Renten sind steuerpflichtig. Aber wie hoch?

So viele Steuern müssen #Rentner bei 1200 Euro #Rente zahlen

Wie viel Steuern zahlen eigentlich Rentner? Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, zum Beispiel dem Eintrittsalter und der #Rentenhöhe – Eine Übersicht.

Wer im Jahr 2005 in #Rente gegangen ist, musste nur die Hälfte seiner Bezüge versteuern.

Bei Arbeitnehmern, die noch 2022 den Ruhestand antreten, sind es dann schon 82 Prozent.

Das liegt daran, dass der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente Jahr für Jahr steigt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2040 wird also auf die gesamte Rente die Einkommensteuer erhoben.

Alle Ruheständler, die noch in den Jahren davor in Rente gehen, haben einen sogenannten Rentenfreibetrag.

Bei dem oben genannten Beispiel mit dem Renten-Start im Jahr 2022 wären das 18 Prozent der Bezüge, die steuerfrei sind.

Wichtig! Der #Rentenfreibetrag bleibt immer gleich. Dabei handelt es sich um einen festen Eurobetrag, der zum #Rentenbeginn festgesetzt wird. Dieser ändert sich auch mit künftigen Rentenanpassungen nicht!

1200 Euro Rente: Welche Steuern zahlen Beziehende überhaupt?
Heißt das also, dass auch Menschen mit einer kleinen Rente Steuern bezahlen müssen? Nein, nicht unbedingt. Hier gilt nämlich noch der Grundfreibetrag.

Also der Betrag, der nicht besteuert werden muss. Im Jahr 2022 beträgt dieser 10.347 Euro für Alleinstehende.

Musterrechnung:

Ein Rentner, der sich seit dem Jahr 2020 im Ruhestand befindet, erhält monatlich 1000 Euro Bruttorente, wobei sein Rentenfreibetrag bei 20 Prozent liegt. Von den insgesamt 12.000 Euro Rente jährlich muss er also eigentlich auf 9600 Euro Steuern bezahlen.

Die übrigen 2400 Euro unterliegen dem Rentenfreibetrag. Da der Rentner mit seiner zu versteuernden Rente jedoch unter dem Grundfreibetrag 2022 liegt, muss er auch die 9600 Euro in diesem Jahr nicht versteuern.

Bei dieser Musterrechnung fehlen außerdem noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, welche von dem zu versteuernden Rentenanteil abgezogen werden. Dadurch sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil noch einmal ein wenig.

Der #Grundfreibetrag schützt also Rentner mit geringen Bezügen davor, für diese auch noch Steuern bezahlen zu müssen. Dadurch soll das #Existenzminimum sichergestellt werden.

1200 Euro Rente: Der steuerpflichtige Betrag je nach Eintritt

Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche Rentenhöhe bei Männern bei circa 1200 Euro. In der folgenden Tabelle können Sie nachlesen, wie hoch der steuerpflichtige Anteil je nach Jahr des Renteneintritts bei dieser Höhe ausfallen würde.

www.Renten-Experte.de

Rentner bei 1200 Euro Rente zahlen

Wie viel Steuern zahlen eigentlich Rentner? Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, zum Beispiel dem Eintrittsalter und der #Rentenhöhe – Eine Übersicht.

Wer im Jahr 2005 in #Rente gegangen ist, musste nur die Hälfte seiner Bezüge versteuern.

Bei Arbeitnehmern, die noch 2022 den Ruhestand antreten, sind es dann schon 82 Prozent.

Das liegt daran, dass der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente Jahr für Jahr steigt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2040 wird also auf die gesamte Rente die Einkommensteuer erhoben.

Alle Ruheständler, die noch in den Jahren davor in Rente gehen, haben einen sogenannten Rentenfreibetrag.

Bei dem oben genannten Beispiel mit dem Renten-Start im Jahr 2022 wären das 18 Prozent der Bezüge, die steuerfrei sind.

Wichtig! Der Rentenfreibetrag bleibt immer gleich. Dabei handelt es sich um einen festen Eurobetrag, der zum Rentenbeginn festgesetzt wird. Dieser ändert sich auch mit künftigen Rentenanpassungen nicht!

1200 Euro #Rente: Welche #Steuern zahlen Beziehende überhaupt?
Heißt das also, dass auch Menschen mit einer kleinen Rente Steuern bezahlen müssen? Nein, nicht unbedingt. Hier gilt nämlich noch der Grundfreibetrag.

Also der Betrag, der nicht besteuert werden muss. Im Jahr 2022 beträgt dieser 10.347 Euro für Alleinstehende.

Musterrechnung:

Ein Rentner, der sich seit dem Jahr 2020 im Ruhestand befindet, erhält monatlich 1000 Euro Bruttorente, wobei sein Rentenfreibetrag bei 20 Prozent liegt. Von den insgesamt 12.000 Euro Rente jährlich muss er also eigentlich auf 9600 Euro Steuern bezahlen.

Die übrigen 2400 Euro unterliegen dem Rentenfreibetrag. Da der Rentner mit seiner zu versteuernden Rente jedoch unter dem Grundfreibetrag 2022 liegt, muss er auch die 9600 Euro in diesem Jahr nicht versteuern.

Bei dieser Musterrechnung fehlen außerdem noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, welche von dem zu versteuernden Rentenanteil abgezogen werden. Dadurch sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil noch einmal ein wenig.

Der Grundfreibetrag schützt also Rentner mit geringen Bezügen davor, für diese auch noch Steuern bezahlen zu müssen. Dadurch soll das Existenzminimum sichergestellt werden.

1200 Euro Rente: Der steuerpflichtige Betrag je nach Eintritt

Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche Rentenhöhe bei Männern bei circa 1200 Euro. In der folgenden Tabelle können Sie nachlesen, wie hoch der steuerpflichtige Anteil je nach Jahr des Renteneintritts bei dieser Höhe ausfallen würde.

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Rentenversicherung 2023 – Das ändert sich

Renten-Erhöhung, Bemessungsgrenze und mehr.: Das soll sich 2023 ändern

Mit dem Start in das Jahr 2023 kommen einige Änderungen bei der Rente auf Beziehende und #Arbeitnehmer:innen, die in die gesetzliche Versicherung einzahlen, zu.

Neben der Anpassungen der #Beitragsbemessungsgrenze, des #Durchschnittsentgelts und der #Besteuerung steht auch eine weitere #Rentenerhöhung im Raum.

Die letzte Steigerung der Rente fand im Juli 2022 statt. Viele Rentnerinnen und Rentner konnten sich über mehr Geld freuen.

Doch die aktuelle Situation in Folge des Ukraine-Kriegs, insbesondere die Inflation und die steigenden Gas- und Stromkosten, bringen zahlreiche Menschen in Deutschland an ihre finanziellen Grenzen.

Für viele reicht die Rente daher derzeit kaum zum Leben, kommen mit dem Jahr 2023 nun Erleichterungen? Alle Infos zu den geplanten Neuerungen gibt es hier im Überblick.

Rente 2023: Die Beitragsbemessungsgrenze soll steigen

Eine für Arbeitnehmer besonders interessante Änderung: Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird zum 1. Januar 2023 angehoben.

Dies teilte die Bundesregierung mit. Bei der #Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um einen bestimmten Betrag, bis zu dem Beiträge vom Gehalt für die Versicherung abgeführt werden.

www.bAV-Experte.de

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen der Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Steigt die Beitragsbemessungsgrenze, steigt entsprechend auch der höchstmöglich zu zahlende Beitrag.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird ab 2023 angepasst.

In den neuen #Bundesländern liegt diese dann bei 7100 Euro (2022: 6750 Euro) und

in den alten Bundesländern bei 7300 Euro im Monat (2022: 7050 Euro). Möchte man noch mehr Geld für die Rente zurücklegen, eignet sich eine private Altersvorsorge.

#Rente 2023:

Das soll sich für #Versicherte nächstes Jahr ändern

Mit Beginn des neuen Jahres wird auch das sogenannte „#Durchschnittsentgelt“ nochmals steigen – und zwar gegenüber 2022 um elf Prozent. Das Durchschnittsentgelt sagt aus, wie viel Geld alle Rentenversicherten in Deutschland im Schnitt verdienen.

Im Jahr 2022 liegt es bei 38.901 Euro, 2023 wird es dann auf 43.142 Euro angehoben. „Das Durchschnittsentgelt spiegelt den Verdienst wider, den Arbeitnehmer erreichen müssen, um genau einen Entgeltpunkt für die Berechnung ihrer Rente zu erhalten.

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Ein Entgeltpunkt entspricht einer monatlichen Rente von derzeit 36,02 Euro. Für Arbeitnehmer:innen bedeutet das konkret, dass diese bei einem gleichbleibenden Gehalt weniger Rentenpunkte bekommen.

Im Zuge einer Rentenreform sollen Rentenbeiträge ab 2023 zudem voll steuerlich absetzbar sein.

Das geht aus einem Entwurf des Jahressteuergesetzes des Bundesfinanzministeriums hervor und wurde im Rahmen des dritten Entlastungspakets vorgestellt. Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung zu verhindern.

Geplante Rentenerhöhung 2023 – Was man jetzt wissen sollte

Auch kündigt sich nach Juli 2022 eine weitere Renten-Erhöhung im Sommer 2023 an.

Dieser Plan geht aus einem Renten­versicherungs­bericht der Bundesregierung hervor.

Die Energiekosten sind immens angestiegen und die Inflation bewegt sich auf einem Rekordniveau.

Im Dezember 2022 erhalten Menschen in Rente daher eine Energiepauschale.

Aber auch die Löhne steigen infolgedessen an.

Da sich die Rente an den Lohnentwicklungen orientiert, ist anzunehmen, dass sich auch diese 2023 stark erhöhen wird.

Doch ganz so einfach ist es nicht: Erst im Juni 2022 hat die Regierung den sogenannten „Nachholfaktor“, nachdem er zunächst abgeschafft wurde, wieder in Kraft gesetzt.

Renten-Erhöhung 2022

Westen Deutschlands

5,35 Prozent

Osten Deutschlands

6,12 Prozent

Da die Höhe der Renten der Entwicklung der Löhne folgt, hätten die Renten im vergangenen Jahr eigentlich sinken müssen, weil die Löhne pandemiebedingt deutlich gesunken waren.

Die seit 2009 geltende Rentengarantie verhinderte das jedoch.

Der Nachholfaktor sorgt nun dafür, „dass die künftige Rentenerhöhung nach Lohnsteigerungen niedriger ausfallen“, heißt es weiter. Dieser verhindert als eine Art Ausgleich, dass sich die Rente permanent an Lohnerhöhungen orientiert.

Geplante Renten-Erhöhung in 2023: Bestätigt von Arbeitsminister Hubertus Heil

Doch laut Hubertus Heil (SPD) können Rentner:innen „im Sommer erneut mit einer spürbaren Rentenerhöhung rechnen.“

Nach einer offiziellen Schätzung soll die gesetzliche Rente im Juli in Westdeutschland um rund 3,5 Prozent und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent steigen.

Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 hervor. Genaue Daten fehlen allerdings noch.

Der Rentenversicherungsbericht 2022 soll nach den aktuellen Plänen am 30. November im Kabinett beschlossen werden. Anschließend werden sich Bundestag und Bundesrat über die Erhöhung der Rente in 2023 beraten.

www.Renten-Experte.de

Was beim Tod beachtet werden muss

Was müssen Sie bei der Rente beachten, wenn ein Angehöriger stirbt?

Sehr hilfreich bei der rechtlichen Vorsorge ist der #Notfallordner – #Vorsorgeordner von

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

Sie sollten den Sterbefall möglichst bald beim Renten Service der Deutschen Post melden. 

Das Standesamt stellt Ihnen zur Abmeldung bei der Rentenversicherung ein spezielles Exemplar der Sterbeurkunde aus. Falls die Abmeldung nicht vom Bestattungsunternehmen erledigt wird, ist es am einfachsten, sie persönlich in der nächsten Postfiliale vorzunehmen. 

Nehmen Sie den Rentnerausweis des Betroffenen beziehungsweise eine Mitteilung über Leistungen aus der Rentenversicherung sowie die Sterbeurkunde mit.

Wie lange erhält der Verstorbene Rente?
Gesetzliche Renten, die der Betroffene zuletzt erhalten hat, werden bis zum Ende des Todesmonats gezahlt. Paragraf 102, Absatz 5 SGB VI regelt hierzu nämlich: „Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten gestorben sind.“ Das auf dem Konto des Verstorbenen eingehende Geld geht in die Erbmasse ein beziehungsweise kann zur Deckung entstehender Kosten genutzt werden. Das gilt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, also für Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten.

Gerade bei Todesfällen am Monatsende kommt es häufig vor, dass auch im Folgemonat noch Rente überwiesen wird. Die zuviel gezahlten Beträge werden in der Regel automatisch zurückgebucht. „Es ist daher ratsam, das Konto des Berechtigten noch für eine Weile bestehen zu lassen“, rät Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Welche Ansprüche hat der hinterbliebene Partner?
Nur für den hinterbliebenen Ehe- beziehungsweise offiziellen Lebenspartner gilt die Regelung des sogenannten Sterbevierteiljahrs. Für die drei Monate nach dem Tod des Rentenbeziehers gelten bei der Witwer- und Witwenrente Sonderregelungen. In dieser Zeit erhalten selbst sehr gut situierte Witwen oder Witwer Hinterbliebenenrente – soweit der Verstorbene eine Altersrente bezog beziehungsweise die Anspruchsvoraussetzungen erfüllte.

Und: Die Hinterbliebenenrente wird in dieser Zeit in der Höhe der gesetzlichen Rente des Verstorbenen gewährt. Praktisch bedeutet dies für den – überwiegend anzutreffenden – Fall, dass der Verstorbene bereits Altersrente erhalten hat: Die Altersrente wird nicht nur im Sterbemonat, sondern auch in den folgenden drei Monaten in voller Höhe weitergezahlt.

Erst nach dem Sterbevierteiljahr greifen die eigentlichen Regeln der Hinterbliebenenrente. Als Hinterbliebenenrente wird nur ein Teil der Rente des Verstorbenen gezahlt. Bei der so genannten „großen Hinterbliebenenrente“, die den Betroffenen zumeist zusteht, sind dies 60 beziehungsweise 55 Prozent der (möglichen) Altersrente des Verstorbenen. Einkommen der Witwe oder des Witwers wird dabei auf die Rente angerechnet.

WICHTIGER Unterschied zwischen „alter und neuen Witwenrente“ ist auch die Anrechenart auf die Witwenrente.
Während bei der „alten Witwenrente“ nur:

  • Arbeitslohn
  • Einkünfte aus Selbstständigkeit, Landwirtschaft ….
    angerechnet wird, 

wird bei der neuen Witwenrente auch die Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung – bAV- angerechnet.

Beim Arbeitslohn der/des Witwe/Witwers kann es auch sinnvoll sein, eine betriebliche Altersversorgung noch zu vereinbaren, damit der Arbeitslohn reduziert wird die Witwenrente nicht gekürzt wird.

Dies muss vor dem Abschluss von einem Berater geprüft werden, der die notwendige Fachkompetenz hat.

Ideale Voraussetzungen für diese Beratung haben Berater, die als

  • Betriebswirt (bAV)
  • mit einer Sachkundeprüfung zum Rentenberater
    haben.

Drei Monatsrenten auf einmal
Nach dem Tod eines Rentenbeziehers kommen auf den hinterbliebenen Ehe- beziehungsweise offiziellen Lebenspartner zahlreiche finanzielle Lasten zu. Daher zahlt die Rentenversicherung auf Antrag die drei vollen Monatsrenten, die der Witwe oder dem Witwer zustehen, auf einmal aus. Die Regelung wird oft „Sterbevierteljahr“ genannt. Offiziell heißt sie Sterbequartalsvorschuss.
Diese Einmalzahlung müssen die Hinterbliebenen innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentenbeziehers beim Renten-Service der Deutschen Post beantragen.

Wer auf den Antrag verzichtet, erhält die ihm zustehenden drei Renten dennoch – aber eben nicht auf einen Schlag, sondern als drei Einzelrenten.
——
Was gilt im Todesfall bei der Pflegeversicherung?
Die meisten Verstorbenen haben zuletzt Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Zusatztipp —> Sterbequartalsvorschuss: 

Sie müssen als Angehöriger die Versicherung über das Ableben des Betroffenen informieren – soweit Sie die bürokratische Abwicklung nicht komplett einem Bestattungsunternehmen übergeben haben.

Nach dem Todesfall stehen Erben bei der ambulanten Pflege unter Umständen noch Zahlungen der Pflegeversicherung zu.

Hat der Verstorbene zuletzt #Pflegegeld erhalten, weil er ganz oder überwiegend von Angehörigen gepflegt wurde, so wird dieses für den vollen Todesmonat gezahlt – auch wenn der Bezieher am Monatsanfang verstorben ist.

Bereits überwiesenes Geld muss also nicht zurückgezahlt werden. Denn Paragraf 37 Absatz 2, Satz 2 SGB XI regelt: „Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist.“

Besonderer Tipp—>
Achten Sie auf Nachzahlungen des #Pflegegelds
In vielen Fällen hat sich die gesundheitliche Situation des #Verstorbenen in den letzten Monaten bereits deutlich verschlechtert.

Gegebenenfalls wurde dann bei der #Pflegeversicherung eine Höherstufung, etwa von Pflegegrad 2 in Grad 3 beantragt – und es hat eine Begutachtung statt-gefunden.

In diesem Fall winkt Ihnen noch eine Nachzahlung.

Diese Möglichkeit sollten Sie im Blick haben und gegebenenfalls auch bei der Pflegekasse nachfragen. Erben müssen gegebenenfalls einen Erbschein vorlegen.

Was gilt bei Pflege-Rechnungen, die noch nach dem Tod des Pflegebedürftigen eingehen?

Wer erbt, erbt auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Sie müssen also als Erbe eingehende Rechnungen bezahlen – wenn Sie die Erbschaft nicht ausschlagen. Das Erbe kann dadurch kräftig geschmälert werden. Doch inzwischen erstattet die Pflegeversicherung auch Rechnungen, die erst nach dem Tod des Pflegebedürftigen eingegangen sind. Früher blieben Erben nach dem Tod der Betroffenen auf den alten Rechnungen sitzen.
Rechnungen müssen zunächst bezahlt werden. Dann erfolgt – auf Antrag – die Erstattung.

Um solche Erstattungsleistungen geht es. Das betrifft etwa

  • Hilfsmittel,
  • die Verhinderungspflege,
  • den Entlastungsbetrag,
  • und Leistungen zur Wohnungsanpassung.

Wie lange zahlt die Pflegeversicherung nach dem Tod?

Hat der Verstorbene entsprechende Leistungen in Anspruch genommen, so werden entsprechende Rechnungen von dessen Pflegeversicherung auch noch übernommen, wenn diese nach dessen Tod eingehen.

Das regelt Paragraf 35 SGB XI. Danach können Angehörige die Rechnungen „innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod des Berechtigten“, also des Pflegebedürftigen, bei dessen Pflegekasse einreichen.

Beispiel: Ein Pflegebedürftiger verstirbt am 1. November 2022. Die Rechnungen für Erstattungsleistungen der Pflegeversicherung können Erben die Rechnungen bis Ende Oktober 2023 einreichen. Dabei kann es um etliche tausend Euro gehen.

Wichtig: Rechnungen eines Pflegedienstes, die dieser gestellt hat, weil über das gesetzliche Sachleistungsbudget hinaus Leistungen in Anspruch genommen wurden, werden auch nach dem Tod des Pflegebedürftigen nicht erstattet. Diese Rechnungen müssen aus dem Erbe beglichen werden.

Übrigens: Sehr hilfreich bei der rechtlichen Vorsorge ist der #Notfallordner – #Vorsorgeordner von

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

In diesem Notfallordner finden Sie auch wichtige Checklisten, die im Todesfall dringend beachtet werden müssenVeröffentlicht am Kategorien Altersversorgung, bAV-Experte, Betriebliche Altersversorgung, Deutschland, Dokumentenmappe, Dokumentenordner, Forum-55plus, Generalvollmacht, Generationenberater, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Notfallmappe, Notfallordner, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, PKV, Recht und Steuern, Rente, Renten-Experte, Rentenversicherungen, Sorgerechtsverfügung, Versicherungsvertreter, Vorsorgemappe, Vorsorgeordner, ZusatzkrankenversicherungSchlagwörter #Witwenrente, Checkliste, Tod, Witwerrente