Einigung in der Grundrente

NEWS #Grundrente #Einigung – Die #große #Koalition hat sich auf eine Grundrente geeinigt.

Demnach soll jeder #gesetzlich #Rentenversicherte Anspruch auf die #Grundrente haben, wenn – 35 Beitragsjahre eingezahlt wurden – und eine Einkommensgrenze, abzüglich eines Freibetrages nicht überschreitet.

Weitere Details zur #Grundrente:

1. Ab Januar 2021 sollen insbesondere #Geringverdiener mit 35 Beitragsjahren* einen #Rentenaufschlag oberhalb der #Grundsicherung erhalten.

*Die 35 Jahre Grundrentenzeiten setzen sich zusammen aus – Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung und Tätigkeit, – Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Kindererziehung, Pflege – und aufgrund der Antragspflichtversicherung für Selbstständige – rentenrechtliche Zeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation, – Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege sowie Ersatzzeiten. Darüber hinaus soll auch eine sogenannte Gleitregelung festgelegt werden.

Im #Detail sieht die Berechnung so aus: Die Beiträge an die Rentenkasse müssen zwischen 30 und 80 Prozent der Zahlungen eines Durchschnittsverdieners liegen. Der Rentenanspruch wird dann für 35 Jahre verdoppelt, höchstens aber auf 80 Prozent der Rente, die ein Durchschnittsverdiener in diesen Jahren erwirbt. Von dem Rentenzuschlag werden noch 12,5 Prozent abgezogen.

Damit will die Koalition das sogenannte Äquivalenzprinzip hochhalten, wonach die Rente eigentlich von der Höhe der Beiträge abhängt (§68 SHB VI).  

2. Die von der CDU durchgesetzte #Einkommensprüfung soll über die #Deutsche #Rentenversicherung in Kooperation mit den Finanzbehörden erfolgen. Die #Einkommensgrenze soll für Alleinstehende 1.250 Euro betragen, für Paare soll sie bei 1.950 Euro liegen.
Besonders zu erwähnen ist, dass von Paaren und nicht von Ehepaaren (bisher) geschrieben wird.

Details zur Einkommensgrenze:

Die Koalition will vermeiden, dass Menschen die Grundrente erhalten, obwohl sie genügend andere Einnahmequellen haben. Bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare wird die Grundrente in voller Höhe gezahlt. Zugrundegelegt wird dabei „das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfrei gestellten Anteils der Rente und aller Kapitalerträge“, Die #Grundrente soll unbürokratisch sein: Der #Einkommensabgleich soll automatisiert durch einen elektronischen Datenaustausch zwischen der #Rentenversicherung und den #Finanzbehörden ermöglicht werden.

3. Die Finanzierung soll zu weiten Teilen aus einer geplanten #Finanztransaktionssteuer sowie dem Bundesarbeitsministerium finanziert werden. „Sollte die #Finanztransaktionssteuer hierfür nicht nutzbar sein (Finanzransaktionssteuer ist noch nicht beschlossen), würde es auch andere Steuertöpfe geben, die man verwenden könnte. So wird beispielsweise für die Mütterrente durch die Ökosteuer finanziert…“, meinte der Vorsitzende Hoffmann vom Forum-55plus.de e.V.

4. Zusätzlich soll ein Budget für Freibeträge beim #Wohngeld von 80 Millionen Euro bereitgestellt werden. So möchte man verhindern, dass die erhöhte Rente den Bedarf beim Wohngeld auffrisst. Ähnliches gibt es bereits für Einnahmen aus betrieblicher und privater Altersvorsorge. Der Freibetrag beträgt 100 Euro monatlich plus 30 Prozent der darüber hinausgehenden Rentenzahlungen – höchstens aber bis zur Hälfte des Grundsicherungs-Regelsatzes, derzeit also 212 Euro.

————————- N E W S —————-   Neben der Grundrente wurden auch Lösungen in folgenden Bereichen beschlossen:   1. Die Frage der #Doppelverbeitragung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (bei gesetzlich #KVdR-Versicherten) wurde neu besprochen und soll zu einer Entlastung bei den Betriebsrentnern führen.   Für Betriebsrenten werden bisher der volle Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag abgezogen. Beitragszahlungen aus der gesetzlichen Rente werden nur mit dem halben Beitragssatz belastet.   Die Koalition will für solche Versorgungsbezüge nun einen #Freibetrag von 155,75 Euro (§226 SGB VI, 1/20 der Bezugsgröße) monatlich schaffen.   Bisher gilt hier der Begriff Freigrenze. Wurde die Freigrenze um nur einen Cent überschritten, wurde die Betriebsrente voll beitragspflichtig. Dies konnte auch innerhalb der öff. Rentenzahlung geschehen, wenn die Betriebsrente angepasst wurde (z.B. durch Anpassungsprüfungspflicht §16 BetrAVG). Durch die Änderung des Begriffs Freigrenze in Freibetrag bleibt der Betrag von z.Zt. 155,75 Euro beitragsfrei.   Zu beachten ist, dass der Betrag von 155,75 Euro in Summe für: – alle gezahlten Betriebsrenten gilt (Ausnahme: betriebliche Riesterrente) – und auch Arbeitseinkommen für gewerbliche Tätigkeit gilt. So sind beispielsweise Einkünfte aus Fotovoltaikanlagen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.   Trotzdem eine Erleichterung für viele Betriebsrentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR) versichert sind: Damit werde erreicht, dass rund 60 Prozent der Betriebsrentner „de facto maximal den halben Beitragssatz“ auf ihre gesamten Versorgungsbezüge zahlten, während die weiteren 40 Prozent „spürbar entlastet“ würden.   Übersehen sollte man bei einer „Rentabilitätsbetrachtung auch nicht, dass bei einer Entgeltumwandlung der Arbeitgeber nach § 1a Abs. 1a BetrAVG zu einem Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Betrages, den der Arbeitnehmer aufbringt, verpflichtet ist (Neuverträge, bei bestehenden Vereinbarungen ab 1.1.2022) 2. Auch die Festlegung einer zusätzlichen Förderung der #arbeitgeberfinanzierten #Altersversorgung (BAV-Förderbeitrag nach § 100 EStG) wurde auf 288 Euro für #Geringverdiener verdoppelt.

Arbeitgeber, die für Ihre Arbeitnehmer zusätzlich zum geschuldeten Lohn beispielsweise eine Direktversicherung abschließen, erhalten für Arbeitnehmer mit geringen Einkommen (mtl. 2.200 Euro) einen Rückerstattung.   Diese Rückerstattung war auf 144 Euro begrenzt und wird auf 288 Euro erhöht Die Rückerstattung erfolgt an den Arbeitgeber über die #Lohnsteuerabrechnung (#Betriebsstättenfinanzamt).    Damit wird die #betriebliche #Altersversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter aufgewertet.   Gerade bei #Teilzeitkräften und Arbeitnehmern mit einem mtl. Einkommen bis zu 2.200 Euro ist die betriebliche Altersversorgung aufgrund der Förderung auch für Arbeitgeber interesdsant.   Wer in seinem Arbeitsleben zeitweise: – nicht in vollem Umfang berufstätig war (z. B. durch längere #Erziehungszeiten, Scheidung etc.) – oder aufgrund seiner Tätigkeit nicht über 2.200 Euro Brutto verdient, erhält in der Regel bisher eine Grundsicherung.   Wer zukünftig 35 Beitragsjahre erreicht hat, erhält dann: – eine Grundrente, die 10 % über der Grundsicherung liegt (ca. 900 Euro) und kann zusätzlich durch die betriebliche Altersversorgung eine zweite Säule über den Arbeitgeber aufbauen.

„Ebenso kann durch die hohe Förderung bei der #Riester-Rente die Altersversorgung weiter verbessert werden.   Die #Gesamtrente kann hierdurch erheblich verbessert werden. Je nach Laufzeit können sich hierdurch Gesamtrenten von bis zu 1.450 Euro ergeben. Die Gesamthöhe ist natürlich davon abhängig, wie viel Jahre es noch bis zur Rente sind“, so bAV-Experte.de und renten-experte.de Werner Hoffmann.  

Tel: 07156 967 – 1900 3. Ebenso wurde die Anhebung der #Mitarbeiter-#Kapitalbeteiligung von 360 auf 720 € vereinbart.   4. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden über mehrere Jahr um 0,2 % reduziert, so dass die Sozialabgaben geringer sind.   5. #kfW- #Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien: Über die #Kreditanstalt für Wiederaufbau sollen Unternehmen (insbesondere Start-Up’s und neue Unternehmen) mit bis zu 10 Mrd. bei #Digitalisierung und #Klimatechnologien gefördert werden.  

WEITERE DETAILS werden in den kommenden Tagen auf den Internetseiten

—> www.Renten-Experte.de

und

—> www.bAV-Experte.de

veröffentlicht

Bildung tut nicht weh – Weiterbildung hilft

Eine #Weiterbildung hält nicht nur fit und sichert die Qualifikation, sondern hilft auch bei dem „Alleinstellungsmerkmal“.

Gerade im Zeitalter der Digitalisierung werden einfache oder auch häufig vorkommende Geschäftsprozesse durch Workflow-Prozesse ersetzt.

Der Mitarbeiter mit einer normalen Ausbildung wird somit ersetzbar.

Allgemeine Fachkenntnisse sind durch Programmierungen fehlerfrei abzubilden.

Dies gilt auch in Beratungsprozessen. Sprachcomputer liefern heute bereits in vielen Bereichen die richtigen Antworten.

Je komplexer die Materie ist, bzw. Je weniger Nachfrage bei einem speziellen Bedarf vorhanden ist, desto eher wird die digitale Nachbildung von Geschäftsprozessen uninteressant sein.

Zu hoch wären die Fixkosten für die Workflows.

Mitarbeiter, die ein hohes Spezialwissen haben, machen sich hiermit weniger ersetzbar.

Know-how aus unterschiedlichen Fachbereichen, das dann noch in Teilbereichen verknüpft ist, schaffen sich hierdurch ein Alleinstellungsmerkmal.

Beispiel Altersversorgung

Während viele Vermittler in ihrem Produktbereich zwar fit sind, kennen Sie sich nur oberflächlich in der

– betrieblichen Altersversorgung

– gesetzlichen Rentenversicherung, ganz zu schweigen mit dem

– Erbrecht, Erbschaftsteuer

– oder der Pflegepflichtversicherung

aus.

Komplexe Workflow-Software, die hier alle Bereiche für alle einzelnen Zielgruppen zusammenfasst, wird es nicht geben; lediglich für größere Zielgruppen vielleicht einmal.

Wer die Weiterbildung in diesen Bereichen nutzen möchte, sollte auch die Zuschussmöglichkeiten kennen, die vom Bund oder der einzelnen Bundesländern gewährt werden. Selbst die EU beteiligt sich bei der Weiterbildung.

Wer sich in der Finanzbranche weiterbilden möchte, findet auf der Internetseite

https://www.facebook.com/207021529881437/posts/438586406724947?s=100000063664970&sfns=mo

weitere Informationen.

Notfallordner Notfallmappe Vorsorgeordner Vorsorgemappe

Notfallordner Notfallmappe Vorsorgeordner Vorsorgemappe – Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Patientenverfügung – Unterschiede

Notfallordner

Ein Notfallordner ist für jeden Menschen sinnvoll.

Wer eine #Patientenverfügung erstellt, sollte – wenn er eine #Vorsorgevollmacht erstellt – darauf achten, dass hierdurch kein Widerspruch entsteht.

Gleiches gilt auch, wenn eine #Generalvollmacht und eine #Vorsorgevollmacht verfasst wird.

In bestimmten Fällen muss auch die Generalvollmacht beim Notar beurkundet werden (Beispiele: #Grundeigentum, Eigentum, #Eigentümer einer Kapitalgesellschaft).

Notfallordner Not-fallordner

Die Notargebühren errechnen sich aus dem Aktivwert (Vermögen ohne Abzug der Schulden bei Haus).
Also möglichst vor #Hauserwerb Generalvollmacht erstellen.

Beim #Testament berechnen sich die Gebühren aus dem Vermögen (abzüglich Schulden).

Bei Grundeigentum lohnt es sich, das Testament beim Notar beurkunden zu lassen, dann ist im Todesfall kein Erbschein notwendig, sondern nur die Testamentseröffnung notwendig.

Eine Testamentseröffnung kostet etwa 100 Euro. Der Erbschein kostet etwa soviel, wie die Beurkundung eines Testaments. Wenn das Vermögen bis zum Tode noch wächst, dann spart dies Gebühren.

Dokumenten-Ordner

Darüber hinaus sind weitere Punkte zu beachten, die im

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

erläutert werden.

Z.B. Wenn:

  • eine betriebliche Altersversorgung besteht
  • in der Vergangenheit eine Scheidung stattfand
  • man alleinstehend ist
  • minderjährige Kinder vorhanden sind
  • wenn es behinderte Kinder gibt
  • man Beamter ist
  • man Selbstständig ist oder
  • Eigentümer einer Kapitalgesellschaft ist (z.B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer
  • oder verwitwet ist.
Dokumentenordner

Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de kostet in der Privatversion 27 € und umfasst 140 Seiten.

Der Notfallordner Privat umfasst ca. 140 Seiten mit wichtigen Tipps, Formularen, Checklisten und Vordrucken.

Link zum Notfallordner PRIVATwww.notfallordner-vorsorgeordner.de

Der Notfallordner umfasst 15 Register und ausreichend Platz auch die wichtigen Dokumente in Klarsichtfolie abzuheften.

Der Notfallordner hat eine Breite von 8 cm

– PP-Kunststoffordner
– 2-Ringmechanik mit Niederhalter
– Einstecktaschen an Innenseiten

Vorsorgeordner

Spezialversionen in über 90 Arten

Ein Notfallordner für alle Personengruppen ist die falsche Wahl.

Zu individuelle Bereiche müssen beachtet werden. Aus diesem Grund gibt es über 90 Spezialversionen.

So müssen beispielsweise Beamte und Pensionäre beamtenrechtliche Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen.

Bei Selbstständigen, Freiberuflern, Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.


Notfallordner Selbstständige

Notfallordner für Handwerker

In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der Handwerker sind bei einem Notfallordner zusätzlich die Vorschriften der Handwerksordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig.

Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen Handwerkergruppen (Anlage A) noch einmal.

So gelten beispielsweise einzelne Teile der Altgesellenregelung in der Vertretung nicht.

Ebenso gibt es Sondervorschriften in der Erbschaftsteuer, die nicht bei jeder Unternehmensform greifen.

Link Notfallordner für Handwerker

Notfallordner Arzt Ärzte

Notfallordner Arzt

Der Notfallordner Arzt wurde für Ärzte entwickelt.

Bei Ärzten sind vielfältige Besonderheiten in der Notfallvorsorge zu beachten.

Dabei ist bei dem Notfallordner für einen Arzt beispielsweise folgendes zu beachten:

– Handelt es sich um einen Arzt mit Kassenzulassung oder um einen Arzt der ausschließlich Privatpatienten behandelt?

– Welche Besonderheiten bietet der Arzt (z. B. Behandlung von Naturheilverfahren)

– Welche Art von medizinischen Geräte sind vorhanden?

– Praxisräume gemietet oder gekauft?

– Was muss bei einer Praxisanmietung besonderes beachtet werden?

– Vertretungsregelungen

Dies ist nur ein kleiner Auszug an Besonderheiten, die auch in einem Notfallordner für Ärzte beachtet werden sollte.

Je nach Fachgebiet sind beim Arzt zusätzliche Vorschriften und Verordnungen zu beachten.

Bestell-Link Notfallordner Arzt

Notfallordner-Unternehmer-de

Notfallordner Unternehmer

Notfallordner Unternehmer Unternehmen

Unternehmer sind meist für eine GmbH oder UG mit Stammkapital verantwortlich.

Zum einen sind sie angestellt und zum anderen Eigentümer. Gerade aufgrund dieser Sonderstellung ergeben sich Besonderheiten, die ein normaler Notfallordner, Dokumentenordner oder Vorsorgeordner nicht abdecken kann.

Neben der Unternehmensform ist jedoch auch entscheidend, in welcher Branche der Unternehmer tätig ist.

So gibt es hierbei vielfältige Unterschiede in der Vorsorge.

Unternehmer Notfallvorsorge Notfallordner Vorsorgeordner

Inhaltliche Fragen:

– In welcher Branche sind Sie tätig?

– Sind Sie Alleineigentümer oder Mitinhaber?

– Welche Vollmachten bestehen in welcher Form?

– Sind bei einem GGF minderjährige Kinder vorhanden?

– Welche Form der Alters- und Hinterbliebenenversorgung besteht?

Welche Besonderheiten sind bei einem Notfallordner als Unternehmer noch zu beachten?

Besonders auch durch die Branche ist ein allgemeiner Notfallordner weder für Selbstständige, noch für Unternehmer ausreichend.

Weitere Informationen finden Sie in dem Beispielfilm.

Bestell-Link für die Auswahl des passenden Notfallordner

www.notfallordner-vorsorgeordner.de



#Extrarente – Vorschlag der #Verbraucherzentrale ist #nicht #praxistauglich!

#Extrarente – Vorschlag der #Verbraucherzentrale ist #nicht #praxistauglich!

Die Forderung der #Verbraucherzentrale eine Extrarente einzuführen basiert auf der Idee, dass jeder #Arbeitnehmer einen Betrag von seinem Gehalt abziehen lässt und dieser Betrag dann in einem #Sparvertrag angespart werden muss (opting Out).

bAV-Experte.de Geld sparen
bAV-Experte.de Geld sparen


Der Sparbetrag soll also automatisch einbehalten werden und von dem #Arbeitgeber auf ein Sparprodukt eingezahlt werden, das unter öffentlich-rechtlicher Beaufsichtigung steht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer dies auch abwählen oder den Sparbetrag jederzeit ändern.Am Ende wird das Kapital in der Rentenphase ausgezahlt.


Auf den ersten Blick hört sich die Idee sehr gut an. Allerdings bei genauerer #Betrachtung ist es völlig #praxisfremd.

Gründe:

1. zunächst einmal wäre der Arbeitgeber damit belastet. Der Arbeitgeber müsste jederzeit die Sparraten anpassen und dies auch aufgrund des #Nachweisgesetzes dokumentieren. Wenn steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Bereiche betroffen wären, dann müsste der #Arbeitgeber dies auch im #Lohnkonto und in den #Entgeltunterlagen festhalten.

2. die Gelder sollen in Fonds angelegt werden. Es besteht hierdurch keinerlei Garantie einer Rente für später. Beim #Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es beim so genannten #Sozialpartnermodell auch keine Garantie, allerdings wird das Geld hier aufgrund gesetzlicher Vorschriften (PFAV) angelegt, wodurch eine indirekte Garantie vorhanden ist.

In der bisherigen #betrieblichen #Altersversorgung (die es neben dem #Sozialpartnermodell gibt) ist eine Garantie in Form einer Leistungszusage vorhanden, wodurch eine #lebenslange #Rente gezahlt werden muss.

Betriebliche Altersversorgung bAV-Experte.de
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3. Ebenso ist in dem Modell #Extrarente keine lebenslange Zahlung garantiert. Ist das Sparbuch verbraucht, dann gibt es eben keine Zahlungen mehr.

4. Jeder vierte Erwerbstätige wird im Laufe seines Lebens invalide und kann zumindest zeitweise nicht mehr arbeiten.

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit/Invalidität wird bei diesem Produkt überhaupt nicht vorhanden sein.

Bei Invalidität beziehungsweise Berufsunfähigkeit müsste der Sparplan abgebrochen werden und die komplette Altersvorsorgeplanung wäre dahin.

In der #betrieblichen #Altersversorgung (#bAV) ist die Absicherung der #Berufsunfähigkeit möglich.

5. Auch die Absicherung der #Hinterbliebenenversorgung wird in diesem Modell überhaupt nicht berücksichtigt.

6. Je nachdem wie die Aufsicht des Modells #Extrarente geplant wäre, hätte der Staat auch darauf Zugriff und könnte Gelder für sich abzweigen.

7. Vor einigen Jahren hatte die Verbraucherzentrale schon einmal ein Riester Produkt empfohlen, das in einem Fonds das Geld anlegt.

Nachdem dann im Jahr 2008 die Aktien nach unten gerutscht sind, mussten die Gelder bei diesem Riester Produkt aus dem Fonds in festverzinsliche Wertpapiere angelegt werden.

Konsequenz daraus ist, dass wenn öfters größere Schwankungen sind, das Geld umgeschichtet werden muss, damit am Ende ein Mindestbetrag (in Höhe der Einzahlungen) entsteht.

Dieses damals empfohlene Riesterprodukt (Union Investment) hatte erhebliche Verluste dadurch erzielt.

Es ist ein #Armutszeugnis, wenn die #Verbraucherzentrale Produktlösungen empfiehlt, die für viele Menschen keinerlei Absicherung bietet, sondern immer wieder nur #Fonds empfiehlt, die das #Risiko auf den Verbraucher überträgt und wesentliche Bereiche – wie #Hinterbliebenenversorgung, #Berufsunfähigkeit und #lebenslange #Rentenzahlung – außer Acht lässt.

Im besten Fall empfiehlt die Verbraucherzentrale eine #selbstständige #Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dabei wird aber völlig vergessen, dass die #Selbstständige #Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich über einen gewissen Zeitraum Versicherungsschutz und auch eine Leistungsdauer vorsieht.

Wer also eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, bekommt die Rente maximal bis 65/67 und anschließend keine Leistung mehr.

Wenn diese Person dann kein Geld fürs Alter angespart hat (weil eben während der Berufsunfähigkeit kein Geld zum ansparen vorhanden war), wird dieser Mensch eben ein Fall fürs Sozialamt oder bekommt eine Minirente von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Fatal, was #Verbraucherzentralen so zum Teil alles anbieten und eben nicht die tatsächliche Lebenssituation berücksichtigen.

Für die Mitarbeiter von Verbraucherzentralen sollte eben ein gesetzlicher Mindestausbildungsstand festgelegt werden.

Leider gibt es hierzu derzeit noch keinerlei Vorschriften.

Wer über die #Altersversorgung, #Berufsunfähigkeitsvorsorge und #Hinterbliebenenversorgung berät, sollte umfangreiche Kenntnisse vorweisen. Diese sind mindestens

– in der gesetzlichen Rentenversicherung: Theoretischer Sachkundenachweis Rentenberater

– in der betrieblichen Altersversorgung bAV:Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) oder adäquate Aus- und Weiterbildung

– Generationenberater (Pflegeversicherung, Erbrecht etc)

– Kenntnisse in der Privaten Altersversorgung: Fachmann/-Frau für Finanzen und Personenversicherung (Versicherungsfachmann/-Frau bzw. Kaufmann/-Frau für Versicherungen und Finanzen)

Unter diesem Standard sind Berater oft aufgrund fehlender Sachkenntnis nicht geeignet.

Wer nur einzelne Teile beherrscht, wird nie die Überschneidungen und die Möglichkeiten aller Bereiche miteinander Fall knüpfen können.

Wenn der Gesetzgeber schon für die Privatwirtschaft Mindestanforderungen festlegt, dann sollten diese Standards auch für #Verbraucherzentralen gelten,damit unsinnige Modelle wie die Extrarente entweder nicht mehr nach populären Stil ohne genaues Durchdenken publiziert werden.

bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

Hier noch ein interessanter Link zur #Extrarente—> https://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=393536&cHash=12b28c7c41d7a0c5b8e748e29703312c

Betriebliche Altersversorgung – Eine Zweitmeinung hat noch nie geschadet!

Betriebliche Altersversorgung – Eine Zweitmeinung hat noch nie geschadet!

Bei einer Tasse Kaffee bei Ihnen erhalten Sie hierzu sicherlich die passenden Anregungen, damit die Effekte in der bAV, bKV, bGUV und im Gesundheitsmanagement richtig genutzt werden.

www.bAV-Experte.de

bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
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Personalbüros sind auch Dienstleister

Personalabteilungen sind nicht nur für Einstellungen und die Personalverwaltung tätig, sondern auch Dienstleister für die Mitarbeiter.

Letztendlich gewinnt das Unternehmen hierdurch nicht nur am Image, sondern hat es auch bei der Personalbeschaffung einfacher. Insbesondere beim jetzigen Arbeitskräftemangel, der inzwischen über den 
Fachkräftemangel hinausgeht.

So mancher Personaler sieht bei der Personalverwaltung die betriebliche Altersversorgung als „notwendiges Übel“ an.

Grund hierfür ist die umfangreiche Kenntnis im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Versicherungsvertragsrecht und teilweise auch Erbrecht bzw. Erbschaftsteuerrecht.

Tatsächlich hilft die betriebliche Altersversorgung bei der Personalbindung, und sorgt für eine geringere Fluktuation und spart dauerhaft Kosten ein.

Die Fluktuation kostet im Durchschnitt – je nach Branche und Arbeitsplatz – bis zu rund 250 % eines Jahresgehalts.

bAV-Experte.de Geld sparen
bAV-Experte.de Geld sparen

Mitarbeiter möchte frühzeitig in Rente gehen… Was tun? Was ist zu beachten?

Immer mehr Arbeitnehmer möchten frühzeitig in Rente gehen. „Rente mit 63“ wurde im letzten Jahr über 240.000 mal genutzt.

Auf den ersten Blick für den Arbeitnehmer eine interessante Angelegenheit. Wer 45 Versicherungsjahre hat, muss mit „keinem Rentenabschlag“ rechnen.

Für den Arbeitgeber kann es auf den ersten Blick interessant sein, wenn ein langjähriger gut bezahlter Arbeitnehmer in Rente geht und man dann plant einen neuen Arbeitnehmer einzustellen, der ggf. auch günstiger ist.

Diese „Milchmädchenrechnung“ haben schon einige Betriebe teuer bezahlt, denn inzwischen gibt es einen erheblichen Arbeitskräftemangel.

Sollte der passende Mitarbeiter dann gefunden werden, dann ist die Fluktuationswahrscheinlichkeit erheblich höher, als bei einem langjährigen Arbeitnehmer.

Deutsche Rentenversicherung, Frührente, Rentner
– Rente mit 63 –

Rente mit 63 – Was ist wirklich richtig?

„Rente mit 63“ – korrekter Begriff – „Rente für besonders langjährig Versicherte“ bedeutet, dass ein Versicherter mit Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren in Rente gehen kann.

Und so gibt es auch Arbeitnehmer, die nach 44 Jahren der Auffassung sind, dass sie das Geschäft ihres Lebens machen, wenn sie eine Abfindung vom Arbeitgeber erhalten und dann noch ein Jahr Arbeitslosengeld I erhalten und dann in Rente gehen.

Reinfall mit frühzeitiger Rente „ohne Abschlag“

Tatsache ist jedoch, dass die Rechnung nicht aufgeht. Pflicht- und Anrechnungszeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld 1 zählen zwar grundsätzlich mit, allerdings nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Hierbei gibt es nur die Ausnahme von der Ausnahme, wenn die Arbeitslosigkeit durch vollständige Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe verursacht wurde. Dies hatte auch das Bundessozialgericht 17.8.2017 und 28.6.2018 entschieden. Auch eine Standortschließung mit der Teilschließung des Unternehmens führte nicht dazu, dass die Arbeitslosigkeit des Versicherten bei der Berechnung der Wartezeit berücksichtigt wird.

Regulär zählen auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen zur Berücksichtigung, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge für eine pflichtversicherte Beschäftigung/Tätigkeit vorhanden sind. Allerdings werden die Zeiten auch in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn nicht angerechnet, wenn eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt.

Wer krank ist, hat einen besseren Stand durch Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenkasse, aber nur dann, wenn keine Arbeitslosenmeldung erfolgt ist.

Welche Möglichkeit besteht, wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist und nur einige Monate fehlen?

Sofern der Arbeitslose eine Minijob-Tätigkeit (mit Versicherungspflicht) annimmt und dies der Agentur für Arbeit meldet, erhält er die Zeitanrechnung. Zwar wird ein Teil dieses Verdienstes mit dem Arbeitslosengeld 1 verrechnet, allerdings kann er bei Wartezeiterfüllung von 45 Jahren dann eine „Altersrente ohne Abschlag“ erhalten.

Die Rente ohne Abschlag ist jedoch trotzdem nicht auf dem Niveau der Regelaltersrente. Es werden ja auch weniger Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Je nach Gesamtversicherungszeit und Verdienst kann die Rente um 200 Euro geringer sein.

Ebenso muss bedacht werden, dass ein Hinzuverdienst in der Rente vor der Regelaltersgrenze nur bedingt möglich ist. Ohne Verrechnung darf ein Rentner vor der Regelaltersgrenze bis zu 6.300 Euro ohne Verrechnung hinzuverdienen (Flexirente). Darüber hinaus ist die Grenze von dem früheren 15 Jahren (sogenannten „the best of fifteen “ abhängig.

Tipp an Personalabteilungen und interessierte Versicherte

Versicherte sollten möglichst frühzeitig abklären, wann sie die 45jährige Wartezeit erfüllt haben. Ein Gespräch mit einem Rentenberater – oder der deutschen Rentenversicherung mit schriftlicher Bestätigung – ist hier im Vorfeld empfehlenswert.

Personalabteilungen sollten ihren Arbeitnehmern einen besonderen Service anbieten.

Größere Betriebe bieten ihren älteren Arbeitnehmer ein sogenanntes „Ruhestand-Vorbereitung-Seminar an. Dies umfasst eine Veranstaltung über viele unterschiedliche Themen, z. B.: Informationen

  • durch einen Rentenberater zum Thema Rente
  • zu Gesundheitsvorsorge im Alter
  • über die Themen Vollmachten, Testament und Erbrecht
  • Notfallordner-Vorsorgeordner.de
  • Varianten der Nutzung der bestehenden betrieblichen Altersversorgung
  • über Pflege und Pflegeversicherung
Notfallordner Vorsorgeordner Notfallmappe Vorsorgemappe Notfallplan Notfallkoffer -www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner Vorsorgeordner Notfallmappe Vorsorgemappe Notfallplan Notfallkoffer –www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Unternehmen, die diese Seminare anbieten, schaffen auch unter der Belegschaft eine langfristige Motivation. Das soziale Engagement wird von der Belegschaft positiv gesehen und bindet nicht nur die vorhandenen Mitarbeiter länger, sondern bremst auch die Fluktuation aus.

Gerade im Zeitalter des Arbeitskräftemangels ist die Begrenzung der Fluktuation nicht nur eine Ersparnis, sondern auch eine Steigerung des Unternehmensgewinns.

Besonders kostenaufwendig sind solche Ruhestands-Vorbereitungsseminare in der Regel nicht, da nur ein kleiner Teil der Belegschaft davon betroffen ist. Kann allerdings ein besonders wertvoller und erfahrener Mitarbeiter für zwei Jahre länger gebunden werden, dann hat es sich schon gelohnt.

Wurde hingegen die Personalabteilung nicht aktiv tätig und der Mitarbeiter erhält eine gekürzte Rente mit Abschlag, weil ein paar Monate für die Wartezeiterfüllung fehlen, dann ist die Personalabteilung bzw. der Ex-Arbeitgeber immer Schuld. „Die haben das sicher genau gewusst…..“ – Und das ist für den Ruf des Unternehmens oder der Personalabteilung sicherlich nicht förderlich.

Renten-Experte - Rentenexperte
Renten-Experte – Rentenexperte
www.renten-experte.de

Personalabteilungen sind sicherlich gut beraten, wenn sie geeignete Experten für

  • die betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • die Ruhestandsplanung – insbesondere Referenten zu den Themen Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten, Pflege und Erben

einbinden.

www.bAV-Experte.de

Die Mitarbeiter einer Personalabteilung können nicht alles wissen, aber sie sollten wissen, wer wo helfen kann. Denn letztendlich fällt der Ruhm auf das Unternehmen und die Personalabteilung.

Tue Gutes und lasse darüber reden!

bAV-Experte - Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) Werner Hoffmann
bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) und Generationenberater (IHK) Werner Hoffmann

Festnetz: 07156 967-1900

Smartphone: 0177-2716697

Informationen rund um die gesetzliche Rentenversicherung – www.renten-experte.de jetzt freigeschaltet

Für die betriebliche Altersversorgung gibt es seit etwa einem Jahr die Internetseite www.bAV-Experte.de

Seit heute gibt es zusätzlich eine Internetseite zu der gesetzlichen Rentenversicherung. Link: –> https://www.renten-experte.de/content/reformen-und-historie-der-gesetzlichen-rentenversicherung/

Die Internetseite ist über die Internetanschrift www.renten-Experte.de erreichbar.

Derzeit ist die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung mit den größten Reformen dort nachlesbar.

Ebenso gibt es bereits Tipps beispielsweise zur „Rente mit 63“, wie sie im Volksmund genannt wird (Rente für besonders langjährig Versicherte) Link: –> https://www.renten-experte.de/content/news/

Da die Altersversorgung nicht nur aus der #betrieblichen #Altersversorgung besteht, sondern auch die #gesetzliche #Rentenversicherung ein Standbei bildet, wird in diesem Blog zukünftig auch über die gesetzliche Rentenversicherung der eine oder andere Artikel erscheinen.

Beratung und Steigerung der Weiterempfehlung bei Kunden durch den Notfallordner

#Beratungsansatz einmal anders – #Notfallordner-#Vorsorgeordner. Der #Notfallordner wurde von 2000-2003 entwickelt, laufend aktualisiert und bietet einen guten #Beratungsansatz und eine hohe Weiterempfehlungsquote in der Familie und im Umfeld des Kunden.

Notfallordner Vorsorgeordner
Notfallordner Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner Notfallmappe Vorsorgemappe Notfallplan Notfallkoffer -www.notfallordner-vorsorgeordner.de – Egal wie die Bezeichnung lautet. Auf den Inhalt kommt es an.

Neben den allg. Tipps zu #Generalvollmacht, #Vorsorgevollmacht gibt dieser Notfallordner auch #Bedarfshinweise zur #Pflege-, #Hinterbliebenenversorgung, #Berufsunfähigkeit und #betriebliche #Altersversorgung, sowie der Gestaltung des Bezugsrechtes bei der

  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Für #Steuerberater bietet sich hierdurch die Möglichkeit Zusatzleistungen an die #Mandanten zu vermitteln.

Notfallordner

#Anwälte können durch den Notfallordner-Vorsorgeordner eine effektive #Mandatenberatung durchführen, wenn es um die Themen

– #Generalvollmacht

– #Vorsorgevollmacht

– #Unternehmervollmacht

– #Sorgerechtsverfügung

– #Patientenverfügung

– #Betreuungsverfügung

– #Organspende

– #Bestattungsverfügung

– #Testament

– #Erbrecht

– #Erbschaftsteuer

– #Vermögensübertragung

geht.

Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es in folgenden Versionen:

  • #Notfallordner Privat
  • #Notfallordner #Beamte
#Notfallordner #Heilberufe
  • #Notfallordner #Apotheker
  • #Nofallordner #Ärzte
  • #Notfallordner #Zahnärzte
Notfallordnerausgaben für Selbstständige und Unternehmer bzw. Unternehmen
  • #Notfallordner #Selbstständige (Einzelunternehmer, Personengesellschaft)
  • #Notfallordner #Unternehmer (Kapitalgesellschaften, z. B.: UG, GmbH)
  • #Notfallordner-Ausgaben für 41 verschiedene zulassungspflichtige Handwerker als Selbstständige
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Was Deutschland und deutsche Unternehmen blockiert und Zukunft kostet

Welche Probleme Deutschland und viele Unternehmen haben.

Made in Germany – Das war ein Begriff, der weltweit immer für Pünktlichkeit und Genauigkeit stand.

Und man konnte auf viele Produkte und Leistungen stolz sein.

Und wenn es noch genauer geht, dann ist Deutschland darin Weltmeister.

Letztendlich hat „Made in Germany“ Deutschland auch erfolgreich gemacht.

Fehler sind peinlich und müssen vermieden werden. Und so wurden und werden oft auch Kinder erzogen. Und im Beruf wird der enge Rahmen noch enger gefasst.

Beispiele gibt es viele:

– Wird ein Rahmen von der EU vorgegeben, dann wird es vom deutschen Gesetzgeber noch genauer und präzise umgesetzt, also der Rahmen noch enger gefasst. Und da Mitarbeiter in Unternehmen Sorge vor Fehlern haben, wird ein Gesetz oder eine Verordnung zunächst noch enger angewendet, zumindest so lange, bis ein „Berater“ die Lücken aufzeigt und man dann diese Lücken nutzt.

– Nicht ohne Grund würden in einem Raum – in dem alle weltweiten Steuergesetze und Verordnungen eingelagert wären – 80% mit deutschen Steuergesetzen belegt.

Im Zeitalter der Computertechnik wurde es auch möglich, viele Prozesse komplizierter zu entwickeln und hierdurch neue Produktvarianten auf den Markt zu bringen. Abheben vom Mitbewerber wurde durch Computertechnik vereinfacht.

Allerdings ist der Produktlebenszyklus heute wesentlich verkürzt und lange Testphasen gehören der Vergangenheit an.

Die Vernetzung und Digitalisierung führt zu einer noch schnelleren Umsetzung von Prozessen.

Schnelligkeit hat seinen Preis

Die schnellere Umsetzung von Innovationen wird eine völlig neue Unternehmenskultur und Denkstruktur bei den deutschen Arbeitnehmern erforderlich machen.

Jede Münze hat zwei Seiten

Produktlebenszyklus

Während früher Produkte erst über einen längeren Zeitraum entwickelt wurden, dann nach einer zweijährigen Testphase noch zusätzlich beispielsweise in Nielsen-Gebieten (oft in Nielsen-Gebiet III a, Hessen) getestet wurden, kann heute das Produkt schon veraltet sein.

Getestet wird heute sehr oft beim Kunden „Produktpionier“.

Auswirkung auf die Unternehmenskultur

Das „in-Kauf-nehmen“ von Fehlern ist aufgrund des Produktlebenszyklus eine nicht zu vermeidende Folge.

Für Mitarbeiter ist dies eine neue Betrachtungsweise, die erst gelernt werden muss.

In der Erziehung wurde Kindern bereits beigebracht, dass Fehler „schrecklich“ sind. Und im Berufsleben wurde dieser Weg beharrlich von Unternehmen und der Leitung oft fortgesetzt.

Compliance- und Revisionsabteilungen oder Qualitätssicherungssicherung sind hier oft mit Nachdruck am Ball.

Und wenn bestimmte Ziele nicht erreicht werden (oder Abweichungen festgestellt werden), wird nach Fehlern gesucht und meist findet man den Schuldigen.

Je größer die Einheit, desto mehr Regulierung wird durchgeführt. Überregulierungen führen zu höheren Schranken und wenn die Schranken zu groß und der Rahmen zu klein ist, wird der Mitarbeiter mindestens übervorsichtig, verliert intrinsische Motivation und wird am Ende einen neuen Arbeitgeber suchen.

Die Mitarbeiter sind in der Bilanzsumme zunächst nur als Personalkosten aufgeführt, gehören jedoch zum wichtigsten Produktivkapital.

Wenn Arbeitnehmer ausscheiden, dann ist meist nicht das Gehalt ausschlaggebend, sondern in erster Linie die zwischenmenschliche Beziehung zum direkten Vorgesetzten oder zur nächsten Instanz entscheidend (oder zum Teamkollegen).

An zweiter Stelle stehen dann die betriebliche Versorgung (z.B. betriebliche Altersversorgung) noch weit vor dem Firmenwagen oder dem Firmenhandy.

Das Hauptproblem ist die gelebte Firmenkultur durch die Führungskräfte

Ein typisch deutsches Problem.

Gibt beispielsweise die EU einen Rahmen vor, dann wird er in der deutschen Gesetzgebung oft noch enger ausgelegt.

Und Unternehmen fassen dann den Rahmen noch enger….

Hierdurch bleibt viel Initiative auf der Strecke.

Von den Amerikanern kann man hier einiges lernen.

Der Blick nach vorne ist oft besser. Aus der Vergangenheit die Erfahrung zu gewinnen ist hilfreich, allerdings sind Vergangenheitsbetrachtungen „seiner selbst Willen“reine Energiefresser.

Compliance, Revisionen und Controlling sind zwar wichtig, sollten jedoch nicht überzogen werden.

Die Fluktuation kostet mittelfristig viel Geld und wird dann in die Bilanz einfließen.

Fluktuationskosten berechnen sich zunächst aus den Austritts- und Eintrittskosten, die je nach Branche bis zu durchschnittlich 230 % eines Jahresgehalts betragen.

Zusätzlich entstehen noch Folgekosten, wenn andere Kollegen sich fragen, warum der Ex-Kollege gegangen ist. Die Gefahr eines Rudelverhaltens darf hierbei nicht unterschätzt werden.

Und wenn der Ex-Kollege dann beispielsweise beim neuen Arbeitgeber glücklicher ist (z.B. weil dort das Klima zum neuen Chef besser ist oder die neue Firma die betriebliche Altersversorgung unterstützt), dann bleibt das Rudelverhalten nicht aus.

Ein Schaden, der sich mittelfristig auch in der Bilanz zeigen wird.

Ausbildungsinhalte Beratung Altersversorgung

Wer in der Altersversorgung beraten will, sollte ein Mindestmaß an verschiedenen Kenntnissen haben

Für eine umfangreiche Beratung in der Altersversorgung ist aus meiner Sicht folgende Grundvoraussetzung sinnvoll:

– #Gesetzliche #Rentenversicherung (idealerweise Sachkundenachweis Rentenberater nach RDG)

– Bei #Beamten: umfangreiche Information #Beamtenversorgung

– #Betriebliche #Altersversorgung (#Betriebswirt für #betriebliche #Altersversorgung FH))

– #Private #Altersversorgung (mind. Versicherungsfachmann, Versicherungskaufmann bzw. Kaufmann/-frau für Versicherung und Finanzen (IHK)

– #Generationenberater/in (IHK), Kenntnisse in den Bereichen Vorsorge-, Generalvollmacht sowie #Erbrecht, #Erbschaftsteuer, Pflege- und Berufsunfähigkeit

– #Seniorenberater/in: Kenntnisse im Erbrecht und Erbschaftsteuer über Vermögensübertragungen, Unternehmens-Nachfolgeregelung


Der Sachkundenachweis Rentenberater/in nach RDG ist zwar eher in der Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Voraussetzung und darf neben der Vermittlertätigkeit nicht als „Rentenberater“ ausgeübt werden, allerdings sind diese Kenntnisse auch für Vermittler interessant.

Denn: Wer den Bedarf nicht ermitteln kann, weiß auch nicht welches Angebot richtig ist.

In Baden-Württemberg wird die Sachkunde finanziell – ohne Einkommensgrenze gefördert:

Wer

– unter 50 ist, erhält 30% Zuschuss

– ab 50 Jahre ist, erhält 50% dazu

– keine Berufsausbildung hat, erhält 70%

Den Sachkundelehrgang führt die Makler Akademie durch.

Nicht alles wird immer benötigt. Trotzdem muss ein guter Vermittler bzw. Berater alles beherrschen, denn die Unterschiede bei den Kunden stecken im bisherigen Lebenslauf, den unterschiedlichen Zielen und den Gegebenheiten.

www.bAV-Experte.de