Betriebliche Altersversorgung und andere Versorgung wichtiger als Handy und Tankgutscheine

Betriebliche Altersversorgung wichtiger als Handy und Tankgutscheine – Auch die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung und Gesundheitsmanagement haben an Priorität bei den Arbeitnehmern gewonnen.

Die gesetzliche Rentenversicherung kann nur eine Grundversorgung sein. Spätestens seit der öffentlichen Diskussion der Haltelinien 20/48 (Höchstbeitrag 20 %, Rentenhöhe bei 45 Jahren: 48 %) erkennen immer mehr Arbeitnehmer, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur eine Grundversorgung sein kann.

Gesichert wird dies aber bisher auch nur bis zum Jahr 2025. Und die steuerlichen Freibeträge werden sukzessive bis 2040 für die einzelnen Rentenbeginner abgesenkt, so dass bei Rentenbeginn 2040 die Rente vollständig steuerpflichtig wird. Allerdings nur dann, wenn die Rente ein zu versteuerndes Einkommen von derzeit 9.000 Euro (verh. 18.000 €) überschreitet.

Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entstehen aus der gesetzlichen Rentenzahlung Beitragsaufwendungen.

Insoweit ist die gesetzliche Rente Brutto, wovon noch o. g. Zahlungen abzuziehen sind.

Immer häufiger wird dies auch den heutigen Arbeitnehmern bewusst. Waren früher die Zusatzleistungen Handy & Co. besonders beliebt, denken heute immer mehr Arbeitnehmer auch an die

  • betriebliche Altersversorgung
  • betriebliche Gruppen-Unfallversicherung
  • betriebliche Krankenversicherung
  • Gesundheits-Vorsorgemöglichkeiten.

Und Arbeitgeber müssen sich immer mehr überlegen, wie sie ihre Mitarbeiter binden können oder auch neue Mitarbeiter gewinnen.

„Der Fachkräftemangel lässt grüßen, der Arbeitskräftemangel ist auch schon angekommen.“

Mit über 45 Mio. Erwerbstätigen befinden wir uns heute auf der Höhe des Zenits. In 25-30 Jahren sind aufgrund des demografischen Wandels nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige in Deutschland vorhanden. Es sei denn, wir schaffen es, genügend ausländische Arbeitskräfte zu gewinnen. An eigenem Nachwuchs fehlt es letztendlich in Deutschland. Mit 1,5 Kindern (inkl. der Migrationskinder) haben wir heute 40 % zu wenig Kinder, die in 25 Jahren als Erwerbstätige vorhanden sind. Übrigens: Hätten wir in der Vergangenheit keine ausländischen Arbeitskräfte in Deutschland gehabt, wäre die Kinderzahl pro deutsche Frau bei ca. 1,2-1,3 Kinder.

Für Unternehmen bedeutet dies die Mitarbeiter besser an den Arbeitgeber zu binden. Zwar werden theoretisch durch die Digitalisierung Arbeitskräfte wegfallen, allerdings entstehen durch die Digitalisierung bzw. digitale Transformation auch neue Arbeitskräfte, besonders im IT-Entwicklungs- und (IT)-Wartungsbereich.

Und letztendlich gibt es völlig neue Berufe und in vielen Bereichen auch keine Arbeitsplatz-Rationalisierung und trotzdem einen erhöhten Bedarf an Arbeitskräften (Beispiel Pflege, 55-Plus-Markt etc.).

Chancen für Arbeitgeber bei der Mitarbeitersuche und Mitarbeiterbindung

Die Bilanz eines Unternehmens spiegelt die Hardfacts des Unternehmenswertes wieder. Das Personal ist meistens nur zahlenmäßig im Anhang vielleicht erwähnt. Während wir nach dem 2. Weltkrieg zunächst einen Verteilermarkt hatten und in den letzten Jahren sich ein Verdrängungsmarkt (Marketing wurde immer wichtiger) entwickelte, wird das Produktivkapital „Erwerbstätige“ in den kommenden Jahren die entscheidende Rolle beim Unternehmenswachstum spielen. Dies natürlich auch neben der Digitalisierung.

Für Unternehmen bedeutet dies, die Mitarbeiter durch interessante Zusatz-Gehaltsbestandteile zu binden.

Interessante AG-Zuschüsse (Festbetrag zur Altersversorgung) sowie AG-Zuschüsse bei Entgeltumwandlung gehören heute bereits bei innovativen Arbeitgebern zur Grundausstattung.

So gibt es heute Unternehmen, die beispielsweise einen Fix-Zuschuss von 100 € mtl. gewähren und zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss zu der Entgeltumwandlung von 20-35 % gewähren. Dieser Arbeitgeberzuschuss kostet im Übrigen den Arbeitgeber nichts extra, wenn man die ersparten Kosten des Unternehmens berechnet.

Zum einen spart der Unternehmer folgende Arbeitgeber-Abgaben

  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Umlage 1, 2 sowie 3
  • und zusätzlich auch weitere betriebswirtschaftliche Kosten, die je nach Unternehmen berechnet werden müssen.

Welche zusätzliche Kosten ein Unternehmen hierbei einspart, muss in einer betriebswirtschaftlichen Analyse berechnet werden. Hilfreich sind hierbei Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH).

Weitere Angebote für die Mitarbeiter

Gruppen-Unfallversicherung-bAV-Leitfaden
Gruppen-Unfallversicherung-bAV-Leitfaden

Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

Auch die betriebliche Unfallversicherung ist ein interessanter Gehaltsbestandteil. Bietet dies ein Arbeitgeber nicht an, dann muss der Arbeitnehmer diesen Teil aus seinem Nettoeinkommen selbst finanzieren.

Betriebliche Krankenversicherung bAV-Experte.de
Betriebliche Krankenversicherung bAV-Experte.de

Betriebliche Krankenversicherung

Ebenso ist die betriebliche Krankenversicherung anzusehen. Schneller einen Facharzt-Termin zu bekommen

  • eine Zweitmeinung bei Krankheiten einzuholen
  • Privatpatient im Krankenhaus zu sein
  • oder Vergünstigungen bei Wellness- oder Fitnessstudio zu erhalten

sorgen für weniger Krankheitsausfälle.

So bietet das Unternehmen „Wir für Gesundheit“ eine interessante Ergänzung für Arbeitnehmer an (Link: –> https://www.wir-fuer-gesundheit.de/ )

Ein Top-Angebot ist hier beispielsweise das selct-Angebot mit:

  • Zweibettzinner
  • Chafarzt
  • Zweitmeinung
  • Facharzt-Terminservice
  • Vorteilswelt

und dies für den Mitarbeiter zum Preis von 17,67 Euro pro Monat ohne Gesundheitsprüfung ab 20 Arbeitnehmern (weitere Informationen auf der Internetseite von https://www.wir-fuer-gesundheit.de/

Gesundheitsvorsorge durch Prävention

Die Anzahl von Fehlzeiten durch Krankheiten sind ein erheblicher Posten bei den Personalkosten. Eine Verringerung dieser Fehlzeiten kann durch

  • Gesundheitstage in Unternehmen
  • Präventionskurse
  • und viele andere Maßnahmen

können die Produktivität bei Unternehmen verbessern.

Hierbei hilft beispielsweise das Unternehmen Carelutions durch ein neuartiges betriebliches Gesundheitsmanagement.

Link:–> https://www.carelutions.de/de/leistungen/gesundheitliches-produktivitaetsmanagement/

Für Arbeitgeber ein interessantes Angebot.

Die Abstimmung aller Möglichkeiten

Je nach Unternehmen (Größe, Branche usw.) müssen alle betrieblichen Vorsorge-Modelle auf einander abgestimmt sein.

Das wichtigste Kapital eines Unternehmens – auch wenn man ein Unternehmen einmal veräußern möchte – steht nicht in der Bilanz. Die Mitarbeiter entwickeln sich in den kommenden Jahren zu einem der wichtigsten Kennzahlen. Dies sollte jedem Unternehmer heute bewusst werden.

betriebliche Altersversorgung workflow-Optimierung durch bAV-Experte-de
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bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
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www.bAV-Experte.de

Smartphone: 0177 27 166 97

Festnetz: (07156) 967-1900

P.S.: Eine betriebliche Pflegeversicherung ist leider derzeit noch nicht möglich (fehlt im Betriebsrentengesetz), wird aber sicherlich durch den demografischen Wandel ein weiterer Baustein werden, den Unternehmen ihren Mitarbeitern in einigen Jahren anbieten müssen.

Demografie – Wir Deutschen haben es selber verpatzt

Demografie – Unternehmensnachfolge – Personalgewinnung – Altersversorgung – Die Themen in den kommenden Bundestagswahlen, die im Mittelpunkt stehen dürften:

Klimawandel & Altersversorgung, Pflegeversicherung und Unternehmensnachfolge bei KMU

Das Thema Flüchtlinge neigt sich immer mehr dem Ende und viele Bürger erkennen inzwischen, wie wichtig die Zuwanderung aufgrund des demografischen Wandels wird.

Denn dem Bürger werden die wahren Probleme immer bewusster….

– wenn man in der Rente weniger hat und die geburtenstarken Jahrgänge demnächst in Rente gehen

– wenn die Pflegeversorgung ein Luxus wird, weil wir zu wenig Pflegekräfte haben

– wenn die kleinen und mittelgroßen Betriebe aufgrund von Personalmangel nicht mehr produzieren können.

– wenn die Wartezeit von Handwerksreparaturen weiter anwächst

– wenn der Unternehmer keinen Nachfolger findet und das Unternehmen aufgrund des rückläufigen Personals hierdurch weniger leistet und an Wert verliert

– wenn der Selbstständige geplant hatte, seinen Betrieb mit Rentenbeginn zu verkaufen und damit seine Rente finanziert, aber es keine Kaufinteressenten findet

– wenn die nicht vollständig ausfinanzierte Pensionszusage oder Unterstützungskasse für den bGGF zu einer vGA wird

– wenn die Rentenzahlung nicht mehr durch die Beiträge der Erwerbstätigen finanziert werden können (derzeit 45 Mio. Erwerbstätige, in 25-30 Jahren nur noch 32 Mio. aufgrund der geringen Geburtenrate von 1,5 Kindern)

– wenn der Spritpreis weiter steigt, weil die Schiffe bei Niedrigwasser das Benzin von Rotterdam nicht mehr nach Deutschland befördern können

– wenn eine Wasserknappheit zu Rationierungen führt

– wenn durch autonomes Fahren kein eigenes Fahrzeug mehr benötigt wird (Ordern des notwendigen Fahrzeugs je nach Zweck) und das eigene Fahrzeug nicht mehr durchschnittlich 20 Stunden vor der Tür steht…

– wenn wir durch eine Verringerung der Bevölkerung Rückbaumaßnahmen z.B. in der Kanalisation oder im Straßen durchführen müssen

– wenn die Immobilienpreise in den Ballungszentren durch eine veränderte Lebenskultur (Internet, autonomes Fahren, das sich in den kommenden 10 Jahren durchsetzen wird)

Themen wie Generationengerechtigkeit und Umweltschutz werden zu neuen politischen Schwerpunkten führen.

Die großen Volksparteien müssen diese Schwerpunkte stärker in den Fokus setzen.

Nur die Zuwanderung kann langfristig ein Großteil der o.g. Probleme lösen.

Wir Deutschen haben es selber verpatz:

Mit 1,5 Kindern pro Frau. Wir benötigen eigentlich 2,1 Kinder, also 40% mehr!

www.forum-55plus.de

Was Selbstständige und Unternehmer individuell bei ihrem Unternehmen beachten sollten, können wir gerne bei einer Tasse Kaffee bei Ihnen besprechen.

www.bAV-Experte.de

Festnetz: (07156) 967-1900

Smartphone: (0177) 27 166 97

Was Selbstständige und Unternehmer hierbei beachten müssen, wird demnächst auch im Raum Koblenz diskutiert.

„Das Unternehmen zukunftsfest machen: Die Herausforderung der Demografie als Chance nutzen“

am Mittwoch, dem 30.01.2019 im Audimax (A029)
der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1, 56075 Koblenz

https://www.hs-koblenz.de/sozialwissenschaften/institute-des-fachbereichs/institut-fuer-forschung-und-weiterbildung-ifw/fachtagungen/fachtag-demografie/

Der betriebswirtschaftliche Leitfaden für die Personalfindung und Personalbindung – auch durch die Betriebliche Altersversorgung

www.bAV-Leitfaden.de

Die bAV-Toolbox

Ergänzung für die Personalabteilung für wichtige Entscheidungen rund um die Verwaltung und Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung

www.bAV-Toolbox.de

Die rechtliche Mindestvorsorge für Selbstständige und Unternehmer:

www.notfallordner-Unternehmer.de

www.forum-55plus.de

Intelligente Unternehmensvorsorge – Fachtagung Demografie in Koblenz

 

„Das Unternehmen zukunftsfest machen:

Die Herausforderung der Demografie als Chance nutzen“ ist das Thema eines Fachtags an der Hochschule Koblenz in Kooperation mit dem Oberhachinger CAMPUS INSTITUTfür Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG. Die Veranstaltungfindet statt am 30. Januar 2019, ab 10:30 Uhr, im Audimax der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1 in 56075 Koblenz. Die Themen reichen von Unternehmensnachfolge im Mittelstandüber Arbeitnehmergewinnung bis hin zum Vermögenserhalt beim Generationenwechsel. Zu den Referenten gehören unter anderem Prof. Dr. Steffen Kröhnert (Hochschule Koblenz), Dr. Andreas Fromm, Fachanwalt für Steuerrecht (Kanzlei FROMM, Koblenz), Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge Management GmbH sowie Karl-Heinz Weber, Bereichsleiter Firmenkunden und Private Banking, stellv. Vorstandsmitglied Sparkasse Koblenz. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.hs-koblenz.de/fachtag-demografie

 

Kontakt:

CAMPUS INSTITUT für PersonalentwicklungHochschule Koblenz

und Finanzwirtschaft AGFachbereich Sozialwissenschaften

Keltenring 11Konrad-Zuse-Straße 1

82041 Oberhaching 56075 Koblenz

Telefon: 089 62 83 38 21Telefon: 0261 95 28 230

www.campus-institut.de

Eine Empfehlung von

www.bav-Experte.de

und

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bAV-Leitfaden betriebliche Altersversorgung

bAV-Leitfaden – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für

  • Arbeitgeber
  • Personalabteilung
  • Gehaltsbuchhaltung
  • Steuerberater
  • Payroll-Dienstleister
  • bAV-Spezialisten
  • Rentenberater
  • erklärt neben der betrieblichen Altersversorgung
    • die Workflow-Prozesse, die bei Personalprozessen zu beachten sindHandlungsfelder-MATRIX PROZESSE UND HANDLUNGSFELDER DURCH DAS BETRIEBSRENTENSTÄRKungsgesetzneuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
      Ergänzungsmöglichkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung in der Personalförderung
      Alternativen zu der betrieblichen Altersversorgung für Firmeninhaber
      Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung bei Firmenaufgabe / Firmenübernahme

    Der bAV-Leitfaden.de ist eine Loseblattsammlung (Grundwerk: DinA4, 275 Seiten).

    Der bAV-Leitfaden wird in verschiedene Registerteile untergliedert.

    • Teil 1: Allgemeines bAV
    • Teil 2: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Prozesse und Handlungsfelder
    • Teil 3: Direktversicherung – Auswirkungen auf die einzelnen Personalprozesse
    • Teil 4: Optimierungschancen für HR-Berater
    • Teil 5: Fördermöglichkeiten außerhalb der bAV
    • Teil 6: Unternehmerabsicherung & Nachfolgeregelung
    • Teil 7: Sozialpartnermodelle*
    • * Update-Service
  • Zusätzlich gibt es für Eigentümer des bAV-Leitfaden.de die
  • bAV-Toolbox.de
  • Die www.bAV-toolbox.de (Standard) beinhaltet ein Online-Portal (geschlossene Benutzergruppe) zusätzlich:

    • Linksammlungen
    • Downloadmöglichkeiten
    • Checklisten
    • Berechnungsprogramme

    Weitere Information und Bestellmöglichkeit des bAV-Leitfaden

    Link: Bestellung


    Der Autor Werner Hoffmann ist

    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (zert. Fachlehrgang der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuer- und Erbrecht)
    • Marketingfkfm (AKAD)
    • Versicherungskfm.
  • und hat auch als Fachautor bereits andere Fachliteratur im Themenbereich:
    • Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung
      Vermögensübertragung, Erben und Verschenken
      Pflegevorsorge
  • in dem Notfallordner-Vorsorgeordner.de verfasst.
  • Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es aufgrund der unterschiedlichen Personengruppen in 90 verschiedenen Versionen.
  • Beispiele:
    • Apotheker
      Ärzte
      Beamte
      Selbstständige (Personengesellschaft)
      Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
      84 unterschiedliche Handwerkergruppen)
  • Neben seiner fast 40-jährigen Tätigkeit in der Finanzbranche ist er 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V.
  • Daimler macht Betriebsrentnern Abfindungsangebot

    #Betriebsrente #Daimler #Abfindungsangebot

    Wie wichtig die #Betriebsrente ist, wird klar, wenn man nur von der #gesetzlichen #Rentenversicherung eine #Rente erhält und von dieser Rente dann noch #Steuern, #Krankenversicherung und #Pflegeversicherung abgezogen bekommt.

    Allerdings ist die Betriebsrente (in Form einer innenfinanzierten Pensionszusage oder einer pauschal dotierten Unterstützungskasse) für ein Unternehmen oft eine zweifache Belastung.

    1. Durch den Anstieg der Lebenserwartung müssen diese Renten länger gezahlt werden. Seit 1910 steigt die Lebenserwartung pro Jahr um 3 Monate an. Bei diesem Trend steigt die Lebenserwartung innerhalb von 10 Jahren um 30 Monate an. Die Rückstellungen sind meist nach Heubecktafeln kalkuliert. Wäre die Kalkulation wie bei einer Direktversicherung kalkuliert (DAV-Sterbetafel), müssten die Unternehmen erheblich mehr als Rückstellung ansparen. Darüber hinaus können bei der

    – innenfinanzierten Pensionszusagen steuerrechtlich (§6a EStG) und handelsrechtlich (zB §253 HGB)

    – und pauschal dotierte Unterstützungskassen steuerrechtlich (§4 d EStG)

    nur in gewissen Höchstgrenzen Rückstellungen gebildet werden.

    2. Neben der längeren Zahlung von Renten entsteht natürlich auch ein höherer Verwaltungsaufwand, denn die Betreuung von Rentnern ist pro Mitarbeiter zeitlich viel aufwändiger.

    Grund genug, den #Rentnern ein Abfindungsangebot zu machen, das vielleicht interessant sein kann. Allerdings muss dies individuell wirklich beleuchtet werden!

    Beispiel: Ein Rentner bekommt bisher eine Daimler Betriebsrente von ca. 320 Euro (Witwenrente 160 Euro).

    Als einmalige Abfindung werden ca. 47.000 Euro angeboten.

    Je nach restlicher Lebenserwartung wäre das Angebot interessant, wobei die steuerliche und sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen).

    Hat der Rentner entsprechende Krankheiten (zB Krebs im Endstadium) und ist der Ehepartner etwa gleich alt, dann kann die Abfindung sehr interessant sein.

    Ist der Ehepartner erheblich jünger, dann sollte man sich die Abfindung gut überlegen.

    Der Grund für das Abfindungsangebot ist betrieblich bedingt. Man möchte Kosten sparen. Dies sollte man nie vergessen.

    Nicht jeder Rentner von Daimler erhält derzeit ein Abfindungsangebot! Auch hierfür gibt es einen Grund.

    Grundsätzlich ist die Abfindung von Betriebsrenten nicht erlaubt. Einzelheiten regelt das Betriebsrentengesetz in §3 und §30g BetrAVG.

    Betriebsrenten dürfen nur dann abgefunden werden, wenn sie vor 2005 begonnen haben (§30 g Abs.3 BetrAVG). Sollte die Betriebsrente also vor 2005 begonnen haben, darf eine Betriebsrente nicht abgefunden werden (Ausnahmen sind z. B. Kleinstrenten in den alten Bundesländern: mtl. 30,45 € bzw. Abfindungseinmalbetrag: 3.654 €, §3 Abs.2 S.1 BetrAVG).

    Eine auf den ersten Blick vielleicht nicht interessante Möglichkeit, aber auf dem 2. Blick doch interessante Chance ist, sich die Betriebsrente abfinden zu lassen und den Nettobetrag in eine private Sofortrente einzubezahlen.

    Hierbei ist zwar die mtl. Rente geringer als bei der Betriebsrente, allerdings wird – im Todesfall der Restbetrag sofort ausbezahlt (Beitragsrückzahlung abzüglich gezahlter Renten)

    – oder an die Erben ( oder eine vom Rentner festgelegte Person) eine Rente weitergezahlt (Rentengaratiezeit).

    Würde die Betriebsrente wie bisher weitergezahlt, endet sie spätestens mit dem Tod, bzw. Mit dem Tod der Witwe. Andere Personen (zB Kinder, die schon eigenständig sind) gehen leer aus. Dies ist ein klarer Vorteil einer privaten Sofortrente.

    Bei einer einmaligen Abfindung muss der Betrag versteuert werden. Allerdings wird dies im Rahmen der sogenannten Fünftelregelung durchgeführt (vergütung mehrere Beschäftigungsjahre, §34 EStG). Die zu zahlenden Steuern sind hierdurch erheblich geringer oder ggf. bei Null.

    Abzuziehen ist bei gesetzlich Versicherten noch über 10 Jahre ein Krankenversicherungsbeitrag (sowie Pflege).

    Wird die Daimler Betriebsrente weiter gezahlt, müssen Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag wie bisher weitergezahlt werden.

    Wie hier beschrieben ist, gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten. Welche Alternative die Beste ist, muss individuell durch einen Spezialisten geprüft werden.

    Hierbei ist dies nie alleine ein Steuerberater, da ein Steuerberater nur steuerrechtliche Belange berücksichtigen darf.

    Auch der Bank- oder allgemeine Versicherungsvermittler bzw. Makler hat meist nicht das entsprechende KnowHow.

    Idealerweise sollte ein #Rentenberater oder #Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) hier berücksichtigt werden, der sich auch mit den Übertragungsmöglichkeiten auf nachfolgende Generationen auskennt.

    Ergänzung zu den Thema Sterbetafeln bei Betriebsrenten und Direktversicherung:

    Die berücksichtigen verschiedene Wahrscheinlichkeiten bei der Lebenserwartung. Je geringer die Lebenserwartung, desto weniger Kapital muss bei Rentenbeginn vorhanden sein.

    Je länger die Lebenserwartung ist, desto mehr Kapital muss bei Rentenbeginn vorhanden sein, denn durch dieses Kapital muss die lebenslange Rente finanziert werden.

    So kalkulierten die Versorgungseinrichtungen bei der Lebenserwartung eines 65 Jährigen (*Werte für Frauen in Klammern) im Jahr 2005:

    • Gesetzliche Rentenversicherung(2005): 81,7 Jahre (85,5*)
    • Pensionierte Beamte: 84,6 Jahre
    • Statistisches Bundesamt: 82,9 Jahre (86,8*)
    • Heubeck RT 2005 G: 82,9 Jahre (86,4*)
    • DAV 2004 R: 88,8 Jahre (92,5*)

    Tatsächlich ist die Lebenserwartung inzwischen weiter angestiegen und wird auch weiterhin ansteigen. Pro Jahr ist die Lebenserwartung seit 1910 um jeweils 3 Monate angestiegen.

    Bei der Betrachtung der Lebenserwartung sind hier Werte für Menschen genannt, die bereits das 65. Lebensjahr erreicht haben. Die durchschnittliche Lebenserwartung ist natürlich niedriger. Grund würde man die Lebenserwartung der Neugeborenen ermitteln, sind natürlich zwischen Geburt und dem 64. Lebensjahr einige Menschen schon verstorben.

    Für die Kalkulation der Betriebsrentenzahlung spielt die Lebenserwartung ab 65/bzw.67 Jahren eine erhebliche Rolle.

    Gerade die Verlängerung der Lebenserwartung ist somit bei nicht rückgedeckten (versicherungsmathematischen) Pensionszusagen oder nicht kongruent rückgedeckten (versicherungsmathematischen) Unterstützungskassen bei der Rentenzahlung ein Problem.

    Dies ist auch der Grund, warum viele Arbeitgeber entweder heute die Rentenansprüche abfinden möchten und

    bei neuen betrieblichen Versorgungszusagen folgende Modelle favorisieren:

    • betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung
    • betriebliche Altersversorgung als kongruent rückgedeckte Pensionszusage
    • betriebliche Altersversorgung als kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse
    • betriebliche Altersversorgung in der „bAV-Welt 2“ (Neuregelung im Betriebsrentenstärkungsgesetz über die reine Betragszusage)

    Welche Form der betriebliche Altersversorgung die passende Alternative ist, muss individuell bezogen auf:

    • die Arbeitgeber
    • die Arbeitnehmer

    betrachtet werden.

    Hierbei muss ein sogenannten bAV-scoring durchgeführt werden, durch das die optimale Lösung gefunden wird.

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone 01772716697

    Seniorenberater NWB-Akademie langweilig? Sicherlich nicht!

    Die NWB Akademie veranstaltet für

    • Steuerberater
    • Fachanwälte für Erbrecht
    • Fachanwälte für Steuerrecht
  • ein zweitägiges Seminar mit dem Fachlehrgang „Seniorenberater“.
  • So langweilig wie der Titel zunächst vielleicht klingt, so interessant sind die Themen.

    Zielgruppe des Veranstalters sind in erster Linie:

    • Steuerberater
    • und bestimmte Anwaltsgruppen (Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht)

    Neben den Themen:

    • Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten
    • Rechtliche und steuerliche Aspekte der Pflegebedürftigkeit
    • Welche Leistungen gewährt die Pflegeversicherung
    • Auswirkungen der Pflegebedürftigkeit auf die Beratung von Senioren
    • Nützliche rechtliche Dokumente
    • General- und Vorsorgevollmacht, Spezialvollmacht, Gesellschaftervollmacht
      Patientenverfügung
    • Vorsorgemappe
    • Sicherstellung der Handlungsfähigkeit
    • Sicherstellung des Zugriffs auf das Vermögen im Vorsorge- und Todesfall
    • Umgang mit Rentenversicherungsträgern in der Praxis

    werden auch die Punkte behandelt, die im Todesfall eine Rolle spielen und davor geregelt werden sollten. Beispiele:

    • Gesetzliche Erbfolge – typische Stolperfallen umgehen
    • Optimale Testamentsgestaltung
    • Umgang mit Pflichtteilsrisiken
    • Auswirkungen des Güterstandes
    • Absicherung von Ehegatten
    • Auslandsbezug (Erblasser, Erben und/oder Vermögen im Ausland)
    • Lebzeitige Zuwendungen, insbes. Nießbrauch, Wart- und Pflegeklauseln, Wohn- und Wohnungsrecht
      Rückforderungsrechte
    • Erbschaft-, ertrag- und grunderwerbsteuerliche Aspekte und Gestaltungsüberlegungen, z. B.
      • Steuerbefreiung des Familienheims und weitere Steuerbefreiungen
      • Begünstigung von Familienunternehmen
      • Begünstigung von Immobilien
      • Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven
      • Grunderwerbsteuer in der Nachfolgeplanung
    • Besonderheiten bei minderjährigen Enkelkindern

    Vermögenserhalt:

    • Welche Risiken bestehen?
    • Umgang mit typischen Steuerrisiken
    • Konkrete Maßnahmen zur Gestaltungen zur Bündelung des Vermögens

    Seniorenspezifische Besonderheiten bei ausgewählten Vermögenklassen im In- und Ausland

    • Sicherung der Immobilie als Einkunftsquelle oder Lebensort
    • Unternehmensbeteiligung: Übergeben, Verkaufen, Einstellen oder Umstrukturieren
    • Gestaltung mit Lebensversicherungen
    • Was machen die Kinder mit der Kunstsammlung?
    • Reicht das liquide Vermögen für den Pflegefall?
    • Steueroptimierung des liquiden Vermögens
    • Regress des Sozialhilfeträgers

    Sonderthemen Spezialfälle aus der Praxis

    • Erfüllung von gemeinnützigen Wünschen
    • Besonderheiten zwischen Ehegatten
    • Umgang mit (latenten) Verlusten und Verlustvorträgen

    Es gibt Vorträge, Diskussionen und auch Praxisbeispiele.

    TERMINE

    • 18.-19.10.2018 I Stuttgart – Wyndham Stuttgart Airport Messe
    • 23.-24.05.2019 I Dortmund – Mercure Hotel Dortmund Centrum
    • 22.-23.08.2019 I Hamburg – Crowne Plaza Hamburg City-Alster

    Das Thema betriebliche Altersversorgung spielt hier ebenso eine wichtige Rolle.

    Zusammenfassend: Es wird sicherlich eine interessante Veranstaltung, die auch viel Lesestoff hier bieten wird.

    www.bAV-Experte.de

    Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der NWB-Akademie.

    Link:

    https://www.nwb-akademie.de/special-pages/veranstaltungsansicht/?tx_nwbseminare_pi2%5Buid%5D=296&cHash=ae7813fd327d91e96f57e4c9a03a5bbf

    Heubeck – Inkonsistenzen bereinigt

    Heubeck – Inkonsistenzen bereinigt.

    Am 4.Oktober hat das Unternehmen das Update veröffentlicht.

    Bei der neuen Version der RT 2018 G wurden die verwendeten Datengrundlagen angepasst und die Inkonsistenzen behoben.

    Ergebnis: Der Trend zur Sterblichkeitsverbesserung hat sich gegenüber der letzten Version leicht abgesenkt.

    Im Zuge der Aktualisierung wurde auch noch eine kleine Unstimmigkeit im Bereich der Fluktuationswahrscheinlichkeiten bei den Unisex-Standard-Tafel bereinigt.

    Einmaleffekt bis maximal zwei Prozent

    In der Steuerbilanz:

    wird nach der Anpassung eine Zuführung zur Pensionsrückstellung nur noch in Höhe zwischen 0,5 und 1,2% (gegenüber 0,8 bis 1,5% bei den bisherigen RT 2018 G) erwartet.

    Handelsbilanz und internationalen Grundsätzen

    Es kann ein Einmaleffekt bei 1-2% (Vorgängerversion 1,5-2,5%) entstehen.

    Interessieren wird dies in der Regel Unternehmen, die in der Bilanz Pensionsrückstellungen auf der Grundlage der RT 2018 G bilden oder auch Einrichtungen der bAV.

    Weitere Informationen hierzu gibt es bei Heubeck auf der Internetseite in einem Artikel

    Zitat:

    „Update der HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G veröffentlicht:

    Materielle Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen sind gering

    Die Heubeck-Richttafeln-GmbH hat am 26.9.2018 ange- kündigt, die RT 2018 G aufgrund der Verwendung inkon- sistenter Datengrundlagen noch einmal anzupassen (siehe auch HEUBECK INFORMIERT vom 26.9.2018). Das Update der HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G wurde nun veröffentlicht. Die materiellen Auswirkungen der vor- genommen Anpassungen sind gering.“

    www.bAV-Experte.de

    Heubeck Richttafeln 2018 G peinlicher Anpassungsbedarf

    Die jüngste Veröffentlichung der Heubeck-Richttafeln 2018 G beinhalten wohl einige Fehler und müssen überarbeitet werden.

    Peinlich ist dies deshalb, weil die Heubeck-Richttafeln i.d.R. die Berechnungsgrundlage für Pensionsrückstellungen bei fast allen Unternehmen darstellen.

    Die meisten Unternehmen sind im 3.Quartal in der Bilanzvorbereitung und müssen sich nun gedulden, bis die Richttafeln überarbeitet sind.

    Die neuen Heubeck Richttafeln R 2018 werden frühestens ab 15.10.2018 zu erwarten sein.

    Es ist äußerst bedauerlich, dass die Inkonsistenz bislang nicht aufgefallen war“, so der Geschäftsführer Richard Herrmann. „Wir hoffen, dass mit dieser schnellen Anpassung das Vertrauen in die Richttafeln auch weiterhin gewährt wird.“

    Weitere Informationen auf der Internetseite:

    https://bit.ly/2ORscDm

    www.experte.de

    Neue Sozialversicherungsgrenze 2019 – Höhere Beiträge in der betrieblichen Altersversorgung möglich

    Zum 1.1.2019 werden die Werte in der Sozialversicherung angepasst. Soweit bekannt, ergeben sich folgende Werte:West:
    Monatswerte (Jahreswerte in Klammern):
    Kranken- und Pflegeversicherung: 4.537,50 € (54.450 €)
    Renten-/Arbeitslosenversicherung: 6.700,00 € (80.400 €)

    Die Versicherungspflichtgrenze (Möglichkeit für Private Krankenversicherung) : 5.062,50 € (60.750 €)

    Ost:
    Monatswerte (Jahreswerte in Klammern):
    Kranken- und Pflegeversicherung: 4.537,50 € (54.450 €)
    Renten-/Arbeitslosenversicherung: 6.150,00 € (73.800 €)

    Die Versicherungspflichtgrenze (Möglichkeit für Private Krankenversicherung): 5.062,50 € (60.750 €)

    Zusätzlich sollen sich die Beitragssätze ändern:

    • In der Krankenversicherung soll der Beitrag wieder zu jeweils 50 % von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden.
    • In der Pflegeversicherung erhöht sich der Beitragssatz um 0,5 %
    • In der Rentenversicherung könnte der Beitragssatz gleichbleiben, wobei auch schon um die Absenkung um 0,3 % diskutiert wurde
    • In der Arbeitslosenversicherung soll der Beitragssatz auf 2,5 % gesenkt werden.

    Sollte die Verordnung vom Bundeskabinett Ende September verabschiedet werden, dann könnte der Bundesrat ca. Ende November zustimmen.

    Die Bezugsgröße ergibt sich aus dem Durchschnittseinkommen des vorvergangenen Kalenderjahres der in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten, durch 420 teilbaren Betrag.
    Bei einem Durchschnittseinkommen von 37.077 € würde sich demnach eine mtl. Bezugsgröße von 3.115 € (jährl. 37.380 €). Für den Rechtskreis Ost wird die Bezugsgröße voraussichtlich auf 2.870 € monatlich bzw. 34.440 Euro jährlich ansteigen.

    Die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze
    (Ost) werden zum 1. Januar 2019 entsprechend an die Höhe des jeweiligen
    Westwerts angenähert; der Hochrechnungsfaktor wird entsprechend abgesenkt. In den weiteren Schritten wird der Verhältniswert zwischen aktuellem Rentenwert (Ost) und dem Westwert jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte angehoben, bis der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2024 100 Prozent des Westwerts erreicht haben wird (Quelle: DRV- Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)

    Somit steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Bezugsgröße stärker an, wodurch eine Angleichung von West und Ost bis 2025 abgeschlossen werden soll.

    bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
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    Die neuen Sozialversicherungswerte haben auch Einfluss auf die betriebliche Altersversorgung.

    In der Entgeltumwandlung sind somit ab 1.1.2019

    • steuerrechtlich bis zu 8 % aus 80.400 € = mtl. 536 € (jährlich 6.432 €)
    • sozialversicherungsrechtlich bis zu 4 %= mtl. 268 € (jährlich 3,216 €)

    möglich.

    Nach § 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung, Pensionsfonds Pensionskasse) gilt hierbei ebenso dieser Höchstsatz inkl. Arbeitgeberbeitrag und Arbeitgeberzuschuss (nach § 1a Abs. 1a BetrAVG).

    Arbeitgeberbeitrag zur Entgeltumwandlung
    Arbeitgeberbeitrag zur Entgeltumwandlung

    Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG)

    Für ab 1.1.2019 neu vereinbarte Entgeltumwandlungen in der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds muss der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen einen Beitragszuschuss leisten. Für bestehende Zusagen, die vor dem 1.1.2019 vereinbart wurden, ist ein Beitragszuschuss erst ab 1.1.2022 eine Pflicht.

    Der Arbeitgeberzuschuss muss mindestens 15 % des umgewandelten Betrages betragen, soweit der Arbeitgeber eine Beitragsersparnis in der Sozialversicherung hat. Die Berechnung kann für den Arbeitgeber kompliziert und aufwendig sein. Ein Berechnungstool mit den bisherigen Sozialversicherungswerten finden Sie auf der Internetseite

    https://www.bav-experte.de/bav-ag-tipp/

    Aus diesem Grund geben die meisten Arbeitgeber mindestens pauschal einen Arbeitgeberzuschuss von 15 %, wobei auch viele Arbeitgeber einen weitaus höheren Arbeitgeberzuschuss von bis zu 35 % gewähren.

    Ein höherer Arbeitgeberzuschuss kann durchaus kostenneutral sein, wenn man berücksichtigt, dass der Arbeitgeber durch die betriebliche Altersversorgung eine höhere Personalbindung und es leichter bei der Personalfindung hat.

    Neben den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung spart der Arbeitgeber zusätzlich Abgaben bei:

    • gesetzlichen Unfallversicherung
    • Umlage I
    • Umlage II
    • Insolvenzgeldumlage (Umlage III)
    • und hat zusätzlich noch eine Fluktuationskostenersparnis.

    Scheidet ein Arbeitnehmer aus, entstehen Austritts- und Eintrittskosten, die je nach Branche zwischen 140 – 280 % eines Jahresgehalts betragen.

    BAV-Förderbeitrag (§ 100 EStG)

    Sofern der Arbeitgeber den BAV-Förderbeitrag bis zu 480 € (arbeitgeberfinanzierte DV, PK, PF) nutzt und der Arbeitnehmer bei mtl. Lohnabrechnung nicht über 2.200 € im Lohnabrechnungszeitraum bezahlt, kann die Abrechnung:

    • steuerrechtlich nach § 100 EStG zusätzlich in Anspruch genommen werden
    • sozialversicherungsrechtlich nur innerhalb des § 3 Nr. 63 EStG der
      4 %-Grenze genutzt werden.

    Hat der Arbeitnehmer im mtl. Lohnabrechnungszeitraum die Grenze von 2.200 € überschritten, dann ist auch steuerrechtlich die Abrechnung nur innerhalb der 8%-Grenze möglich.

    Für rückgedeckte Pensionszusagen und Unterstützungskassen kann neben der Entgeltumwandlung der Arbeitgeber theoretisch unbegrenzt einzahlen (Berechnungsgrenze aufgrund der Leistungszusage).

    Für innenfinanzierte Pensionszusagen und pauschaldotierte Unterstützungskassen ergibt sich der Höchstsatz aus dem Gesetz und Verordnungen bei:

    • Pensionszusagen: § 6 a EStG, R4c EStR 2012 etc.
    • Unterstützungskassen: bzw. 4d EStG i. V. m. § 5 und §6 KStG, § 2 KStDV sowie R4d EStR 2012 etc.

    Auch bei der Abfindung nach § 3 BetrAVG und dem PSV-Schutz hat die Erhöhung der Sozialversicherungsgrenze seine Auswirkung (je nach Bundesland, WEST oder OST)

    Bei der Abfindung steigt demnach die Möglichkeit auf mtl. 31,15 €, bei Kapitalabfindung 3.738 € (Ost-Werte: 28,70 € bzw. 3.444 €) an.

    Bei dem PSV-Schutz ergeben sich folgende Werte:

    • mtl. Rente: 9.345 € (Ost: 8.610 €)
    • bei Kapital: 1,1214 Mio. € (Ost: 1,0332 Mio. €)
    bAV-Versorgung.de von bAV-Experte.de
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    Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
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    Festnetz:  (07156) 967-1900

    Smartphone: (0177) 27 166 97

    Autor  bAV-Leitfaden.de – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden rund um die betriebliche Altersversorgung für:

    • Arbeitgeber
    • HR-, Steuer- und Rentenberater
    • Personalabteilungen
    • Gehaltsbuchhaltung
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    Entgeltumwandlung auch kurz vor der Rente für GGF möglich

    Entgeltumwandlung für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) auch kurz vor der Rente möglich

    Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH macht es möglich!

    www.bAV-Experte.de

    Leitsatz des BFH-Urteil (vom 7.3.2018, I R 89/15 ECLI:DE:BFH:2018:U.070318.IR89.15.0):

    „… Werden bestehende Gehaltsansprche des Gesellschafter Geschftsfhrers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, dann scheitert die steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage regelmig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit.“

    Dies bedeutet, dass für einen GGF eine Entgeltumwandlung auch dann noch neu eingerichtet oder erhöht werden kann, wenn der Zeitraum bis zum Rentenbeginn weniger als 10 Jahre beträgt.

    Einer arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusage wird jedoch die steuerliche Anerkennung versagt.

    Tipp: Der GGF sollte sich zeitnah über die Möglichkeit der arbeitnehmerfinanzierten Versorgungszusage informieren und auch ggf. den Steuerberater auf dieses aktuelle Urteil hinweisen.

    Die Entgeltumwandlung ist in allen 5 Durchführungswegen möglich.

    So kann der GGF die Direktversicherung steuerlich nach §3 Nr. 63 EStG ein Betrag von 8% (Sozialversicherung bis zu 4%)

    und zusätzlich auch eine Unterstützungskasse nutzen (in der Sozialversicherung nochmals 4% zusätzlich)!

    Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (z. B. UG, GmbH) eine Möglichkeit, nochmals die Altersversorgung auch in den letzen 10 Jahren vor der Rente aufzustocken.

    www.bAV-Experte.de