#Notfallvorsorge Alleinerziehende durch Notfallordner – Vorsorgeordner besonders wichtig
Alleinerziehende sollten besonders auf die Vorsorge durch einen Notfallordner achten.
Natürlich haben sich viele Eltern schon öfters auf einer gemeinsamen Autofahrt Gedanken gemacht, was mit den Kindern passiert, wenn es jetzt einen Autounfall geben würde.
Ebenso haben auch Alleinerziehende darüber kurz mal nachgedacht.
Welche Konsequenzen entstehen können, macht der nachfolgende Film deutlich:
Bei einer Vorsorge von Alleinerziehenden ergeben sich viele Fragen, die erst durch den Notfallordner – Vorsorgeordner bewusst werden.
Wer kümmert sich um mein Kind, wenn ich versterbe oder geschäftsunfähig bin?
Wer darf sich um mein Kind kümmern? Sind das automatisch der Ex-Partner, meine Eltern, die Paten oder Geschwister?
Wer soll sich um mein Vermögen kümmern, so dass die Kinder später etwas davon haben?
Wer soll sich um das Erbe kümmern, bis meine Kinder erwachsen sind?
Welcher Versicherungsschutz ist vorhanden – und sollte angepasst werden?
Was passiert, wenn ich Pflegefall werde? Müssen dann die heute minderjährigen Kinder ab 18 für mich aufkommen?
Was muss ich bei einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung besonders beachten?
Wie ist der Berufsunfähigkeitsschutz gestaltet? Ab wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Notfallordner – Vorsorgeordner ist nicht nur als umfangreiche Dokumentation anzusehen, sondern gibt auch viele Tipps.
Auf dem Markt gibt es viele Notfallordner. Und leider meist für alle Personen den gleichen Notfallordner.
Den „Notfallordner-Vorsorgeordner“ gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.
Grund: Die Vorsorge unterscheidet sich zwischen vielen unterschiedlichen Gruppen, z.B.
Angestellte
Beamte
Selbstständige (Personengesellschaft)
Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
Ärzte
Apotheker
41 zulassungspflichtige Handwerkergruppen
Zulassungsfreie Handwerker
Etc.
In all diesen Gruppen sind Besonderheiten zu beachten.
Der Notfallordner – Vorsorgeordner hat auch ausreichen Platz für die Aufbewahrung aller wichtigen Dokumente (8 cm Breite) und beinhaltet zwischen 140-170 Seiten (je nach Zielgruppe).
Die Herausforderung der Demografie als Chance nutzen“ ist das Themaeines Fachtags an derHochschule KoblenzinKooperation mit dem Oberhachinger CAMPUS INSTITUTfür Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG. Die Veranstaltungfindet statt am30. Januar 2019, ab 10:30 Uhr, im Audimax der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1 in 56075 Koblenz.Die Themen reichen vonUnternehmensnachfolge im Mittelstandüber Arbeitnehmergewinnung bis hin zum Vermögenserhalt beim Generationenwechsel.Zu den Referenten gehören unter anderem Prof. Dr. Steffen Kröhnert (Hochschule Koblenz),Dr. Andreas Fromm,Fachanwalt für Steuerrecht (Kanzlei FROMM, Koblenz),Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin StuttgarterVorsorgeManagement GmbH sowieKarl-Heinz Weber, Bereichsleiter Firmenkunden und Private Banking, stellv. VorstandsmitgliedSparkasse Koblenz.Weitere Informationen und Anmeldung unter:www.hs-koblenz.de/fachtag-demografie
Der demografische Wandel (Zunahme der älteren Generation im Vergleich zu jüngeren Menschen) beeinflusst die Entwicklung unterschiedlicher Bereiche.
Wären 2,1 Kinder je Frau vorhanden, würde sich das Verhältnis „ältere zu jüngere Menschen“ nicht verändern.
Mittel- und langfristig führt eine geringere Geburtenrate zu einem Rückgang der Bevölkerung.
Während heute in Deutschland rund 45 Mio. Erwerbstätige vorhanden sind, werden es in 30 Jahren nur noch 32 Mio. sein.
Bereits heute ist der Fachkräftemandel deutlich zu spüren, wobei dies erst der Anfang ist.
Unternehmen sind gut beraten, vorhandenes Personal mit intelligenten Förderprogrammen zu binden und in der Personalsuche neue Wege zu gehen.
Neben der aktiven Personalbindung durch
betriebliche Altersversorgung
betriebliche Krankenversicherung
betriebliche Gesundheitsmaßnahmen
Förderung von Fortbildung (beruflich und auch für private Bereiche)
sind in der Personalsuche auch beispielsweise folgende Möglichkeiten ins Auge zu fassen:
Prämienzahlung bei Personalvermittlung durch Mitarbeiter
Festlegung von Ausbildungsbotschafter (Azubi sucht Azubi durch Teilnahme des Azubis an Schulveranstaltungen, um für die Ausbildung zu werben)
Erfolgreiche Personalvermittlung durch Mitarbeiter gehört auch heute noch zu den erfolgreichen Wegen.
Neben der Gewinnung von Mitarbeitern wird in den kommenden Jahren auch die Anzahl der Unternehmen deutlich sinken.
Von derzeit 3,5 Mio. Arbeitgebern werden in 25 Jahren noch 2,5 Mio. Vorhanden sein.
Viele Klein- und Mittelbetriebe haben bisher noch keine Nachfolgeregelung.
Und oft fehlt der familiäre Nachwuchs bzw. haben die Kinder kein Interesse, das Unternehmen weiterzuführen.
Ebenso wird es für viele Unternehmer in Zukunft schwieriger ein Unternehmen zu verkaufen. Angebot und Nachfrage regelt letztendlich den Preis und das Interesse.
Und wenn der Unternehmensverkaufspreis die Altersversorgung ausmacht, dann kann diese Kalkulation daneben gehen.
Unternehmer sollten deshalb bereits ab 55 – allerspätestens mit 58 – sich aktiv über die Nachfolgeregelung Gedanken machen und im Vorfeld ein gutes Personalmarketing betreiben.
Denn das Personal bildet auch die Grundlage des Unternehmenswertes.
Eine Ergänzung zum Themenbereich Demografie finden Sie auch im Blog
Einkommensbeschneidung der Vermittler durch Provisionsdeckelung
Das Bundesfinanzministerium hat seinen Evaluierungsbericht zum LVRG samt Maßnahmenplan an den Finanzausschuss des Bundestages übergeben.
Der Vertrieb ist darin ein großer Themenblock.
Vorgerechnet wird, wie sich die Abschlusskosten verändert haben und warum dennoch ein Provisionsdeckel nötig sei.
Ein pauschaler Provisionsdeckel wird letztendlich dazu führen, dass der Vertrieb weiter ausblutet.
Gerade in der Altersversorgung – insbesondere betrieblichen Altersversorgung – ist das notwendige Know-how heute wesentlich umfangreicher, als vor 2005.
Die nachgelagerte Besteuerung der Renten ist erklärungsbedürftig.
und in der betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen bAV-Welt 1
Direktversicherung,
Pensionskasse,
Pensionsfonds,
Pensionszusage,
Unterstützungskasse,
und in der bAV-Welt 2
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
sowie den entsprechenden Rechtskreisen
Arbeitsrecht,
Steuerrecht,
Sozialversicherung,
Versicherungsrecht,
Erbrecht und Erbschaftsteuer)
machen nicht nur eine Ausbildung, sondern laufende Fortbildung erforderlich.
Die Komplexität (Analyse, Auswahl der richtigen Produkte, laufende Betreuung) erfordern heute wesentlich mehr Zeitaufwand pro Kunde.
Nun könnte man dazu geneigt sein, auf Honorarberatung umzusteigen.
Konsequenz ist, dass dann die Personen in der Mittelschicht und besonders auch in der unteren Einkommensgruppe sich die Honorarberatung nicht leisten können.
Daraus folgt, dass die Versorgung bei Arbeitnehmern erheblich an Qualität verliert.
Gerade erst hat der Gesetzgeber durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zur weiteren Komplexität beigetragen und will die Altersversorgung stärken.
Durch eine gesetzliche Provisionsmaximierung wird die Beratungsqualität in keiner Weise gefördert.
Beratung & Abschluss an 1 Termin war gestern.
Heute sind im mehrere Termine für eine ordentliche Beratung notwendig.
Und wenn es um die bAV geht, dann sind zusätzlich Beratungen beim Arbeitgeber notwendig.
Hierzu zählt beim Arbeitgeber:
betriebswirtschaftliche Betrachtung
Berechnung der SV-Ersparnis
Berücksichtigung der Fluktuationsquote
lfd. Betreuung (Anpassung bei Personeller Veränderung oder der persönlichen Verhältnisse des AN)
Wenn der Gesetzgeber schon immer wieder komplexere Sachverhalte und Förderungen schafft, dann kann er nicht gleichzeitig oder anschließend die Provisionen weiter reduzieren.
Letztendlich verschlechtert dies dann auch die Beratungsqualität (weniger Beratungsaufwand, weniger Fortbildung und hierdurch dann wieder gleiches Einkommen.
Darunter leiden tut der „kleine Mann“ und der Durchschnittsverdiener.
Sachkundelehrgang Rentenberater –
Für Profis in der Beratung Altersversorgung, aber auch für Personalsachbearbeiter, HR-Berater, Steuerberater und bAV-Spezialisten
Wer in der betrieblichen Altersversorgung beraten möchte, braucht ein sehr umfangreiches Fachwissen.
Neben der Produktlandschaft in der klassischen Altersversorgung und einem umfangreichen Fachwissen in den Durchführungswegen
Pensionszusage
Unterstützungskasse
Pensionsfonds
Pensionskasse
Direktversicherung
sind auch die Rechtskreise „Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht wichtig.
Gerade in der Sozialversicherung – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – sollte jeder Berater das Knowhow besitzen.
Ein umfangreiches Fachwissen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Berater durch die Fortbildung zum „Rentenberater“. Die Fortbildung wird innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen, wobei der Präsenz-Unterricht ca. 3 Wochen umfasst.
Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Sachkundeprüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit zum Rentenberater zum späteren Zeitpunkt ggf. erfolgen kann.
Auch ohne das Tätigkeitsziel „Rentenberater nach RDG“ ist das Fachwissen eigentlich für jeden Berater dringend zu empfehlen, wenn es sich um die Themen:
Altersversorgung
Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeit
oder die Hinterbliebenenversorgung
geht.
Wie wichtig die aus- und Fortbildung in diesem Feld ist, wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass diese Fortbildung zum Beispiel in Baden-Württemberg durch den ESF (Europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de ) unterstützt wird.
Wer am Sachkundelehrgang „Rentenberater“ aus Baden-Württemberg teilnimmt, erhält einen Zuschuss von bis zu 70 %.
Der nächste Sachkundelehrgang:
Inhalt:
Mit dem Besuch dieses Lehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater erbracht.
Gesetzliche Grundlagen
Die Sozialversicherung
Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung (Finanzierungs- & Versicherungslösungen heute und zukünftig)
Die Rentenberatung in der Praxis
Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
Der Rentenberater in der Praxis
Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung
Stuttgart, München (Oberhaching)
1. Präsenzwoche, München (Oberhaching)
04.02. -09.02.2019
2. Präsenzwoche, Stuttgart
11.03. – 16.03.2019
3. Präsenzwoche, Stuttgart
08.04. – 13.04.2019
Seminartag, München (Oberhaching)
14.05.2019
Mdl. Prüfung, München (Oberhaching)
15.05.2019
Das Musterland Baden-Württemberg zeigt hier Flagge und hat erkannt, wie wichtig die Bildung ist.
Einzelheiten über den Rentenberater erfahren Sie auf den Internetseiten von:
Versicherung Finanzdienstleistung Weiterbildung Finanzberatung Versicherungsvertrieb Bildung Ausbildung und Fortbildung Versicherungen und Finanzen Versicherungsvermittlung
Wer in der Versicherungsvermittlung tätig sein möchte, hat verschiedene Alternativen in der Aus- und Weiterbildung.
Grundausbildungen – Versicherungs- und Finanzdienstleistung
„Kaufmann-/frau für Versicherung und Finanzen“ (Ausbildung 3 Jahre)
Studienrichtung BWL – Versicherung mit der Vertiefung Versicherungsvertrieb und Finanzberatung (duales Studium mind. 3 Jahre an der DHBW Heidenheim)
Nach Abschluss einer der o. g. Ausbildungen ist eine Allround-Beratung möglich.
Die laufende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind vielfältig, je nach eigenem Fortbildungsinteresse.
Neben den einzelnen Schwerpunkten Sachversicherung (z. B.: Gewerbeversicherung), Personenversicherung (Altersversorgung, Krankenversicherung, betrieblicher Altersversorgung) ist auch eine Spezialisierung auf verschiedene Zielgruppen möglich und sinnvoll.
Beispiel: Beratung Altersversorgung
Wer sich auf die Altersversorgung konzentriert, sollte als Grundlage auch in der Sozialversicherung und Einkommenssteuer fit sein.
Hilfreich ist da schon, wenn man auch die eigene Steuererklärung selber macht.
Ein Altersversorgungs-Profi hat zusätzlich umfangreiches Know-How in den Bereichen:
betriebliche Altersversorgung
und Sozialversicherung, insbesondere gesetzliche Renten- und Krankenversicherung (z.B. KVdR, freiwillige Mitgliedschaft, PKV)
Empfehlenswert sind hierbei
das Studium „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)“ vom Campus-Institut
und der theoretische Sachkundelehrgang gemäß RDG zum „Rentenberater“ (Campus-Institut bzw. DMA)
Ausbildingen in der betrieblichen Altersversorgung
In der betrieblichen Altersversorgung gibt hauptsächlich zwei Weiterbildungsmöglichkeiten:
Experte Betriebliche Altersversorgung (DMA):
3 Ausbildungsblöcke mit jeweils 2 Tagen
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH): Berufsbegleitendes Studium über 18 Monate in allen Durchführungswegen
Umfangreiches Studium in allen Durchführungswegen und
Fachkenntnisse über Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht (bezogen auf die betriebliche Altersversorgung)
Bilanzen und Jahresabschluss
Praktische Anwendungsbeispiele in der bAV
Darüber hinaus gibt es noch eine Studienmöglichkeit zum „Master of Pensionsmanagement“ (Hochschule Kaiserslautern).
Wie tief das Wissen in der betrieblichen Altersversorgung sein muss, ist individuell unterschiedlich. Wer in der Finanzberatung sich auf die betriebliche Altersversorgung spezialisieren möchte, sollte jedoch mindestens den Betriebswirt für die betriebliche Altersversorgung (FH) absolvieren. 6 Fortbildungstage über die bAV (bei der Fortbildung bAV-Experte der DMA) können natürlich auch nur einen Überblick bieten.
In den letzten 13 Jahren haben ca. 420 Personen den Betriebswirt betriebliche Altersversorgung (FH) absolviert. Bei rund 3,5 Mio. Arbeitgebern in Deutschland ist das Potenzial der Absolventen enorm.
Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung – Finanzierungs- und Versicherungslösungen heute und zukünftig
Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
Die Rentenberatung in der Praxis
Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung
Zielgerichtete Nutzung von Gesetzen in der Rentenberatung
Präsentationstechniken für den tätigkeitsspezifischen Alltag
Hierbei wird das kompakte Wissen der Sozialversicherung in der Rentenversicherung, aber auch teilweise in der Krankenversicheurng (z. B. KVdR) vermittelt.
Der theoretische Sachkundelehrgang ist auch für die Zulassung zum Rentenberater (RDG) eine der zwingenden Voraussetzungen.
Zielgruppenmarkt 55 Plus
In allen europäischen Industriestaaten gehört die Zielgruppe 55-Plus zu den Wachstumsmärkten. Dies gilt auch in der Versicherungs- und Finanzdienstleistung.
Die Beratung in dieser Zielgruppe unterscheidet sich erheblich von der Allround-Beratung. Auch hier ist ein spezielles Wissen unumgänglich.
Dies wurde auch von der Finanzdienstleistung, Steuerberatern und auch Anwälten erkannt.
Meist besteht die Auffassung, dass ein Steuerberater, Notar, Anwalt, Bank- oder Versicherungsvertreter alleine die ausreichenden Kenntnisse hat. Dies ist jedoch meistens nicht der Fall.
So kennen wenige Versicherungsvermittler oder Bankvermittler sich mit den Rechtskreisen (Erbrecht, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Körperschaftssteuer oder Nachfolgeregelungen) aus.
Und bei den Steuerberatern und Anwälten fehlen die Kenntnisse in der Produktvielfalt der Versicherungen oder der Finanzwelt.
Gerade hier sind die Fortbildungen Generationenberater (IHK) und Seniorenberater (NWB) hilfreich.
Beratungsfeld Selbständige & Unternehmer
Wenn es um die Zielgruppe Selbstständige oder Unternehmer geht, ist das komplette Know-How aus allen oben genannten Bereichen sinnvoll.
Bei einem Unternehmer geht es zum einen um seine eigene Versorgung, die sich meist aus den Bausteinen:
Gesetzliche Rentenversicherung
betriebliche Altersversorgung
private Altersversorgung
Unternehmenssubstanz
zusammensetzt und dies ist in Abhängigkeit:
vom Krankenversicherungsverhältnis (privat, gesetzlich)
von rechtlicher Vorsorge (Unternehmervollmacht und anderer Dokumente)
der Familienverhältnisse (Familienstand und Alter der Kinder)
von der Insolvenzsicherheit
zu sehen.
Darüber hinaus spielt hier auch:
die betriebliche Altersversorgung
Nachfolgeregelung
eine erhebliche Rolle.
Ebenfalls ist in der Sparte Personenversicherung das Fachwissen:
Wer nur eine Ausbildung zum Kaufmann/-frau absolviert, wird viele Geschäftsfelder nicht einmal im Ansatz erkennen und nach einigen Jahren des Wissens-Stillstandes Rückschritte im Vergleich zu anderen „Kollegen“ bemerken.
Ergänzende Informationen zum Sachkundelehrgang „Rentenberater“ gibt es auf der Internetseite: –>
bAV – #betriebliche #Altersversorgung #Hinterbliebenenversorgung – und ihr Wegfall aufgrund einer #Tarifregelung
Die Tarifautonomie ist das in Deutschland in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Recht der Tarifparteien, Vereinbarungen frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge über das Arbeitsentgelt abzuschließen.
Was ist jedoch, wenn der Tarifvertrag Leistungsreduzierungen dem Grunde nach vorsieht und hierdurch Besitzstände wegfallen?
Das Bundesarbeitsgericht hatte (mit dem Urteil vom 31. Juli 2018 – 3 AZR 731/16 ) hierzu klar entschieden, dass beispielsweise der Wegfall der Hinterbliebenenversorgung zu weit gehen kann.
Notfallordner-Vorsorgeordner – 90 verschiedene Versionen – Vorsorgemappe oder Notfallmappe nicht geeignet
Ein Notfallordner – oder auch Vorsorgeordner genannt – ist für jeden Menschen sinnvoll.
Auf dem deutschen Literaturmarkt sind hierzu viele unterschiedliche Artikel auf dem Markt. Inhaltlich ähnlich, allerdings teilweise eher in einer Sparversion angeboten.
So gibt es Notfallordner, Vorsorgeordner – inhaltlich ist das Gleiche gemeint. Teilweise werden auch Notfallmappen oder Vorsorgemappen angeboten.
Um Ihnen eine Übersicht zu geben, wurde dieser Artikel verfasst.
Zwischen Mappen und Ordnern besteht der Unterschied, dass in Mappen keine abheften von Unterlagen besteht.
Ordnerausführung:
Bei Notfallordnern / Vorsorgeordnern sollten Sie darauf achten, dass eine ausreichende Breite vorhanden ist, damit wichtige Dokumente in einer Klarsichthülle auch abgelegt werden können. So gibt es Notfallordner, die nur Platz für den vorhandenen Text / Formulare bieten.
Neben der Breite des Ordners ist auch die Ordnertiefe wichtig, denn wenn wichtige Dokumente in einer Klarsichtfolie eingelegt werden, dann sollte der Ordner auch ausreichend sein.
Ordnerbreite sollte mind. ca. 8 cm, Ordnertiefe ca. 29 cm sein.
Ordnerinhalt:
Ein vernünftiger Notfallordner sollte nicht nur ein Dokumentenordner sein, sondern auch viele Ratschläge beinhalten.
So gibt es eine Reihe von Ordnern, die fast ausschließlich Formulare beinhalten. Für den Laien ist dies wenig sinnvoll. Erläuterung zu den einzelnen Bereichen machen zwischen einem Dokumentenordner und einem Notfallordner den Hauptunterschied aus.
Die einzelnen Bausteine eines Notfallordners sollten durch Register klar abgegrenzt sein und alle wesentlichen Lebensbereiche umfassen. Hierzu zählen insbesondere
Geschäftsunfähigkeit
Pflegesituation
Krankheit
Vererben und Vermögensübertragung
Todesfall
So sollte beispielsweise im Todesfall neben einer „To-do-Liste“ ein umfangreicher Katalog von Punkten beinhaltet sein, der auch viele Tipps gibt.
Notfallordner bei Scheidung
Wie sichtig ein vollständiger Notfallordner ist, wird auch deutlich, wenn man berücksichtigt, dass etwa 53 % aller Paare innerhalb von 25 Jahren eine Scheidung durchgeführt hatten.
So ist beispielsweise bei der Beantragung eines Erbscheins das Original des Scheidnungsurteils beim Nachlassgericht vorzulegen.
NOTFALLORDNER bei bestehender betrieblicher Altersversorgung
Besteht eine betriebliche Altersversorgung und ist der Arbeitnehmer
geschieden und lebt mit neuem Lebensgefährten
oder lebt mit einem Lebensgefährten
in einem gemeinsamen Haushalt, dann kann die Hinterbliebenenversorgung nur ausgezahlt werden, wenn dies vom Arbeitnehmer schriftlich namentlich fixiert wurde (BMF v. 24.07.2013, Rz 287). Ähnliche gesetzliche Voraussetzungen bestehen bei versorgungsberechtigten Kindern (des überlebenden Lebensgefährten etc.).
Speziell bei Geschiedenen oder Kindern sind hierbei einige Punkte zu beachten, die im Notfallordner aufzubewahren sind, so dass diese Schriftstücke zum Auszahlungszeitpunkt vorliegen.
Für Wen ist der Notfallordner – Vorsorgeordner?
Ein sehr wichtiger Punkt, der oft übersehen wird ist, dass ein Notfallordner die berufsbedingten Belange oder Branchen umfasst.
Auf dem Markt befinden sich fast ausschließlich Notfallordner für Privatpersonen oder Selbstständige. Dies sind in der Regel halbherzige Lösungen, die zwar den Anwender zunächst befriedigen, allerdings nicht sinnvoll sind.
Es gibt zwar auch anscheinend individuelle Notfallordner, allerdings werden die wesentlichen Punkte dann nicht berücksichtigt.
Beispiele:
Notfallordner für Beamte
Ein Notfallordner für Beamte sollte beispielsweise auch ein Kapitel beinhalten, in dem auf die beamtenrechtlichen Verordnungen eingegangen wird und hierzu Tipps anbieten.
Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige
Ein Notfallordner für Unternehmer oder Selbstständige sollte nicht beide Bereiche pauschal angeboten werden, denn zwischen Selbstständigen und Unternehmern bestehen wesentliche Differenzen, die sich aus der Unternehmensform bereits ergeben und Auswirkungen bei der rechtlichen Vorsorge mit sich bringt.
Notfallordner für verschiedene Berufe und Branchen
Neben der Unternehmensform gibt es weitere wesentliche Spezifikationen, die unbedingt beachtet werden müssen.
Teilweise ergeben diese sich aus Gesetze, Verordnungen oder aus Gerichtsurteilen oder anderen Gegebenheiten (z. B.: DIN-Vorschriften).
Leider gibt es auch Anbieter, die einfach nur einen anderen Beruf oder eine andere Branchen nennen und dann den gleichen Inhalt beim Notfallordner verkaufen.
Bei der Bestellung sollten Sie neben der Auswahl des passenden Ordners auch Ihren Namen angeben, da im Ordner Ihr Name als Wasserzeichen eingetragen ist.
Sofern Sie den Ordner nicht für sich kaufen, kann auch beispielsweise ein Vorname (abgekürzt) und ein ausgeschriebener Nachname eingetragen werden.
Preis Notfallordner – Vorsorgeordner
Der Notfallordner umfasst in der Privatversion ca. 140 Seiten und kostet 27,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).
Der Notfallordner-Vorsorgeordner in den anderen Versionen (Beamte, Apotheker, Ärzte, Selbstständige, Unternehmer, Handwerker usw) umfasst ca. 160 bis 180 Seiten und kostet 42,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).
Der Autor – Werner Hoffmann, 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V. – hatte bereits 2001 den ersten Notfallordner verfasst.
Seit 2001 wurde der Notfallordner laufend weiterentwickelt und als Folge daraus die Unterscheidung zwischen den einzelnen Berufen und Branchen durchgeführt.
Der Autor ist
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Generationenberater (IHK)
Seniorenberater (zert. Lehrgang bei der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht)
bAV-Leitfaden – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für
Arbeitgeber
Personalabteilung
Gehaltsbuchhaltung
Steuerberater
Payroll-Dienstleister
bAV-Spezialisten
Rentenberater
erklärt neben der betrieblichen Altersversorgung
die Workflow-Prozesse, die bei Personalprozessen zu beachten sindHandlungsfelder-MATRIX PROZESSE UND HANDLUNGSFELDER DURCH DAS BETRIEBSRENTENSTÄRKungsgesetzneuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Ergänzungsmöglichkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung in der Personalförderung
Alternativen zu der betrieblichen Altersversorgung für Firmeninhaber
Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung bei Firmenaufgabe / Firmenübernahme
Der bAV-Leitfaden.de ist eine Loseblattsammlung (Grundwerk: DinA4, 275 Seiten).
Der bAV-Leitfaden wird in verschiedene Registerteile untergliedert.
Teil 1: Allgemeines bAV
Teil 2: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Prozesse und Handlungsfelder
Teil 3: Direktversicherung – Auswirkungen auf die einzelnen Personalprozesse
Teil 4: Optimierungschancen für HR-Berater
Teil 5: Fördermöglichkeiten außerhalb der bAV
Teil 6: Unternehmerabsicherung & Nachfolgeregelung
Teil 7: Sozialpartnermodelle*
* Update-Service
Zusätzlich gibt es für Eigentümer des bAV-Leitfaden.de die
bAV-Toolbox.de
Die www.bAV-toolbox.de (Standard) beinhaltet ein Online-Portal (geschlossene Benutzergruppe) zusätzlich:
Linksammlungen
Downloadmöglichkeiten
Checklisten
Berechnungsprogramme
Weitere Information und Bestellmöglichkeit des bAV-Leitfaden
Auswahl der Versicherungspartner in der #betrieblichen #Altersversorgung durch den Arbeitgeber.
Der Regulierungswahn ist besonders für kleine bis mittelgroße Versicherer eine enorme Fixkostenbelastung und wird insbesondere in der bAV zu einer weiteren Konzentration führen.
Viele kleine bis mittelgroße Versicherer wird es in den kommenden 10 Jahren nicht mehr geben, zumindest in der bAV.
Die betriebliche Altersversorgung ist – anders als in den anderen Lebensversicherungsprodukten – aufgrund besonderer Vorschriften in den Rechtskreisen
Arbeitsrecht
Steuerrecht
Sozialversicherung
ergänzt.
Zusätzlich sind fast täglich hierbei Urteile und neue Verordnungen zu beachten.
Darüberhinaus sind immer stärker auch europäische Einflüsse spürbar.
Für kleine und mittelgroße Versicherer entstehen hier enorme Fixkosten, die aufgrund eines geringen Geschäftsanteils eine hohe prozentuale Belastung je Vertrag auslösen.
Man muss hier nicht nur an die juristische Umsetzung oder die Aktualisierung der Bedingungen (z.B. auch die arbeitsrechtliche Vereinbarung) denken, sondern hauptsächlich an die IT.
Die Umsetzung durch das Nadelöhr „Informatik“, das durch die bisherigen – und demnächst noch kommenden Verordnungen kommt – zwingt so manchen Vorstand auch zur Aufgabe des Geschäftsfeldes „betriebliche Altersversorgung“.
Abzusehen ist, dass weitere kleine bAV-Versicherer sich entweder zusammenschließen müssen oder vom Markt verschwinden.
Man denke nur an die früheren Versicherungsnamen „Nordstern, Albingia, Agrippina &Co.“.
Wenn einzelne kleine Versicherer ihr Geschäft in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zusammentragen, dann hat dies enorme Auswirkungen in der bAV. Dies ist zwar auch in anderen Versicherungssparten der Fall, allerdings in der bAV noch erheblich komplexer.
Für Arbeitgeber, die eine bAV anbieten, ist es wichtig, dies bei der Auswahl des bAV-Versicherungsunternehmen bereits heute zu berücksichtigen.
Arbeitgeber sind gut beraten, sich unter den TopTen einen Versicherer auszuwählen, der auch neben der Beherrschung des bAV-Geschäfts beständig eine sehr gute Bewertung haben sollte.
Darüber hinaus sollte der Versicherer die Beratung in der betrieblichen Altersversorgung möglichst nicht durch Makler, sondern durch einen Ausschließlichkeitsvermittler- besser noch durch einen Angestellten-Außendienst sicherstellen.
Grund ist hierbei die Haftungsfrage, wenn der Vermittler in der Beratung Fehler macht. Bei Fehlern haftet zunächst der Arbeitgeber, der dann im Innenverhältnis beim Berater Regress einfordern kann.
Letztendlich ist der bAV ein Vermittler nur Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers.
Bei Maklern ist die Regresseinforderung zwar über die Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt, allerdings nur bis zur versicherten Höchstsumme. Und dies auch nur in bestimmten Fällen. Danach ist der Regress davon abhängig, ob der Makler eine GmbH, eine Personengesellschaft ist; oder der Makler bewusst eine unvollständige Beratung durchgeführt hat dann vom Privatvermögen des Vermittlers.
Je stärker der bAV-Vermittler an den bAV-Versicherer gebunden ist, desto größer ist die Chance für den Arbeitgeber beim bAV-Versicherer beim Regress eine Chance zu haben.
Bei angestellten Versicherungsvermittlern hat der Arbeitgeber wohl die größte Chance.