Sozialversicherungswerte 2019 und betriebliche Altersversorgung 2019

Sozialversicherungswerte 2019 und betriebliche Altersversorgung 2019

Die neuen Sozialversicherungswerte 2019 kompakt stellen wir hier kostenfrei als Download zur Verfügung (Download hier klicken).

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Ebenso können Sie diese Werte auch nachfolgend betrachten. Sofern Sie ein Smartphone nutzen, einfach Smartphone quer halten).

Neue Rechengrößen 2019 Sozialversicherung und betriebliche Altersversorgung

Beitragsbemessungsgrenzen

2019

Renten- und Arbeitslosenversicherung
West
Ost
jährl. 80.400,00 € 73.800,00 €
mtl. 6.700,00 € 6.150,00 €
Kranken-Pflege
jährl. 54.450,00 € 54.450,00 €
mtl. 4.537,50 € 4.537,50 €
Allg. Jahresentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V)
jährl. 60.750,00 € 60.750,00 €
mtl. 5.062,50 € 5.062,50 €
Besondere Jahresentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V)
jährl. 60.750,00 € 60.750,00 €
mtl. 5.062,50 € 5.062,50 €
Bezugsgröße § 18 SGB IV
jährl. 37.380,00 € 34.440,00 €
mtl. 3.115,00 € 2.870,00 €
Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)-4% BBG
jährl. 3.216,00 € 3.216,00 €
mtl. 268,00 € 268,00 €
Entgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 EStG) – 8 % BBG
jährl. 6.432,00 € 6.432,00 €
mtl. 536,00 € 536,00 €
Freigrenze der Verbeitragung u.a. für Betriebsrenten West (§ 226 Abs. 2 SGB V)
155,75 €
Abfindungshöchstbetrag nach § 3 Abs. 1 BetrAVG bei Beendigung Beschäftigungsverhältnis
mtl. Rente 31,15 28,70
Kapitalleistung 3.738,00 3.444,00
Höchstgrenzen der Insolvenzsicherung (PSV)
mtl. Rente 9.345,00 8.610,00
Kapitalleistung 1.121.400,00 1.033.200,00
1/160stel der Bezugsgröße (§ 1a Abs. 1 Satz 4 BetrAVG)
jährl. 233,63 €
Höchstgrenze Übertragungswert (§ 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BetrAVG)
80.400,00 €
Höchstgrenze externe Teilung (§17 VersAusglG)
jährl. 80.400,00 €
Wertgrenze externe Teilung (§ 14 Abs. 2 VersAusglG)
Rente mtl. 32,30 €
Kapital 7.476,00 €
Basisrente / Rürup
Ledige: Höchtbetrag: 24.305,00 €
davon absetzbar 21.388,40 €
Verheiratet: Höchtbetrag: 48.610,00 €
davon absetzbar 42.776,80 €

Beitragssätze Sozialversicherung (Gesamt)

Krankenvers. 14,6 % + X
durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 0,90%
Pflegeversicherung m. Kind 3,05%
Pflegeversicherung o. Kind zuzügl. 0,25 %
Arbeitslosenversicherung: 2,50%
Rentenversicherung 18,60%
Knappschaft 24,70%
www.bAV-Experte.de (Angaben ohne Gewähr)

Weitere Kennzahlen

Umlagesatz Insolvenzgeld 0,06%
Gleitzone ab 1.7.2019 1.300,00 €
Freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung
Regelbemessungsgrenze 4.537,50 €
Mindestbemessungsgrundlage
90. Teil der monatlichen Bezugsgröße (§ 240 Abs. 4 SGB V). 1.038,33
Beitragszuschuss für privat Versicherte
PKV-versicherte AN, die in der GKV Anspruch auf Krankengeld hätten 351,66
PKV-versicherte AN, d. in d. GKV keinen Anspr. auf Krankengeld hätten 338,04
Pflegeversicherung (außer Sachsen) 69,2
(Pflegeversicherung Bundesland Sachsen 46,51
Durch das Versichertenentlastungsgesetz werden ab 2019 die Beiträge zur gesetzlichen bzw. Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen (§ 257 Absatz 2 Satz 2, § 242a SGB V).
Selbst getragene Krankheitskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Er kann nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn er die zumutbare Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG übersteigt. Der Arbeitgeber kann jedoch bis zu 500 Euro als lohnsteuerfreie Beihilfe erstatten (§ 3 Nr. 11 EStG,  R 3.11 Abs. 1 ff.LStR

Tipp zur betrieblichen Altersversorgung:

Wenn der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds vereinbart, hat er
 bei Neuzusagen ab 1.1.2019
 bei Altzusagen ab 1,1,2022
einen Anspruch auf einen 15%igen Arbeitgeberzuschuss.
Der Anspruch auf Zuschuss in Höhe von 15 % besteht, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Zu den Sozialversicherungsbeiträge gehört neben der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung evtl. auch die Umlage zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Inwieweit die Beiträge zur Berufsgenossenschaft gehören ist derzeit nicht rechtssicher. Um einer Einstandspflicht (§1 Abs. 1 S.3 BetrAVG) vorzubeugen, gewähren sehr viele Arbeitgeber mindestens einen Arbeitgeberzuschuss von 15 % pauschal.
Die tatsächlich eingesparten Arbeitgeberbeiträge sind in vielen Fällen wesentlich höher, da der Arbeitgeber auch Beiträge zur Umlage 1, Umlage 2 und Insolvenzgeldumlage hierdurch einspart.
Ebenso können sich für den Arbeitgeber betriebswirtschaftliche Ersparnisse durch eine Verringerung der Fluktuation (Austrittskosten und Eintrittskosten) ergeben, wenn das Produktivkapital „Arbeitnehmer“ in optimaler Größenordnung vorhanden ist (Fachkräftemangel- und Arbeitskräftemangelbegrenzung)
Dies ist auch der Grund, warum viele Arbeitgeber eine Förderung von 20-35 % zur Entgeltumwandlung bezahlen und bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen bis zu mtl. 2.200 Euro nach § 100 EStG fördern.

Betriebliche Altersversorgung und andere Versorgung wichtiger als Handy und Tankgutscheine

Betriebliche Altersversorgung wichtiger als Handy und Tankgutscheine – Auch die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung und Gesundheitsmanagement haben an Priorität bei den Arbeitnehmern gewonnen.

Die gesetzliche Rentenversicherung kann nur eine Grundversorgung sein. Spätestens seit der öffentlichen Diskussion der Haltelinien 20/48 (Höchstbeitrag 20 %, Rentenhöhe bei 45 Jahren: 48 %) erkennen immer mehr Arbeitnehmer, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur eine Grundversorgung sein kann.

Gesichert wird dies aber bisher auch nur bis zum Jahr 2025. Und die steuerlichen Freibeträge werden sukzessive bis 2040 für die einzelnen Rentenbeginner abgesenkt, so dass bei Rentenbeginn 2040 die Rente vollständig steuerpflichtig wird. Allerdings nur dann, wenn die Rente ein zu versteuerndes Einkommen von derzeit 9.000 Euro (verh. 18.000 €) überschreitet.

Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entstehen aus der gesetzlichen Rentenzahlung Beitragsaufwendungen.

Insoweit ist die gesetzliche Rente Brutto, wovon noch o. g. Zahlungen abzuziehen sind.

Immer häufiger wird dies auch den heutigen Arbeitnehmern bewusst. Waren früher die Zusatzleistungen Handy & Co. besonders beliebt, denken heute immer mehr Arbeitnehmer auch an die

  • betriebliche Altersversorgung
  • betriebliche Gruppen-Unfallversicherung
  • betriebliche Krankenversicherung
  • Gesundheits-Vorsorgemöglichkeiten.

Und Arbeitgeber müssen sich immer mehr überlegen, wie sie ihre Mitarbeiter binden können oder auch neue Mitarbeiter gewinnen.

„Der Fachkräftemangel lässt grüßen, der Arbeitskräftemangel ist auch schon angekommen.“

Mit über 45 Mio. Erwerbstätigen befinden wir uns heute auf der Höhe des Zenits. In 25-30 Jahren sind aufgrund des demografischen Wandels nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige in Deutschland vorhanden. Es sei denn, wir schaffen es, genügend ausländische Arbeitskräfte zu gewinnen. An eigenem Nachwuchs fehlt es letztendlich in Deutschland. Mit 1,5 Kindern (inkl. der Migrationskinder) haben wir heute 40 % zu wenig Kinder, die in 25 Jahren als Erwerbstätige vorhanden sind. Übrigens: Hätten wir in der Vergangenheit keine ausländischen Arbeitskräfte in Deutschland gehabt, wäre die Kinderzahl pro deutsche Frau bei ca. 1,2-1,3 Kinder.

Für Unternehmen bedeutet dies die Mitarbeiter besser an den Arbeitgeber zu binden. Zwar werden theoretisch durch die Digitalisierung Arbeitskräfte wegfallen, allerdings entstehen durch die Digitalisierung bzw. digitale Transformation auch neue Arbeitskräfte, besonders im IT-Entwicklungs- und (IT)-Wartungsbereich.

Und letztendlich gibt es völlig neue Berufe und in vielen Bereichen auch keine Arbeitsplatz-Rationalisierung und trotzdem einen erhöhten Bedarf an Arbeitskräften (Beispiel Pflege, 55-Plus-Markt etc.).

Chancen für Arbeitgeber bei der Mitarbeitersuche und Mitarbeiterbindung

Die Bilanz eines Unternehmens spiegelt die Hardfacts des Unternehmenswertes wieder. Das Personal ist meistens nur zahlenmäßig im Anhang vielleicht erwähnt. Während wir nach dem 2. Weltkrieg zunächst einen Verteilermarkt hatten und in den letzten Jahren sich ein Verdrängungsmarkt (Marketing wurde immer wichtiger) entwickelte, wird das Produktivkapital „Erwerbstätige“ in den kommenden Jahren die entscheidende Rolle beim Unternehmenswachstum spielen. Dies natürlich auch neben der Digitalisierung.

Für Unternehmen bedeutet dies, die Mitarbeiter durch interessante Zusatz-Gehaltsbestandteile zu binden.

Interessante AG-Zuschüsse (Festbetrag zur Altersversorgung) sowie AG-Zuschüsse bei Entgeltumwandlung gehören heute bereits bei innovativen Arbeitgebern zur Grundausstattung.

So gibt es heute Unternehmen, die beispielsweise einen Fix-Zuschuss von 100 € mtl. gewähren und zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss zu der Entgeltumwandlung von 20-35 % gewähren. Dieser Arbeitgeberzuschuss kostet im Übrigen den Arbeitgeber nichts extra, wenn man die ersparten Kosten des Unternehmens berechnet.

Zum einen spart der Unternehmer folgende Arbeitgeber-Abgaben

  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Umlage 1, 2 sowie 3
  • und zusätzlich auch weitere betriebswirtschaftliche Kosten, die je nach Unternehmen berechnet werden müssen.

Welche zusätzliche Kosten ein Unternehmen hierbei einspart, muss in einer betriebswirtschaftlichen Analyse berechnet werden. Hilfreich sind hierbei Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH).

Weitere Angebote für die Mitarbeiter

Gruppen-Unfallversicherung-bAV-Leitfaden
Gruppen-Unfallversicherung-bAV-Leitfaden

Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

Auch die betriebliche Unfallversicherung ist ein interessanter Gehaltsbestandteil. Bietet dies ein Arbeitgeber nicht an, dann muss der Arbeitnehmer diesen Teil aus seinem Nettoeinkommen selbst finanzieren.

Betriebliche Krankenversicherung bAV-Experte.de
Betriebliche Krankenversicherung bAV-Experte.de

Betriebliche Krankenversicherung

Ebenso ist die betriebliche Krankenversicherung anzusehen. Schneller einen Facharzt-Termin zu bekommen

  • eine Zweitmeinung bei Krankheiten einzuholen
  • Privatpatient im Krankenhaus zu sein
  • oder Vergünstigungen bei Wellness- oder Fitnessstudio zu erhalten

sorgen für weniger Krankheitsausfälle.

So bietet das Unternehmen „Wir für Gesundheit“ eine interessante Ergänzung für Arbeitnehmer an (Link: –> https://www.wir-fuer-gesundheit.de/ )

Ein Top-Angebot ist hier beispielsweise das selct-Angebot mit:

  • Zweibettzinner
  • Chafarzt
  • Zweitmeinung
  • Facharzt-Terminservice
  • Vorteilswelt

und dies für den Mitarbeiter zum Preis von 17,67 Euro pro Monat ohne Gesundheitsprüfung ab 20 Arbeitnehmern (weitere Informationen auf der Internetseite von https://www.wir-fuer-gesundheit.de/

Gesundheitsvorsorge durch Prävention

Die Anzahl von Fehlzeiten durch Krankheiten sind ein erheblicher Posten bei den Personalkosten. Eine Verringerung dieser Fehlzeiten kann durch

  • Gesundheitstage in Unternehmen
  • Präventionskurse
  • und viele andere Maßnahmen

können die Produktivität bei Unternehmen verbessern.

Hierbei hilft beispielsweise das Unternehmen Carelutions durch ein neuartiges betriebliches Gesundheitsmanagement.

Link:–> https://www.carelutions.de/de/leistungen/gesundheitliches-produktivitaetsmanagement/

Für Arbeitgeber ein interessantes Angebot.

Die Abstimmung aller Möglichkeiten

Je nach Unternehmen (Größe, Branche usw.) müssen alle betrieblichen Vorsorge-Modelle auf einander abgestimmt sein.

Das wichtigste Kapital eines Unternehmens – auch wenn man ein Unternehmen einmal veräußern möchte – steht nicht in der Bilanz. Die Mitarbeiter entwickeln sich in den kommenden Jahren zu einem der wichtigsten Kennzahlen. Dies sollte jedem Unternehmer heute bewusst werden.

betriebliche Altersversorgung workflow-Optimierung durch bAV-Experte-de
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bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
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www.bAV-Experte.de

Smartphone: 0177 27 166 97

Festnetz: (07156) 967-1900

P.S.: Eine betriebliche Pflegeversicherung ist leider derzeit noch nicht möglich (fehlt im Betriebsrentengesetz), wird aber sicherlich durch den demografischen Wandel ein weiterer Baustein werden, den Unternehmen ihren Mitarbeitern in einigen Jahren anbieten müssen.

Doppelverbeitragung in der betrieblichen Altersversorgung – Jens Spahn – Abschaffen der Doppelverbeitragung ist das Mindestmaß

Doppelverbeitragung in der betrieblichen Altersversorgung

In einem Brief an die Gesundheitsexperten der Unionsfraktion hat der Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) drei Vorschläge zum Thema Doppelverbeitragung gemacht.

Was wünscht der deutsche Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersversorgung? Wie kann der Arbeitgeber sein Personal besser binden?
Was wünscht der deutsche Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersversorgung? Wie kann der Arbeitgeber sein Personal besser binden?

Historie:

Seit 2004 sind die gezahlte Betriebsrenten in der Kranken- und Pflegeversicherung voll beitragspflichtig.

Vorschlag 1: Umwandlung von Freigrenze in einen Freibetrag

Bei einer Freigrenze bleibt die Betriebsrente dann beitragsfrei, wenn die Rente nicht über 1/20 der Bezugsgröße liegt. Ist die Betriebsrente nur 1 Cent, darüber, ist die gesamte Rente zu verbeitragen. Durch die Umwandlung in einen Freibetrag würde nur der Teil voll beitragspflichtig, der über dem Freibetrag liegt. Dies würde 1,1 Mrd. Euro kosten (lt. Spahn)

Vorschlag 2: Anhebung der Freigrenze um 200 Euro

Die Gleitzone könnte dann bei 350 Euro enden. Damit könnten „50 Prozent der Betriebsrentner vollständig von der Beitragszahlung befreit“ werden. Kosten: 600 Millionen Euro. Die Kosten würden sich auf ca. 600 Mio. belaufen.
Vorschlag 3: Halbierung des Beitragssatzes
Hierbei würde der Beitragssatz (analog 2004) wieder halbiert werden. Dies würde ca. 2,5 Mrd. Euro kosten.

Der Vorschlag 3 wäre für alle Arbeitnehmer die beste Lösung.

Begründung: Wer eine betriebliche Altersversorgung abschließt, bezahlt zunächst auch hierfür i. d. R. keinen Beitrag an die Krankenkasse und Pflegepflichtversicherung. Seit 2004 ist dafür die Leistung voll zu verbeitragen, es sei denn die Leistung ist innerhalb der Freigrenze.

Der Arbeitnehmer spart also nur den Arbeitnehmerbeitragsanteil hier ein und muss in der Rentenphase den vollen Beitragssatz bezahlen.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass seit 2004 der Arbeitnehmer, der eine betriebliche Altersversorgung abschließt, eine höhere Beitragsfinanzierung bei den Krankenkassen und Pflegeversicherungen trägt. Wer vorsorgt wird also belohnt und soll eine höhere Beitragsfinanzierung im Solidarhaus GKV und Pflege leisten?

Doppelverbeitragung kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

Aus diesem Grunde ist es wirtschaftlich und auch moralisch richtig, den Vorschlag 3 „Abschaffung der Doppelverbeitragung“ umzusetzen.

Wenn die Halbierung des Beitragssatzes bei Betriebsrenten (Vorschlag 3) umgesetzt wird, spart der Arbeitnehmer in der Krankenkasse und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Arbeitnehmerbeiträge ein.

Wenn dann die Leistung in der Rentenphase mit dem halben Beitragssatz beitragspflichtig ist, dann ist dies auch in Ordnung, denn in der Beitragsphase wurde auch der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag gespart.

Eine Umsetzung des Vorschlags 1 oder Vorschlags 2 ohne die Halbierung des Beitragssatzes von Jens Spahn ist für viele Menschen zu kompliziert und stärkt nicht die Förderung der betrieblichen Altersversorgung, so wie es der Gesetzgeber auch durch den Beschluss des Betriebsrentenstärkungsgesetzes doch eigentlich möchte.

Zwar spart der Arbeitgeber auch einen Beitragsanteil ein, wenn der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung abschließt, allerdings gewährt der Arbeitgeber meist einen Beitragszuschuss zur Entgeltumwandlung.

In den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ist er dazu verpflichtet (Neuzusagen ab 1.1.2019, bestehende Zusagen erst ab 1.1.2022).

Firmen mit Innovation und Mitarbeiterförderung auch in der Föerdung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
Firmen mit Innovation und Mitarbeiterförderung auch in der Fördung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge

Ergänzend ist anzumerken, dass viele Arbeitgeber inzwischen einen Beitragszuschuss auf freiwilliger Basis leisten, der oft 20-50 % beträgt. Die betriebliche Altersversorgung gehört neben anderen Möglichkeiten zu dem wichtigsten Instrument Personal zu gewinnen und zu binden.

Und gerade beim Fachkräftemangel, der sich inzwischen in vielen Regionen zu einem Arbeitskräftemangel ausweitet, ist die betriebliche Altersversorgung besonders wichtig, um Personal zu gewinnen oder Personal zu binden.

Anzumerken ist, dass eine Änderung der Doppelverbeitragung sich bei sogenannten KVdR-Versicherten auswirkt (§ 229 SGB V), nicht jedoch bei sogenannten Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte. Hier wird der Beitrag nach § 240 SGB V berechnet.

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Tel.: 07156 967-1900

Smartphone: 0177 27 166 97

Vermögenswirksame Leistungen (VL) in Bausparen, Fonds, Sparbuch oder in die betriebliche Altersversorgung anlegen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) in Bausparen, Fonds, Sparbuch oder in die betriebliche Altersversorgung anlegen?

Wer die Wahl hat, hat die Qual. Lange Zeit wurden die VL in Bausparen, Fonds oder teilweise in Sparverträge angelegt.

Bei alten Bausparverträgen hab es ja immerhin oft 3% Verzinsung und – wenn das Darlehen nicht in Anspruch genommen wurde – einen Bonus von bis zu 1,5% zusätzlich, also bis zu 4,5 %.

Je nach Bausparsumme verlangen die Bausparkassen eine Mindestbausparsumme zwischen 16.000 und 25.000 Euro.

Bausparen ist grundsätzlich eine interessante Sparmethode, wenn man später Geld für Wohneigentum benötigt. Allerdings ist die Anlage der VL nicht besonders interessant, da der VL-Sparbeitrag dem Bruttoeinkommen zugeschlagen wird.

Hierfür sind dann Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aufzuwenden.

Werden die VL für die betriebliche Altersversorgung genutzt (zB Direktversicherung), dann werden für die VL keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Im Gegenteil: Ab 1.1.2019 muss der Arbeitgeber mind. 15% als Zuschuss dazu bezahlen (§1aAbs. 1a BetrAVG). Viele Arbeitgeber bezahlen sogar 20 % oder 25% dazu.

Das nachfolgende Beispiel macht die Auswirkung deutlich:

Arbeitnehmer, ev. Steuerklasse III, 1 Kind, Bruttoeinkommen: 3.000 Euro

Die Gehaltsberechnung:
  • Anlage in Bausparen, Fonds, Sparbuch

Bruttogehalt: 3.000

+ VL: 40 Euro

Gesamtbrutto: 3.040 EUR

abzüglich

Sozialversicherungsbeiträge: 619,40 EUR

Steuern: 195,16 EUR

VL-Anlage 40 EUR

Netto: 2.185,44 EUR

  • Berechnung VL-Anlage in betrieblicher Altersversorgung:

Bruttogehalt: 3.000

+ VL: 40 Euro

Gesamtbrutto: 3.000 EUR

abzüglich

Sozialversicherungsbeiträge: 611,25 EUR

Steuern: 186,50 EUR

VL-Anlage 40 EUR

Netto: 2.202,25 EUR

Ergebnis:

Legt der o.g. Arbeitnehmer in einem Bausparvertrag, Fonds oder Sparbuch an, dann erhält er Netto 16,81 Euro weniger, als wenn er die VL in der betrieblichen Altersversorgung anlegt.

Für 40 Euro Geldanlage muss der Arbeitnehmer somit 56,81 Euro aufwenden.

Betrachtet man die Rendite dieser VL-Anlage in Bausparen, dann ist diese sogar mit Minusverzinsung.

Weitere Informationen hierzu sind in der Leseprobe des bAV-Leitfaden.de

Link–> https://bav-leitfaden.de/content/leseprobe-bav-leitfaden/

Link–> https://bav-leitfaden.de/content/leseprobe-bav-leitfaden/

bAV-Leitfaden.de Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und bAV-Spezialisten
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Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung
für Arbeitgeber, Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und bAV-Spezialisten
www.bAV-Leitfaden.de
bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
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Notfallordner auch in der bAV wichtig – Sonst droht evtl. Auszahlungssperre

Notfallordner-Vorsorgeordner – 90 verschiedene Versionen – Vorsorgemappe oder Notfallmappe nicht geeignet

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner – Notfallmappe oder Vorsorgemappe nicht geeignet

Ein Notfallordner – oder auch Vorsorgeordner genannt – ist für jeden Menschen sinnvoll.

Auf dem deutschen Literaturmarkt sind hierzu viele unterschiedliche Artikel auf dem Markt. Inhaltlich ähnlich, allerdings teilweise eher in einer Sparversion angeboten.

So gibt es Notfallordner, Vorsorgeordner – inhaltlich ist das Gleiche gemeint. Teilweise werden auch Notfallmappen oder Vorsorgemappen angeboten.

Um Ihnen eine Übersicht zu geben, wurde dieser Artikel verfasst.

Zwischen Mappen und Ordnern besteht der Unterschied, dass in Mappen keine abheften von Unterlagen besteht.

Ordnerausführung:

Bei Notfallordnern / Vorsorgeordnern sollten Sie darauf achten, dass eine ausreichende Breite vorhanden ist, damit wichtige Dokumente in einer Klarsichthülle auch abgelegt werden können. So gibt es Notfallordner, die nur Platz für den vorhandenen Text / Formulare bieten.

Neben der Breite des Ordners ist auch die Ordnertiefe wichtig, denn wenn wichtige Dokumente in einer Klarsichtfolie eingelegt werden, dann sollte der Ordner auch ausreichend sein.

Ordnerbreite sollte mind. ca. 8 cm, Ordnertiefe ca. 29 cm sein.

Ordnerinhalt:

Ein vernünftiger Notfallordner sollte nicht nur ein Dokumentenordner sein, sondern auch viele Ratschläge beinhalten.

So gibt es eine Reihe von Ordnern, die fast ausschließlich Formulare beinhalten. Für den Laien ist dies wenig sinnvoll. Erläuterung zu den einzelnen Bereichen machen zwischen einem Dokumentenordner und einem Notfallordner den Hauptunterschied aus.

Die einzelnen Bausteine eines Notfallordners sollten durch Register klar abgegrenzt sein und alle wesentlichen Lebensbereiche umfassen. Hierzu zählen insbesondere

  • Geschäftsunfähigkeit
  • Pflegesituation
  • Krankheit
  • Vererben und Vermögensübertragung
  • Todesfall

So sollte beispielsweise im Todesfall neben einer „To-do-Liste“ ein umfangreicher Katalog von Punkten beinhaltet sein, der auch viele Tipps gibt.

Notfallordner bei Scheidung

Wie sichtig ein vollständiger Notfallordner ist, wird auch deutlich, wenn man berücksichtigt, dass etwa 53 % aller Paare innerhalb von 25 Jahren eine Scheidung durchgeführt hatten.

So ist beispielsweise bei der Beantragung eines Erbscheins das Original des Scheidnungsurteils beim Nachlassgericht vorzulegen.

NOTFALLORDNER  bei bestehender betrieblicher Altersversorgung

Besteht eine betriebliche Altersversorgung und ist der Arbeitnehmer

  • geschieden und lebt mit neuem Lebensgefährten
  • oder lebt mit einem Lebensgefährten

in einem gemeinsamen Haushalt, dann kann die Hinterbliebenenversorgung nur ausgezahlt werden, wenn dies vom Arbeitnehmer schriftlich namentlich fixiert wurde (BMF v. 24.07.2013, Rz 287). Ähnliche gesetzliche Voraussetzungen bestehen bei versorgungsberechtigten Kindern (des überlebenden Lebensgefährten etc.).

Speziell bei Geschiedenen oder Kindern sind hierbei einige Punkte zu beachten, die im Notfallordner aufzubewahren sind, so dass diese Schriftstücke zum Auszahlungszeitpunkt vorliegen.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner – Vorsorgeordner

Für Wen ist der Notfallordner – Vorsorgeordner?

Ein sehr wichtiger Punkt, der oft übersehen wird ist, dass ein Notfallordner die berufsbedingten Belange oder Branchen umfasst.

Auf dem Markt befinden sich fast ausschließlich Notfallordner für Privatpersonen oder Selbstständige. Dies sind in der Regel halbherzige Lösungen, die zwar den Anwender zunächst befriedigen, allerdings nicht sinnvoll sind.

Es gibt zwar auch anscheinend individuelle Notfallordner, allerdings werden die wesentlichen Punkte dann nicht berücksichtigt.

Beispiele:

Notfallordner für Beamte

Ein Notfallordner für Beamte sollte beispielsweise auch ein Kapitel beinhalten, in dem auf die beamtenrechtlichen Verordnungen eingegangen wird und hierzu Tipps anbieten.

Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige

Ein Notfallordner für Unternehmer oder Selbstständige sollte nicht beide Bereiche pauschal angeboten werden, denn zwischen Selbstständigen und Unternehmern bestehen wesentliche Differenzen, die sich aus der Unternehmensform bereits ergeben und Auswirkungen bei der rechtlichen Vorsorge mit sich bringt.

Notfallordner für verschiedene Berufe und Branchen

Neben der Unternehmensform gibt es weitere wesentliche Spezifikationen, die unbedingt beachtet werden müssen.

Teilweise ergeben diese sich aus Gesetze, Verordnungen oder aus Gerichtsurteilen oder anderen Gegebenheiten (z. B.: DIN-Vorschriften).

Leider gibt es auch Anbieter, die einfach nur einen anderen Beruf oder eine andere Branchen nennen und dann den gleichen Inhalt beim Notfallordner verkaufen.

TIPP:

Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de erhalten Sie eine Auswahl von über 90 unterschiedlichen Berufen und Branchen.

Bei der Bestellung sollten Sie neben der Auswahl des passenden Ordners auch Ihren Namen angeben, da im Ordner Ihr Name als Wasserzeichen eingetragen ist.

Sofern Sie den Ordner nicht für sich kaufen, kann auch beispielsweise ein  Vorname (abgekürzt) und ein ausgeschriebener Nachname eingetragen werden.

Preis Notfallordner – Vorsorgeordner

Der Notfallordner umfasst in der Privatversion ca. 140 Seiten und kostet 27,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

Der Notfallordner-Vorsorgeordner in den anderen Versionen (Beamte, Apotheker, Ärzte, Selbstständige, Unternehmer, Handwerker usw) umfasst ca. 160 bis 180 Seiten und kostet 42,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

 


Der Autor – Werner Hoffmann, 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V. – hatte bereits 2001 den ersten Notfallordner verfasst.


Seit 2001 wurde der Notfallordner laufend weiterentwickelt und als Folge daraus die Unterscheidung zwischen den einzelnen Berufen und Branchen durchgeführt.


Der Autor ist

  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Generationenberater (IHK)
  • Seniorenberater (zert. Lehrgang bei der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht)

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

 

bAV-Leitfaden betriebliche Altersversorgung

bAV-Leitfaden – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für

  • Arbeitgeber
  • Personalabteilung
  • Gehaltsbuchhaltung
  • Steuerberater
  • Payroll-Dienstleister
  • bAV-Spezialisten
  • Rentenberater
  • erklärt neben der betrieblichen Altersversorgung
    • die Workflow-Prozesse, die bei Personalprozessen zu beachten sindHandlungsfelder-MATRIX PROZESSE UND HANDLUNGSFELDER DURCH DAS BETRIEBSRENTENSTÄRKungsgesetzneuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
      Ergänzungsmöglichkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung in der Personalförderung
      Alternativen zu der betrieblichen Altersversorgung für Firmeninhaber
      Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung bei Firmenaufgabe / Firmenübernahme

    Der bAV-Leitfaden.de ist eine Loseblattsammlung (Grundwerk: DinA4, 275 Seiten).

    Der bAV-Leitfaden wird in verschiedene Registerteile untergliedert.

    • Teil 1: Allgemeines bAV
    • Teil 2: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Prozesse und Handlungsfelder
    • Teil 3: Direktversicherung – Auswirkungen auf die einzelnen Personalprozesse
    • Teil 4: Optimierungschancen für HR-Berater
    • Teil 5: Fördermöglichkeiten außerhalb der bAV
    • Teil 6: Unternehmerabsicherung & Nachfolgeregelung
    • Teil 7: Sozialpartnermodelle*
    • * Update-Service
  • Zusätzlich gibt es für Eigentümer des bAV-Leitfaden.de die
  • bAV-Toolbox.de
  • Die www.bAV-toolbox.de (Standard) beinhaltet ein Online-Portal (geschlossene Benutzergruppe) zusätzlich:

    • Linksammlungen
    • Downloadmöglichkeiten
    • Checklisten
    • Berechnungsprogramme

    Weitere Information und Bestellmöglichkeit des bAV-Leitfaden

    Link: Bestellung


    Der Autor Werner Hoffmann ist

    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (zert. Fachlehrgang der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuer- und Erbrecht)
    • Marketingfkfm (AKAD)
    • Versicherungskfm.
  • und hat auch als Fachautor bereits andere Fachliteratur im Themenbereich:
    • Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung
      Vermögensübertragung, Erben und Verschenken
      Pflegevorsorge
  • in dem Notfallordner-Vorsorgeordner.de verfasst.
  • Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es aufgrund der unterschiedlichen Personengruppen in 90 verschiedenen Versionen.
  • Beispiele:
    • Apotheker
      Ärzte
      Beamte
      Selbstständige (Personengesellschaft)
      Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
      84 unterschiedliche Handwerkergruppen)
  • Neben seiner fast 40-jährigen Tätigkeit in der Finanzbranche ist er 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V.
  • Betriebliche Altersversorgung- Welche Versicherungsgesellschaft?

    Auswahl der Versicherungspartner in der #betrieblichen #Altersversorgung durch den Arbeitgeber.

    Der Regulierungswahn ist besonders für kleine bis mittelgroße Versicherer eine enorme Fixkostenbelastung und wird insbesondere in der bAV zu einer weiteren Konzentration führen.

    Viele kleine bis mittelgroße Versicherer wird es in den kommenden 10 Jahren nicht mehr geben, zumindest in der bAV.

      Die betriebliche Altersversorgung ist – anders als in den anderen Lebensversicherungsprodukten – aufgrund besonderer Vorschriften in den Rechtskreisen
  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialversicherung
    • ergänzt.
      Zusätzlich sind fast täglich hierbei Urteile und neue Verordnungen zu beachten.
      Darüberhinaus sind immer stärker auch europäische Einflüsse spürbar.
      Für kleine und mittelgroße Versicherer entstehen hier enorme Fixkosten, die aufgrund eines geringen Geschäftsanteils eine hohe prozentuale Belastung je Vertrag auslösen.
      Man muss hier nicht nur an die juristische Umsetzung oder die Aktualisierung der Bedingungen (z.B. auch die arbeitsrechtliche Vereinbarung) denken, sondern hauptsächlich an die IT.
      Die Umsetzung durch das Nadelöhr „Informatik“, das durch die bisherigen – und demnächst noch kommenden Verordnungen kommt – zwingt so manchen Vorstand auch zur Aufgabe des Geschäftsfeldes „betriebliche Altersversorgung“.
      Abzusehen ist, dass weitere kleine bAV-Versicherer sich entweder zusammenschließen müssen oder vom Markt verschwinden.
      Man denke nur an die früheren Versicherungsnamen „Nordstern, Albingia, Agrippina &Co.“.
      Wenn einzelne kleine Versicherer ihr Geschäft in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zusammentragen, dann hat dies enorme Auswirkungen in der bAV. Dies ist zwar auch in anderen Versicherungssparten der Fall, allerdings in der bAV noch erheblich komplexer.
  • Für Arbeitgeber, die eine bAV anbieten, ist es wichtig, dies bei der Auswahl des bAV-Versicherungsunternehmen bereits heute zu berücksichtigen.

    www.bAV-Experte.de

    Wie hoch der Druck durch Regulierungen in dem normalen Versicherungsgeschäft ist, macht der nachfolgende Link deutlich.

    https://be.invalue.de/d/publikationen/vwheute/2018/09/27/gdv-wuenscht-sich-regulierungspause-bafin-chef-kann-da-nur-laecheln.html

    Arbeitgeber sind gut beraten, sich unter den TopTen einen Versicherer auszuwählen, der auch neben der Beherrschung des bAV-Geschäfts beständig eine sehr gute Bewertung haben sollte.

    Darüber hinaus sollte der Versicherer die Beratung in der betrieblichen Altersversorgung möglichst nicht durch Makler, sondern durch einen Ausschließlichkeitsvermittler- besser noch durch einen Angestellten-Außendienst sicherstellen.

    Grund ist hierbei die Haftungsfrage, wenn der Vermittler in der Beratung Fehler macht. Bei Fehlern haftet zunächst der Arbeitgeber, der dann im Innenverhältnis beim Berater Regress einfordern kann.

    Letztendlich ist der bAV ein Vermittler nur Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers.

    Dies machte das Urteil des LG Hamm sehr deutlich.

    Link: bAV-Urteil mit weitreichenden Folgen in der betrieblichen Altersversorgung

    Bei Maklern ist die Regresseinforderung zwar über die Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt, allerdings nur bis zur versicherten Höchstsumme. Und dies auch nur in bestimmten Fällen. Danach ist der Regress davon abhängig, ob der Makler eine GmbH, eine Personengesellschaft ist; oder der Makler bewusst eine unvollständige Beratung durchgeführt hat dann vom Privatvermögen des Vermittlers.

    Je stärker der bAV-Vermittler an den bAV-Versicherer gebunden ist, desto größer ist die Chance für den Arbeitgeber beim bAV-Versicherer beim Regress eine Chance zu haben.

    Bei angestellten Versicherungsvermittlern hat der Arbeitgeber wohl die größte Chance.

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone: 01772716697

    Vielen Dank für das Lesen und die Weiterempfehlung dieses Artikels

    Direktversicherung – Unterlagen im Griff? – Hoffentlich!

    Die betriebliche Altersversorgung wird in vielen Personalabteilungen oft stiefmütterlich behandelt. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz – und auch dem Fachkräftemangel in vielen Unternehmen – steigt auch das Interesse an der betrieblichen Altersversorgung in den Unternehmen.

    Bewerber und auch vorhandene Mitarbeiter wünschen sich neben der gesetzlichen Rentenversorgung auch eine betriebliche Altersversorgung. Für Arbeitgeber bedeutet dies proaktiv die bAV einzusetzen. Personalabteilungen können hier einen bedeutenden Service bieten.

    betriebliche Altersversorgung workflow-Optimierung durch bAV-Experte-de
    betriebliche Altersversorgung workflow-Optimierung durch bAV-Experte.de

    Allerdings müssen Personalabteilungen wichtige Grundsätze beachten.

    Neben der vollständigen Information der Arbeitnehmer – zu der ein Unternehmen dann verpflichtet ist, wenn ein Arbeitnehmer Interesse bekundet – sind auch die Unterlagen vollständig aufzubewahren.

    Meist werden diese Unterlagen in der Personalabteilung oder Gehaltsbuchhaltung aufbewahrt.

    Hierbei sind eine Reihe von Gegebenheiten zu beachten. Viele Betriebe sind jedoch mit der Verwaltung überfordert. Gerade in Klein- und Mittelbetrieben sind die Unterlagen unvollständig, wodurch den Betriebsprüfern der Finanzämter und der Sozialversicherung „Tür und Tor“ geöffnet sind.

    betriebliche Altersversorgung Grundsätze
    betriebliche Altersversorgung Grundsätze

    Wichtigste Grundsätze:

    Grundsatz 1: Zusammensetzung der betrieblichen Altersversorgung

    In der betrieblichen Altersversorgung – z. B. bei der Direktversicherung – gibt es zwei Dokumente, die als Einheit anzusehen sind:

    • Versicherungsschein
    • Arbeitsrechtliche Zusage

    Direktversicherung Arbeitsrechtliche Zusage
    Direktversicherung und Arbeitsrechtliche Zusage bilden eine Einheit!

    Die Versicherungspolice ist hierbei das Finanzierungsinstrument. Durch die  arbeitsrechtlichen Zusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Ergänzung des Arbeitsvertrages vorgenommen. Dort wird dann auch neben dem Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung) die steuerrechtliche Behandlung festgelegt.

    Ist bei einer Steuerprüfung die arbeitsrechtliche Vereinbarung nicht mehr vorhanden, dann fehlt auch ggf. die Grundlage für eine Pauschalversteuerung (§ 40 b EStG a.F.) bzw. die Steuerfreistellung (§ 3 Nr. 63 EStG).

    Daraus folgt dann auch ggf. eine Verbeitragung in der Sozialversicherung, denn

    • alte Direktversicherungszusagen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 / 4a SvEV)
    • neue Direktversicherungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV)

    sind nur in bestimmten Fällen von der Sozialversicherung in der Ansparphase befreit.

    Fehlt die arbeitsrechtliche Vereinbarung gibt es ggf. Probleme mit den Betriebsprüfern.


    Grundsatz 2: Bei bestehenden alten Direktversicherungen (§ 40 b EStG a. F.) bei einer Durchschnittsbildung

    Sofern ältere Direktversicherungen (Pauschalbesteuerung) mit unterschiedlichen Beiträgen bestehen, dann wird auch öfters die sogenannte Durchschnittsbildung genutzt. Hierbei kann der einzelne Direktversicherungsbeitrag jährlich bis zu 2.148 Euro betragen, wenn

    • ein sogenannter Rahmenvertrag besteht
    • und der Durchschnittsbeitrag 1.752 Euro nicht überschreitet.

    Wurde die Durchschnittsbildung vor einigen Jahren eingehalten, dann können sich die Bedingungen inzwischen verändert haben. Dies ist dann der Fall, wenn Arbeitnehmer mit einem niedrigen Jahresbeitrag (z. B. 600 Euro) ausgeschieden sind und die Arbeitnehmer mit einem Beitrag über 1.752 Euro (z. B. 2.100 Euro) noch beschäftigt sind. Als Konsequenz könnte der Jahres-Durchschnittsbeitrag heute vielleicht über 1.752 Euro liegen.

    bAV-Experte sollte umfangreiches Knowhow in der betrieblichen Altersversorgung haben
    bAV-Experte sollte umfangreiches Knowhow in der betrieblichen Altersversorgung haben


    Grundsatz 3: Gruppen-Unfallversicherung

    Bei der Anwendung der Pauschalbesteuerung bei Gruppen-Unfallversicherung (§ 40 Abs. 3 EStG)

    Auch hier sollte die Einhaltung der 62 Euro-Grenze unbedingt überprüft werden, denn auch in der Gruppen-Unfallversicherung sind die Beiträge je Arbeitnehmer oft unterschiedlich (z. B. wenn objektiv abgrenzbare Gruppen einen höheren Versicherungsschutz erhalten).

    Gruppen-Unfallversicherung-bAV-Leitfaden
    Gruppen-Unfallversicherung-bAV-Leitfaden www.bAV-Leitfaden.de


    Grundsatz 4: Erhöhung der betrieblichen Altersversorgung 

    Aufgrund des neu verpflichtenden Arbeitgeber-Zuschusses (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) sowie des BAV-Förderbeitrages (§ 100 EStG) ergeben sich komplexe Varianten, die in der Einkommensteuer und der Sozialversicherung völlig unterschiedlich zu bewerten sind.

    Die Fülle der Kombinationsmöglichkeiten – insbesondere, wenn dann noch pauschal besteuerte Direktversicherungen bestehen – würde den Umfang dieses Artikels sprengen.


    Grundsatz 5: Personelle Veränderung oder Veränderung der persönlichen Verhältnisse bei den Arbeitnehmern immer im Blickfeld behalten

    Personelle Veränderungen, z. B.:

    • Neueinstellung
    • Gehaltsanpassung, Beförderung
    • Gehaltspfändung
    • Umstellung der Arbeitszeit

    oder auch die Veränderung der persönlichen Verhältnisse, z. B.

    • Änderung des Familienstandes
    • Wechsel des Lebensgefährten
    • Änderung der Kinderzahl
    • Elternurlaub
    • Pflege von Angehörigen

    wirken sich auf die betriebliche Altersversorgung aus.

    Auch in diesen Fällen müssen verschiedene Abteilungen in Unternehmen aktiv werden. Hierbei geht es nicht nur um die Sicherstellung einer positiven Betriebsprüfung, sondern auch um die richtige arbeitsrechtliche Untermauerung.

    Grundsatz 6: Versorgungsordnung

    So gibt es in vielen Unternehmen zwar eine ordentliche Führung der Versicherungsdokumente und auch hoffentlich der arbeitsrechtlichen Zusagen, allerdings fehlen sehr oft eine Versorgungsordnung. Hintergrund: In den arbeitsrechtlichen Zusagen, die in der Direktversicherung von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden, fehlen oft allgemein gültige Punkte.

    Beispiele:

    • Wer bezahlt den Vertrag, wenn der Mitarbeiter länger krank ist, Elternzeit nimmt oder die Familienpflege in Anspruch nimmt?
    • Welche Unterschiede gibt es beim arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierten Beitrag?
    • Muss bei Krankheit der AG-Zuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG bzw. bei pauschalen AG-Beitrag von z. B. 20 %) weiter gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer Krankengeld bezieht?

    In einer Versorgungsordnung können alle diese offenen Punkte zusammengefasst werden.

    bAV-Leitfaden.de Der betriebswirtschaftliche Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, HR-, Steuer-, und Rentenberater - sowie Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung und bAV-Profis bAV-Leitfaden.de Der betriebswirtschaftliche Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, HR-, Steuer-, und Rentenberater – sowie Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung und bAV-Profis  https://bav-leitfaden.de/content/bestellung/

    Hilfreich für Arbeitgeber sind hier neben dem Steuerberater, Payroll-Unternehmen besonders auch bAV-Spezialisten mit entsprechendem Know-How in den Bereichen

    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Sozialversicherungsrecht
    • allen Durchführungswegen
    • betriebs- und personalwirtschaftliche Abläufe
    • Bilanz.

    Besonders geeignet sind die rund 420

    „Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH),

    die es bundesweit gibt.


    bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
    bAV-Experte – bAV-Spezialist – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

    Danke für das Lesen und eine Weiterempfehlung dieses Artikels.

    www.bAV-Experte.de

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    Zinsen steigen langfristig nicht – Demographischer Wandel läßt grüßen

    #Zinsen werden langfristig nicht steigen. Der demographische Wandel lässt grüßen.

    Warum die Zinsen langfristig nicht mehr steigen werden, macht ein Bericht von n-TV deutlich:

    Zitat:

    „Japans Bevölkerung altert, die Einwohnerzahl schrumpft. Eine Folge davon: niedrige Zinsen. Im vergangenen Jahr zeigte die Bank of England in einer Studie, dass die Demografie wesentlich für ein niedriges Zinsniveau mitverantwortlich ist. Alternde Gesellschaften, die nicht wachsen, weisen demnach tendenziell merklich niedrigere Zinsen auf als wachsende Gesellschaften. 

    Der demographische Wandel www.forum-55plus.de

    Der Hauptgrund liege darin, dass die Menschen immer älter werden und somit auch eine längere Rentenzeit erleben, so die Autoren der Studie. Deshalb werde mehr gespart, und das steigende Geldangebot drücke auf die Zinsen. Das beste Beispiel hierfür sei die Bevölkerung Japans, die mit Abstand älteste weltweit mit einem Seniorenanteil von knapp 30 Prozent. 

    Die Bank of Japan hält seit Jahren die Zinsen niedrig – und die japanische Wirtschaft brummt, ebenso wie der Aktienmarkt. Der Nikkei kletterte jüngst auf ein 27-Jahreshoch. Auch in vielen Ländern Europas, inklusive Deutschland, sind die Geburtenraten rückläufig, die Zinsen in der Eurozone auf Rekordtief. Dass der deutsche und der japanische Aktienmarkt in unterschiedliche Richtungen laufen, verwundert daher auf den ersten Blick…..“

    Fortsetzung:–>

    https://www.n-tv.de/wirtschaft/Keine-Zinsen-sind-auch-eine-Loesung-article20669320.html

    Japan ist in der Demographie ca 13 Jahren seit Jahrzehnten voraus.

    Der demographische Wandel (immer mehr ältere Menschen im Verhältnis zu immer weniger Jüngeren bzw. Erwerbstätigen) hat noch weitere Auswirkungen in der Zukunft:

    1. Die Anzahl der Erwerbstätigen wird in 30 Jahren von derzeit 45 Mio. auf 32 Mio sinken.
    1. Derzeit haben wir rund 38 Mio. Wohnimmobilien. In 30 Jahren werden noch 32 Mio. Notwendig sein (außer wir haben eine sehr hohe Zuwanderung).
    2. Die Anhebung der Zinsen würde für viele Staaten ruinös sein. Vereinfachtes Beispiel: Wenn ein Staat Wertpapiere an Kapitalanleger mit einem Zins von z.B. 1 % verleiht und der Zins nur auf 3% ansteigt, müsste dieser Staat den dreifachen Zins bezahlen. Für viele Staaten nicht finanzierbar.
    1. Aufgrund der längeren Lebenserwartung sind Kapitalersparnisse und auch vermietete Immobilien für die eigene Rentensicherung nicht geeignet. Einzig die Produkte, die eine lebenslange Rente garantieren, bieten eine echte lebenslange Rentenzahlung.
    2. Ein gesetzliches Rentenniveau von 48% nach 45 Versicherungsjahren wird langfristig nicht zu halten sein. Zwar hat die Zunahme der Lebenserwartung leicht abgenommen (von 1910-2015 pro Jahr um 3 Monate, derzeit etwa 2 Monate je nach Gruppe), führt jedoch aufgrund der hohen Rentenzugänge zu echten Finanzierungsproblemen (insbesondere durch die zukünftige Abnahme der Erwerbstätigen). Sofern keine Veränderungen vorhanden sind (Beispiele: Einführung von Digitalisierungsabgabe, höhere Zuwanderung zulassen etc.) muss das gesetzliche Rentenniveau auf ca. 43 % abgesenkt werden und durch die betriebliche Altersversorgung sowie private Altersversorgung ergänzt werden. Die staatlichen Förderungen in der betrieblichen und privaten Altersversorgung spielen hier eine wichtige Rolle. Für Menschen, die
      35 Jahre anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung gewährt werden
      40 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 5% gewährt werden
      45 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 10 % gewährt werden.

    Betriebliche oder private Altersversorgungen sollten – so wie dies seit 1.1.2018 gilt – nicht vollständig angerechnet werden.

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      6. Die Mischung der umlagefinanzierten Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung) und der ansparfinanzierten Altersversorgung ist zur Risikoverteilung sehr wichtig. Bei der umlagefinanzierten Altersversorgung werden die Renten aus gerade eingegangenen Beiträgen finanziert. Bei der ansparfinanzierten Altersversorgung wird Geld heute angespart und steht den Sparern später auch als Rente zur Verfügung. Die Mischung beider Finanzierungen bietet eine bessere Risikoverteilung. Bei einer ausschließlich umlagefinanzierten Rente ist die Generationengerechtigkeit völlig ausgeschaltet. Bei einer ausschließlich ansparfinanzierten Altersversorgung besteht das Kapitalmarktrisiko.
  • Auch das neue Betriebsrentenstärkubgsgesetz (BRSG) hat in der neuen „bAV-Welt 2“ erkannt, dass eine lebenslang verpflichtende Rente in Form einer Zielrente sinnvoll ist. Die Generationengerechtigkeit wurde hier bereits berücksichtigt.

    Die längere Lebenserwartung wird den Zins aufgrund weiterer Einflüsse niedrig halten:

    Eine Lebensverlängerung wird auch eine erheblich längere Pflegezeiten bedeuten. Dienstleistungen rund um die Altersgruppe 75Plus wird neben der Pflege auch in der Dienstleistungsbranche (Bringdienste, Privatbürodienstleistung Handwerk, Gärtner usw) zu einem erhöhten Bedarf führen. Dies muss dann auch lebenslang finanziert werden. Systembedingt passt hier ein vorhandenes Kapital oder niedriger Zins (über ein Prämiendepot) nicht.

    Besser passt hier eine Pflegezusatzversicherung oder eine Rentenversicherung.

    • Das Gleiche gilt im Übrigen auch bei gesetzlich Krankenversicherte. Auch die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich durch das umlagefinanzierte System. Steigt das Durchschnittsalter, steigen die Leistungsausgaben überproportional. Gesetzlich Versicherte sind gut beraten auch hierfür Ansparungen vorzunehmen, die im Alter eine lebenslange Finanzierungsgrundage sicherzustellen.
    • Bezüglich der Pflege muss man berücksichtigen, dass aus derzeitiger Sicht mindestens etwa 600.000 Pflegekräfte zusätzlich notwendig wären. Pflegekräfte entwickeln sich noch stärker zur Mangelware. Angebot und Nachfrage regelt den Preis! Und somit wird die Pflegeleistung in den kommenden 25-30 Jahren erheblich teurer.
    • Übrigens: Auch Sachwerte sind keine Lösung. Wenn die Bevölkerung kleiner wird, dann steigen die Sachwerte in der Menge je Einwohner an und hierdurch sinkt der Preis. Deutlich wird dies bereits heute für Märklin-Eisenbahn-Sammler oder auch Briefmarkensammler.

    Welche Lösungen dieser Probleme gibt es?

    Die Ursache ist der demographische Wandel.

    Pro Frau gibt es in Deutschland ca. 1,5 Kinder. Notwendig wären 2,1 Kinder. Um diese Anzahl sofort zu erreichen müssten die Frauen im gebärfähigen Alter sofort ca 4 Kinder haben.

    Und Kinder, die heute geboren werden, sind erst in ca. 25 Jahren berufstätig.

    Hierdurch würde sich die Situation also nicht in den kommenden 25-30Jahren verändern.

    Als einzige Lösung ist die geregelte Zuwanderung zu sehen. Aber auch hier sind Länder wie beispielsweise Ost-Europa derzeit nur noch kurzfristig eine Hilfe. Auch hier ist die Geburtenrate seit 2000 rückläufig und auch dort zieht die Lohnentwicklung an.

    Mittel- und langfristig muss Deutschland um die Zuwanderung werben. Ansonsten entstehen erhebliche Probleme durch den demographischen Wandel.

    Das Zinsproblem ist nur eine Folge des demographischen Wandels.

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    Doppelverbeitragung in der betrieblichen Altersversorgung wird fallen müssen- Da führt kein Weg vorbei

    #Doppelverbeitragung in der #bAV – #Entgeltumwandlung

    Die geplante Beratung im Gesundheitsausschuss über einen Antrag der Linksfraktion zur Doppelverbeitragung in der bAV ist zwar abgesetzt worden, allerdings ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung demnächst selbst ein deutliches Zeichen setzt.

    Zu viele Abgeordnete aus allen Fraktionen erkennen die Problematik und wollen die Doppelverbeitragung abschaffen

    Kurze Schilderung hierzu:

    Wer zB eine Direktversicherung, Pensionskasse abschließt spart:

    • Steuern: Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer
    • Sozialversicherungsbeiträge

    Auch der Arbeitgeber spart gegenüber einer Gehaltszahlung hierdurch:

    • Sozialversicherungsbeiträge in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
    • Berufsgenossenschaftsbeiträge
    • Umlage I (Betriebe bis 30 Arbeitnehmer)
    • Umlage II
    • Umlage III (Insolvenzgeldumlage)
  • Kraft Gesetz muss der Arbeitgeber 15% Zuschuss bei der Entgeltumwandlung zB bei der Direktversicherung/Pensionskasse gewähren (bei bestehenden Zusagen ab 2022, neue Zusagen ab 1.1.2019), soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.

    Tendenz ist, dass immer mehr Arbeitgeber einen Zuschuss von 20-25% pauschal gewähren.

  • In der Leistungsphase (Rente) muss dafür der Arbeitnehmer:
    • Steuern
      und die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen.

    Genau hier ist noch ein wichtiger Punkt, der nicht in Ordnung ist. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Arbeitnehmer aufgrund seiner betrieblichen Vorsorge dann noch der volle Krankenversicherungsbeitrag abgezogen wird, obwohl er in der Absparphase nur den halben Beitrag eingespart hat.

    Dies in nicht nur wirtschaftlich völlig ungerecht für die Arbeitnehmer, die vorsorgen, sondern auch aus folgenden Überlegungen widersinnig:

    1. Zum 1.1.2018 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt. Der Gesetzgeber hat das Ziel, die Altersversorgung zu verbessern und will hierdurch die Motivation zur Eigenvorsorge erhöhen. Solange die Doppelverbeitragung bestehen bleibt, werden viele Arbeitnehmer die betriebliche Altersversorgung nicht nutzen, bzw. die Doppelverbeitragung als Grund nennen, nicht vorzusorgen. Förderung und Bestrafung widersprechen sich!
    2. Gesundheitsminister Jens Spahn ist der Auffassung, dass der Wegfall der Doppelverbeitragung etwa 0,3%-Punkte ausmacht. Man könnte es auch anders ausdrücken: Von der Doppelverbeitragung profitieren die Arbeitnehmer, die nicht vorsorgen! Es kann doch nicht das Ziel des Gesetzgebers sein, die Arbeitnehmer zu bestrafen, die eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung abschließen, aber auf der anderen Seite die bAV gefördert wird. Will der Gesetzgeber ernsthaft die Arbeitnehmer mit einem um 0,3%-Punkten niedrigeren Beitrag belohnen, die keine betriebliche Altersversorgung haben?

    Es ist ein Widerspruch in der Gesamtbetrachtung, wenn die Doppelverbeitragung bestehen bleibt.

    Eine Beitragsanpassung um 0,3% ist allemal fairer, denn diese Anpassung gilt dann für alle Versicherten.

    Im Übrigen wäre dies bei einer Einpreisung zum 1.1.2019 für den Arbeitnehmer ohne große Auffälligkeit möglich, wenn zeitgleich wieder die paritätische Beitragszahlung in der Krankenversicherung stattfindet.

    Auf der einen Seite wäre dann eine Beitragsentlastung des Arbeitnehmers von ca. 0,5%, auf der anderen Seite eine Arbeitnehmerbeitragsanpassung von 0,15%.

    Für den Arbeitgeber würde dann die Belastung anstatt 0,5% auf 0,65%.

    Prinzipiell keine wesentlich höhere Belastung, zumal der Arbeitgeber bei 15% Zuschuss bis zu 10% aus umgewandelten Entgeltbeiträgen einspart (s.oben).

    Egal welche Partei die Abschaffung der Doppelverbeitragung vorschlägt:

    Fast alle Abgeordneten wollen eigentlich die Doppelverbeitragung abschaffen, außer vielleicht Jens Spahn. Sein Ziel ist engstirnig nur den Beitragssatz nicht zu erhöhen.

    Schaut man über den Tellerrand hinaus, dann:

    • haben die gesetzlichen Krankenkassen enorme Rücklagen, dies auch zu finanzieren
    • ist es auch im Sinne der Förderung der Eigenvorsorge.

    Der demographische Wandel (mehr Rentner und im Verhältnis immer weniger Erwerbstätige) macht es dringend erforderlich, dass neben der gesetzlichen Rente auch jeder Bürger eine zusätzliche Altersversorgung (betrieblich / privat) aufbaut.

    www.bAV-Experte.de

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