Karlsruher Bundesverfassungsrichter kassieren Urteil des Bundessozialgerichts aus 2014

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Pensionskasse Bundesverfassungsgericht kassiert Urteil des Bundessozialgerichts

Pensionskasse Privat fortgeführt – Versorgung bleibt beitragsfrei – Bundesverfassungsgericht kassiert Urteil des Bundessozialgerichts aus 2014 –

Die Verbeitragung in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) von Pensionskassen für privat fortgeführte Beitragszahlungsanteile ist nicht verfassungskonform. Somit ist in diesem Punkt eine Gleichbehandlung von Direktversicherungen und Pensionskassen wieder hergestellt.

Einzelheiten kommende Woche in

blog.bAV-versorgung.de

Hier das Urteil für Ungeduldige

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rk20180627_1bvr010015.html

www.bav-Experte.de

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