Notfallordner für Handwerker

Notfallvorsorge #Notfallordner für #Handwerker Gerade bei #Handwerkern sind spezielle Bereiche beim #Notfallordner zu beachten.

Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Vorgaben gibt es den Notfallordner für Handwerker in über 80 #verschiedenen #Versionen.

Insbesondere bei den #zulassungspflichtigen #Handwerksberufen gibt

es – je nach Berufszweig – viele speziellen Punkte in der Vorsorge zu beachten.

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Voraussetzungen Witwenrente und Erziehungsrente

#Witwenrente: Wie lange man verheiratet gewesen sein muss, um sie zu bekommen

Der #Tod eines Ehepartners oder einer -partnerin kann die wirtschaftliche Existenz gefährden.

Wie lange muss man verheiratet sein, um dessen Rente zu erhalten?

Stirbt der eigene Ehepartner oder die Ehepartnerin, steht neben den psychischen Folgen auch oftmals die wirtschaftliche Zukunft infrage.

Kann sich der Hinterbliebene Haus und Hof noch leisten?

Die Überlebenden Partner können nach dem Tod eines Partners oder einer Partnerin einen Anspruch auf Witwenrente haben.

Wie lange müssen Ehepartner für den Erhalt der Witwenrente verheiratet sein?

Neben dem Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin sind für den Erhalt der Witwenrente noch einige weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Mit dem oder der Verstorbenen muss eine Ehe oder Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtliche Partner mit eingetragener Lebenspartnerschaft) geführt worden sein.

Wie die #Deutsche #Rentenversicherung schreibt, müssen #Paare zum #Todeszeitpunkt mindestens ein Jahr verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft gewesen sein.

Wer diesen Zeitraum nicht erfüllt, kann keine Witwenrente erhalten. Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel.

Der #Rentenanspruch bei einer kürzeren Ehedauer als ein Jahr besteht, wenn der Ehe- oder Lebenspartner bei einem Unfall verstorben ist oder durch ein Ereignis, das bei der Eheschließung nicht absehbar war.

Generell muss der verstorbene Ehepartner oder die Ehepartnerin jedoch selbst einige Voraussetzungen erfüllen.

Der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre über die Rentenversicherung versichert gewesen sein, also eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.

Auch hier ist die Wartezeit nicht erforderlich, wenn der Ehepartner oder die Partnerin durch einen Unfall verstorben ist.

Der Wegfall der Wartezeit gilt auch, wenn der Verstorbene schon eine Rente bezogen hat.

Wie hoch ist die Witwenrente für Hinterbliebene?

Eine letzte Voraussetzung für einen Erhalt der Witwenrente ist, dass der oder die Hinterbliebene nicht erneut geheiratet hat.

Doch wie hoch ist die Witwenrente überhaupt? Das hängt ganz vom Alter der Hinterbliebenen ab. Wer unter 47 Jahren alt ist und weder erwerbsgemindert ist noch ein Kind erzieht, hat Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Die beträgt in der Regel 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner oder die -partnerin zum Zeitpunkt des Todes erhalten hat oder hätte. Die kleine Witwenrente wird für maximal zwei Jahre ausgezahlt

Das sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Witwenrente:

• Tod des Ehepartners, der Ehepartnerin/Lebenspartners, Lebenspartnerin

• Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben (gilt nicht bei Tod durch Unfall)

• Verstorbene:r muss Wartezeit von fünf Jahren erfüllen (gilt nicht bei Tod durch Unfall)

• Hinterbliebene:r hat nicht erneut geheiratet

Ist der oder die Verstorbene vor dem 2. Januar 1962 geboren und wurde die Ehe vor 2002 geschlossen, kann die kleine Witwenrente unbegrenzt bezogen werden.

Wer mindestens 47 Jahre alt ist, kann die große Witwenrente bekommen.

Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen.

Die Witwenrente kann ab dem auf den Sterbemonat folgenden Monat erhalten werden – für den Sterbemonat gibt es noch die volle Rente.

Hat der Ehepartner oder die Ehepartnerin noch keine Rente erhalten, beginnt die Witwenrente schon am Todestag.

Hinterbliebene sollten sich zudem über das Sterbevierteljahr informieren.

Ist der oder die Verstorbene vor dem 2. Januar 1962 geboren und wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und der überlebende Ehepartner 47 Jahre oder erzieht ein Kind, dann wird die große Witwenrente geleistet.

Wer nicht mehr mit dem Verstorbenen verheiratet war und unverheiratet noch ein Kind erzieht, hat Anspruch auf eine Erziehungsrente (§47 SGB VI). Die Erziehungsrente ist eine Rente, die wegen Todes geleistet wird. Bei dieser Rente handelt es sich jedoch um eine Versichertenrente, also um eine Rente, welche aus dem Versicherungskonto des Anspruchsberechtigten und nicht aus dem Versicherungskonto des Verstorbenen geleistet wird.

Die Erziehungsrente gibt es für Geschiedene mit minderjährigen Kindern, deren Ex-Partner gestorben ist und die nicht wieder geheiratet haben. Das gilt nicht nur für geschiedene Ehepartner, sondern auch für Menschen, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.

Die Erziehungsrente für Hinterbliebene fällt so hoch aus wie eine Rente bei voller Erwerbsminderung. Allerdings wird sie bis zu einem Alter von 63 Jahren durch Abschläge vermindert. Außerdem reduziert sie sich entsprechend der Höhe des Einkommens.

Auf die Witwenrenten und die Erziehungsrenten werden allerdings andere Einkommen angerechnet. Dies ergibt sich aus §97 SGB VI in Verbindung mit § 18a SGB IV., bzw auch daraus, ob es sich um Altregelungen oder „Neuregelungen“ handelt (§314 SGB VI).

So werden bei der Altregelung die Zahlung der betrieblichen Altersversorgung nicht angerechnet.

Beispiel: Die Witwe erhält aus ihrer Altersrente mtl. 1.000 Euro und eine betriebliche Altersrente von 700 Euro.

Durch die Altregelung wird eine Witwenrente wohl nicht gekürzt, da die eigene Altersrente den Freibetrag nicht übersteigen wird (Bei der Altersrente wird nach §18 a SGB IV noch eine pauschale Kürzung berechnet, so dass der Freibetrag noch nicht überschritten wird).

Bei der Neuregelung wird wohl eine Witwenrente gekürzt.

Der Freibetrag liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern bei 937,73 Euro

Die exakte Höhe der anzurechnenden Einkommensanteile werden nach §18 a SGB IV berechnet.

Sofern der Ehepartner stirbt oder der Ex-Ehepartner verstirbt, macht es auf jeden Fall Sinn mit einem Rentenberater (mit Sachkundenachweis nach RDG) einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Dies ist auch dann der Fall, wenn der überlebende Ehepartner noch berufstätig ist und momentan die Freibeträge für die Witwenrente bzw. Erziehungsrente übersteigt.

Grund: Sie haben dann auch die Möglichkeit mit einer richtigen Strategie auf die Zahlung der Witwenrente für die Zukunft einzuwirken.

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Rentenversicherung 2023 – Das ändert sich

Renten-Erhöhung, Bemessungsgrenze und mehr.: Das soll sich 2023 ändern

Mit dem Start in das Jahr 2023 kommen einige Änderungen bei der Rente auf Beziehende und #Arbeitnehmer:innen, die in die gesetzliche Versicherung einzahlen, zu.

Neben der Anpassungen der #Beitragsbemessungsgrenze, des #Durchschnittsentgelts und der #Besteuerung steht auch eine weitere #Rentenerhöhung im Raum.

Die letzte Steigerung der Rente fand im Juli 2022 statt. Viele Rentnerinnen und Rentner konnten sich über mehr Geld freuen.

Doch die aktuelle Situation in Folge des Ukraine-Kriegs, insbesondere die Inflation und die steigenden Gas- und Stromkosten, bringen zahlreiche Menschen in Deutschland an ihre finanziellen Grenzen.

Für viele reicht die Rente daher derzeit kaum zum Leben, kommen mit dem Jahr 2023 nun Erleichterungen? Alle Infos zu den geplanten Neuerungen gibt es hier im Überblick.

Rente 2023: Die Beitragsbemessungsgrenze soll steigen

Eine für Arbeitnehmer besonders interessante Änderung: Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird zum 1. Januar 2023 angehoben.

Dies teilte die Bundesregierung mit. Bei der #Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um einen bestimmten Betrag, bis zu dem Beiträge vom Gehalt für die Versicherung abgeführt werden.

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Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen der Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Steigt die Beitragsbemessungsgrenze, steigt entsprechend auch der höchstmöglich zu zahlende Beitrag.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird ab 2023 angepasst.

In den neuen #Bundesländern liegt diese dann bei 7100 Euro (2022: 6750 Euro) und

in den alten Bundesländern bei 7300 Euro im Monat (2022: 7050 Euro). Möchte man noch mehr Geld für die Rente zurücklegen, eignet sich eine private Altersvorsorge.

#Rente 2023:

Das soll sich für #Versicherte nächstes Jahr ändern

Mit Beginn des neuen Jahres wird auch das sogenannte „#Durchschnittsentgelt“ nochmals steigen – und zwar gegenüber 2022 um elf Prozent. Das Durchschnittsentgelt sagt aus, wie viel Geld alle Rentenversicherten in Deutschland im Schnitt verdienen.

Im Jahr 2022 liegt es bei 38.901 Euro, 2023 wird es dann auf 43.142 Euro angehoben. „Das Durchschnittsentgelt spiegelt den Verdienst wider, den Arbeitnehmer erreichen müssen, um genau einen Entgeltpunkt für die Berechnung ihrer Rente zu erhalten.

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Ein Entgeltpunkt entspricht einer monatlichen Rente von derzeit 36,02 Euro. Für Arbeitnehmer:innen bedeutet das konkret, dass diese bei einem gleichbleibenden Gehalt weniger Rentenpunkte bekommen.

Im Zuge einer Rentenreform sollen Rentenbeiträge ab 2023 zudem voll steuerlich absetzbar sein.

Das geht aus einem Entwurf des Jahressteuergesetzes des Bundesfinanzministeriums hervor und wurde im Rahmen des dritten Entlastungspakets vorgestellt. Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung zu verhindern.

Geplante Rentenerhöhung 2023 – Was man jetzt wissen sollte

Auch kündigt sich nach Juli 2022 eine weitere Renten-Erhöhung im Sommer 2023 an.

Dieser Plan geht aus einem Renten­versicherungs­bericht der Bundesregierung hervor.

Die Energiekosten sind immens angestiegen und die Inflation bewegt sich auf einem Rekordniveau.

Im Dezember 2022 erhalten Menschen in Rente daher eine Energiepauschale.

Aber auch die Löhne steigen infolgedessen an.

Da sich die Rente an den Lohnentwicklungen orientiert, ist anzunehmen, dass sich auch diese 2023 stark erhöhen wird.

Doch ganz so einfach ist es nicht: Erst im Juni 2022 hat die Regierung den sogenannten „Nachholfaktor“, nachdem er zunächst abgeschafft wurde, wieder in Kraft gesetzt.

Renten-Erhöhung 2022

Westen Deutschlands

5,35 Prozent

Osten Deutschlands

6,12 Prozent

Da die Höhe der Renten der Entwicklung der Löhne folgt, hätten die Renten im vergangenen Jahr eigentlich sinken müssen, weil die Löhne pandemiebedingt deutlich gesunken waren.

Die seit 2009 geltende Rentengarantie verhinderte das jedoch.

Der Nachholfaktor sorgt nun dafür, „dass die künftige Rentenerhöhung nach Lohnsteigerungen niedriger ausfallen“, heißt es weiter. Dieser verhindert als eine Art Ausgleich, dass sich die Rente permanent an Lohnerhöhungen orientiert.

Geplante Renten-Erhöhung in 2023: Bestätigt von Arbeitsminister Hubertus Heil

Doch laut Hubertus Heil (SPD) können Rentner:innen „im Sommer erneut mit einer spürbaren Rentenerhöhung rechnen.“

Nach einer offiziellen Schätzung soll die gesetzliche Rente im Juli in Westdeutschland um rund 3,5 Prozent und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent steigen.

Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 hervor. Genaue Daten fehlen allerdings noch.

Der Rentenversicherungsbericht 2022 soll nach den aktuellen Plänen am 30. November im Kabinett beschlossen werden. Anschließend werden sich Bundestag und Bundesrat über die Erhöhung der Rente in 2023 beraten.

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Was beim Tod beachtet werden muss

Was müssen Sie bei der Rente beachten, wenn ein Angehöriger stirbt?

Sehr hilfreich bei der rechtlichen Vorsorge ist der #Notfallordner – #Vorsorgeordner von

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Sie sollten den Sterbefall möglichst bald beim Renten Service der Deutschen Post melden. 

Das Standesamt stellt Ihnen zur Abmeldung bei der Rentenversicherung ein spezielles Exemplar der Sterbeurkunde aus. Falls die Abmeldung nicht vom Bestattungsunternehmen erledigt wird, ist es am einfachsten, sie persönlich in der nächsten Postfiliale vorzunehmen. 

Nehmen Sie den Rentnerausweis des Betroffenen beziehungsweise eine Mitteilung über Leistungen aus der Rentenversicherung sowie die Sterbeurkunde mit.

Wie lange erhält der Verstorbene Rente?
Gesetzliche Renten, die der Betroffene zuletzt erhalten hat, werden bis zum Ende des Todesmonats gezahlt. Paragraf 102, Absatz 5 SGB VI regelt hierzu nämlich: „Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten gestorben sind.“ Das auf dem Konto des Verstorbenen eingehende Geld geht in die Erbmasse ein beziehungsweise kann zur Deckung entstehender Kosten genutzt werden. Das gilt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, also für Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten.

Gerade bei Todesfällen am Monatsende kommt es häufig vor, dass auch im Folgemonat noch Rente überwiesen wird. Die zuviel gezahlten Beträge werden in der Regel automatisch zurückgebucht. „Es ist daher ratsam, das Konto des Berechtigten noch für eine Weile bestehen zu lassen“, rät Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Welche Ansprüche hat der hinterbliebene Partner?
Nur für den hinterbliebenen Ehe- beziehungsweise offiziellen Lebenspartner gilt die Regelung des sogenannten Sterbevierteiljahrs. Für die drei Monate nach dem Tod des Rentenbeziehers gelten bei der Witwer- und Witwenrente Sonderregelungen. In dieser Zeit erhalten selbst sehr gut situierte Witwen oder Witwer Hinterbliebenenrente – soweit der Verstorbene eine Altersrente bezog beziehungsweise die Anspruchsvoraussetzungen erfüllte.

Und: Die Hinterbliebenenrente wird in dieser Zeit in der Höhe der gesetzlichen Rente des Verstorbenen gewährt. Praktisch bedeutet dies für den – überwiegend anzutreffenden – Fall, dass der Verstorbene bereits Altersrente erhalten hat: Die Altersrente wird nicht nur im Sterbemonat, sondern auch in den folgenden drei Monaten in voller Höhe weitergezahlt.

Erst nach dem Sterbevierteiljahr greifen die eigentlichen Regeln der Hinterbliebenenrente. Als Hinterbliebenenrente wird nur ein Teil der Rente des Verstorbenen gezahlt. Bei der so genannten „großen Hinterbliebenenrente“, die den Betroffenen zumeist zusteht, sind dies 60 beziehungsweise 55 Prozent der (möglichen) Altersrente des Verstorbenen. Einkommen der Witwe oder des Witwers wird dabei auf die Rente angerechnet.

WICHTIGER Unterschied zwischen „alter und neuen Witwenrente“ ist auch die Anrechenart auf die Witwenrente.
Während bei der „alten Witwenrente“ nur:

  • Arbeitslohn
  • Einkünfte aus Selbstständigkeit, Landwirtschaft ….
    angerechnet wird, 

wird bei der neuen Witwenrente auch die Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung – bAV- angerechnet.

Beim Arbeitslohn der/des Witwe/Witwers kann es auch sinnvoll sein, eine betriebliche Altersversorgung noch zu vereinbaren, damit der Arbeitslohn reduziert wird die Witwenrente nicht gekürzt wird.

Dies muss vor dem Abschluss von einem Berater geprüft werden, der die notwendige Fachkompetenz hat.

Ideale Voraussetzungen für diese Beratung haben Berater, die als

  • Betriebswirt (bAV)
  • mit einer Sachkundeprüfung zum Rentenberater
    haben.

Drei Monatsrenten auf einmal
Nach dem Tod eines Rentenbeziehers kommen auf den hinterbliebenen Ehe- beziehungsweise offiziellen Lebenspartner zahlreiche finanzielle Lasten zu. Daher zahlt die Rentenversicherung auf Antrag die drei vollen Monatsrenten, die der Witwe oder dem Witwer zustehen, auf einmal aus. Die Regelung wird oft „Sterbevierteljahr“ genannt. Offiziell heißt sie Sterbequartalsvorschuss.
Diese Einmalzahlung müssen die Hinterbliebenen innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentenbeziehers beim Renten-Service der Deutschen Post beantragen.

Wer auf den Antrag verzichtet, erhält die ihm zustehenden drei Renten dennoch – aber eben nicht auf einen Schlag, sondern als drei Einzelrenten.
——
Was gilt im Todesfall bei der Pflegeversicherung?
Die meisten Verstorbenen haben zuletzt Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Zusatztipp —> Sterbequartalsvorschuss: 

Sie müssen als Angehöriger die Versicherung über das Ableben des Betroffenen informieren – soweit Sie die bürokratische Abwicklung nicht komplett einem Bestattungsunternehmen übergeben haben.

Nach dem Todesfall stehen Erben bei der ambulanten Pflege unter Umständen noch Zahlungen der Pflegeversicherung zu.

Hat der Verstorbene zuletzt #Pflegegeld erhalten, weil er ganz oder überwiegend von Angehörigen gepflegt wurde, so wird dieses für den vollen Todesmonat gezahlt – auch wenn der Bezieher am Monatsanfang verstorben ist.

Bereits überwiesenes Geld muss also nicht zurückgezahlt werden. Denn Paragraf 37 Absatz 2, Satz 2 SGB XI regelt: „Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist.“

Besonderer Tipp—>
Achten Sie auf Nachzahlungen des #Pflegegelds
In vielen Fällen hat sich die gesundheitliche Situation des #Verstorbenen in den letzten Monaten bereits deutlich verschlechtert.

Gegebenenfalls wurde dann bei der #Pflegeversicherung eine Höherstufung, etwa von Pflegegrad 2 in Grad 3 beantragt – und es hat eine Begutachtung statt-gefunden.

In diesem Fall winkt Ihnen noch eine Nachzahlung.

Diese Möglichkeit sollten Sie im Blick haben und gegebenenfalls auch bei der Pflegekasse nachfragen. Erben müssen gegebenenfalls einen Erbschein vorlegen.

Was gilt bei Pflege-Rechnungen, die noch nach dem Tod des Pflegebedürftigen eingehen?

Wer erbt, erbt auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Sie müssen also als Erbe eingehende Rechnungen bezahlen – wenn Sie die Erbschaft nicht ausschlagen. Das Erbe kann dadurch kräftig geschmälert werden. Doch inzwischen erstattet die Pflegeversicherung auch Rechnungen, die erst nach dem Tod des Pflegebedürftigen eingegangen sind. Früher blieben Erben nach dem Tod der Betroffenen auf den alten Rechnungen sitzen.
Rechnungen müssen zunächst bezahlt werden. Dann erfolgt – auf Antrag – die Erstattung.

Um solche Erstattungsleistungen geht es. Das betrifft etwa

  • Hilfsmittel,
  • die Verhinderungspflege,
  • den Entlastungsbetrag,
  • und Leistungen zur Wohnungsanpassung.

Wie lange zahlt die Pflegeversicherung nach dem Tod?

Hat der Verstorbene entsprechende Leistungen in Anspruch genommen, so werden entsprechende Rechnungen von dessen Pflegeversicherung auch noch übernommen, wenn diese nach dessen Tod eingehen.

Das regelt Paragraf 35 SGB XI. Danach können Angehörige die Rechnungen „innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod des Berechtigten“, also des Pflegebedürftigen, bei dessen Pflegekasse einreichen.

Beispiel: Ein Pflegebedürftiger verstirbt am 1. November 2022. Die Rechnungen für Erstattungsleistungen der Pflegeversicherung können Erben die Rechnungen bis Ende Oktober 2023 einreichen. Dabei kann es um etliche tausend Euro gehen.

Wichtig: Rechnungen eines Pflegedienstes, die dieser gestellt hat, weil über das gesetzliche Sachleistungsbudget hinaus Leistungen in Anspruch genommen wurden, werden auch nach dem Tod des Pflegebedürftigen nicht erstattet. Diese Rechnungen müssen aus dem Erbe beglichen werden.

Übrigens: Sehr hilfreich bei der rechtlichen Vorsorge ist der #Notfallordner – #Vorsorgeordner von

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

In diesem Notfallordner finden Sie auch wichtige Checklisten, die im Todesfall dringend beachtet werden müssenVeröffentlicht am Kategorien Altersversorgung, bAV-Experte, Betriebliche Altersversorgung, Deutschland, Dokumentenmappe, Dokumentenordner, Forum-55plus, Generalvollmacht, Generationenberater, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Notfallmappe, Notfallordner, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, PKV, Recht und Steuern, Rente, Renten-Experte, Rentenversicherungen, Sorgerechtsverfügung, Versicherungsvertreter, Vorsorgemappe, Vorsorgeordner, ZusatzkrankenversicherungSchlagwörter #Witwenrente, Checkliste, Tod, Witwerrente

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Notfallordner – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Fragen und Antworten, fast wie im täglichen Beratungsgespräch über das Thema Generationenberatung und Notfallordner. 

Dies bietet das IaBv – InterAktive BeratungsVideo.

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Auch in über die Themen

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Generationenberatung (Vollmachten, Verfügungen, Vorsorge & Vermögensübertragung)

– und dies in Kombination mit den Schnittstellen

befinden sich in der Vorbereitung.

Kategorien: Deutschland, Rechtliche Vorsorge Beratungsvideo, interaktives BeratungsVideo, Robo-Advisor.

Notfallordner – Nachlass-Erbschein-Notfallordner-Welches Gericht – Gerichtsbezirk – ist für den Nachlass zuständig

Nachlass-Erbschein-Notfallordner-Welches Gericht – Gerichtsbezirk – ist für den Nachlass zuständig

Zuständiges Gericht bei Sterbehospiz

Wenn jemand stirbt, ist ein Gericht für den Nachlass zuständig. Doch welches Gericht ist das? Die rechtlichen Vorgaben hierzu geben immer wieder Anlass zur Interpretation.

Für Nachlassangelegenheiten sind die Gerichte am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen zuständig.

Doch gilt das auch, wenn sich der Erblasser unter Beibehaltung seiner Wohnung in ein Hospiz begeben hat, wo er dann verstorben ist?

Nein, entscheidet das Kammergericht (KG) Berlin (Az.: 1 AR 1020/20).

Der Aufenthalt in einem Hospiz begründet keinen gewöhnlichen Aufenthalt, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Fall:

Eine Frau erkrankte schwer.

Aus dem Krankenhaus wird sie in eine «Beatmungs-WG» entlassen.

Ihre Wohnung wird aber nicht aufgelöst. Nach drei Monaten soll entschieden werden, ob die Erblasserin in diese zurückkehren kann.

Dazu kommt es aber nicht, da sie nach erneuten Krankenhausaufenthalten zur Palliativpflege aufgenommen wird, wo sie am nächsten Tag stirbt.

Nach ihrem Tod ist fraglich, welches Gericht für ihre Nachlassangelegenheiten zuständig ist – das Gericht, wo ihre Wohnung lag oder das am Ort des Hospizes gelegene.

Das Urteil:

Die Richter entschieden, dass das Gericht am Ort der Wohnung der Frau zuständig ist. Maßgeblich sei nicht der schlichte Aufenthalt der Person, sondern der gewöhnliche Aufenthalt.

Damit sei der Ort gemeint, an dem der Schwerpunkt der Bindungen einer Person und damit ihr Daseinsmittelpunkt liege.

Der vorübergehende Aufenthaltswechsel habe den tatsächlichen Lebensmittelpunkt der Erblasserin, die auch über soziale Beziehungen verfügte, unberührt gelassen. Wird die bisherige Niederlassung – wie hier – nicht aufgehoben, setzt die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts voraus, dass dieser auf einige Dauer hin angelegt ist.

Auch bei Dauerbeatmung über mehrere Monate oder Komapatienten ist der gewöhnliche Aufenthaltsort wohl die Heimatanschrift.

Besonders wichtig ist bei diesen Patienten aus rechtlicher Sicht folgendes:

1. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und bei minderjährigen Kindern die Sorgerechtsverfügung

2. Notariell beurkundetes Testament

Die Unterscheidung von den einzelnen Verfügungen und Vollmachten

In einer Patientenverfügung legt der Patient selbst für sich fest, was mit ihm gesundheitlich passiert, wenn er selbst nichts mehr entscheiden kann.

In der Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht legt der Betroffene (Vollmachtgeber) fest, wer und was eine andere Person (Bevollmächtigte) für ihn erledigen darf.

Die Vorsorgevollmacht ist ein gesundheitlicher Unterpunkt in der Generalvollmacht. Hier legt der Vollmachtgeber fest, dass der Bevollmächtigte Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen darf. Insoweit muss die „Patientenverfügung“ unbedingt mit der Vorsorgevollmacht nicht im Widerspruch stehen.

Ebenso wird in der Generalvollmacht festgelegt, dass – wenn die Generalvollmacht nicht gültig sein sollte – die Betreuungsverfügung Gültigkeit hat.

In der Betreuungsverfügung legt der Betroffene seine Wünsche bei der Betreuung fest.

Allerdings: Das Betreuungsgericht entscheidet dann, wer letztendlich als Betreuer eingesetzt wird.

Der Hauptunterschied von Betreuung und Generalvollmacht:

Wer eine Betreuungsvollmacht erhalten hat muss etwa 52 unterschiedliche Gesetze beachten. Darüber hinaus muss der Betreuer jährlich eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung sowie Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen.

Ebenso müssen Belege aufbewahrt werden (ähnlich dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung).

Dies gilt nicht nur bei der Betreuung durch Fremde, Kinder oder Nichtverheiratete, sondern auch bei Ehepartnern!

Vorsicht bei selbst verfassten Dokumenten!

Wenn eine Generalvollmacht nicht notariell beurkundet ist, gilt diese nicht für:

  • Grundstücke
  • Häzser
  • Eigentumswohnung
  • Oder Firmen, die notariell beurkundet sind (z.B. UG, GmbH)

Da fast jeder Bürger in deutschland irgendwann auch einen Teil einer Immobilie miteerbt, macht es sind eine General- und Vorsorgevollmacht immer beim Notar beurkunden zu lassen.

Welche Kosten entstehen durch notarielle Generalvollmacht?

Die Höhe der Kosten hängt von dem sogenannten Aktivvermögen ab.

Hierbei werden alle Vermögenswerte berücksichtigt und Schulden nicht abgezogen.

Hat jemand ein Bankguthaben von 3.000 Euro und ein e-bike von 2.000 Euro, dann beträgt der aktive Vermögenswert 5.000 Euro.

Die Notargebühr beträgt in diesem Beispiel 45 Euro zuzüglich Schreibgebühr und Mehrwertsteuer ca. 100 Euro.

Je höher das Aktivvermögen zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung ist, desto höher ist die Gebühr beim Notar.

Wer als Schüler, Azubi, Student oder Berufsanfänger die notarielle Beurkundung vornehmen lässt, bezahlt also gemäß oberem Beispiel rund 100 Euro.

Wer ein Haus geerbt hat oder kauft hat anschließend dann bei der notariellen Beurkundung oft Kosten von 700-800 Euro.

Bei einem Ehepaar entstehen natürlich Kosten für beide Vollmachten.

Insofern ist es sinnvoll die notarielle Beurkundung möglichst frühzeitig vorzunehmen.

Für Selbstständige und Unternehmer sind viele zusätzliche Punkte zu beachten.

Hilfreich ist im Übrigen für jede Person ein eigener Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen.

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• Zulassungsfreie Handwerker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

• Zahnärzte ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker ( https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

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Notfallordner Vorsorgeorder Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht #Testament #Patientenverfügung #Organspendeausweis

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Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview.
Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn.
Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.

Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.

Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt.
—— —>
Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen.
Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.

www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de

Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

  • eine General- und Vorsorgevollmacht
  • einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling

  • eine Eigentumswohnung
  • ein Haus oder Grundstück
  • eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder zB UG)
    besitzt oder später erbt oder kauft,
    dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

  • Geburtsurkunde
  • Impfbuch
  • Original-Scheidungsurteil
  • etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –
Notfallordner für:

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Freiwillige Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung

Rentensonderzahlung in gesetzliche Rentenversicherung- Vorsicht !

Rentensonderzahlungen vorsichtig prüfen

Empfehlung von Stiftung Warentest ist sehr differenziert zu betrachten!

„Gesetzliche Rente
Die Rente erhöhen und Steuern sparen“
Stiftung Warentest empfiehlt in dem käuflichen Artikel freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Der Vorteil wäre, dass die Beiträge unter Sonderausgaben wie eine Rüruprente abgesetzt werden könnten und die Rentensteigerung reditemäßig sehr interessant wäre.

Auf den ersten Blick scheint dies interessant zu sein.

Man muss hierbei jedoch auch über den Tellerrand hinaus schauen.

Denn folgende Punkte werden übersehen:

  1. Die Rente wird nur bis zum eigenen Tod bezahlt und das eingezahlte Geld ist dann weg.
  2. Eine Weiterzahlung an eine andere Person könnte maximal an die/den Witwe (r) erfolgen. Und auch beim Hinterbliebenen ist dies die Frage, ob dann die Witwen/Witwerrente tatsächlich gezahlt wird.
    Hat der Hinterbliebene selbst entsprechende Einkünfte, werden diese angerechnet (§97 SGBVI, §18a SGB IV). Dabei ist u.a. auch das Heiratsdatum entscheidend (114 SGB IV).

In vielen Fällen wird somit auch keine Witwen- bzw. Witwerrente gezahlt.

Verzinsungsrechnungen von 5% oder ähnlichen Hochrechnungen sind unseriös, weil der eingezahlte Kapitalbetrag nie wieder zurückbezahlt wird.

Ein Renditevergleich mit einer privaten Rentenversicherung scheitert somit, denn bei einer normalen privaten Rentenversicherung wird die unverbrauchte Rente bei frühzeitigem Tod wieder zurückbezahlt oder als Rente weiter gewährt. 

Und dies hat nicht nur Renditevorteile, sondern bei richtiger Vertragsgestaltung auch Vorteile bei der Erbschaftsteuer.

Je nach Anwendung des Bewertungsgesetzes ist eine Vermögensübertragung vor oder nach dem Tod eine sehr interessante Chance.

Auch ein Vergleich mit einer Rüruprente hinkt, denn bei der Rüruprente erfolgt bei der Rentenzahlung an eine(n) Witwe(r) keine Einkommensanrechnung, wie es bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist.

Stiftung Warentest hat hier einen Vergleich gemacht, der viele Fallstricke hat und mit Vorsicht zu genießen ist.

Eine individuelle Prüfung macht hier wirklich Sinn.

Dabei müssen alle Voraussetzungen genau geprüft werden, z.B.

– Heiratsdatum

– Geburtsdatum beider Personen

– gibt es noch Kindergeldberechtigte Kinder

– Welche Arten von Einkünften und Höhen liegen vor

– Gibt es eine Betriebsrente und wie hoch ist diese?

– Welche Regelungen und Höhe ist bei Erbe vorhanden

– Gesundheitszustand und voraussichtliche Lebenserwartung 

Erst wenn alle Punkte einzeln bewertet wurden (in einer Chancen-/Risikomatrix) kann man abschätzen, ob es wirklich Sinn macht eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten.

Behilfliche könnte hierbei ein Spezialist sein, der sich mit allen Punkten auskennt.

Der Steuerberater ist hier nur bedingt der richtige Ansprechpartner, da er sich nicht mit der Sozialversicherung, Versicherungsprodukten und der betrieblichen Altersversorgung befasst.

Ideal sind hier Experten, die sich mit den Themen

– Gesetzliche Rentenversicherung (z.B. theor. Sachkundeprüfung „Rentenberater“ nach RDG

– betriebliche Altersversorgung (z.B. Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH))

– Erbrecht, Erbschaftsteuer, Vermögensübertragung (z.B. Seniorenberater (NWB-Akademie))

– und auch anderen Themen, die mit generationenübergreifenden Bereichen zusammenhängt (z.B. Generationenberater (IHK)

– private Personenversicherungen und Fonds (Kaufleute für Versicherungen und Finanzen (IHK))

auskennen.

Ideal wäre es natürlich, wenn die in einer Person oder einem Team, das zusammenarbeitet, geboten werden kann.

Einzelpersonen, die alle oben genannten Bereiche fachlich beherrschen gibt es in Deutschland sehr wenige.

So gibt es zwar ca

– 500 Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH)

– 800 Rentenberater (mit Theor. Sachkundeprüfung nach RDG)

– 400 Generationenberater (IHK)

– 100 Seniorenberater (NWB-Akademie

– 199.500 Kaufleute für Versicherungen/Finanzen (IHK)

Allerdings gibt es maximal ca. 10-20 Personen, die in allen o.g. Bereichen ausgebildet sind.

Altersversorgung, Rente, Sparen, Corona – Solidaritätszuschlag

Altersversorgung #Rente #Sparen #Corona –

Mit der für kommendes Jahr geplanten Abschaffung des #Solidarzuschlags wird die Mehrzahl der deutschen #Steuerzahler mehr Geld in der Tasche behalten.
Wie aus einer repräsentativen Umfrage hervorgeht, erwägen zwei Drittel der 2.048 Befragten, die Ersparnis durch die Steuerentlastung in ihre private Altersvorsorge zu investieren.

Über ein Drittel legt nichts zurück

Mindestens 200 Euro, gibt ein Drittel an, müsste monatlich in die #Altersvorsorge fließen, um im Alter den jetzigen #Lebensstandard zu halten.

Lediglich 14,5 Prozent der Umfrageteilnehmer erreichen derzeit die Zielmarke von 200 Euro.

Weniger als 100 Euro zweigen 22,5 Prozent der Befragten für die private #Altersvorsorge ab, und 35,2 Prozent legen sogar gar nichts für ihren #Ruhestand zurück.

Nach Geschlechtern betrachtet, trifft dies auf 40,4 Prozent der Frauen zu, jedoch nur auf 29,5 Prozent der Männer.

Zudem offenbart die Umfrage, dass diejenigen, die weniger als 1.500 Euro netto im Monat verdienen, mehrheitlich (55,3 Prozent) keine Möglichkeit sehen, Rücklagen für den Ruhestand zu bilden.

Wer dagegen über mehr als 2.500 netto pro Monat verfügt, würde sogar mehr als 200 Euro für in die private Rente investieren.

Von der Abschaffung des Solidaritätszuschlags würden rund 90 Prozent der Bundesbürger profitieren.

Wer die #Kurzarbeit oder durch die #Coronakrise #Umsatzrückgänge erlebt hat, der kann sich dadurch beruhigen, dass dies nur für begrenzte Zeit der Fall ist bzw. war.
Trotzdem konnten viele Menschen die finanziellen Einschränkungen spüren.

Übrigens:
Auch bei #Krankheit an der 7. Woche sind finanzielle Einschränkungen vorhanden 70% v.Brutto und noch weniger können entstehen.
Aber auch dies ist zeitlich befristet, denn danach kommt entweder die #Arbeitsfähigkeit oder im anderen Fall die #Berufsunfähigkeit bzw. die #Erwerbsminderung.
Bei #Berufsunfähigkeit und #Erwerbsminderung entsteht eine extreme finanzielle #Notsituation, die oft auch zum Sozialamt führt.
Und dies dann oft bis zum Lebensende.

Auch die doppelte finanzielle Absicherung durch den Partner ist nicht sicher, denn auch beim Partner können finanzielle Einschränkungen stattfinden.
Und auf den Partner sollte man sowieso nicht immer setzen, denn #Scheidung oder #Tod können die #Lebensplanung ganz schön durcheinander wirbeln.
Je nachdem ob und seit wann man verheiratet ist und wie alt Beide sind, ist die #Hinterbliebenenversorgung extrem eingeschränkt.

Wer die o.g Lebenssituationen nicht erlebt hat, gehört zu den 45 %, die auch Glück hatten. Schon bei der Berufsunfähigkeit lag dies bei jedem 4. #Arbeitnehmer vor.

Wer zu den Glücklichen bis zu diesem Zeitpunkt gehörte, sollte nicht übersehen, dass spätestens ab der #Altersrente finanzielle Rückschritte entstehen.
Wer nur die gesetzliche Rente hat, der kann maximal 48% nach 45 Jahren #Arbeitszeit erwarten.

Insofern ist es mehr als vernünftig, den Nettoteil, den man durch den Wegfall des #Solidaritätszuschlages hat, zukünftig anzusparen oder für die Deckung der o.g. Risiken zu nutzen.

Altersversorgung #Rente #Sparen #Corona –

Mit der für kommendes Jahr geplanten Abschaffung des #Solidarzuschlags wird die Mehrzahl der deutschen #Steuerzahler mehr Geld in der Tasche behalten.

Wie aus einer repräsentativen Umfrage hervorgeht, erwägen zwei Drittel der 2.048 Befragten, die Ersparnis durch die Steuerentlastung in ihre private Altersvorsorge zu investieren.

Über ein Drittel legt nichts zurück

Mindestens 200 Euro, gibt ein Drittel an, müsste monatlich in die #Altersvorsorge fließen, um im Alter den jetzigen #Lebensstandard zu halten.

Lediglich 14,5 Prozent der Umfrageteilnehmer erreichen derzeit die Zielmarke von 200 Euro.

Weniger als 100 Euro zweigen 22,5 Prozent der Befragten für die private #Altersvorsorge ab, und 35,2 Prozent legen sogar gar nichts für ihren #Ruhestand zurück.

Nach Geschlechtern betrachtet, trifft dies auf 40,4 Prozent der Frauen zu, jedoch nur auf 29,5 Prozent der Männer.

Zudem offenbart die Umfrage, dass diejenigen, die weniger als 1.500 Euro netto im Monat verdienen, mehrheitlich (55,3 Prozent) keine Möglichkeit sehen, Rücklagen für den Ruhestand zu bilden.

Wer dagegen über mehr als 2.500 netto pro Monat verfügt, würde sogar mehr als 200 Euro für in die private Rente investieren.

Von der Abschaffung des Solidaritätszuschlags würden rund 90 Prozent der Bundesbürger profitieren.

Wer die #Kurzarbeit oder durch die #Coronakrise #Umsatzrückgänge erlebt hat, der kann sich dadurch beruhigen, dass dies nur für begrenzte Zeit der Fall ist bzw. war.
Trotzdem konnten viele Menschen die finanziellen Einschränkungen spüren.

Übrigens:
Auch bei #Krankheit an der 7. Woche sind finanzielle Einschränkungen vorhanden 70% v.Brutto und noch weniger können entstehen.
Aber auch dies ist zeitlich befristet, denn danach kommt entweder die #Arbeitsfähigkeit oder im anderen Fall die #Berufsunfähigkeit bzw. die #Erwerbsminderung.
Bei #Berufsunfähigkeit und #Erwerbsminderung entsteht eine extreme finanzielle #Notsituation, die oft auch zum Sozialamt führt.
Und dies dann oft bis zum Lebensende.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Die notwendige Vorsorge im Ernstfall ab 18

Auch die doppelte finanzielle Absicherung durch den Partner ist nicht sicher, denn auch beim Partner können finanzielle Einschränkungen stattfinden.
Und auf den Partner sollte man sowieso nicht immer setzen, denn #Scheidung oder #Tod können die #Lebensplanung ganz schön durcheinander wirbeln.
Je nachdem ob und seit wann man verheiratet ist und wie alt Beide sind, ist die #Hinterbliebenenversorgung extrem eingeschränkt.

Wer die o.g Lebenssituationen nicht erlebt hat, gehört zu den 45 %, die auch Glück hatten. Schon bei der Berufsunfähigkeit lag dies bei jedem 4. #Arbeitnehmer vor.

Wer zu den Glücklichen bis zu diesem Zeitpunkt gehörte, sollte nicht übersehen, dass spätestens ab der #Altersrente finanzielle Rückschritte entstehen.
Wer nur die gesetzliche Rente hat, der kann maximal 48% nach 45 Jahren #Arbeitszeit erwarten.

Insofern ist es mehr als vernünftig, den Nettoteil, den man durch den Wegfall des #Solidaritätszuschlages hat, zukünftig anzusparen oder für die Deckung der o.g. Risiken zu nutzen.

www.Renten-Experte.de

BAV-Förderung wird verbessert

BAV-Förderbeitrag und Voraussetzungen werden verbessert

Der Bundesrat hat am 3.7.2020 dem Grundrentengesetz zugestimmt.

Neben der Grundrente wurden auch die Voraussetzungen für den BAV-Förderbeitrag nach § 100 EStG verbessert.

Der Förderhöchstbetrag (§100 EStG) wurde von 144 Euro auf 288 Euro angepasst.

Ebenso wurden die Lohnsummen angepasst:

– bei täglichem Lohnzahlungszeitraum: auf 85,84 Euro

– bei wöchentlichem Lohnzahlungszeitraum auf 600,84 Euro

– bei monatlichem Lohnzahlungszeitraum auf 2.575 Euro

– bei jährlichem Lohnzahlungszeitraum auf 30.900 Euro.

Beispiel:

Bisher: Wenn der Arbeitgeber ein monatliches Gehalt von bis zu 2.200 Euro vergütete, dann konnte der Arbeitgeber bisher bei einem BAV-Förderbeitrag von bis zu 480 Euro durch das Betriebsstättenfinanzamt 30 % der BAV-Förderung zurückerstattet bekommen (30 % aus 480 Euro = 144 Euro).

Neu: Gewährt der Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung einen BAV-Förderbeitrag von bis zu 960 Euro, dann erhält der Arbeitgeber vom Betriebsstättenfinanzamt bis zu 288 Euro zurück (30 % aus 960 Euro). Die Einkommensgrenze darf im Auszahlungszeitraum bei monatlicher Lohnzahlung im entsprechenden Monat jetzt 2.575 Euro nicht überschreiten. 

Der Beitrag kann also jährlich in dem Monat in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds gezahlt werden, in dem der monatliche Lohn die Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Voraussetzung ist weiterhin, dass es sich um das erste Arbeitsverhältnis handelt.

Damit wurde die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung weiter gesteigert. Für Unternehmen bedeutet diese neue Förderung eine staatliche Förderung von etwa 51 % (BAV-Förderbeitrag + Entlastung bei Unternehmenssteuern).