Rente Deutschland – Reformen notwendig!

#Rente – Mischung aus Umlagesystem und Ansparsystem ist die beste Lösung für eine langfristige Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente basiert in Deutschland auf dem Umlagesystem.

Dabei werden die heutigen Renten durch heutige Beiträge finanziert. Als Grundversorgung bietet diese Form eine Grundabsicherung. Allerdings steht heute schon fest, dass das Umlagesystem in den kommenden 20-30 Jahren alleine betrachtet sehr anfällig ist.

 



Wenn die Anzahl der Rentner steigt und die Anzahl der Arbeitnehmer abnimmt, stehen weniger Beiträge für mehr Rentenzahlungen zur Verfügung.

Steigt zusätzlich die Lebenserwartung, dann wird das Verhältnis „Arbeitnehmer zu Rentner“ noch stärker beeinflusst.

Auch die Einbeziehung von zusätzlichen Personenkreisen würde dies nicht ändern.
Denn wenn beispielsweise Beamte, Selbstständige usw. ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kommt zwar heute zusätzlich Geld in die Rentenkasse, allerdings entstehen hierdurch zusätzliche Rentenverpflichtungen in der Zukunft.

Darüber hinaus müsste z.B. bei Beamten eine Gehaltserhöhung erfolgen, wodurch auf den Dienstherrn eine Doppelbelastung entsteht (Arbeitgeber- und Arbeit“nehmer“-beitrag.

Insofern keine Lösung des Problems, das die gesetzliche Rentenversicherung hat.

Zumal die Einbeziehung der Beamten verfassungsrechtlich überhaupt nicht möglich ist.

Eine Ergänzung des Umlagesystems durch ein kapitalgedecktes Ansparsystem bietet den Vorteil, dass die Nachteile des Umlagesystems reduziert werden.

Bei einem kapitalgedeckten System werden Beiträge für die einzelnen Altersgruppen angespart. Zum Rentenbeginn steht dann für die entsprechende Gruppe das Kapital zur Verfügung, das die entsprechende Altersgruppe angespart hat und kann dann für diese Rentner auf die Rentenzahldauer verteilt werden.

Die Gruppe der heute Dreißigjährigen hat also ein Altersversorgungs-Sparziel von von 37 Jahren. In 37 Jahren wird dann dieser Topf für die Verrentung dieser dann 67-Jährigen genutzt.
Für die heute 40 -Jährigen wird ein sep. Spartopf mit 27 Jahren angelegt, der dann für diese Gruppe zur Verfügung steht.

Der Vorteil hierbei ist, dass Geld heute angespart wird und später auch dieser Gruppe zur Verfügung steht, die es angespart hat.

Allerdings hat auch dieses System Nachteile. Derzeit sind die Zinsen überall sehr niedrig und wie im Umlagesystem steigt auch hier die Lebenserwartung an, wodurch die Rentenzahldauer wächst.

Beide Systeme haben Vor- und Nachteile.

Die Mischung beider Systeme führt jedoch zu einer Risikomischung.

Derzeit besteht auf meist freiwilliger Basis die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung zu nutzen und hierdurch die 2.Säule aufzubauen.

Es wäre sinnvoll, wenn diese 2. Säule verpflichtend wäre, so wie beispielsweise dies in den Niederlanden im Ansatz ist.

Das Sozialpartnermodell, das durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz gesetzlich beschlossen wurde, würde eigentlich dem Ansparsystem entsprechen.

Für die Umsetzung des Sozialpartnermodells ist jedoch eine tarifliche Umsetzung durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände notwendig.

Besonders die Gewerkschaften haben bei dem Modell“Sozialpartnermodell“ die Sorge, dass ggf. durch angesparte Kapitalanlagen nicht ausreichend Überschüsse erzielt werden und ggf. die Lebenserwartung der einzelnen Altersgruppen ansteigt und hierdurch kalkulierte Altersrenten einmal in der Auszahlungsphase geringer sein könnten.

Und die Gewerkschaften möchten diese Verantwortung derzeit (noch) nicht übernehmen.

Sollten die Tarifparteien hier nicht zu einer Tarifvereinbarung kommen, dann wird wohl dem Gesetzgeber nichts anderes übrig bleiben, als ein Ansparsystem gesetzlich festzulegen.

Solange das Sozialpartnermodell nicht umgesetzt wird, können Arbeitnehmer die bisherige betriebliche Altersversorgung nutzen. Sie funktioniert ähnlich wie das Sozialpartnermodell.

Steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt werden Beiträge – allerdings meist für die eigene Person – angespart und stehen dann als Rente zur Verfügung.

Wer auf 200 Euro mtl. Brutto verzichtet, erhält ca. 100 Euro Netto weniger.

Angespart werden dann die 200 Euro und zusätzlich ein verpflichtender Arbeitgeberanteil von 15 % (§1aAbs.1a BetrAVG), wenn bei einer Entgeltumwandlung der Durchführungsweg Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds vereinbart wird.
Viele Arbeitgeber geben jedoch einen Arbeitgeberzuschuss von 20-35% und teilweise auch mehr.

Werden nur 15% Zuschuss vom Arbeitgeber gewährt, dann ist die mtl. Ansparrate bereits bei 230 Euro. Für den Arbeitnehmer kostet dies ca. 100 Euro.

Würde der Arbeitnehmer 100 Euro privat auf ein Sparbuch oder Fonds ansparen, dann könnten auch nur diese 100 Euro Überschüsse erwirtschaften.

Insofern bietet die sogenannte Entgeltumwandlung den Vorteil, dass mehr als das Doppelte (mind. Das 2,15-fache) angespart wird und mehr Kapital gebildet wird.

Zwar ist die Rente aus der betrieblichen Altersversorgung zu versteuern und zu vorbeitragen, allerdings regelmäßig weit unter dem „Mehrertrag“.

Der Hauptunterschied zwischen dem Sozialpartnermodell (bAV-Welt 2) und der betrieblichen Altersversorgung (bAV-Welt 1) ist, dass es bei der bAV-Welt 1 eine Garantierente gibt.

Garantie hört sich positiv an und bietet natürlich mehr Sicherheit. Allerdings führt dies auch zu einer niedrigeren Rendite. Denn wenn immer 100% garantiert sein müssen, dann führt dies zu weniger Ertrag.

Da die Zinsen heute sehr gering sind und auch in den kommenden Jahrzehnten nicht mehr merklich ansteigen werden, fressen die Garantien hohe Teile der Überschussmöglichkeiten auf.

Dies ist jedoch auch in anderen Kapitalanlagen der gleiche Fall. Wer ein Festgeldkonto hat, weiß, dass die Zinsen sehr niedrig sind. Wer in Fonds oder Aktien Geld einzahlt, hat bessere Renditechancen, aber auch ein höheres Risiko.

Wünschenswert wäre, wenn auch in der betrieblichen Altersversorgung in der bAV-Welt 1 die „100%-Garantie“ auf 80% reduziert würde und hierdurch eine höhere Renditechancen möglich wäre.

Schaut man sich in Europa um, dann ist die Niederlande in der Altersversorgung schon wesentlich weiter.

Dies macht der nachfolgende Artikel deutlich:

https://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/niederlaendischer-pensionschef-kein-land-soll-unser-system-kopieren/23966542.html

bAV-Experte - Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) Werner Hoffmann
bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) Werner Hoffmann

bAV Was deutsche Arbeitnehmer erwarten

#bAV #betriebliche #Altersversorgung #Personalbindung #reine #Beitragszusage oder #klassische #betriebliche #Altersversorgung in der #bAV-#Welt1 betriebliche Altersversorgung

In einer aktuellen Studie (Willis Towers Watson) wurden in 22 Ländern über 31.000 Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung befragt, davon 2.023 Arbeitnehmer aus Deutschland.

Nachfolgend die Ergebnisse und Hauptpunkte kurz erläutert:

– 78 % legen höchsten Wert auf Sicherheit

– 68 % wünschen sich eine flexible betriebliche Altersversorgung mit der Wahl zwischen Rente und Kapitalauszahlung

– 56 % bevorzugen eine garantierte lebenslange Rente

– 48 % wünschen sich eine Absicherung bei Invalidität und eine Hinterbliebenenversorgung

 

Interpretation der Studie:

Die reine Beitragszusage wird von einem Teil der Beschäftigten aufgrund der Interviewergebnisse wohl weniger gewünscht. Denn die Sicherheit einer lebenslang garantierten Rente in Kombination einer Wahlfreiheit zwischen Rente und Kapitalauszahlung ist in der reinen Beitragszusage nicht machbar.

Die Studie zeigt aber auch, dass ein Teil der Arbeitnehmer durchaus an der reinen Beitragszusage interessiert ist.

Insoweit werden beide bAV-Welten in der Zukunft notwendig sein. Während:

– in der bisherigen bAV-Welt 1 die Sicherheit und eine lebenslange garantierte Rente oder eine Kapitalzahlung möglich sind

– und in der neuen bAV-Welt 2 (reine Beitragszusage) die Vermögensanlage flexibler gestaltet werden kann und somit die Chance einer höheren Rendite besteht

könnte der Arbeitnehmer durch eine Wahlfreiheit selbst mitentscheiden, wie er seine betriebliche Versorgung haben möchte. Dies setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber einer durchführenden Einrichtung auch beitreten kann und die Sozialpartner „Gewerkschaften“ und „Arbeitgeberverbände“ einen Tarifvertrag hierzu abschließen.

Reine Beitragszusage

Vor dem Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrages ist es für die Tarifparteien wichtig, sich umfassend zu informieren, denn beim Abschluss eines Tarifvertrages sind viele Punkte zu beachten, die im Nachhinein sonst erhebliche Schwierigkeiten auslösen oder eine Umsetzung unmöglich machen.

Sondierungs- und Informationsgespräche stehen somit für die Tarifparteien an oberster Priorität. Hilfreich ist beispielsweise auch hier DasRentenwerk.de oder auch eine andere Beratungsfirma.

Bei Interesse können Sie sich auch an mich wenden (www.bAV-Experte.de – Tel.: 0177 27 166 97

 

Weitere interessante Ergebnisse

Rund die Hälfte der Arbeitnehmer wünschen nicht nur eine Altersabsicherung, sondern auch eine Absicherung von Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung.

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist auch für viele Arbeitgeber inzwischen ein wichtiger Punkt. Und dies nicht ohne Grund. Hat ein Arbeitnehmer keine Berufsunfähigkeitsabsicherung, dann wird die Beantragung der Erwerbsminderungsrente oft möglichst weit zeitlich nach hinten gelegt. Der Arbeitnehmer ist somit länger im Beschäftigungsverhältnis.

Ebenso ist die Gefahr einer Berufsunfähigkeit heute nicht mehr zu unterschätzen. Neben Unfall und körperlichen Krankheiten spielen auch psychische Leiden eine immer größere Rolle. Jeder 4. Berufstätige wird heute frühzeitig Rentenbezieher.

Auch Arbeitnehmer erkennen diese Gefahr zunehmend.

Betriebliche Altersversorgung: Der Arbeitnehmer wünscht persönliche Beratung

Etwa 75 % der befragten Arbeitnehmer wünschen eine aktive Unterstützung durch den Arbeitgeber, wobei rund 50 % eine individuelle Beratung und Information bevorzugen.

72 % der befragten gaben an, dass eine betriebliche Altersversorgung für sie bei der AG-Wahl entscheidend ist und sie deshalb auch bei ihrem Arbeitgeber bis zur Rente bleiben möchten.

Für den Arbeitgeber wird hier deutlich, dass man durch eine vernünftige Beratung und Information die Mitarbeiterbindung erheblich verbessern kann. Hierbei sollte der Arbeitgeber jedoch nicht einfach nur mal schnell eine betriebliche Altersversorgung „schriftlich“ oder in einer Betriebsversammlung einführen, sondern eine individuelle Beratung zu Beginn und anschließend eine laufende Serviceleistung sicherstellen.

Deshalb sollte die Personalabteilung eine betriebliche Altersversorgung nicht nur als Teil (die Verwaltung) übernehmen, sondern ein speziell ausgebildeter Berater (im Idealfall ein Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung FH) dies:

  • zu Beginn die Information und Beratung
  • und bei bestimmten Veränderungen (z.B. Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Tätigkeitsverändeurngen)
  • mindestens jedoch alle 2 Jahre

unterstützen oder übernehmen.

Besonders nachteilig könnte das Fehlen der o. g. Serviceleistungen bei der bAV-Welt 2 werden, wenn die Beratungsleistung auf ein Minimum beschränkt wäre. Gerade darauf sollten die Sozialpartner achten. Digitalisierung zur Kosteneinsparung ist zwar sinnvoll, allerdings nicht die Abschaffung oder die Reduzierung der Beratung.

Sonderkonditionen bei einer betrieblichen Altersversorgung sorgen im Übrigen sehr oft für Einschränkungen in dem Beratungsumfang. Und dies führt dann zu weniger Akzeptanz und einer geringeren Personalbindung.

„Tue Gutes und lasse darüber reden“ – Ein Grundsatz, den jeder Arbeitgeber beherzigt, der die betriebliche Altersversorgung als Bindungsinstrument verstanden hat.

Eine Grundlage für Personalabteilungen gibt es im www.bAV-Leitfaden.de

bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

 

#bAV #Generationengerechtigkeit #PKV #Private #Krankenversicherung #Generationengerechtigkeit #Gerechtigkeit für #Generationen

#PKV #Private #Krankenversicherung #Generationengerechtigkeit #Gerechtigkeit für #Generationen

Was sind #Alterungsrückstellungen?

Wie ist die Funktionsweise?

Wofür sind die Altersrückstellungen?

Warum tragen Altersrückstellungen zur #Generationengerechtigkeit bei und warum ist dies besser, als in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nachdem du genannten Umlagesystem. Hierbei werden die eingenommenen Beiträge sofort wieder für die Leistungsausgaben genutzt. Eine nennenswerte Rücklage ist nicht vorhanden. Dies gilt in allen Sozialversicherungszweigen (also nicht nur in der Rentenversicherung, sondern auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung). In der gesetzlichen Rentenversicherung ist gerade einmal für monatliche Einnahmeschwankungen eine Rücklage von 1,8 Monatsbeiträgen vorhanden, die im Herbst erheblich abschmilzt und im November (durch Weihnachtsgeldzuwendung) wieder zunimmt.

Da Rentner auch einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen, scheint dies nicht so schlimm zu sein. Dies ist jedoch ein Irrglaube.

Da die Beiträge durch das Umlagesystem finanziert werden, ergibt sich der Durchschnittsbeitrag natürlich auch durch das Durchschnittseinkommen, der durchschnittlich mitversicherten Personen und durch die durchschnittlichen Leistungsausgaben.

Gerade diese Durchschnit sausgaben werden aufgrund des zunehmenden Durchschnittsalters erheblich ansteigen. Bereits heute ist das Durchschnittsalter der gesetzlich Versicherten über 45 Jahre und war früher bei 27 Jahren. In den kommenden Jahren wird das Durchschnittsalter auf über 55-60 Jahre steigen, da wir in Deutschland durch den demografischen Wandel immer mehr ältere Menschen haben werden.

Bei der Sozialversicherung ist dies besonders in der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung ein Problem, denn die Leistungsausgaben für immer mehr ältere Menschen muss durch alle Beitragszahler finanziert werden.

Es entsteht eine Generationenungerechtigkeit, die langfristig auch dazu führen kann, dass die Gesellschaft sich in zwei „Lager“ aufteilen kann:

  • Partei der älteren Wähler
  • Partei der jungen Wähler

Der soziale Sprengstoff, der durch die Sozialversicherungssysteme aufgrund des Umlagesystems hervorgerufen wird, ist enorm.

In der privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden sogenannte Altersrückstellungen gebildet. Für jede eigene Altersgruppe werden vereinfacht gesagt Sparbeiträge gebildet, die dann für jede einzelne Altersgruppe im Alter zur Verfügung steht, um die steigenden Ausgaben im Alter zu finanzieren.

Je später sich jemand beispielsweise in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert, desto kürzer ist die Zeit, um Geld für das Alter anzusparen. Hierdurch sind natürlich auch die Beiträge je nach Eintrittsalter unterschiedlich.

Beispiel: Wer mit 50 eine private Rentenversicherung abschließt und mit 65 eine lebenslange Rente erhalten möchte, hat nur eine Ansparzeit von 15 Jahren. Wer mit 40 Jahren diesen Vertrag abschließt, hat eine Ansparzeit von 25 Jahren.

Dieses Prinzip gilt auch in der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflegeversicherung.

Die privaten Krankenversicherungen bilden heute bereits erhebliche Altersrückstellungen. Derzeit sind bereits über 252 Mrd. Euro an Altersrückstellungen angespart.

Die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen haben keine nennenswerten Rückstellungen für diesen Zweck angespart.

Das Umlagesystem führt in den kommenden Jahren zu einem erheblichem Problem mit Sprengstoffcharakter und einer Generationenungerechtigkeit, denn letztendlich müssen die höheren Ausgaben durch die jüngere Generation finanziert werden.

Es wird höchste Zeit für ein Ansparsystem auch in der gesetzlichen Sozialversicherung einzuführen. Dies ist allerdings auch der Grund, warum manche Politiker die Bürgerversicherung durchsetzen wollen. Dies wäre jedoch keine Problemlösung für die gesetzlich Versicherten, sondern nur eine Möglichkeit, die Leistungen „kraft Gesetz“ zu kürzen und den Wettbewerb auszuschalten. Denn wenn es keinen Wettbewerb zwischen privater und gesetzlicher Versicherung mehr geben würde, kann man Leistungen kürzen, ohne einen Wettbewerb fürchten zu müssen.

Übrigens: in der #betrieblichen Altersversorgung wurde die #Generationengerechtigkeit auch innerhalb des Betriebsrentenstärkungsgesetz in der neuen #bAV-Welt2 (Sozialpartnermodell) berücksichtigt.

Den genauen Stand der Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherungen und auch weitere Informationen über die Alterungsrückstellungen findet man auf der Internetseite:

http://www.zukunftsuhr.de/

 

Generationengerechtigkeit
Generationengerechtigkeit

Senior lächelt familie