Niedrigzins und fallende Immobilienpreise – Grund: Der demografische Wandel

#Niedrigzins – „Unsere Prognose aus dem Jahr 2009 scheint wohl richtig gewesen zu sein (forum-55plus.de)“.

Für einen langfristigen Zins wird der demografische Wandel entscheidend sein.
Dies wurde schon mehrfach von uns veröffentlicht.
Aufgrund der niedrigen Geburtenrate (Deutschland: 1,5 Kinder) wird es viele unterschiedliche Entwicklungen geben.
Schlechte Nachrichten für Sparer. Zinsen bleiben für Jahrzehnte im Keller. 
Dies war auch vor kurzem in den Medien zu lesen.
bAV-Leitfaden.de Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und bAV-Spezialisten
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bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
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Intelligente Unternehmensvorsorge – Fachtagung Demografie in Koblenz

 

„Das Unternehmen zukunftsfest machen:

Die Herausforderung der Demografie als Chance nutzen“ ist das Thema eines Fachtags an der Hochschule Koblenz in Kooperation mit dem Oberhachinger CAMPUS INSTITUTfür Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG. Die Veranstaltungfindet statt am 30. Januar 2019, ab 10:30 Uhr, im Audimax der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1 in 56075 Koblenz. Die Themen reichen von Unternehmensnachfolge im Mittelstandüber Arbeitnehmergewinnung bis hin zum Vermögenserhalt beim Generationenwechsel. Zu den Referenten gehören unter anderem Prof. Dr. Steffen Kröhnert (Hochschule Koblenz), Dr. Andreas Fromm, Fachanwalt für Steuerrecht (Kanzlei FROMM, Koblenz), Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge Management GmbH sowie Karl-Heinz Weber, Bereichsleiter Firmenkunden und Private Banking, stellv. Vorstandsmitglied Sparkasse Koblenz. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.hs-koblenz.de/fachtag-demografie

 

Kontakt:

CAMPUS INSTITUT für PersonalentwicklungHochschule Koblenz

und Finanzwirtschaft AGFachbereich Sozialwissenschaften

Keltenring 11Konrad-Zuse-Straße 1

82041 Oberhaching 56075 Koblenz

Telefon: 089 62 83 38 21Telefon: 0261 95 28 230

www.campus-institut.de

Eine Empfehlung von

www.bav-Experte.de

und

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bAV-Leitfaden betriebliche Altersversorgung

bAV-Leitfaden – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für

  • Arbeitgeber
  • Personalabteilung
  • Gehaltsbuchhaltung
  • Steuerberater
  • Payroll-Dienstleister
  • bAV-Spezialisten
  • Rentenberater
  • erklärt neben der betrieblichen Altersversorgung
    • die Workflow-Prozesse, die bei Personalprozessen zu beachten sindHandlungsfelder-MATRIX PROZESSE UND HANDLUNGSFELDER DURCH DAS BETRIEBSRENTENSTÄRKungsgesetzneuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
      Ergänzungsmöglichkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung in der Personalförderung
      Alternativen zu der betrieblichen Altersversorgung für Firmeninhaber
      Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung bei Firmenaufgabe / Firmenübernahme

    Der bAV-Leitfaden.de ist eine Loseblattsammlung (Grundwerk: DinA4, 275 Seiten).

    Der bAV-Leitfaden wird in verschiedene Registerteile untergliedert.

    • Teil 1: Allgemeines bAV
    • Teil 2: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Prozesse und Handlungsfelder
    • Teil 3: Direktversicherung – Auswirkungen auf die einzelnen Personalprozesse
    • Teil 4: Optimierungschancen für HR-Berater
    • Teil 5: Fördermöglichkeiten außerhalb der bAV
    • Teil 6: Unternehmerabsicherung & Nachfolgeregelung
    • Teil 7: Sozialpartnermodelle*
    • * Update-Service
  • Zusätzlich gibt es für Eigentümer des bAV-Leitfaden.de die
  • bAV-Toolbox.de
  • Die www.bAV-toolbox.de (Standard) beinhaltet ein Online-Portal (geschlossene Benutzergruppe) zusätzlich:

    • Linksammlungen
    • Downloadmöglichkeiten
    • Checklisten
    • Berechnungsprogramme

    Weitere Information und Bestellmöglichkeit des bAV-Leitfaden

    Link: Bestellung


    Der Autor Werner Hoffmann ist

    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (zert. Fachlehrgang der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuer- und Erbrecht)
    • Marketingfkfm (AKAD)
    • Versicherungskfm.
  • und hat auch als Fachautor bereits andere Fachliteratur im Themenbereich:
    • Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung
      Vermögensübertragung, Erben und Verschenken
      Pflegevorsorge
  • in dem Notfallordner-Vorsorgeordner.de verfasst.
  • Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es aufgrund der unterschiedlichen Personengruppen in 90 verschiedenen Versionen.
  • Beispiele:
    • Apotheker
      Ärzte
      Beamte
      Selbstständige (Personengesellschaft)
      Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
      84 unterschiedliche Handwerkergruppen)
  • Neben seiner fast 40-jährigen Tätigkeit in der Finanzbranche ist er 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V.
  • Daimler macht Betriebsrentnern Abfindungsangebot

    #Betriebsrente #Daimler #Abfindungsangebot

    Wie wichtig die #Betriebsrente ist, wird klar, wenn man nur von der #gesetzlichen #Rentenversicherung eine #Rente erhält und von dieser Rente dann noch #Steuern, #Krankenversicherung und #Pflegeversicherung abgezogen bekommt.

    Allerdings ist die Betriebsrente (in Form einer innenfinanzierten Pensionszusage oder einer pauschal dotierten Unterstützungskasse) für ein Unternehmen oft eine zweifache Belastung.

    1. Durch den Anstieg der Lebenserwartung müssen diese Renten länger gezahlt werden. Seit 1910 steigt die Lebenserwartung pro Jahr um 3 Monate an. Bei diesem Trend steigt die Lebenserwartung innerhalb von 10 Jahren um 30 Monate an. Die Rückstellungen sind meist nach Heubecktafeln kalkuliert. Wäre die Kalkulation wie bei einer Direktversicherung kalkuliert (DAV-Sterbetafel), müssten die Unternehmen erheblich mehr als Rückstellung ansparen. Darüber hinaus können bei der

    – innenfinanzierten Pensionszusagen steuerrechtlich (§6a EStG) und handelsrechtlich (zB §253 HGB)

    – und pauschal dotierte Unterstützungskassen steuerrechtlich (§4 d EStG)

    nur in gewissen Höchstgrenzen Rückstellungen gebildet werden.

    2. Neben der längeren Zahlung von Renten entsteht natürlich auch ein höherer Verwaltungsaufwand, denn die Betreuung von Rentnern ist pro Mitarbeiter zeitlich viel aufwändiger.

    Grund genug, den #Rentnern ein Abfindungsangebot zu machen, das vielleicht interessant sein kann. Allerdings muss dies individuell wirklich beleuchtet werden!

    Beispiel: Ein Rentner bekommt bisher eine Daimler Betriebsrente von ca. 320 Euro (Witwenrente 160 Euro).

    Als einmalige Abfindung werden ca. 47.000 Euro angeboten.

    Je nach restlicher Lebenserwartung wäre das Angebot interessant, wobei die steuerliche und sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen).

    Hat der Rentner entsprechende Krankheiten (zB Krebs im Endstadium) und ist der Ehepartner etwa gleich alt, dann kann die Abfindung sehr interessant sein.

    Ist der Ehepartner erheblich jünger, dann sollte man sich die Abfindung gut überlegen.

    Der Grund für das Abfindungsangebot ist betrieblich bedingt. Man möchte Kosten sparen. Dies sollte man nie vergessen.

    Nicht jeder Rentner von Daimler erhält derzeit ein Abfindungsangebot! Auch hierfür gibt es einen Grund.

    Grundsätzlich ist die Abfindung von Betriebsrenten nicht erlaubt. Einzelheiten regelt das Betriebsrentengesetz in §3 und §30g BetrAVG.

    Betriebsrenten dürfen nur dann abgefunden werden, wenn sie vor 2005 begonnen haben (§30 g Abs.3 BetrAVG). Sollte die Betriebsrente also vor 2005 begonnen haben, darf eine Betriebsrente nicht abgefunden werden (Ausnahmen sind z. B. Kleinstrenten in den alten Bundesländern: mtl. 30,45 € bzw. Abfindungseinmalbetrag: 3.654 €, §3 Abs.2 S.1 BetrAVG).

    Eine auf den ersten Blick vielleicht nicht interessante Möglichkeit, aber auf dem 2. Blick doch interessante Chance ist, sich die Betriebsrente abfinden zu lassen und den Nettobetrag in eine private Sofortrente einzubezahlen.

    Hierbei ist zwar die mtl. Rente geringer als bei der Betriebsrente, allerdings wird – im Todesfall der Restbetrag sofort ausbezahlt (Beitragsrückzahlung abzüglich gezahlter Renten)

    – oder an die Erben ( oder eine vom Rentner festgelegte Person) eine Rente weitergezahlt (Rentengaratiezeit).

    Würde die Betriebsrente wie bisher weitergezahlt, endet sie spätestens mit dem Tod, bzw. Mit dem Tod der Witwe. Andere Personen (zB Kinder, die schon eigenständig sind) gehen leer aus. Dies ist ein klarer Vorteil einer privaten Sofortrente.

    Bei einer einmaligen Abfindung muss der Betrag versteuert werden. Allerdings wird dies im Rahmen der sogenannten Fünftelregelung durchgeführt (vergütung mehrere Beschäftigungsjahre, §34 EStG). Die zu zahlenden Steuern sind hierdurch erheblich geringer oder ggf. bei Null.

    Abzuziehen ist bei gesetzlich Versicherten noch über 10 Jahre ein Krankenversicherungsbeitrag (sowie Pflege).

    Wird die Daimler Betriebsrente weiter gezahlt, müssen Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag wie bisher weitergezahlt werden.

    Wie hier beschrieben ist, gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten. Welche Alternative die Beste ist, muss individuell durch einen Spezialisten geprüft werden.

    Hierbei ist dies nie alleine ein Steuerberater, da ein Steuerberater nur steuerrechtliche Belange berücksichtigen darf.

    Auch der Bank- oder allgemeine Versicherungsvermittler bzw. Makler hat meist nicht das entsprechende KnowHow.

    Idealerweise sollte ein #Rentenberater oder #Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) hier berücksichtigt werden, der sich auch mit den Übertragungsmöglichkeiten auf nachfolgende Generationen auskennt.

    Ergänzung zu den Thema Sterbetafeln bei Betriebsrenten und Direktversicherung:

    Die berücksichtigen verschiedene Wahrscheinlichkeiten bei der Lebenserwartung. Je geringer die Lebenserwartung, desto weniger Kapital muss bei Rentenbeginn vorhanden sein.

    Je länger die Lebenserwartung ist, desto mehr Kapital muss bei Rentenbeginn vorhanden sein, denn durch dieses Kapital muss die lebenslange Rente finanziert werden.

    So kalkulierten die Versorgungseinrichtungen bei der Lebenserwartung eines 65 Jährigen (*Werte für Frauen in Klammern) im Jahr 2005:

    • Gesetzliche Rentenversicherung(2005): 81,7 Jahre (85,5*)
    • Pensionierte Beamte: 84,6 Jahre
    • Statistisches Bundesamt: 82,9 Jahre (86,8*)
    • Heubeck RT 2005 G: 82,9 Jahre (86,4*)
    • DAV 2004 R: 88,8 Jahre (92,5*)

    Tatsächlich ist die Lebenserwartung inzwischen weiter angestiegen und wird auch weiterhin ansteigen. Pro Jahr ist die Lebenserwartung seit 1910 um jeweils 3 Monate angestiegen.

    Bei der Betrachtung der Lebenserwartung sind hier Werte für Menschen genannt, die bereits das 65. Lebensjahr erreicht haben. Die durchschnittliche Lebenserwartung ist natürlich niedriger. Grund würde man die Lebenserwartung der Neugeborenen ermitteln, sind natürlich zwischen Geburt und dem 64. Lebensjahr einige Menschen schon verstorben.

    Für die Kalkulation der Betriebsrentenzahlung spielt die Lebenserwartung ab 65/bzw.67 Jahren eine erhebliche Rolle.

    Gerade die Verlängerung der Lebenserwartung ist somit bei nicht rückgedeckten (versicherungsmathematischen) Pensionszusagen oder nicht kongruent rückgedeckten (versicherungsmathematischen) Unterstützungskassen bei der Rentenzahlung ein Problem.

    Dies ist auch der Grund, warum viele Arbeitgeber entweder heute die Rentenansprüche abfinden möchten und

    bei neuen betrieblichen Versorgungszusagen folgende Modelle favorisieren:

    • betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung
    • betriebliche Altersversorgung als kongruent rückgedeckte Pensionszusage
    • betriebliche Altersversorgung als kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse
    • betriebliche Altersversorgung in der „bAV-Welt 2“ (Neuregelung im Betriebsrentenstärkungsgesetz über die reine Betragszusage)

    Welche Form der betriebliche Altersversorgung die passende Alternative ist, muss individuell bezogen auf:

    • die Arbeitgeber
    • die Arbeitnehmer

    betrachtet werden.

    Hierbei muss ein sogenannten bAV-scoring durchgeführt werden, durch das die optimale Lösung gefunden wird.

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone 01772716697

    Heubeck – Inkonsistenzen bereinigt

    Heubeck – Inkonsistenzen bereinigt.

    Am 4.Oktober hat das Unternehmen das Update veröffentlicht.

    Bei der neuen Version der RT 2018 G wurden die verwendeten Datengrundlagen angepasst und die Inkonsistenzen behoben.

    Ergebnis: Der Trend zur Sterblichkeitsverbesserung hat sich gegenüber der letzten Version leicht abgesenkt.

    Im Zuge der Aktualisierung wurde auch noch eine kleine Unstimmigkeit im Bereich der Fluktuationswahrscheinlichkeiten bei den Unisex-Standard-Tafel bereinigt.

    Einmaleffekt bis maximal zwei Prozent

    In der Steuerbilanz:

    wird nach der Anpassung eine Zuführung zur Pensionsrückstellung nur noch in Höhe zwischen 0,5 und 1,2% (gegenüber 0,8 bis 1,5% bei den bisherigen RT 2018 G) erwartet.

    Handelsbilanz und internationalen Grundsätzen

    Es kann ein Einmaleffekt bei 1-2% (Vorgängerversion 1,5-2,5%) entstehen.

    Interessieren wird dies in der Regel Unternehmen, die in der Bilanz Pensionsrückstellungen auf der Grundlage der RT 2018 G bilden oder auch Einrichtungen der bAV.

    Weitere Informationen hierzu gibt es bei Heubeck auf der Internetseite in einem Artikel

    Zitat:

    „Update der HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G veröffentlicht:

    Materielle Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen sind gering

    Die Heubeck-Richttafeln-GmbH hat am 26.9.2018 ange- kündigt, die RT 2018 G aufgrund der Verwendung inkon- sistenter Datengrundlagen noch einmal anzupassen (siehe auch HEUBECK INFORMIERT vom 26.9.2018). Das Update der HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G wurde nun veröffentlicht. Die materiellen Auswirkungen der vor- genommen Anpassungen sind gering.“

    www.bAV-Experte.de

    Heubeck Richttafeln 2018 G – Pensionsrückstellungen

    Heubeck Richttafeln 2018 G – Pensionsrückstellungen Pensionszusagen Betriebsrente betriebliche Altersversorgung

    www.bav-Experte.de

    Am 20. Juli 2018 sind die neuen HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G erschienen.

    Hierbei wurden die neuesten Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt.

    Erstmalig wurden auch sozioökonomische Faktoren einbezogen.

    Interessant sind hierbei folgende Faktoren:

    1. Lebenserwartung steigt weiter an.

    Zwischen 1987 und 2011 ist die Lebenserwartung bei den 60jährigen noch um durchschnittlich 2-2,5 Monate pro Jahr angestiegen ist, hat der Effekt inzwischen geringer (ca 1 Monat pro Jahr).

    Allerdings ist dies nicht unbedingt ein langfristiger Trend, sondern nur über 4 Jahre gemessen.

    2. Lebenserwartung West / Ost:

    – Die Lebenserwartung war 1990 (gerechnet ab Geburt) bei Männern in den neuen Bundesländern noch 3 Jahre kürzer.

    2017 war der Unterschied nich knapp 7 Monate.

    Bei Frauen ist heute kein nennenswerter Unterschied.

    3. Lebenserwartung Männer / Frauen

    1987 lebten Frauen mit 60 Jahren etwa 4,4 Jahre länger, als Männer.

    2011 lebten Frauen in Durchschnitt 3,7 Jahre länger.

    Erstmals wurde auch die Lebenserwartung in Abhängigkeit der Altersbezüge untersucht. Rentner mit hohen Altersbezügen leben demnach länger.

    Die Heubeck Richttafeln sind – nach Anerkennung durch ein entsprechendes BMF-Schreiben (Bundesministerium für Finanzen) – eine Grundlage für die steuerliche Rückstellung von Pensionsverpflichtungen (sowie handelsrechtliche und internationale Rechnungslegungsgrundsätze)

    Nach Anerkennung durch das BMF können die neuen Richttafeln RT 2018 G angewendet werden.

    Die Auswirkung auf die Steuerbilanz ist unternehmensspezifisch von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B.:

    – Mitarbeiterbestand

    – Mitarbeiterstruktur

    So kann die Lebenserwartung der Mitarbeiter bei Verwaltungsunternehmen erheblich länger sein, als bei Produktionsbetrieben (zB Stahlproduktion).

    Bei längerer Lebenserwartung sind deshalb auch höhere Pensionsrückstellungen notwendig.

    Insgesamt wird ein moderater Anstieg der Pensionsrückstellungen erwartet.

    Erstmals sind nicht nur geschlechtsspezifische, sondern auch Unisex-Daten berücksichtigt.

    Dies ist gerade in der praktischen Anwendung wichtig (Beispiele: Versorgungsausgleich oder Übertragungen von Zusagen).

    In der Steuerbilanz können die Effekte zwischen 0,8-1,5% liegen (Handelsbilanz 1,5-2,5 %).

    Neben diesen Heubecktafeln gibt es noch andere Sterbetafeln.

    Die Heubeck Richttafeln berücksichtigen in der Regel ausschließlich die Lebenserwartung von Arbeitnehmern bei der Altersversorgung. Bei der Hinterbliebenenversorgung fließen auch andere Zielgruppen teilweise ein.

    Neben der Heubeck Richttafeln gibt es auch andere Sterbetafeln (Deutsche Aktuarvereinigung).

    Dort wird auch die Lebenserwartung anderer Gruppen berücksichtigt (zB Beamte oder Hausfrauen).

    Link www.heubeck.de

    www.bav-Experte.de