Zinszusatzreserve in der Lebensversicherung und bAV

#ZZR #Zinszusatzreserve – Die Anpassung der Vorschriften für die Zinszusatzreserve ist dringend notwendig. Das BMF plant die Vorschrift um eine dämpfende Komponente zu erweitern. Dies könnte zu etwa 1/3 die Neubildung der ZZR entlasten und zu mehr Generationengerechtigkeit in den Tarifen führen und hilft auch der bAV.

Was ist die Zinszusatzreserve?

Versicherer bilden seit 2011 eine zusätzliche Rückstellung, um auch in Zeiten niedriger Zinsen die höheren Garantien aus früheren Jahren erfüllen zu können – die Zinszusatzreserve (ZZR).

Die Zinszusatzreserve ermöglicht vor dem Hintergrund einer weiterhin niedrigen Zinserwartung schrittweise Rückstellungen für Garantiezusagen der Zukunft zu bilden. Die Zinszusatzreserve dient damit einer vorausschauenden Stärkung der Risikotragfähigkeit im Lebensversicherungsunternehmen.

Allerdings hat die Zinszusatzreserve auch Nachteile:

Gut verzinste Papiere müssten unter Umständen verkauft werden, damit der echte Wert in den Büchern steht.

Anschließend wurde der Verkaufserlös wieder neu angelegt, allerdings mit einem schlechteren Zins.

Vereinfachtes Beispiel:

Sie hatten ein Wertpapier über 30 Jahre mit einem Zins von 7% erworben.

Der Kaufpreis war 13.136,70 Euro.

Nach 30 Jahren wären 100.000 Euro fällig (Zins 7% p.a.).

Aufgrund der Zinszusatzreserve müsste dieses Papier nach zB 15 Jahren verkauft werden.

Nach 15 Jahren wäre der Wert regulär:

Einzahlung: 13.136,70

+ Zins

Gesamt: 36.244,60 Euro

Der Verkaufserlös wäre aufgrund der Zinshoffnung beispielsweise 59.689,10 Euro.

Der Käufer lässt die Papiere noch 15 Jahre liegen und erhält dann 100.000 Euro. Für den Käufer entspricht dies einer Verzinsung von 3,5%.

Der Verkäufer (z.B. Lebensversicherungsgesellschaft) müsste den Verkaufserlös (59.689,10 Euro) in den Büchern realisieren und vereinfacht ausgedrückt als Garantie (Zinszusatzreserve) einbuchen und dann wieder anlegen, allerdings zu einem schlechteren marktüblichen Zins.

Letztendlich ein schlechtes Geschäft nur damit die Garantie auch in den Büchern steht.

Je nachdem wann die Lebensversicherung abgeschlossen wurde, ist der Garantiezins bei bis zu 4%. Werden nun nur zB 2% auf dem Kapitalmarkt erzielt, dann muss für die Differenz eine Zinszusatzreserve gebildet werden und deshalb Kapitalertrag „in den Büchern realisiert“ werden.

Ist davon auszugehen, dass die zu erwartenden Kapitalanlageerträge des Versicherers nicht mehr ausreichen, die Garantiezinsverpflichtung zu finanzieren, ist eine Zinszusatzreserve zu bilden. Die Berechnung erfolgt über einen einzelvertraglichen Vergleich des jeweiligen Garantiezinses mit einem Referenzzins.

Wenn das Zinsumfeld langfristig niedrig, ergibt sich durch einen dann weiter fallenden Referenzzins ein hoher Nachreservierungsbedarf, der das Geschäftsmodell der Lebensversicherung zusätzlich schwächt.

Due Deutsche Aktuarvereinigung bereits zu dieser Problematik Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, die vom Bundesministerium für Finanzen am 13.9.2018 im BMF-Entwurf berücksichtigt sind.

Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2018-Dritte-Verordnung-aenderung-von-Verordnungen-nach-Versicherungsaufsichtsgesetz/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.