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BAV-Welt II – Sozialpartnermodell

#bAV-Welt II #Sozialpartnermodell #reine #Beitragszusage nur durch #Tarifvertrag zwischen #Gewerkschaften und #Arbeitgeberverband möglich (oder wenn ein einschlägiger Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für nicht beigetretenen Arbeitgebern zulässt).

Die reine Beitragszusage in der bAV-Welt II bietet eine neue Chance für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung.

Wichtig ist hierbei:

– klare Transparenz für die Vertrauensbildung

– Kostenoptimierung insbesondere bei der Verwaltung

– gute Aufklärungsarbeit durch fachlich versierte Berater

Vor allem müssen bereits vor der Tarifvereinbarung alle Details festgelegt werden.

Natürlich gibt es viele Widersacher, die gegen die bAV-Welt sehr skeptisch sind.

Neben den einzelnen Maklern sind dies teils aus Unkenntnis oder aus bestehenden Eigeninteresse (Verkauf der bisherigen Produkte) zB.:

– Fondsverkäufer

– Immobilienverkäufer

– Sachwertverkäufer

Darüber hinaus gibt es noch weitere Gruppen, die prinzipiell gegen betriebliche oder private Aktersversorgung sind und um liebsten alles verstaatlicht sehen wollen.

Die bAV-Welt II ist eine Ergänzung der bisherigen betrieblichen Altersversorgung und sollte auch nicht als Konkurrenz gesehen werden.

Letztendlich wird auch in der bAV-Welt II die Beratung sehr wichtig.

Kostenersparnisse liegen im Verwaltungsablauf und den Anbieterformen.

Wenn genossenschaftliche Versicherer (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) hier gemeinsam Angebote offerieren, dann bleibt für die Rentner mehr übrig.

Grund: Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sind die Eigentümer nicht irgendwelche Aktionäre, sondern die Kunden, die dort Mitglieder genannt werden.

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