Einkommensbeschneidung der Vermittler durch Provisionsdeckelung

Einkommensbeschneidung der Vermittler durch Provisionsdeckelung

Das Bundesfinanzministerium hat seinen Evaluierungsbericht zum LVRG samt Maßnahmenplan an den Finanzausschuss des Bundestages übergeben.

Der Vertrieb ist darin ein großer Themenblock.

Vorgerechnet wird, wie sich die Abschlusskosten verändert haben und warum dennoch ein Provisionsdeckel nötig sei.

Ein pauschaler Provisionsdeckel wird letztendlich dazu führen, dass der Vertrieb weiter ausblutet.

Gerade in der Altersversorgung – insbesondere betrieblichen Altersversorgung – ist das notwendige Know-how heute wesentlich umfangreicher, als vor 2005.

Die nachgelagerte Besteuerung der Renten ist erklärungsbedürftig.

Fachwissen über:

  • gesetzliche Rente/Beamtenversirgung
  • private Rentenversicherung
  • geförderte Rentenprodukte, zB Riesterrente, Rüruprente
  • und in der betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen bAV-Welt 1
  • Direktversicherung,
  • Pensionskasse,
  • Pensionsfonds,
  • Pensionszusage,
  • Unterstützungskasse,
  • und in der bAV-Welt 2
    • Direktversicherung
      Pensionskasse
      Pensionsfonds

    sowie den entsprechenden Rechtskreisen

    • Arbeitsrecht,
    • Steuerrecht,
    • Sozialversicherung,
    • Versicherungsrecht,
    • Erbrecht und Erbschaftsteuer)
  • machen nicht nur eine Ausbildung, sondern laufende Fortbildung erforderlich.
  • Die Komplexität (Analyse, Auswahl der richtigen Produkte, laufende Betreuung) erfordern heute wesentlich mehr Zeitaufwand pro Kunde.

    Nun könnte man dazu geneigt sein, auf Honorarberatung umzusteigen.

    Konsequenz ist, dass dann die Personen in der Mittelschicht und besonders auch in der unteren Einkommensgruppe sich die Honorarberatung nicht leisten können.

    Daraus folgt, dass die Versorgung bei Arbeitnehmern erheblich an Qualität verliert.

    Gerade erst hat der Gesetzgeber durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zur weiteren Komplexität beigetragen und will die Altersversorgung stärken.

    Durch eine gesetzliche Provisionsmaximierung wird die Beratungsqualität in keiner Weise gefördert.

    Beratung & Abschluss an 1 Termin war gestern.

    Heute sind im mehrere Termine für eine ordentliche Beratung notwendig.

    Und wenn es um die bAV geht, dann sind zusätzlich Beratungen beim Arbeitgeber notwendig.

    Hierzu zählt beim Arbeitgeber:

    • betriebswirtschaftliche Betrachtung
    • Berechnung der SV-Ersparnis
    • Berücksichtigung der Fluktuationsquote
    • lfd. Betreuung (Anpassung bei Personeller Veränderung oder der persönlichen Verhältnisse des AN)

    Wenn der Gesetzgeber schon immer wieder komplexere Sachverhalte und Förderungen schafft, dann kann er nicht gleichzeitig oder anschließend die Provisionen weiter reduzieren.

    Letztendlich verschlechtert dies dann auch die Beratungsqualität (weniger Beratungsaufwand, weniger Fortbildung und hierdurch dann wieder gleiches Einkommen.

    Darunter leiden tut der „kleine Mann“ und der Durchschnittsverdiener.

    Werner Hoffmann

    Festnetz: (07156) 967-1900

    Smartphone: (0177) 27 166 97

    • Versicherungskaufmann
    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)
    • Marketingfkfm. (AKAD)

    Fachautor:

    www.bAV-Leitfaden.de

    www.notfallordner-vorsorgeordner.de

    www.bAV-Experte.de

    Altersversorgung Fortbildung- Und wie fit bist Du wirklich?

    Sachkundelehrgang Rentenberater –
    Für Profis in der Beratung Altersversorgung, aber auch für Personalsachbearbeiter, HR-Berater, Steuerberater und bAV-Spezialisten

    In Beratung betriebliche Altersversorgung ist das Rentenrecht ebenso wichtig

    Wer in der betrieblichen Altersversorgung beraten möchte, braucht ein sehr umfangreiches Fachwissen.

    Neben der Produktlandschaft in der klassischen Altersversorgung und einem umfangreichen Fachwissen in den Durchführungswegen

    • Pensionszusage
    • Unterstützungskasse
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse
    • Direktversicherung

    sind auch die Rechtskreise „Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht wichtig.

    Gerade in der Sozialversicherung – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – sollte jeder Berater das Knowhow besitzen.

    Ein umfangreiches Fachwissen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Berater durch die Fortbildung zum „Rentenberater“. Die Fortbildung wird innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen, wobei der Präsenz-Unterricht ca. 3 Wochen umfasst.

    Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Sachkundeprüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit zum Rentenberater zum späteren Zeitpunkt ggf. erfolgen kann.

    Auch ohne das Tätigkeitsziel „Rentenberater nach RDG“ ist das Fachwissen eigentlich für jeden Berater dringend zu empfehlen, wenn es sich um die Themen:

    • Altersversorgung
    • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeit
    • oder die Hinterbliebenenversorgung

    geht.

    Wie wichtig die aus- und Fortbildung in diesem Feld ist, wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass diese Fortbildung zum Beispiel in Baden-Württemberg durch den ESF (Europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de ) unterstützt wird.

    Wer am Sachkundelehrgang „Rentenberater“ aus Baden-Württemberg teilnimmt, erhält einen Zuschuss von bis zu 70 %.

    Der nächste Sachkundelehrgang:

    Inhalt:

    Mit dem Besuch dieses Lehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater erbracht.

    • Gesetzliche Grundlagen
    • Die Sozialversicherung
    • Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung (Finanzierungs- & Versicherungslösungen heute und zukünftig)
    • Die Rentenberatung in der Praxis
    • Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
    • Der Rentenberater in der Praxis
    • Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung

    Stuttgart, München (Oberhaching)

    1. Präsenzwoche, München (Oberhaching) 04.02. -09.02.2019
    2. Präsenzwoche, Stuttgart 11.03. – 16.03.2019
    3. Präsenzwoche, Stuttgart 08.04. – 13.04.2019
    Seminartag, München (Oberhaching) 14.05.2019
    Mdl. Prüfung, München (Oberhaching) 15.05.2019

    Das Musterland Baden-Württemberg zeigt hier Flagge und hat erkannt, wie wichtig die Bildung ist.

    Einzelheiten über den Rentenberater erfahren Sie auf den Internetseiten von:

    DMA: https://www.deutsche-makler-akademie.de/products/item/5056

    Campus-Instiut: https://www.campus-institut.de/lehrgang/rentenberater/ziele/

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone: 00491772716697

    Doppelverbeitragung soll abgeschafft werden – Auswirkungen wenig im Detail bekannt

    Doppelverbeitragung- Halber Beitragssatz auf Betriebsrente

    Die Forderung steht nun nicht nur für KVdR-Versicherte im Raum, sondern auch für freiwillig gesetzlich Versicherte.

    Die Forderungserweiterung kommt nun selbst vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Beim CDU-Bundes-Parteitag im Dezember 2018 ist das Thema Doppelverbeitragung ein Programmpunkt, der anschließend dann auch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden könnte.

    Die Mittelstandsvereinigung MIT will beim CDU-Bundesparteitag Anfang Dezember in Hamburg einen Antrag für eine Reform durchsetzen.

    Die Mittelstandsvereinigung MIT fordert, dass auf Betriebsrenten, unter anderem Direktversicherungen, zukünftig „nur noch der halbe Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung“ gezahlt wird.

    Ebenso wird gefordert, dass die bisherige Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt werden soll.

    Bei einer Freigrenze bleibt eine Betriebsrente nur dann beitragsfrei, wenn die Betriebsrente mtl. unter 152,25 Euro ist. Ist die Betriebsrente nur einen Cent darüber, wird auf die gesamte Betriebsrente ein Kranken- und Pflegeversicherung mit dem vollen Beitragssatz fällig.

    Würde das Wort Freigrenze in Freibetrag abgeändert, wäre nur die Rente ab 152,25 Euro zu verbeitragen.

    Beispiel:

    Mtl.Rente: 500 Euro

    – Freibetrag: 152,25 Euro

    = zu verbeitragen: 347,75 Euro

    Beitragsberechnung 2018:

    Bei einer Freigrenze mit einer mtl. Betriebsrente von 500 Euro beträgt der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag ca. 90 Euro.

    Würde das Wort Freigrenze durch das Wort Freibetrag ersetzt, dann würde der Beitrag nicht aus 500 Euro, sondern aus 347,75 Euro berechnet. Der Beitrag wäre dann bei ca. 62,60 Euro.

    Wenn zusätzlich nur noch der halbe Beitragssatz zu zahlen wäre, dann müsste dieser Beispielrentner nur noch 31,30 Euro von der Betriebsrente bezahlen.

    Der Beitrag würde sich somit um rund 65% senken. Für den Beispielrentner entsteht somit eine Entlastung von rund 60 Euro.

    Vielleicht endlich für die Rentner mal die Möglichkeit über eine Pflegezusatzversicherung nachzudenken, wenn bisher die finanziellen Möglichkeiten fehlten.

    Eine Pflegezusatzversicherung ist dringend zu empfehlen, da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung die Pflegekosten nicht abdeckt. Oft müssen die Kinder von Senioren hier einspringen (spätestens wenn das Sozialamt die Pflegekosten mitfinanziert). Ebenso können die Schwiegerkinder sogar zur Mitrechenschaft herangezogen werden (im Rahmen des Unterhalts für den Ehegatten).

    Erläuterungen:

    Die Verbeitragung bei versicherungspflichtigen Beschäftigten und KVdR-Rentnern ergibt sich aus §226 SGB V.

    Der mtl. Betrag von 152,25 Euro errechnet sich aus 1/20-stel der mtl. Bezugsgröße. Die Bezugsgröße wird jährlich neu festgesetzt (2018: 3.045 Euro; 2019: 3.115). Ab 2019 ist die mtl.Freigrenze dann bei 155,75 Euro.

    Die Verbeitragung bei freiwillig gesetzlich Versicherten ergibt sich aus § 240 SGB V

    www.bAV-Experte.de

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    Die Loseblattsammlung

    www.bAV-Leitfaden.de

    Vermögenswirksame Leistungen (VL) in Bausparen, Fonds, Sparbuch oder in die betriebliche Altersversorgung anlegen?

    Vermögenswirksame Leistungen (VL) in Bausparen, Fonds, Sparbuch oder in die betriebliche Altersversorgung anlegen?

    Wer die Wahl hat, hat die Qual. Lange Zeit wurden die VL in Bausparen, Fonds oder teilweise in Sparverträge angelegt.

    Bei alten Bausparverträgen hab es ja immerhin oft 3% Verzinsung und – wenn das Darlehen nicht in Anspruch genommen wurde – einen Bonus von bis zu 1,5% zusätzlich, also bis zu 4,5 %.

    Je nach Bausparsumme verlangen die Bausparkassen eine Mindestbausparsumme zwischen 16.000 und 25.000 Euro.

    Bausparen ist grundsätzlich eine interessante Sparmethode, wenn man später Geld für Wohneigentum benötigt. Allerdings ist die Anlage der VL nicht besonders interessant, da der VL-Sparbeitrag dem Bruttoeinkommen zugeschlagen wird.

    Hierfür sind dann Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aufzuwenden.

    Werden die VL für die betriebliche Altersversorgung genutzt (zB Direktversicherung), dann werden für die VL keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Im Gegenteil: Ab 1.1.2019 muss der Arbeitgeber mind. 15% als Zuschuss dazu bezahlen (§1aAbs. 1a BetrAVG). Viele Arbeitgeber bezahlen sogar 20 % oder 25% dazu.

    Das nachfolgende Beispiel macht die Auswirkung deutlich:

    Arbeitnehmer, ev. Steuerklasse III, 1 Kind, Bruttoeinkommen: 3.000 Euro

    Die Gehaltsberechnung:
    • Anlage in Bausparen, Fonds, Sparbuch

    Bruttogehalt: 3.000

    + VL: 40 Euro

    Gesamtbrutto: 3.040 EUR

    abzüglich

    Sozialversicherungsbeiträge: 619,40 EUR

    Steuern: 195,16 EUR

    VL-Anlage 40 EUR

    Netto: 2.185,44 EUR

    • Berechnung VL-Anlage in betrieblicher Altersversorgung:

    Bruttogehalt: 3.000

    + VL: 40 Euro

    Gesamtbrutto: 3.000 EUR

    abzüglich

    Sozialversicherungsbeiträge: 611,25 EUR

    Steuern: 186,50 EUR

    VL-Anlage 40 EUR

    Netto: 2.202,25 EUR

    Ergebnis:

    Legt der o.g. Arbeitnehmer in einem Bausparvertrag, Fonds oder Sparbuch an, dann erhält er Netto 16,81 Euro weniger, als wenn er die VL in der betrieblichen Altersversorgung anlegt.

    Für 40 Euro Geldanlage muss der Arbeitnehmer somit 56,81 Euro aufwenden.

    Betrachtet man die Rendite dieser VL-Anlage in Bausparen, dann ist diese sogar mit Minusverzinsung.

    Weitere Informationen hierzu sind in der Leseprobe des bAV-Leitfaden.de

    Link–> https://bav-leitfaden.de/content/leseprobe-bav-leitfaden/

    Link–> https://bav-leitfaden.de/content/leseprobe-bav-leitfaden/

    bAV-Leitfaden.de Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und bAV-Spezialisten
    bAV-Leitfaden.de
    Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung
    für Arbeitgeber, Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und bAV-Spezialisten
    www.bAV-Leitfaden.de
    bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
    bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

    Aus- und Fortbildung Versicherungen und Finanzen

    Versicherung Finanzdienstleistung Weiterbildung Finanzberatung Versicherungsvertrieb Bildung Ausbildung und Fortbildung Versicherungen und Finanzen Versicherungsvermittlung

    Versicherung Finanzdienstleistung Weiterbildung Finanzberatung Versicherungsvertrieb Bildung Fortbildung Weiterbildung Ausbildung
    Finanzberatung Versicherungsvertrieb Bildung Fortbildung Weiterbildung

    Wer in der Versicherungsvermittlung tätig sein möchte, hat verschiedene Alternativen in der Aus- und Weiterbildung.

    Grundausbildungen – Versicherungs- und Finanzdienstleistung

    • Versicherungsfachmann/-frau (IHK) (Umschulung 1 Jahr)
    • „Kaufmann-/frau für Versicherung und Finanzen“ (Ausbildung 3 Jahre)
    • Studienrichtung BWL – Versicherung mit der Vertiefung Versicherungsvertrieb und Finanzberatung (duales Studium mind. 3 Jahre an der DHBW Heidenheim)

    Nach Abschluss einer der o. g. Ausbildungen ist eine Allround-Beratung möglich.

    Die laufende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind vielfältig, je nach eigenem Fortbildungsinteresse.

    Neben den einzelnen Schwerpunkten Sachversicherung (z. B.: Gewerbeversicherung), Personenversicherung (Altersversorgung, Krankenversicherung, betrieblicher Altersversorgung) ist auch eine Spezialisierung auf verschiedene Zielgruppen möglich und sinnvoll.


    Beispiel: Beratung Altersversorgung

    Wer sich auf die Altersversorgung konzentriert, sollte als Grundlage auch in der Sozialversicherung und Einkommenssteuer fit sein.

    Hilfreich ist da schon, wenn man auch die eigene Steuererklärung selber macht.

    Ein Altersversorgungs-Profi hat zusätzlich umfangreiches Know-How in den Bereichen:

    • betriebliche Altersversorgung
    • und Sozialversicherung, insbesondere gesetzliche Renten- und Krankenversicherung (z.B. KVdR, freiwillige Mitgliedschaft, PKV)

    Empfehlenswert sind hierbei

    • das Studium „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)“ vom Campus-Institut
    • und der theoretische Sachkundelehrgang gemäß RDG zum „Rentenberater“ (Campus-Institut bzw. DMA)
    Ausbildingen in der betrieblichen Altersversorgung

    In der betrieblichen Altersversorgung gibt hauptsächlich zwei Weiterbildungsmöglichkeiten:

    • Experte Betriebliche Altersversorgung (DMA):
      • 3 Ausbildungsblöcke mit jeweils 2 Tagen
    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH): Berufsbegleitendes Studium über 18 Monate in allen Durchführungswegen
      • Umfangreiches Studium in allen Durchführungswegen und
      • Fachkenntnisse über Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht (bezogen auf die betriebliche Altersversorgung)
      • Bilanzen und Jahresabschluss
      • Praktische Anwendungsbeispiele in der bAV

    Darüber hinaus gibt es noch eine Studienmöglichkeit zum „Master of Pensionsmanagement“ (Hochschule Kaiserslautern).

    Wie tief das Wissen in der betrieblichen Altersversorgung sein muss, ist individuell unterschiedlich. Wer in der Finanzberatung sich auf die betriebliche Altersversorgung spezialisieren möchte, sollte jedoch mindestens den Betriebswirt für die betriebliche Altersversorgung (FH) absolvieren. 6 Fortbildungstage über die bAV (bei der Fortbildung bAV-Experte der DMA)  können natürlich auch nur einen Überblick bieten.

    In den letzten 13 Jahren haben ca. 420 Personen den Betriebswirt betriebliche Altersversorgung (FH) absolviert. Bei rund 3,5 Mio. Arbeitgebern in Deutschland ist das Potenzial der Absolventen enorm.

    Qualifikation theoretischer Sachkundelehrgang „Rentenberater RDG“

    Inhalt:

    1. Gesetzliche Grundlagen
    2. Die Sozialversicherung
    3. Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung – Finanzierungs- und Versicherungslösungen heute und zukünftig
    4. Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
    5. Die Rentenberatung in der Praxis
    6. Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung
    7. Zielgerichtete Nutzung von Gesetzen in der Rentenberatung
    8. Präsentationstechniken für den tätigkeitsspezifischen Alltag

    Hierbei wird das kompakte Wissen der Sozialversicherung in der Rentenversicherung, aber auch teilweise in der Krankenversicheurng (z. B. KVdR) vermittelt.

    Der theoretische Sachkundelehrgang ist auch für die Zulassung zum Rentenberater (RDG) eine der zwingenden Voraussetzungen.


    Zielgruppenmarkt 55 Plus

    In allen europäischen Industriestaaten gehört die Zielgruppe 55-Plus zu den Wachstumsmärkten. Dies gilt auch in der Versicherungs- und Finanzdienstleistung.

    Die Beratung in dieser Zielgruppe unterscheidet sich erheblich von der Allround-Beratung. Auch hier ist ein spezielles Wissen unumgänglich.

    Dies wurde auch von der Finanzdienstleistung, Steuerberatern und auch Anwälten erkannt.

    Fortbildungsmöglichkeiten:
    Generationenberater (IHK)

    Die Fortbildung findet in 3 Blöcken zu jeweils 2 Tagen statt.

    • Block 1: Pflegeversicherung, Pflegevorsorge & Lösungen, Vollmachten, Steuern
    • Block 2: Vermögensnachfolge/Versicherungen und Finanzen
    • Block 3: Praktische Umsetzung und IHK-Prüfung
    Seniorenberater NWB

    Hierbei geht es nicht nur um die reinen Versicherungsprodukte, sondern auch um tiefere Kenntnisse über:

    • Vermögensübertragung, Verschenken und Vererben
    • Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsvollmacht, Sorgerechtsverfügung, Patientenverfügung
    • Testament und Erbrecht
    • Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung
    • Pflegevorsorge und Pflegeversicherung
    • Stiftungen, Familienvermögenserhalt etc.
    • Nachfolgeregelung in Unternehmen

    Meist besteht die Auffassung, dass ein Steuerberater, Notar, Anwalt, Bank- oder Versicherungsvertreter alleine die ausreichenden Kenntnisse hat. Dies ist jedoch meistens nicht der Fall.

    So kennen wenige Versicherungsvermittler oder Bankvermittler sich mit den Rechtskreisen (Erbrecht, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Körperschaftssteuer oder Nachfolgeregelungen) aus.

    Und bei den Steuerberatern und Anwälten fehlen die Kenntnisse in der Produktvielfalt der Versicherungen oder der Finanzwelt.

    Gerade hier sind die Fortbildungen Generationenberater (IHK) und Seniorenberater (NWB) hilfreich.


    Beratungsfeld Selbständige & Unternehmer

    Wenn es um die Zielgruppe Selbstständige oder Unternehmer geht, ist das komplette Know-How aus allen oben genannten Bereichen sinnvoll.

    Bei einem Unternehmer geht es zum einen um seine eigene Versorgung, die sich meist aus den Bausteinen:

    • Gesetzliche Rentenversicherung
    • betriebliche Altersversorgung
    • private Altersversorgung
    • Unternehmenssubstanz

    zusammensetzt und dies ist in Abhängigkeit:

    • vom Krankenversicherungsverhältnis (privat, gesetzlich)
    • von rechtlicher Vorsorge (Unternehmervollmacht und anderer Dokumente)
    • der Familienverhältnisse (Familienstand und Alter der Kinder)
    • von der Insolvenzsicherheit

    zu sehen.

    Darüber hinaus spielt hier auch:

    • die betriebliche Altersversorgung
    • Nachfolgeregelung

    eine erhebliche Rolle.


    Ebenfalls ist in der Sparte Personenversicherung das Fachwissen:

    • Krankenversicherung
    • Unfallversicherung
    • Arbeitskraftabsicherung/Berufsunfähigkeitsschutz
    • Pflegeversicherung

    Bestandteil der Personenvorsorge.

    Auch in diesen Feldern bietet die DMA (Deutsche Makler Akademie) bzw. DVA (Deutsche Versicherungsakademie) Fortbildungen an.


    Wer nur eine Ausbildung zum Kaufmann/-frau absolviert, wird viele Geschäftsfelder nicht einmal im Ansatz erkennen und nach einigen Jahren des Wissens-Stillstandes Rückschritte im Vergleich zu anderen „Kollegen“ bemerken.

    Ergänzende Informationen zum Sachkundelehrgang „Rentenberater“ gibt es auf der Internetseite: –>

    http://blog.bav-versorgung.de/rentenberater-sachkundelehrgang-fortbildung-altersversorgung-wie-fit-bis-du/

    Nach bisher 39 Berufsjahren in der Versicherungsbranche kann ich jedem Vermittler empfehlen, das vorhandene Wissen weiter auszubauen, denn

    Stillstand ist Rückschritt

    Natürlich hilft die ganze Theorie wenig, wenn man es nicht in der Praxis anwendet oder das Wissen nicht auf dem Laufenden hält.

    Insofern ist die Beratung in der Versicherungsbranche und der Finanzwelt ein anspruchsvolles Thema.

    Werner Hoffmann (Smartphone: 0177 27 166 97)

    • Versicherungskaufmann (IHK)
    • Marketingfachkaufmann (IHK)
    • NLP Practitioner
    • TA-Stud.
    • Generationenberater (IHK)
    • Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Seniorenberater (NWB)
    • sowie demnächst Teilnehmer beim Sachkundelehrgang „Rentenberater“

    Autor von:


    Ehrenamt und Mitgliedschaften:

    • 1. Vorsitzender Forum-55plus.de
    • Mitglied im Fachverband „aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.“

    www.bAV-Experte.de

    bAV-Experte.de - Experte in der betrieblichen Altersversorgung
    bAV-Experte.de – Experte in der betrieblichen Altersversorgung

    P.S.: Selbstverständlich gibt es noch viele andere Felder im Versicherungsmarkt, die ebenso umfangreiches Spezialwissen notwendig machen.

    Beispiele:

    • Gewerbeversicherung
    • Baufinanzierung
    • Rückversicherung
    • etc

    • Nachfolgend Bildungseinrichtungen mit Links:

    Campus-Institut

    DMA

    DVA

    FH Koblenz

    HS Schmalkalden

    HS Kaiserslautern für Master of Pension

    Deutsche Gesellschaft für Transaktionsanalyse e.V. („DGTA“) für Psychologie

    bAV – #betriebliche #Altersversorgung #Hinterbliebenenversorgung – und ihr Wegfall aufgrund einer #Tarifregelung

    bAV – #betriebliche #Altersversorgung #Hinterbliebenenversorgung – und ihr Wegfall aufgrund einer #Tarifregelung

    Die Tarifautonomie ist das in Deutschland in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Recht der Tarifparteien, Vereinbarungen frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge über das Arbeitsentgelt abzuschließen.

    Was ist jedoch, wenn der Tarifvertrag Leistungsreduzierungen dem Grunde nach vorsieht und hierdurch Besitzstände wegfallen?

    Das Bundesarbeitsgericht hatte (mit dem Urteil vom 31. Juli 2018 – 3 AZR 731/16 ) hierzu klar entschieden, dass beispielsweise der Wegfall der Hinterbliebenenversorgung zu weit gehen kann.

    www.bAV-Experte.de

    Eine vollständige Begründung und Schilderung gibt es über den Link:

    https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/hinterbliebenenversorgung-wegfall-tarifregelung-3134373

    Vielen Dank für das Lesen und Ihre Weiterempfehlung


    www.bAV-Leitfaden.de

    bAV-Leitfaden.de

    Der Praxisleitfaden für die betriebliche Altersversorgung für:

    • Arbeitgeber
    • Personalabteilung
    • Gehaltsbuchhaltung
    • Steuer-, HR- und Rentenberater
    • bAV-Spezialisten

    Notfallordner auch in der bAV wichtig – Sonst droht evtl. Auszahlungssperre

    Notfallordner-Vorsorgeordner – 90 verschiedene Versionen – Vorsorgemappe oder Notfallmappe nicht geeignet

    Notfallordner Vorsorgeordner
    Notfallordner Vorsorgeordner – Notfallmappe oder Vorsorgemappe nicht geeignet

    Ein Notfallordner – oder auch Vorsorgeordner genannt – ist für jeden Menschen sinnvoll.

    Auf dem deutschen Literaturmarkt sind hierzu viele unterschiedliche Artikel auf dem Markt. Inhaltlich ähnlich, allerdings teilweise eher in einer Sparversion angeboten.

    So gibt es Notfallordner, Vorsorgeordner – inhaltlich ist das Gleiche gemeint. Teilweise werden auch Notfallmappen oder Vorsorgemappen angeboten.

    Um Ihnen eine Übersicht zu geben, wurde dieser Artikel verfasst.

    Zwischen Mappen und Ordnern besteht der Unterschied, dass in Mappen keine abheften von Unterlagen besteht.

    Ordnerausführung:

    Bei Notfallordnern / Vorsorgeordnern sollten Sie darauf achten, dass eine ausreichende Breite vorhanden ist, damit wichtige Dokumente in einer Klarsichthülle auch abgelegt werden können. So gibt es Notfallordner, die nur Platz für den vorhandenen Text / Formulare bieten.

    Neben der Breite des Ordners ist auch die Ordnertiefe wichtig, denn wenn wichtige Dokumente in einer Klarsichtfolie eingelegt werden, dann sollte der Ordner auch ausreichend sein.

    Ordnerbreite sollte mind. ca. 8 cm, Ordnertiefe ca. 29 cm sein.

    Ordnerinhalt:

    Ein vernünftiger Notfallordner sollte nicht nur ein Dokumentenordner sein, sondern auch viele Ratschläge beinhalten.

    So gibt es eine Reihe von Ordnern, die fast ausschließlich Formulare beinhalten. Für den Laien ist dies wenig sinnvoll. Erläuterung zu den einzelnen Bereichen machen zwischen einem Dokumentenordner und einem Notfallordner den Hauptunterschied aus.

    Die einzelnen Bausteine eines Notfallordners sollten durch Register klar abgegrenzt sein und alle wesentlichen Lebensbereiche umfassen. Hierzu zählen insbesondere

    • Geschäftsunfähigkeit
    • Pflegesituation
    • Krankheit
    • Vererben und Vermögensübertragung
    • Todesfall

    So sollte beispielsweise im Todesfall neben einer „To-do-Liste“ ein umfangreicher Katalog von Punkten beinhaltet sein, der auch viele Tipps gibt.

    Notfallordner bei Scheidung

    Wie sichtig ein vollständiger Notfallordner ist, wird auch deutlich, wenn man berücksichtigt, dass etwa 53 % aller Paare innerhalb von 25 Jahren eine Scheidung durchgeführt hatten.

    So ist beispielsweise bei der Beantragung eines Erbscheins das Original des Scheidnungsurteils beim Nachlassgericht vorzulegen.

    NOTFALLORDNER  bei bestehender betrieblicher Altersversorgung

    Besteht eine betriebliche Altersversorgung und ist der Arbeitnehmer

    • geschieden und lebt mit neuem Lebensgefährten
    • oder lebt mit einem Lebensgefährten

    in einem gemeinsamen Haushalt, dann kann die Hinterbliebenenversorgung nur ausgezahlt werden, wenn dies vom Arbeitnehmer schriftlich namentlich fixiert wurde (BMF v. 24.07.2013, Rz 287). Ähnliche gesetzliche Voraussetzungen bestehen bei versorgungsberechtigten Kindern (des überlebenden Lebensgefährten etc.).

    Speziell bei Geschiedenen oder Kindern sind hierbei einige Punkte zu beachten, die im Notfallordner aufzubewahren sind, so dass diese Schriftstücke zum Auszahlungszeitpunkt vorliegen.

    Notfallordner Vorsorgeordner
    Notfallordner – Vorsorgeordner

    Für Wen ist der Notfallordner – Vorsorgeordner?

    Ein sehr wichtiger Punkt, der oft übersehen wird ist, dass ein Notfallordner die berufsbedingten Belange oder Branchen umfasst.

    Auf dem Markt befinden sich fast ausschließlich Notfallordner für Privatpersonen oder Selbstständige. Dies sind in der Regel halbherzige Lösungen, die zwar den Anwender zunächst befriedigen, allerdings nicht sinnvoll sind.

    Es gibt zwar auch anscheinend individuelle Notfallordner, allerdings werden die wesentlichen Punkte dann nicht berücksichtigt.

    Beispiele:

    Notfallordner für Beamte

    Ein Notfallordner für Beamte sollte beispielsweise auch ein Kapitel beinhalten, in dem auf die beamtenrechtlichen Verordnungen eingegangen wird und hierzu Tipps anbieten.

    Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige

    Ein Notfallordner für Unternehmer oder Selbstständige sollte nicht beide Bereiche pauschal angeboten werden, denn zwischen Selbstständigen und Unternehmern bestehen wesentliche Differenzen, die sich aus der Unternehmensform bereits ergeben und Auswirkungen bei der rechtlichen Vorsorge mit sich bringt.

    Notfallordner für verschiedene Berufe und Branchen

    Neben der Unternehmensform gibt es weitere wesentliche Spezifikationen, die unbedingt beachtet werden müssen.

    Teilweise ergeben diese sich aus Gesetze, Verordnungen oder aus Gerichtsurteilen oder anderen Gegebenheiten (z. B.: DIN-Vorschriften).

    Leider gibt es auch Anbieter, die einfach nur einen anderen Beruf oder eine andere Branchen nennen und dann den gleichen Inhalt beim Notfallordner verkaufen.

    TIPP:

    Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de erhalten Sie eine Auswahl von über 90 unterschiedlichen Berufen und Branchen.

    Bei der Bestellung sollten Sie neben der Auswahl des passenden Ordners auch Ihren Namen angeben, da im Ordner Ihr Name als Wasserzeichen eingetragen ist.

    Sofern Sie den Ordner nicht für sich kaufen, kann auch beispielsweise ein  Vorname (abgekürzt) und ein ausgeschriebener Nachname eingetragen werden.

    Preis Notfallordner – Vorsorgeordner

    Der Notfallordner umfasst in der Privatversion ca. 140 Seiten und kostet 27,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

    Der Notfallordner-Vorsorgeordner in den anderen Versionen (Beamte, Apotheker, Ärzte, Selbstständige, Unternehmer, Handwerker usw) umfasst ca. 160 bis 180 Seiten und kostet 42,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).

     


    Der Autor – Werner Hoffmann, 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V. – hatte bereits 2001 den ersten Notfallordner verfasst.


    Seit 2001 wurde der Notfallordner laufend weiterentwickelt und als Folge daraus die Unterscheidung zwischen den einzelnen Berufen und Branchen durchgeführt.


    Der Autor ist

    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (zert. Lehrgang bei der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht)

    Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

     

    bAV-Leitfaden betriebliche Altersversorgung

    bAV-Leitfaden – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für

    • Arbeitgeber
    • Personalabteilung
    • Gehaltsbuchhaltung
    • Steuerberater
    • Payroll-Dienstleister
    • bAV-Spezialisten
    • Rentenberater
  • erklärt neben der betrieblichen Altersversorgung
    • die Workflow-Prozesse, die bei Personalprozessen zu beachten sindHandlungsfelder-MATRIX PROZESSE UND HANDLUNGSFELDER DURCH DAS BETRIEBSRENTENSTÄRKungsgesetzneuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
      Ergänzungsmöglichkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung in der Personalförderung
      Alternativen zu der betrieblichen Altersversorgung für Firmeninhaber
      Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung bei Firmenaufgabe / Firmenübernahme

    Der bAV-Leitfaden.de ist eine Loseblattsammlung (Grundwerk: DinA4, 275 Seiten).

    Der bAV-Leitfaden wird in verschiedene Registerteile untergliedert.

    • Teil 1: Allgemeines bAV
    • Teil 2: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Prozesse und Handlungsfelder
    • Teil 3: Direktversicherung – Auswirkungen auf die einzelnen Personalprozesse
    • Teil 4: Optimierungschancen für HR-Berater
    • Teil 5: Fördermöglichkeiten außerhalb der bAV
    • Teil 6: Unternehmerabsicherung & Nachfolgeregelung
    • Teil 7: Sozialpartnermodelle*
    • * Update-Service
  • Zusätzlich gibt es für Eigentümer des bAV-Leitfaden.de die
  • bAV-Toolbox.de
  • Die www.bAV-toolbox.de (Standard) beinhaltet ein Online-Portal (geschlossene Benutzergruppe) zusätzlich:

    • Linksammlungen
    • Downloadmöglichkeiten
    • Checklisten
    • Berechnungsprogramme

    Weitere Information und Bestellmöglichkeit des bAV-Leitfaden

    Link: Bestellung


    Der Autor Werner Hoffmann ist

    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (zert. Fachlehrgang der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuer- und Erbrecht)
    • Marketingfkfm (AKAD)
    • Versicherungskfm.
  • und hat auch als Fachautor bereits andere Fachliteratur im Themenbereich:
    • Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung
      Vermögensübertragung, Erben und Verschenken
      Pflegevorsorge
  • in dem Notfallordner-Vorsorgeordner.de verfasst.
  • Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es aufgrund der unterschiedlichen Personengruppen in 90 verschiedenen Versionen.
  • Beispiele:
    • Apotheker
      Ärzte
      Beamte
      Selbstständige (Personengesellschaft)
      Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
      84 unterschiedliche Handwerkergruppen)
  • Neben seiner fast 40-jährigen Tätigkeit in der Finanzbranche ist er 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V.
  • Betriebliche Altersversorgung- Welche Versicherungsgesellschaft?

    Auswahl der Versicherungspartner in der #betrieblichen #Altersversorgung durch den Arbeitgeber.

    Der Regulierungswahn ist besonders für kleine bis mittelgroße Versicherer eine enorme Fixkostenbelastung und wird insbesondere in der bAV zu einer weiteren Konzentration führen.

    Viele kleine bis mittelgroße Versicherer wird es in den kommenden 10 Jahren nicht mehr geben, zumindest in der bAV.

      Die betriebliche Altersversorgung ist – anders als in den anderen Lebensversicherungsprodukten – aufgrund besonderer Vorschriften in den Rechtskreisen
  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialversicherung
    • ergänzt.
      Zusätzlich sind fast täglich hierbei Urteile und neue Verordnungen zu beachten.
      Darüberhinaus sind immer stärker auch europäische Einflüsse spürbar.
      Für kleine und mittelgroße Versicherer entstehen hier enorme Fixkosten, die aufgrund eines geringen Geschäftsanteils eine hohe prozentuale Belastung je Vertrag auslösen.
      Man muss hier nicht nur an die juristische Umsetzung oder die Aktualisierung der Bedingungen (z.B. auch die arbeitsrechtliche Vereinbarung) denken, sondern hauptsächlich an die IT.
      Die Umsetzung durch das Nadelöhr „Informatik“, das durch die bisherigen – und demnächst noch kommenden Verordnungen kommt – zwingt so manchen Vorstand auch zur Aufgabe des Geschäftsfeldes „betriebliche Altersversorgung“.
      Abzusehen ist, dass weitere kleine bAV-Versicherer sich entweder zusammenschließen müssen oder vom Markt verschwinden.
      Man denke nur an die früheren Versicherungsnamen „Nordstern, Albingia, Agrippina &Co.“.
      Wenn einzelne kleine Versicherer ihr Geschäft in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zusammentragen, dann hat dies enorme Auswirkungen in der bAV. Dies ist zwar auch in anderen Versicherungssparten der Fall, allerdings in der bAV noch erheblich komplexer.
  • Für Arbeitgeber, die eine bAV anbieten, ist es wichtig, dies bei der Auswahl des bAV-Versicherungsunternehmen bereits heute zu berücksichtigen.

    www.bAV-Experte.de

    Wie hoch der Druck durch Regulierungen in dem normalen Versicherungsgeschäft ist, macht der nachfolgende Link deutlich.

    https://be.invalue.de/d/publikationen/vwheute/2018/09/27/gdv-wuenscht-sich-regulierungspause-bafin-chef-kann-da-nur-laecheln.html

    Arbeitgeber sind gut beraten, sich unter den TopTen einen Versicherer auszuwählen, der auch neben der Beherrschung des bAV-Geschäfts beständig eine sehr gute Bewertung haben sollte.

    Darüber hinaus sollte der Versicherer die Beratung in der betrieblichen Altersversorgung möglichst nicht durch Makler, sondern durch einen Ausschließlichkeitsvermittler- besser noch durch einen Angestellten-Außendienst sicherstellen.

    Grund ist hierbei die Haftungsfrage, wenn der Vermittler in der Beratung Fehler macht. Bei Fehlern haftet zunächst der Arbeitgeber, der dann im Innenverhältnis beim Berater Regress einfordern kann.

    Letztendlich ist der bAV ein Vermittler nur Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers.

    Dies machte das Urteil des LG Hamm sehr deutlich.

    Link: bAV-Urteil mit weitreichenden Folgen in der betrieblichen Altersversorgung

    Bei Maklern ist die Regresseinforderung zwar über die Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt, allerdings nur bis zur versicherten Höchstsumme. Und dies auch nur in bestimmten Fällen. Danach ist der Regress davon abhängig, ob der Makler eine GmbH, eine Personengesellschaft ist; oder der Makler bewusst eine unvollständige Beratung durchgeführt hat dann vom Privatvermögen des Vermittlers.

    Je stärker der bAV-Vermittler an den bAV-Versicherer gebunden ist, desto größer ist die Chance für den Arbeitgeber beim bAV-Versicherer beim Regress eine Chance zu haben.

    Bei angestellten Versicherungsvermittlern hat der Arbeitgeber wohl die größte Chance.

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone: 01772716697

    Vielen Dank für das Lesen und die Weiterempfehlung dieses Artikels

    Direktversicherung – Unterlagen im Griff? – Hoffentlich!

    Die betriebliche Altersversorgung wird in vielen Personalabteilungen oft stiefmütterlich behandelt. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz – und auch dem Fachkräftemangel in vielen Unternehmen – steigt auch das Interesse an der betrieblichen Altersversorgung in den Unternehmen.

    Bewerber und auch vorhandene Mitarbeiter wünschen sich neben der gesetzlichen Rentenversorgung auch eine betriebliche Altersversorgung. Für Arbeitgeber bedeutet dies proaktiv die bAV einzusetzen. Personalabteilungen können hier einen bedeutenden Service bieten.

    betriebliche Altersversorgung workflow-Optimierung durch bAV-Experte-de
    betriebliche Altersversorgung workflow-Optimierung durch bAV-Experte.de

    Allerdings müssen Personalabteilungen wichtige Grundsätze beachten.

    Neben der vollständigen Information der Arbeitnehmer – zu der ein Unternehmen dann verpflichtet ist, wenn ein Arbeitnehmer Interesse bekundet – sind auch die Unterlagen vollständig aufzubewahren.

    Meist werden diese Unterlagen in der Personalabteilung oder Gehaltsbuchhaltung aufbewahrt.

    Hierbei sind eine Reihe von Gegebenheiten zu beachten. Viele Betriebe sind jedoch mit der Verwaltung überfordert. Gerade in Klein- und Mittelbetrieben sind die Unterlagen unvollständig, wodurch den Betriebsprüfern der Finanzämter und der Sozialversicherung „Tür und Tor“ geöffnet sind.

    betriebliche Altersversorgung Grundsätze
    betriebliche Altersversorgung Grundsätze

    Wichtigste Grundsätze:

    Grundsatz 1: Zusammensetzung der betrieblichen Altersversorgung

    In der betrieblichen Altersversorgung – z. B. bei der Direktversicherung – gibt es zwei Dokumente, die als Einheit anzusehen sind:

    • Versicherungsschein
    • Arbeitsrechtliche Zusage

    Direktversicherung Arbeitsrechtliche Zusage
    Direktversicherung und Arbeitsrechtliche Zusage bilden eine Einheit!

    Die Versicherungspolice ist hierbei das Finanzierungsinstrument. Durch die  arbeitsrechtlichen Zusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Ergänzung des Arbeitsvertrages vorgenommen. Dort wird dann auch neben dem Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung) die steuerrechtliche Behandlung festgelegt.

    Ist bei einer Steuerprüfung die arbeitsrechtliche Vereinbarung nicht mehr vorhanden, dann fehlt auch ggf. die Grundlage für eine Pauschalversteuerung (§ 40 b EStG a.F.) bzw. die Steuerfreistellung (§ 3 Nr. 63 EStG).

    Daraus folgt dann auch ggf. eine Verbeitragung in der Sozialversicherung, denn

    • alte Direktversicherungszusagen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 / 4a SvEV)
    • neue Direktversicherungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV)

    sind nur in bestimmten Fällen von der Sozialversicherung in der Ansparphase befreit.

    Fehlt die arbeitsrechtliche Vereinbarung gibt es ggf. Probleme mit den Betriebsprüfern.


    Grundsatz 2: Bei bestehenden alten Direktversicherungen (§ 40 b EStG a. F.) bei einer Durchschnittsbildung

    Sofern ältere Direktversicherungen (Pauschalbesteuerung) mit unterschiedlichen Beiträgen bestehen, dann wird auch öfters die sogenannte Durchschnittsbildung genutzt. Hierbei kann der einzelne Direktversicherungsbeitrag jährlich bis zu 2.148 Euro betragen, wenn

    • ein sogenannter Rahmenvertrag besteht
    • und der Durchschnittsbeitrag 1.752 Euro nicht überschreitet.

    Wurde die Durchschnittsbildung vor einigen Jahren eingehalten, dann können sich die Bedingungen inzwischen verändert haben. Dies ist dann der Fall, wenn Arbeitnehmer mit einem niedrigen Jahresbeitrag (z. B. 600 Euro) ausgeschieden sind und die Arbeitnehmer mit einem Beitrag über 1.752 Euro (z. B. 2.100 Euro) noch beschäftigt sind. Als Konsequenz könnte der Jahres-Durchschnittsbeitrag heute vielleicht über 1.752 Euro liegen.

    bAV-Experte sollte umfangreiches Knowhow in der betrieblichen Altersversorgung haben
    bAV-Experte sollte umfangreiches Knowhow in der betrieblichen Altersversorgung haben


    Grundsatz 3: Gruppen-Unfallversicherung

    Bei der Anwendung der Pauschalbesteuerung bei Gruppen-Unfallversicherung (§ 40 Abs. 3 EStG)

    Auch hier sollte die Einhaltung der 62 Euro-Grenze unbedingt überprüft werden, denn auch in der Gruppen-Unfallversicherung sind die Beiträge je Arbeitnehmer oft unterschiedlich (z. B. wenn objektiv abgrenzbare Gruppen einen höheren Versicherungsschutz erhalten).

    Gruppen-Unfallversicherung-bAV-Leitfaden
    Gruppen-Unfallversicherung-bAV-Leitfaden www.bAV-Leitfaden.de


    Grundsatz 4: Erhöhung der betrieblichen Altersversorgung 

    Aufgrund des neu verpflichtenden Arbeitgeber-Zuschusses (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) sowie des BAV-Förderbeitrages (§ 100 EStG) ergeben sich komplexe Varianten, die in der Einkommensteuer und der Sozialversicherung völlig unterschiedlich zu bewerten sind.

    Die Fülle der Kombinationsmöglichkeiten – insbesondere, wenn dann noch pauschal besteuerte Direktversicherungen bestehen – würde den Umfang dieses Artikels sprengen.


    Grundsatz 5: Personelle Veränderung oder Veränderung der persönlichen Verhältnisse bei den Arbeitnehmern immer im Blickfeld behalten

    Personelle Veränderungen, z. B.:

    • Neueinstellung
    • Gehaltsanpassung, Beförderung
    • Gehaltspfändung
    • Umstellung der Arbeitszeit

    oder auch die Veränderung der persönlichen Verhältnisse, z. B.

    • Änderung des Familienstandes
    • Wechsel des Lebensgefährten
    • Änderung der Kinderzahl
    • Elternurlaub
    • Pflege von Angehörigen

    wirken sich auf die betriebliche Altersversorgung aus.

    Auch in diesen Fällen müssen verschiedene Abteilungen in Unternehmen aktiv werden. Hierbei geht es nicht nur um die Sicherstellung einer positiven Betriebsprüfung, sondern auch um die richtige arbeitsrechtliche Untermauerung.

    Grundsatz 6: Versorgungsordnung

    So gibt es in vielen Unternehmen zwar eine ordentliche Führung der Versicherungsdokumente und auch hoffentlich der arbeitsrechtlichen Zusagen, allerdings fehlen sehr oft eine Versorgungsordnung. Hintergrund: In den arbeitsrechtlichen Zusagen, die in der Direktversicherung von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden, fehlen oft allgemein gültige Punkte.

    Beispiele:

    • Wer bezahlt den Vertrag, wenn der Mitarbeiter länger krank ist, Elternzeit nimmt oder die Familienpflege in Anspruch nimmt?
    • Welche Unterschiede gibt es beim arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierten Beitrag?
    • Muss bei Krankheit der AG-Zuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG bzw. bei pauschalen AG-Beitrag von z. B. 20 %) weiter gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer Krankengeld bezieht?

    In einer Versorgungsordnung können alle diese offenen Punkte zusammengefasst werden.

    bAV-Leitfaden.de Der betriebswirtschaftliche Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, HR-, Steuer-, und Rentenberater - sowie Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung und bAV-Profis bAV-Leitfaden.de Der betriebswirtschaftliche Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, HR-, Steuer-, und Rentenberater – sowie Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung und bAV-Profis  https://bav-leitfaden.de/content/bestellung/

    Hilfreich für Arbeitgeber sind hier neben dem Steuerberater, Payroll-Unternehmen besonders auch bAV-Spezialisten mit entsprechendem Know-How in den Bereichen

    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Sozialversicherungsrecht
    • allen Durchführungswegen
    • betriebs- und personalwirtschaftliche Abläufe
    • Bilanz.

    Besonders geeignet sind die rund 420

    „Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH),

    die es bundesweit gibt.


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    bAV-Experte – bAV-Spezialist – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

    Danke für das Lesen und eine Weiterempfehlung dieses Artikels.

    www.bAV-Experte.de

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