Intelligente Unternehmensvorsorge – Fachtagung Demografie in Koblenz

 

„Das Unternehmen zukunftsfest machen:

Die Herausforderung der Demografie als Chance nutzen“ ist das Thema eines Fachtags an der Hochschule Koblenz in Kooperation mit dem Oberhachinger CAMPUS INSTITUTfür Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG. Die Veranstaltungfindet statt am 30. Januar 2019, ab 10:30 Uhr, im Audimax der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1 in 56075 Koblenz. Die Themen reichen von Unternehmensnachfolge im Mittelstandüber Arbeitnehmergewinnung bis hin zum Vermögenserhalt beim Generationenwechsel. Zu den Referenten gehören unter anderem Prof. Dr. Steffen Kröhnert (Hochschule Koblenz), Dr. Andreas Fromm, Fachanwalt für Steuerrecht (Kanzlei FROMM, Koblenz), Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge Management GmbH sowie Karl-Heinz Weber, Bereichsleiter Firmenkunden und Private Banking, stellv. Vorstandsmitglied Sparkasse Koblenz. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.hs-koblenz.de/fachtag-demografie

 

Kontakt:

CAMPUS INSTITUT für PersonalentwicklungHochschule Koblenz

und Finanzwirtschaft AGFachbereich Sozialwissenschaften

Keltenring 11Konrad-Zuse-Straße 1

82041 Oberhaching 56075 Koblenz

Telefon: 089 62 83 38 21Telefon: 0261 95 28 230

www.campus-institut.de

Eine Empfehlung von

www.bav-Experte.de

und

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Demografie Chancen und Auswirkungen – Geburtenrate wieder leicht rückläufig

Demografie-Chancen, Auswirkung und Risiken

Der demografische Wandel (Zunahme der älteren Generation im Vergleich zu jüngeren Menschen) beeinflusst die Entwicklung unterschiedlicher Bereiche.

Wären 2,1 Kinder je Frau vorhanden, würde sich das Verhältnis „ältere zu jüngere Menschen“ nicht verändern.

Mittel- und langfristig führt eine geringere Geburtenrate zu einem Rückgang der Bevölkerung.

Während heute in Deutschland rund 45 Mio. Erwerbstätige vorhanden sind, werden es in 30 Jahren nur noch 32 Mio. sein.

Bereits heute ist der Fachkräftemandel deutlich zu spüren, wobei dies erst der Anfang ist.

Unternehmen sind gut beraten, vorhandenes Personal mit intelligenten Förderprogrammen zu binden und in der Personalsuche neue Wege zu gehen.

Neben der aktiven Personalbindung durch

  • betriebliche Altersversorgung
  • betriebliche Krankenversicherung
  • betriebliche Gesundheitsmaßnahmen
  • Förderung von Fortbildung (beruflich und auch für private Bereiche)

sind in der Personalsuche auch beispielsweise folgende Möglichkeiten ins Auge zu fassen:

  • Prämienzahlung bei Personalvermittlung durch Mitarbeiter
  • Festlegung von Ausbildungsbotschafter (Azubi sucht Azubi durch Teilnahme des Azubis an Schulveranstaltungen, um für die Ausbildung zu werben)
  • Erfolgreiche Personalvermittlung durch Mitarbeiter gehört auch heute noch zu den erfolgreichen Wegen.

Neben der Gewinnung von Mitarbeitern wird in den kommenden Jahren auch die Anzahl der Unternehmen deutlich sinken.

Von derzeit 3,5 Mio. Arbeitgebern werden in 25 Jahren noch 2,5 Mio. Vorhanden sein.

Viele Klein- und Mittelbetriebe haben bisher noch keine Nachfolgeregelung.

Und oft fehlt der familiäre Nachwuchs bzw. haben die Kinder kein Interesse, das Unternehmen weiterzuführen.

Ebenso wird es für viele Unternehmer in Zukunft schwieriger ein Unternehmen zu verkaufen. Angebot und Nachfrage regelt letztendlich den Preis und das Interesse.

Und wenn der Unternehmensverkaufspreis die Altersversorgung ausmacht, dann kann diese Kalkulation daneben gehen.

Unternehmer sollten deshalb bereits ab 55 – allerspätestens mit 58 – sich aktiv über die Nachfolgeregelung Gedanken machen und im Vorfeld ein gutes Personalmarketing betreiben.

Denn das Personal bildet auch die Grundlage des Unternehmenswertes.

Eine Ergänzung zum Themenbereich Demografie finden Sie auch im Blog

http://blog.forum-55plus.de/index.php/2018/11/02/demografischer-wandel-folgen-und-chancen/

www.bAV-Experte.de

Festnetz: 07156 9671900

Notfallvorsorge für Unternehmer

www.notfallordner-Unternehmer.de

Einkommensbeschneidung der Vermittler durch Provisionsdeckelung

Einkommensbeschneidung der Vermittler durch Provisionsdeckelung

Das Bundesfinanzministerium hat seinen Evaluierungsbericht zum LVRG samt Maßnahmenplan an den Finanzausschuss des Bundestages übergeben.

Der Vertrieb ist darin ein großer Themenblock.

Vorgerechnet wird, wie sich die Abschlusskosten verändert haben und warum dennoch ein Provisionsdeckel nötig sei.

Ein pauschaler Provisionsdeckel wird letztendlich dazu führen, dass der Vertrieb weiter ausblutet.

Gerade in der Altersversorgung – insbesondere betrieblichen Altersversorgung – ist das notwendige Know-how heute wesentlich umfangreicher, als vor 2005.

Die nachgelagerte Besteuerung der Renten ist erklärungsbedürftig.

Fachwissen über:

  • gesetzliche Rente/Beamtenversirgung
  • private Rentenversicherung
  • geförderte Rentenprodukte, zB Riesterrente, Rüruprente
  • und in der betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen bAV-Welt 1
  • Direktversicherung,
  • Pensionskasse,
  • Pensionsfonds,
  • Pensionszusage,
  • Unterstützungskasse,
  • und in der bAV-Welt 2
    • Direktversicherung
      Pensionskasse
      Pensionsfonds

    sowie den entsprechenden Rechtskreisen

    • Arbeitsrecht,
    • Steuerrecht,
    • Sozialversicherung,
    • Versicherungsrecht,
    • Erbrecht und Erbschaftsteuer)
  • machen nicht nur eine Ausbildung, sondern laufende Fortbildung erforderlich.
  • Die Komplexität (Analyse, Auswahl der richtigen Produkte, laufende Betreuung) erfordern heute wesentlich mehr Zeitaufwand pro Kunde.

    Nun könnte man dazu geneigt sein, auf Honorarberatung umzusteigen.

    Konsequenz ist, dass dann die Personen in der Mittelschicht und besonders auch in der unteren Einkommensgruppe sich die Honorarberatung nicht leisten können.

    Daraus folgt, dass die Versorgung bei Arbeitnehmern erheblich an Qualität verliert.

    Gerade erst hat der Gesetzgeber durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zur weiteren Komplexität beigetragen und will die Altersversorgung stärken.

    Durch eine gesetzliche Provisionsmaximierung wird die Beratungsqualität in keiner Weise gefördert.

    Beratung & Abschluss an 1 Termin war gestern.

    Heute sind im mehrere Termine für eine ordentliche Beratung notwendig.

    Und wenn es um die bAV geht, dann sind zusätzlich Beratungen beim Arbeitgeber notwendig.

    Hierzu zählt beim Arbeitgeber:

    • betriebswirtschaftliche Betrachtung
    • Berechnung der SV-Ersparnis
    • Berücksichtigung der Fluktuationsquote
    • lfd. Betreuung (Anpassung bei Personeller Veränderung oder der persönlichen Verhältnisse des AN)

    Wenn der Gesetzgeber schon immer wieder komplexere Sachverhalte und Förderungen schafft, dann kann er nicht gleichzeitig oder anschließend die Provisionen weiter reduzieren.

    Letztendlich verschlechtert dies dann auch die Beratungsqualität (weniger Beratungsaufwand, weniger Fortbildung und hierdurch dann wieder gleiches Einkommen.

    Darunter leiden tut der „kleine Mann“ und der Durchschnittsverdiener.

    Werner Hoffmann

    Festnetz: (07156) 967-1900

    Smartphone: (0177) 27 166 97

    • Versicherungskaufmann
    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)
    • Marketingfkfm. (AKAD)

    Fachautor:

    www.bAV-Leitfaden.de

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