Riester-Rente – Wie funktioniert die Riesterrente?
Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert oder Beamter ist, hat die Möglichkeit durch Riester eine zusätzliche private Altersversorgung aufzubauen.
Ehegatten von versicherungspflichtigen Personen oder Beamten (z. B. Hausfrau/-mann) haben einen mittelbaren Anspruch auf einen Riestervertrag.
Der Staat fördert diese Ansparform mit Zulagen und ggf. einer Steuervergünstigung. Riester ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Um hier einen Einblick in die Förderung zu gewähren, wurde anhand einiger Praxisbeispiele die Förderung erklärt.
Riester und andere ungeförderte Sparformen
Innerhalb der Medien wurde schon sehr oft diskutiert, ob Riester interessant ist. Im nachfolgenden Video wurde die Ansparphase
in einen Riestervertrag
und eine ganz normale Geldanlage
verglichen.
Wichtiger Hinweis:
Die Versicherungswirtschaft benutzt den Begriff „Förderquote“. Hierbei werden die „Zulage+Steuerersparnis“ in das Verhältnis zum Anlagebeitrag gesetzt. Richtiger wäre es, die „Zulage+Steuerersparnis“ in das Verhältnis zum Effekt. Aufwand zu setzen.
Beispiel:
Gesamtbetrag: 2.100 Euro
Zulage: 175,00 Euro
Steuerersparnis: 755,51 Euro
Effekt. Aufwand: 1.168,49 Euro
Förderquote: 44,31 %
Zuschuss zum Effekt.Aufwand ist aber 79,57%
Das Ergebnis wird so manchen Interessenten an einem Sparprodukt überraschen.
Bei einer Riester-Rente sollte man sich nicht von der Meinungsmache durch
Medien
Riester-Gegnern
oder Riester-Befürwortern
alleine leiten lassen.
Die Reihe von Anti-Riester-Personen ist sehr unterschiedlich.
So sind unter den Riester-Kritikern zum einen Personen und Institutionen zu finden, die am liebsten ausschließlich eine Staatsrente befürworten. Diesen Personen ist jede zusätzliche Altersversorgung zuwider. Sprüche – wie z. B. „Der Staat ist alleine für meine Altersversorgung verantwortlich, ich nicht“ – sind hier die Regel.
Ebenso sind Personen und Institutionen, die durch die „Altersversorgung Riester“ ihre eigenen Produkte nicht mehr verkaufen können Riester-Kritiker. Hierzu gehören beispielsweise „Sachwert-Verkäufer“ oder auch Vermittler, die beim Verkauf von anderen Produkten mehr verdienen,
Lohnt sich die Riester-Rente?
Ein Jurist würde sagen, es kommt drauf an. Für den Arbeitnehmer bzw. Beamten ist Riester in den meisten Fällen interessant.
Allemal interessanter, als ein Investment-Produkt mit hohem Risiko, denn bei Riester muss eine Mindestgarantieleistung ausgezahlt werden, die bei einer Riester-Rentenversicherung eine lebenslange Rentenzahlung sicherstellt. Verstirbt man im Übrigen sehr früh, dann ist in der Riester-Rentenversicherung eine Garantiezeit vorhanden, wodurch auch der Ehegatte die Rente weiter erhält.
Neben der gesetzlichen Rente ist die Riester-Rente und ergänzend die betriebliche Altersversorgung der Grundbaustein, damit eine vernünftige Altersversorgung sichergestellt ist.
Wer darüber hinaus noch Geld anlegen will, kann durchaus auch Risiken mit Verlust, aber der Chance auf eine höhere Rendite eingehen. Davor sollte aber die Mindest-Altersversorgung durch
Gesetzliche Rente
betriebliche Altersversorgung
private Riester-Rente
sichergestellt werden.
Oder würden Sie Ihre Altersversorgungsbeiträge jeden Monat in einer Spielbank auf eine Zahl setzen?
Natürlich können Sie einmal gewinnen, aber dann kurz vor der Rente alles verlieren.
Genau deshalb macht es Sinn, die Altersversorgung mit den Säulen gesetzliche, private Rente und betriebliche Altersversorgung aufzubauen.
Doppelverbeitragung in der betrieblichen Altersversorgung
In einem Brief an die Gesundheitsexperten der Unionsfraktion hat der Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) drei Vorschläge zum Thema Doppelverbeitragung gemacht.
Historie:
Seit 2004 sind die gezahlte Betriebsrenten in der Kranken- und Pflegeversicherung voll beitragspflichtig.
Vorschlag 1: Umwandlung von Freigrenze in einen Freibetrag
Bei einer Freigrenze bleibt die Betriebsrente dann beitragsfrei, wenn die Rente nicht über 1/20 der Bezugsgröße liegt. Ist die Betriebsrente nur 1 Cent, darüber, ist die gesamte Rente zu verbeitragen. Durch die Umwandlung in einen Freibetrag würde nur der Teil voll beitragspflichtig, der über dem Freibetrag liegt. Dies würde 1,1 Mrd. Euro kosten (lt. Spahn)
Vorschlag 2: Anhebung der Freigrenze um 200 Euro
Die Gleitzone könnte dann bei 350 Euro enden. Damit könnten „50 Prozent der Betriebsrentner vollständig von der Beitragszahlung befreit“ werden. Kosten: 600 Millionen Euro. Die Kosten würden sich auf ca. 600 Mio. belaufen.
Vorschlag 3: Halbierung des Beitragssatzes
Hierbei würde der Beitragssatz (analog 2004) wieder halbiert werden. Dies würde ca. 2,5 Mrd. Euro kosten.
Der Vorschlag 3 wäre für alle Arbeitnehmer die beste Lösung.
Begründung: Wer eine betriebliche Altersversorgung abschließt, bezahlt zunächst auch hierfür i. d. R. keinen Beitrag an die Krankenkasse und Pflegepflichtversicherung. Seit 2004 ist dafür die Leistung voll zu verbeitragen, es sei denn die Leistung ist innerhalb der Freigrenze.
Der Arbeitnehmer spart also nur den Arbeitnehmerbeitragsanteil hier ein und muss in der Rentenphase den vollen Beitragssatz bezahlen.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass seit 2004 der Arbeitnehmer, der eine betriebliche Altersversorgung abschließt, eine höhere Beitragsfinanzierung bei den Krankenkassen und Pflegeversicherungen trägt. Wer vorsorgt wird also belohnt und soll eine höhere Beitragsfinanzierung im Solidarhaus GKV und Pflege leisten?
Doppelverbeitragung kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
Aus diesem Grunde ist es wirtschaftlich und auch moralisch richtig, den Vorschlag 3 „Abschaffung der Doppelverbeitragung“ umzusetzen.
Wenn die Halbierung des Beitragssatzes bei Betriebsrenten (Vorschlag 3) umgesetzt wird, spart der Arbeitnehmer in der Krankenkasse und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Arbeitnehmerbeiträge ein.
Wenn dann die Leistung in der Rentenphase mit dem halben Beitragssatz beitragspflichtig ist, dann ist dies auch in Ordnung, denn in der Beitragsphase wurde auch der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag gespart.
Eine Umsetzung des Vorschlags 1 oder Vorschlags 2 ohne die Halbierung des Beitragssatzes von Jens Spahn ist für viele Menschen zu kompliziert und stärkt nicht die Förderung der betrieblichen Altersversorgung, so wie es der Gesetzgeber auch durch den Beschluss des Betriebsrentenstärkungsgesetzes doch eigentlich möchte.
Zwar spart der Arbeitgeber auch einen Beitragsanteil ein, wenn der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung abschließt, allerdings gewährt der Arbeitgeber meist einen Beitragszuschuss zur Entgeltumwandlung.
In den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ist er dazu verpflichtet (Neuzusagen ab 1.1.2019, bestehende Zusagen erst ab 1.1.2022).
Ergänzend ist anzumerken, dass viele Arbeitgeber inzwischen einen Beitragszuschuss auf freiwilliger Basis leisten, der oft 20-50 % beträgt. Die betriebliche Altersversorgung gehört neben anderen Möglichkeiten zu dem wichtigsten Instrument Personal zu gewinnen und zu binden.
Und gerade beim Fachkräftemangel, der sich inzwischen in vielen Regionen zu einem Arbeitskräftemangel ausweitet, ist die betriebliche Altersversorgung besonders wichtig, um Personal zu gewinnen oder Personal zu binden.
Anzumerken ist, dass eine Änderung der Doppelverbeitragung sich bei sogenannten KVdR-Versicherten auswirkt (§ 229 SGB V), nicht jedoch bei sogenannten Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte. Hier wird der Beitrag nach § 240 SGB V berechnet.
Demografie – Unternehmensnachfolge – Personalgewinnung – Altersversorgung – Die Themen in den kommenden Bundestagswahlen, die im Mittelpunkt stehen dürften:
Klimawandel & Altersversorgung, Pflegeversicherung und Unternehmensnachfolge bei KMU
Das Thema Flüchtlinge neigt sich immer mehr dem Ende und viele Bürger erkennen inzwischen, wie wichtig die Zuwanderung aufgrund des demografischen Wandels wird.
Denn dem Bürger werden die wahren Probleme immer bewusster….
– wenn man in der Rente weniger hat und die geburtenstarken Jahrgänge demnächst in Rente gehen
– wenn die Pflegeversorgung ein Luxus wird, weil wir zu wenig Pflegekräfte haben
– wenn die kleinen und mittelgroßen Betriebe aufgrund von Personalmangel nicht mehr produzieren können.
– wenn die Wartezeit von Handwerksreparaturen weiter anwächst
– wenn der Unternehmer keinen Nachfolger findet und das Unternehmen aufgrund des rückläufigen Personals hierdurch weniger leistet und an Wert verliert
– wenn der Selbstständige geplant hatte, seinen Betrieb mit Rentenbeginn zu verkaufen und damit seine Rente finanziert, aber es keine Kaufinteressenten findet
– wenn die nicht vollständig ausfinanzierte Pensionszusage oder Unterstützungskasse für den bGGF zu einer vGA wird
– wenn die Rentenzahlung nicht mehr durch die Beiträge der Erwerbstätigen finanziert werden können (derzeit 45 Mio. Erwerbstätige, in 25-30 Jahren nur noch 32 Mio. aufgrund der geringen Geburtenrate von 1,5 Kindern)
– wenn der Spritpreis weiter steigt, weil die Schiffe bei Niedrigwasser das Benzin von Rotterdam nicht mehr nach Deutschland befördern können
– wenn eine Wasserknappheit zu Rationierungen führt
– wenn durch autonomes Fahren kein eigenes Fahrzeug mehr benötigt wird (Ordern des notwendigen Fahrzeugs je nach Zweck) und das eigene Fahrzeug nicht mehr durchschnittlich 20 Stunden vor der Tür steht…
– wenn wir durch eine Verringerung der Bevölkerung Rückbaumaßnahmen z.B. in der Kanalisation oder im Straßen durchführen müssen
– wenn die Immobilienpreise in den Ballungszentren durch eine veränderte Lebenskultur (Internet, autonomes Fahren, das sich in den kommenden 10 Jahren durchsetzen wird)
Themen wie Generationengerechtigkeit und Umweltschutz werden zu neuen politischen Schwerpunkten führen.
Die großen Volksparteien müssen diese Schwerpunkte stärker in den Fokus setzen.
Nur die Zuwanderung kann langfristig ein Großteil der o.g. Probleme lösen.
Wir Deutschen haben es selber verpatz:
Mit 1,5 Kindern pro Frau. Wir benötigen eigentlich 2,1 Kinder, also 40% mehr!
www.forum-55plus.de
Was Selbstständige und Unternehmer individuell bei ihrem Unternehmen beachten sollten, können wir gerne bei einer Tasse Kaffee bei Ihnen besprechen.
#Notfallvorsorge Alleinerziehende durch Notfallordner – Vorsorgeordner besonders wichtig
Alleinerziehende sollten besonders auf die Vorsorge durch einen Notfallordner achten.
Natürlich haben sich viele Eltern schon öfters auf einer gemeinsamen Autofahrt Gedanken gemacht, was mit den Kindern passiert, wenn es jetzt einen Autounfall geben würde.
Ebenso haben auch Alleinerziehende darüber kurz mal nachgedacht.
Welche Konsequenzen entstehen können, macht der nachfolgende Film deutlich:
Bei einer Vorsorge von Alleinerziehenden ergeben sich viele Fragen, die erst durch den Notfallordner – Vorsorgeordner bewusst werden.
Wer kümmert sich um mein Kind, wenn ich versterbe oder geschäftsunfähig bin?
Wer darf sich um mein Kind kümmern? Sind das automatisch der Ex-Partner, meine Eltern, die Paten oder Geschwister?
Wer soll sich um mein Vermögen kümmern, so dass die Kinder später etwas davon haben?
Wer soll sich um das Erbe kümmern, bis meine Kinder erwachsen sind?
Welcher Versicherungsschutz ist vorhanden – und sollte angepasst werden?
Was passiert, wenn ich Pflegefall werde? Müssen dann die heute minderjährigen Kinder ab 18 für mich aufkommen?
Was muss ich bei einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung besonders beachten?
Wie ist der Berufsunfähigkeitsschutz gestaltet? Ab wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Notfallordner – Vorsorgeordner ist nicht nur als umfangreiche Dokumentation anzusehen, sondern gibt auch viele Tipps.
Auf dem Markt gibt es viele Notfallordner. Und leider meist für alle Personen den gleichen Notfallordner.
Den „Notfallordner-Vorsorgeordner“ gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.
Grund: Die Vorsorge unterscheidet sich zwischen vielen unterschiedlichen Gruppen, z.B.
Angestellte
Beamte
Selbstständige (Personengesellschaft)
Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
Ärzte
Apotheker
41 zulassungspflichtige Handwerkergruppen
Zulassungsfreie Handwerker
Etc.
In all diesen Gruppen sind Besonderheiten zu beachten.
Der Notfallordner – Vorsorgeordner hat auch ausreichen Platz für die Aufbewahrung aller wichtigen Dokumente (8 cm Breite) und beinhaltet zwischen 140-170 Seiten (je nach Zielgruppe).
Die Herausforderung der Demografie als Chance nutzen“ ist das Themaeines Fachtags an derHochschule KoblenzinKooperation mit dem Oberhachinger CAMPUS INSTITUTfür Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG. Die Veranstaltungfindet statt am30. Januar 2019, ab 10:30 Uhr, im Audimax der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1 in 56075 Koblenz.Die Themen reichen vonUnternehmensnachfolge im Mittelstandüber Arbeitnehmergewinnung bis hin zum Vermögenserhalt beim Generationenwechsel.Zu den Referenten gehören unter anderem Prof. Dr. Steffen Kröhnert (Hochschule Koblenz),Dr. Andreas Fromm,Fachanwalt für Steuerrecht (Kanzlei FROMM, Koblenz),Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin StuttgarterVorsorgeManagement GmbH sowieKarl-Heinz Weber, Bereichsleiter Firmenkunden und Private Banking, stellv. VorstandsmitgliedSparkasse Koblenz.Weitere Informationen und Anmeldung unter:www.hs-koblenz.de/fachtag-demografie
Der demografische Wandel (Zunahme der älteren Generation im Vergleich zu jüngeren Menschen) beeinflusst die Entwicklung unterschiedlicher Bereiche.
Wären 2,1 Kinder je Frau vorhanden, würde sich das Verhältnis „ältere zu jüngere Menschen“ nicht verändern.
Mittel- und langfristig führt eine geringere Geburtenrate zu einem Rückgang der Bevölkerung.
Während heute in Deutschland rund 45 Mio. Erwerbstätige vorhanden sind, werden es in 30 Jahren nur noch 32 Mio. sein.
Bereits heute ist der Fachkräftemandel deutlich zu spüren, wobei dies erst der Anfang ist.
Unternehmen sind gut beraten, vorhandenes Personal mit intelligenten Förderprogrammen zu binden und in der Personalsuche neue Wege zu gehen.
Neben der aktiven Personalbindung durch
betriebliche Altersversorgung
betriebliche Krankenversicherung
betriebliche Gesundheitsmaßnahmen
Förderung von Fortbildung (beruflich und auch für private Bereiche)
sind in der Personalsuche auch beispielsweise folgende Möglichkeiten ins Auge zu fassen:
Prämienzahlung bei Personalvermittlung durch Mitarbeiter
Festlegung von Ausbildungsbotschafter (Azubi sucht Azubi durch Teilnahme des Azubis an Schulveranstaltungen, um für die Ausbildung zu werben)
Erfolgreiche Personalvermittlung durch Mitarbeiter gehört auch heute noch zu den erfolgreichen Wegen.
Neben der Gewinnung von Mitarbeitern wird in den kommenden Jahren auch die Anzahl der Unternehmen deutlich sinken.
Von derzeit 3,5 Mio. Arbeitgebern werden in 25 Jahren noch 2,5 Mio. Vorhanden sein.
Viele Klein- und Mittelbetriebe haben bisher noch keine Nachfolgeregelung.
Und oft fehlt der familiäre Nachwuchs bzw. haben die Kinder kein Interesse, das Unternehmen weiterzuführen.
Ebenso wird es für viele Unternehmer in Zukunft schwieriger ein Unternehmen zu verkaufen. Angebot und Nachfrage regelt letztendlich den Preis und das Interesse.
Und wenn der Unternehmensverkaufspreis die Altersversorgung ausmacht, dann kann diese Kalkulation daneben gehen.
Unternehmer sollten deshalb bereits ab 55 – allerspätestens mit 58 – sich aktiv über die Nachfolgeregelung Gedanken machen und im Vorfeld ein gutes Personalmarketing betreiben.
Denn das Personal bildet auch die Grundlage des Unternehmenswertes.
Eine Ergänzung zum Themenbereich Demografie finden Sie auch im Blog
Einkommensbeschneidung der Vermittler durch Provisionsdeckelung
Das Bundesfinanzministerium hat seinen Evaluierungsbericht zum LVRG samt Maßnahmenplan an den Finanzausschuss des Bundestages übergeben.
Der Vertrieb ist darin ein großer Themenblock.
Vorgerechnet wird, wie sich die Abschlusskosten verändert haben und warum dennoch ein Provisionsdeckel nötig sei.
Ein pauschaler Provisionsdeckel wird letztendlich dazu führen, dass der Vertrieb weiter ausblutet.
Gerade in der Altersversorgung – insbesondere betrieblichen Altersversorgung – ist das notwendige Know-how heute wesentlich umfangreicher, als vor 2005.
Die nachgelagerte Besteuerung der Renten ist erklärungsbedürftig.
und in der betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen bAV-Welt 1
Direktversicherung,
Pensionskasse,
Pensionsfonds,
Pensionszusage,
Unterstützungskasse,
und in der bAV-Welt 2
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
sowie den entsprechenden Rechtskreisen
Arbeitsrecht,
Steuerrecht,
Sozialversicherung,
Versicherungsrecht,
Erbrecht und Erbschaftsteuer)
machen nicht nur eine Ausbildung, sondern laufende Fortbildung erforderlich.
Die Komplexität (Analyse, Auswahl der richtigen Produkte, laufende Betreuung) erfordern heute wesentlich mehr Zeitaufwand pro Kunde.
Nun könnte man dazu geneigt sein, auf Honorarberatung umzusteigen.
Konsequenz ist, dass dann die Personen in der Mittelschicht und besonders auch in der unteren Einkommensgruppe sich die Honorarberatung nicht leisten können.
Daraus folgt, dass die Versorgung bei Arbeitnehmern erheblich an Qualität verliert.
Gerade erst hat der Gesetzgeber durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zur weiteren Komplexität beigetragen und will die Altersversorgung stärken.
Durch eine gesetzliche Provisionsmaximierung wird die Beratungsqualität in keiner Weise gefördert.
Beratung & Abschluss an 1 Termin war gestern.
Heute sind im mehrere Termine für eine ordentliche Beratung notwendig.
Und wenn es um die bAV geht, dann sind zusätzlich Beratungen beim Arbeitgeber notwendig.
Hierzu zählt beim Arbeitgeber:
betriebswirtschaftliche Betrachtung
Berechnung der SV-Ersparnis
Berücksichtigung der Fluktuationsquote
lfd. Betreuung (Anpassung bei Personeller Veränderung oder der persönlichen Verhältnisse des AN)
Wenn der Gesetzgeber schon immer wieder komplexere Sachverhalte und Förderungen schafft, dann kann er nicht gleichzeitig oder anschließend die Provisionen weiter reduzieren.
Letztendlich verschlechtert dies dann auch die Beratungsqualität (weniger Beratungsaufwand, weniger Fortbildung und hierdurch dann wieder gleiches Einkommen.
Darunter leiden tut der „kleine Mann“ und der Durchschnittsverdiener.
Sachkundelehrgang Rentenberater –
Für Profis in der Beratung Altersversorgung, aber auch für Personalsachbearbeiter, HR-Berater, Steuerberater und bAV-Spezialisten
Wer in der betrieblichen Altersversorgung beraten möchte, braucht ein sehr umfangreiches Fachwissen.
Neben der Produktlandschaft in der klassischen Altersversorgung und einem umfangreichen Fachwissen in den Durchführungswegen
Pensionszusage
Unterstützungskasse
Pensionsfonds
Pensionskasse
Direktversicherung
sind auch die Rechtskreise „Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht wichtig.
Gerade in der Sozialversicherung – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – sollte jeder Berater das Knowhow besitzen.
Ein umfangreiches Fachwissen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Berater durch die Fortbildung zum „Rentenberater“. Die Fortbildung wird innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen, wobei der Präsenz-Unterricht ca. 3 Wochen umfasst.
Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Sachkundeprüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit zum Rentenberater zum späteren Zeitpunkt ggf. erfolgen kann.
Auch ohne das Tätigkeitsziel „Rentenberater nach RDG“ ist das Fachwissen eigentlich für jeden Berater dringend zu empfehlen, wenn es sich um die Themen:
Altersversorgung
Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeit
oder die Hinterbliebenenversorgung
geht.
Wie wichtig die aus- und Fortbildung in diesem Feld ist, wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass diese Fortbildung zum Beispiel in Baden-Württemberg durch den ESF (Europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de ) unterstützt wird.
Wer am Sachkundelehrgang „Rentenberater“ aus Baden-Württemberg teilnimmt, erhält einen Zuschuss von bis zu 70 %.
Der nächste Sachkundelehrgang:
Inhalt:
Mit dem Besuch dieses Lehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater erbracht.
Gesetzliche Grundlagen
Die Sozialversicherung
Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung (Finanzierungs- & Versicherungslösungen heute und zukünftig)
Die Rentenberatung in der Praxis
Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
Der Rentenberater in der Praxis
Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung
Stuttgart, München (Oberhaching)
1. Präsenzwoche, München (Oberhaching)
04.02. -09.02.2019
2. Präsenzwoche, Stuttgart
11.03. – 16.03.2019
3. Präsenzwoche, Stuttgart
08.04. – 13.04.2019
Seminartag, München (Oberhaching)
14.05.2019
Mdl. Prüfung, München (Oberhaching)
15.05.2019
Das Musterland Baden-Württemberg zeigt hier Flagge und hat erkannt, wie wichtig die Bildung ist.
Einzelheiten über den Rentenberater erfahren Sie auf den Internetseiten von:
Versicherung Finanzdienstleistung Weiterbildung Finanzberatung Versicherungsvertrieb Bildung Ausbildung und Fortbildung Versicherungen und Finanzen Versicherungsvermittlung
Wer in der Versicherungsvermittlung tätig sein möchte, hat verschiedene Alternativen in der Aus- und Weiterbildung.
Grundausbildungen – Versicherungs- und Finanzdienstleistung
„Kaufmann-/frau für Versicherung und Finanzen“ (Ausbildung 3 Jahre)
Studienrichtung BWL – Versicherung mit der Vertiefung Versicherungsvertrieb und Finanzberatung (duales Studium mind. 3 Jahre an der DHBW Heidenheim)
Nach Abschluss einer der o. g. Ausbildungen ist eine Allround-Beratung möglich.
Die laufende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind vielfältig, je nach eigenem Fortbildungsinteresse.
Neben den einzelnen Schwerpunkten Sachversicherung (z. B.: Gewerbeversicherung), Personenversicherung (Altersversorgung, Krankenversicherung, betrieblicher Altersversorgung) ist auch eine Spezialisierung auf verschiedene Zielgruppen möglich und sinnvoll.
Beispiel: Beratung Altersversorgung
Wer sich auf die Altersversorgung konzentriert, sollte als Grundlage auch in der Sozialversicherung und Einkommenssteuer fit sein.
Hilfreich ist da schon, wenn man auch die eigene Steuererklärung selber macht.
Ein Altersversorgungs-Profi hat zusätzlich umfangreiches Know-How in den Bereichen:
betriebliche Altersversorgung
und Sozialversicherung, insbesondere gesetzliche Renten- und Krankenversicherung (z.B. KVdR, freiwillige Mitgliedschaft, PKV)
Empfehlenswert sind hierbei
das Studium „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)“ vom Campus-Institut
und der theoretische Sachkundelehrgang gemäß RDG zum „Rentenberater“ (Campus-Institut bzw. DMA)
Ausbildingen in der betrieblichen Altersversorgung
In der betrieblichen Altersversorgung gibt hauptsächlich zwei Weiterbildungsmöglichkeiten:
Experte Betriebliche Altersversorgung (DMA):
3 Ausbildungsblöcke mit jeweils 2 Tagen
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH): Berufsbegleitendes Studium über 18 Monate in allen Durchführungswegen
Umfangreiches Studium in allen Durchführungswegen und
Fachkenntnisse über Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht (bezogen auf die betriebliche Altersversorgung)
Bilanzen und Jahresabschluss
Praktische Anwendungsbeispiele in der bAV
Darüber hinaus gibt es noch eine Studienmöglichkeit zum „Master of Pensionsmanagement“ (Hochschule Kaiserslautern).
Wie tief das Wissen in der betrieblichen Altersversorgung sein muss, ist individuell unterschiedlich. Wer in der Finanzberatung sich auf die betriebliche Altersversorgung spezialisieren möchte, sollte jedoch mindestens den Betriebswirt für die betriebliche Altersversorgung (FH) absolvieren. 6 Fortbildungstage über die bAV (bei der Fortbildung bAV-Experte der DMA) können natürlich auch nur einen Überblick bieten.
In den letzten 13 Jahren haben ca. 420 Personen den Betriebswirt betriebliche Altersversorgung (FH) absolviert. Bei rund 3,5 Mio. Arbeitgebern in Deutschland ist das Potenzial der Absolventen enorm.
Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung – Finanzierungs- und Versicherungslösungen heute und zukünftig
Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
Die Rentenberatung in der Praxis
Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung
Zielgerichtete Nutzung von Gesetzen in der Rentenberatung
Präsentationstechniken für den tätigkeitsspezifischen Alltag
Hierbei wird das kompakte Wissen der Sozialversicherung in der Rentenversicherung, aber auch teilweise in der Krankenversicheurng (z. B. KVdR) vermittelt.
Der theoretische Sachkundelehrgang ist auch für die Zulassung zum Rentenberater (RDG) eine der zwingenden Voraussetzungen.
Zielgruppenmarkt 55 Plus
In allen europäischen Industriestaaten gehört die Zielgruppe 55-Plus zu den Wachstumsmärkten. Dies gilt auch in der Versicherungs- und Finanzdienstleistung.
Die Beratung in dieser Zielgruppe unterscheidet sich erheblich von der Allround-Beratung. Auch hier ist ein spezielles Wissen unumgänglich.
Dies wurde auch von der Finanzdienstleistung, Steuerberatern und auch Anwälten erkannt.
Meist besteht die Auffassung, dass ein Steuerberater, Notar, Anwalt, Bank- oder Versicherungsvertreter alleine die ausreichenden Kenntnisse hat. Dies ist jedoch meistens nicht der Fall.
So kennen wenige Versicherungsvermittler oder Bankvermittler sich mit den Rechtskreisen (Erbrecht, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Körperschaftssteuer oder Nachfolgeregelungen) aus.
Und bei den Steuerberatern und Anwälten fehlen die Kenntnisse in der Produktvielfalt der Versicherungen oder der Finanzwelt.
Gerade hier sind die Fortbildungen Generationenberater (IHK) und Seniorenberater (NWB) hilfreich.
Beratungsfeld Selbständige & Unternehmer
Wenn es um die Zielgruppe Selbstständige oder Unternehmer geht, ist das komplette Know-How aus allen oben genannten Bereichen sinnvoll.
Bei einem Unternehmer geht es zum einen um seine eigene Versorgung, die sich meist aus den Bausteinen:
Gesetzliche Rentenversicherung
betriebliche Altersversorgung
private Altersversorgung
Unternehmenssubstanz
zusammensetzt und dies ist in Abhängigkeit:
vom Krankenversicherungsverhältnis (privat, gesetzlich)
von rechtlicher Vorsorge (Unternehmervollmacht und anderer Dokumente)
der Familienverhältnisse (Familienstand und Alter der Kinder)
von der Insolvenzsicherheit
zu sehen.
Darüber hinaus spielt hier auch:
die betriebliche Altersversorgung
Nachfolgeregelung
eine erhebliche Rolle.
Ebenfalls ist in der Sparte Personenversicherung das Fachwissen:
Wer nur eine Ausbildung zum Kaufmann/-frau absolviert, wird viele Geschäftsfelder nicht einmal im Ansatz erkennen und nach einigen Jahren des Wissens-Stillstandes Rückschritte im Vergleich zu anderen „Kollegen“ bemerken.
Ergänzende Informationen zum Sachkundelehrgang „Rentenberater“ gibt es auf der Internetseite: –>
bAV – #betriebliche #Altersversorgung #Hinterbliebenenversorgung – und ihr Wegfall aufgrund einer #Tarifregelung
Die Tarifautonomie ist das in Deutschland in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Recht der Tarifparteien, Vereinbarungen frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge über das Arbeitsentgelt abzuschließen.
Was ist jedoch, wenn der Tarifvertrag Leistungsreduzierungen dem Grunde nach vorsieht und hierdurch Besitzstände wegfallen?
Das Bundesarbeitsgericht hatte (mit dem Urteil vom 31. Juli 2018 – 3 AZR 731/16 ) hierzu klar entschieden, dass beispielsweise der Wegfall der Hinterbliebenenversorgung zu weit gehen kann.