Der clevere Tipp zum 1.1.2021

Am 31.12.2020 hatte ich noch jedem meiner Freunde gesagt: „Tanke noch heute, das ist 7,9 ct pro Liter günstiger.

Solidaritätszuschlag jetzt richtig nutzen und vervierfachen!

Heute am 1.1.2021 und auch in den kommenden Monaten gebe ich jedem den Ratschlag: Nutze den nicht zu zahlenden Solidaritätszuschlag für Deine zusätzliche Altersversorgung. Du kannst – wenn es clever gemacht wird – locker das vierfache ansparen und bekommst dafür eine Altersversorgung von bis zu garantiert 250 Euro mtl. zusätzlich (je nach Alter).

Wie das funktioniert? Nun ich erkläre nachfolgend mal die Möglichkeit:

Ab 2021 entfällt für 90 Prozent der Steuerzahlenden der Solidaritätsbeitrag auf die Lohnsteuer. Ich zeige Dir, warum es sinnvoll ist, das zusätzliche Geld clever zu investieren.

Schließlich gilt der ursprünglich auf ein Jahr begrenzte Soli, wie der Solidaritätszuschlag kurz genannt wird, seit 1991.

Viele steuerzahlende Personen kennen ihre Lohnabrechnung gar nicht ohne diese Abgabe und wer zu dem Rest gehört, hat sich nach fast 30 Jahren an den geringeren Nettobetrag vermutlich längst gewöhnt.

———

Da bietet es sich an, die ungewohnte Mehreinnahme anzulegen – als Notgroschen oder als Teil der Altersvorsorge.

Wer jetzt den ersparten Soli intelligent anlegt, macht daraus ein zusätzliches kleines Altersversorgungsvermögen.

Oder man nutzt den Wegfall des Solidaritätszuschlags für die Absicherung des finanziellen Risikos einer Berufsunfähigkeit mit 4-fachem Beitrag.

Wie geht das? Hier ein Beispiel:

Dein Bruttoeinkommen (mtl.: 3.500 €)Steuerklasse I ohne KinderKi.St. 9 %

Angaben im Jahr 2020 (in Ba.-Wü.):
Steuern
Solidaritätszuschlag: 29,41 €
Kirchensteuer: 42,78 €
Lohnsteuer: 534,75 €
Gesamt Steuern: 606,94 €

Sozialabgaben:
Rentenversicherung: 325,50 €
Arbeitslosenversicherung: 42,00 €
Krankenversicherung: 274,75 €
Pflegeversicherung: 62,13 €
Gesamt-Sozialabgaben: 704,38 €

Netto mtl. im Jahr 2020: 2.188,69 €

Zum 1.1.2021 entfällt in diesem Beispiel der Solidaritätszuschlag

Als cleverer Arbeitnehmer vereinbarst Du mit Deinem Arbeitgeber eine Direktversicherung.

Dein Arbeitgeber muss in Rahmen einer Entgeltumwandlung einen Beitragszuschuss von 15 % des umgewandelten Betrages hinzugeben (s. § 1a Abs.1a BetrAVG).

Viele Arbeitgeber gewähren 20 % als Zuschuss.
In vielen Branchen gewähren die Arbeitgeber sogar einen Beitragszuschuss von 25 oder sogar 50 % zusätzlich.

Dein Arbeitgeber weiß, dass Du ein klasse Arbeitnehmer bist und er möchte Dich gerne langfristig auch behalten.

Deshalb gewährt er Dir sogar einen Arbeitgeberzuschuss von 50 %.

Für den Arbeitgeber hat es ja auch Vorteile, wenn er einen guten Arbeitnehmer langfristig an das Unternehmen bindet.

Denn dann spart der Arbeitgeber auch Fluktuationskosten (sogenannte Eintritts- und Austrittskosten), die je nach Branche und Tätigkeitsbereich zwischen 160-280 % eines Jahresgehaltsbetragen. Auf Wunsch kann hier ein Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) auch die entsprechende Hilfestellung bieten.

—————————————–Nun hier zu dem Tipp:

Deine Ersparnis beim Solidaritätsbeitrag beträgt in diesem Beispiel 29,41 Euro.

Nun nimmst Du pauschal die nachfolgende Formel (Erklärung anschließend)

29,41 € x 3 = 88,00 € (abgerundet)
+ Arbeitgeberzuschussbei 50 %:
+ 44,00 €Gesamtbeitrag: = 132,00€

Dadurch, dass Du Brutto mtl. 58,84 € in eine Entgeltumwandlung investierst, sparst Du:

– Lohnsteuer
– Kirchensteuer
– Sozialversicherungsbeiträge

Wie sieht nun die Gehaltsabrechnung aus?

Brutto: 3.411,00 €

Steuern
Soli: 0,00 €
Kirchensteuer: 39,88 €
Lohnsteuer: 498,50 €
Gesamt Steuern: 538,38 €

Sozialabgaben
Rentenversicherung: 317,22 €
Arbeitslosenversicherung: 40,93 €
Krankenversicherung: 267,76 €
Pflegeversicherung: 60,55 €
Gesamt Sozialabgaben: 686,46 €
Netto: 2.186,16 €

Für fast das gleiche Nettoeinkommen bekommst Du zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung.

Je nach Lebensalter können dies durchaus zusätzlich 250 Euro garantierte Zusatzrente ergeben.

Dies ist natürlich davon abhängig, wie viel Jahre es noch sind, bis Du in Rente gehst.

*Dies ist nur ein vereinfachtes Zahlenbeispiel, das den Sinn aufzeigen soll.
Eine individuelle Erklärung und Berechnung kann dieses Beispiel nicht ersetzen.

Tipp 2:
Damit Dein Arbeitgeber auch bereit ist einen größeren Zuschuss zu gewähren, sind die passenden Argumente natürlich notwendig.
Profis die sich mit der Materie auskennen, sind hier eine gute Hilfe.

Besonders qualifiziert sind hier „Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH)“.

Gerade in der betrieblichen Altersversorgung gibt es viele Feinheiten, die man nur durch ein FH-Studium in diesem Fachbereich beherrscht.

Experte Betriebliche Altersversorgung

 

Was ist der Solidaritätszuschlag?

1991 wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt, um die Belastungen durch den Golfkrieg und die Wiedervereinigung sowie die Unterstützung der Länder in Süd-, Ost- und Mitteleuropa zu finanzieren.
Ursprünglich sah der Soli eine Abgabe von 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftssteuer vor.

Die Erhebung von Sommer 1991 bis 1992 führte zu einer realen Belastung von 3,5 Prozent pro Jahr. In den beiden Folgejahren gab es keinen Solibeitrag.

Das änderte sich im Jahr 1995: Der Soli wurde wieder eingeführt – und das unbefristet. Begründung waren dieses Mal allein die finanziellen Kosten der Deutschen Einheit.

In den ersten beiden Jahren Betrug der Steuersatz 7,5 Prozent, danach sank er auf 5,5 Prozent. Dieser Wert gilt bis heute.

Wie wird der Solibeitrag berechnet?
Der Solidaritätsbeitrag fällt nicht für das gesamte zu versteuernde Einkommen an. Er wird auf die Lohn- und Einkommensteuer bzw. auf die Körperschaftssteuer erhoben.
Das heißt, Sie zahlen 5,5 Prozent Steuern auf die vom Finanzamt ermittelte Steuerlast.

Bis 2020 galten dabei folgende Grenzwerte:
• Bis 972 Euro Lohn- und Einkommensteuer fällt kein Soli an.
• Ab 972,01 Euro bis 1.340 Euro Steuerlast steigt der Solibeitrag gleitend an, solange bis ab 1.340 Euro Lohn- und Einkommensteuer der volle Satz gilt.

• Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gelten die doppelten Grenzwerte. Bis 1.944 Euro Steuerlast zahlen sie gar keinen Solidaritätszuschlag. Darüber steigt der Steuersatz an, solange bis ab 2.680 Euro die vollen 5,5 Prozent fällig werden.

• Der Soli wird auch auf Kapitalerträge erhoben, die den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro übersteigen. Dieser Beitrag bleibt weiterhin bestehen.
2021 werden 90 Prozent der Steuerzahlenden entlastet

Im nächsten Jahr kommt endlich Bewegung in den wenig geliebten Soli. Zwar ändert sich nichts an der Höhe des Steuersatzes und der Art der Erhebung.
Dafür steigen die Grenzen, ab wann der Solidaritätszuschlag fällig wird massiv an. Schätzungsweise 90 Prozent der Steuerzahlenden werden so vom Solibeitrag, der bisher auf die Lohnsteuer erhoben wurde, befreit.

Weitere sechs Prozent profitieren von der Milderungszone, in der nicht die vollen 5,5 Prozent erhoben werden.

Es gilt:• Bis zu einer Steuerlast von 16.956 Euro wird kein Soli mehr erhoben, das entspricht etwa einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro bei Singles.

• Die Milderungszone mit einem verringerten Solidaritätsbeitrag reicht bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 96.409 Euro (Singles), erst danach wird der volle Steuersatz fällig.
• Für zusammen veranlagte Ehepaare verdoppeln sich Werte.

Was bedeutet das für Sie als Steuerzahlende?
Alle, die bisher den Solidaritätsbeitrag abführen mussten, können sich 2021 über mehr Netto auf der Lohnabrechnung freuen.

Einige Beispiele machen die Veränderung deutlich:
• Eine unverheiratete Person mit 32.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erhält ab 2021 rund 17 Euro pro Monat mehr ausbezahlt (ca. 200 Euro pro Jahr).

• Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem steuerpflichtigen Gesamteinkommen von 120.800 Euro profitiert von einem monatlichen Plus von rund 83 Euro (ca. 1.000 Euro jährlich).

• Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro (Singles) und 192.818 Euro (Ehepaare) ändert sich nichts und der Soli wird weiterhin in voller Höhe einbehalten.

bAV-Leitfaden.de
Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung
für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten

 

Werner Hoffmann ist Fachautor des bAV-Leitfaden.de

und über 90 verschiedene Notfallordner für unterschiedliche Berufsgruppen, Selbstständige, Unternehmer und freie Berufe.

Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)
Notfallordner

Personalabbau – Abfindungen – Restrukturierungen

Abfindungen #Steuern & #Rente

Restrukturierungen in Betrieben führen in ganz unterschiedlichen Betrieben auch zum #Personalabbau.

Abfindungen sind hier fast schon an der Tagesordnung.

Abfindungen werden von Betrieben auch bei der #Auflösung von #Arbeitsverträgen gezahlt.

Hierbei sind unterschiedliche Bereiche zu beachten.
Anwälte – insbesondere #Fachanwälte für #Arbeitsrecht und #Steuerrecht sind hier empfehlenswert.

Ebenso ist es wichtig, auf die

  • #Sozialversicherung
  • #Steuerliche #Wirkung
  • Auswirkung auf die #betriebliche #Altersversorgung #bAV
  • #gesetzliche #Rente
  • und die Möglichkeiten der steuerlichen Gegenaktion
    zu achten.

Empfehlenswert ist insoweit also auch

  • den #Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • den #Rentenberater, mindestens eine fachkundige Person mit theor. Sachkundeprüfung „Rentenberater (#RDG)
    in der Beratung zu berücksichtigen.

Gerade die frühzeitige Berücksichtigung kann bares Geld – zum Beispiel Steuern – sparen oder spätere #Rentenkürzungen vermeiden.

Notfallordner – Vorsorgeordner – Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht –

Notfallordner Wichtige Vorsorge

Notfallordner
Notfall-Ordner – Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Der Notfallordner ist eine wichtige Vorsorge. Und dies bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres

Auf den Inhalt, die Tipps und auf die ausreichende Größe kommt es an.

Notfallordner Not-fallordner

Notfallordner gibt es inzwischen sehr viele auf dem deutschen Markt. Und auch die Ausführungen sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich vor dem Kauf eines Notfallordners ist deshalb besonders wichtig.

So gibt es Notfallordner, die eigentlich nur als Dokumentenordner bezeichnet werden können. Dort können regelmäßig nur Dokumente abgeheftet werden und teilweise aufgrund der Ordnertiefer ohne Klarsichtfolie.

Der Notfallordner ist nicht nur ein Dokumentenordner

Ebenso gibt es Notfallordner, die zwar allgemeine Fragen stellen, allerdings hierzu oft keine allgemeine Informationen beinhalten. Auch hier sollte auf die Ordnerbreite und Ordnertiefe geachtet werden. Eine Ordnerbreite von mindestens 8 cm und eine Größe von ca. 32x29cm ist empfehlenswert, denn es müssen auch einige wichtige Dokumente in Klarsichtfolie hinterlegt werden (z. B.: Stammbuch, ggf. Original-Scheidungsurteil, Vollmachten).

Wer zu bestimmten Berufsgruppen gehört muss neben den allgemeinen Informationen noch eine Reihe von besonderen Vorkehrungen festhalten.

Notfallordner Versionen – Beratung www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Hierbei geht es nicht nur um die Unterscheidung der Vorsorge um den Familienstand (ld. verheiratet, mit Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Kinder, das eigene Alter, leben die Eltern noch), sondern auch um die berufsspezifische Besonderheit.

So muss ein Beamter oder ein Pensionär zusätzliche Punkte bei dem Notfallordner berücksichtigen.

Notfallordner Beamte
Notfallordner für Beamte und Pensionäre unterscheidet sich von einem normalen Notfallordner
Auswahl: –> www.notfallordner-beamte.de

Einen speziallen Notfallordner benötigen auch

  • Selbstständige (Personengesellschaft),
  • Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
  • Freiberufler
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Apotheker
  • Architekten
  • zulassungsfreie Handwerker
  • sowie 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker.
Notfallordner Unternehmer
Zu groß sind die Unterschiede zwischen den Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern.
Deshalb sind bei einem Notfallordner berufsspezifische Besonderheiten notwendig und eine spezielle Version für jede einzelne Berufsgruppe
Auswahl: –> www.notfallordner-unternehmer.de

Aufgrund der vielfältigen Unterschiede des Familienstandes und auch der beruflichen Tätigkeit kann auch ein allgemeiner Notfallordner nur teilweise eine Lösung sein.

Über 90 verschiedene Notfallordner

Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner, die ein breites Spektrum abdecken.

In der Grundversion „Notfallordner PRIVAT“ sind über 140 Seiten mit Checklisten, Tipps und Vorlagen vorhanden.

Die Spezialversionen der Notfallordner (Beamte, Selbstständige, Freiberufler usw.) umfassen bis zu 190 Seiten (je nach Version).

Die Autoren haben das Know-how aus unterschiedlichen Sichtweisen einfließen lassen. Hierbei sind die Qualifikationen recht umfangreich:

  • Theoreitsche Sachkundeprüfung Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Seniorenberater (NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte f. Erbrecht und Erbschaftsteuer)
  • Generationenberater (IHK)
  • Sozialversicherung Krankenkasse und Pflegeversicherung (25 Jahre Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse)
  • Beamtenversorgung
  • Versicherungskaufmann (IHK) – (39 Jahre Beschäftigung bei einer großen Versicherungsgesellschaft)
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Rentenexperte
Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater

Der Notfallordner kostet in der Grundversion 27 Euro (inkl. MWSt., zuzüglich Verpackung und Versand).

Die Spezialversionen kosten 42 Euro (inkl. MWSt, zuzügl. Versand).

Bezug über das Internet www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob, Notfallkoffer, Dokumentenordner, Notfall-Ordner, Not-Fallordner, Notfall-Mappe genannt.
Auf den individuell abgestimmten Inhalt kommt es an.
Auswahl: –> www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Coronavirus – Covid-19 – Informationen und Links für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige und Unternehmer

Unsere Link-Corona-Liste enthält wichtige Links zu diversen Internetseiten, wenn es um den Covid-19 geht.
Die PDF-Datei mit allen wichtigen Links für

  • Angestellte
  • Arbeitgeber
  • Unternehmer
  • Selbstständige

finden Sie auf der Internetseite

https://www.bav-experte.de/bav-news/

coronavirus betriebliche Altersversorgung bAV
coronavirus betriebliche Altersversorgung bAV

Auch in der betrieblichen Altersversorgung kann sich der Coronavirus auswirken. Deshalb sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtige Details beachten.

bAV-Leitfaden - Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung
Covid-19 – Coronavirus – Was ist in der betrieblichen Altersversorgung bAV zu beachten, wenn das Arbeitsverhältnis ruht, bei Kurzarbeit oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Besonders, wenn eine Direktversicherung oder Pensionskasse mit

  • Berufsunfähigkeitsschutz
  • oder Hinterbliebenenschutz

besteht, sollte der Arbeitgeber bei Kurzarbeit oder ruhendem Arbeitsverhältnis darauf achten, dass dem Arbeitnehmer die beitragspflichtige Weiterführung angeboten wird und bei der Beendigung des Vertrages auch die richtige Übertragungsform gewählt wurde (insbesondere § 2 BetrAVG).

Nicht ganz unwichtig ist hierbei auch das BAG-Urteil 794/16 vom 3. Senat des BAG. Wenn Sie weitere allgemeine Informationen benötigen, können Sie sich gerne melden.

Auch bei Insolvenz des Betriebes müssen viele Besonderheiten in der betrieblichen Altersversorgung beachtet werden.

 

bAV-Experte - Renten-Experte
bAV-Experte – Renten-Experte

 

Richtige rechtliche Vorsorge vorhanden?

Wer jetzt aufgrund von Covid-19 Homeoffice macht und in der Freizeit zu Hause sein muss, könnte durchaus nun die Arbeiten nachholen, die man dauernd vor sich herschiebt.

Neben der Steuererklärung sind das auch die Klärung der rechtlichen Vorsorge und Erstellung einer Übersicht aller wichtigen Unterlagen.

Besonders hilfreich ist hier der Notfallordner-Vorsorgeordner.

Notfallordner
Notfall-Ordner

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

 

Für Beamte, Handwerker, Selbstständige und Unternehmer gibt es über 90 verschiedene Spezialversionen des Notfallordners.

www.notfallordner-unternehmer.de

www.notfallordner-beamte.de

 

 

Neue Sozialversicherungswerte 2020 und andere Rechengrößen

Zum 1.1.2020 ergeben sich wieder neue Sozialversicherungswerte, die sich auf unterschiedliche Bereiche in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und auf die betriebliche Altersversorgung auswirken.

Speziell für die Leser von

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

werden auf diesem Blog die neuen Sozialversicherungswerte als Kompaktlösung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Hier können Sie die Sozialversicherungswerte 2020 und andere Rechengrößen downloaden.

 

Freiwillige Beiträge gesetzliche Rentenversicherung zahlen – Lohnt sich??

#Altersvorsorge – Freiwillige #Beiträge in die #Rentenkasse einzahlen kann sich lohnen, allerdings darf das keine Pauschalaussage sein.

So gibt es viele Einflüsse, die beachtet werden müssen.

So spielt beispielsweise

– die voraussichtliche #Lebenserwartung (Gesundheit),

– der Familienstand (wegen einer evtl. #Hinterbliebenenversorgung),

– das Einkommen des Versicherten und des Ehe-Lebenspartners

– das Heiratsdatum

– die Höhe der einzelnen Einzahlungen

entscheidende Rollen.

Pauschalaussagen – wie sie in der Süddeutschen stehen – treiben die Menschen zu Einzahlungen in die #Rentenversicherung, allerdings in einigen Fällen oft nicht sinnvoll.

Man muss auch berücksichtigen, dass Einzahlungen in die #gesetzliche #Rentenversicherung nach dem Tode nicht vererbbar sind.

Wenn

– kein Hinterbliebener (Witwe(r) vorhanden ist

– oder der Hinterbliebene selbst hohe Einkünfte hat,

dann wird regelmäßig keine Hinterbliebenenrente von der #Deutschen #Rentenversicherung gezahlt (außer das #Sterbevierteljahr für Ehe/Lebenspartner). So lange man lebt, bekommt man zwar eine höhere Rente, allerdings danach ist das Vermögen weg.

Bei einer privaten Geldanlage bleibt das #Vermögen vererbbar (außer #Rürup).

Bei der #privaten #Rentenversicherung ist das Vermögen ebenso vererbbar. Wurde eine #Rentengaratiezeit vereinbart, wird die Rente an die #Erben weiter gezahlt.

Hierbei können sich erhebliche Vorteile bei der #Erbschaftsteuer bei richtiger Gestaltung ergeben (#Bewertungsgesetz)

Gleichfalls ist bei Einzahlungen

– die Höhe

– und der Einzahlungszeitpunkt unter der steuerlichen Betrachtung zu prüfen.

Insoweit ist der Artikel der Süddeutschen etwas mit Vorsicht zu betrachten.

Tipp für Gesetzlich Rentenversicherte vor der Vollendung des 45. Lebensjahres

Wer das 45.Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann auch für das „erste Rentenschuljahr – Vollendung 16.-17. Lebensjahr Beiträge einzahlen. Dies führt zur Berücksichtigung dieses Jahres.

Wichtig dabei ist, dass man sich gut die Einzahlungshöhe überlegt. Zahlt man den Mindestbeitrag (2019: 18,6% aus 450 Euro= 83,70 Euro pro Monat- 1004.40 Euro für dieses Jahr), dann wird dieses Jahr angerechnet.

Ist jedoch die Erwerbsminderung absehbar, dann sollte man ggf. den Höchstbeitrag schnell noch einzahlen. Grund: Für jedes Jahr gibt es Entgeltpunkte, die im Monatsdurchschnitt einen Wert ergeben.

Ab dem Leistungsfall gibt es zusätzlich die Zurechnungszeit. Für die Zurechnungszeit gibt es ebenso Entgeltpunkte, die – vereinfacht dargestellt – aus dem Durchschnitt der vorangegangenen Arbeitsleben errechnet werden.

Je höher der Durchschnitt war, desto mehr Punkte gibt es für die Zurechnungszeit und desto höher wäre die Erwerbsminderungsrente.

Hier muss also genau geprüft werden, wie und wann welche Höhe eingezahlt wird.

Freiwillige Beiträge ab 45

Derzeit kann man für die Planung einer vorgezogenen Altersrente freiwillige Beiträge einzahlen und somit den Abschlag finanzieren. Wer dies plant, kann den Einzahlungsbetrag steuerlich geltend machen, so wie dies auch bei der Rüruprente möglich ist.

Der eingezahlte Betrag verbleibt bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Rüruprente verbleibt der eingezahlte Betrag bei der Versicherungdgesellschaft.

Der Unterschied beider Systeme ist, dass der Beitrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung in ein Umlagesystem und bei der Rüruprente in ein Kapitalansparsystem fließt.

Bei dem Umlagesystem ist die Entwicklung von der Demografie abhängig (Verhältnis Arbeitnehmer zu Rentner).

Beim Kapitalansparsystem ist die Rente von der Zinsentwicklung bzw. von der Überschussentwicklung abhängig.

Was für rentennahe Jahrgänge vielleicht interessant sein kann, ist für unter 50jährige oft nicht die beste Wahl.

Interessanter könnte für diese Jahrgänge durchaus die betriebliche Altersversorgung sein, insbesondere als versicherungsförmiger Durchführungsweg (z.B. als Direktversicherung).

Hier ist neben der Steuerersparnis noch die

– Sozialversicherungersparnis

– und die Pflicht des Arbeitgeberzuschusses von mind. 15% (gem. §1a Abs. 1a BetrAVG).

Zwar muss später im Leistungsfall der volle Krankenversicherungsbeitrag abgezogen werden (bei einer gesetzlichen Rente nur die Hälfte), allerdings:

– hat der Arbeitnehmer für den Sparbeitrag die Sozialversicherungsersparnis

– hat der AN vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss erhalten (und zusätzlich daraus auch einen Zinseszins bei den Überschüssen daraus)

– kann bei der Auszahlung nicht nur die Rente wählen, sondern auch die Einmalauszahlung, was bei der gesetzlichen Rente nicht machbar ist.

Natürlich muss man auch berücksichtigen, dass der Bundeshaushalt jedes Jahr aus Steuermitteln Finanzierungszuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt, diese aber zur Deckung der versicherungsfremden Leistungen (z.B. Mütterrente) genutzt werden.

Auch ist zu berücksichtigen, dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung von 100% Beitrag nur etwa 80% für Altersrenten zur Verfügung stehen und die Übrigen Beitragseinnahmen für Witwen-, Waisenrenten sowie Rehaleistungen und auch ein Teil für die Verwaltung verbraucht wird.

Die Entscheidung ist für den Versicherten oft nicht einfach. Eine individuelle Prüfung ist hier unerlässlich durch einen Fachmann notwendig.

Diese(r) Fachmann/-Frau sollte sich mit der

– gesetzlichen Rente

– betrieblichen Altersversorgung

– privaten Altersversorgung

– Einkommenssteuer

– und auch dem Erbrecht/Erbschaftsteuer auskennen.

Halbwissen kann dem Verbraucher hier nicht weiterhelfen.

Natürlich kann man sich auch bei allen beratenden Berufsgruppen einzeln kundig machen (Dies wären dann individuelle Beratungen beim Rentenberater, Steuerberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Versicherungsfachmann/-Frau.)

Festnetz (07156) 967-1900

Zitat in der Süddeutschen:

„Zehntausende wollen hohe Summen an die staatliche Rentenkasse überweisen, um früher in Rente zu gehen. Das ist auch ein Misstrauensvotum gegen Banken, Versicherungen und Anlagegesellschaften.“

https://sz.de/1.4382168

Personalbüros sind auch Dienstleister

Personalabteilungen sind nicht nur für Einstellungen und die Personalverwaltung tätig, sondern auch Dienstleister für die Mitarbeiter.

Letztendlich gewinnt das Unternehmen hierdurch nicht nur am Image, sondern hat es auch bei der Personalbeschaffung einfacher. Insbesondere beim jetzigen Arbeitskräftemangel, der inzwischen über den 
Fachkräftemangel hinausgeht.

So mancher Personaler sieht bei der Personalverwaltung die betriebliche Altersversorgung als „notwendiges Übel“ an.

Grund hierfür ist die umfangreiche Kenntnis im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Versicherungsvertragsrecht und teilweise auch Erbrecht bzw. Erbschaftsteuerrecht.

Tatsächlich hilft die betriebliche Altersversorgung bei der Personalbindung, und sorgt für eine geringere Fluktuation und spart dauerhaft Kosten ein.

Die Fluktuation kostet im Durchschnitt – je nach Branche und Arbeitsplatz – bis zu rund 250 % eines Jahresgehalts.

bAV-Experte.de Geld sparen
bAV-Experte.de Geld sparen

Mitarbeiter möchte frühzeitig in Rente gehen… Was tun? Was ist zu beachten?

Immer mehr Arbeitnehmer möchten frühzeitig in Rente gehen. „Rente mit 63“ wurde im letzten Jahr über 240.000 mal genutzt.

Auf den ersten Blick für den Arbeitnehmer eine interessante Angelegenheit. Wer 45 Versicherungsjahre hat, muss mit „keinem Rentenabschlag“ rechnen.

Für den Arbeitgeber kann es auf den ersten Blick interessant sein, wenn ein langjähriger gut bezahlter Arbeitnehmer in Rente geht und man dann plant einen neuen Arbeitnehmer einzustellen, der ggf. auch günstiger ist.

Diese „Milchmädchenrechnung“ haben schon einige Betriebe teuer bezahlt, denn inzwischen gibt es einen erheblichen Arbeitskräftemangel.

Sollte der passende Mitarbeiter dann gefunden werden, dann ist die Fluktuationswahrscheinlichkeit erheblich höher, als bei einem langjährigen Arbeitnehmer.

Deutsche Rentenversicherung, Frührente, Rentner
– Rente mit 63 –

Rente mit 63 – Was ist wirklich richtig?

„Rente mit 63“ – korrekter Begriff – „Rente für besonders langjährig Versicherte“ bedeutet, dass ein Versicherter mit Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren in Rente gehen kann.

Und so gibt es auch Arbeitnehmer, die nach 44 Jahren der Auffassung sind, dass sie das Geschäft ihres Lebens machen, wenn sie eine Abfindung vom Arbeitgeber erhalten und dann noch ein Jahr Arbeitslosengeld I erhalten und dann in Rente gehen.

Reinfall mit frühzeitiger Rente „ohne Abschlag“

Tatsache ist jedoch, dass die Rechnung nicht aufgeht. Pflicht- und Anrechnungszeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld 1 zählen zwar grundsätzlich mit, allerdings nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Hierbei gibt es nur die Ausnahme von der Ausnahme, wenn die Arbeitslosigkeit durch vollständige Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe verursacht wurde. Dies hatte auch das Bundessozialgericht 17.8.2017 und 28.6.2018 entschieden. Auch eine Standortschließung mit der Teilschließung des Unternehmens führte nicht dazu, dass die Arbeitslosigkeit des Versicherten bei der Berechnung der Wartezeit berücksichtigt wird.

Regulär zählen auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen zur Berücksichtigung, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge für eine pflichtversicherte Beschäftigung/Tätigkeit vorhanden sind. Allerdings werden die Zeiten auch in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn nicht angerechnet, wenn eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt.

Wer krank ist, hat einen besseren Stand durch Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenkasse, aber nur dann, wenn keine Arbeitslosenmeldung erfolgt ist.

Welche Möglichkeit besteht, wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist und nur einige Monate fehlen?

Sofern der Arbeitslose eine Minijob-Tätigkeit (mit Versicherungspflicht) annimmt und dies der Agentur für Arbeit meldet, erhält er die Zeitanrechnung. Zwar wird ein Teil dieses Verdienstes mit dem Arbeitslosengeld 1 verrechnet, allerdings kann er bei Wartezeiterfüllung von 45 Jahren dann eine „Altersrente ohne Abschlag“ erhalten.

Die Rente ohne Abschlag ist jedoch trotzdem nicht auf dem Niveau der Regelaltersrente. Es werden ja auch weniger Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Je nach Gesamtversicherungszeit und Verdienst kann die Rente um 200 Euro geringer sein.

Ebenso muss bedacht werden, dass ein Hinzuverdienst in der Rente vor der Regelaltersgrenze nur bedingt möglich ist. Ohne Verrechnung darf ein Rentner vor der Regelaltersgrenze bis zu 6.300 Euro ohne Verrechnung hinzuverdienen (Flexirente). Darüber hinaus ist die Grenze von dem früheren 15 Jahren (sogenannten „the best of fifteen “ abhängig.

Tipp an Personalabteilungen und interessierte Versicherte

Versicherte sollten möglichst frühzeitig abklären, wann sie die 45jährige Wartezeit erfüllt haben. Ein Gespräch mit einem Rentenberater – oder der deutschen Rentenversicherung mit schriftlicher Bestätigung – ist hier im Vorfeld empfehlenswert.

Personalabteilungen sollten ihren Arbeitnehmern einen besonderen Service anbieten.

Größere Betriebe bieten ihren älteren Arbeitnehmer ein sogenanntes „Ruhestand-Vorbereitung-Seminar an. Dies umfasst eine Veranstaltung über viele unterschiedliche Themen, z. B.: Informationen

  • durch einen Rentenberater zum Thema Rente
  • zu Gesundheitsvorsorge im Alter
  • über die Themen Vollmachten, Testament und Erbrecht
  • Notfallordner-Vorsorgeordner.de
  • Varianten der Nutzung der bestehenden betrieblichen Altersversorgung
  • über Pflege und Pflegeversicherung
Notfallordner Vorsorgeordner Notfallmappe Vorsorgemappe Notfallplan Notfallkoffer -www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner Vorsorgeordner Notfallmappe Vorsorgemappe Notfallplan Notfallkoffer –www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Unternehmen, die diese Seminare anbieten, schaffen auch unter der Belegschaft eine langfristige Motivation. Das soziale Engagement wird von der Belegschaft positiv gesehen und bindet nicht nur die vorhandenen Mitarbeiter länger, sondern bremst auch die Fluktuation aus.

Gerade im Zeitalter des Arbeitskräftemangels ist die Begrenzung der Fluktuation nicht nur eine Ersparnis, sondern auch eine Steigerung des Unternehmensgewinns.

Besonders kostenaufwendig sind solche Ruhestands-Vorbereitungsseminare in der Regel nicht, da nur ein kleiner Teil der Belegschaft davon betroffen ist. Kann allerdings ein besonders wertvoller und erfahrener Mitarbeiter für zwei Jahre länger gebunden werden, dann hat es sich schon gelohnt.

Wurde hingegen die Personalabteilung nicht aktiv tätig und der Mitarbeiter erhält eine gekürzte Rente mit Abschlag, weil ein paar Monate für die Wartezeiterfüllung fehlen, dann ist die Personalabteilung bzw. der Ex-Arbeitgeber immer Schuld. „Die haben das sicher genau gewusst…..“ – Und das ist für den Ruf des Unternehmens oder der Personalabteilung sicherlich nicht förderlich.

Renten-Experte - Rentenexperte
Renten-Experte – Rentenexperte
www.renten-experte.de

Personalabteilungen sind sicherlich gut beraten, wenn sie geeignete Experten für

  • die betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • die Ruhestandsplanung – insbesondere Referenten zu den Themen Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten, Pflege und Erben

einbinden.

www.bAV-Experte.de

Die Mitarbeiter einer Personalabteilung können nicht alles wissen, aber sie sollten wissen, wer wo helfen kann. Denn letztendlich fällt der Ruhm auf das Unternehmen und die Personalabteilung.

Tue Gutes und lasse darüber reden!

bAV-Experte - Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) Werner Hoffmann
bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) und Generationenberater (IHK) Werner Hoffmann

Festnetz: 07156 967-1900

Smartphone: 0177-2716697

Informationen rund um die gesetzliche Rentenversicherung – www.renten-experte.de jetzt freigeschaltet

Für die betriebliche Altersversorgung gibt es seit etwa einem Jahr die Internetseite www.bAV-Experte.de

Seit heute gibt es zusätzlich eine Internetseite zu der gesetzlichen Rentenversicherung. Link: –> https://www.renten-experte.de/content/reformen-und-historie-der-gesetzlichen-rentenversicherung/

Die Internetseite ist über die Internetanschrift www.renten-Experte.de erreichbar.

Derzeit ist die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung mit den größten Reformen dort nachlesbar.

Ebenso gibt es bereits Tipps beispielsweise zur „Rente mit 63“, wie sie im Volksmund genannt wird (Rente für besonders langjährig Versicherte) Link: –> https://www.renten-experte.de/content/news/

Da die Altersversorgung nicht nur aus der #betrieblichen #Altersversorgung besteht, sondern auch die #gesetzliche #Rentenversicherung ein Standbei bildet, wird in diesem Blog zukünftig auch über die gesetzliche Rentenversicherung der eine oder andere Artikel erscheinen.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI) erfreut sich immer größerer Beliebtheit – ABER VORSICHT ist geboten!

www.renten-experte.de

Viele Arbeitnehmer denken bei der Rente „mit 63“, dass man ohne Abschläge nach 45 Versicherungsjahren in Rente gehen kann.
Im Jahr 2018 haben 251.000 Versicherte einen Antrag auf „Rente mit 63“ – so wie sie im Volksmund genannt wird – gestellt.
Der richtige Begriff lautet im Übrigen „Rente für besonders langjährig Versicherte“.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, darf „ohne Rentenabschlag“ diese Rente nutzen.
Es gibt jedoch auch eine Reihe von Versicherten, die aufgrund einzelner Monate trotzdem einen Abschlag erhalten.
Warum, das wird nachfolgend erklärt.

Allerdings sind hierbei eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Im Übrigen ist der Slogan „Rente mit 63“ nicht ganz richtig.

Vorruhestand - Rente mit 63 - Rente für besonders langjährig Versicherte
Vorruhestand – Rente mit 63 – Rente für besonders langjährig Versicherte

So gibt es eine Reihe von Bedingungen, die bei einer vorzeitigen Rente erfüllt sein müssen.

Die Rente mit 63 wächst – wie auch die Regelaltersgrenze von Jahr zu Jahr an. Wer beispielsweise 1964 geboren wurde, bekommt die abschlagsfreie Rente erst mit 65 Jahren.
Wer vor 1.1.1953 geboren wurde, bekommt die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren.

Vortrag Rente
Vortrag Rente

Rente „mit 63“ ist vom Geburtsjahr entwickelt sich zu Rente mit 65

Geburtsjahr Anhebung auf Alter Jahr+Monate
1953 63 + 2
1954 63 + 4
1955 63 + 6
1956 63 + 8
1957 63 + 10
1958 64
1959 64 + 2
1960 64 + 4
1961 64 + 6
1962 64 + 8
1963 64 + 10

Wartezeit von 45 Versicherungsjahren muss erfüllt sein

Damit ein Versicherter auch den Anspruch auf eine Rente hat, muss die Wartezeit von 45 Jahren auch erfüllt sein. Ansonsten kann eine Rente nur mit Abschlägen in Anspruch genommen werden.
Bei der Warterzeiterfüllung kann es auf jeden Monat ankommen.

Welche Zeiten werden bei der Wartezeiterfüllung berücksichtigt?

  • Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung
  • Berücksichtigungszeiten Pflege und Kindererziehung (bis zum 10. Lebensjahr)
  • Ersatzzeiten (z. B.: zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR )

sowie seit 1.7.2014:

  • Freiwillige Beiträge (wenn mind. 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen f. versicherungspflichtige Tätigkeit vorhanden sind)
  • Leistungsbezug aus
    • gesetzliche Arbeitsloseenversicherung ALG 1 (allerdings nicht für ALG1-zeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn)
    • der gesetzl. Krankenversicherung (Krankengeld)
    • gesetzlicher Unfallversicherung (verletztengeld)
    • Übergangsgeld aus der Sozialversicherung

Nicht anrechenbar sind:

  • Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV)
  • Arbeitslosenhilfe
  • Anrechnungszeiten nach §58, 252, 252 a SGBIV ohne Entgeltersatzleistung (z.B. Schul- oder Hochschulbesuch)

Fataler Fehler kostet den Versicherten viel Geld

Wer mit seinem Arbeitgeber vereinbart aus dem Beschäftigungsverhältnis auszuscheiden und dann beispielsweise zwei Jahre vor dem Rentenbeginn sich arbeitslos meldet, wird wohl Pech haben, wenn er die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ beantragt.
Da Arbeitslosenzeiten mit ALG I – Bezug in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn auf die 45-jährige Wartezeit nicht angerechnet werden, könnte eine Rente nur mit Abschlag genutzt werden.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sollte der Arbeitgeber vollständig insolvent sein, dann wird die Arbeitslosenzeit trotzdem berücksichtigt.

https://youtu.be/FBI5oTGwgWI
www.renten-experte.de


Hierbei gibt es jedoch eine Möglichkeit, die wenig bekannt ist:

Wer in einer ALG1-Zeit einen Minijob annimmt, ist in der Rentenversicherung pflichtversichert, wenn er die Befreiung nicht beantragt.
Zwar wird der Teil, der nach Abzug der Werbungskosten monatl. 165 € übersteigt, auf das Arbeitslosengeld angerechnet, allerdings könnte durch die Erfüllung der Wartezeit dann eine Rente ohne Abschlag lebenslang erreicht werden.

Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer – bevor sie ihr Beschäftigungsverhältnis gegen ALG I eintauschen – die Voraussetzungen für die rentenabschlagsfreie Rente auf jeden Fall von einem Rentenberater abklären lassen.

Hinzuverdienst bei der Rente vor der Regelaltersgrenze

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, sollte auch berücksichtigen, dass ein Hinzuverdienst – bis zur Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahr zwischen 65 – 67 Jahren) nicht unbegrenzt erfolgen kann.
Bis zu jährlich 6.300 € ist ein Hinzuverdienst (Erwerbseinkommen / Arbeitseinkommen) nicht problematisch. Hierbei werden Einkünfte aus einer Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt.
Hierbei sind jedoch auch die Einnahme aus einer Photovoltaik-Anlage (selbstständige Tätigkeit) zu berücksichtigen.
Darüber hinaus gibt es individuell zu berechnende Freibeträge.

Die Darstellung „Rente für besonders langjährig Versicherte“ ist nur ein Auszug nach bestem Wissen und Gewissen. Ein Rechtsanspruch auf Vollständigkeit kann hieraus nicht abgeleistet werden. Sprechen Sie mit einem rechtskundigen Rentenberater und lassen Sie Ihre
individuellen Voraussetzungen prüfen.

Eines ist sicher: Die Rente

Allerdings sollte diese auch frühzeitig geplant und die Voraussetzungen geprüft werden.

Bei der Rentenplanung sollten auch die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung frühzeitig in die Planung einbezogen werden, damit auch bei der betrieblichen Altersversorgung der richtige Schritt gemacht wird.

bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung
bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung

Festnetz: 07156 967-1900

Freiwillige Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung interessant?

Gesetzliche Rentenversicherung Ein Netzwerk von Beratern ist notwendig

Gesetzliche Rentenversicherung Ein Netzwerk von Beratern ist notwendig

In einem Fernsehbericht des MDR-Zitat wurde das Thema Freiwillige Zuzahlungen in die #gesetzliche #Rentenversicherung veröffentlicht. Bei der Prüfung von Sonderzahlungen sind vielfältige Bereiche zu beachten.

Zitat: 

„Zusatzbeiträge für Vorruhestand immer beliebter –
Rentenversicherte zahlen freiwillige #Zusatzbeiträge, um vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
2017 nutzten über 11.600 Menschen diese Möglichkeit. Im Jahr zuvor waren es noch weniger als 4.500.“

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/freiwillige-zusatzbeitraege-vorruhestand-rente-rentenversicherung-100.html

Inwieweit Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung interessant sind, sollte unbedingt jedoch aus mehreren Perspektiven betrachtet werden. Besonders bietet sich ein Team aus folgenden Berufsfeldern an:

  • Steuerberater, steuerlich
  • Rentenberater, renten- sowie krankenversicherungsrechtlich
  • bei einem Versicherungsvermittler (Versicherungsvarianten)
  • Spezialisten für betriebliche Altersversorgung (ideal Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung)

Grundsätzlich sind vor freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung folgende Punkte interessant und zu beachten:

Beraterteam Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Generationenberater (Zertifizierung IHK), Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)

Das Beraterteam für die Rente: Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Generationenberater (Zertifizierung IHK), Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)

  1. Für Versicherte in den neuen Bundesländern sind Sonderzahlungen grundsätzlich interessanter; zumindest noch so lange, wie die Beitragsbemessungsgrenzen unterschiedlich sind.
  2. Wer länger als der Durchschnitt lebt, profitiert davon.
  3. Wenn der Versicherte bspw. verheiratet ist, profitiert auch der Hinterbliebene durch eine höhere Hinterbliebenenrente; die Witwen-/Witwerrente beträgt regelmäßig 55 bzw. 60%.
  4. Geht der Versicherte früher in Rente, ist der steuerpflichtige Anteil der Rente geringer.
  5. Sonderzahlungen können bei intelligenter Gestaltung steuerlich geltend gemacht werden.
  6. Eine höhere Rente führt oft zu einem höheren Krankenkassenbeitrag. Sonderzahlungen, die zu einer höheren Rente führen, können auch zu einem höheren Krankenkassenbeitrag führen. Je nach Art der Krankenversicherung (KVdR, freiwillig gesetzlich versichert oder privat krankenversichert) kann der Krankenversicherungsbeitrag durch eine Zuzahlung höher sein.
  7. Stirbt der Versicherte früher (ohne Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung), dann ist die Sonderzahlung umsonst gewesen. 
    Bei einer Privaten Rentenversicherung als Sofortrente (mit Beitragsgarantie) würden die Erben (Bezugsberechtigten) die Rente weiter erhalten.
  8. Im Zusammenhang mit einem frühzeitigen Todesfall ist noch folgendes zu beachten:
  • Wird der Einmalbeitrag in einem Fonds, Bankguthaben oder als „Sofortrente mit Beitragsrückgewähr“ angelegt, wird der Kapitalbetrag dem steuerpflichtigen Erbe hinzugerechnet. Hierdurch ist die Erbschaftsteuer höher, als bei einer „Sofortrente mit Rentengarantiezeit„.
  • Spielt die Erbschaftsteuer eine Rolle, dann ist eine Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit eher empfehlenswert. Allerdings müssen hierbei auch gewisse Vertragskonstellationen beachtet werden, damit Erbschaftsteuer, Erbrecht sowie andere steuerliche Punkte ideal genutzt werden können (z. B. auch § 14 Abs. 1 BewG).

Last, but not least darf nicht vergessen werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung nach dem sogenannten Umlagesystem finanziert wird. 

Derzeit finanzieren etwa 45 Mio. Erwerbstätige insgesamt 24,7 Mio. Renten, davon 17,7 Mio. Altersrenten. In den kommenden 25-30 Jahren sinkt die Anzahl der Erwerbstätigen auf etwa 32 Mio., wobei die Anzahl der Rentner erheblich ansteigen wird. 2011 waren ca. 16,8 Mio 65 Jahre und älter. Im Jahr 2017 sind betreits 17,7 Mio. Menschen 65 Jahre.

Gemessen am prozentualen Gesamtanteil der Bevölkerung ergab sich in der Vergangenheit folgendes Bild:

  • 1960: 11,6 %
  • 1970: 13,8 %
  • 1980: 15,5 %
  • 1990: 14,9 %
  • 2000: 16,6 %
  • 2010: 20,6 %
  • 2016: 21,2 %

In den kommenden 40 Jahren wird der Anteil der Generation 65 Plus etwa 35 % betragen.

Inwieweit die gesetzliche Rentenversicherung als Umlagesystem mit einer Rentensicherung von 48 % erhalten bleibt, ist deshalb kritisch zu betrachten. Rentenabsenkungen, die sich dann auch auf freiwillige Zuzahlungen auswirken, sollten hierbei berücksichtigt werden.

Die Prüfung sollte deshalb durch ein Beraterteam oder die Nutzung der o. g. Berufsfelder stattfinden.

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Werner Hoffmann 
1. Vorsitzender Forum-55plus.de e. V.  
Generationenberater (Zert. IHK), 
Seniorenberater (Zert. – NWB-Akademie f. Steuerberater, Fachanwälte f. Steuerrecht & Erbrecht)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Smartphone 0177 27 166 97
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