Aufpassen, wo man hintritt, schadet nie

Berufsunfähigkeit-Absicherung bei Unfallinvalidität

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Besser aufpassen, wo man hintritt, kann nichts schaden.

Eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung-z.B. Gruppenunfallversicherung nach §40 b Abs. 3 EStG ist da schon sinnvoll und kann vor den finanziellen Folgen schon helfen.

Intelligente Lösungen sind auch in Kombination mit der betrieblichen Altersversorgung-bAV- möglich.

www.bav-Experte.de

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Eine coole Werbung der Versicherer

Versicherungen werden oft als notwendiges Übel und stocksteif angesehen.

Es geht auch mit Humor. Eine Werbekampagne – mal etwas anders – kommt jetzt vom Verbraucherportal des Gesamtverband der Deutschen Versicherer…..

https://www.dieversicherer.de/versicherer

Hut ab. Eine Werbung, die auffällt.

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