Gesamtverband für Anpassung der Garantierente für Neuverträge

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und #Garantierente in Zusammenhang mit dem #Niedrigzins

Die Überlegungen des #GdV sind völlig richtig (Reduzierung der verbandseinheitlichen Rentengarantie

(s. https://www.lbav.de/gdv-will-80-prozent/ )

Zum Schmunzeln ist, dass der Verband die Überlegungen aus diesen blog aufgreift, die im letzten Jahr genannt wurden.

Zitat von mir v. 23.4.2019:
„…. Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, wenn eine prozentuale Garantie in allen Durchführungswegen (in der bisherigen bAV sowie dem Sozialpartnermodell) eingeführt wird.

So könnte man durchaus auch als Garantieleistung einen Betrag festlegen, der sich aus dem durchschnittlichen Nettoaufwand oder leicht darüber ergibt.

Wenn in der bisherigen bAV-Welt eine Garantie von beispielsweise 75 % gesetzlich festgeschrieben würde, dann ist die Garantie trotzdem über dem Nettoaufwand des Arbeitnehmers (in der Entgeltumwandlung, bzw. bei der arbeitgeberfinanzierten bAV über dem „fiktiven Nettogehalt“, wenn der Arbeitgeber die bAV als Gehalt auszahlen würde).

Für die Kapitalanlage würde dies bedeuten, dass eine höhere Renditechance besteht……..“

Gesamtartikel aus diesem Blog v. 23.4.2019

http://blog.bav-versorgung.de/betriebliche-altersversorgung-garantie-oder-keine-garantie/

Schön ist, dass sich nun endlich etwas tut.
Wichtig ist, dass in der bAV auch der Gesetzgeber Anpassungen vornimmt und das Arbeitsrecht konform geht.


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