Heubeck – Inkonsistenzen bereinigt

Heubeck – Inkonsistenzen bereinigt.

Am 4.Oktober hat das Unternehmen das Update veröffentlicht.

Bei der neuen Version der RT 2018 G wurden die verwendeten Datengrundlagen angepasst und die Inkonsistenzen behoben.

Ergebnis: Der Trend zur Sterblichkeitsverbesserung hat sich gegenüber der letzten Version leicht abgesenkt.

Im Zuge der Aktualisierung wurde auch noch eine kleine Unstimmigkeit im Bereich der Fluktuationswahrscheinlichkeiten bei den Unisex-Standard-Tafel bereinigt.

Einmaleffekt bis maximal zwei Prozent

In der Steuerbilanz:

wird nach der Anpassung eine Zuführung zur Pensionsrückstellung nur noch in Höhe zwischen 0,5 und 1,2% (gegenüber 0,8 bis 1,5% bei den bisherigen RT 2018 G) erwartet.

Handelsbilanz und internationalen Grundsätzen

Es kann ein Einmaleffekt bei 1-2% (Vorgängerversion 1,5-2,5%) entstehen.

Interessieren wird dies in der Regel Unternehmen, die in der Bilanz Pensionsrückstellungen auf der Grundlage der RT 2018 G bilden oder auch Einrichtungen der bAV.

Weitere Informationen hierzu gibt es bei Heubeck auf der Internetseite in einem Artikel

Zitat:

„Update der HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G veröffentlicht:

Materielle Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen sind gering

Die Heubeck-Richttafeln-GmbH hat am 26.9.2018 ange- kündigt, die RT 2018 G aufgrund der Verwendung inkon- sistenter Datengrundlagen noch einmal anzupassen (siehe auch HEUBECK INFORMIERT vom 26.9.2018). Das Update der HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G wurde nun veröffentlicht. Die materiellen Auswirkungen der vor- genommen Anpassungen sind gering.“

www.bAV-Experte.de

Heubeck Richttafeln 2018 G peinlicher Anpassungsbedarf

Die jüngste Veröffentlichung der Heubeck-Richttafeln 2018 G beinhalten wohl einige Fehler und müssen überarbeitet werden.

Peinlich ist dies deshalb, weil die Heubeck-Richttafeln i.d.R. die Berechnungsgrundlage für Pensionsrückstellungen bei fast allen Unternehmen darstellen.

Die meisten Unternehmen sind im 3.Quartal in der Bilanzvorbereitung und müssen sich nun gedulden, bis die Richttafeln überarbeitet sind.

Die neuen Heubeck Richttafeln R 2018 werden frühestens ab 15.10.2018 zu erwarten sein.

Es ist äußerst bedauerlich, dass die Inkonsistenz bislang nicht aufgefallen war“, so der Geschäftsführer Richard Herrmann. „Wir hoffen, dass mit dieser schnellen Anpassung das Vertrauen in die Richttafeln auch weiterhin gewährt wird.“

Weitere Informationen auf der Internetseite:

https://bit.ly/2ORscDm

www.experte.de

Heubeck Richttafeln 2018 G – Pensionsrückstellungen

Heubeck Richttafeln 2018 G – Pensionsrückstellungen Pensionszusagen Betriebsrente betriebliche Altersversorgung

www.bav-Experte.de

Am 20. Juli 2018 sind die neuen HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G erschienen.

Hierbei wurden die neuesten Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt.

Erstmalig wurden auch sozioökonomische Faktoren einbezogen.

Interessant sind hierbei folgende Faktoren:

1. Lebenserwartung steigt weiter an.

Zwischen 1987 und 2011 ist die Lebenserwartung bei den 60jährigen noch um durchschnittlich 2-2,5 Monate pro Jahr angestiegen ist, hat der Effekt inzwischen geringer (ca 1 Monat pro Jahr).

Allerdings ist dies nicht unbedingt ein langfristiger Trend, sondern nur über 4 Jahre gemessen.

2. Lebenserwartung West / Ost:

– Die Lebenserwartung war 1990 (gerechnet ab Geburt) bei Männern in den neuen Bundesländern noch 3 Jahre kürzer.

2017 war der Unterschied nich knapp 7 Monate.

Bei Frauen ist heute kein nennenswerter Unterschied.

3. Lebenserwartung Männer / Frauen

1987 lebten Frauen mit 60 Jahren etwa 4,4 Jahre länger, als Männer.

2011 lebten Frauen in Durchschnitt 3,7 Jahre länger.

Erstmals wurde auch die Lebenserwartung in Abhängigkeit der Altersbezüge untersucht. Rentner mit hohen Altersbezügen leben demnach länger.

Die Heubeck Richttafeln sind – nach Anerkennung durch ein entsprechendes BMF-Schreiben (Bundesministerium für Finanzen) – eine Grundlage für die steuerliche Rückstellung von Pensionsverpflichtungen (sowie handelsrechtliche und internationale Rechnungslegungsgrundsätze)

Nach Anerkennung durch das BMF können die neuen Richttafeln RT 2018 G angewendet werden.

Die Auswirkung auf die Steuerbilanz ist unternehmensspezifisch von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B.:

– Mitarbeiterbestand

– Mitarbeiterstruktur

So kann die Lebenserwartung der Mitarbeiter bei Verwaltungsunternehmen erheblich länger sein, als bei Produktionsbetrieben (zB Stahlproduktion).

Bei längerer Lebenserwartung sind deshalb auch höhere Pensionsrückstellungen notwendig.

Insgesamt wird ein moderater Anstieg der Pensionsrückstellungen erwartet.

Erstmals sind nicht nur geschlechtsspezifische, sondern auch Unisex-Daten berücksichtigt.

Dies ist gerade in der praktischen Anwendung wichtig (Beispiele: Versorgungsausgleich oder Übertragungen von Zusagen).

In der Steuerbilanz können die Effekte zwischen 0,8-1,5% liegen (Handelsbilanz 1,5-2,5 %).

Neben diesen Heubecktafeln gibt es noch andere Sterbetafeln.

Die Heubeck Richttafeln berücksichtigen in der Regel ausschließlich die Lebenserwartung von Arbeitnehmern bei der Altersversorgung. Bei der Hinterbliebenenversorgung fließen auch andere Zielgruppen teilweise ein.

Neben der Heubeck Richttafeln gibt es auch andere Sterbetafeln (Deutsche Aktuarvereinigung).

Dort wird auch die Lebenserwartung anderer Gruppen berücksichtigt (zB Beamte oder Hausfrauen).

Link www.heubeck.de

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