Gesetzliche Rente gut, aber nicht ausreichend

Die #gesetzliche #Rente kann keine Vollversorgung sein.

Das war auch noch nie der Fall, selbst zu Bismarcks Zeiten.

Aufgrund des demografischen Wandels ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Rente aus derzeitiger Sicht auf zwischen 40-45% sinkt.

Aus derzeitiger Sicht deshalb, weil die Anzahl der Erwerbstätigen von derzeit rund 45 Mio. In den kommenden 25-30 Jahren auf 32 Mio. sinkt.

Dass die Anzahl der Erwerbstätigen wahrscheinlich so sinkt, liegt an der zu niedrigen Geburtenrate von 1,5 Kindern je Frau.

Eigentlich benötigen wir 40% mehr Kinder (2,1 Kinder je Frau. 2017 kamen nur 775.000 Kinder zur Welt, also viel zu wenig; es wären rund 300.000 mehr nötig.

Die heute geborenen Kinder sind in 20-25 Jahren die Erwerbstätigen. Um dies auszugleichen, wäre natürlich auch eine Einwanderung möglich.

Warum Geburten, Erwerbstätige und gesetzliche Rentenversicherung so eng verknüpft sind, liegt an der Finanzierungsform der Sozialsysteme (Umlagesystem).

Umlagesysteme sind prinzipiell alleine nicht sinnvoll.

Auch Kapitalansparsysteme haben Nachteile. Deshalb ist die Mischung beider Systeme risikoärmer.

Und deshalb ist die Altersversorgung über eine Mischung von gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersversorgung sinnvoll.

Auch für Geringverdiener gibt es geförderte Möglichkeiten, die sinnvoll sind.

Link—> http://blog.forum-55plus.de/index.php/2018/11/15/riester-rente-wie-funktioniert-die-riesterrente/

Film zur Riesterförderung in der Ansparphase

https://youtu.be/kpRiofxgrew

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Rentenniveau bleibt bis 2025 stabil – Doppelte Haltelinie – Bundesrat stimmt zu

BUNDESRAT STIMMT ZU – Rentenniveau bleibt bis 2025 stabil –

Daraus wird folgendes deutlich:

1. Bis 2025 sind es noch 7 Jahre!!

2. „48%“ sind nicht einmal die Hälfte des vorherigen Verdienstes.

3. Wie sich die Rente ab 2026 – also in 8 Jahren gestaltet, ist völlig offen.

4. Die gesetzliche Rente wird zum größten Teil durch die dann vorhandene Erwerbskraft finanziert (Umlagesystem). Heute sind in Deutschland etwa 45 Mio. Erwerbstätige vorhanden.

In 25-30 Jahren gibt es noch 32 Mio. Erwerbstätige.

Dies führt zu erheblichen Problemen bei den Umlagesystemen (gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und gesetzlicher sozialer Pflegeversicherung).

5. Für jeden gesetzlich Versicherten bedeutet dies zusätzlich Geld für das Alter anzusparen. Und dies in einer Form, das nicht nur Kapital bildet, sondern lebenslang eine Zahlung garantiert.

Bei der Rentenvorsorge bedeutet dies eine lebenslang garantierte Rente durch die Kombination von betrieblicher und privater Altersversorgung von Rentenversicherungen.

Bei der Pflegevorsorge bedeutet dies eine lebenslang garantierte Pflegeleistung durch eine private Pflegeversicherung.

Auch gesetzlich Krankenversicherte sollten daran denken, dass durch den demografischen Wandel das Durchschnittsalter ansteigt und die Leistungen und Beiträge explodieren und eine private Vorsorge notwendig ist, denn im Gegensatz zu der privaten Krankenversicherung werden bei der gesetzlichen Krankenkasse keine Beitragsanteile (Altersrückstellungen) angespart.

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Riester-Rente - Experte für eine bodenständige Altersversorgung durch gesetzliche Rente, private Altersversorgung und betriebliche Altersversorgung
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Lesetipp: 

Die Rentenreform der Bundesregierung hat die letzte Hürde genommen: Das Absicherungsniveau bleibt bei 48 Prozent. Von den Neuerungen bei der Altersvorsorge profitieren zwei Gruppen besonders.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesrat-stimmt-zu-rentenniveau-bleibt-bis-2025-stabil-15905322.html

Betriebliche Altersversorgung und andere Versorgung wichtiger als Handy und Tankgutscheine

Betriebliche Altersversorgung wichtiger als Handy und Tankgutscheine – Auch die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung und Gesundheitsmanagement haben an Priorität bei den Arbeitnehmern gewonnen.

Die gesetzliche Rentenversicherung kann nur eine Grundversorgung sein. Spätestens seit der öffentlichen Diskussion der Haltelinien 20/48 (Höchstbeitrag 20 %, Rentenhöhe bei 45 Jahren: 48 %) erkennen immer mehr Arbeitnehmer, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur eine Grundversorgung sein kann.

Gesichert wird dies aber bisher auch nur bis zum Jahr 2025. Und die steuerlichen Freibeträge werden sukzessive bis 2040 für die einzelnen Rentenbeginner abgesenkt, so dass bei Rentenbeginn 2040 die Rente vollständig steuerpflichtig wird. Allerdings nur dann, wenn die Rente ein zu versteuerndes Einkommen von derzeit 9.000 Euro (verh. 18.000 €) überschreitet.

Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entstehen aus der gesetzlichen Rentenzahlung Beitragsaufwendungen.

Insoweit ist die gesetzliche Rente Brutto, wovon noch o. g. Zahlungen abzuziehen sind.

Immer häufiger wird dies auch den heutigen Arbeitnehmern bewusst. Waren früher die Zusatzleistungen Handy & Co. besonders beliebt, denken heute immer mehr Arbeitnehmer auch an die

  • betriebliche Altersversorgung
  • betriebliche Gruppen-Unfallversicherung
  • betriebliche Krankenversicherung
  • Gesundheits-Vorsorgemöglichkeiten.

Und Arbeitgeber müssen sich immer mehr überlegen, wie sie ihre Mitarbeiter binden können oder auch neue Mitarbeiter gewinnen.

„Der Fachkräftemangel lässt grüßen, der Arbeitskräftemangel ist auch schon angekommen.“

Mit über 45 Mio. Erwerbstätigen befinden wir uns heute auf der Höhe des Zenits. In 25-30 Jahren sind aufgrund des demografischen Wandels nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige in Deutschland vorhanden. Es sei denn, wir schaffen es, genügend ausländische Arbeitskräfte zu gewinnen. An eigenem Nachwuchs fehlt es letztendlich in Deutschland. Mit 1,5 Kindern (inkl. der Migrationskinder) haben wir heute 40 % zu wenig Kinder, die in 25 Jahren als Erwerbstätige vorhanden sind. Übrigens: Hätten wir in der Vergangenheit keine ausländischen Arbeitskräfte in Deutschland gehabt, wäre die Kinderzahl pro deutsche Frau bei ca. 1,2-1,3 Kinder.

Für Unternehmen bedeutet dies die Mitarbeiter besser an den Arbeitgeber zu binden. Zwar werden theoretisch durch die Digitalisierung Arbeitskräfte wegfallen, allerdings entstehen durch die Digitalisierung bzw. digitale Transformation auch neue Arbeitskräfte, besonders im IT-Entwicklungs- und (IT)-Wartungsbereich.

Und letztendlich gibt es völlig neue Berufe und in vielen Bereichen auch keine Arbeitsplatz-Rationalisierung und trotzdem einen erhöhten Bedarf an Arbeitskräften (Beispiel Pflege, 55-Plus-Markt etc.).

Chancen für Arbeitgeber bei der Mitarbeitersuche und Mitarbeiterbindung

Die Bilanz eines Unternehmens spiegelt die Hardfacts des Unternehmenswertes wieder. Das Personal ist meistens nur zahlenmäßig im Anhang vielleicht erwähnt. Während wir nach dem 2. Weltkrieg zunächst einen Verteilermarkt hatten und in den letzten Jahren sich ein Verdrängungsmarkt (Marketing wurde immer wichtiger) entwickelte, wird das Produktivkapital „Erwerbstätige“ in den kommenden Jahren die entscheidende Rolle beim Unternehmenswachstum spielen. Dies natürlich auch neben der Digitalisierung.

Für Unternehmen bedeutet dies, die Mitarbeiter durch interessante Zusatz-Gehaltsbestandteile zu binden.

Interessante AG-Zuschüsse (Festbetrag zur Altersversorgung) sowie AG-Zuschüsse bei Entgeltumwandlung gehören heute bereits bei innovativen Arbeitgebern zur Grundausstattung.

So gibt es heute Unternehmen, die beispielsweise einen Fix-Zuschuss von 100 € mtl. gewähren und zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss zu der Entgeltumwandlung von 20-35 % gewähren. Dieser Arbeitgeberzuschuss kostet im Übrigen den Arbeitgeber nichts extra, wenn man die ersparten Kosten des Unternehmens berechnet.

Zum einen spart der Unternehmer folgende Arbeitgeber-Abgaben

  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Umlage 1, 2 sowie 3
  • und zusätzlich auch weitere betriebswirtschaftliche Kosten, die je nach Unternehmen berechnet werden müssen.

Welche zusätzliche Kosten ein Unternehmen hierbei einspart, muss in einer betriebswirtschaftlichen Analyse berechnet werden. Hilfreich sind hierbei Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH).

Weitere Angebote für die Mitarbeiter

Gruppen-Unfallversicherung-bAV-Leitfaden
Gruppen-Unfallversicherung-bAV-Leitfaden

Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

Auch die betriebliche Unfallversicherung ist ein interessanter Gehaltsbestandteil. Bietet dies ein Arbeitgeber nicht an, dann muss der Arbeitnehmer diesen Teil aus seinem Nettoeinkommen selbst finanzieren.

Betriebliche Krankenversicherung bAV-Experte.de
Betriebliche Krankenversicherung bAV-Experte.de

Betriebliche Krankenversicherung

Ebenso ist die betriebliche Krankenversicherung anzusehen. Schneller einen Facharzt-Termin zu bekommen

  • eine Zweitmeinung bei Krankheiten einzuholen
  • Privatpatient im Krankenhaus zu sein
  • oder Vergünstigungen bei Wellness- oder Fitnessstudio zu erhalten

sorgen für weniger Krankheitsausfälle.

So bietet das Unternehmen „Wir für Gesundheit“ eine interessante Ergänzung für Arbeitnehmer an (Link: –> https://www.wir-fuer-gesundheit.de/ )

Ein Top-Angebot ist hier beispielsweise das selct-Angebot mit:

  • Zweibettzinner
  • Chafarzt
  • Zweitmeinung
  • Facharzt-Terminservice
  • Vorteilswelt

und dies für den Mitarbeiter zum Preis von 17,67 Euro pro Monat ohne Gesundheitsprüfung ab 20 Arbeitnehmern (weitere Informationen auf der Internetseite von https://www.wir-fuer-gesundheit.de/

Gesundheitsvorsorge durch Prävention

Die Anzahl von Fehlzeiten durch Krankheiten sind ein erheblicher Posten bei den Personalkosten. Eine Verringerung dieser Fehlzeiten kann durch

  • Gesundheitstage in Unternehmen
  • Präventionskurse
  • und viele andere Maßnahmen

können die Produktivität bei Unternehmen verbessern.

Hierbei hilft beispielsweise das Unternehmen Carelutions durch ein neuartiges betriebliches Gesundheitsmanagement.

Link:–> https://www.carelutions.de/de/leistungen/gesundheitliches-produktivitaetsmanagement/

Für Arbeitgeber ein interessantes Angebot.

Die Abstimmung aller Möglichkeiten

Je nach Unternehmen (Größe, Branche usw.) müssen alle betrieblichen Vorsorge-Modelle auf einander abgestimmt sein.

Das wichtigste Kapital eines Unternehmens – auch wenn man ein Unternehmen einmal veräußern möchte – steht nicht in der Bilanz. Die Mitarbeiter entwickeln sich in den kommenden Jahren zu einem der wichtigsten Kennzahlen. Dies sollte jedem Unternehmer heute bewusst werden.

betriebliche Altersversorgung workflow-Optimierung durch bAV-Experte-de
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P.S.: Eine betriebliche Pflegeversicherung ist leider derzeit noch nicht möglich (fehlt im Betriebsrentengesetz), wird aber sicherlich durch den demografischen Wandel ein weiterer Baustein werden, den Unternehmen ihren Mitarbeitern in einigen Jahren anbieten müssen.

Intelligente Unternehmensvorsorge – Fachtagung Demografie in Koblenz

 

„Das Unternehmen zukunftsfest machen:

Die Herausforderung der Demografie als Chance nutzen“ ist das Thema eines Fachtags an der Hochschule Koblenz in Kooperation mit dem Oberhachinger CAMPUS INSTITUTfür Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG. Die Veranstaltungfindet statt am 30. Januar 2019, ab 10:30 Uhr, im Audimax der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1 in 56075 Koblenz. Die Themen reichen von Unternehmensnachfolge im Mittelstandüber Arbeitnehmergewinnung bis hin zum Vermögenserhalt beim Generationenwechsel. Zu den Referenten gehören unter anderem Prof. Dr. Steffen Kröhnert (Hochschule Koblenz), Dr. Andreas Fromm, Fachanwalt für Steuerrecht (Kanzlei FROMM, Koblenz), Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge Management GmbH sowie Karl-Heinz Weber, Bereichsleiter Firmenkunden und Private Banking, stellv. Vorstandsmitglied Sparkasse Koblenz. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.hs-koblenz.de/fachtag-demografie

 

Kontakt:

CAMPUS INSTITUT für PersonalentwicklungHochschule Koblenz

und Finanzwirtschaft AGFachbereich Sozialwissenschaften

Keltenring 11Konrad-Zuse-Straße 1

82041 Oberhaching 56075 Koblenz

Telefon: 089 62 83 38 21Telefon: 0261 95 28 230

www.campus-institut.de

Eine Empfehlung von

www.bav-Experte.de

und

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Doppelverbeitragung soll abgeschafft werden – Auswirkungen wenig im Detail bekannt

Doppelverbeitragung- Halber Beitragssatz auf Betriebsrente

Die Forderung steht nun nicht nur für KVdR-Versicherte im Raum, sondern auch für freiwillig gesetzlich Versicherte.

Die Forderungserweiterung kommt nun selbst vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung.

Beim CDU-Bundes-Parteitag im Dezember 2018 ist das Thema Doppelverbeitragung ein Programmpunkt, der anschließend dann auch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden könnte.

Die Mittelstandsvereinigung MIT will beim CDU-Bundesparteitag Anfang Dezember in Hamburg einen Antrag für eine Reform durchsetzen.

Die Mittelstandsvereinigung MIT fordert, dass auf Betriebsrenten, unter anderem Direktversicherungen, zukünftig „nur noch der halbe Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung“ gezahlt wird.

Ebenso wird gefordert, dass die bisherige Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt werden soll.

Bei einer Freigrenze bleibt eine Betriebsrente nur dann beitragsfrei, wenn die Betriebsrente mtl. unter 152,25 Euro ist. Ist die Betriebsrente nur einen Cent darüber, wird auf die gesamte Betriebsrente ein Kranken- und Pflegeversicherung mit dem vollen Beitragssatz fällig.

Würde das Wort Freigrenze in Freibetrag abgeändert, wäre nur die Rente ab 152,25 Euro zu verbeitragen.

Beispiel:

Mtl.Rente: 500 Euro

– Freibetrag: 152,25 Euro

= zu verbeitragen: 347,75 Euro

Beitragsberechnung 2018:

Bei einer Freigrenze mit einer mtl. Betriebsrente von 500 Euro beträgt der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag ca. 90 Euro.

Würde das Wort Freigrenze durch das Wort Freibetrag ersetzt, dann würde der Beitrag nicht aus 500 Euro, sondern aus 347,75 Euro berechnet. Der Beitrag wäre dann bei ca. 62,60 Euro.

Wenn zusätzlich nur noch der halbe Beitragssatz zu zahlen wäre, dann müsste dieser Beispielrentner nur noch 31,30 Euro von der Betriebsrente bezahlen.

Der Beitrag würde sich somit um rund 65% senken. Für den Beispielrentner entsteht somit eine Entlastung von rund 60 Euro.

Vielleicht endlich für die Rentner mal die Möglichkeit über eine Pflegezusatzversicherung nachzudenken, wenn bisher die finanziellen Möglichkeiten fehlten.

Eine Pflegezusatzversicherung ist dringend zu empfehlen, da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung die Pflegekosten nicht abdeckt. Oft müssen die Kinder von Senioren hier einspringen (spätestens wenn das Sozialamt die Pflegekosten mitfinanziert). Ebenso können die Schwiegerkinder sogar zur Mitrechenschaft herangezogen werden (im Rahmen des Unterhalts für den Ehegatten).

Erläuterungen:

Die Verbeitragung bei versicherungspflichtigen Beschäftigten und KVdR-Rentnern ergibt sich aus §226 SGB V.

Der mtl. Betrag von 152,25 Euro errechnet sich aus 1/20-stel der mtl. Bezugsgröße. Die Bezugsgröße wird jährlich neu festgesetzt (2018: 3.045 Euro; 2019: 3.115). Ab 2019 ist die mtl.Freigrenze dann bei 155,75 Euro.

Die Verbeitragung bei freiwillig gesetzlich Versicherten ergibt sich aus § 240 SGB V

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Die Loseblattsammlung

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Zinsen steigen langfristig nicht – Demographischer Wandel läßt grüßen

#Zinsen werden langfristig nicht steigen. Der demographische Wandel lässt grüßen.

Warum die Zinsen langfristig nicht mehr steigen werden, macht ein Bericht von n-TV deutlich:

Zitat:

„Japans Bevölkerung altert, die Einwohnerzahl schrumpft. Eine Folge davon: niedrige Zinsen. Im vergangenen Jahr zeigte die Bank of England in einer Studie, dass die Demografie wesentlich für ein niedriges Zinsniveau mitverantwortlich ist. Alternde Gesellschaften, die nicht wachsen, weisen demnach tendenziell merklich niedrigere Zinsen auf als wachsende Gesellschaften. 

Der demographische Wandel www.forum-55plus.de

Der Hauptgrund liege darin, dass die Menschen immer älter werden und somit auch eine längere Rentenzeit erleben, so die Autoren der Studie. Deshalb werde mehr gespart, und das steigende Geldangebot drücke auf die Zinsen. Das beste Beispiel hierfür sei die Bevölkerung Japans, die mit Abstand älteste weltweit mit einem Seniorenanteil von knapp 30 Prozent. 

Die Bank of Japan hält seit Jahren die Zinsen niedrig – und die japanische Wirtschaft brummt, ebenso wie der Aktienmarkt. Der Nikkei kletterte jüngst auf ein 27-Jahreshoch. Auch in vielen Ländern Europas, inklusive Deutschland, sind die Geburtenraten rückläufig, die Zinsen in der Eurozone auf Rekordtief. Dass der deutsche und der japanische Aktienmarkt in unterschiedliche Richtungen laufen, verwundert daher auf den ersten Blick…..“

Fortsetzung:–>

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Keine-Zinsen-sind-auch-eine-Loesung-article20669320.html

Japan ist in der Demographie ca 13 Jahren seit Jahrzehnten voraus.

Der demographische Wandel (immer mehr ältere Menschen im Verhältnis zu immer weniger Jüngeren bzw. Erwerbstätigen) hat noch weitere Auswirkungen in der Zukunft:

  1. Die Anzahl der Erwerbstätigen wird in 30 Jahren von derzeit 45 Mio. auf 32 Mio sinken.
  1. Derzeit haben wir rund 38 Mio. Wohnimmobilien. In 30 Jahren werden noch 32 Mio. Notwendig sein (außer wir haben eine sehr hohe Zuwanderung).
  2. Die Anhebung der Zinsen würde für viele Staaten ruinös sein. Vereinfachtes Beispiel: Wenn ein Staat Wertpapiere an Kapitalanleger mit einem Zins von z.B. 1 % verleiht und der Zins nur auf 3% ansteigt, müsste dieser Staat den dreifachen Zins bezahlen. Für viele Staaten nicht finanzierbar.
  1. Aufgrund der längeren Lebenserwartung sind Kapitalersparnisse und auch vermietete Immobilien für die eigene Rentensicherung nicht geeignet. Einzig die Produkte, die eine lebenslange Rente garantieren, bieten eine echte lebenslange Rentenzahlung.
  2. Ein gesetzliches Rentenniveau von 48% nach 45 Versicherungsjahren wird langfristig nicht zu halten sein. Zwar hat die Zunahme der Lebenserwartung leicht abgenommen (von 1910-2015 pro Jahr um 3 Monate, derzeit etwa 2 Monate je nach Gruppe), führt jedoch aufgrund der hohen Rentenzugänge zu echten Finanzierungsproblemen (insbesondere durch die zukünftige Abnahme der Erwerbstätigen). Sofern keine Veränderungen vorhanden sind (Beispiele: Einführung von Digitalisierungsabgabe, höhere Zuwanderung zulassen etc.) muss das gesetzliche Rentenniveau auf ca. 43 % abgesenkt werden und durch die betriebliche Altersversorgung sowie private Altersversorgung ergänzt werden. Die staatlichen Förderungen in der betrieblichen und privaten Altersversorgung spielen hier eine wichtige Rolle. Für Menschen, die
    35 Jahre anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung gewährt werden
    40 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 5% gewährt werden
    45 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 10 % gewährt werden.

Betriebliche oder private Altersversorgungen sollten – so wie dies seit 1.1.2018 gilt – nicht vollständig angerechnet werden.

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    6. Die Mischung der umlagefinanzierten Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung) und der ansparfinanzierten Altersversorgung ist zur Risikoverteilung sehr wichtig. Bei der umlagefinanzierten Altersversorgung werden die Renten aus gerade eingegangenen Beiträgen finanziert. Bei der ansparfinanzierten Altersversorgung wird Geld heute angespart und steht den Sparern später auch als Rente zur Verfügung. Die Mischung beider Finanzierungen bietet eine bessere Risikoverteilung. Bei einer ausschließlich umlagefinanzierten Rente ist die Generationengerechtigkeit völlig ausgeschaltet. Bei einer ausschließlich ansparfinanzierten Altersversorgung besteht das Kapitalmarktrisiko.
  • Auch das neue Betriebsrentenstärkubgsgesetz (BRSG) hat in der neuen „bAV-Welt 2“ erkannt, dass eine lebenslang verpflichtende Rente in Form einer Zielrente sinnvoll ist. Die Generationengerechtigkeit wurde hier bereits berücksichtigt.

    Die längere Lebenserwartung wird den Zins aufgrund weiterer Einflüsse niedrig halten:

    Eine Lebensverlängerung wird auch eine erheblich längere Pflegezeiten bedeuten. Dienstleistungen rund um die Altersgruppe 75Plus wird neben der Pflege auch in der Dienstleistungsbranche (Bringdienste, Privatbürodienstleistung Handwerk, Gärtner usw) zu einem erhöhten Bedarf führen. Dies muss dann auch lebenslang finanziert werden. Systembedingt passt hier ein vorhandenes Kapital oder niedriger Zins (über ein Prämiendepot) nicht.

    Besser passt hier eine Pflegezusatzversicherung oder eine Rentenversicherung.

    • Das Gleiche gilt im Übrigen auch bei gesetzlich Krankenversicherte. Auch die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich durch das umlagefinanzierte System. Steigt das Durchschnittsalter, steigen die Leistungsausgaben überproportional. Gesetzlich Versicherte sind gut beraten auch hierfür Ansparungen vorzunehmen, die im Alter eine lebenslange Finanzierungsgrundage sicherzustellen.
    • Bezüglich der Pflege muss man berücksichtigen, dass aus derzeitiger Sicht mindestens etwa 600.000 Pflegekräfte zusätzlich notwendig wären. Pflegekräfte entwickeln sich noch stärker zur Mangelware. Angebot und Nachfrage regelt den Preis! Und somit wird die Pflegeleistung in den kommenden 25-30 Jahren erheblich teurer.
    • Übrigens: Auch Sachwerte sind keine Lösung. Wenn die Bevölkerung kleiner wird, dann steigen die Sachwerte in der Menge je Einwohner an und hierdurch sinkt der Preis. Deutlich wird dies bereits heute für Märklin-Eisenbahn-Sammler oder auch Briefmarkensammler.

    Welche Lösungen dieser Probleme gibt es?

    Die Ursache ist der demographische Wandel.

    Pro Frau gibt es in Deutschland ca. 1,5 Kinder. Notwendig wären 2,1 Kinder. Um diese Anzahl sofort zu erreichen müssten die Frauen im gebärfähigen Alter sofort ca 4 Kinder haben.

    Und Kinder, die heute geboren werden, sind erst in ca. 25 Jahren berufstätig.

    Hierdurch würde sich die Situation also nicht in den kommenden 25-30Jahren verändern.

    Als einzige Lösung ist die geregelte Zuwanderung zu sehen. Aber auch hier sind Länder wie beispielsweise Ost-Europa derzeit nur noch kurzfristig eine Hilfe. Auch hier ist die Geburtenrate seit 2000 rückläufig und auch dort zieht die Lohnentwicklung an.

    Mittel- und langfristig muss Deutschland um die Zuwanderung werben. Ansonsten entstehen erhebliche Probleme durch den demographischen Wandel.

    Das Zinsproblem ist nur eine Folge des demographischen Wandels.

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    Tel 07156/34354

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