Heubeck – Inkonsistenzen bereinigt

Heubeck – Inkonsistenzen bereinigt.

Am 4.Oktober hat das Unternehmen das Update veröffentlicht.

Bei der neuen Version der RT 2018 G wurden die verwendeten Datengrundlagen angepasst und die Inkonsistenzen behoben.

Ergebnis: Der Trend zur Sterblichkeitsverbesserung hat sich gegenüber der letzten Version leicht abgesenkt.

Im Zuge der Aktualisierung wurde auch noch eine kleine Unstimmigkeit im Bereich der Fluktuationswahrscheinlichkeiten bei den Unisex-Standard-Tafel bereinigt.

Einmaleffekt bis maximal zwei Prozent

In der Steuerbilanz:

wird nach der Anpassung eine Zuführung zur Pensionsrückstellung nur noch in Höhe zwischen 0,5 und 1,2% (gegenüber 0,8 bis 1,5% bei den bisherigen RT 2018 G) erwartet.

Handelsbilanz und internationalen Grundsätzen

Es kann ein Einmaleffekt bei 1-2% (Vorgängerversion 1,5-2,5%) entstehen.

Interessieren wird dies in der Regel Unternehmen, die in der Bilanz Pensionsrückstellungen auf der Grundlage der RT 2018 G bilden oder auch Einrichtungen der bAV.

Weitere Informationen hierzu gibt es bei Heubeck auf der Internetseite in einem Artikel

Zitat:

„Update der HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G veröffentlicht:

Materielle Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen sind gering

Die Heubeck-Richttafeln-GmbH hat am 26.9.2018 ange- kündigt, die RT 2018 G aufgrund der Verwendung inkon- sistenter Datengrundlagen noch einmal anzupassen (siehe auch HEUBECK INFORMIERT vom 26.9.2018). Das Update der HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G wurde nun veröffentlicht. Die materiellen Auswirkungen der vor- genommen Anpassungen sind gering.“

www.bAV-Experte.de

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