Notfallordner auch in der bAV wichtig – Sonst droht evtl. Auszahlungssperre

Notfallordner-Vorsorgeordner – 90 verschiedene Versionen – Vorsorgemappe oder Notfallmappe nicht geeignet

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner – Notfallmappe oder Vorsorgemappe nicht geeignet

Ein Notfallordner – oder auch Vorsorgeordner genannt – ist für jeden Menschen sinnvoll.

Auf dem deutschen Literaturmarkt sind hierzu viele unterschiedliche Artikel auf dem Markt. Inhaltlich ähnlich, allerdings teilweise eher in einer Sparversion angeboten.

So gibt es Notfallordner, Vorsorgeordner – inhaltlich ist das Gleiche gemeint. Teilweise werden auch Notfallmappen oder Vorsorgemappen angeboten.

Um Ihnen eine Übersicht zu geben, wurde dieser Artikel verfasst.

Zwischen Mappen und Ordnern besteht der Unterschied, dass in Mappen keine abheften von Unterlagen besteht.

Ordnerausführung:

Bei Notfallordnern / Vorsorgeordnern sollten Sie darauf achten, dass eine ausreichende Breite vorhanden ist, damit wichtige Dokumente in einer Klarsichthülle auch abgelegt werden können. So gibt es Notfallordner, die nur Platz für den vorhandenen Text / Formulare bieten.

Neben der Breite des Ordners ist auch die Ordnertiefe wichtig, denn wenn wichtige Dokumente in einer Klarsichtfolie eingelegt werden, dann sollte der Ordner auch ausreichend sein.

Ordnerbreite sollte mind. ca. 8 cm, Ordnertiefe ca. 29 cm sein.

Ordnerinhalt:

Ein vernünftiger Notfallordner sollte nicht nur ein Dokumentenordner sein, sondern auch viele Ratschläge beinhalten.

So gibt es eine Reihe von Ordnern, die fast ausschließlich Formulare beinhalten. Für den Laien ist dies wenig sinnvoll. Erläuterung zu den einzelnen Bereichen machen zwischen einem Dokumentenordner und einem Notfallordner den Hauptunterschied aus.

Die einzelnen Bausteine eines Notfallordners sollten durch Register klar abgegrenzt sein und alle wesentlichen Lebensbereiche umfassen. Hierzu zählen insbesondere

  • Geschäftsunfähigkeit
  • Pflegesituation
  • Krankheit
  • Vererben und Vermögensübertragung
  • Todesfall

So sollte beispielsweise im Todesfall neben einer „To-do-Liste“ ein umfangreicher Katalog von Punkten beinhaltet sein, der auch viele Tipps gibt.

Notfallordner bei Scheidung

Wie sichtig ein vollständiger Notfallordner ist, wird auch deutlich, wenn man berücksichtigt, dass etwa 53 % aller Paare innerhalb von 25 Jahren eine Scheidung durchgeführt hatten.

So ist beispielsweise bei der Beantragung eines Erbscheins das Original des Scheidnungsurteils beim Nachlassgericht vorzulegen.

NOTFALLORDNER  bei bestehender betrieblicher Altersversorgung

Besteht eine betriebliche Altersversorgung und ist der Arbeitnehmer

  • geschieden und lebt mit neuem Lebensgefährten
  • oder lebt mit einem Lebensgefährten

in einem gemeinsamen Haushalt, dann kann die Hinterbliebenenversorgung nur ausgezahlt werden, wenn dies vom Arbeitnehmer schriftlich namentlich fixiert wurde (BMF v. 24.07.2013, Rz 287). Ähnliche gesetzliche Voraussetzungen bestehen bei versorgungsberechtigten Kindern (des überlebenden Lebensgefährten etc.).

Speziell bei Geschiedenen oder Kindern sind hierbei einige Punkte zu beachten, die im Notfallordner aufzubewahren sind, so dass diese Schriftstücke zum Auszahlungszeitpunkt vorliegen.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner – Vorsorgeordner
Für Wen ist der Notfallordner – Vorsorgeordner?

Ein sehr wichtiger Punkt, der oft übersehen wird ist, dass ein Notfallordner die berufsbedingten Belange oder Branchen umfasst.

Auf dem Markt befinden sich fast ausschließlich Notfallordner für Privatpersonen oder Selbstständige. Dies sind in der Regel halbherzige Lösungen, die zwar den Anwender zunächst befriedigen, allerdings nicht sinnvoll sind.

Es gibt zwar auch anscheinend individuelle Notfallordner, allerdings werden die wesentlichen Punkte dann nicht berücksichtigt.

Beispiele:

Notfallordner für Beamte

Ein Notfallordner für Beamte sollte beispielsweise auch ein Kapitel beinhalten, in dem auf die beamtenrechtlichen Verordnungen eingegangen wird und hierzu Tipps anbieten.

Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige

Ein Notfallordner für Unternehmer oder Selbstständige sollte nicht beide Bereiche pauschal angeboten werden, denn zwischen Selbstständigen und Unternehmern bestehen wesentliche Differenzen, die sich aus der Unternehmensform bereits ergeben und Auswirkungen bei der rechtlichen Vorsorge mit sich bringt.

Notfallordner für verschiedene Berufe und Branchen

Neben der Unternehmensform gibt es weitere wesentliche Spezifikationen, die unbedingt beachtet werden müssen.

Teilweise ergeben diese sich aus Gesetze, Verordnungen oder aus Gerichtsurteilen oder anderen Gegebenheiten (z. B.: DIN-Vorschriften).

Leider gibt es auch Anbieter, die einfach nur einen anderen Beruf oder eine andere Branchen nennen und dann den gleichen Inhalt beim Notfallordner verkaufen.

TIPP:

Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de erhalten Sie eine Auswahl von über 90 unterschiedlichen Berufen und Branchen.

Bei der Bestellung sollten Sie neben der Auswahl des passenden Ordners auch Ihren Namen angeben, da im Ordner Ihr Name als Wasserzeichen eingetragen ist.

Sofern Sie den Ordner nicht für sich kaufen, kann auch beispielsweise ein  Vorname (abgekürzt) und ein ausgeschriebener Nachname eingetragen werden.

Preis Notfallordner – Vorsorgeordner

Der Notfallordner umfasst in der Privatversion ca. 140 Seiten und kostet 27,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

Der Notfallordner-Vorsorgeordner in den anderen Versionen (Beamte, Apotheker, Ärzte, Selbstständige, Unternehmer, Handwerker usw) umfasst ca. 160 bis 180 Seiten und kostet 42,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

 


Der Autor – Werner Hoffmann, 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V. – hatte bereits 2001 den ersten Notfallordner verfasst.


Seit 2001 wurde der Notfallordner laufend weiterentwickelt und als Folge daraus die Unterscheidung zwischen den einzelnen Berufen und Branchen durchgeführt.


Der Autor ist

  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Generationenberater (IHK)
  • Seniorenberater (zert. Lehrgang bei der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

 

bAV-Leitfaden betriebliche Altersversorgung

bAV-Leitfaden – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für

  • Arbeitgeber
  • Personalabteilung
  • Gehaltsbuchhaltung
  • Steuerberater
  • Payroll-Dienstleister
  • bAV-Spezialisten
  • Rentenberater
  • erklärt neben der betrieblichen Altersversorgung
    • die Workflow-Prozesse, die bei Personalprozessen zu beachten sindHandlungsfelder-MATRIX PROZESSE UND HANDLUNGSFELDER DURCH DAS BETRIEBSRENTENSTÄRKungsgesetzneuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
      Ergänzungsmöglichkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung in der Personalförderung
      Alternativen zu der betrieblichen Altersversorgung für Firmeninhaber
      Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung bei Firmenaufgabe / Firmenübernahme

    Der bAV-Leitfaden.de ist eine Loseblattsammlung (Grundwerk: DinA4, 275 Seiten).

    Der bAV-Leitfaden wird in verschiedene Registerteile untergliedert.

    • Teil 1: Allgemeines bAV
    • Teil 2: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Prozesse und Handlungsfelder
    • Teil 3: Direktversicherung – Auswirkungen auf die einzelnen Personalprozesse
    • Teil 4: Optimierungschancen für HR-Berater
    • Teil 5: Fördermöglichkeiten außerhalb der bAV
    • Teil 6: Unternehmerabsicherung & Nachfolgeregelung
    • Teil 7: Sozialpartnermodelle*
    • * Update-Service
  • Zusätzlich gibt es für Eigentümer des bAV-Leitfaden.de die
  • bAV-Toolbox.de
  • Die www.bAV-toolbox.de (Standard) beinhaltet ein Online-Portal (geschlossene Benutzergruppe) zusätzlich:

    • Linksammlungen
    • Downloadmöglichkeiten
    • Checklisten
    • Berechnungsprogramme

    Weitere Information und Bestellmöglichkeit des bAV-Leitfaden

    Link: Bestellung


    Der Autor Werner Hoffmann ist

    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (zert. Fachlehrgang der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuer- und Erbrecht)
    • Marketingfkfm (AKAD)
    • Versicherungskfm.
  • und hat auch als Fachautor bereits andere Fachliteratur im Themenbereich:
    • Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung
      Vermögensübertragung, Erben und Verschenken
      Pflegevorsorge
  • in dem Notfallordner-Vorsorgeordner.de verfasst.
  • Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es aufgrund der unterschiedlichen Personengruppen in 90 verschiedenen Versionen.
  • Beispiele:
    • Apotheker
      Ärzte
      Beamte
      Selbstständige (Personengesellschaft)
      Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
      84 unterschiedliche Handwerkergruppen)
  • Neben seiner fast 40-jährigen Tätigkeit in der Finanzbranche ist er 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V.
  • Direktversicherung – Unterlagen im Griff? – Hoffentlich!

    Die betriebliche Altersversorgung wird in vielen Personalabteilungen oft stiefmütterlich behandelt. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz – und auch dem Fachkräftemangel in vielen Unternehmen – steigt auch das Interesse an der betrieblichen Altersversorgung in den Unternehmen.

    Bewerber und auch vorhandene Mitarbeiter wünschen sich neben der gesetzlichen Rentenversorgung auch eine betriebliche Altersversorgung. Für Arbeitgeber bedeutet dies proaktiv die bAV einzusetzen. Personalabteilungen können hier einen bedeutenden Service bieten.

    betriebliche Altersversorgung workflow-Optimierung durch bAV-Experte-de
    betriebliche Altersversorgung workflow-Optimierung durch bAV-Experte.de

    Allerdings müssen Personalabteilungen wichtige Grundsätze beachten.

    Neben der vollständigen Information der Arbeitnehmer – zu der ein Unternehmen dann verpflichtet ist, wenn ein Arbeitnehmer Interesse bekundet – sind auch die Unterlagen vollständig aufzubewahren.

    Meist werden diese Unterlagen in der Personalabteilung oder Gehaltsbuchhaltung aufbewahrt.

    Hierbei sind eine Reihe von Gegebenheiten zu beachten. Viele Betriebe sind jedoch mit der Verwaltung überfordert. Gerade in Klein- und Mittelbetrieben sind die Unterlagen unvollständig, wodurch den Betriebsprüfern der Finanzämter und der Sozialversicherung „Tür und Tor“ geöffnet sind.

    betriebliche Altersversorgung Grundsätze
    betriebliche Altersversorgung Grundsätze

    Wichtigste Grundsätze:

    Grundsatz 1: Zusammensetzung der betrieblichen Altersversorgung

    In der betrieblichen Altersversorgung – z. B. bei der Direktversicherung – gibt es zwei Dokumente, die als Einheit anzusehen sind:

    • Versicherungsschein
    • Arbeitsrechtliche Zusage
    Direktversicherung Arbeitsrechtliche Zusage
    Direktversicherung und Arbeitsrechtliche Zusage bilden eine Einheit!

    Die Versicherungspolice ist hierbei das Finanzierungsinstrument. Durch die  arbeitsrechtlichen Zusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Ergänzung des Arbeitsvertrages vorgenommen. Dort wird dann auch neben dem Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung) die steuerrechtliche Behandlung festgelegt.

    Ist bei einer Steuerprüfung die arbeitsrechtliche Vereinbarung nicht mehr vorhanden, dann fehlt auch ggf. die Grundlage für eine Pauschalversteuerung (§ 40 b EStG a.F.) bzw. die Steuerfreistellung (§ 3 Nr. 63 EStG).

    Daraus folgt dann auch ggf. eine Verbeitragung in der Sozialversicherung, denn

    • alte Direktversicherungszusagen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 / 4a SvEV)
    • neue Direktversicherungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV)

    sind nur in bestimmten Fällen von der Sozialversicherung in der Ansparphase befreit.

    Fehlt die arbeitsrechtliche Vereinbarung gibt es ggf. Probleme mit den Betriebsprüfern.


    Grundsatz 2: Bei bestehenden alten Direktversicherungen (§ 40 b EStG a. F.) bei einer Durchschnittsbildung

    Sofern ältere Direktversicherungen (Pauschalbesteuerung) mit unterschiedlichen Beiträgen bestehen, dann wird auch öfters die sogenannte Durchschnittsbildung genutzt. Hierbei kann der einzelne Direktversicherungsbeitrag jährlich bis zu 2.148 Euro betragen, wenn

    • ein sogenannter Rahmenvertrag besteht
    • und der Durchschnittsbeitrag 1.752 Euro nicht überschreitet.

    Wurde die Durchschnittsbildung vor einigen Jahren eingehalten, dann können sich die Bedingungen inzwischen verändert haben. Dies ist dann der Fall, wenn Arbeitnehmer mit einem niedrigen Jahresbeitrag (z. B. 600 Euro) ausgeschieden sind und die Arbeitnehmer mit einem Beitrag über 1.752 Euro (z. B. 2.100 Euro) noch beschäftigt sind. Als Konsequenz könnte der Jahres-Durchschnittsbeitrag heute vielleicht über 1.752 Euro liegen.

    bAV-Experte sollte umfangreiches Knowhow in der betrieblichen Altersversorgung haben
    bAV-Experte sollte umfangreiches Knowhow in der betrieblichen Altersversorgung haben

    Grundsatz 3: Gruppen-Unfallversicherung

    Bei der Anwendung der Pauschalbesteuerung bei Gruppen-Unfallversicherung (§ 40 Abs. 3 EStG)

    Auch hier sollte die Einhaltung der 62 Euro-Grenze unbedingt überprüft werden, denn auch in der Gruppen-Unfallversicherung sind die Beiträge je Arbeitnehmer oft unterschiedlich (z. B. wenn objektiv abgrenzbare Gruppen einen höheren Versicherungsschutz erhalten).

    Gruppen-Unfallversicherung-bAV-Leitfaden
    Gruppen-Unfallversicherung-bAV-Leitfaden www.bAV-Leitfaden.de

    Grundsatz 4: Erhöhung der betrieblichen Altersversorgung 

    Aufgrund des neu verpflichtenden Arbeitgeber-Zuschusses (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) sowie des BAV-Förderbeitrages (§ 100 EStG) ergeben sich komplexe Varianten, die in der Einkommensteuer und der Sozialversicherung völlig unterschiedlich zu bewerten sind.

    Die Fülle der Kombinationsmöglichkeiten – insbesondere, wenn dann noch pauschal besteuerte Direktversicherungen bestehen – würde den Umfang dieses Artikels sprengen.


    Grundsatz 5: Personelle Veränderung oder Veränderung der persönlichen Verhältnisse bei den Arbeitnehmern immer im Blickfeld behalten

    Personelle Veränderungen, z. B.:

    • Neueinstellung
    • Gehaltsanpassung, Beförderung
    • Gehaltspfändung
    • Umstellung der Arbeitszeit

    oder auch die Veränderung der persönlichen Verhältnisse, z. B.

    • Änderung des Familienstandes
    • Wechsel des Lebensgefährten
    • Änderung der Kinderzahl
    • Elternurlaub
    • Pflege von Angehörigen

    wirken sich auf die betriebliche Altersversorgung aus.

    Auch in diesen Fällen müssen verschiedene Abteilungen in Unternehmen aktiv werden. Hierbei geht es nicht nur um die Sicherstellung einer positiven Betriebsprüfung, sondern auch um die richtige arbeitsrechtliche Untermauerung.

    Grundsatz 6: Versorgungsordnung

    So gibt es in vielen Unternehmen zwar eine ordentliche Führung der Versicherungsdokumente und auch hoffentlich der arbeitsrechtlichen Zusagen, allerdings fehlen sehr oft eine Versorgungsordnung. Hintergrund: In den arbeitsrechtlichen Zusagen, die in der Direktversicherung von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden, fehlen oft allgemein gültige Punkte.

    Beispiele:

    • Wer bezahlt den Vertrag, wenn der Mitarbeiter länger krank ist, Elternzeit nimmt oder die Familienpflege in Anspruch nimmt?
    • Welche Unterschiede gibt es beim arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierten Beitrag?
    • Muss bei Krankheit der AG-Zuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG bzw. bei pauschalen AG-Beitrag von z. B. 20 %) weiter gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer Krankengeld bezieht?

    In einer Versorgungsordnung können alle diese offenen Punkte zusammengefasst werden.

    bAV-Leitfaden.de Der betriebswirtschaftliche Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, HR-, Steuer-, und Rentenberater - sowie Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung und bAV-Profis bAV-Leitfaden.de Der betriebswirtschaftliche Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, HR-, Steuer-, und Rentenberater – sowie Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung und bAV-Profis  https://bav-leitfaden.de/content/bestellung/

    Hilfreich für Arbeitgeber sind hier neben dem Steuerberater, Payroll-Unternehmen besonders auch bAV-Spezialisten mit entsprechendem Know-How in den Bereichen

    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Sozialversicherungsrecht
    • allen Durchführungswegen
    • betriebs- und personalwirtschaftliche Abläufe
    • Bilanz.

    Besonders geeignet sind die rund 420

    „Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH),

    die es bundesweit gibt.


    bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
    bAV-Experte – bAV-Spezialist – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

    Danke für das Lesen und eine Weiterempfehlung dieses Artikels.

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone: 0177 27 166 97

    Zinsen steigen langfristig nicht – Demographischer Wandel läßt grüßen

    #Zinsen werden langfristig nicht steigen. Der demographische Wandel lässt grüßen.

    Warum die Zinsen langfristig nicht mehr steigen werden, macht ein Bericht von n-TV deutlich:

    Zitat:

    „Japans Bevölkerung altert, die Einwohnerzahl schrumpft. Eine Folge davon: niedrige Zinsen. Im vergangenen Jahr zeigte die Bank of England in einer Studie, dass die Demografie wesentlich für ein niedriges Zinsniveau mitverantwortlich ist. Alternde Gesellschaften, die nicht wachsen, weisen demnach tendenziell merklich niedrigere Zinsen auf als wachsende Gesellschaften. 

    Der demographische Wandel www.forum-55plus.de

    Der Hauptgrund liege darin, dass die Menschen immer älter werden und somit auch eine längere Rentenzeit erleben, so die Autoren der Studie. Deshalb werde mehr gespart, und das steigende Geldangebot drücke auf die Zinsen. Das beste Beispiel hierfür sei die Bevölkerung Japans, die mit Abstand älteste weltweit mit einem Seniorenanteil von knapp 30 Prozent. 

    Die Bank of Japan hält seit Jahren die Zinsen niedrig – und die japanische Wirtschaft brummt, ebenso wie der Aktienmarkt. Der Nikkei kletterte jüngst auf ein 27-Jahreshoch. Auch in vielen Ländern Europas, inklusive Deutschland, sind die Geburtenraten rückläufig, die Zinsen in der Eurozone auf Rekordtief. Dass der deutsche und der japanische Aktienmarkt in unterschiedliche Richtungen laufen, verwundert daher auf den ersten Blick…..“

    Fortsetzung:–>

    https://www.n-tv.de/wirtschaft/Keine-Zinsen-sind-auch-eine-Loesung-article20669320.html

    Japan ist in der Demographie ca 13 Jahren seit Jahrzehnten voraus.

    Der demographische Wandel (immer mehr ältere Menschen im Verhältnis zu immer weniger Jüngeren bzw. Erwerbstätigen) hat noch weitere Auswirkungen in der Zukunft:

    1. Die Anzahl der Erwerbstätigen wird in 30 Jahren von derzeit 45 Mio. auf 32 Mio sinken.
    1. Derzeit haben wir rund 38 Mio. Wohnimmobilien. In 30 Jahren werden noch 32 Mio. Notwendig sein (außer wir haben eine sehr hohe Zuwanderung).
    2. Die Anhebung der Zinsen würde für viele Staaten ruinös sein. Vereinfachtes Beispiel: Wenn ein Staat Wertpapiere an Kapitalanleger mit einem Zins von z.B. 1 % verleiht und der Zins nur auf 3% ansteigt, müsste dieser Staat den dreifachen Zins bezahlen. Für viele Staaten nicht finanzierbar.
    1. Aufgrund der längeren Lebenserwartung sind Kapitalersparnisse und auch vermietete Immobilien für die eigene Rentensicherung nicht geeignet. Einzig die Produkte, die eine lebenslange Rente garantieren, bieten eine echte lebenslange Rentenzahlung.
    2. Ein gesetzliches Rentenniveau von 48% nach 45 Versicherungsjahren wird langfristig nicht zu halten sein. Zwar hat die Zunahme der Lebenserwartung leicht abgenommen (von 1910-2015 pro Jahr um 3 Monate, derzeit etwa 2 Monate je nach Gruppe), führt jedoch aufgrund der hohen Rentenzugänge zu echten Finanzierungsproblemen (insbesondere durch die zukünftige Abnahme der Erwerbstätigen). Sofern keine Veränderungen vorhanden sind (Beispiele: Einführung von Digitalisierungsabgabe, höhere Zuwanderung zulassen etc.) muss das gesetzliche Rentenniveau auf ca. 43 % abgesenkt werden und durch die betriebliche Altersversorgung sowie private Altersversorgung ergänzt werden. Die staatlichen Förderungen in der betrieblichen und privaten Altersversorgung spielen hier eine wichtige Rolle. Für Menschen, die
      35 Jahre anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung gewährt werden
      40 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 5% gewährt werden
      45 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 10 % gewährt werden.

    Betriebliche oder private Altersversorgungen sollten – so wie dies seit 1.1.2018 gilt – nicht vollständig angerechnet werden.

    www.bAV-Experte.de

      6. Die Mischung der umlagefinanzierten Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung) und der ansparfinanzierten Altersversorgung ist zur Risikoverteilung sehr wichtig. Bei der umlagefinanzierten Altersversorgung werden die Renten aus gerade eingegangenen Beiträgen finanziert. Bei der ansparfinanzierten Altersversorgung wird Geld heute angespart und steht den Sparern später auch als Rente zur Verfügung. Die Mischung beider Finanzierungen bietet eine bessere Risikoverteilung. Bei einer ausschließlich umlagefinanzierten Rente ist die Generationengerechtigkeit völlig ausgeschaltet. Bei einer ausschließlich ansparfinanzierten Altersversorgung besteht das Kapitalmarktrisiko.
  • Auch das neue Betriebsrentenstärkubgsgesetz (BRSG) hat in der neuen „bAV-Welt 2“ erkannt, dass eine lebenslang verpflichtende Rente in Form einer Zielrente sinnvoll ist. Die Generationengerechtigkeit wurde hier bereits berücksichtigt.

    Die längere Lebenserwartung wird den Zins aufgrund weiterer Einflüsse niedrig halten:

    Eine Lebensverlängerung wird auch eine erheblich längere Pflegezeiten bedeuten. Dienstleistungen rund um die Altersgruppe 75Plus wird neben der Pflege auch in der Dienstleistungsbranche (Bringdienste, Privatbürodienstleistung Handwerk, Gärtner usw) zu einem erhöhten Bedarf führen. Dies muss dann auch lebenslang finanziert werden. Systembedingt passt hier ein vorhandenes Kapital oder niedriger Zins (über ein Prämiendepot) nicht.

    Besser passt hier eine Pflegezusatzversicherung oder eine Rentenversicherung.

    • Das Gleiche gilt im Übrigen auch bei gesetzlich Krankenversicherte. Auch die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich durch das umlagefinanzierte System. Steigt das Durchschnittsalter, steigen die Leistungsausgaben überproportional. Gesetzlich Versicherte sind gut beraten auch hierfür Ansparungen vorzunehmen, die im Alter eine lebenslange Finanzierungsgrundage sicherzustellen.
    • Bezüglich der Pflege muss man berücksichtigen, dass aus derzeitiger Sicht mindestens etwa 600.000 Pflegekräfte zusätzlich notwendig wären. Pflegekräfte entwickeln sich noch stärker zur Mangelware. Angebot und Nachfrage regelt den Preis! Und somit wird die Pflegeleistung in den kommenden 25-30 Jahren erheblich teurer.
    • Übrigens: Auch Sachwerte sind keine Lösung. Wenn die Bevölkerung kleiner wird, dann steigen die Sachwerte in der Menge je Einwohner an und hierdurch sinkt der Preis. Deutlich wird dies bereits heute für Märklin-Eisenbahn-Sammler oder auch Briefmarkensammler.

    Welche Lösungen dieser Probleme gibt es?

    Die Ursache ist der demographische Wandel.

    Pro Frau gibt es in Deutschland ca. 1,5 Kinder. Notwendig wären 2,1 Kinder. Um diese Anzahl sofort zu erreichen müssten die Frauen im gebärfähigen Alter sofort ca 4 Kinder haben.

    Und Kinder, die heute geboren werden, sind erst in ca. 25 Jahren berufstätig.

    Hierdurch würde sich die Situation also nicht in den kommenden 25-30Jahren verändern.

    Als einzige Lösung ist die geregelte Zuwanderung zu sehen. Aber auch hier sind Länder wie beispielsweise Ost-Europa derzeit nur noch kurzfristig eine Hilfe. Auch hier ist die Geburtenrate seit 2000 rückläufig und auch dort zieht die Lohnentwicklung an.

    Mittel- und langfristig muss Deutschland um die Zuwanderung werben. Ansonsten entstehen erhebliche Probleme durch den demographischen Wandel.

    Das Zinsproblem ist nur eine Folge des demographischen Wandels.

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    Tel 07156/34354

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    Doppelverbeitragung in der betrieblichen Altersversorgung wird fallen müssen- Da führt kein Weg vorbei

    #Doppelverbeitragung in der #bAV – #Entgeltumwandlung

    Die geplante Beratung im Gesundheitsausschuss über einen Antrag der Linksfraktion zur Doppelverbeitragung in der bAV ist zwar abgesetzt worden, allerdings ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung demnächst selbst ein deutliches Zeichen setzt.

    Zu viele Abgeordnete aus allen Fraktionen erkennen die Problematik und wollen die Doppelverbeitragung abschaffen

    Kurze Schilderung hierzu:

    Wer zB eine Direktversicherung, Pensionskasse abschließt spart:

    • Steuern: Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer
    • Sozialversicherungsbeiträge

    Auch der Arbeitgeber spart gegenüber einer Gehaltszahlung hierdurch:

    • Sozialversicherungsbeiträge in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
    • Berufsgenossenschaftsbeiträge
    • Umlage I (Betriebe bis 30 Arbeitnehmer)
    • Umlage II
    • Umlage III (Insolvenzgeldumlage)
  • Kraft Gesetz muss der Arbeitgeber 15% Zuschuss bei der Entgeltumwandlung zB bei der Direktversicherung/Pensionskasse gewähren (bei bestehenden Zusagen ab 2022, neue Zusagen ab 1.1.2019), soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.

    Tendenz ist, dass immer mehr Arbeitgeber einen Zuschuss von 20-25% pauschal gewähren.

  • In der Leistungsphase (Rente) muss dafür der Arbeitnehmer:
    • Steuern
      und die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen.

    Genau hier ist noch ein wichtiger Punkt, der nicht in Ordnung ist. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Arbeitnehmer aufgrund seiner betrieblichen Vorsorge dann noch der volle Krankenversicherungsbeitrag abgezogen wird, obwohl er in der Absparphase nur den halben Beitrag eingespart hat.

    Dies in nicht nur wirtschaftlich völlig ungerecht für die Arbeitnehmer, die vorsorgen, sondern auch aus folgenden Überlegungen widersinnig:

    1. Zum 1.1.2018 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt. Der Gesetzgeber hat das Ziel, die Altersversorgung zu verbessern und will hierdurch die Motivation zur Eigenvorsorge erhöhen. Solange die Doppelverbeitragung bestehen bleibt, werden viele Arbeitnehmer die betriebliche Altersversorgung nicht nutzen, bzw. die Doppelverbeitragung als Grund nennen, nicht vorzusorgen. Förderung und Bestrafung widersprechen sich!
    2. Gesundheitsminister Jens Spahn ist der Auffassung, dass der Wegfall der Doppelverbeitragung etwa 0,3%-Punkte ausmacht. Man könnte es auch anders ausdrücken: Von der Doppelverbeitragung profitieren die Arbeitnehmer, die nicht vorsorgen! Es kann doch nicht das Ziel des Gesetzgebers sein, die Arbeitnehmer zu bestrafen, die eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung abschließen, aber auf der anderen Seite die bAV gefördert wird. Will der Gesetzgeber ernsthaft die Arbeitnehmer mit einem um 0,3%-Punkten niedrigeren Beitrag belohnen, die keine betriebliche Altersversorgung haben?

    Es ist ein Widerspruch in der Gesamtbetrachtung, wenn die Doppelverbeitragung bestehen bleibt.

    Eine Beitragsanpassung um 0,3% ist allemal fairer, denn diese Anpassung gilt dann für alle Versicherten.

    Im Übrigen wäre dies bei einer Einpreisung zum 1.1.2019 für den Arbeitnehmer ohne große Auffälligkeit möglich, wenn zeitgleich wieder die paritätische Beitragszahlung in der Krankenversicherung stattfindet.

    Auf der einen Seite wäre dann eine Beitragsentlastung des Arbeitnehmers von ca. 0,5%, auf der anderen Seite eine Arbeitnehmerbeitragsanpassung von 0,15%.

    Für den Arbeitgeber würde dann die Belastung anstatt 0,5% auf 0,65%.

    Prinzipiell keine wesentlich höhere Belastung, zumal der Arbeitgeber bei 15% Zuschuss bis zu 10% aus umgewandelten Entgeltbeiträgen einspart (s.oben).

    Egal welche Partei die Abschaffung der Doppelverbeitragung vorschlägt:

    Fast alle Abgeordneten wollen eigentlich die Doppelverbeitragung abschaffen, außer vielleicht Jens Spahn. Sein Ziel ist engstirnig nur den Beitragssatz nicht zu erhöhen.

    Schaut man über den Tellerrand hinaus, dann:

    • haben die gesetzlichen Krankenkassen enorme Rücklagen, dies auch zu finanzieren
    • ist es auch im Sinne der Förderung der Eigenvorsorge.

    Der demographische Wandel (mehr Rentner und im Verhältnis immer weniger Erwerbstätige) macht es dringend erforderlich, dass neben der gesetzlichen Rente auch jeder Bürger eine zusätzliche Altersversorgung (betrieblich / privat) aufbaut.

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone: 0177/2716697

    Daimler macht Betriebsrentnern Abfindungsangebot

    #Betriebsrente #Daimler #Abfindungsangebot

    Wie wichtig die #Betriebsrente ist, wird klar, wenn man nur von der #gesetzlichen #Rentenversicherung eine #Rente erhält und von dieser Rente dann noch #Steuern, #Krankenversicherung und #Pflegeversicherung abgezogen bekommt.

    Allerdings ist die Betriebsrente (in Form einer innenfinanzierten Pensionszusage oder einer pauschal dotierten Unterstützungskasse) für ein Unternehmen oft eine zweifache Belastung.

    1. Durch den Anstieg der Lebenserwartung müssen diese Renten länger gezahlt werden. Seit 1910 steigt die Lebenserwartung pro Jahr um 3 Monate an. Bei diesem Trend steigt die Lebenserwartung innerhalb von 10 Jahren um 30 Monate an. Die Rückstellungen sind meist nach Heubecktafeln kalkuliert. Wäre die Kalkulation wie bei einer Direktversicherung kalkuliert (DAV-Sterbetafel), müssten die Unternehmen erheblich mehr als Rückstellung ansparen. Darüber hinaus können bei der

    – innenfinanzierten Pensionszusagen steuerrechtlich (§6a EStG) und handelsrechtlich (zB §253 HGB)

    – und pauschal dotierte Unterstützungskassen steuerrechtlich (§4 d EStG)

    nur in gewissen Höchstgrenzen Rückstellungen gebildet werden.

    2. Neben der längeren Zahlung von Renten entsteht natürlich auch ein höherer Verwaltungsaufwand, denn die Betreuung von Rentnern ist pro Mitarbeiter zeitlich viel aufwändiger.

    Grund genug, den #Rentnern ein Abfindungsangebot zu machen, das vielleicht interessant sein kann. Allerdings muss dies individuell wirklich beleuchtet werden!

    Beispiel: Ein Rentner bekommt bisher eine Daimler Betriebsrente von ca. 320 Euro (Witwenrente 160 Euro).

    Als einmalige Abfindung werden ca. 47.000 Euro angeboten.

    Je nach restlicher Lebenserwartung wäre das Angebot interessant, wobei die steuerliche und sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen).

    Hat der Rentner entsprechende Krankheiten (zB Krebs im Endstadium) und ist der Ehepartner etwa gleich alt, dann kann die Abfindung sehr interessant sein.

    Ist der Ehepartner erheblich jünger, dann sollte man sich die Abfindung gut überlegen.

    Der Grund für das Abfindungsangebot ist betrieblich bedingt. Man möchte Kosten sparen. Dies sollte man nie vergessen.

    Nicht jeder Rentner von Daimler erhält derzeit ein Abfindungsangebot! Auch hierfür gibt es einen Grund.

    Grundsätzlich ist die Abfindung von Betriebsrenten nicht erlaubt. Einzelheiten regelt das Betriebsrentengesetz in §3 und §30g BetrAVG.

    Betriebsrenten dürfen nur dann abgefunden werden, wenn sie vor 2005 begonnen haben (§30 g Abs.3 BetrAVG). Sollte die Betriebsrente also vor 2005 begonnen haben, darf eine Betriebsrente nicht abgefunden werden (Ausnahmen sind z. B. Kleinstrenten in den alten Bundesländern: mtl. 30,45 € bzw. Abfindungseinmalbetrag: 3.654 €, §3 Abs.2 S.1 BetrAVG).

    Eine auf den ersten Blick vielleicht nicht interessante Möglichkeit, aber auf dem 2. Blick doch interessante Chance ist, sich die Betriebsrente abfinden zu lassen und den Nettobetrag in eine private Sofortrente einzubezahlen.

    Hierbei ist zwar die mtl. Rente geringer als bei der Betriebsrente, allerdings wird – im Todesfall der Restbetrag sofort ausbezahlt (Beitragsrückzahlung abzüglich gezahlter Renten)

    – oder an die Erben ( oder eine vom Rentner festgelegte Person) eine Rente weitergezahlt (Rentengaratiezeit).

    Würde die Betriebsrente wie bisher weitergezahlt, endet sie spätestens mit dem Tod, bzw. Mit dem Tod der Witwe. Andere Personen (zB Kinder, die schon eigenständig sind) gehen leer aus. Dies ist ein klarer Vorteil einer privaten Sofortrente.

    Bei einer einmaligen Abfindung muss der Betrag versteuert werden. Allerdings wird dies im Rahmen der sogenannten Fünftelregelung durchgeführt (vergütung mehrere Beschäftigungsjahre, §34 EStG). Die zu zahlenden Steuern sind hierdurch erheblich geringer oder ggf. bei Null.

    Abzuziehen ist bei gesetzlich Versicherten noch über 10 Jahre ein Krankenversicherungsbeitrag (sowie Pflege).

    Wird die Daimler Betriebsrente weiter gezahlt, müssen Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag wie bisher weitergezahlt werden.

    Wie hier beschrieben ist, gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten. Welche Alternative die Beste ist, muss individuell durch einen Spezialisten geprüft werden.

    Hierbei ist dies nie alleine ein Steuerberater, da ein Steuerberater nur steuerrechtliche Belange berücksichtigen darf.

    Auch der Bank- oder allgemeine Versicherungsvermittler bzw. Makler hat meist nicht das entsprechende KnowHow.

    Idealerweise sollte ein #Rentenberater oder #Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) hier berücksichtigt werden, der sich auch mit den Übertragungsmöglichkeiten auf nachfolgende Generationen auskennt.

    Ergänzung zu den Thema Sterbetafeln bei Betriebsrenten und Direktversicherung:

    Die berücksichtigen verschiedene Wahrscheinlichkeiten bei der Lebenserwartung. Je geringer die Lebenserwartung, desto weniger Kapital muss bei Rentenbeginn vorhanden sein.

    Je länger die Lebenserwartung ist, desto mehr Kapital muss bei Rentenbeginn vorhanden sein, denn durch dieses Kapital muss die lebenslange Rente finanziert werden.

    So kalkulierten die Versorgungseinrichtungen bei der Lebenserwartung eines 65 Jährigen (*Werte für Frauen in Klammern) im Jahr 2005:

    • Gesetzliche Rentenversicherung(2005): 81,7 Jahre (85,5*)
    • Pensionierte Beamte: 84,6 Jahre
    • Statistisches Bundesamt: 82,9 Jahre (86,8*)
    • Heubeck RT 2005 G: 82,9 Jahre (86,4*)
    • DAV 2004 R: 88,8 Jahre (92,5*)

    Tatsächlich ist die Lebenserwartung inzwischen weiter angestiegen und wird auch weiterhin ansteigen. Pro Jahr ist die Lebenserwartung seit 1910 um jeweils 3 Monate angestiegen.

    Bei der Betrachtung der Lebenserwartung sind hier Werte für Menschen genannt, die bereits das 65. Lebensjahr erreicht haben. Die durchschnittliche Lebenserwartung ist natürlich niedriger. Grund würde man die Lebenserwartung der Neugeborenen ermitteln, sind natürlich zwischen Geburt und dem 64. Lebensjahr einige Menschen schon verstorben.

    Für die Kalkulation der Betriebsrentenzahlung spielt die Lebenserwartung ab 65/bzw.67 Jahren eine erhebliche Rolle.

    Gerade die Verlängerung der Lebenserwartung ist somit bei nicht rückgedeckten (versicherungsmathematischen) Pensionszusagen oder nicht kongruent rückgedeckten (versicherungsmathematischen) Unterstützungskassen bei der Rentenzahlung ein Problem.

    Dies ist auch der Grund, warum viele Arbeitgeber entweder heute die Rentenansprüche abfinden möchten und

    bei neuen betrieblichen Versorgungszusagen folgende Modelle favorisieren:

    • betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung
    • betriebliche Altersversorgung als kongruent rückgedeckte Pensionszusage
    • betriebliche Altersversorgung als kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse
    • betriebliche Altersversorgung in der „bAV-Welt 2“ (Neuregelung im Betriebsrentenstärkungsgesetz über die reine Betragszusage)

    Welche Form der betriebliche Altersversorgung die passende Alternative ist, muss individuell bezogen auf:

    • die Arbeitgeber
    • die Arbeitnehmer

    betrachtet werden.

    Hierbei muss ein sogenannten bAV-scoring durchgeführt werden, durch das die optimale Lösung gefunden wird.

    www.bAV-Experte.de

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    Rentenberater – Sachkundelehrgang – Fortbildung Altersversorgung – Wie fit bis Du?

    Sachkundelehrgang Rentenberater –
    Für Profis in der Beratung Altersversorgung, aber auch für Personalsachbearbeiter, HR-Berater, Steuerberater und bAV-Spezialisten

    In Beratung betriebliche Altersversorgung ist das Rentenrecht ebenso wichtig

    Wer in der betrieblichen Altersversorgung beraten möchte, braucht ein sehr umfangreiches Fachwissen.

    Neben der Produktlandschaft in der klassischen Altersversorgung und einem umfangreichen Fachwissen in den Durchführungswegen

    • Pensionszusage
    • Unterstützungskasse
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse
    • Direktversicherung

    sind auch die Rechtskreise „Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht wichtig.

    Gerade in der Sozialversicherung – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – sollte jeder Berater das Knowhow besitzen.

    Ein umfangreiches Fachwissen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Berater durch die Fortbildung zum „Rentenberater“. Die Fortbildung wird innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen, wobei der Präsenz-Unterricht ca. 3 Wochen umfasst.

    Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Sachkundeprüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit zum Rentenberater zum späteren Zeitpunkt ggf. erfolgen kann.

    Auch ohne das Tätigkeitsziel „Rentenberater nach RDG“ ist das Fachwissen eigentlich für jeden Berater dringend zu empfehlen, wenn es sich um die Themen:

    • Altersversorgung
    • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeit
    • oder die Hinterbliebenenversorgung

    geht.

    Wie wichtig die Aus- und Fortbildung in diesem Feld ist, wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass diese Fortbildung zum Beispiel in Baden-Württemberg durch den ESF (Europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de ) unterstützt wird.

    Wer am Sachkundelehrgang „Rentenberater“ aus Baden-Württemberg teilnimmt, erhält einen Zuschuss von bis zu 70 %.
    Rentenberater Bildungszuschuss vom Staat
    Rentenberater Bildung – Zuschuss vom Staat

    Der nächste Sachkundelehrgang:

    Inhalt:

    Mit dem Besuch dieses Lehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater erbracht.

    • Gesetzliche Grundlagen
    • Die Sozialversicherung
    • Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung (Finanzierungs- & Versicherungslösungen heute und zukünftig)
    • Die Rentenberatung in der Praxis
    • Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
    • Der Rentenberater in der Praxis
    • Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung

    Stuttgart, München (Oberhaching)

    1. Präsenzwoche, München (Oberhaching) 04.02. -09.02.2019
    2. Präsenzwoche, Stuttgart 11.03. – 16.03.2019
    3. Präsenzwoche, Stuttgart 08.04. – 13.04.2019
    Seminartag, München (Oberhaching) 14.05.2019
    Mdl. Prüfung, München (Oberhaching) 15.05.2019

    Das Musterland Baden-Württemberg zeigt hier Flagge und hat erkannt, wie wichtig die Bildung ist.

    Einzelheiten über den Rentenberater erfahren Sie auf den Internetseiten von:

    DMA: https://www.deutsche-makler-akademie.de/products/item/5056

    Campus-Instiut: https://www.campus-institut.de/lehrgang/rentenberater/ziele/

    bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
    bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

    www.bAV-Experte.de

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    Vorzeitige Altersrente

    Vorruhestand nach 45 Arbeitsjahren (Einzahlungen)

    Die Möglichkeit nach mindestens 45 Arbeitsjahren und Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ohne Abzüge in den Ruhestand zu gehen, nutzen seit 2014 über eine Millionen Arbeitnehmer.

    Der Begriff „ohne Abschläge“ ist jedoch nicht ganz richtig, denn durch eine kürzere Versicherungszeit gibt es natürlich auch für die Jahre bis zum regulären Rentenbeginn auch keine Entgeltpunkte.

    Regelaltersgrenze

    Wer beispielsweise 1961 geboren ist, kann die Regelalterrente mit 66 Jahren und 6 Monate in Anspruch nehmen.

    Vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte (45 Jahre)

    Hat der 1961 Geborene 45 anrechenbare Versicherungsjahren erreicht, dann kann er mit 64 Jahren und 6 Monaten „ohne Abschläge“ in Rente gehen.

    Auswirkung der vorgezogenen Altersrente

    Beispiel:

    Wenn der Versicherte die Regelaltersrente in Anspruch nimmt, dann würde er in diesem Beispiel 1.374,14 Euro (Brutto) als Rente beziehen.

    Nimmt er die vorgezogene Rente (45 Jahre) in Anspruch, sinkt die Rente auf 1.312,79 Euro.

    Es ergibt sich somit ein Abschlag von 4,46%.

    Allerdings ist der steuerliche Freibetrag bei einem frühzeitigen Rentenbeginn höher.

    Kombi durch Flexirente

    Inzwischen gibt es auch – wenn der Arbeitgeber mitmacht – die Möglichkeit nur teilweise in Rente zu gehen (Flexirente).

    Der Arbeitnehmer geht beispielsweise zu 25%, 50% oder 75% (mindestens 10%) in Rente und erhält dann nur anteilig Rente und Erwerbseinkommen.

    Hierdurch wird dann auch der steuerliche Freibetrag genutzt. Durch das weitere Beschäftigungsverhältnis bauen sich dann weitere Entgeltpunkte auf.

    Allerdings gibt es eine Anrechnungsgrenze des Einkommens.

    Bis zu 6.300 Euro (Erwerbseinkommen und und Einkommen aus Selbstständigkeit) jährlich darf der Rentner hinzuverdienen (ohne Anrechnung).

    Darüber hinaus ergibt sich noch ein weiterer Freibetrag, der individuell berechnet wird.

    Für Betriebe gibt es hier die Möglichkeit, bisherige Arbeitnehmer teilweise weiter zu beschäftigen und das vorhandene Know-how zu nutzen.

    Achtung bei betrieblicher Altersversorgung

    Auch in der betrieblichen Altersversorgung sind hier einige Punkte zu beachten. Je nach betrieblicher Altersversorgung muss geprüft werden, wann diese gezahlt werden kann. So gibt es Versorgungsordnungen, in denen festgehalten ist, dass die Rente erst mit Beginn der Vollrente gezahlt wird.

    Bei Direktversicherungen ist dies nicht der Fall, wohl aber evtl. bei Pensionszusagen oder Unterstützungskassen.

    Achtung bei Zeitwertkonten

    Wenn der Arbeitnehmer aus einem Zeitwertkonto Zählungen erhält, dann sind dies Erwerbseinkommen, die auf den Freibetrag der Flexirente angerechnet werden. Grund: Auszahlungen aus Zeitwertkonten sind sozial- und steuerrechtlich wie Erwerbseinkommen zu behandeln.

    Resümee: Die vorgezogene Altersrente ist zwar interessant, allerdings:

    • entsteht eine lebenslange Reduzierung der Rente gegenüber der Regelaltersrente
    • darf nur innerhalb festgelegter Grenzen eine Hinzuverdienstchanche genutzt werden
    • sollte dies frühzeitig geplant werden und individuell die Auswirkung geprüft werden.
  • Wer heute unter 55 ist (also auch der 30-Jährige), sollte auf jeden Fall die Rentenplanung heute schon vornehmen.

    Gerade in Kombination mit der privaten und betrieblichen Altersversorgung ergeben sich hier Chancen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:

    http://blog.forum-55plus.de/index.php/2018/09/30/altersrente-flexirente-vorgezogene-rente-moeglichkeiten-und-auswirkungen/

    www.bav-Experte.de

    Altersrente- Flexirente – Vorgezogene Rente – Möglichkeiten und Auswirkungen

    Altersrente – Flexirente – Vorruhestand – Schwerbehindertenrente – Hinzuverdienst bei Rente

    Die Regelaltersgrenze beginnt grundsätzlich zwischen derzeit 65+6 Monaten und 67 Jahren, wenn mindestens 5 Versicherungsjahre vorhanden sind. Wer keine 5 Jahre vorweisen kann, kann sich entweder die Beiträge auszahlen lassen oder mit freiwilligen Beiträgen auffüllen.

    Altersrente Flexirente Vorruhestand

    Die Regelaltersgrenze für die Altersrente der gesetzlichen Rente ist abhängig vom Geburtsjahr (s. Tabelle).

    bav-experte-Regelaltersgrenze bav-experte Regelaltersgrenze Der reguläre Rentenbeginn

    Vorzeitige Altersrente „ohne Abschlag“

    Sehr oft herrscht die Meinung, dass man nach 45 Versicherungsjahren bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen darf. Dies ist jedoch nicht mehr ganz richtig.

    Wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann – je nach Geburtsjahr 2 Jahre früher in Rente gehen und hat keinen direkten Rentenabschlag (s. Tabelle).

    Altersrente besonders langjährige Versicherte von bAV-Experte.de

    Effektiv ist die Rente jedoch trotzdem etwas geringer, weil auch für 2 Jahre kein Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, bzw. hierdurch keine Entgeltpunkte aufgebaut werden. Dies wirkt sich auch auf die Hinterbliebenenrente aus.

    Gesetzliche Rente mit Abschlag

    Für jeden Monat, den die Rente vor das Regelrentenalter vorgezogen wird, findet eine Reduzierung um 0,3 % statt (s. Tabelle).

    Vorgezogener Rentenbeginn mit Abschlag Vorgezogener Rentenbeginn mit Abschlag

    Nun wäre die Annahme falsch, wenn man einfach von der Altersrente einfach beispielsweise 14,4 % abzieht. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Entgeltpunkte ab dem vorzeitigen Rentenbeginn nicht mehr ansteigen. dies zeigt die nachfolgende Tabelle:

    Rentenberechnung-bav-experte Rentenberechnung-bav-experte

    Würde dieser Versicherte den Rentenbeginn auf 63 Jahre vorziehen, dann wäre ein Abschlag von 12,6 % vorhanden. Da der Versicherte dann jedoch 3,5 Jahre kürzer einzahlt, ergeben sich in der Summe geringere Entgeltpunkte.

    Konsequenz ist, dass die Altersrente in diesem Beispiel im Vergleich zu der Altersrente mit 66 J.+ 6 Monate um 19,43 % sinkt.

    Zu berücksichtigen ist noch:

    • Die Altersrente ist Brutto. Von dieser Altersrente sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge noch abzuziehen.
    • GGf. werden auch noch Steuern abgezogen, wobei es hier auf den Rentenbeginn und andere Einkünfte, die der Rentner hat ankommt.
    • Geht der Rentner früher in Altersrente ist der Freibetrag größer, so dass die anrechenbare Rente geringer ist.

    Durch die geringere Altersrente ergibt sich auch eine niedrigere Hinterbliebenenrente. Die große Witwenrente wäre in diesem Beispiel bei 60 % (bei Eheschließungen ab 2002 oder wenn einer der Partner ab dem 2.1.1962 geboren ist, sinkt die große Witwenrente auf 55 %).

    Die steuerlichen Freibeträge für die gesetzliche Rentenversicherung (s. Tabelle)

    Gesetzliche Rentenversicherung steuerliche Freibeträge bAV-Experte.de

    Es kann somit aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, vielleicht früher in Altersrente zu gehen. Allerdings dann mit einem höheren Rentenabschlag. Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der Anteil der Rente, die besteuert wird.

    Anmerkung: Wer 2005 in Rente ging, hatte einen lebenslangen Freibetrag erhalten. Der Freibetrag wird im Übrigen als Fixbetrag festgeschrieben. Nun könnte man meinen, dass die Rentner heute gegenüber früheren Rentnern benachteiligt sind. Dies ist nicht ganz richtig. Wer heute in die Rentenversicherung Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt (z. B. als Arbeitnehmer über den Arbeitgeber), der profitiert davon, dass die Beiträge geringer bzw. im Lauf der Zeit nicht mit Lohnsteuer belastet werden. Die Besteuerung wird also nachgelagert durchgeführt.

    Wer früher als Arbeitnehmer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlte, musste diese mit Lohnsteuer höher belasten (vorgelagerte  Besteuerung).

    Flexirente kann hilfreich sein

    Seit 2017 gibt es die Flexirente. Hierbei kann der Versicherte teilweise früher in Rente gehen und nur einen Teil der Rente beziehen (mind. 10 %).

    So könnte der Rentner beispielsweise zu 50 % in Rente gehen und darf dann in gewissen Grenzen weiter Arbeitslohn beziehen.

    Hierdurch hat der Rentner dann teilweise eine Altersrente und zusätzlich noch Einkommen aus seiner Tätigkeit. Die Anrechnungsgrenzen sind – vereinfacht dargestellt – wie folgt:

    • bis zu 6.300 Euro ohne Anrechnung
    • darüber hinaus bis zu einem weiteren Höchstbetrag, der individuell berechnet wird 40 % Anrechnung.

    Zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei um Jahreseinkommen aus:

    • Erwerbseinkommen (versicherungspflichtige Beschäftigung)
    • Arbeitseinkommen (Selbstständige Tätigkeit)

    handelt (§ 226 SGB V Abs. 1. Nr. 1 und Nr. 4).

    Bei einer selbstständigen Tätigkeit ist zu berücksichtigen, dass auch Einkünfte für eine Solaranlage dazu zählen!

    Betriebliche Altersversorgung – Prüfung, ob Zahlung erfolgt

    Ebenso sollte vor dem Rentenbeginn geprüft werden, wann die betriebliche Altersversorgung fällig wird. So gibt es Versorgungen in der betrieblichen Altersversorgung, die für eine Rentenzahlung voraussetzen, dass der Versicherte in Rente ist. Bei einer Teilrente würde dann noch keine Versorgung aus der betrieblichen Altersversorgung fällig werden.

    Direktversicherung hat Vorteile

    Die Direktversicherung wird zu dem Zeitpunkt fällig, der bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Eine Prüfung ob jemand in Vollrente ist wird nicht durchgeführt. Ebenso erfolgt keine Anrechnung innerhalb der Freibetragsgrenzen, da es sich nicht um Erwerbs- oder Arbeitseinkommen handelt.

    Zeitwertkonto wird angerechnet

    Wer ein Zeitwertkonto bei seinem Betrieb hat und hierdurch früher aufhören möchte, muss berücksichtigen, dass die Zahlung aus einem Zeitwertkonto auch Erwerbseinkommen ist und somit angerechnet wird.

    Wer früher in Rente gehen möchte, sollte deshalb frühzeitig mit Fachleuten dies planen. Hilfreich sind hierbei z. B. die Rentenberater, die sich mit der Rentenversicherung auskennen.

    Auch wenn der Rentenberater für seine Dienstleistung eine Bezahlung erhält, so macht sich dies bezahlt, denn die falsche Wahl der Rentenart und des Rentenbeginns kostet lebenslang Geld.

    TIPP für Menschen bis 55 Jahre:

    Wer noch nicht in den kommenden Jahren in Rente geht, sollte in diesem Zusammenhang auch:

    • die bestehende betriebliche Altersversorgung überprüfen
    • oder falls noch keine besteht, die Wirkungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen.

    Hilfreich sind hier Spezialisten in der betrieblichen Altersversorgung. Bestens geeignet sind hier die Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH), da bei diesen Personen ein Rundumwissen in der betrieblichen Altersversorgung vorhanden ist (also nicht nur beschränkt auf einen kleinen Teil der betrieblichen Altersversorgung).

    Bundesweit gibt es derzeit leider erst 417 Absolventen, die den „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung“ abgeschlossen haben.

    www.bAV-Experte.de

    bAV-Experte.de bAV-Hilfe-durch bAV-Experte.de

    bav-Experte Smartphone 01772716697

    Berechnungstools in der betrieblichen Altersversorgung

    bAV-toolbox – bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

    In vielen unterschiedlichen Bereichen in der betrieblichen Altersversorgung sind Berechnungstools und auch workflow-Programme sinnvoll.
    Die bAV-toolbox.de bietet bereits in der Standard-Version einige Programme an, die man ansonsten nicht im Internet findet. Ebenso gibt es ein Linkverzeichnis mit Links zu verschiedenen Programmen.

    bAV-toolbox - Das Berechnungstool für die betriebliche Altersversorgung
    bAV-toolbox – Das Berechnungstool für die betriebliche Altersversorgung

    Für den Anwender in der betrieblichen Altersversorgung unverzichtbar.
    Beantragt wird der kostenfreie Zugang zur Standard-Version durch Zusendung des ausgefüllten Blatts, das im bAV-Leitfaden vorhanden ist. Zugang zur Standardversion erhalten alle Erwerber des bAV-Leitfaden.de ca. 15 Tage nach Auslieferung.

    bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
    bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

     

    Neue tools in der Pipeline für die betriebliche Altersversorgung

    Derzeit entstehen weitere Berechnungstools, damit beispielsweise die Personalabteilung bei Personalveränderungen (Einstellung, Beförderung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses) oder auch bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers (z. B. Umstellung Arbeitsvertrag, Privatinsolvenz) alle wichtigen Prozesse beachtet, die auf die betriebliche Altersversorgung einwirken.

    bAV-toolbox bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
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