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Sozialversicherungswerte 2019 und betriebliche Altersversorgung 2019
Sozialversicherungswerte 2019 und betriebliche Altersversorgung 2019
Die neuen Sozialversicherungswerte 2019 kompakt stellen wir hier kostenfrei als Download zur Verfügung (Download hier klicken).
Ebenso können Sie diese Werte auch nachfolgend betrachten. Sofern Sie ein Smartphone nutzen, einfach Smartphone quer halten).
Neue Rechengrößen 2019 Sozialversicherung und betriebliche Altersversorgung |
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Beitragsbemessungsgrenzen |
2019 |
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Renten- und Arbeitslosenversicherung |
West |
Ost |
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jährl. | 80.400,00 € | 73.800,00 € | |
mtl. | 6.700,00 € | 6.150,00 € | |
Kranken-Pflege |
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jährl. | 54.450,00 € | 54.450,00 € | |
mtl. | 4.537,50 € | 4.537,50 € | |
Allg. Jahresentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V) |
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jährl. | 60.750,00 € | 60.750,00 € | |
mtl. | 5.062,50 € | 5.062,50 € | |
Besondere Jahresentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) |
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jährl. | 60.750,00 € | 60.750,00 € | |
mtl. | 5.062,50 € | 5.062,50 € | |
Bezugsgröße § 18 SGB IV |
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jährl. | 37.380,00 € | 34.440,00 € | |
mtl. | 3.115,00 € | 2.870,00 € | |
Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)-4% BBG |
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jährl. | 3.216,00 € | 3.216,00 € | |
mtl. | 268,00 € | 268,00 € | |
Entgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 EStG) – 8 % BBG |
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jährl. | 6.432,00 € | 6.432,00 € | |
mtl. | 536,00 € | 536,00 € | |
Freigrenze der Verbeitragung u.a. für Betriebsrenten West (§ 226 Abs. 2 SGB V) |
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155,75 € | |||
Abfindungshöchstbetrag nach § 3 Abs. 1 BetrAVG bei Beendigung Beschäftigungsverhältnis |
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mtl. Rente | 31,15 | 28,70 | |
Kapitalleistung | 3.738,00 | 3.444,00 | |
Höchstgrenzen der Insolvenzsicherung (PSV) |
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mtl. Rente | 9.345,00 | 8.610,00 | |
Kapitalleistung | 1.121.400,00 | 1.033.200,00 | |
1/160stel der Bezugsgröße (§ 1a Abs. 1 Satz 4 BetrAVG) | |||
jährl. | 233,63 € | ||
Höchstgrenze Übertragungswert (§ 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BetrAVG) |
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80.400,00 € | |||
Höchstgrenze externe Teilung (§17 VersAusglG) |
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jährl. | 80.400,00 € | ||
Wertgrenze externe Teilung (§ 14 Abs. 2 VersAusglG) |
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Rente mtl. | 32,30 € | ||
Kapital | 7.476,00 € | ||
Basisrente / Rürup |
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Ledige: | Höchtbetrag: | 24.305,00 € | |
davon absetzbar | 21.388,40 € | ||
Verheiratet: | Höchtbetrag: | 48.610,00 € | |
davon absetzbar | 42.776,80 € | ||
Beitragssätze Sozialversicherung (Gesamt) |
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Krankenvers. | 14,6 % + X | ||
durchschnittliche Zusatzbeitragssatz | 0,90% | ||
Pflegeversicherung m. Kind | 3,05% | ||
Pflegeversicherung o. Kind | zuzügl. 0,25 % | ||
Arbeitslosenversicherung: | 2,50% | ||
Rentenversicherung | 18,60% | ||
Knappschaft | 24,70% | ||
www.bAV-Experte.de | (Angaben ohne Gewähr) | ||
Weitere Kennzahlen |
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Umlagesatz Insolvenzgeld | 0,06% | ||
Gleitzone ab 1.7.2019 | 1.300,00 € | ||
Freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung | |||
Regelbemessungsgrenze | 4.537,50 € | ||
Mindestbemessungsgrundlage | |||
90. Teil der monatlichen Bezugsgröße (§ 240 Abs. 4 SGB V). | 1.038,33 | ||
Beitragszuschuss für privat Versicherte | |||
PKV-versicherte AN, die in der GKV Anspruch auf Krankengeld hätten | 351,66 | ||
PKV-versicherte AN, d. in d. GKV keinen Anspr. auf Krankengeld hätten | 338,04 | ||
Pflegeversicherung (außer Sachsen) | 69,2 | ||
(Pflegeversicherung Bundesland Sachsen | 46,51 | ||
Durch das Versichertenentlastungsgesetz werden ab 2019 die Beiträge zur gesetzlichen bzw. Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen (§ 257 Absatz 2 Satz 2, § 242a SGB V). | |||
Selbst getragene Krankheitskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Er kann nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn er die zumutbare Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG übersteigt. Der Arbeitgeber kann jedoch bis zu 500 Euro als lohnsteuerfreie Beihilfe erstatten (§ 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 Abs. 1 ff.LStR | |||
Tipp zur betrieblichen Altersversorgung: |
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Wenn der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds vereinbart, hat er | |||
bei Neuzusagen ab 1.1.2019 | |||
bei Altzusagen ab 1,1,2022 | |||
einen Anspruch auf einen 15%igen Arbeitgeberzuschuss. | |||
Der Anspruch auf Zuschuss in Höhe von 15 % besteht, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Zu den Sozialversicherungsbeiträge gehört neben der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung evtl. auch die Umlage zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Inwieweit die Beiträge zur Berufsgenossenschaft gehören ist derzeit nicht rechtssicher. Um einer Einstandspflicht (§1 Abs. 1 S.3 BetrAVG) vorzubeugen, gewähren sehr viele Arbeitgeber mindestens einen Arbeitgeberzuschuss von 15 % pauschal. | |||
Die tatsächlich eingesparten Arbeitgeberbeiträge sind in vielen Fällen wesentlich höher, da der Arbeitgeber auch Beiträge zur Umlage 1, Umlage 2 und Insolvenzgeldumlage hierdurch einspart. | |||
Ebenso können sich für den Arbeitgeber betriebswirtschaftliche Ersparnisse durch eine Verringerung der Fluktuation (Austrittskosten und Eintrittskosten) ergeben, wenn das Produktivkapital „Arbeitnehmer“ in optimaler Größenordnung vorhanden ist (Fachkräftemangel- und Arbeitskräftemangelbegrenzung) | |||
Dies ist auch der Grund, warum viele Arbeitgeber eine Förderung von 20-35 % zur Entgeltumwandlung bezahlen und bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen bis zu mtl. 2.200 Euro nach § 100 EStG fördern. |
Demografie – Wir Deutschen haben es selber verpatzt
Demografie – Unternehmensnachfolge – Personalgewinnung – Altersversorgung – Die Themen in den kommenden Bundestagswahlen, die im Mittelpunkt stehen dürften:
Klimawandel & Altersversorgung, Pflegeversicherung und Unternehmensnachfolge bei KMU
Das Thema Flüchtlinge neigt sich immer mehr dem Ende und viele Bürger erkennen inzwischen, wie wichtig die Zuwanderung aufgrund des demografischen Wandels wird.
Denn dem Bürger werden die wahren Probleme immer bewusster….
– wenn man in der Rente weniger hat und die geburtenstarken Jahrgänge demnächst in Rente gehen
– wenn die Pflegeversorgung ein Luxus wird, weil wir zu wenig Pflegekräfte haben
– wenn die kleinen und mittelgroßen Betriebe aufgrund von Personalmangel nicht mehr produzieren können.
– wenn die Wartezeit von Handwerksreparaturen weiter anwächst
– wenn der Unternehmer keinen Nachfolger findet und das Unternehmen aufgrund des rückläufigen Personals hierdurch weniger leistet und an Wert verliert
– wenn der Selbstständige geplant hatte, seinen Betrieb mit Rentenbeginn zu verkaufen und damit seine Rente finanziert, aber es keine Kaufinteressenten findet
– wenn die nicht vollständig ausfinanzierte Pensionszusage oder Unterstützungskasse für den bGGF zu einer vGA wird
– wenn die Rentenzahlung nicht mehr durch die Beiträge der Erwerbstätigen finanziert werden können (derzeit 45 Mio. Erwerbstätige, in 25-30 Jahren nur noch 32 Mio. aufgrund der geringen Geburtenrate von 1,5 Kindern)
– wenn der Spritpreis weiter steigt, weil die Schiffe bei Niedrigwasser das Benzin von Rotterdam nicht mehr nach Deutschland befördern können
– wenn eine Wasserknappheit zu Rationierungen führt
– wenn durch autonomes Fahren kein eigenes Fahrzeug mehr benötigt wird (Ordern des notwendigen Fahrzeugs je nach Zweck) und das eigene Fahrzeug nicht mehr durchschnittlich 20 Stunden vor der Tür steht…
– wenn wir durch eine Verringerung der Bevölkerung Rückbaumaßnahmen z.B. in der Kanalisation oder im Straßen durchführen müssen
– wenn die Immobilienpreise in den Ballungszentren durch eine veränderte Lebenskultur (Internet, autonomes Fahren, das sich in den kommenden 10 Jahren durchsetzen wird)
Themen wie Generationengerechtigkeit und Umweltschutz werden zu neuen politischen Schwerpunkten führen.
Die großen Volksparteien müssen diese Schwerpunkte stärker in den Fokus setzen.
Nur die Zuwanderung kann langfristig ein Großteil der o.g. Probleme lösen.
Wir Deutschen haben es selber verpatz:
Mit 1,5 Kindern pro Frau. Wir benötigen eigentlich 2,1 Kinder, also 40% mehr!
www.forum-55plus.de
Was Selbstständige und Unternehmer individuell bei ihrem Unternehmen beachten sollten, können wir gerne bei einer Tasse Kaffee bei Ihnen besprechen.
Festnetz: (07156) 967-1900
Smartphone: (0177) 27 166 97
Was Selbstständige und Unternehmer hierbei beachten müssen, wird demnächst auch im Raum Koblenz diskutiert.
„Das Unternehmen zukunftsfest machen: Die Herausforderung der Demografie als Chance nutzen“
am Mittwoch, dem 30.01.2019 im Audimax (A029)
der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1, 56075 Koblenz
Der betriebswirtschaftliche Leitfaden für die Personalfindung und Personalbindung – auch durch die Betriebliche Altersversorgung
Die bAV-Toolbox
Ergänzung für die Personalabteilung für wichtige Entscheidungen rund um die Verwaltung und Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung
Die rechtliche Mindestvorsorge für Selbstständige und Unternehmer:
Intelligente Unternehmensvorsorge – Fachtagung Demografie in Koblenz
„Das Unternehmen zukunftsfest machen:
Die Herausforderung der Demografie als Chance nutzen“ ist das Thema eines Fachtags an der Hochschule Koblenz in Kooperation mit dem Oberhachinger CAMPUS INSTITUTfür Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG. Die Veranstaltungfindet statt am 30. Januar 2019, ab 10:30 Uhr, im Audimax der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1 in 56075 Koblenz. Die Themen reichen von Unternehmensnachfolge im Mittelstandüber Arbeitnehmergewinnung bis hin zum Vermögenserhalt beim Generationenwechsel. Zu den Referenten gehören unter anderem Prof. Dr. Steffen Kröhnert (Hochschule Koblenz), Dr. Andreas Fromm, Fachanwalt für Steuerrecht (Kanzlei FROMM, Koblenz), Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge Management GmbH sowie Karl-Heinz Weber, Bereichsleiter Firmenkunden und Private Banking, stellv. Vorstandsmitglied Sparkasse Koblenz. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.hs-koblenz.de/fachtag-demografie
Kontakt:
CAMPUS INSTITUT für PersonalentwicklungHochschule Koblenz
und Finanzwirtschaft AGFachbereich Sozialwissenschaften
Keltenring 11Konrad-Zuse-Straße 1
82041 Oberhaching 56075 Koblenz
Telefon: 089 62 83 38 21Telefon: 0261 95 28 230
Eine Empfehlung von
und
bAV-Leitfaden betriebliche Altersversorgung
bAV-Leitfaden – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für
- Arbeitgeber
- Personalabteilung
- Gehaltsbuchhaltung
- Steuerberater
- Payroll-Dienstleister
- bAV-Spezialisten
- Rentenberater
- die Workflow-Prozesse, die bei Personalprozessen zu beachten sindHandlungsfelder-MATRIX PROZESSE UND HANDLUNGSFELDER DURCH DAS BETRIEBSRENTENSTÄRKungsgesetzneuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
- Ergänzungsmöglichkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung in der Personalförderung
- Alternativen zu der betrieblichen Altersversorgung für Firmeninhaber
- Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung bei Firmenaufgabe / Firmenübernahme
Der bAV-Leitfaden.de ist eine Loseblattsammlung (Grundwerk: DinA4, 275 Seiten).
Der bAV-Leitfaden wird in verschiedene Registerteile untergliedert.
- Teil 1: Allgemeines bAV
- Teil 2: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Prozesse und Handlungsfelder
- Teil 3: Direktversicherung – Auswirkungen auf die einzelnen Personalprozesse
- Teil 4: Optimierungschancen für HR-Berater
- Teil 5: Fördermöglichkeiten außerhalb der bAV
- Teil 6: Unternehmerabsicherung & Nachfolgeregelung
- Teil 7: Sozialpartnermodelle*
- * Update-Service
Die www.bAV-toolbox.de (Standard) beinhaltet ein Online-Portal (geschlossene Benutzergruppe) zusätzlich:
- Linksammlungen
- Downloadmöglichkeiten
- Checklisten
- Berechnungsprogramme
Weitere Information und Bestellmöglichkeit des bAV-Leitfaden
Link: Bestellung
Der Autor Werner Hoffmann ist
- Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
- Generationenberater (IHK)
- Seniorenberater (zert. Fachlehrgang der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuer- und Erbrecht)
- Marketingfkfm (AKAD)
- Versicherungskfm.
- Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung
- Vermögensübertragung, Erben und Verschenken
- Pflegevorsorge
- Apotheker
- Ärzte
- Beamte
- Selbstständige (Personengesellschaft)
- Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
- 84 unterschiedliche Handwerkergruppen)
Berechnungstools in der betrieblichen Altersversorgung
bAV-toolbox – bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
In vielen unterschiedlichen Bereichen in der betrieblichen Altersversorgung sind Berechnungstools und auch workflow-Programme sinnvoll.
Die bAV-toolbox.de bietet bereits in der Standard-Version einige Programme an, die man ansonsten nicht im Internet findet. Ebenso gibt es ein Linkverzeichnis mit Links zu verschiedenen Programmen.
Für den Anwender in der betrieblichen Altersversorgung unverzichtbar.
Beantragt wird der kostenfreie Zugang zur Standard-Version durch Zusendung des ausgefüllten Blatts, das im bAV-Leitfaden vorhanden ist. Zugang zur Standardversion erhalten alle Erwerber des bAV-Leitfaden.de ca. 15 Tage nach Auslieferung.
Neue tools in der Pipeline für die betriebliche Altersversorgung
Derzeit entstehen weitere Berechnungstools, damit beispielsweise die Personalabteilung bei Personalveränderungen (Einstellung, Beförderung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses) oder auch bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers (z. B. Umstellung Arbeitsvertrag, Privatinsolvenz) alle wichtigen Prozesse beachtet, die auf die betriebliche Altersversorgung einwirken.