Generationengerechtigkeit in der betrieblichen Altersversorgung auch im Sozialpartnermodell

Generationengerechtigkeit in der bAV auch in der reinen Beitragszusage

In der betrieblichen Altersversorgung wird diesem Problem durch das Kapitalansparsystem begegnet und gelöst.
Auch in der neuen bAV-Welt 2 werden im Sozialpartnermodell Vorkehrungen gesetzlich getroffen, dass die Versorgungsträger nicht dazu neigen, den angesparten Betrag (Kapitalstock) durch die Rentnergeneration verfrühstücken zu lassen.
In § 38 Abs. 1 PFAV ist festgelegt, dass immer ein Kapitaldeckungsgrad von 100% gewährleistet sein muss und dieser maximal 125 % betragen darf. Zusätzlich ist festgelegt, dass eine Erhöhung der Leistungen nur dann vorgenommen werden darf, wenn als ein Kapitaldeckungsgrad von 110 Prozent nicht unterschritten wird (§ 38 Abs. 2 PFAV – Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung).
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Generationengerechtigkeit
Generationengerechtigkeit – Jede Generation soll auch für sich ansparen. Oder sollen unsere Kinder die Last tragen? In der Gesetzlichen Rentenversicherung tragen unsere Kinder und Enkel die Renten der Rentner. Der Generationenvertrag kann hier langfristig nicht funktionieren. Deshalb werden bei privaten Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen und der betrieblichen Altersversorgung auch in der Tarifrente (Sozialpartnermodell) die Beiträge generationengerecht angespart und stehen dann der entsprechenden Anspargeneration zur Verfügung,

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