Aufpassen, wo man hintritt, schadet nie

Berufsunfähigkeit-Absicherung bei Unfallinvalidität

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Besser aufpassen, wo man hintritt, kann nichts schaden.

Eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung-z.B. Gruppenunfallversicherung nach §40 b Abs. 3 EStG ist da schon sinnvoll und kann vor den finanziellen Folgen schon helfen.

Intelligente Lösungen sind auch in Kombination mit der betrieblichen Altersversorgung-bAV- möglich.

www.bav-Experte.de

Smartphone 01772716697

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