Vermögenswirksame Leistungen (VL) in Bausparen, Fonds, Sparbuch oder in die betriebliche Altersversorgung anlegen?
Wer die Wahl hat, hat die Qual. Lange Zeit wurden die VL in Bausparen, Fonds oder teilweise in Sparverträge angelegt.
Bei alten Bausparverträgen hab es ja immerhin oft 3% Verzinsung und – wenn das Darlehen nicht in Anspruch genommen wurde – einen Bonus von bis zu 1,5% zusätzlich, also bis zu 4,5 %.
Je nach Bausparsumme verlangen die Bausparkassen eine Mindestbausparsumme zwischen 16.000 und 25.000 Euro.
Bausparen ist grundsätzlich eine interessante Sparmethode, wenn man später Geld für Wohneigentum benötigt. Allerdings ist die Anlage der VL nicht besonders interessant, da der VL-Sparbeitrag dem Bruttoeinkommen zugeschlagen wird.
Hierfür sind dann Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aufzuwenden.
Werden die VL für die betriebliche Altersversorgung genutzt (zB Direktversicherung), dann werden für die VL keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Im Gegenteil: Ab 1.1.2019 muss der Arbeitgeber mind. 15% als Zuschuss dazu bezahlen (§1aAbs. 1a BetrAVG). Viele Arbeitgeber bezahlen sogar 20 % oder 25% dazu.
Das nachfolgende Beispiel macht die Auswirkung deutlich:
Arbeitnehmer, ev. Steuerklasse III, 1 Kind, Bruttoeinkommen: 3.000 Euro
Die Gehaltsberechnung:
- Anlage in Bausparen, Fonds, Sparbuch
Bruttogehalt: 3.000
+ VL: 40 Euro
Gesamtbrutto: 3.040 EUR
abzüglich
Sozialversicherungsbeiträge: 619,40 EUR
Steuern: 195,16 EUR
VL-Anlage 40 EUR
Netto: 2.185,44 EUR
- Berechnung VL-Anlage in betrieblicher Altersversorgung:
Bruttogehalt: 3.000
+ VL: 40 Euro
Gesamtbrutto: 3.000 EUR
abzüglich
Sozialversicherungsbeiträge: 611,25 EUR
Steuern: 186,50 EUR
VL-Anlage 40 EUR
Netto: 2.202,25 EUR
Ergebnis:
Legt der o.g. Arbeitnehmer in einem Bausparvertrag, Fonds oder Sparbuch an, dann erhält er Netto 16,81 Euro weniger, als wenn er die VL in der betrieblichen Altersversorgung anlegt.
Für 40 Euro Geldanlage muss der Arbeitnehmer somit 56,81 Euro aufwenden.
Betrachtet man die Rendite dieser VL-Anlage in Bausparen, dann ist diese sogar mit Minusverzinsung.
Weitere Informationen hierzu sind in der Leseprobe des bAV-Leitfaden.de
Link–> https://bav-leitfaden.de/content/leseprobe-bav-leitfaden/
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