Einkommensbeschneidung der Vermittler durch Provisionsdeckelung

Einkommensbeschneidung der Vermittler durch Provisionsdeckelung

Das Bundesfinanzministerium hat seinen Evaluierungsbericht zum LVRG samt Maßnahmenplan an den Finanzausschuss des Bundestages übergeben.

Der Vertrieb ist darin ein großer Themenblock.

Vorgerechnet wird, wie sich die Abschlusskosten verändert haben und warum dennoch ein Provisionsdeckel nötig sei.

Ein pauschaler Provisionsdeckel wird letztendlich dazu führen, dass der Vertrieb weiter ausblutet.

Gerade in der Altersversorgung – insbesondere betrieblichen Altersversorgung – ist das notwendige Know-how heute wesentlich umfangreicher, als vor 2005.

Die nachgelagerte Besteuerung der Renten ist erklärungsbedürftig.

Fachwissen über:

  • gesetzliche Rente/Beamtenversirgung
  • private Rentenversicherung
  • geförderte Rentenprodukte, zB Riesterrente, Rüruprente
  • und in der betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen bAV-Welt 1
  • Direktversicherung,
  • Pensionskasse,
  • Pensionsfonds,
  • Pensionszusage,
  • Unterstützungskasse,
  • und in der bAV-Welt 2
    • Direktversicherung
      Pensionskasse
      Pensionsfonds

    sowie den entsprechenden Rechtskreisen

    • Arbeitsrecht,
    • Steuerrecht,
    • Sozialversicherung,
    • Versicherungsrecht,
    • Erbrecht und Erbschaftsteuer)
  • machen nicht nur eine Ausbildung, sondern laufende Fortbildung erforderlich.
  • Die Komplexität (Analyse, Auswahl der richtigen Produkte, laufende Betreuung) erfordern heute wesentlich mehr Zeitaufwand pro Kunde.

    Nun könnte man dazu geneigt sein, auf Honorarberatung umzusteigen.

    Konsequenz ist, dass dann die Personen in der Mittelschicht und besonders auch in der unteren Einkommensgruppe sich die Honorarberatung nicht leisten können.

    Daraus folgt, dass die Versorgung bei Arbeitnehmern erheblich an Qualität verliert.

    Gerade erst hat der Gesetzgeber durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zur weiteren Komplexität beigetragen und will die Altersversorgung stärken.

    Durch eine gesetzliche Provisionsmaximierung wird die Beratungsqualität in keiner Weise gefördert.

    Beratung & Abschluss an 1 Termin war gestern.

    Heute sind im mehrere Termine für eine ordentliche Beratung notwendig.

    Und wenn es um die bAV geht, dann sind zusätzlich Beratungen beim Arbeitgeber notwendig.

    Hierzu zählt beim Arbeitgeber:

    • betriebswirtschaftliche Betrachtung
    • Berechnung der SV-Ersparnis
    • Berücksichtigung der Fluktuationsquote
    • lfd. Betreuung (Anpassung bei Personeller Veränderung oder der persönlichen Verhältnisse des AN)

    Wenn der Gesetzgeber schon immer wieder komplexere Sachverhalte und Förderungen schafft, dann kann er nicht gleichzeitig oder anschließend die Provisionen weiter reduzieren.

    Letztendlich verschlechtert dies dann auch die Beratungsqualität (weniger Beratungsaufwand, weniger Fortbildung und hierdurch dann wieder gleiches Einkommen.

    Darunter leiden tut der „kleine Mann“ und der Durchschnittsverdiener.

    Werner Hoffmann

    Festnetz: (07156) 967-1900

    Smartphone: (0177) 27 166 97

    • Versicherungskaufmann
    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)
    • Marketingfkfm. (AKAD)

    Fachautor:

    www.bAV-Leitfaden.de

    www.notfallordner-vorsorgeordner.de

    www.bAV-Experte.de

    Altersversorgung Fortbildung- Und wie fit bist Du wirklich?

    Sachkundelehrgang Rentenberater –
    Für Profis in der Beratung Altersversorgung, aber auch für Personalsachbearbeiter, HR-Berater, Steuerberater und bAV-Spezialisten

    In Beratung betriebliche Altersversorgung ist das Rentenrecht ebenso wichtig

    Wer in der betrieblichen Altersversorgung beraten möchte, braucht ein sehr umfangreiches Fachwissen.

    Neben der Produktlandschaft in der klassischen Altersversorgung und einem umfangreichen Fachwissen in den Durchführungswegen

    • Pensionszusage
    • Unterstützungskasse
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse
    • Direktversicherung

    sind auch die Rechtskreise „Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht wichtig.

    Gerade in der Sozialversicherung – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – sollte jeder Berater das Knowhow besitzen.

    Ein umfangreiches Fachwissen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Berater durch die Fortbildung zum „Rentenberater“. Die Fortbildung wird innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen, wobei der Präsenz-Unterricht ca. 3 Wochen umfasst.

    Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Sachkundeprüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit zum Rentenberater zum späteren Zeitpunkt ggf. erfolgen kann.

    Auch ohne das Tätigkeitsziel „Rentenberater nach RDG“ ist das Fachwissen eigentlich für jeden Berater dringend zu empfehlen, wenn es sich um die Themen:

    • Altersversorgung
    • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeit
    • oder die Hinterbliebenenversorgung

    geht.

    Wie wichtig die aus- und Fortbildung in diesem Feld ist, wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass diese Fortbildung zum Beispiel in Baden-Württemberg durch den ESF (Europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de ) unterstützt wird.

    Wer am Sachkundelehrgang „Rentenberater“ aus Baden-Württemberg teilnimmt, erhält einen Zuschuss von bis zu 70 %.

    Der nächste Sachkundelehrgang:

    Inhalt:

    Mit dem Besuch dieses Lehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater erbracht.

    • Gesetzliche Grundlagen
    • Die Sozialversicherung
    • Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung (Finanzierungs- & Versicherungslösungen heute und zukünftig)
    • Die Rentenberatung in der Praxis
    • Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
    • Der Rentenberater in der Praxis
    • Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung

    Stuttgart, München (Oberhaching)

    1. Präsenzwoche, München (Oberhaching) 04.02. -09.02.2019
    2. Präsenzwoche, Stuttgart 11.03. – 16.03.2019
    3. Präsenzwoche, Stuttgart 08.04. – 13.04.2019
    Seminartag, München (Oberhaching) 14.05.2019
    Mdl. Prüfung, München (Oberhaching) 15.05.2019

    Das Musterland Baden-Württemberg zeigt hier Flagge und hat erkannt, wie wichtig die Bildung ist.

    Einzelheiten über den Rentenberater erfahren Sie auf den Internetseiten von:

    DMA: https://www.deutsche-makler-akademie.de/products/item/5056

    Campus-Instiut: https://www.campus-institut.de/lehrgang/rentenberater/ziele/

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone: 00491772716697

    Aus- und Fortbildung Versicherungen und Finanzen

    Versicherung Finanzdienstleistung Weiterbildung Finanzberatung Versicherungsvertrieb Bildung Ausbildung und Fortbildung Versicherungen und Finanzen Versicherungsvermittlung

    Versicherung Finanzdienstleistung Weiterbildung Finanzberatung Versicherungsvertrieb Bildung Fortbildung Weiterbildung Ausbildung
    Finanzberatung Versicherungsvertrieb Bildung Fortbildung Weiterbildung

    Wer in der Versicherungsvermittlung tätig sein möchte, hat verschiedene Alternativen in der Aus- und Weiterbildung.

    Grundausbildungen – Versicherungs- und Finanzdienstleistung

    • Versicherungsfachmann/-frau (IHK) (Umschulung 1 Jahr)
    • „Kaufmann-/frau für Versicherung und Finanzen“ (Ausbildung 3 Jahre)
    • Studienrichtung BWL – Versicherung mit der Vertiefung Versicherungsvertrieb und Finanzberatung (duales Studium mind. 3 Jahre an der DHBW Heidenheim)

    Nach Abschluss einer der o. g. Ausbildungen ist eine Allround-Beratung möglich.

    Die laufende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind vielfältig, je nach eigenem Fortbildungsinteresse.

    Neben den einzelnen Schwerpunkten Sachversicherung (z. B.: Gewerbeversicherung), Personenversicherung (Altersversorgung, Krankenversicherung, betrieblicher Altersversorgung) ist auch eine Spezialisierung auf verschiedene Zielgruppen möglich und sinnvoll.


    Beispiel: Beratung Altersversorgung

    Wer sich auf die Altersversorgung konzentriert, sollte als Grundlage auch in der Sozialversicherung und Einkommenssteuer fit sein.

    Hilfreich ist da schon, wenn man auch die eigene Steuererklärung selber macht.

    Ein Altersversorgungs-Profi hat zusätzlich umfangreiches Know-How in den Bereichen:

    • betriebliche Altersversorgung
    • und Sozialversicherung, insbesondere gesetzliche Renten- und Krankenversicherung (z.B. KVdR, freiwillige Mitgliedschaft, PKV)

    Empfehlenswert sind hierbei

    • das Studium „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)“ vom Campus-Institut
    • und der theoretische Sachkundelehrgang gemäß RDG zum „Rentenberater“ (Campus-Institut bzw. DMA)
    Ausbildingen in der betrieblichen Altersversorgung

    In der betrieblichen Altersversorgung gibt hauptsächlich zwei Weiterbildungsmöglichkeiten:

    • Experte Betriebliche Altersversorgung (DMA):
      • 3 Ausbildungsblöcke mit jeweils 2 Tagen
    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH): Berufsbegleitendes Studium über 18 Monate in allen Durchführungswegen
      • Umfangreiches Studium in allen Durchführungswegen und
      • Fachkenntnisse über Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht (bezogen auf die betriebliche Altersversorgung)
      • Bilanzen und Jahresabschluss
      • Praktische Anwendungsbeispiele in der bAV

    Darüber hinaus gibt es noch eine Studienmöglichkeit zum „Master of Pensionsmanagement“ (Hochschule Kaiserslautern).

    Wie tief das Wissen in der betrieblichen Altersversorgung sein muss, ist individuell unterschiedlich. Wer in der Finanzberatung sich auf die betriebliche Altersversorgung spezialisieren möchte, sollte jedoch mindestens den Betriebswirt für die betriebliche Altersversorgung (FH) absolvieren. 6 Fortbildungstage über die bAV (bei der Fortbildung bAV-Experte der DMA)  können natürlich auch nur einen Überblick bieten.

    In den letzten 13 Jahren haben ca. 420 Personen den Betriebswirt betriebliche Altersversorgung (FH) absolviert. Bei rund 3,5 Mio. Arbeitgebern in Deutschland ist das Potenzial der Absolventen enorm.

    Qualifikation theoretischer Sachkundelehrgang „Rentenberater RDG“

    Inhalt:

    1. Gesetzliche Grundlagen
    2. Die Sozialversicherung
    3. Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung – Finanzierungs- und Versicherungslösungen heute und zukünftig
    4. Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
    5. Die Rentenberatung in der Praxis
    6. Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung
    7. Zielgerichtete Nutzung von Gesetzen in der Rentenberatung
    8. Präsentationstechniken für den tätigkeitsspezifischen Alltag

    Hierbei wird das kompakte Wissen der Sozialversicherung in der Rentenversicherung, aber auch teilweise in der Krankenversicheurng (z. B. KVdR) vermittelt.

    Der theoretische Sachkundelehrgang ist auch für die Zulassung zum Rentenberater (RDG) eine der zwingenden Voraussetzungen.


    Zielgruppenmarkt 55 Plus

    In allen europäischen Industriestaaten gehört die Zielgruppe 55-Plus zu den Wachstumsmärkten. Dies gilt auch in der Versicherungs- und Finanzdienstleistung.

    Die Beratung in dieser Zielgruppe unterscheidet sich erheblich von der Allround-Beratung. Auch hier ist ein spezielles Wissen unumgänglich.

    Dies wurde auch von der Finanzdienstleistung, Steuerberatern und auch Anwälten erkannt.

    Fortbildungsmöglichkeiten:
    Generationenberater (IHK)

    Die Fortbildung findet in 3 Blöcken zu jeweils 2 Tagen statt.

    • Block 1: Pflegeversicherung, Pflegevorsorge & Lösungen, Vollmachten, Steuern
    • Block 2: Vermögensnachfolge/Versicherungen und Finanzen
    • Block 3: Praktische Umsetzung und IHK-Prüfung
    Seniorenberater NWB

    Hierbei geht es nicht nur um die reinen Versicherungsprodukte, sondern auch um tiefere Kenntnisse über:

    • Vermögensübertragung, Verschenken und Vererben
    • Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsvollmacht, Sorgerechtsverfügung, Patientenverfügung
    • Testament und Erbrecht
    • Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung
    • Pflegevorsorge und Pflegeversicherung
    • Stiftungen, Familienvermögenserhalt etc.
    • Nachfolgeregelung in Unternehmen

    Meist besteht die Auffassung, dass ein Steuerberater, Notar, Anwalt, Bank- oder Versicherungsvertreter alleine die ausreichenden Kenntnisse hat. Dies ist jedoch meistens nicht der Fall.

    So kennen wenige Versicherungsvermittler oder Bankvermittler sich mit den Rechtskreisen (Erbrecht, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Körperschaftssteuer oder Nachfolgeregelungen) aus.

    Und bei den Steuerberatern und Anwälten fehlen die Kenntnisse in der Produktvielfalt der Versicherungen oder der Finanzwelt.

    Gerade hier sind die Fortbildungen Generationenberater (IHK) und Seniorenberater (NWB) hilfreich.


    Beratungsfeld Selbständige & Unternehmer

    Wenn es um die Zielgruppe Selbstständige oder Unternehmer geht, ist das komplette Know-How aus allen oben genannten Bereichen sinnvoll.

    Bei einem Unternehmer geht es zum einen um seine eigene Versorgung, die sich meist aus den Bausteinen:

    • Gesetzliche Rentenversicherung
    • betriebliche Altersversorgung
    • private Altersversorgung
    • Unternehmenssubstanz

    zusammensetzt und dies ist in Abhängigkeit:

    • vom Krankenversicherungsverhältnis (privat, gesetzlich)
    • von rechtlicher Vorsorge (Unternehmervollmacht und anderer Dokumente)
    • der Familienverhältnisse (Familienstand und Alter der Kinder)
    • von der Insolvenzsicherheit

    zu sehen.

    Darüber hinaus spielt hier auch:

    • die betriebliche Altersversorgung
    • Nachfolgeregelung

    eine erhebliche Rolle.


    Ebenfalls ist in der Sparte Personenversicherung das Fachwissen:

    • Krankenversicherung
    • Unfallversicherung
    • Arbeitskraftabsicherung/Berufsunfähigkeitsschutz
    • Pflegeversicherung

    Bestandteil der Personenvorsorge.

    Auch in diesen Feldern bietet die DMA (Deutsche Makler Akademie) bzw. DVA (Deutsche Versicherungsakademie) Fortbildungen an.


    Wer nur eine Ausbildung zum Kaufmann/-frau absolviert, wird viele Geschäftsfelder nicht einmal im Ansatz erkennen und nach einigen Jahren des Wissens-Stillstandes Rückschritte im Vergleich zu anderen „Kollegen“ bemerken.

    Ergänzende Informationen zum Sachkundelehrgang „Rentenberater“ gibt es auf der Internetseite: –>

    http://blog.bav-versorgung.de/rentenberater-sachkundelehrgang-fortbildung-altersversorgung-wie-fit-bis-du/

    Nach bisher 39 Berufsjahren in der Versicherungsbranche kann ich jedem Vermittler empfehlen, das vorhandene Wissen weiter auszubauen, denn

    Stillstand ist Rückschritt

    Natürlich hilft die ganze Theorie wenig, wenn man es nicht in der Praxis anwendet oder das Wissen nicht auf dem Laufenden hält.

    Insofern ist die Beratung in der Versicherungsbranche und der Finanzwelt ein anspruchsvolles Thema.

    Werner Hoffmann (Smartphone: 0177 27 166 97)

    • Versicherungskaufmann (IHK)
    • Marketingfachkaufmann (IHK)
    • NLP Practitioner
    • TA-Stud.
    • Generationenberater (IHK)
    • Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Seniorenberater (NWB)
    • sowie demnächst Teilnehmer beim Sachkundelehrgang „Rentenberater“

    Autor von:


    Ehrenamt und Mitgliedschaften:

    • 1. Vorsitzender Forum-55plus.de
    • Mitglied im Fachverband „aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.“

    www.bAV-Experte.de

    bAV-Experte.de - Experte in der betrieblichen Altersversorgung
    bAV-Experte.de – Experte in der betrieblichen Altersversorgung

    P.S.: Selbstverständlich gibt es noch viele andere Felder im Versicherungsmarkt, die ebenso umfangreiches Spezialwissen notwendig machen.

    Beispiele:

    • Gewerbeversicherung
    • Baufinanzierung
    • Rückversicherung
    • etc

    • Nachfolgend Bildungseinrichtungen mit Links:

    Campus-Institut

    DMA

    DVA

    FH Koblenz

    HS Schmalkalden

    HS Kaiserslautern für Master of Pension

    Deutsche Gesellschaft für Transaktionsanalyse e.V. („DGTA“) für Psychologie