Der gesetzlichen Krankenversicherung fehlen 4.050 Mrd. für die Zukunft

Warum die gesetzliche Krankenkasse extreme Beitragssteigerungen haben wird.

Fokus Online hat am 10.12.2018 folgenden Artikel gepostet:

Zitat:

„ SPD-Gesundheitsexperte warnt: PKV-Beiträge werden sich in wenigen Jahren verdoppeln“

–> Link

Herr Gesundheitsexperte Lauterbach müsste es eigentlich besser wissen – oder er ist kein Gesundheitsexperte.

Begründung:

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden in den kommenden Jahren extrem steigen oder weitere Leistungskürzungen haben.

Der durchschnittliche GKV-Beitrag wird von den Durchschnittsleistungen abhängen.

Je älter die GKV-Versicherten sind, desto mehr Leistungsausgaben werden erfolgen. Mit derzeit 1,5 Kindern pro Frau wird der Anteil der älteren Bevölkerung erheblich zunehmen. Ca. 1/5 der heutigen Bevölkerung gehört zu der Generation 65-Plus. In 20 Jahren sind es bereits etwa 1/3.

Derzeit haben wir 45 Mio. Erwerbstätige. In 25-30 Jahren sind es nur noch 32 Mio.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden Altersrückstellungen gebildet (inzwischen ca 250 Mrd.Euro).

Die GKV hat keine Altersrückstellungen.

Damit die gesetzlichen Krankenkassen nur eine adäquate Beitragssteigerung wie die PKV hat, müsste die GKV heute schon eine gigantische Alterungsrückstellung von 4.050 Mrd. Euro angespart haben, denn in der gesetzlichen Krankenkasse sind etwa 90% und in der privaten Krankenversicherung nur 10 % versichert.

Bei dieser Hochrechnung sind folgende Punkte bereits berücksichtigt:

1. In der PKV sind etwa 45% Beamte mit Beihilfeanspruch versichert (also in Pension nur 30-50% versichert).

2. Beamte haben eine längere Lebenserwartung, als der Durchschnitt aller GKV-Versicherten.

Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind Umlagesysteme.

Dies ist nicht nur in der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall, sondern auch in der gesetzlichen Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Renten von den heutigen Erwerbstätigen finanziert, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

In der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen alle GKV-Versicherten einen Beitrag, Allerdings bezahlen die Rentner aufgrund ihrer geringen Rente (und der Betriebsrente) einen geringeren Beitrag in die gesetzliche Krankenkasse.

Die Leistungsausgaben der älteren Versicherten sind extrem hoch.

Da der Anteil der älteren Bevölkerung in den kommenden 30 Jahren erheblich ansteigt, werden die Leistungsausgaben in der gesetzlichen Krankenkasse extrem ansteigen.

Hätte die gesetzliche Krankenkasse kein Umlagesystem, sondern ebenso Altersrückstellungen, dann wäre ein Gleichstand mit der privaten Krankenversicherung erreicht.

Aus heutiger Sicht fehlen der gesetzlichen Krankenkasse Altersrückstellungen für einen Gleichstand bereits 4,05 Billionen €.

Das nachfolgende Schaubild zeigt,

  • die „Leistungsausgaben nach Alter“
  • im Verhältnis zum
    • „Durchschnittsbeitrag der GKV-Versicherten“

    Welche Möglichkeiten hätte die gesetzliche Kasse, um diese Beitragssteigerungen zu reduzieren?

    Damit solche Beitragssteigerungen nicht stattfinden, bleiben der gesetzlichen Krankenkasse eigentlich nur drei Möglichkeiten:

    1. Reduzierung der Leistungen

    2. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

    3. Abschaffung der KVdR-Regelung: dies würde bedeuten, dass für Rentner der KVdR-Beitrag nicht nur aus der gesetzlichen Rente und der Betriebsrente, sondern auch aus allen anderen Einkunftsarten berechnet wird.

    Das Umlagesystem alleine ist aufgrund des demographischen Wandel kein tragfähiges Finanzierungsmodell.

    In der Altersversorgung wird eine Mischung zwischen gesetzliche Rentenversicherung (Umlagesystem) und Ansparsystem vom Gesetzgeber favorisiert. Dies ist auch sinnvoll, denn es ist eine Risikoaufteilung für eine stabilere Finanzierungsgrundlage.

    Das Umlagesystem in der gesetzlichen Krankenkasse müsste ebenso angepasst werden.

    Ohne diese Änderung droht in der gesetzlichen Krankenkasse ein Fiasko, das zu extremen Beitragsanpassungen führt.

    Werner Hoffmann

    1. Vorsitzender d. Vorstands

    Smartphone: 01772716697

    Forum-55plus.de

    Tel.: 07156-34354

    www.forum-55plus.de

    Was Deutschland und deutsche Unternehmen blockiert und Zukunft kostet

    Welche Probleme Deutschland und viele Unternehmen haben.

    Made in Germany – Das war ein Begriff, der weltweit immer für Pünktlichkeit und Genauigkeit stand.

    Und man konnte auf viele Produkte und Leistungen stolz sein.

    Und wenn es noch genauer geht, dann ist Deutschland darin Weltmeister.

    Letztendlich hat „Made in Germany“ Deutschland auch erfolgreich gemacht.

    Fehler sind peinlich und müssen vermieden werden. Und so wurden und werden oft auch Kinder erzogen. Und im Beruf wird der enge Rahmen noch enger gefasst.

    Beispiele gibt es viele:

    – Wird ein Rahmen von der EU vorgegeben, dann wird es vom deutschen Gesetzgeber noch genauer und präzise umgesetzt, also der Rahmen noch enger gefasst. Und da Mitarbeiter in Unternehmen Sorge vor Fehlern haben, wird ein Gesetz oder eine Verordnung zunächst noch enger angewendet, zumindest so lange, bis ein „Berater“ die Lücken aufzeigt und man dann diese Lücken nutzt.

    – Nicht ohne Grund würden in einem Raum – in dem alle weltweiten Steuergesetze und Verordnungen eingelagert wären – 80% mit deutschen Steuergesetzen belegt.

    Im Zeitalter der Computertechnik wurde es auch möglich, viele Prozesse komplizierter zu entwickeln und hierdurch neue Produktvarianten auf den Markt zu bringen. Abheben vom Mitbewerber wurde durch Computertechnik vereinfacht.

    Allerdings ist der Produktlebenszyklus heute wesentlich verkürzt und lange Testphasen gehören der Vergangenheit an.

    Die Vernetzung und Digitalisierung führt zu einer noch schnelleren Umsetzung von Prozessen.

    Schnelligkeit hat seinen Preis

    Die schnellere Umsetzung von Innovationen wird eine völlig neue Unternehmenskultur und Denkstruktur bei den deutschen Arbeitnehmern erforderlich machen.

    Jede Münze hat zwei Seiten

    Produktlebenszyklus

    Während früher Produkte erst über einen längeren Zeitraum entwickelt wurden, dann nach einer zweijährigen Testphase noch zusätzlich beispielsweise in Nielsen-Gebieten (oft in Nielsen-Gebiet III a, Hessen) getestet wurden, kann heute das Produkt schon veraltet sein.

    Getestet wird heute sehr oft beim Kunden „Produktpionier“.

    Auswirkung auf die Unternehmenskultur

    Das „in-Kauf-nehmen“ von Fehlern ist aufgrund des Produktlebenszyklus eine nicht zu vermeidende Folge.

    Für Mitarbeiter ist dies eine neue Betrachtungsweise, die erst gelernt werden muss.

    In der Erziehung wurde Kindern bereits beigebracht, dass Fehler „schrecklich“ sind. Und im Berufsleben wurde dieser Weg beharrlich von Unternehmen und der Leitung oft fortgesetzt.

    Compliance- und Revisionsabteilungen oder Qualitätssicherungssicherung sind hier oft mit Nachdruck am Ball.

    Und wenn bestimmte Ziele nicht erreicht werden (oder Abweichungen festgestellt werden), wird nach Fehlern gesucht und meist findet man den Schuldigen.

    Je größer die Einheit, desto mehr Regulierung wird durchgeführt. Überregulierungen führen zu höheren Schranken und wenn die Schranken zu groß und der Rahmen zu klein ist, wird der Mitarbeiter mindestens übervorsichtig, verliert intrinsische Motivation und wird am Ende einen neuen Arbeitgeber suchen.

    Die Mitarbeiter sind in der Bilanzsumme zunächst nur als Personalkosten aufgeführt, gehören jedoch zum wichtigsten Produktivkapital.

    Wenn Arbeitnehmer ausscheiden, dann ist meist nicht das Gehalt ausschlaggebend, sondern in erster Linie die zwischenmenschliche Beziehung zum direkten Vorgesetzten oder zur nächsten Instanz entscheidend (oder zum Teamkollegen).

    An zweiter Stelle stehen dann die betriebliche Versorgung (z.B. betriebliche Altersversorgung) noch weit vor dem Firmenwagen oder dem Firmenhandy.

    Das Hauptproblem ist die gelebte Firmenkultur durch die Führungskräfte

    Ein typisch deutsches Problem.

    Gibt beispielsweise die EU einen Rahmen vor, dann wird er in der deutschen Gesetzgebung oft noch enger ausgelegt.

    Und Unternehmen fassen dann den Rahmen noch enger….

    Hierdurch bleibt viel Initiative auf der Strecke.

    Von den Amerikanern kann man hier einiges lernen.

    Der Blick nach vorne ist oft besser. Aus der Vergangenheit die Erfahrung zu gewinnen ist hilfreich, allerdings sind Vergangenheitsbetrachtungen „seiner selbst Willen“reine Energiefresser.

    Compliance, Revisionen und Controlling sind zwar wichtig, sollten jedoch nicht überzogen werden.

    Die Fluktuation kostet mittelfristig viel Geld und wird dann in die Bilanz einfließen.

    Fluktuationskosten berechnen sich zunächst aus den Austritts- und Eintrittskosten, die je nach Branche bis zu durchschnittlich 230 % eines Jahresgehalts betragen.

    Zusätzlich entstehen noch Folgekosten, wenn andere Kollegen sich fragen, warum der Ex-Kollege gegangen ist. Die Gefahr eines Rudelverhaltens darf hierbei nicht unterschätzt werden.

    Und wenn der Ex-Kollege dann beispielsweise beim neuen Arbeitgeber glücklicher ist (z.B. weil dort das Klima zum neuen Chef besser ist oder die neue Firma die betriebliche Altersversorgung unterstützt), dann bleibt das Rudelverhalten nicht aus.

    Ein Schaden, der sich mittelfristig auch in der Bilanz zeigen wird.

    bAV – betriebliche Altersversorgung im Betrieb Buchhaltung lässt grüßen

    Entgeltumwandlung im Unternehmen – betriebswirtschaftliche Anwendung und Gehaltsbuchhaltung

    Die Neuerungen in der bAV werden zu einer Herausforderung für Betriebe, Buchhaltung und Vermittler

    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat einen verpflichtenden Arbeitgeberanteil von 15 % für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds eingeführt, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.

    Aufgrund verschiedener arbeitsrechtlicher und buchungstechnischer Probleme werden sehr viele Unternehmen mindestens 15% pauschal als Zuschuss gewähren.

    Eine Reihe von Arbeitgeber werden sogar 20-50% als Arbeitgeberzuschuss gewähren oder einen festen Zuschuss zuzüglich 15-20%.

    Probleme in der Buchhaltung

    In vielen Klein- und Mittelbetrieben werden die Entgeltumwandlungsbeiträge überwiesen. Während der Erstellung der Gehaltsabrechnung wandern die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge auf ein sep. Konto und werden dann von dort überwiesen.

    Arbeitgeberbeiträge werden hingegen sehr oft abgebucht und über Listen abgeglichen.

    Es entstehen also für Arbeitgeberbeiträge oft Zweitverträge.

    Wenn in der Vergangenheit dies nicht so wichtig war, dann kann hierdurch zukünftig ein Mehraufwand entstehen.


    Gleiches gilt für §100 EStG (Zuschuss Geringverdiener bis mtl.2.200 Euro).

    Aus praktikablen und Zuschussgründen werden Unternehmen für den BAV-Förderbeitrag Jahreszahlungen bevorzugen; in der Entgeltumwandlung oder darüber hinausgehenden AG-Finanzierung eher mtl. – Dies führt zur Einrichtung von einem weiteren Vertrag je Arbeitnehmer.

    Grund: Wird mtl. gezahlt können oft für 2 Monate die BAV-Förderungen nicht in Anspruch genommen werden, wenn der AN regulär mtl. bis 2.200 Euro Brutto, aber z.B. im Mai und November durch Sonderzahlungen darüber verdient.

    Zu berücksichtigen ist auch, dass der förderfähige Tarif für alle Arbeitnehmer in Höhe der BAV-Förderung ausgewählt wird, wenn es sich um einen arbeitgeberfinanzierten Zuschuss handelt.

    Grund: Ein Arbeitnehmer kann heute noch über 2.200 Euro Brutto mtl. beziehen und später zB durch Umstellung auf Teilzeit innerhalb der Grenze (BAV-Förderbeitrag) verdienen.

    Übrigens: Der AG-Zuschuss nach §1a Abs.1a BetrAVG ist kein Förderbeitrag nach §100 EStG.

    Insoweit könnte es für den Arbeitgeber sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber pauschal 15% Zuschuss zur Entgeltumwandlung gewährt und zusätzlich einen festen Arbeitgeberzuschuss, der dann ggf. nach §100 EStG eine BAV-Förderung von 30% auslöst.

    Ob dies sinnvoll ist, hängt natürlich auch von der Anzahl der AN ab, die mtl. bis zu 2.200 Euro Brutto verdienen. Sind viele AN unterhalb der Grenze, dann sollte dies betriebswirtschaftlich berechnet werden.

    Einen hohen Anteil von BAV-förderfähigen AN gibt es z.B. Zeitungsverlagen, Reinigungsunternehmen, im Einzelhandel, Friseure, Gastronomie usw. oder wenn viele AN teilzeitbeschäftigt im sogenannten 1. Dienstverhältnis sind.

    Weitere Informationen im

    www.bAV-Leitfaden.de

    www.bAV-Experte.de

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    Niedrigzins und fallende Immobilienpreise – Grund: Der demografische Wandel

    #Niedrigzins – „Unsere Prognose aus dem Jahr 2009 scheint wohl richtig gewesen zu sein (forum-55plus.de)“.

    Für einen langfristigen Zins wird der demografische Wandel entscheidend sein.
    Dies wurde schon mehrfach von uns veröffentlicht.
    Aufgrund der niedrigen Geburtenrate (Deutschland: 1,5 Kinder) wird es viele unterschiedliche Entwicklungen geben.
    Schlechte Nachrichten für Sparer. Zinsen bleiben für Jahrzehnte im Keller. 
    Dies war auch vor kurzem in den Medien zu lesen.
    bAV-Leitfaden.de Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und bAV-Spezialisten
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    bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
    bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

    Ausbildungsinhalte Beratung Altersversorgung

    Wer in der Altersversorgung beraten will, sollte ein Mindestmaß an verschiedenen Kenntnissen haben

    Für eine umfangreiche Beratung in der Altersversorgung ist aus meiner Sicht folgende Grundvoraussetzung sinnvoll:

    – #Gesetzliche #Rentenversicherung (idealerweise Sachkundenachweis Rentenberater nach RDG)

    – Bei #Beamten: umfangreiche Information #Beamtenversorgung

    – #Betriebliche #Altersversorgung (#Betriebswirt für #betriebliche #Altersversorgung FH))

    – #Private #Altersversorgung (mind. Versicherungsfachmann, Versicherungskaufmann bzw. Kaufmann/-frau für Versicherung und Finanzen (IHK)

    – #Generationenberater/in (IHK), Kenntnisse in den Bereichen Vorsorge-, Generalvollmacht sowie #Erbrecht, #Erbschaftsteuer, Pflege- und Berufsunfähigkeit

    – #Seniorenberater/in: Kenntnisse im Erbrecht und Erbschaftsteuer über Vermögensübertragungen, Unternehmens-Nachfolgeregelung


    Der Sachkundenachweis Rentenberater/in nach RDG ist zwar eher in der Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Voraussetzung und darf neben der Vermittlertätigkeit nicht als „Rentenberater“ ausgeübt werden, allerdings sind diese Kenntnisse auch für Vermittler interessant.

    Denn: Wer den Bedarf nicht ermitteln kann, weiß auch nicht welches Angebot richtig ist.

    In Baden-Württemberg wird die Sachkunde finanziell – ohne Einkommensgrenze gefördert:

    Wer

    – unter 50 ist, erhält 30% Zuschuss

    – ab 50 Jahre ist, erhält 50% dazu

    – keine Berufsausbildung hat, erhält 70%

    Den Sachkundelehrgang führt die Makler Akademie durch.

    Nicht alles wird immer benötigt. Trotzdem muss ein guter Vermittler bzw. Berater alles beherrschen, denn die Unterschiede bei den Kunden stecken im bisherigen Lebenslauf, den unterschiedlichen Zielen und den Gegebenheiten.

    www.bAV-Experte.de

    Gesetzliche Rente gut, aber nicht ausreichend

    Die #gesetzliche #Rente kann keine Vollversorgung sein.

    Das war auch noch nie der Fall, selbst zu Bismarcks Zeiten.

    Aufgrund des demografischen Wandels ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Rente aus derzeitiger Sicht auf zwischen 40-45% sinkt.

    Aus derzeitiger Sicht deshalb, weil die Anzahl der Erwerbstätigen von derzeit rund 45 Mio. In den kommenden 25-30 Jahren auf 32 Mio. sinkt.

    Dass die Anzahl der Erwerbstätigen wahrscheinlich so sinkt, liegt an der zu niedrigen Geburtenrate von 1,5 Kindern je Frau.

    Eigentlich benötigen wir 40% mehr Kinder (2,1 Kinder je Frau. 2017 kamen nur 775.000 Kinder zur Welt, also viel zu wenig; es wären rund 300.000 mehr nötig.

    Die heute geborenen Kinder sind in 20-25 Jahren die Erwerbstätigen. Um dies auszugleichen, wäre natürlich auch eine Einwanderung möglich.

    Warum Geburten, Erwerbstätige und gesetzliche Rentenversicherung so eng verknüpft sind, liegt an der Finanzierungsform der Sozialsysteme (Umlagesystem).

    Umlagesysteme sind prinzipiell alleine nicht sinnvoll.

    Auch Kapitalansparsysteme haben Nachteile. Deshalb ist die Mischung beider Systeme risikoärmer.

    Und deshalb ist die Altersversorgung über eine Mischung von gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersversorgung sinnvoll.

    Auch für Geringverdiener gibt es geförderte Möglichkeiten, die sinnvoll sind.

    Link—> http://blog.forum-55plus.de/index.php/2018/11/15/riester-rente-wie-funktioniert-die-riesterrente/

    Film zur Riesterförderung in der Ansparphase

    https://youtu.be/kpRiofxgrew

    www.bAV-Experte.de

    Zukunft Deutschland, Europa & Weltwirtschaft-Auswirkung auf Altersversorgung, Zinsen und Vermögen

    In der Presse wurde am 29.11. ein Interview mit dem Chefvolkswirt der Allianz veröffentlicht, das die Konsequenzen der derzeitigen Weltwirtschaft deutlich macht.

    Zitat:“

    Unsere Stellungnahme:

    Ein mittelfristiger Konjunkturabschwung in Europa und anderen Industrieländern mit einem langfristigen Niedrigzins wird es alleine schon durch den demografischen Wandel geben.

    Durch zu wenig Kinder pro Frau (ca 1,5) wird die Bevölkerung kleiner. Wir haben ca 40% zu wenig Nachwuchs (2,1 wären notwendig).

    Der Anteil der älteren Bevölkerung (65plus) beträgt derzeit 20 % und wird auf 1/3 anwachsen.

    Konsequenzen sind vielschichtig.

    Durch den demografischen Wandel wird es

    – mehr Vermögen und Sachwerte je Einwohner

    – Weniger Erwerbstätige (derzeit 45 Mio. In 25 Jahren noch ca 32 Mio.)

    – leerstehende Immobilien (derzeit 38 Mio., notwendig sind in ca. 25 Jahren noch 30 Mio.)

    – schwer finanzierbare Sozialsysteme (gesetzl. Rente, gesetzliche Kranken- und Pflegeveesicherung)

    – schließende Betriebe bei KMU wegen Personalmangel und fehlender Unternehmensnachfolge

    geben.

    Das sind auch die Gründe für einen langfristigen Niedrigzins.

    Wer auf langfristig ansteigende Zinsen setzt, wird sicherlich enttäuscht werden.

    Wer die eigene Altersversorgung plant, sollte immer die Entwicklung des demografischen Faktors berücksichtigen, der zu dem Zeitpunkt besteht, wenn man selbst in Rente geht.

    Sicherlich für den einzelnen Bürger ein schwieriges Unterfangen, aber nicht ganz unmöglich.

    Hierzu einige Bespiele:

    Altersversorgung

    Die „doppelte Haltelinie (20 % Höchstbeitrag, 48 % Rente) wurde bis 2025 beschlossen, also für die kommenden 7 Jahre. Mittel- und langfristig ist dies nicht möglich, auch nicht steuersubventioniert.

    Der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung über private Vorsorge und Betriebsrente ist dringend notwendig.

    Wie die private Vorsorge gestaltet werden soll, unterscheidet sich stark durch den zukünftigen Rentenbeginn.

    Wer auf Immobilien alleine setzt, sollte nicht die Vergangenheit in die Zukunft interpolieren. Zwar haben wir derzeit zu wenig Wohnimmobilien (insbesondere in Ballungsräumen), allerdings wird sich dies in den kommenden Jahren verändern. Die selbstgenutzte Wohnimmobilie macht natürlich Sinn. Wer aber seine private Altersversorgung auf Immobilien aufbaut, sollte die Altersstruktur der Bevölkerung auch zu dem Zeitpunkt betrachten, in dem die Altersrente beginnt.

    Bezüglich der Ballungsräume sollte auch der Kulturwandel und die technische Entwicklung nicht ganz außer Acht lassen. So werden autonom fahrende PKW’s auch dazu führen, dass die Ballungsräume an Interesse nachlassen.

    Insofern sollten rentennahe Jahrgänge auch ins Auge fassen, vermietete Immobilien zu veräußern und den Verkaufserlös in eine private Sofortrente zu investieren.

    Gründe:

    – Aufwand für Verwaltung, Mieterwechsel usw entfällt

    – steuerliche Vorteile bei der richtigen Vertragsgestaltung bei Sofortrenten

    – Mietausfallrisiko entfällt

    – Vermeidung von Erbengemeinschaft

    – keine Rücklagenbildung für Investitionen (bzw. kein Renovierungsstau)

    Derzeit sind Immobilien auch noch zu hohen Preisen veräußerbar.

    Wie bereits darauf hingewiesen: Bei abnehmender Bevölkerung wird die Nachfrage geringer.

    Ebenso ist für die rentennahen Jahrgänge die Basisrente interessant, wenn es ausschließlich um die Finanzierung der Altersrente für sich selbst oder um den Ehegatten geht.

    Grund: Die Basisrente (Rüruprente) bietet in der Ansparphase interessante steuerliche Vorteile. Sie muss zwar in der Rentenphase versteuert werden, allerdings meist durch eine niedrigere Progression mit einem niedrigeren Steuersatz. Spielt das Vererben an Dritte (Lebensgefährte, erwachsene Kinder oder Dritte) eine wichtige Rolle, ist die Rüruprente nicht passend.

    Wer heute bis ca. 44 Jahre jung ist, sollte auch bei gesetzlich Rentenpflichtigversicherten oder Beamten die Riesterrente berücksichtigt werden. Die Riesterrente bietet interessante Förderungen in Form von Zulagen und Steuerersparnisse. So sind die Zuschüsse zum Sparvorgang pro 100 Euro oft bei 50%. Hier stellt sich die Frage: Bei welchem anderen Produkt werden von einem Dritten pro 100 Euro Sparrate Zuschüsse von durchschnittlich 50 Euro dazu gegeben? Die Höhe ist dabei abhängig von Einkommen und Kinderzahl, die berücksichtigt wird.

    Link zu einem Erklärvideo:–>

    https://youtu.be/kpRiofxgrew

    Auch die Basisrente bietet hier interessante Ansätze.

    Wer eine Immobilie erbt und vermietet, sollte auch hier die o.g. Punkte berücksichtigen.

    Vermögensanlagen darüber hinaus, die später vererbt werden sollen, sollten in ETF-Fonds ggf. Investiert werden, die nicht nur auf Europa setzen.

    ETF-Fonds sind weniger kostenintensiv.

    Hier sollten Fonds mit einer Mischung auf verschiedene Märkte gesetzt werden (Europa, Amerika (Kanada, USA), Asien und Pazifik).

    Zu beachten ist, dass es sich um einen physischen ETF-Fonds handelt.

    Bei einer 100-prozentigen Nachbildung, der sogenannten Vollreplikation, werden beispielsweise Aktien gemäß ihrer Gewichtung in einem Aktienindex gekauft. 

    Synthetisch replizierende ETFs halten nicht die Werte, die dem Index zugrunde liegen, sondern nutzen Derivate, um die Wertentwicklung des eigentlich zugrunde liegenden Index abzubilden und sichern diese Tauschgeschäfte mit der Hilfe eines Sicherheitskorbes ab. Konkret sichert dabei der Swap-Partner, meist eine Investment Bank, und oft die eigene Muttergesellschaft, diese ab.

    Aus unserer Sicht sind hier physische ETF eher zu empfehlen.

    Interessant sind bei den ETF besonders Rentenversicherungen mit ETF-Anlage. Hierbei werden steuerliche Vorteile mit dem Vorteil einer lebenslangen Rentenzahlung verknüpft und das Vererben möglich gemacht.

    Da hierbei die steuerlichen Vorteile nicht in der Ansparphase gegeben sind, ist die Mischung mit Riester/Rürup und betrieblicher Altersversorgung empfehlenswert.

    Grundsatzempfehlung:

    Bei der Planung der eigenen Altersversorgung und Vermögensanlage sollte immer der Zeitpunkt, wann das Angesparte benötigt wird, berücksichtigt werden.

    Hierbei spielt die Altersstruktur zu diesem Zeitpunkt eine wichtige Rolle.

    Sicherlich werden die demografischen Analysen auch bald in den Fonds mit einer neuen Art von Fonds – sogenannten Generationenfonds bzw. ETF-Generatiinenfonds abgebildet. Spätestens, wenn die bAV-Welt II in der Kapitalanlage bei dem Sozialpartnermodell (neuer Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz) umgesetzt wird. Denn auch in der Kapitalanlage der betrieblichen Altersversorgung spielt der Rentenbeginn – abgestimmt auf den demografischen Wandel – eine wichtige Rolle.

    Sicherlich für den Laien keine einfache Entscheidung, aber beherrschbar, wenn man sich vor Augen führt, zu welchem Zeitpunkt man in Rente geht.

    Hilfreich können hierbei auch Beratungen durch gut ausgebildete Berater sein.

    Gut ausgebildete Berater erkennt man daran, dass sie den demografischen Wandel berücksichtigen und nicht nach einer kurzen Analyse schnell ein Produkt aus der Tasche ziehen.

    Ein gut ausgebildeter Berater berücksichtigt neben der Finanzsituation auch:

    – Familiäre Verhältnisse

    – Zeitpunkt Rentenbeginn

    – Erbreihenfolge und Erbschaftsteuer

    – Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung

    – Absicherung von Berufsunfähigkeit sowie Pflegerisiko und Abicherung des Ehepartners , Lebensgefährten und ggf der Kinder im Todesfall

    www.bAV-Experte.de

    Das höchste Unternehmenskapital steht nicht in der Bilanz

    #Personalentwicklung #HR in Unternehmen – Das Nadelöhr des Arbeitgebers

    Meist wird der Bereich der Informatik von der Unternehmensleitung als Nadelöhr angesehen.

    Es gibt jedoch noch ein zweites Nadelöhr.

    Zu einer guten Personalentwicklung gehört auch die Personalförderung.

    Immer noch sind Unternehmen darauf ausgerichtet, eher Fehler zu finden und Stunden- und tagelang Fehlersuche zu betreiben.

    Grund: Deutsche Gründlichkeit

    Werden beispielsweise in der EU Rahmenbedingungen erlassen, dann werden diese Rahmenbedingungen in deutschen Gesetzen und Verordnungen noch enger gefasst – EBEN DEUTSCHE GRÜNDLICHKEIT.

    Verabschiedete Gesetze und Verordnungen müssen dann auch in Unternehmen – meist unverzüglich – umgesetzt werden – EBEN Deutsche Gründlichkeit.

    Und in den entsprechenden Abteilungen werden dann diese Rahmenbedingungen – aus Angst vor Fehlern – noch enger gefasst, so dass möglichst kein Fehler gemacht wird.

    Wenn dann alles in Richtlinien abgefasst ist, dann kommt dies bei den Arbeitnehmern irgendwann an.

    Verstößt ein Arbeitnehmer gegen diese Richtlinien, dann legt man den Finger in die Wunde.

    Besonders deutlich wird dies in Großunternehmen, wenn man die Aufblähung von „Aufpasser-Abteilungen betrachtet: „Innenrevision, Außenrevision, Qualitätssicherung, Compliance, Personalabteilung mit Rechtsabteilung “ sind nur ein paar Beispiele.

    Natürlich sind diese Abteilungen eine Notwendigkeit. Wenn allerdings die Verantwortlichen dieser Abteilungen ihre Arbeit als Selbstzweck umsetzen, wird dies nicht ohne Folgen bleiben.

    Inwiefern in einem Unternehmen Kontrolle oder Innovation überwiegt, kann an einem Organigram und an der Personalstärke dieser Abteilungen – je nach Branche – erkannt werden.

    Die Folgen sind jedoch für das Unternehmen und die deutsche Wirtschaft fatal:

    Wenn Unternehmen sich so verhalten, dann werden die Arbeitnehmer:

    – die Kreativität und Innovation verlieren

    – eher zum „Dienst nach Vorschrift“ neigen

    – sich beruflich eher mittelfristig einen neuen Arbeitgeber suchen.

    Arbeitgeber müssen hier eine andere Unternehmenskultur aufbauen.

    Gerade im Zeitalter des Fachpersonalmangels und inzwischen auch Personalmangels ist dies besonders wichtig.

    Übrigens: In Unternehmen mit deutscher Gründlichkeit ist so mancher Querdenker unbeliebt oder zumindest werden diese Mitarbeiter besonders beobachtet, ob alle Vorschriften bis in das kleinste Detail erfüllt werden. Oft auch um Querdenker wieder auf Linie zu bringen und in dem Rahmen zu bringen, der unbedingt aus Unternehmenssicht „der Richtige“ sein soll.

    Für die Innovation und neue Wege ist dies jedoch nicht förderlich. Denn oft gibt es in Unternehmen an entscheidenden Stellen nur „Ja-Sager“. Denn wer „Ja“ sagt ist für den Vorgesetzten bequemer.

    Wenn Steve Jobs nicht an das Wischen auf dem Smartphone geglaubt hätte, würden wir heute noch eine Tastatur am Smartphone benötigen.

    Deutsche Unternehmen brauchen heute – insbesondere durch die Digitalisierung und der Schnelllebigkeit mehr helle Köpfe, die auch quer denken und nach neuen Wegen Ausschau halten und daran glauben.

    Insofern steht uns in Deutschland oft die „deutsche Gründlichkeit“ und ein immer engerer Rahmen im Wege.

    Unternehmer, die ihr Personal eng führen, werden durch den Arbeitskräftemangel ihr höchstes Kapital verlieren. Ein Kapital, das nicht in der Bilanz steht, aber dringend benötigt wird.

    Die Förderung der intrinsischen Motivation (lateinisch intrinsecus „hineinwärts“ oder „inwendig“) ist für die Personalbindung und die Innovation des Unternehmens mindestens genauso wichtig, wie die Bezahlung und Versorgung der Mitarbeiter.

    Stimmt nur das Gehalt, wird ein zu eng geführter Arbeitnehmer entweder einen neuen Arbeitgeber suchen oder die frustrierte Haltung „Dienst nach Vorschrift“ aufbauen.

    Dienst nach Vorschrift ist besonders bei Arbeitnehmern ab 50 Plus zu beobachten, obwohl gerade die Arbeitnehmer die Erfahrung haben und auch viel intrinsische Motivation haben können. Wer diese Mitarbeiter jedoch schon abschreibt, verkennt ein enormes Kapital im Unternehmen (s. Handelsblatt Link:–> https://www.google.de/amp/s/amp.handelsblatt.com/unternehmen/the_shift/aeltere-mitarbeiter-erfahren-und-nicht-alt/20001700.html

    Für Unternehmensberater wiederum höchst interessant.

    Denn oft holen sich dann Unternehmen von außen Hilfe, um nach Möglichkeiten zu suchen, diese engen Rahmenbedingungen wieder in bestimmten Bereichen „zu erweitern“, also Schlupflöcher zu finden.

    Wertschätzung von Arbeitnehmern sollte eine Selbstverständlichkeit sein

    Trotzdem gibt es Unternehmen, die ihre erfahrenen Mitarbeiter in Vorruhestand geschickt hatten. Nackte betriebswirtschaftliche Zahlen werden oft für sich betrachtet. So ist ein älterer Arbeitnehmer eben teurer, als ein junger Mitarbeiter. Aufgrund des fehlenden Nachwuchses wird dies jedoch in der Zukunft auch nicht mehr funktionieren. Denn wenn der Nachwuchs ausbleibt, dann wird auch ein älterer Arbeitnehmer wertvoll und man erkennt, wie wichtig selbst ältere Arbeitnehmer sind.

    Neben der Unternehmenskultur (Wertschätzung des Arbeitnehmers) spielt die betriebliche Vorsorge eine wichtige Rolle.

    Rentenlücken werden in den Fokus rücken

    Durch die neuen Renteninformationen der gesetzlichen Rentenversicherung und die „doppelte Haltelinie 20/48“ wird vielen Arbeitnehmern bewusst, dass sie ab der Rente ein halbiertes Einkommen erhalten, von dem dann noch Kranken-, Pflegeversicherungsbeitrag und ggf. Steuern abgezogen werden.

    Im Übrigen dürfte das Thema Altersversorgung hierdurch auch im nächsten Bundestagswahlkampf „DAS THEMA“ sein.

    Unternehmen sind gut beraten, die betriebliche Vorsorge auszubauen und ein weiteres Instrument in der Personalbindung zu nutzen.

    Die betriebliche Vorsorge umfasst beispielsweise:

    – Betriebliche Altersversorgung

    – Betriebliche Krankenversicherung

    – Betriebliche Unfallversicherung

    – betriebliche Gesundheitsvorsorge

    – Rentenberatung der Arbeitnehmer über die Gesamtversorgung

    – und ggf.

    – Im Verbund mit anderen Arbeitgebern gutes Kantinenessen

    – Kindertagesstätte

    Das höchste Unternehmenskapital steht nicht in der Bilanz, maximal im Bilanzanhang als Gesamtzahl. Und dies sind die Mitarbeiter

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone: (0177) 2716697

    Sozialversicherungswerte 2019 und betriebliche Altersversorgung 2019

    Sozialversicherungswerte 2019 und betriebliche Altersversorgung 2019

    Die neuen Sozialversicherungswerte 2019 kompakt stellen wir hier kostenfrei als Download zur Verfügung (Download hier klicken).

    bAV-toolbox.de
    bAV-toolbox.de

    Ebenso können Sie diese Werte auch nachfolgend betrachten. Sofern Sie ein Smartphone nutzen, einfach Smartphone quer halten).

    Neue Rechengrößen 2019 Sozialversicherung und betriebliche Altersversorgung

    Beitragsbemessungsgrenzen

    2019

    Renten- und Arbeitslosenversicherung
    West
    Ost
    jährl. 80.400,00 € 73.800,00 €
    mtl. 6.700,00 € 6.150,00 €
    Kranken-Pflege
    jährl. 54.450,00 € 54.450,00 €
    mtl. 4.537,50 € 4.537,50 €
    Allg. Jahresentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V)
    jährl. 60.750,00 € 60.750,00 €
    mtl. 5.062,50 € 5.062,50 €
    Besondere Jahresentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V)
    jährl. 60.750,00 € 60.750,00 €
    mtl. 5.062,50 € 5.062,50 €
    Bezugsgröße § 18 SGB IV
    jährl. 37.380,00 € 34.440,00 €
    mtl. 3.115,00 € 2.870,00 €
    Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)-4% BBG
    jährl. 3.216,00 € 3.216,00 €
    mtl. 268,00 € 268,00 €
    Entgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 EStG) – 8 % BBG
    jährl. 6.432,00 € 6.432,00 €
    mtl. 536,00 € 536,00 €
    Freigrenze der Verbeitragung u.a. für Betriebsrenten West (§ 226 Abs. 2 SGB V)
    155,75 €
    Abfindungshöchstbetrag nach § 3 Abs. 1 BetrAVG bei Beendigung Beschäftigungsverhältnis
    mtl. Rente 31,15 28,70
    Kapitalleistung 3.738,00 3.444,00
    Höchstgrenzen der Insolvenzsicherung (PSV)
    mtl. Rente 9.345,00 8.610,00
    Kapitalleistung 1.121.400,00 1.033.200,00
    1/160stel der Bezugsgröße (§ 1a Abs. 1 Satz 4 BetrAVG)
    jährl. 233,63 €
    Höchstgrenze Übertragungswert (§ 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BetrAVG)
    80.400,00 €
    Höchstgrenze externe Teilung (§17 VersAusglG)
    jährl. 80.400,00 €
    Wertgrenze externe Teilung (§ 14 Abs. 2 VersAusglG)
    Rente mtl. 32,30 €
    Kapital 7.476,00 €
    Basisrente / Rürup
    Ledige: Höchtbetrag: 24.305,00 €
    davon absetzbar 21.388,40 €
    Verheiratet: Höchtbetrag: 48.610,00 €
    davon absetzbar 42.776,80 €

    Beitragssätze Sozialversicherung (Gesamt)

    Krankenvers. 14,6 % + X
    durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 0,90%
    Pflegeversicherung m. Kind 3,05%
    Pflegeversicherung o. Kind zuzügl. 0,25 %
    Arbeitslosenversicherung: 2,50%
    Rentenversicherung 18,60%
    Knappschaft 24,70%
    www.bAV-Experte.de (Angaben ohne Gewähr)

    Weitere Kennzahlen

    Umlagesatz Insolvenzgeld 0,06%
    Gleitzone ab 1.7.2019 1.300,00 €
    Freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung
    Regelbemessungsgrenze 4.537,50 €
    Mindestbemessungsgrundlage
    90. Teil der monatlichen Bezugsgröße (§ 240 Abs. 4 SGB V). 1.038,33
    Beitragszuschuss für privat Versicherte
    PKV-versicherte AN, die in der GKV Anspruch auf Krankengeld hätten 351,66
    PKV-versicherte AN, d. in d. GKV keinen Anspr. auf Krankengeld hätten 338,04
    Pflegeversicherung (außer Sachsen) 69,2
    (Pflegeversicherung Bundesland Sachsen 46,51
    Durch das Versichertenentlastungsgesetz werden ab 2019 die Beiträge zur gesetzlichen bzw. Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen (§ 257 Absatz 2 Satz 2, § 242a SGB V).
    Selbst getragene Krankheitskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Er kann nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn er die zumutbare Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG übersteigt. Der Arbeitgeber kann jedoch bis zu 500 Euro als lohnsteuerfreie Beihilfe erstatten (§ 3 Nr. 11 EStG,  R 3.11 Abs. 1 ff.LStR

    Tipp zur betrieblichen Altersversorgung:

    Wenn der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds vereinbart, hat er
     bei Neuzusagen ab 1.1.2019
     bei Altzusagen ab 1,1,2022
    einen Anspruch auf einen 15%igen Arbeitgeberzuschuss.
    Der Anspruch auf Zuschuss in Höhe von 15 % besteht, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Zu den Sozialversicherungsbeiträge gehört neben der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung evtl. auch die Umlage zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Inwieweit die Beiträge zur Berufsgenossenschaft gehören ist derzeit nicht rechtssicher. Um einer Einstandspflicht (§1 Abs. 1 S.3 BetrAVG) vorzubeugen, gewähren sehr viele Arbeitgeber mindestens einen Arbeitgeberzuschuss von 15 % pauschal.
    Die tatsächlich eingesparten Arbeitgeberbeiträge sind in vielen Fällen wesentlich höher, da der Arbeitgeber auch Beiträge zur Umlage 1, Umlage 2 und Insolvenzgeldumlage hierdurch einspart.
    Ebenso können sich für den Arbeitgeber betriebswirtschaftliche Ersparnisse durch eine Verringerung der Fluktuation (Austrittskosten und Eintrittskosten) ergeben, wenn das Produktivkapital „Arbeitnehmer“ in optimaler Größenordnung vorhanden ist (Fachkräftemangel- und Arbeitskräftemangelbegrenzung)
    Dies ist auch der Grund, warum viele Arbeitgeber eine Förderung von 20-35 % zur Entgeltumwandlung bezahlen und bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen bis zu mtl. 2.200 Euro nach § 100 EStG fördern.

    Rentenniveau bleibt bis 2025 stabil – Doppelte Haltelinie – Bundesrat stimmt zu

    BUNDESRAT STIMMT ZU – Rentenniveau bleibt bis 2025 stabil –

    Daraus wird folgendes deutlich:

    1. Bis 2025 sind es noch 7 Jahre!!

    2. „48%“ sind nicht einmal die Hälfte des vorherigen Verdienstes.

    3. Wie sich die Rente ab 2026 – also in 8 Jahren gestaltet, ist völlig offen.

    4. Die gesetzliche Rente wird zum größten Teil durch die dann vorhandene Erwerbskraft finanziert (Umlagesystem). Heute sind in Deutschland etwa 45 Mio. Erwerbstätige vorhanden.

    In 25-30 Jahren gibt es noch 32 Mio. Erwerbstätige.

    Dies führt zu erheblichen Problemen bei den Umlagesystemen (gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und gesetzlicher sozialer Pflegeversicherung).

    5. Für jeden gesetzlich Versicherten bedeutet dies zusätzlich Geld für das Alter anzusparen. Und dies in einer Form, das nicht nur Kapital bildet, sondern lebenslang eine Zahlung garantiert.

    Bei der Rentenvorsorge bedeutet dies eine lebenslang garantierte Rente durch die Kombination von betrieblicher und privater Altersversorgung von Rentenversicherungen.

    Bei der Pflegevorsorge bedeutet dies eine lebenslang garantierte Pflegeleistung durch eine private Pflegeversicherung.

    Auch gesetzlich Krankenversicherte sollten daran denken, dass durch den demografischen Wandel das Durchschnittsalter ansteigt und die Leistungen und Beiträge explodieren und eine private Vorsorge notwendig ist, denn im Gegensatz zu der privaten Krankenversicherung werden bei der gesetzlichen Krankenkasse keine Beitragsanteile (Altersrückstellungen) angespart.

    bAV-Experte.de - Experte in der betrieblichen Altersversorgung
    bAV-Experte.de – Experte in der betrieblichen Altersversorgung

    Riester-Rente - Experte für eine bodenständige Altersversorgung durch gesetzliche Rente, private Altersversorgung und betriebliche Altersversorgung
    Experte für eine bodenständige Altersversorgung durch gesetzliche Rente, private Altersversorgung und betriebliche Altersversorgung

    www.bAV-Experte.de

    Festnetz: 07156 967-1900

    Smartphone: 0177 27 166 97

    Lesetipp: 

    Die Rentenreform der Bundesregierung hat die letzte Hürde genommen: Das Absicherungsniveau bleibt bei 48 Prozent. Von den Neuerungen bei der Altersvorsorge profitieren zwei Gruppen besonders.

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesrat-stimmt-zu-rentenniveau-bleibt-bis-2025-stabil-15905322.html