#bAV #betriebliche #Altersversorgung #Sozialpartnermodell #SPM #Zielrente #Garantie Die #reine #Beitragszusage führt zu mehr #Generationengerechtigkeit
Der Deutsche liebt die Garantie bei #Anlageprodukte. Sie sind allerdings für die #Generationen höchst problematisch und ungerecht.
Die heutigen Garantien in Versicherungsprodukten und der betrieblichen Altersversorgung bieten eine garantierte Mindestleistung. Wird diese Garantie nicht erwirtschaftet, dann muss diese durch nachfolgende #Sparverträge subventioniert werden.
Beispiel: Wurde bei einer betrieblichen Altersversorgung ein Garantiezins von 4% berücksichtigt, der heute nicht mehr erwirtschaftet wird, dann muss die fehlende Differenz durch andere Mittel finanziert werden. Eine Möglichkeit ist diese fehlenden Mittel von Neuverträgen auf Altverträge in der Weise umzuschichten, dass ein Teil der erwirtschafteten Rendite für die Finanzierung der Altgarantien zu nutzen.
Dies kann zu einer Generationenungerechtigkeit führen.
Im Sozialpartnermodell wurde durch die Einführung einer Zielrente die Möglichkeit geschaffen, diese Generationenungerechtigkeit abzuschaffen.
Reichen die angesparten Mittel nicht aus, kann die nicht garantierte Zielrente abgesenkt werden, so dass die Zeche nicht durch die jüngere Nachfolge-Generation gezahlt werden muss.
Wer in der betriebliche Altersversorgung (bAV) berät, sollte sich darüber klar sein, dass pro Woche ein Fortbildungszeitrahmen von durchschnittlich 4-6 Stunden notwendig ist (inkl. Fachliteratur und Urteile der verschiedenen Gerichte).
Zeit in der also kein Kundenkontakt möglich ist.
Komplexe Rechtsgebiete neben bAV-Fachwissen
Hintergrund ist neben der laufenden Produktanpassungen (die es auch bei andere Versicherungsprodukten gibt) die Komplexität der verschiedenen Rechtskreise:
Arbeitsrecht
Steuerrecht
Sozialversicherungsrecht
Versicherungsaufsichts- und vertragsrecht
sowie der ausführenden Rundschreiben (zB BMF) und der Urteile.
Nur wer dies alles berücksichtigt, kann eine hochwertige Beratung sicherstellen.
Dies ist auch ein Grund, warum in der bAV viele Makler nichts mehr machen und bei den Verdiensten eine höhere Maximierung (als bei dem normalen Lebensversicherungsgeschäft) im geplanten „Erlass zur Provisionsbegrenzung“ gelten muss.
Neben den komplexen Fachwissen sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse wichtig
Darüber hinaus ist der Beratungsaufwand und die Vorarbeit in der betrieblichen Altersversorgung mit einem höheren Aufwand aufgrund folgender Punkte verbunden:
Arbeitgeber müssen im ersten Schritt individuell über die betriebliche Altersversorgung informiert werden. Dabei sind betriebswirtschaftliche Bereiche zu beachten. Neben einer Analyse der Kennzahlen (Personalkosten, Fluktuationskosten) sind verschiedene Modelle zu erarbeiten, die zu dem Unternehmen passen.
Erst danach kann ein Modell – nach Absprache mit dem Entscheider – entwickelt werden, wobei auch der Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarung zu berücksichtigen sind.
Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, muss auch hier eine fachliche Beratung vor der Einführung einer betrieblichen Altersversorgung eingebunden werden.
Stehen alle Eckpunkte fest und sind auch ggf. mit dem Betriebsrat alle Einzelheiten abgeklärt, können im Rahmen einer Veranstaltung die Arbeitnehmer über die betriebliche Altersversorgung informiert werden.
„Tue Gutes und lasse darüber reden!“ Ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen einer schriftlichen Information oder einer Betriebsveranstaltung informiert, nutzt nicht die Vorteile der eingeführten betrieblichen Altersversorgung.
Aus diesem Grund sollte Arbeitnehmer individuell über die Vor- und Nachteile einer betrieblichen Altersversorgung individuell informiert werden. Sinnvoll ist auch oft die Analyse der bestehenden Altersversorgung (gesetzliche Rente, privater Versicherungsschutz usw.).
Ebenso ist empfehlenswert, dass der Ehepartner/Lebenspartner an den Gesprächen teilnimmt.
Ebenso ist ein Jahresgespräch mit dem Arbeitnehmer und ein laufender Kontakt mit dem Arbeitgeber ein Obligatorium. Denn Veränderungen der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers machen auch oft eine Anpassung notwendig.
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von Aktivitäten, die bei einer betrieblichen Altersversorgung sinnvoll sind.
Durch den Arbeitgeber kann – wenn die betriebliche Altersversorgung als Personalführungsinstrument erkannt wurde – ein Marketingsystem für die Personalsuche und Pesonlbindung entstehen. Der bAV-Experte muss es verstehen, den Arbeitgeber hierbei umfassend zu beraten.
Ebenso muss dem Arbeitnehmer der Vorteil deutlich aufgezeigt werden, wenn er neben der Grundversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung eine Betriebsrente erhält.
Letztendlich muss der Gesetzgeber auch ein Eigeninteresse haben, dass die praktische Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ein Erfolg wird. Die steuerliche und noch verbesserungswürdige sozialversicherungsrechtliche Förderung (Doppelverbeitragung) sind dann nur ein hohler Zahn, wenn die ausführliche Beratung fehlt.
Fachleute in der betrieblichen Altersversorgung sind heute schon Mangelware. Derzeit gibt es rund 400 Betriebswirte für die betriebliche Altersversorgung (FH) und vielleicht ca. 4.500 andere bAV-Spezialisten in der gesamten Branche, wobei ein Teil der „anderen bAV-Spezialisten“ nur einen Ausschnitt des gesamten bAV-Feldes beherrschen. Und dies für 3,5 Mio. Arbeitgeber.
Der Gesetzgeber und auch das BaFin müssen bei einer Verdienstdeckelung auch diese besondere Situation berücksichtigen.
Weitere Fachinformationen über die betriebliche Altersversorgung finden Sie im bav-Leitfaden.de.
Aber vielleicht möchten Sie ja auch ein persönliches Gespräch bei einer Tasse Kaffee bei Ihnen? Dann nehmen Sie einfach mit dem Autor Kontakt auf.