Berufsunfähigkeit-Absicherung bei Unfallinvalidität
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http://blog.bav-versorgung.de/wp-content/uploads/2018/10/img_0228.trim_.movBesser aufpassen, wo man hintritt, kann nichts schaden.
Eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung-z.B. Gruppenunfallversicherung nach §40 b Abs. 3 EStG ist da schon sinnvoll und kann vor den finanziellen Folgen schon helfen.
Intelligente Lösungen sind auch in Kombination mit der betrieblichen Altersversorgung-bAV- möglich.
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Ein Gedanke zu „Aufpassen, wo man hintritt, schadet nie“