#Doppelverbeitragung soll dieses Jahr noch abgeschafft werden

#Doppelverbeitragung soll noch dieses Jahr abgeschafft werden und wie vor 2004 abgeändert werden.

von www.bAV-Experte.de

 

Jens Spahn plädiert jetzt für eine Regelung, „die die Rechtslage vor 2004 wiederherstellt“, also eine „Halbierung des Beitragssatzes“.

Für die Rentner mit Betriebsrente bedeutet dies eine deutliche Verbesserung.

Während bisher rund 19% von der Betriebsrente für die Kranken- und Pflegeversicherung bei Rentnern (KVdR) abgezogen wurde, soll zukünftig nur der halbe Beitragssatz abgezogen werden.

Gerecht ist dies allemal.

Hintergrund:

Wer eine betriebliche Altersversorgung abschließt, spart Steuern und Sozialabgaben (Beiträge sind innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen 4%, sowie Steuern bis zu 8%).

Auch der Arbeitgeber spart diese Sozialabgaben.

Ab der Leistungsphase müssen dann Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken – und Pflegeversicherung gezahlt werden (Krankenversicherung der Rentner, KVdR).

Hierbei wurden ab 2004 bis heute der volle Beitragssatz abgezogen.

Laut Focus-Bericht ( https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/reform-bei-den-kassenabgaben-millionen-arbeitnehmer-koennen-auf-mehr-geld-hoffen_id_10210668.html )

hat jetzt Jens Spahn der Halbierung des Beitragssatzes zugestimmt.


Bei 500 € Betriebsrente wurden bei dem Arbeitnehmer bisher ca. 95 € für die Kranken – und Rentenversicherung abgezogen.

Nach der Umsetzung der neuen Regelung würde die Rente dadurch nur noch zur Hälfte mit den Beiträgen belastet werden und somit etwa 47 € mehr Rente ausgezahlt werden.

Beispiel:   

Bisher:

Brutto Betriebsrente: 500 €

Abzug Kranken-Pflegeversicherung: 88,25 €

Netto:                            411,65 €

Nach Halbierung des Beitrages:

Brutto Betriebsrente: 500 €

Abzug Kranken-Pflegeversicherung: 44,13 €

Netto:                               455,87 €


Dies entspricht einer Netto-Rentenerhöhung der Betriebsrente von  10,75 %. (Die Besteuerung der Betriebsrente wurde hierbei nicht berücksichtigt, da die Versteuerung der Betriebsrente auch von anderen Einkünften abhängig ist.)

Bei einer ganz kleinen Personengruppe (freiwillig Krankenversicherte in der gesetzlichen Krankenkasse) ändert sich jedoch nichts.

Fast alle Rentner sind jedoch in der „Krankenversicherung der Rentner“ versichert.

In die Krankenversicherung der Rentner kommen in der Regel alle gesetzlich Versicherten Rentner dann, wenn sie im letzten halben Arbeitsleben gesetzlich zu 90% krankenversichert waren.

Auch für privat krankenversichert ändert sich hierdurch nichts, da der Beitrag bei privat Krankenversicherten unabhängig von der Rentenhöhe ist.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Auch wenn durch die Niedrigzinsphase die betriebliche Altersversorgung nicht so attraktiv erscheinen lässt, so muss man auch berücksichtigen, dass:

– die Ansparung nicht aus versteuertem Geld, sondern aus dem Bruttogehalt erfolgt. Die Ansparrate ist somit etwa doppelt so hoch, wie aus dem Nettogehalt. Daraus entstehen dann die doppelten Zinsen. Die Ablaufleistung muss zwar versteuert werden, jedoch bei Rentenzahlung i.d.R. mit einem niedrigeren Steuersatz.

nur die Betriebsrente bietet eine lebenslange Rentenzahlung. Angespartes Kapital, das ja aus dem Nettoeinkommen erheblich niedriger ist, kann schneller verbraucht sein und reicht somit nicht bis zum Lebensende.

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Der betriebswirtschaftliche Leitfaden für die betriebliche Altersversorgung

für Arbeitgeber, Steuerberater, Rentenberater und bAV-Spezialisten

www.bAV-Leitfaden.de

 

Die Entgeltumwandlung (in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) ist somit für Arbeitnehmer hoch interessant, denn die Vorteile sind gegenüber anderen Sparformen unschlagbar.

Vorteile:

  1. Arbeitgeberzuschuss 15 % (§ 1a Abs. 1a BetrAVG)
    Die Beiträge, die der Arbeitnehmer für seine Altersversorgung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds aufwendet, müssen durch den Arbeitgeber mind. mit 15 % bezuschusst werden, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs, 1a BetrAVG). Viele Arbeitgeber sind sogar bereit 20-50 % als Arbeitgeberzuschuss zu gewähren (Grund: Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers beträgt zwischen 20 und 28 %, je nach Branche und Betriebsgröße; zusätzlich spart der Arbeitgeber betriebswirtschaftliche Kosten, die individuell zu berechnen sind). Durch einen höheren Ag-Zuschuss bindet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an den Betrieb (Fachkräftemangel).
  2. Regelmäßig doppelte Ansparrate, als beim privaten Sparvorgang      Die Beiträge für eine Entgeltumwandlung werden vom Bruttoeinkommen direkt abgezogen. Sie werden sozialversicherungs- und steuerfrei gezahlt (Sozialversicherung: § 1 Abs. 1 Nr. 9 bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 4 SvEV; Steuern § 3 Nr. 63 EStG). Wenn ein Arbeitnehmer privat Geld für die Altersversorgung anspart, dann kann er bei einer betrieblichen Altersversorgung regelmäßig den doppelten Betrag für das Alter ansparen.
  3. Auch wenn die Niedrigzinsphase heute bei einem Sparvorgang geringere Zinsen verursacht, so hat der Arbeitnehmer bei einer betrieblichen Altersversorgung die doppelt so hohe Zins-Chance gegenüber anderen Sparprodukten, da er den doppelten Beitrag in der betrieblichen Altersversorgung anspart.
  4. Die Auszahlung ist zwar voll steuerpflichtig, jedoch bei einer Rentenzahlung oft auch steuerfrei, wenn das zu versteuernde Einkommen innerhalb der Freibeträge liegt und das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet.
  5. Die betriebliche Altersversorgung bietet eine lebenslange Rentenzahlung. Würde ein Arbeitnehmer Geld privat ansparen, dann könnte er aufgrund der Tatsache, dass er nur die hälfte anspart und keinen Arbeitgeberzuschuss erhält, weniger Geld zur Verfügung. Dieses angesparte Geld müsste dann der Arbeitnehmer sich selbst in raten einteilen und hoffen, dass dies bis zu Lebensende reicht. Die lebenslange Rentenzahlung ist ein unschlagbares Argument für die betriebliche Altersversorgung (insbesondere bei der Direktversicherung oder Pensionskassen).

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Fachkräftemangel in der Pflege und Auswirkungen auf die bAV

Fachkräftemangel in der Pflege – Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung

Tendenz – Anzahl der Pflegekräfte wird in den kommenden 20 Jahren sinken, wobei die Pflegefälle dramatisch zunehmen.

Dies wird in den kommenden Jahren auch auf die betriebliche Altersversorgung Auswirkungen haben.

1. In der betrieblichen Altersversorgung können bisher die biometrischen Risiken Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit abgesichert werden.

Die Pflegeabsicherung kann bisher nicht in der bAV abgesichert werden. Hier besteht Handlungsbedarf.

2. Innovative Arbeitgeber in der Pflegebranche bieten heute schon für die Pflegekräfte eine betriebliche Altersversorgung an. Allerdings ist dies noch nicht branchenüblich.

Wenn der Fachkräftemangel weiter zunimmt und nicht mehr durch osteuropäische Arbeitskräfte gedeckt werden kann, werden die Lohnkosten überproportional ansteigen.

Angebot und Nachfrage werden den Preis regeln.

Arbeitgeber in der Pflegebranche werden um Mitarbeiter buhlen und die betriebliche Altersversorgung und andere Varianten (zB Zeitwertkonto) anbieten.

bAV Was deutsche Arbeitnehmer erwarten

#bAV #betriebliche #Altersversorgung #Personalbindung #reine #Beitragszusage oder #klassische #betriebliche #Altersversorgung in der #bAV-#Welt1 betriebliche Altersversorgung

In einer aktuellen Studie (Willis Towers Watson) wurden in 22 Ländern über 31.000 Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung befragt, davon 2.023 Arbeitnehmer aus Deutschland.

Nachfolgend die Ergebnisse und Hauptpunkte kurz erläutert:

– 78 % legen höchsten Wert auf Sicherheit

– 68 % wünschen sich eine flexible betriebliche Altersversorgung mit der Wahl zwischen Rente und Kapitalauszahlung

– 56 % bevorzugen eine garantierte lebenslange Rente

– 48 % wünschen sich eine Absicherung bei Invalidität und eine Hinterbliebenenversorgung

 

Interpretation der Studie:

Die reine Beitragszusage wird von einem Teil der Beschäftigten aufgrund der Interviewergebnisse wohl weniger gewünscht. Denn die Sicherheit einer lebenslang garantierten Rente in Kombination einer Wahlfreiheit zwischen Rente und Kapitalauszahlung ist in der reinen Beitragszusage nicht machbar.

Die Studie zeigt aber auch, dass ein Teil der Arbeitnehmer durchaus an der reinen Beitragszusage interessiert ist.

Insoweit werden beide bAV-Welten in der Zukunft notwendig sein. Während:

– in der bisherigen bAV-Welt 1 die Sicherheit und eine lebenslange garantierte Rente oder eine Kapitalzahlung möglich sind

– und in der neuen bAV-Welt 2 (reine Beitragszusage) die Vermögensanlage flexibler gestaltet werden kann und somit die Chance einer höheren Rendite besteht

könnte der Arbeitnehmer durch eine Wahlfreiheit selbst mitentscheiden, wie er seine betriebliche Versorgung haben möchte. Dies setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber einer durchführenden Einrichtung auch beitreten kann und die Sozialpartner „Gewerkschaften“ und „Arbeitgeberverbände“ einen Tarifvertrag hierzu abschließen.

Reine Beitragszusage

Vor dem Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrages ist es für die Tarifparteien wichtig, sich umfassend zu informieren, denn beim Abschluss eines Tarifvertrages sind viele Punkte zu beachten, die im Nachhinein sonst erhebliche Schwierigkeiten auslösen oder eine Umsetzung unmöglich machen.

Sondierungs- und Informationsgespräche stehen somit für die Tarifparteien an oberster Priorität. Hilfreich ist beispielsweise auch hier DasRentenwerk.de oder auch eine andere Beratungsfirma.

Bei Interesse können Sie sich auch an mich wenden (www.bAV-Experte.de – Tel.: 0177 27 166 97

 

Weitere interessante Ergebnisse

Rund die Hälfte der Arbeitnehmer wünschen nicht nur eine Altersabsicherung, sondern auch eine Absicherung von Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung.

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist auch für viele Arbeitgeber inzwischen ein wichtiger Punkt. Und dies nicht ohne Grund. Hat ein Arbeitnehmer keine Berufsunfähigkeitsabsicherung, dann wird die Beantragung der Erwerbsminderungsrente oft möglichst weit zeitlich nach hinten gelegt. Der Arbeitnehmer ist somit länger im Beschäftigungsverhältnis.

Ebenso ist die Gefahr einer Berufsunfähigkeit heute nicht mehr zu unterschätzen. Neben Unfall und körperlichen Krankheiten spielen auch psychische Leiden eine immer größere Rolle. Jeder 4. Berufstätige wird heute frühzeitig Rentenbezieher.

Auch Arbeitnehmer erkennen diese Gefahr zunehmend.

Betriebliche Altersversorgung: Der Arbeitnehmer wünscht persönliche Beratung

Etwa 75 % der befragten Arbeitnehmer wünschen eine aktive Unterstützung durch den Arbeitgeber, wobei rund 50 % eine individuelle Beratung und Information bevorzugen.

72 % der befragten gaben an, dass eine betriebliche Altersversorgung für sie bei der AG-Wahl entscheidend ist und sie deshalb auch bei ihrem Arbeitgeber bis zur Rente bleiben möchten.

Für den Arbeitgeber wird hier deutlich, dass man durch eine vernünftige Beratung und Information die Mitarbeiterbindung erheblich verbessern kann. Hierbei sollte der Arbeitgeber jedoch nicht einfach nur mal schnell eine betriebliche Altersversorgung „schriftlich“ oder in einer Betriebsversammlung einführen, sondern eine individuelle Beratung zu Beginn und anschließend eine laufende Serviceleistung sicherstellen.

Deshalb sollte die Personalabteilung eine betriebliche Altersversorgung nicht nur als Teil (die Verwaltung) übernehmen, sondern ein speziell ausgebildeter Berater (im Idealfall ein Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung FH) dies:

  • zu Beginn die Information und Beratung
  • und bei bestimmten Veränderungen (z.B. Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Tätigkeitsverändeurngen)
  • mindestens jedoch alle 2 Jahre

unterstützen oder übernehmen.

Besonders nachteilig könnte das Fehlen der o. g. Serviceleistungen bei der bAV-Welt 2 werden, wenn die Beratungsleistung auf ein Minimum beschränkt wäre. Gerade darauf sollten die Sozialpartner achten. Digitalisierung zur Kosteneinsparung ist zwar sinnvoll, allerdings nicht die Abschaffung oder die Reduzierung der Beratung.

Sonderkonditionen bei einer betrieblichen Altersversorgung sorgen im Übrigen sehr oft für Einschränkungen in dem Beratungsumfang. Und dies führt dann zu weniger Akzeptanz und einer geringeren Personalbindung.

„Tue Gutes und lasse darüber reden“ – Ein Grundsatz, den jeder Arbeitgeber beherzigt, der die betriebliche Altersversorgung als Bindungsinstrument verstanden hat.

Eine Grundlage für Personalabteilungen gibt es im www.bAV-Leitfaden.de

bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

 

Betriebliche Altersversorgung – Umfangreicher Beratungsprozess, der honoriert werden muss

bAV-Versorgung von bAV-experte.de
bAV-Versorgung von bAV-experte.de

Wer in der betriebliche Altersversorgung (bAV) berät, sollte sich darüber klar sein, dass pro Woche ein Fortbildungszeitrahmen von durchschnittlich 4-6 Stunden notwendig ist (inkl. Fachliteratur und Urteile der verschiedenen Gerichte).

Zeit in der also kein Kundenkontakt möglich ist.

Komplexe Rechtsgebiete neben bAV-Fachwissen

Hintergrund ist neben der laufenden Produktanpassungen (die es auch bei andere Versicherungsprodukten gibt) die Komplexität der verschiedenen Rechtskreise:

  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Versicherungsaufsichts- und vertragsrecht

sowie der ausführenden Rundschreiben (zB BMF) und der Urteile.

Nur wer dies alles berücksichtigt, kann eine hochwertige Beratung sicherstellen.

www.bav-Experte.de

Fachliteratur:

www.bav-Leitfaden.de

Dies ist auch ein Grund, warum in der bAV viele Makler nichts mehr machen und bei den Verdiensten eine höhere Maximierung (als bei dem normalen Lebensversicherungsgeschäft) im geplanten „Erlass zur Provisionsbegrenzung“ gelten muss.

Neben den komplexen Fachwissen sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse wichtig

Darüber hinaus ist der Beratungsaufwand und die Vorarbeit in der betrieblichen Altersversorgung mit einem höheren Aufwand aufgrund folgender Punkte verbunden:

  • Arbeitgeber müssen im ersten Schritt individuell über die betriebliche Altersversorgung informiert werden. Dabei sind betriebswirtschaftliche Bereiche zu beachten. Neben einer Analyse der Kennzahlen (Personalkosten, Fluktuationskosten) sind verschiedene Modelle zu erarbeiten, die zu dem Unternehmen passen.
  • Erst danach kann ein Modell – nach Absprache mit dem Entscheider – entwickelt werden, wobei auch der Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarung zu berücksichtigen sind.
  • Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, muss auch hier eine fachliche Beratung vor der Einführung einer betrieblichen Altersversorgung eingebunden werden.
  • Stehen alle Eckpunkte fest und sind auch ggf. mit dem Betriebsrat alle Einzelheiten abgeklärt, können im Rahmen einer Veranstaltung die Arbeitnehmer über die betriebliche Altersversorgung informiert werden.
  • „Tue Gutes und lasse darüber reden!“ Ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen einer schriftlichen Information oder einer Betriebsveranstaltung informiert, nutzt nicht die Vorteile der eingeführten betrieblichen Altersversorgung.
    Aus diesem Grund sollte Arbeitnehmer individuell über die Vor- und Nachteile einer betrieblichen Altersversorgung individuell informiert werden. Sinnvoll ist auch oft die Analyse der bestehenden Altersversorgung (gesetzliche Rente, privater Versicherungsschutz usw.).
    Ebenso ist empfehlenswert, dass der Ehepartner/Lebenspartner an den Gesprächen teilnimmt.
  • Ebenso ist ein Jahresgespräch mit dem Arbeitnehmer und ein laufender Kontakt mit dem Arbeitgeber ein Obligatorium. Denn Veränderungen der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers machen auch oft eine Anpassung notwendig.
  • Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von Aktivitäten, die bei einer betrieblichen Altersversorgung sinnvoll sind.
  • Durch den Arbeitgeber kann – wenn die betriebliche Altersversorgung als Personalführungsinstrument erkannt wurde – ein Marketingsystem für die Personalsuche und Pesonlbindung entstehen. Der bAV-Experte muss es verstehen, den Arbeitgeber hierbei umfassend zu beraten.
  • Ebenso muss dem Arbeitnehmer der Vorteil deutlich aufgezeigt werden, wenn er neben der Grundversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung eine Betriebsrente erhält.

Letztendlich muss der Gesetzgeber auch ein Eigeninteresse haben, dass die praktische Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ein Erfolg wird. Die steuerliche und noch verbesserungswürdige sozialversicherungsrechtliche Förderung (Doppelverbeitragung) sind dann nur ein hohler Zahn, wenn die ausführliche Beratung fehlt.

Fachleute in der betrieblichen Altersversorgung sind heute schon Mangelware. Derzeit gibt es rund 400 Betriebswirte für die betriebliche Altersversorgung (FH) und vielleicht ca. 4.500 andere bAV-Spezialisten in der gesamten Branche, wobei ein Teil der „anderen bAV-Spezialisten“ nur einen Ausschnitt des gesamten bAV-Feldes beherrschen. Und dies für 3,5 Mio. Arbeitgeber.

Der Gesetzgeber und auch das BaFin müssen bei einer Verdienstdeckelung auch diese besondere Situation berücksichtigen.

Weitere Fachinformationen über die betriebliche Altersversorgung finden Sie im bav-Leitfaden.de.

bAV-Leitfaden-Ordner - Fachliteratur betriebliche Altersversorgung www.bav-Leitfaden.de
bAV-Leitfaden-Ordner – Fachliteratur betriebliche Altersversorgung www.bav-Leitfaden.de

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Der bAV-Blog veröffentlicht regelmäßig Informationen rund um die Themen der betrieblichen Altersversorgung.

Neben aktuellen Informationen finden Sie hier auch Fachinformationen sowie Hintergrundinformationen.