Sachkundelehrgang Rentenberater –
Für Profis in der Beratung Altersversorgung, aber auch für Personalsachbearbeiter, HR-Berater, Steuerberater und bAV-Spezialisten
Wer in der betrieblichen Altersversorgung beraten möchte, braucht ein sehr umfangreiches Fachwissen.
Neben der Produktlandschaft in der klassischen Altersversorgung und einem umfangreichen Fachwissen in den Durchführungswegen
Pensionszusage
Unterstützungskasse
Pensionsfonds
Pensionskasse
Direktversicherung
sind auch die Rechtskreise „Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht wichtig.
Gerade in der Sozialversicherung – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – sollte jeder Berater das Knowhow besitzen.
Ein umfangreiches Fachwissen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Berater durch die Fortbildung zum „Rentenberater“. Die Fortbildung wird innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen, wobei der Präsenz-Unterricht ca. 3 Wochen umfasst.
Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Sachkundeprüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit zum Rentenberater zum späteren Zeitpunkt ggf. erfolgen kann.
Auch ohne das Tätigkeitsziel „Rentenberater nach RDG“ ist das Fachwissen eigentlich für jeden Berater dringend zu empfehlen, wenn es sich um die Themen:
Altersversorgung
Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeit
oder die Hinterbliebenenversorgung
geht.
Wie wichtig die Aus- und Fortbildung in diesem Feld ist, wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass diese Fortbildung zum Beispiel in Baden-Württemberg durch den ESF (Europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de ) unterstützt wird.
Wer am Sachkundelehrgang „Rentenberater“ aus Baden-Württemberg teilnimmt, erhält einen Zuschuss von bis zu 70 %.
Der nächste Sachkundelehrgang:
Inhalt:
Mit dem Besuch dieses Lehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater erbracht.
Gesetzliche Grundlagen
Die Sozialversicherung
Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung (Finanzierungs- & Versicherungslösungen heute und zukünftig)
Die Rentenberatung in der Praxis
Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
Der Rentenberater in der Praxis
Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung
Stuttgart, München (Oberhaching)
1. Präsenzwoche, München (Oberhaching)
04.02. -09.02.2019
2. Präsenzwoche, Stuttgart
11.03. – 16.03.2019
3. Präsenzwoche, Stuttgart
08.04. – 13.04.2019
Seminartag, München (Oberhaching)
14.05.2019
Mdl. Prüfung, München (Oberhaching)
15.05.2019
Das Musterland Baden-Württemberg zeigt hier Flagge und hat erkannt, wie wichtig die Bildung ist.
Einzelheiten über den Rentenberater erfahren Sie auf den Internetseiten von:
Stillstand ist Rückschritt – Weiterbildung wird immer wichtiger-und dies mit Zuschuss durch verschiedene staatliche Fördertöpfe
Wer heute berufstätig ist, sollte sich den veränderten Arbeitsbedingungen anpassen und beruflich weiterbilden.
Die einmal erworbenen Kenntnisse reichen nicht mehr aus. Digitalisierung bzw. digitale Transformation sind nicht nur Schlagworte, sondern ein fester Bestandteil.
Auch wer zur Generation 55-plus gehört sollte sich ebenso weiterbilden. Verschiedene Arbeitgeber bieten hierbei auch eine Unterstützung an.
Einzelne Arbeitgeber fürchten auf der einen Seite, dass fortbildungswillige Arbeitnehmer das Unternehmen nach der Fortbildung verlassen.
Auf der anderen Seite brauchen Unternehmen immer besser qualifizierte Arbeitskräfte.
Teilweise wird die Fortbildung von Mitarbeitern leider nach Sympathie zwischen Mitarbeiter und Führungskraft entschieden.
Wie wichtig die Fortbildung ist, wird Unternehmern und Führungskräfte dann deutlich, wenn man gezielt Fachkräfte sucht.
Wer als Arbeitgeber die Bildungsförderung nicht anbietet, wird mittel- und langfristig vom Bewerbermarkt abgestraft. Arbeitnehmer, die ihre Fortbildung alleine finanzieren und noch zusätzlich Urlaub nehmen müssen, werden sicherlich eine geringere Bindung an das Unternehmen haben.
Innovative Unternehmen, die eine Fortbildung aktiv betreiben, werden eine bessere Personalbindung erzielen. Hierzu zählt auch, dass ein Unternehmen bei der Auswahl von Fortbildungen den Arbeitnehmer unterstützt. Lippenbekenntnisse zu einer Fortbildungsunterstützung werden schnell erkannt.
Innerhalb von Unternehmen kann es sein, dass zwar die Unternehmensleitung eine aktive Bildungsförderung wünscht, allerdings die Leitungen der Fachbereiche auf einzelne Mitarbeiter nicht verzichten möchte. Hier wäre auch ein Budget je Einheit, das mindestens erfüllt werden müsste (z. B. Anzahl an Bildungs-Urlaubstagen) sinnvoll.
Innovative Unternehmen haben diese Problematik erkannt und leben die Fortbildung aktiv – bis in die einzelnen Abteilungen.
Staatliche Förderungen
Die staatlichen Förderungen sind sehr vielfältig. Neben dem Bildungszeiturlaub gibt es Zuschüsse von der Arbeitsagentur (viele einzelne Bedingungen) aber auch z. B. den ESF (europäischer Sozialfonds), der auch ohne Einkommensbegrenzung Zuschüsse bis zu 70 % gewährt.
Bildungszeitgesetz
Der zusätzlich bezahlte Urlaubsanspruch für den Bildungsurlaub ist vom Bundesland abhängig.
Baden-Württemberg – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Bayern – keine Landesgesetzliche Regelung
Berlin – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Brandenburg – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Bremen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Hamburg – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Hessen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Mecklenburg-Vorpommern – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Niedersachsen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Nordrhein-Westfalen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Rheinland-Pfalz – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Saarland – 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr (davon 3 Tage von der eigenen arbeitsfreien Zeit)
Sachsen – keine Landesgesetzliche Regelung
Sachsen-Anhalt – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Schleswig-Holstein – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Thüringen – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (gültig ab Januar 2016)
Damit der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, muss die Einrichtung anerkannt sein.
Die in Baden-Württemberg anerkannten Bildungseinrichtungen sind hier abrufbar
Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie auf dieser nternetseite unten.
Es gibt noch weitere Förderungen….
Neben dem Bildungszeitgesetz gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg auch den ESF (Europäischer Sozialfonds).
ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung
Arbeitnehmer erhalten bei anerkannten Bildungsträgern einen Zuschuss.
Wer unter 50 Jahre ist, erhält 30 %
Wer zu der Gruppe 50 Plus gehört, erhält 50 %.
Sofern der Antragsteller keine abgeschlossene Ausbildung hat, werden 70 % der Kosten übernommen.
Wichtig ist, dass die Bildungseinrichtung grundsätzliche Bedingungen einhält. Hierbei spiel es keine Rolle, wie hoch der Verdienst des Antragstellers ist.
Beispiel: Fortbildungen im Versicherungs- und Finanz- und Beratungsbereich:
Die DMA bietet unterschiedliche Fachkurse an, die bezuschusst werden. Ebenso sind diese Lehrgänge auch teilweise über das Campus-Institut buchbar (z. B. auch Sachkundelehrgang zum Rentenberater gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz).
Auch in anderen Branchen bestehen vielfältige Möglichkeiten die Fortbildung mit Zuschuss zu nutzen.
Zusätzlich Zuschussprogramm, z. B. in Baden-Württemberg
PROGRAMME DES FÖRDERBEREICHS WIRTSCHAFT
Anträge für die unten genannten Förderprogramme können bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.
Förderprogramm Fachkurse
ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung
Der Staat unterstützt die Fortbildung. Die Chance muss nur genutzt werden.
Innovative Unternehmen nutzen die Chancen durch eine gezielte Information der Beschäftigten und profitieren mittel- und langfristig von gut ausgebildeten Mitarbeitern.
Für die Personalgewinnung und Personalbindung sind Bildungsangebote eine ideale Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung, Gruppen-Unfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Vorsorgemodelle.
Die betriebliche Krankenversicherung ist für Arbeitgeber im Rahmen der Gesundheitsvorsorge eine Möglichkeit, die Arbeitnehmer stärker an den sich zu binden.
Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass seine Mitarbeiter schneller einen Termin beim Arzt erhalten und durch Check-Up-Pakete auch die Vorsorge des Mitarbeiters zu verbessern.
Letztendlich sinken oder verkürzen sich die Zeiten von Arbeitsunfähigkeit und nebenbei hat der Arbeitgeber ein weiteres soziales Instrument, seinen Mitarbeitern eine Besonderheit zu bieten.
Hierfür bieten die Anbieter spezielle Leistungspakete an, die der Arbeitgeber entweder zusätzlich zum Gehalt bezahlt oder der Arbeitnehmer selbst übernimmt.
Mitversicheurng von Familienangehörigen
Einzelne Anbieter berücksichtigen sogar auch die Mitversicherung der Familie und machen zu einem festgelegten Stichtag keine Risikoprüfung.
Beispiele Leistungspakete:
Sonderkonditionen beim Fitness-Studio, Kauf von Sportgeräten und Buchung eines Hotels
Termin-Service beim Facharzt
Einholung einer Zweitmeinung
Hilfe bei der Suche des passenden Facharztes
Check-Up für Mitarbeiter
Chefarztbehandlung im Krankenhaus
Ein- oder Zweibettzimmer
Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber profitiert hierdurch von einem modernen Gesundheitsmanagement zu Sonderkonditionen, wenn dies ein Betrieb für seine Mitarbeiter anbietet.
Durch dieses Angebot sind die Mitarbeiter um 23 Prozent weniger erschöpft und das gesamte Unternehmen die Fehlzeiten verringern sich um 14 Prozent. Dies wirkt sich auch positiv auf die Leistung aus (Quelle: i.FPM ‑ Studie „Mitarbeiterführung zwischen Hochleistung und Erschöpfung“ (Dezember 2013, S. 4) / Autoren: Prof. Dr. Heike Bruch und Sandra Kowalevsk).
Der Arbeitgeber unterstreicht hierdurch, wie er sich für die Gesundheit seiner Mitarbeiter einsetzt. Durch gezielte Qualitätskontrolle, die durch einzelne Anbieter ebenso angeboten werden, werden beispielsweise die Krankenhäuser ausgewählt.
Je nach Leistungspaket werden die Sonderkonditionen bereits ab 20 Mitarbeiter gewährt, wobei die Beiträge vom Leistungsumfang abhängig sind. Die Angebote beginnen bereits ab 5 Euro im Monat.
Beitragszahlung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – Beitragszahlung vom Netto oder vom Bruttogehalt?
Lange Zeit war unklar,
ob der Beitrag für eine betriebliche Krankenzusatzversicherung als Betriebsausgaben, anerkannt wird
der Beitrag im Rahmen der 44 Euro-Freigrenze pauschal versteuert werden kann
oder der Beitrag vom Nettogehalt finanziert werden muss.
BFH-Entscheidung am 12.09.2018
Am 12.9.2018 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Beiträge Sachlohn sein können.
Leitsatz des Urteiles: „Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der geleisteten Beiträge Sachbezug, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich Versicherungsschutz und keine Geldzahlung verlangen kann. Für den Sachbezug gilt die Freigrenze von 44 EUR/Monat.“
Im genannten Gerichtsentscheid hatte der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für die Mitarbeiter seines Unternehmens bei zwei Versicherungsgesellschaften eine Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen. Als Leistungen waren Vorsorgeuntersuchungen, stationäre Zusatzleistungen sowie Zahnersatz versichert.
Die monatlichen Beiträge für den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers A haben monatlichen Beiträge (36,42 EUR) betragen und sind somit unter der Freigrenze von 44 EUR nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG gelegen.
Das Finanzamt wollte den Beitrag als regulären Arbeitslohn versteuern (§19 EStG).
Im Urteil wurde klargestellt, dass nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG Sachbezüge – nicht Barlohn – nicht berücksichtigt werden, wenn die 44 Euo-Grenze nicht überschritten wird.
Allerdings: Bar- und Sachlohn sind nach dem Rechtsgrund des Zuflusses zu unterscheiden. Wenn der Arbeitnehmer die Sache selbst nur nutzen kann, liegen Sachbezüge vor, die unter die Freigrenzen-Regelung fallen.
für Arbeitgeber herrscht endlich Klarheit und somit auch die Möglichkeit, den Arbeitnehmern eine Zusatzleistung anzubieten.
Bei der Einrichtung einer betrieblichen Krankenversicherung sind jedoch einige arbeitsrechtliche und betriebswirtschaftliche Regelungen zu beachten, damit die Einhaltung weiterer gesetzlicher Regelungen berücksichtigt wird.
Hierzu zählen beispielsweise der Gleichbehandlungsgrundsatz und betriebswirtschaftlich passende Ablaufprozesse vor, während und nach der Einrichtung der betrieblichen Krankenversicherung.
Wichtig ist auch, dass es sich um eine Freigrenze handelt.
Die Entwicklung in der Pflege wird sich in den kommenden 17 Jahren zuspitzen. Neben der Steigerung der Pflegefälle um über 44 % werden auch die Preise für die Pflege steigen und der Pflege-Personalnotstand zunehmen.
Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es beim Pflegenotstand?
Bereits in 17 Jahren (2035) gibt es in Deutschland über 4 Mio. Pflegefälle.
Derzeit gibt es 244.000 Altenpfleger und 228.700 Altenpflegehelfer.
Die Pflegehelfer haben nur eine ein- bis zweijährige Berufsausbildung absolviert.
Altenpfleger müssen eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Sie unterstützen die Senioren unter anderem beim Ankleiden, Essen oder durch das Bereitstellen kultureller Angebote. Bis 2035 – also in 17 Jahren – sind rund 44 % mehr Pflegekräfte notwendig.
Der zunehmende Personalmangel wird dazu führen, dass so manche Pflegeeinrichtung zwar von Pflegeanfragen überrannt wird, allerdings aufgrund des fehlenden Personals nicht betreuen kann.
Angebot und Nachfrage im Pflegebereich
Die Folgen für zu pflegende Menschen und Pflegekräfte
Wenn Pflegekräfte das Nadelöhr in der Pflege noch stärker wie heute werden, dann werden auch die Gehälter der Pflegekräfte eine Rolle spielen und somit die Höhe der Pflegekosten beeinflussen.
Entlastung der Pflegekräfte durch Digitalisierung
Zwar gibt es bereits heute schon die Möglichkeit computerunterstützt die Pflegekräfte zu entlasten, allerdings nur in einigen Teilbereichen.
Beispiel: Wird die Windel feucht oder beschmutzt, kann das Pflegepersonal über eine Kurznachricht informiert werden.
Allerdings wird die Komplett-Pflege durch Roboter wohl kaum möglich sein, denn der Mensch möchte sich nicht unbedingt von einem Roboter pflegen lassen.
Entlastung bei der Dokumentation
Eine weitere Digitalisierungsmöglichkeit besteht bei der aufwendigen Dokumentationspflicht. Derzeit wird entweder manuell oder mit Hilfe des PCs die Dokumentation durchgeführt.
Entsprechende Apps könnten das Pflegepersonal entlasten, so dass mehr Zeit für die eigentliche Pflege übrig wäre oder die Pfleger in der gleichen Zeit mehr Pflegefälle betreuen könnten.
Das deutsche Gesundheitssystem und die Pflegevorsorge
Das deutsche Gesundheitssystem gehört Dank des Wettbewerbs, den es durch das duale System (gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung) gibt, zu einem der besten Gesundheitssysteme weltweit.
Würde es keine private Krankenversicherung geben, dann könnten die Leistungen „kraft Gesetz“ in der gesetzlichen Krankenkasse schneller eingeschränkt werden.
Dies gilt im Übrigen auch in der Pflegeversicherung.
Die Auswirkungen durch den demografischen Wandel
Die Zukunft der Pflege zeigt allerdings deutlich auf, dass der demographische Wandel (immer mehr ältere Menschen und immer weniger junge Menschen als Folge der geringen Geburtenrate von 1,5 Kinder pro Frau) die zusätzliche Eigenvorsorge notwendig ist.
Dies gilt nicht nur in der Altersversorgung und Krankenversicherung, sondern auch in der Pflegeversicherung.
Neben der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung fördert der Staat die Pflegezusatzversicherung mit einer Zulage. Da die Pflege für viele Menschen nicht im Blickfeld ist, wird die Pflegezusatzversicherung noch zu wenig genutzt.
Wer die private Pflegevorsorge nicht nutzt, wird oft in der Regel die Pflegeeinrichtungen nutzen müssen, die den günstigsten Preis haben.
Aufgrund der Personalentwicklung in der Pflege werden die Pflegeheime mit der besseren Bezahlung auch mehr Personal und wahrscheinlich auch besser geschultes Personal anbieten können.
Dies sollte jedem Versicherten bewusst sein. Die Eigenvorsorge mit einer Pflegezusatzversicherung sollte deshalb von jedem einzelnen Versicherten aktiv verbessert werden.
Vergleich private Pflegezusatzversicherungen
Bei der Pflegezusatzversicherung gibt es zwei Hauptunterscheidungen:
Pflegevorsorge mit Zuschuss vom Staat:
Hier wird eine Zulage gezahlt und eine Mindestleistung als Voraussetzung vorgegeben.
Die Leistungen können jedoch zwischen den einzelnen Anbietern höher sein. Für diese „ergänzende Pflegeversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, allerdings eine Wartezeit
Die Leistung wird bei vollstationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege durch Berufspflegekräfte bzw. häuslicher Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen erstattet.
Zusätzliche private Pflegevorsorge durch ergänzende Pflegeversicherung:
Hier erfolgt in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Der Leistungsumfang zwischen den einzelnen Anbietern ist teilweisen gravierend.
Bei einem Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass:
bereits ab der „Pflegegrad 1“ Leistungen fällig werden. So manches Angebot leistet erst ab „Pflegegrad 2“.
die Leistungen bei vollstationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege durch Berufspflegekräfte bzw. häuslicher Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen vergütet werden.
Der Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung unterscheidet sich hierdurch erheblich.
Bei dem Beitragsvergleich sollte nicht nur der heutige Beitrag im Blickfeld sein, sondern auch auf mögliche Beitragsentwicklungen geachtet werden. So gibt es in der Pflegeversicherung zum einen Versicherungs-Aktiengesellschaften und auch Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
Aktiengesellschaften müssen von Natur aus darauf achten, dass sie einen Gewinn für die Eigentümer – Aktionäre – erwirtschaften. Versicherungsvereine müssen zwar auch betriebswirtschaftlich orientiert denken, allerdings sind die Eigentümer des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Mitglieder. Und Mitglieder sind letztendlich die Kunden. Ein langfristiger Beitragsvergleich ist für den Kunden letztendlich sehr schwer.
Da die privaten Pflegeversicherungen in der Regel zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gehören, ist der map-report (Internetlink zu Handelsblatt) sicherlich eine Orientierungsmöglichkeit beim Vergleich von privaten Pflegeversicherungen.
Weitere staatliche Förderung in der Pflegevorsorge dringend notwendig
Die staatliche Förderung der Pflegevorsorge befindet sich derzeit noch in den Kinderschuhen.
Integration in der betrieblichen Vorsorge dringend notwendig
Bisher ist die Pflegevorsorge weder in dem Leistungsumfang der betrieblichen Altersversorgung integriert, noch darüber hinaus steuerlich für Betriebe möglich.
Zwar ist der Begriff „Invalidität“ im Betriebsrentengesetz vorhanden, allerdings ist die Unterscheidung zum Begriff „Pflege“ gravierend. Berufsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff Pflege.
In der betrieblichen Altersversorgung können gemäß §1 BetrAVG Altersleistungen, Invaliditätsleistungen, Hinterbliebenenleistungen,
jeweils in Form von Renten- oder Kapitalleistungen. Nicht abgedeckt werden können Pflegeleistungen und Krankheitsleistungen. Für solche Zusagen gelten die Schutzbestimmungen und die steuerlichen Vorteile des Gesetzes nicht.
Ebenso sollten die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Förderungen für die betriebliche Pflegeversicherung angepasst werden, so dass die Motivation für die Pflegevorsorge verbessert wird.
Notwendige Verbesserungen für die Pflegekräfte
Der Pflegeberuf steht bei vielen jüngeren Menschen nicht auf der Berufs-Wunschliste an erster Stelle. Multi-Media, Webdesign & Co. führen bei den Berufsbildern.
Aus persönlichen Gründen (z. B. familiäres Umfeld, Pflegefall in der Familie, Beruf der Eltern) kann dies im Einzelfall jedoch anders sein.
Von Natur aus möchten junge Menschen auch lieber als Kunden lieber junge Menschen betreuen. Dies erschwert die Besetzung von Ausbildungsstellen zusätzlich, verstärkt auch noch durch eine geringere Anzahl von Schulabgängern.
Berücksichtigt man jedoch den demografischen Wandel bei den Zukunftschancen, dann müssten Berufe mit „Dienst um die Älteren“ ganz vorne stehen.
Verbesserung der Vergütung
Der demografische Wandel macht eine Anpassung der Gehälter dringend erforderlich. Dies gilt insbesondere für private Pflegeeinrichtungen, zu denen auch die Diakonie, Caritas und andere private Arbeitgeber gehören.
Die Bezahlung ist stark von der Region abhängig. Während in den alten Bundesländern Pflegekräfte durchschnittlich 2.621 € Brutto verdienen, wird in
Sachsen: 2.050 Euro
Sachsen-Anhalt: 1.930 Euro
Brutto gezahlt.
Aufgrund des heutigen Personalmangels und dem drastisch wachsenden Personalbedarf werden Pflegeberufe in den kommenden Jahren besser bezahlt werden müssen. Ansonsten wird die Personalfindung und Personalbindung bei Pflegekräften erheblich schwieriger werden.
Verbesserung Vorsorge-Angebot für Pflegekräfte
Die Verbesserung des Vorsorgeangebots für Pflegekräfte könnte die Besetzung der offenen Stellen in der Pflege erheblich verbessern. Letztendlich sind bei den Pflegekräften ein hoher Anteil ab 50 bereits berufsunfähig oder haben erhebliche Fehlzeiten durch Krankheit.
Hier sollten Arbeitgeber durch gezielt Aktivitäten ihre Pflegekräfte durch folgende Maßnahmen unterstützen.
Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bietet seit 1.1.2018 zusätzliche Förderungen an, die für die Pflegekräfte sehr attraktiv sein können.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber diese Möglichkeiten erkennt und auch aktiv umsetzt.
Intelligente und nachhaltige Arbeitgeber nutzen die betriebliche Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter und sichern somit die langfristige Unternehmensgrundlage.
Bei entsprechender Gestaltung kann die Förderung auch kostenneutral gestaltet werden. Auch eine zusätzliche direkte Lohnsteuerrückzahlung an den Arbeitgeber (30 % durch das Betriebsstättenfinanzamt) sind möglich; und dies neben der Absetzung der tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben (s. §100 EStG).
Hierbei sind eine Reihe von speziellen Gegebenheiten bei den Pflegeberufen zu berücksichtigen. Hilfreich sind im Übrigen nicht nur die Steuerberater, sondern insbesondere auch die Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH).
Grund: Der Steuerberater ist in dem Rechtskreis „Steuern“ ein Spezialist bei den Steuern. Der Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung kennt die Rechtskreise, die in der betrieblichen Altersversorgung zu beachten und hat auch den betriebswirtschaftlichen Blick. Zu den Rechtskreisen in der betrieblichen Altersversorgung gehören:
Arbeitsrecht
Steuerrecht
Sozialversicherung
Finanzen
Bilanzen
Jahresabschluss
und betriebliche Sichtweise.
Der Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) lernt in seinem Fachstudium alle Einflussfaktoren in der betrieblichen Altersversorgung und gehört somit zu den absoluten Fachleuten, wenn es um die betriebliche Altersversorgung (bAV) geht.
Neben den Betriebswirten für bAV gibt es noch eine ganze Reihe von Berufsbezeichnungen, die nicht gesetzlich geschützt sind und oft entweder selbst vergeben werden und im besten Fall durch Seminare (Zeitumfang meistens 3-15 Tage) begleitet werden.
Gesundheitsförderung für Pflegekräfte
Die Krankheitszeit bei Pflegekräften ist überdurchschnittlich hoch. Die Gründe sind vielfältig, z. B.:
fehlende Fortbildung
Nichtanwendung von Kinästhetik durch den Alltagsstress oder durch fehlende Fortbildungsseminare (Erinnerungsfunktion)
Psychische Erkrankungen aufgrund fehlender Fortbildungen
Hilfreich können hier spezielle Arbeitgeberangebote sein, die z. B. von CareLutions – Internetseite hier klicken – angeboten werden.
Ziele sind hierbei:
Verringerung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
Mitarbeiterbindung
durch individuelle Maßnahmen.
Einen weiteren Ansatz bietet ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz mit umfangreichen Service z. B. die „Wir für Gesundheit GmbH“ – Internetseite hier klicken.
Die Möglichkeiten der besseren Versorgung von Pflegekräften sind umfangreich und sollten in einem persönlichen Arbeitgeber-Gespräch individuell abgestimmt werden.
Wer als Arbeitgeber mittel- und langfristig im Pflegebereich erfolgreich sein will, muss bereits heute aktiv werden.
Nicht zu unterschätzen ist auch, dass Verbraucher inzwischen auf ein nachhaltiges Angebot achten. Hierzu gehört auch, dass ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter vorsorgt.
Letztendlich gewinnt der Arbeitgeber durch oben beschriebene Maßnahmen auch durch:
kürzere Ausfallzeiten der Mitarbeiter
geringere Fluktuation. Die Fluktuationskosten werden von vielen Arbeitgebern erheblich unterschätzt. Dies betragen je nach Stelle zwischen 140 – 280 % eines Jahresgehalts, wenn man hierbei auch die geringeren Produktivzeiten bei ausscheidenden Mitarbeitern (Phase der inneren Kündigung) und den Aufwand für die Personalsuche und Personalauswahl berücksichtigt. Von Jahr zu Jahr wird die Personalfindung im Pflegebereich schwieriger.
geringere Arbeitgeber-Abgaben,
Zusatzangebote für Pflegefälle und deren Familienangehörige durch Pflegeeinrichtungen
Neben der eigentlichen Pflege sollten Pflegeeinrichtungen für zu pflegende Menschen auch Zusatzleistungen durch ein Netzwerk anbieten. Dies erleichtert nicht nur die Pflegeverwaltung, sondern verhindert auch Komplikationen, die sonst entstehen können.
Zu pflegende Menschen benötigen neben der Pflege (ambulant oder auch stationär) in vielen anderen Bereichen eine Unterstützung.
Wenn Angehörige dies übernehmen können, dann ist dies sicherlich hilfreich.
Allerdings wohnen nicht immer Angehörige direkt in der Nähe oder sind selbst nicht in der Lage bestimmte Tätigkeiten zu übernehmen.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass Pflegeeinrichtungen ein Netzwerk von verschiedenen Bereichen haben. Hierzu folgende Beispiele:
Übernahme von privater Büroleistung durch sogenannte Privatbüros.
Diese Büros übernehmen z. B.
die Einreichung von Rechnung bei der Krankenversicherung und der Beihilfe sowie die Überwachung der Zahlungen
Teilnahme an Eigentumsversammlung bei Wohneigentum
Behörden-Schriftwechsel
Vorbereitung der Unterlagen für den Steuerberater
Behördengänge
Behördenschriftwechsel
Beantragung bzw. Verlängerung von Schwerbehindertenausweis
Zusammenstellung der Dokumentation in einem Notfallordner (Link: www.notfallordner-vorsorgeordner.de ). Hierbei sind – je nach früherer Tätigkeit der zu pflegenden Person unterschiedliche Punkte zu beachten.
etc.
Betreuungsverein, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht
Vermögensverwalter
Bestattungsunternehmen
Podologe – medizinische Fußpflege
Dieser Artikel wurde vom gemeinnützigen Verein – Forum-55plus.de – für die Internetseiten
erstellt. Hieran waren unterschiedliche Fachleute aus der Pflege, Versicherungsbranche und betrieblichen Altersversorgung sowie Büromanagement ehrenamtlich beteiligt.
Weitere Informationen über den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de e.V. erhalten Sie auf der Internetseite.
Gerne dürfen Sie diesen Artikel teilen oder auch auf Ihrer Internetseite bzw. anderen Publikation veröffentlichen. Voraussetzung –> Bitte geben Sie hierbei als Quelle den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de an. Bei der Veröffentlichung bitten wir Sie jedoch uns per E-Mail zu informieren –
Drei von vier Beschäftigte machen Dienst nach Vorschrift. So mancher Unternehmer hat noch nicht erkannt, dass das Personal heute die Mangelware darstellt und eine erhebliche Gefahr einer zukünftigen Insolvenz besteht.
Die Gründe sind vielfältig…. oft sind es die Kleinigkeiten. Gründe sind z.B.
1. Fehlendes authentisches Verhalten sowie nicht zuhören können von Führungskräften
2. Streit innerhalb von Organisationseinheiten und somit Ablenkung vom wirklichen Ziel der Tätigkeit. Meist wird dies durch zwischenmenschlichen Beziehungen verursacht und dann auf betriebliche Probleme übertragen. Dies ist vermeidbar, wenn die wesentliche Gesprächsebene auf der „Erwachsenenebene“ konzentriert bleibt (Modell der Transaktionsebene).
3. fehlende Unterstützung, auch bei der Mitarbeitervorsorge in
der betrieblichen Vorsorge (bAV, bKV, Gesundheitsvorsorge,
Fortbildung).
Gerade Punkt 3 ist für die langfristige Personalbindung wichtig.
HR-Berater kennen aus dem Personalmarketing dieses Problem (Lebenszyklus im Personal). Der Begriff stammt aus dem Produktmarketing und ist auch auf Personal übertragbar.
Der Lebenszyklus bei Produkten ist demnach in 4 Phasen unterteilt:
Einführungsphase
Wachstumsphase
Reife/-SättigungsphaseRückgangs
Degenerationsphase.
Beim Personal können diese einzelnen Phasen wie folgt umschrieben werden:
Einführungsphase: Personalsuche, Personalauswahl, Einstellung, Einarbeitung (Probezeit bzw. Befristung)
Wachstumsphase: Der Mitarbeiter ist motiviert
Reife-/Sättigungsphase
Degenerationsphase
Sinnvoll ist bereits in der Wachstumsphase die betriebliche Förderung durch ein Stufenmodell einzusetzen.
Beispiele:
Arbeitgeberzuschuss zu der betrieblichen Altersversorgung (Höhe nach Beschäftigungsdauer)
Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung
Betriebliche Krankenversicherung
Gesundheitsförderprogramm
Fortbildungen
Diese Förderungen sollten zwischen der Wachstumsphase und Degenerationsphase aufgeteilt werden.
Natürlich ist der Mensch kein lebloses Produkt und unterliegt auch betrieblichen und betriebsexternen Einflüssen. Hilfreich kann hier auch die Fortbildung in der Psychologie sein (Transaktionsanalyse, Literaturempfehlung: „Ich bin o.k.-Du bist o.k. “ von Thomas A.Harris).
In vielen Bundesländern kann dies auf den Anspruch auf Bildungszeiturlaub angerechnet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil bei innovativen Unternehmen bei der Personalführung ist heute jedoch die betriebliche Altersversorgung.
Dies spielt bei der Personalsuche und auch bei der Mitarbeiterbindung eine zunehmende Rolle, wobei hier der passende Mix – je nach Unternehmen – entwickelt werden muss.
#Steve #Jobs war ein sehr innovativer Mann, der auch wusste, welche Produkte und welches Know-how er zukaufen musste.
Beispiel aus den Anfängen: Die #Computermaus wurde 1963 entwickelt (Prototyp). #Apple kaufte die Weiterentwicklung für 1.000 USD.
Die grafische Benutzeroberfläche und Bedienung mit der Maus (Lisa ca 1983/84) und danach #Mac war genial.
DOS bei #IBM war mittelfristig out. IBM hatte den Markt verschlafen.
Ebenso hatte Microsoft hierdurch eine ähnliche Erfolgsgeschichte mit #Windows und im Computerbereich IBM den Run abgelaufen.
Die Neue Produktreihe #Smartphone und #iPod, und auch #iPad hatten die Welt verändert.
Und Handyunternehmen wie #Hagenut und #Nokia hatten auch den Markt verpennt.
Die Ursachen:
Unternehmen mit hierarchischer Führung und zu engen Rahmenbedingungen, keine Innovation – kein Querdenken.
Und Kopf in den Sand führt zu Stillstand —> Stillstand in alten Bahnen ist Rückschritt.
Jedes Unternehmen muss auch #Innovation und #Querdenker zulassen und gute Mitarbeiter finden und binden.
Besonders gilt dies auch bei KMU-Unternehmen (Kleinunternehmen und Mittelunternehmen), wobei diese Unternehmen oft vom Chef geführt werden und oft der Chef-Mono-Erfolg vom Chef alleine abhängt.
Wächst ein Unternehmen, dann muss der Chef auch Entscheidungen lernen zu delegieren. Schafft er das, dann kann er die Synergie nutzen.
So gibt es mehrere Stufen, die von der Branche und der Mitarbeiteranzahl abhängen. Gedanken sollte der Chef sich grundsätzlich immer auch über Mitarbeiterförderungen – auch die Förderung durch betriebliche Vorsorgemöglichkeiten machen (zB betriebliche Altersversorgung, Krankenversicherung, betriebliche Pflegevorsorge für Mitarbeiter und deren Eltern, Gruppen-Unfallversicherung). Darüber hinaus gibt es vielfältige Chancen, Mitarbeiter zu binden und zu fördern.
Organisatorisch und strukturell sollte ein Chef bei folgenden Betriebsgrößen aktiv nachdenken:
Ab 20 Mitarbeiter
30-35 Mitarbeiter
50 Mutarbeiter
250 Mitarbeiter
1.000 Mitarbeiter
Die Möglichkeiten für Unternehmen sind vielfältig, wenn ein Unternehmen das will.
Es gibt viele Möglichkeiten, gute Mitarbeiter zu fördern, zu finden und zu binden.
Der Blumenstrauß des Arbeitgebers kann sehr vielfältig sein.
Allerdings sollte ein Entscheider hierzu auch externe Berater nutzen um neue Instrumente im Rahmen einer Analyse zu finden.