Einkommensbeschneidung der Vermittler durch Provisionsdeckelung
Das Bundesfinanzministerium hat seinen Evaluierungsbericht zum LVRG samt Maßnahmenplan an den Finanzausschuss des Bundestages übergeben.
Der Vertrieb ist darin ein großer Themenblock.
Vorgerechnet wird, wie sich die Abschlusskosten verändert haben und warum dennoch ein Provisionsdeckel nötig sei.
Ein pauschaler Provisionsdeckel wird letztendlich dazu führen, dass der Vertrieb weiter ausblutet.
Gerade in der Altersversorgung – insbesondere betrieblichen Altersversorgung – ist das notwendige Know-how heute wesentlich umfangreicher, als vor 2005.
Die nachgelagerte Besteuerung der Renten ist erklärungsbedürftig.
Fachwissen über:
- gesetzliche Rente/Beamtenversirgung
- private Rentenversicherung
- geförderte Rentenprodukte, zB Riesterrente, Rüruprente
- und in der betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen bAV-Welt 1
- Direktversicherung,
- Pensionskasse,
- Pensionsfonds,
- Pensionszusage,
- Unterstützungskasse,
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
sowie den entsprechenden Rechtskreisen
- Arbeitsrecht,
- Steuerrecht,
- Sozialversicherung,
- Versicherungsrecht,
- Erbrecht und Erbschaftsteuer)
Die Komplexität (Analyse, Auswahl der richtigen Produkte, laufende Betreuung) erfordern heute wesentlich mehr Zeitaufwand pro Kunde.
Nun könnte man dazu geneigt sein, auf Honorarberatung umzusteigen.
Konsequenz ist, dass dann die Personen in der Mittelschicht und besonders auch in der unteren Einkommensgruppe sich die Honorarberatung nicht leisten können.
Daraus folgt, dass die Versorgung bei Arbeitnehmern erheblich an Qualität verliert.
Gerade erst hat der Gesetzgeber durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zur weiteren Komplexität beigetragen und will die Altersversorgung stärken.
Durch eine gesetzliche Provisionsmaximierung wird die Beratungsqualität in keiner Weise gefördert.
Beratung & Abschluss an 1 Termin war gestern.
Heute sind im mehrere Termine für eine ordentliche Beratung notwendig.
Und wenn es um die bAV geht, dann sind zusätzlich Beratungen beim Arbeitgeber notwendig.
Hierzu zählt beim Arbeitgeber:
- betriebswirtschaftliche Betrachtung
- Berechnung der SV-Ersparnis
- Berücksichtigung der Fluktuationsquote
- lfd. Betreuung (Anpassung bei Personeller Veränderung oder der persönlichen Verhältnisse des AN)
Wenn der Gesetzgeber schon immer wieder komplexere Sachverhalte und Förderungen schafft, dann kann er nicht gleichzeitig oder anschließend die Provisionen weiter reduzieren.
Letztendlich verschlechtert dies dann auch die Beratungsqualität (weniger Beratungsaufwand, weniger Fortbildung und hierdurch dann wieder gleiches Einkommen.
Darunter leiden tut der „kleine Mann“ und der Durchschnittsverdiener.
Werner Hoffmann
Festnetz: (07156) 967-1900
Smartphone: (0177) 27 166 97
- Versicherungskaufmann
- Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
- Generationenberater (IHK)
- Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)
- Marketingfkfm. (AKAD)
Fachautor: