Rentensonderzahlung in gesetzliche Rentenversicherung- Vorsicht !
Rentensonderzahlungen vorsichtig prüfen
Empfehlung von Stiftung Warentest ist sehr differenziert zu betrachten!
„Gesetzliche Rente
Die Rente erhöhen und Steuern sparen“
Stiftung Warentest empfiehlt in dem käuflichen Artikel freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Der Vorteil wäre, dass die Beiträge unter Sonderausgaben wie eine Rüruprente abgesetzt werden könnten und die Rentensteigerung reditemäßig sehr interessant wäre.
Auf den ersten Blick scheint dies interessant zu sein.
Man muss hierbei jedoch auch über den Tellerrand hinaus schauen.
Denn folgende Punkte werden übersehen:
- Die Rente wird nur bis zum eigenen Tod bezahlt und das eingezahlte Geld ist dann weg.
- Eine Weiterzahlung an eine andere Person könnte maximal an die/den Witwe (r) erfolgen. Und auch beim Hinterbliebenen ist dies die Frage, ob dann die Witwen/Witwerrente tatsächlich gezahlt wird.
Hat der Hinterbliebene selbst entsprechende Einkünfte, werden diese angerechnet (§97 SGBVI, §18a SGB IV). Dabei ist u.a. auch das Heiratsdatum entscheidend (114 SGB IV).
In vielen Fällen wird somit auch keine Witwen- bzw. Witwerrente gezahlt.
Verzinsungsrechnungen von 5% oder ähnlichen Hochrechnungen sind unseriös, weil der eingezahlte Kapitalbetrag nie wieder zurückbezahlt wird.
Ein Renditevergleich mit einer privaten Rentenversicherung scheitert somit, denn bei einer normalen privaten Rentenversicherung wird die unverbrauchte Rente bei frühzeitigem Tod wieder zurückbezahlt oder als Rente weiter gewährt.
Und dies hat nicht nur Renditevorteile, sondern bei richtiger Vertragsgestaltung auch Vorteile bei der Erbschaftsteuer.
Je nach Anwendung des Bewertungsgesetzes ist eine Vermögensübertragung vor oder nach dem Tod eine sehr interessante Chance.
Auch ein Vergleich mit einer Rüruprente hinkt, denn bei der Rüruprente erfolgt bei der Rentenzahlung an eine(n) Witwe(r) keine Einkommensanrechnung, wie es bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist.
Stiftung Warentest hat hier einen Vergleich gemacht, der viele Fallstricke hat und mit Vorsicht zu genießen ist.
Eine individuelle Prüfung macht hier wirklich Sinn.
Dabei müssen alle Voraussetzungen genau geprüft werden, z.B.
– Heiratsdatum
– Geburtsdatum beider Personen
– gibt es noch Kindergeldberechtigte Kinder
– Welche Arten von Einkünften und Höhen liegen vor
– Gibt es eine Betriebsrente und wie hoch ist diese?
– Welche Regelungen und Höhe ist bei Erbe vorhanden
– Gesundheitszustand und voraussichtliche Lebenserwartung
Erst wenn alle Punkte einzeln bewertet wurden (in einer Chancen-/Risikomatrix) kann man abschätzen, ob es wirklich Sinn macht eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten.
Behilfliche könnte hierbei ein Spezialist sein, der sich mit allen Punkten auskennt.
Der Steuerberater ist hier nur bedingt der richtige Ansprechpartner, da er sich nicht mit der Sozialversicherung, Versicherungsprodukten und der betrieblichen Altersversorgung befasst.
Ideal sind hier Experten, die sich mit den Themen
– Gesetzliche Rentenversicherung (z.B. theor. Sachkundeprüfung „Rentenberater“ nach RDG
– betriebliche Altersversorgung (z.B. Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH))
– Erbrecht, Erbschaftsteuer, Vermögensübertragung (z.B. Seniorenberater (NWB-Akademie))
– und auch anderen Themen, die mit generationenübergreifenden Bereichen zusammenhängt (z.B. Generationenberater (IHK)
– private Personenversicherungen und Fonds (Kaufleute für Versicherungen und Finanzen (IHK))
auskennen.
Ideal wäre es natürlich, wenn die in einer Person oder einem Team, das zusammenarbeitet, geboten werden kann.
Einzelpersonen, die alle oben genannten Bereiche fachlich beherrschen gibt es in Deutschland sehr wenige.
So gibt es zwar ca
– 500 Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH)
– 800 Rentenberater (mit Theor. Sachkundeprüfung nach RDG)
– 400 Generationenberater (IHK)
– 100 Seniorenberater (NWB-Akademie
– 199.500 Kaufleute für Versicherungen/Finanzen (IHK)
Allerdings gibt es maximal ca. 10-20 Personen, die in allen o.g. Bereichen ausgebildet sind.