unbefristet. Begründung waren dieses Mal allein die finanziellen Kosten der Deutschen Einheit.

In den ersten beiden Jahren Betrug der Steuersatz 7,5 Prozent, danach sank er auf 5,5 Prozent. Dieser Wert gilt bis heute.

Wie wird der Solibeitrag berechnet?
Der Solidaritätsbeitrag fällt nicht für das gesamte zu versteuernde Einkommen an. Er wird auf die Lohn- und Einkommensteuer bzw. auf die Körperschaftssteuer erhoben.
Das heißt, Sie zahlen 5,5 Prozent Steuern auf die vom Finanzamt ermittelte Steuerlast.

Bis 2020 galten dabei folgende Grenzwerte:
• Bis 972 Euro Lohn- und Einkommensteuer fällt kein Soli an.
• Ab 972,01 Euro bis 1.340 Euro Steuerlast steigt der Solibeitrag gleitend an, solange bis ab 1.340 Euro Lohn- und Einkommensteuer der volle Satz gilt.

• Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gelten die doppelten Grenzwerte. Bis 1.944 Euro Steuerlast zahlen sie gar keinen Solidaritätszuschlag. Darüber steigt der Steuersatz an, solange bis ab 2.680 Euro die vollen 5,5 Prozent fällig werden.

• Der Soli wird auch auf Kapitalerträge erhoben, die den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro übersteigen. Dieser Beitrag bleibt weiterhin bestehen.
2021 werden 90 Prozent der Steuerzahlenden entlastet

Im nächsten Jahr kommt endlich Bewegung in den wenig geliebten Soli. Zwar ändert sich nichts an der Höhe des Steuersatzes und der Art der Erhebung.
Dafür steigen die Grenzen, ab wann der Solidaritätszuschlag fällig wird massiv an. Schätzungsweise 90 Prozent der Steuerzahlenden werden so vom Solibeitrag, der bisher auf die Lohnsteuer erhoben wurde, befreit.

Weitere sechs Prozent profitieren von der Milderungszone, in der nicht die vollen 5,5 Prozent erhoben werden.

Es gilt:• Bis zu einer Steuerlast von 16.956 Euro wird kein Soli mehr erhoben, das entspricht etwa einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro bei Singles.

• Die Milderungszone mit einem verringerten Solidaritätsbeitrag reicht bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 96.409 Euro (Singles), erst danach wird der volle Steuersatz fällig.
• Für zusammen veranlagte Ehepaare verdoppeln sich Werte.

Was bedeutet das für Sie als Steuerzahlende?
Alle, die bisher den Solidaritätsbeitrag abführen mussten, können sich 2021 über mehr Netto auf der Lohnabrechnung freuen.

Einige Beispiele machen die Veränderung deutlich:
• Eine unverheiratete Person mit 32.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erhält ab 2021 rund 17 Euro pro Monat mehr ausbezahlt (ca. 200 Euro pro Jahr).

• Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem steuerpflichtigen Gesamteinkommen von 120.800 Euro profitiert von einem monatlichen Plus von rund 83 Euro (ca. 1.000 Euro jährlich).

• Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro (Singles) und 192.818 Euro (Ehepaare) ändert sich nichts und der Soli wird weiterhin in voller Höhe einbehalten.

bAV-Leitfaden.de
Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung
für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten

 

Werner Hoffmann ist Fachautor des bAV-Leitfaden.de

und über 90 verschiedene Notfallordner für unterschiedliche Berufsgruppen, Selbstständige, Unternehmer und freie Berufe.

Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)
Notfallordner

Personalabbau – Abfindungen – Restrukturierungen

Abfindungen #Steuern & #Rente

Restrukturierungen in Betrieben führen in ganz unterschiedlichen Betrieben auch zum #Personalabbau.

Abfindungen sind hier fast schon an der Tagesordnung.

Abfindungen werden von Betrieben auch bei der #Auflösung von #Arbeitsverträgen gezahlt.

Hierbei sind unterschiedliche Bereiche zu beachten.
Anwälte – insbesondere #Fachanwälte für #Arbeitsrecht und #Steuerrecht sind hier empfehlenswert.

Ebenso ist es wichtig, auf die

  • #Sozialversicherung
  • #Steuerliche #Wirkung
  • Auswirkung auf die #betriebliche #Altersversorgung #bAV
  • #gesetzliche #Rente
  • und die Möglichkeiten der steuerlichen Gegenaktion
    zu achten.

Empfehlenswert ist insoweit also auch

  • den #Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • den #Rentenberater, mindestens eine fachkundige Person mit theor. Sachkundeprüfung „Rentenberater (#RDG)
    in der Beratung zu berücksichtigen.

Gerade die frühzeitige Berücksichtigung kann bares Geld – zum Beispiel Steuern – sparen oder spätere #Rentenkürzungen vermeiden.

Altersversorgung, Rente, Sparen, Corona – Solidaritätszuschlag

Altersversorgung #Rente #Sparen #Corona –

Mit der für kommendes Jahr geplanten Abschaffung des #Solidarzuschlags wird die Mehrzahl der deutschen #Steuerzahler mehr Geld in der Tasche behalten.
Wie aus einer repräsentativen Umfrage hervorgeht, erwägen zwei Drittel der 2.048 Befragten, die Ersparnis durch die Steuerentlastung in ihre private Altersvorsorge zu investieren.

Über ein Drittel legt nichts zurück

Mindestens 200 Euro, gibt ein Drittel an, müsste monatlich in die #Altersvorsorge fließen, um im Alter den jetzigen #Lebensstandard zu halten.

Lediglich 14,5 Prozent der Umfrageteilnehmer erreichen derzeit die Zielmarke von 200 Euro.

Weniger als 100 Euro zweigen 22,5 Prozent der Befragten für die private #Altersvorsorge ab, und 35,2 Prozent legen sogar gar nichts für ihren #Ruhestand zurück.

Nach Geschlechtern betrachtet, trifft dies auf 40,4 Prozent der Frauen zu, jedoch nur auf 29,5 Prozent der Männer.

Zudem offenbart die Umfrage, dass diejenigen, die weniger als 1.500 Euro netto im Monat verdienen, mehrheitlich (55,3 Prozent) keine Möglichkeit sehen, Rücklagen für den Ruhestand zu bilden.

Wer dagegen über mehr als 2.500 netto pro Monat verfügt, würde sogar mehr als 200 Euro für in die private Rente investieren.

Von der Abschaffung des Solidaritätszuschlags würden rund 90 Prozent der Bundesbürger profitieren.

Wer die #Kurzarbeit oder durch die #Coronakrise #Umsatzrückgänge erlebt hat, der kann sich dadurch beruhigen, dass dies nur für begrenzte Zeit der Fall ist bzw. war.
Trotzdem konnten viele Menschen die finanziellen Einschränkungen spüren.

Übrigens:
Auch bei #Krankheit an der 7. Woche sind finanzielle Einschränkungen vorhanden 70% v.Brutto und noch weniger können entstehen.
Aber auch dies ist zeitlich befristet, denn danach kommt entweder die #Arbeitsfähigkeit oder im anderen Fall die #Berufsunfähigkeit bzw. die #Erwerbsminderung.
Bei #Berufsunfähigkeit und #Erwerbsminderung entsteht eine extreme finanzielle #Notsituation, die oft auch zum Sozialamt führt.
Und dies dann oft bis zum Lebensende.

Auch die doppelte finanzielle Absicherung durch den Partner ist nicht sicher, denn auch beim Partner können finanzielle Einschränkungen stattfinden.
Und auf den Partner sollte man sowieso nicht immer setzen, denn #Scheidung oder #Tod können die #Lebensplanung ganz schön durcheinander wirbeln.
Je nachdem ob und seit wann man verheiratet ist und wie alt Beide sind, ist die #Hinterbliebenenversorgung extrem eingeschränkt.

Wer die o.g Lebenssituationen nicht erlebt hat, gehört zu den 45 %, die auch Glück hatten. Schon bei der Berufsunfähigkeit lag dies bei jedem 4. #Arbeitnehmer vor.

Wer zu den Glücklichen bis zu diesem Zeitpunkt gehörte, sollte nicht übersehen, dass spätestens ab der #Altersrente finanzielle Rückschritte entstehen.
Wer nur die gesetzliche Rente hat, der kann maximal 48% nach 45 Jahren #Arbeitszeit erwarten.

Insofern ist es mehr als vernünftig, den Nettoteil, den man durch den Wegfall des #Solidaritätszuschlages hat, zukünftig anzusparen oder für die Deckung der o.g. Risiken zu nutzen.

Altersversorgung #Rente #Sparen #Corona –

Mit der für kommendes Jahr geplanten Abschaffung des #Solidarzuschlags wird die Mehrzahl der deutschen #Steuerzahler mehr Geld in der Tasche behalten.

Wie aus einer repräsentativen Umfrage hervorgeht, erwägen zwei Drittel der 2.048 Befragten, die Ersparnis durch die Steuerentlastung in ihre private Altersvorsorge zu investieren.

Über ein Drittel legt nichts zurück

Mindestens 200 Euro, gibt ein Drittel an, müsste monatlich in die #Altersvorsorge fließen, um im Alter den jetzigen #Lebensstandard zu halten.

Lediglich 14,5 Prozent der Umfrageteilnehmer erreichen derzeit die Zielmarke von 200 Euro.

Weniger als 100 Euro zweigen 22,5 Prozent der Befragten für die private #Altersvorsorge ab, und 35,2 Prozent legen sogar gar nichts für ihren #Ruhestand zurück.

Nach Geschlechtern betrachtet, trifft dies auf 40,4 Prozent der Frauen zu, jedoch nur auf 29,5 Prozent der Männer.

Zudem offenbart die Umfrage, dass diejenigen, die weniger als 1.500 Euro netto im Monat verdienen, mehrheitlich (55,3 Prozent) keine Möglichkeit sehen, Rücklagen für den Ruhestand zu bilden.

Wer dagegen über mehr als 2.500 netto pro Monat verfügt, würde sogar mehr als 200 Euro für in die private Rente investieren.

Von der Abschaffung des Solidaritätszuschlags würden rund 90 Prozent der Bundesbürger profitieren.

Wer die #Kurzarbeit oder durch die #Coronakrise #Umsatzrückgänge erlebt hat, der kann sich dadurch beruhigen, dass dies nur für begrenzte Zeit der Fall ist bzw. war.
Trotzdem konnten viele Menschen die finanziellen Einschränkungen spüren.

Übrigens:
Auch bei #Krankheit an der 7. Woche sind finanzielle Einschränkungen vorhanden 70% v.Brutto und noch weniger können entstehen.
Aber auch dies ist zeitlich befristet, denn danach kommt entweder die #Arbeitsfähigkeit oder im anderen Fall die #Berufsunfähigkeit bzw. die #Erwerbsminderung.
Bei #Berufsunfähigkeit und #Erwerbsminderung entsteht eine extreme finanzielle #Notsituation, die oft auch zum Sozialamt führt.
Und dies dann oft bis zum Lebensende.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Die notwendige Vorsorge im Ernstfall ab 18

Auch die doppelte finanzielle Absicherung durch den Partner ist nicht sicher, denn auch beim Partner können finanzielle Einschränkungen stattfinden.
Und auf den Partner sollte man sowieso nicht immer setzen, denn #Scheidung oder #Tod können die #Lebensplanung ganz schön durcheinander wirbeln.
Je nachdem ob und seit wann man verheiratet ist und wie alt Beide sind, ist die #Hinterbliebenenversorgung extrem eingeschränkt.

Wer die o.g Lebenssituationen nicht erlebt hat, gehört zu den 45 %, die auch Glück hatten. Schon bei der Berufsunfähigkeit lag dies bei jedem 4. #Arbeitnehmer vor.

Wer zu den Glücklichen bis zu diesem Zeitpunkt gehörte, sollte nicht übersehen, dass spätestens ab der #Altersrente finanzielle Rückschritte entstehen.
Wer nur die gesetzliche Rente hat, der kann maximal 48% nach 45 Jahren #Arbeitszeit erwarten.

Insofern ist es mehr als vernünftig, den Nettoteil, den man durch den Wegfall des #Solidaritätszuschlages hat, zukünftig anzusparen oder für die Deckung der o.g. Risiken zu nutzen.

www.Renten-Experte.de

BAV-Förderung wird verbessert

BAV-Förderbeitrag und Voraussetzungen werden verbessert

Der Bundesrat hat am 3.7.2020 dem Grundrentengesetz zugestimmt.

Neben der Grundrente wurden auch die Voraussetzungen für den BAV-Förderbeitrag nach § 100 EStG verbessert.

Der Förderhöchstbetrag (§100 EStG) wurde von 144 Euro auf 288 Euro angepasst.

Ebenso wurden die Lohnsummen angepasst:

– bei täglichem Lohnzahlungszeitraum: auf 85,84 Euro

– bei wöchentlichem Lohnzahlungszeitraum auf 600,84 Euro

– bei monatlichem Lohnzahlungszeitraum auf 2.575 Euro

– bei jährlichem Lohnzahlungszeitraum auf 30.900 Euro.

Beispiel:

Bisher: Wenn der Arbeitgeber ein monatliches Gehalt von bis zu 2.200 Euro vergütete, dann konnte der Arbeitgeber bisher bei einem BAV-Förderbeitrag von bis zu 480 Euro durch das Betriebsstättenfinanzamt 30 % der BAV-Förderung zurückerstattet bekommen (30 % aus 480 Euro = 144 Euro).

Neu: Gewährt der Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung einen BAV-Förderbeitrag von bis zu 960 Euro, dann erhält der Arbeitgeber vom Betriebsstättenfinanzamt bis zu 288 Euro zurück (30 % aus 960 Euro). Die Einkommensgrenze darf im Auszahlungszeitraum bei monatlicher Lohnzahlung im entsprechenden Monat jetzt 2.575 Euro nicht überschreiten. 

Der Beitrag kann also jährlich in dem Monat in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds gezahlt werden, in dem der monatliche Lohn die Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Voraussetzung ist weiterhin, dass es sich um das erste Arbeitsverhältnis handelt.

Damit wurde die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung weiter gesteigert. Für Unternehmen bedeutet diese neue Förderung eine staatliche Förderung von etwa 51 % (BAV-Förderbeitrag + Entlastung bei Unternehmenssteuern).

Grundrente und #bAV-#Förderbeitrag

#Grundrente und #bAV-#Förderbeitrag

Ausschuss billigt #Grundrentengesetz und #bAV-#Förderbeitragwww.Renten-Experte.de

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag den Weg für die Grundrente freigemacht.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmte der Ausschuss für das Grundrentengesetz (19/18473) der Bundesregierung in geänderter Fassung.

AfD-Fraktion und FDP-Fraktion stimmten erwartungsgemäß gegen das Gesetz, Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Kernstück des Gesetzes ist die Einführung einer #Grundrente für langjährig Versicherte, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist:

Wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen (aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegezeiten), soll die Rente um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren.

Dabei soll der Zuschlag in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet werden.

www.bAV-Experte.de

Allerdings sollen diejenigen keine Grundrente erhalten, deren Arbeitsentgelte häufig lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten (zum Beispiel durch Minijobs).

Die Höhe des Zuschlags soll durch eine Einkommensprüfung ermittelt werden.

Dabei soll zunächst ein monatlicher Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner gelten.

Für die Einkommensprüfung soll auf das zu versteuernde Einkommen abgestellt werden.

Gleich hohe Renten sollen gleichbehandelt werden. Daher soll das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente beziehungsweise eines Versorgungsfreibetrages und der Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde gelegt werden.

Die Übermittlung des zu versteuernden Einkommens soll durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden erfolgen.

Der Gesetzentwurf sieht in einem weiteren Aspekt die Einführung von Freibeträgen im Wohngeld in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vor.

Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde der Entwurf nicht substanziell geändert, es handelt sich vor allem um rechtstechnische Anpassungen und die Einführung einer Widerspruchsabweisung gegen Bescheide bis Ende 2022.

Diese Zeit brauche die Rentenversicherung für die Einführungsphase, betonte die Koalition.www.bAV-Experte.de

Allerdings einigte sie sich noch auf eine Anhebung der Einkommensgrenze beim #BAV-#Förderbetrag (Betriebliche Altersvorsorge) von 2.200 auf 2.575 Euro und auf eine Anhebung des BAV-Förderbetrags auf 288 Euro ab 2020.

Dies seien deutliche Verbesserungen, mit denen künftig 2,5 Millionen Geringverdiener einen Zugang zu dieser Vorsorge haben, ohne Beiträge einzahlen zu müssen, hieß es in den Reihen der Koalitionsfraktionen.

Die Oppositionsfraktionen ließen sich dennoch nicht überzeugen, kritisierten mangelnde Zielgenauigkeit, überbordende Bürokratie beim Verfahren der Einkommensprüfung und eine ungeklärte Finanzierung.

Smartphone: 0177 27 177 97

Kurzarbeitergeld #optimieren und #andere #Tipps

Kurzarbeitergeld #optimieren und #andere #Tipps

Arbeitnehmer, die in der Corona-Krise absehbar von Kurzarbeit betroffen sind, sollten einen eventuellen Wechsel ihrer Steuerklasse prüfen.

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt zum einen davon ab, ob jemand Kinder hat und zum anderen von der Höhe des Nettolohns.

Für die Höhe des Nettolohns wiederum ist die Lohnsteuerklasse mitentscheidend.

Ehepartner können Steuerklasse wechseln
Ehegatten können also durch den rechtzeitigen Wechsel der Steuerklasse das Kurzarbeitergeld erhöhen.

Rein rechnerisch ist es für die Höhe des Kurzarbeitergeldes am günstigsten, wenn man die Steuerklasse III hat.

Allerdings müssen auch die Folgen beim Ehegatten betrachtet werden.

Ist dieser der Hauptverdiener und wechselt von der Steuerklasse III in Steuerklasse V, weil der Ehegatte von Kurzarbeit bedroht oder schon in Kurzarbeit ist, bedeutet das auch, dass der Nettolohn des Hauptverdieners erst mal erheblich sinkt.

Da sollte vorher mal durchgerechnet werden, ob man mit dem geringeren Netto des Hauptverdieners trotz des höheren Kurzarbeitergeldes noch zurechtkommt.

Außerdem hätte der Hauptverdiener einen erheblichen finanziellen Nachteil, sollte er selbst mit der ungünstigeren Steuerklasse V arbeitslos werden.

Alternativ ist deshalb auch ein Wechsel in die Steuerklasse IV oder IV mit Faktor in Betracht zu ziehen.

Kinderfreibetrag kann sich lohnen
Das Kurzarbeitergeld beträgt die ersten drei Monate 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgeltes.

Um den erhöhten Satz von 67 Prozent zu erhalten, ist es erforderlich, dass zumindest ein halber Kinderfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen hinterlegt ist.

Sollte das nicht der Fall sein, kann dies nachgeholt werden.

Allerdings wirkt sich eine Veränderung beim Kinderfreibetrag und bei der Lohnsteuerklasse immer erst für die Zukunft ab dem auf die Änderung folgenden Monat und nicht rückwirkend aus.

Der zunächst für den Hauptverdiener ungünstige Steuerklassenwechsel in Steuerklasse V gleicht sich nach der Abgabe der Steuererklärung wieder aus – denn für die aufs Jahr bezogene Gesamtsteuerbelastung von Ehegatten spielt die Lohnsteuerklasse keine Rolle.

NICHT ÜBERSEHEN – #Besonders #wichtig nach Corona

Wer durch #Kurzarbeit geringere Einnahmen hat, sollte nachfolgende Regelungen beachten:


  1. Mindestens 3-6 Monate ÜBERBRÜCKUNGSRESERVE sollten immer kurzfristig verfügbar sein.

Zwar ist das Kurzarbeitergeld eine schöne Hilfe, allerdings sollte man nicht übersehen, dass das Nettoeinkommen in dieser Phase geringer ist.
Eine kurzfristig verfügbare Summe von 3-6 Nettomonatsgehältern sollte immer vorhanden sein.

Wer #krank wird erhält zwar #Krankengeld, aber auch in der Höhe sehr begrenzt.

Eine Krankentagegeldversicherung als Zusatzversicherung kann hier hilfreich sein.

Wer in Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gerät, braucht auch entsprechende Ersparnisse.

Besonders extrem betrifft dies Berufsgrupoen, die zusätzlich Trinkgelder erhalten.
Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und auch gesetzliche Renten werden bei der Berechnung ohne Trinkgelder durchgeführt.

Wer mtl. 1.600 Euro Brutto und 500 Euro Trinkgeld bekommt, hat ein Problem.

  1. Kurzarbeitergeld ist kurzfristig und was ist in der Rente?

Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld sollen kurz- und mittelfristig helfen.
Deshalb wird hier 60 bzw. 70% gewährt.

Bei Krankheit wird ein Krankengeld ab dem 43. Tag bei Arbeitnehmern durch die Krankenkasse gewährt. Die Höhe beträgt 70 % v. Brutto, max. 90 % v. Netto.
Gezahlt wird maximal 72 Wochen.
Handelt es sich um eine voraussichtlich auf Dauer bestehende Arbeitsunfähigkeit, die auch zu Berufsunfähigkeit führt, dann wird die Krankenkasse oft sehr schnell mit einer Reha aktiv.
Sollte der Arbeitnehmer hier einen „Service“ von der Krankenkasse erhalten, ist schnelle Kontaktaufnahme mit einem Rentenberater sinnvoll.
Grund: Es könnte in der Reha bereits vor der 72. Woche auch Erwerbsminderung oder Teil-Erwerbsminderung diagnostiziert werden.
Dies könnte zu erheblichen finanziellen Einschnitten auf Dauer führen.

Insofern ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig. Eine Keistung sollte hier bereits ab 25% anteilig erfolgen.
Viele Anbieter leisten jedoch erst ab 50%. Diese Angebote sind jedoch nicht empfehlenswert.

  1. Altersrente ist dauerhaft bei max. 48%

Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld sind nur für kürzere Zeiträume eine Einschränkung.

Die Altersrente ist jedoch ein Dauerzustand!
Mit maximal 48% ist dann das Einkommen erheblich eingeschränkt.
Und wer durch Corona und Kurzarbeit schon finanziell Orobleme hatte, hat einen sehr kleinen Vorgeschmack von der Einschränkung erlebt.

Aktive Arbeit: 100%
Kurzarbeit: 60/67%
Arbeitslosengeld: 60/67%
Krankengeld: 70%

Altersrente: max 48%
Berufsunfähigkeit: ?
Erwerbsminderungsrente: ?

Nicht zu vergessen ist hierbei auch die Absicherung bei Pflege im Alter

Die Absicherungsformen sind sehr oft auch durch Paketlösungen abzusichern.

Bei vernünftiger Gestaltung können viele Variationen auch über die betriebliche Altersversorgung zusammengefasst werden, so dass nur ein Teil über das Nettoeinkommen finanziert werden muss.

Die Möglichkeiten sind jedoch sehr unterschiedlich und hängen von der persönlichen Situation ab.

Eines hat die Coronakrise jedoch wieder deutlich gemacht:

Sparen ist nicht nur wegen Zinsen interessant (die es ja momentan nicht gibt), sondern auch, dass man in Notsituationen etwas hat.

Also: NICHT ALLES IMMER IN DEN KONSUM!

Notfallordner – Vorsorgeordner – Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht –

Notfallordner Wichtige Vorsorge

Notfallordner
Notfall-Ordner – Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Der Notfallordner ist eine wichtige Vorsorge. Und dies bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres

Auf den Inhalt, die Tipps und auf die ausreichende Größe kommt es an.

Notfallordner Not-fallordner

Notfallordner gibt es inzwischen sehr viele auf dem deutschen Markt. Und auch die Ausführungen sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich vor dem Kauf eines Notfallordners ist deshalb besonders wichtig.

So gibt es Notfallordner, die eigentlich nur als Dokumentenordner bezeichnet werden können. Dort können regelmäßig nur Dokumente abgeheftet werden und teilweise aufgrund der Ordnertiefer ohne Klarsichtfolie.

Der Notfallordner ist nicht nur ein Dokumentenordner

Ebenso gibt es Notfallordner, die zwar allgemeine Fragen stellen, allerdings hierzu oft keine allgemeine Informationen beinhalten. Auch hier sollte auf die Ordnerbreite und Ordnertiefe geachtet werden. Eine Ordnerbreite von mindestens 8 cm und eine Größe von ca. 32x29cm ist empfehlenswert, denn es müssen auch einige wichtige Dokumente in Klarsichtfolie hinterlegt werden (z. B.: Stammbuch, ggf. Original-Scheidungsurteil, Vollmachten).

Wer zu bestimmten Berufsgruppen gehört muss neben den allgemeinen Informationen noch eine Reihe von besonderen Vorkehrungen festhalten.

Notfallordner Versionen – Beratung www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Hierbei geht es nicht nur um die Unterscheidung der Vorsorge um den Familienstand (ld. verheiratet, mit Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Kinder, das eigene Alter, leben die Eltern noch), sondern auch um die berufsspezifische Besonderheit.

So muss ein Beamter oder ein Pensionär zusätzliche Punkte bei dem Notfallordner berücksichtigen.

Notfallordner Beamte
Notfallordner für Beamte und Pensionäre unterscheidet sich von einem normalen Notfallordner
Auswahl: –> www.notfallordner-beamte.de

Einen speziallen Notfallordner benötigen auch

  • Selbstständige (Personengesellschaft),
  • Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
  • Freiberufler
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Apotheker
  • Architekten
  • zulassungsfreie Handwerker
  • sowie 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker.
Notfallordner Unternehmer
Zu groß sind die Unterschiede zwischen den Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern.
Deshalb sind bei einem Notfallordner berufsspezifische Besonderheiten notwendig und eine spezielle Version für jede einzelne Berufsgruppe
Auswahl: –> www.notfallordner-unternehmer.de

Aufgrund der vielfältigen Unterschiede des Familienstandes und auch der beruflichen Tätigkeit kann auch ein allgemeiner Notfallordner nur teilweise eine Lösung sein.

Über 90 verschiedene Notfallordner

Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner, die ein breites Spektrum abdecken.

In der Grundversion „Notfallordner PRIVAT“ sind über 140 Seiten mit Checklisten, Tipps und Vorlagen vorhanden.

Die Spezialversionen der Notfallordner (Beamte, Selbstständige, Freiberufler usw.) umfassen bis zu 190 Seiten (je nach Version).

Die Autoren haben das Know-how aus unterschiedlichen Sichtweisen einfließen lassen. Hierbei sind die Qualifikationen recht umfangreich:

  • Theoreitsche Sachkundeprüfung Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Seniorenberater (NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte f. Erbrecht und Erbschaftsteuer)
  • Generationenberater (IHK)
  • Sozialversicherung Krankenkasse und Pflegeversicherung (25 Jahre Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse)
  • Beamtenversorgung
  • Versicherungskaufmann (IHK) – (39 Jahre Beschäftigung bei einer großen Versicherungsgesellschaft)
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Rentenexperte
Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater

Der Notfallordner kostet in der Grundversion 27 Euro (inkl. MWSt., zuzüglich Verpackung und Versand).

Die Spezialversionen kosten 42 Euro (inkl. MWSt, zuzügl. Versand).

Bezug über das Internet www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob, Notfallkoffer, Dokumentenordner, Notfall-Ordner, Not-Fallordner, Notfall-Mappe genannt.
Auf den individuell abgestimmten Inhalt kommt es an.
Auswahl: –> www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Coronavirus Kurzarbeit – Rente – betriebliche Altersversorgung-

Kurzarbeit #Rentenlücke #betriebliche #Altersversorgung – Menschen, die auf Kurzarbeit sind, hinterfragen in der Regel alle ihre Ausgaben.

Dazu gehören auch die Sparraten für die #betriebliche #Altersversorgung (bAV).
So mancher Arbeitnehmer hat durch #Corona geringere Einnahmen und auch durch #Kurzarbeit empfindliche Einschnitte erlebt.

Wer plötzlich nur noch 60 oder 67% des bisherigen Bruttogehalts bezieht, hat natürlich empfindliche finanzielle Einschnitte und muss dann auch seine Ausgaben auf den Prüfstand stellen.

Noch empfindlicher trifft es die Branchen, die auch die Trinkgelder als Einnahmequelle hatten (#Gastronomie, #Friseur etc.), denn für #Trinkgelder wurden keine #Steuern und #Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.

Bei einem Bruttogehalt von 1.500 Euro und 500 Euro #Trinkgeld war die Lebenssituation oft zufriedenstellend.

Durch den Lockdown wurde das #Kurzarbeitergeld bei einem Ledigen (ohne Kinder) auf 680,75 Euro Netto reduziert.

Der reguläre #Nettoverdienst wäre bei
1.134,21 Euro (Stkl. I o.K.)
zuzüglich 500 Euro Trinkgeld,
insgesamt 1.634,21 Euro.

Der #Nettoverdienst ist also in diesem Beispiel um 953,46 Euro
gesunken.

Durch die sozialversicherungs- und steuerfreie Einnahme des Trinkgeldes stellt sich die Reduzierung der #Einnahmen natürlich so extrem dar.

Und man kann natürlich auch argumentieren, dass die Reduzierung über einen zeitlich begrenzen Zeitraum stattfindet.

Und wer die goldenen Spar- und #Finanzregeln beachtet hat, der hat auch 3-6 Monatsgehälter auf der hohen Kante jederzeit verfügbar auf dem Giro- oder Sparkonto.

Selbst wer diese kurzfristig liquiden Mittel hat und nicht vom Trinkgeld lebt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Einnahmen im Alter noch stärker reduziert sind, wenn keine zusätzliche Vorsorge getroffen wurde.

Wer im Durchschnitt aller #Arbeitnehmer verdient, erhält für ein Versicherungsjahr ab 1.7.2020 für einen Entgeltpunkt 34,19 Euro mtl. Rente.

Ein Durchschnittsverdiener wird in 2020 ca. 40.000 Euro im Jahr (mtl. 3.333,33 Euro) verdienen.

Wer nur 2.500 Euro Brutto verdient, erhält also dann nur 0,75 Entgeltpunkte und somit 25,64 Euro mtl. Altersrente mit 67 Jahren.

Nach 45 Versicherungsjahren mit pro Jahr 0,75 Entgeltpunkte ergibt sich eine #Bruttorente bei der #gesetzlichen #Rentenversicherung von

0,75 x 45 Jahre x 34,19 Euro = 1.153,91 Euro (abzüglich. Kranken- und Pflege, ggf. Steuern)

Die #Rente wäre also netto bei unter 1.000 Euro; dies dann aber nicht nur für eine kurze Zeit wie bei Kurzarbeitergeld, sondern dauerhaft bis zum Ende.

Um es auf den Nenner zu bringen:

  • Regulärer #Bruttoverdienst 100%
  • Krankengeld: ca. 80%
  • #Arbeitslosengeld I: ca 60%
  • #Kurzarbeitergeld: 60/67%
  • #Altersrente: max. 48%
    ——-
Berufsunfähigkeit: ??
Hinterbliebenenversorgung: ??

——
Es wird deutlich, dass die Versorgung bei Kurzarbeit relativ komfortabel ist, allerdings einen sehr kurzen Zeitraum betrifft.

In allen anderen Fällen ist die Versorgung viel umfangreicher finanziell eingeschränkt.

Vielleicht ist jetzt der richtige Zeitraum, um die bestehende Versorgung zu prüfen.

Interessante Versorgungsmodelle gibt es viele unterschiedliche. Und so muss bei der Auswahl des passenden Modells auch die derzeitige und zukünftige Situation analysiert und berücksichtigt werden.

Dabei darf nicht nur der Familienstand, und berufliche Situation von heute und morgen einfließen, sondern auch beispielsweise die heutige und zukünftige Familien-/Vermögenssituation oder die Erbsituation.

Nur wenn die vorherige Analyse umfangreich erfolgt ist, kann die beste Lösung herausgefunden werden. Ansonsten ist es eine Standard-Hobbylösung, die nicht bis zur Rente passt.

Und laufende Änderungen von Schaukelpferd A zu Schaukelpferd B Kosten neben der Erfahrung auch Geld.

Werner Hoffmann

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) –
www.bAV-Experte.de

Renten-Experte gesetzliche Rentenversicherung
www.Renten-Experte.de

Generationenberater (IHK)

Seniorenberater (NEB-Akademie)

Festnetz: (07156) 967-1900
Smartphone: (0177) 27 166 97

Coronavirus – Covid-19 – Informationen und Links für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige und Unternehmer

Unsere Link-Corona-Liste enthält wichtige Links zu diversen Internetseiten, wenn es um den Covid-19 geht.
Die PDF-Datei mit allen wichtigen Links für

  • Angestellte
  • Arbeitgeber
  • Unternehmer
  • Selbstständige

finden Sie auf der Internetseite

https://www.bav-experte.de/bav-news/

coronavirus betriebliche Altersversorgung bAV
coronavirus betriebliche Altersversorgung bAV

Auch in der betrieblichen Altersversorgung kann sich der Coronavirus auswirken. Deshalb sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtige Details beachten.

bAV-Leitfaden - Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung
Covid-19 – Coronavirus – Was ist in der betrieblichen Altersversorgung bAV zu beachten, wenn das Arbeitsverhältnis ruht, bei Kurzarbeit oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Besonders, wenn eine Direktversicherung oder Pensionskasse mit

  • Berufsunfähigkeitsschutz
  • oder Hinterbliebenenschutz

besteht, sollte der Arbeitgeber bei Kurzarbeit oder ruhendem Arbeitsverhältnis darauf achten, dass dem Arbeitnehmer die beitragspflichtige Weiterführung angeboten wird und bei der Beendigung des Vertrages auch die richtige Übertragungsform gewählt wurde (insbesondere § 2 BetrAVG).

Nicht ganz unwichtig ist hierbei auch das BAG-Urteil 794/16 vom 3. Senat des BAG. Wenn Sie weitere allgemeine Informationen benötigen, können Sie sich gerne melden.

Auch bei Insolvenz des Betriebes müssen viele Besonderheiten in der betrieblichen Altersversorgung beachtet werden.

 

bAV-Experte - Renten-Experte
bAV-Experte – Renten-Experte

 

Richtige rechtliche Vorsorge vorhanden?

Wer jetzt aufgrund von Covid-19 Homeoffice macht und in der Freizeit zu Hause sein muss, könnte durchaus nun die Arbeiten nachholen, die man dauernd vor sich herschiebt.

Neben der Steuererklärung sind das auch die Klärung der rechtlichen Vorsorge und Erstellung einer Übersicht aller wichtigen Unterlagen.

Besonders hilfreich ist hier der Notfallordner-Vorsorgeordner.

Notfallordner
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www.notfallordner-vorsorgeordner.de

 

Für Beamte, Handwerker, Selbstständige und Unternehmer gibt es über 90 verschiedene Spezialversionen des Notfallordners.

www.notfallordner-unternehmer.de

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Neue Sozialversicherungswerte 2020 und andere Rechengrößen

Zum 1.1.2020 ergeben sich wieder neue Sozialversicherungswerte, die sich auf unterschiedliche Bereiche in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und auf die betriebliche Altersversorgung auswirken.

Speziell für die Leser von

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

werden auf diesem Blog die neuen Sozialversicherungswerte als Kompaktlösung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Hier können Sie die Sozialversicherungswerte 2020 und andere Rechengrößen downloaden.