Renten sind steuerpflichtig. Aber wie hoch?

So viele Steuern müssen #Rentner bei 1200 Euro #Rente zahlen

Wie viel Steuern zahlen eigentlich Rentner? Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, zum Beispiel dem Eintrittsalter und der #Rentenhöhe – Eine Übersicht.

Wer im Jahr 2005 in #Rente gegangen ist, musste nur die Hälfte seiner Bezüge versteuern.

Bei Arbeitnehmern, die noch 2022 den Ruhestand antreten, sind es dann schon 82 Prozent.

Das liegt daran, dass der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente Jahr für Jahr steigt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2040 wird also auf die gesamte Rente die Einkommensteuer erhoben.

Alle Ruheständler, die noch in den Jahren davor in Rente gehen, haben einen sogenannten Rentenfreibetrag.

Bei dem oben genannten Beispiel mit dem Renten-Start im Jahr 2022 wären das 18 Prozent der Bezüge, die steuerfrei sind.

Wichtig! Der #Rentenfreibetrag bleibt immer gleich. Dabei handelt es sich um einen festen Eurobetrag, der zum #Rentenbeginn festgesetzt wird. Dieser ändert sich auch mit künftigen Rentenanpassungen nicht!

1200 Euro Rente: Welche Steuern zahlen Beziehende überhaupt?
Heißt das also, dass auch Menschen mit einer kleinen Rente Steuern bezahlen müssen? Nein, nicht unbedingt. Hier gilt nämlich noch der Grundfreibetrag.

Also der Betrag, der nicht besteuert werden muss. Im Jahr 2022 beträgt dieser 10.347 Euro für Alleinstehende.

Musterrechnung:

Ein Rentner, der sich seit dem Jahr 2020 im Ruhestand befindet, erhält monatlich 1000 Euro Bruttorente, wobei sein Rentenfreibetrag bei 20 Prozent liegt. Von den insgesamt 12.000 Euro Rente jährlich muss er also eigentlich auf 9600 Euro Steuern bezahlen.

Die übrigen 2400 Euro unterliegen dem Rentenfreibetrag. Da der Rentner mit seiner zu versteuernden Rente jedoch unter dem Grundfreibetrag 2022 liegt, muss er auch die 9600 Euro in diesem Jahr nicht versteuern.

Bei dieser Musterrechnung fehlen außerdem noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, welche von dem zu versteuernden Rentenanteil abgezogen werden. Dadurch sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil noch einmal ein wenig.

Der #Grundfreibetrag schützt also Rentner mit geringen Bezügen davor, für diese auch noch Steuern bezahlen zu müssen. Dadurch soll das #Existenzminimum sichergestellt werden.

1200 Euro Rente: Der steuerpflichtige Betrag je nach Eintritt

Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche Rentenhöhe bei Männern bei circa 1200 Euro. In der folgenden Tabelle können Sie nachlesen, wie hoch der steuerpflichtige Anteil je nach Jahr des Renteneintritts bei dieser Höhe ausfallen würde.

www.Renten-Experte.de

Rentner bei 1200 Euro Rente zahlen

Wie viel Steuern zahlen eigentlich Rentner? Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, zum Beispiel dem Eintrittsalter und der #Rentenhöhe – Eine Übersicht.

Wer im Jahr 2005 in #Rente gegangen ist, musste nur die Hälfte seiner Bezüge versteuern.

Bei Arbeitnehmern, die noch 2022 den Ruhestand antreten, sind es dann schon 82 Prozent.

Das liegt daran, dass der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente Jahr für Jahr steigt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2040 wird also auf die gesamte Rente die Einkommensteuer erhoben.

Alle Ruheständler, die noch in den Jahren davor in Rente gehen, haben einen sogenannten Rentenfreibetrag.

Bei dem oben genannten Beispiel mit dem Renten-Start im Jahr 2022 wären das 18 Prozent der Bezüge, die steuerfrei sind.

Wichtig! Der Rentenfreibetrag bleibt immer gleich. Dabei handelt es sich um einen festen Eurobetrag, der zum Rentenbeginn festgesetzt wird. Dieser ändert sich auch mit künftigen Rentenanpassungen nicht!

1200 Euro #Rente: Welche #Steuern zahlen Beziehende überhaupt?
Heißt das also, dass auch Menschen mit einer kleinen Rente Steuern bezahlen müssen? Nein, nicht unbedingt. Hier gilt nämlich noch der Grundfreibetrag.

Also der Betrag, der nicht besteuert werden muss. Im Jahr 2022 beträgt dieser 10.347 Euro für Alleinstehende.

Musterrechnung:

Ein Rentner, der sich seit dem Jahr 2020 im Ruhestand befindet, erhält monatlich 1000 Euro Bruttorente, wobei sein Rentenfreibetrag bei 20 Prozent liegt. Von den insgesamt 12.000 Euro Rente jährlich muss er also eigentlich auf 9600 Euro Steuern bezahlen.

Die übrigen 2400 Euro unterliegen dem Rentenfreibetrag. Da der Rentner mit seiner zu versteuernden Rente jedoch unter dem Grundfreibetrag 2022 liegt, muss er auch die 9600 Euro in diesem Jahr nicht versteuern.

Bei dieser Musterrechnung fehlen außerdem noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, welche von dem zu versteuernden Rentenanteil abgezogen werden. Dadurch sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil noch einmal ein wenig.

Der Grundfreibetrag schützt also Rentner mit geringen Bezügen davor, für diese auch noch Steuern bezahlen zu müssen. Dadurch soll das Existenzminimum sichergestellt werden.

1200 Euro Rente: Der steuerpflichtige Betrag je nach Eintritt

Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche Rentenhöhe bei Männern bei circa 1200 Euro. In der folgenden Tabelle können Sie nachlesen, wie hoch der steuerpflichtige Anteil je nach Jahr des Renteneintritts bei dieser Höhe ausfallen würde.

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Der clevere Tipp zum 1.1.2021

Am 31.12.2020 hatte ich noch jedem meiner Freunde gesagt: „Tanke noch heute, das ist 7,9 ct pro Liter günstiger.

Solidaritätszuschlag jetzt richtig nutzen und vervierfachen!

Heute am 1.1.2021 und auch in den kommenden Monaten gebe ich jedem den Ratschlag: Nutze den nicht zu zahlenden Solidaritätszuschlag für Deine zusätzliche Altersversorgung. Du kannst – wenn es clever gemacht wird – locker das vierfache ansparen und bekommst dafür eine Altersversorgung von bis zu garantiert 250 Euro mtl. zusätzlich (je nach Alter).

Wie das funktioniert? Nun ich erkläre nachfolgend mal die Möglichkeit:

Ab 2021 entfällt für 90 Prozent der Steuerzahlenden der Solidaritätsbeitrag auf die Lohnsteuer. Ich zeige Dir, warum es sinnvoll ist, das zusätzliche Geld clever zu investieren.

Schließlich gilt der ursprünglich auf ein Jahr begrenzte Soli, wie der Solidaritätszuschlag kurz genannt wird, seit 1991.

Viele steuerzahlende Personen kennen ihre Lohnabrechnung gar nicht ohne diese Abgabe und wer zu dem Rest gehört, hat sich nach fast 30 Jahren an den geringeren Nettobetrag vermutlich längst gewöhnt.

———

Da bietet es sich an, die ungewohnte Mehreinnahme anzulegen – als Notgroschen oder als Teil der Altersvorsorge.

Wer jetzt den ersparten Soli intelligent anlegt, macht daraus ein zusätzliches kleines Altersversorgungsvermögen.

Oder man nutzt den Wegfall des Solidaritätszuschlags für die Absicherung des finanziellen Risikos einer Berufsunfähigkeit mit 4-fachem Beitrag.

Wie geht das? Hier ein Beispiel:

Dein Bruttoeinkommen (mtl.: 3.500 €)Steuerklasse I ohne KinderKi.St. 9 %

Angaben im Jahr 2020 (in Ba.-Wü.):
Steuern
Solidaritätszuschlag: 29,41 €
Kirchensteuer: 42,78 €
Lohnsteuer: 534,75 €
Gesamt Steuern: 606,94 €

Sozialabgaben:
Rentenversicherung: 325,50 €
Arbeitslosenversicherung: 42,00 €
Krankenversicherung: 274,75 €
Pflegeversicherung: 62,13 €
Gesamt-Sozialabgaben: 704,38 €

Netto mtl. im Jahr 2020: 2.188,69 €

Zum 1.1.2021 entfällt in diesem Beispiel der Solidaritätszuschlag

Als cleverer Arbeitnehmer vereinbarst Du mit Deinem Arbeitgeber eine Direktversicherung.

Dein Arbeitgeber muss in Rahmen einer Entgeltumwandlung einen Beitragszuschuss von 15 % des umgewandelten Betrages hinzugeben (s. § 1a Abs.1a BetrAVG).

Viele Arbeitgeber gewähren 20 % als Zuschuss.
In vielen Branchen gewähren die Arbeitgeber sogar einen Beitragszuschuss von 25 oder sogar 50 % zusätzlich.

Dein Arbeitgeber weiß, dass Du ein klasse Arbeitnehmer bist und er möchte Dich gerne langfristig auch behalten.

Deshalb gewährt er Dir sogar einen Arbeitgeberzuschuss von 50 %.

Für den Arbeitgeber hat es ja auch Vorteile, wenn er einen guten Arbeitnehmer langfristig an das Unternehmen bindet.

Denn dann spart der Arbeitgeber auch Fluktuationskosten (sogenannte Eintritts- und Austrittskosten), die je nach Branche und Tätigkeitsbereich zwischen 160-280 % eines Jahresgehaltsbetragen. Auf Wunsch kann hier ein Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) auch die entsprechende Hilfestellung bieten.

—————————————–Nun hier zu dem Tipp:

Deine Ersparnis beim Solidaritätsbeitrag beträgt in diesem Beispiel 29,41 Euro.

Nun nimmst Du pauschal die nachfolgende Formel (Erklärung anschließend)

29,41 € x 3 = 88,00 € (abgerundet)
+ Arbeitgeberzuschussbei 50 %:
+ 44,00 €Gesamtbeitrag: = 132,00€

Dadurch, dass Du Brutto mtl. 58,84 € in eine Entgeltumwandlung investierst, sparst Du:

– Lohnsteuer
– Kirchensteuer
– Sozialversicherungsbeiträge

Wie sieht nun die Gehaltsabrechnung aus?

Brutto: 3.411,00 €

Steuern
Soli: 0,00 €
Kirchensteuer: 39,88 €
Lohnsteuer: 498,50 €
Gesamt Steuern: 538,38 €

Sozialabgaben
Rentenversicherung: 317,22 €
Arbeitslosenversicherung: 40,93 €
Krankenversicherung: 267,76 €
Pflegeversicherung: 60,55 €
Gesamt Sozialabgaben: 686,46 €
Netto: 2.186,16 €

Für fast das gleiche Nettoeinkommen bekommst Du zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung.

Je nach Lebensalter können dies durchaus zusätzlich 250 Euro garantierte Zusatzrente ergeben.

Dies ist natürlich davon abhängig, wie viel Jahre es noch sind, bis Du in Rente gehst.

*Dies ist nur ein vereinfachtes Zahlenbeispiel, das den Sinn aufzeigen soll.
Eine individuelle Erklärung und Berechnung kann dieses Beispiel nicht ersetzen.

Tipp 2:
Damit Dein Arbeitgeber auch bereit ist einen größeren Zuschuss zu gewähren, sind die passenden Argumente natürlich notwendig.
Profis die sich mit der Materie auskennen, sind hier eine gute Hilfe.

Besonders qualifiziert sind hier „Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH)“.

Gerade in der betrieblichen Altersversorgung gibt es viele Feinheiten, die man nur durch ein FH-Studium in diesem Fachbereich beherrscht.

Experte Betriebliche Altersversorgung

 

Was ist der Solidaritätszuschlag?

1991 wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt, um die Belastungen durch den Golfkrieg und die Wiedervereinigung sowie die Unterstützung der Länder in Süd-, Ost- und Mitteleuropa zu finanzieren.
Ursprünglich sah der Soli eine Abgabe von 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftssteuer vor.

Die Erhebung von Sommer 1991 bis 1992 führte zu einer realen Belastung von 3,5 Prozent pro Jahr. In den beiden Folgejahren gab es keinen Solibeitrag.

Das änderte sich im Jahr 1995: Der Soli wurde wieder eingeführt – und das unbefristet. Begründung waren dieses Mal allein die finanziellen Kosten der Deutschen Einheit.

In den ersten beiden Jahren Betrug der Steuersatz 7,5 Prozent, danach sank er auf 5,5 Prozent. Dieser Wert gilt bis heute.

Wie wird der Solibeitrag berechnet?
Der Solidaritätsbeitrag fällt nicht für das gesamte zu versteuernde Einkommen an. Er wird auf die Lohn- und Einkommensteuer bzw. auf die Körperschaftssteuer erhoben.
Das heißt, Sie zahlen 5,5 Prozent Steuern auf die vom Finanzamt ermittelte Steuerlast.

Bis 2020 galten dabei folgende Grenzwerte:
• Bis 972 Euro Lohn- und Einkommensteuer fällt kein Soli an.
• Ab 972,01 Euro bis 1.340 Euro Steuerlast steigt der Solibeitrag gleitend an, solange bis ab 1.340 Euro Lohn- und Einkommensteuer der volle Satz gilt.

• Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gelten die doppelten Grenzwerte. Bis 1.944 Euro Steuerlast zahlen sie gar keinen Solidaritätszuschlag. Darüber steigt der Steuersatz an, solange bis ab 2.680 Euro die vollen 5,5 Prozent fällig werden.

• Der Soli wird auch auf Kapitalerträge erhoben, die den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro übersteigen. Dieser Beitrag bleibt weiterhin bestehen.
2021 werden 90 Prozent der Steuerzahlenden entlastet

Im nächsten Jahr kommt endlich Bewegung in den wenig geliebten Soli. Zwar ändert sich nichts an der Höhe des Steuersatzes und der Art der Erhebung.
Dafür steigen die Grenzen, ab wann der Solidaritätszuschlag fällig wird massiv an. Schätzungsweise 90 Prozent der Steuerzahlenden werden so vom Solibeitrag, der bisher auf die Lohnsteuer erhoben wurde, befreit.

Weitere sechs Prozent profitieren von der Milderungszone, in der nicht die vollen 5,5 Prozent erhoben werden.

Es gilt:• Bis zu einer Steuerlast von 16.956 Euro wird kein Soli mehr erhoben, das entspricht etwa einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro bei Singles.

• Die Milderungszone mit einem verringerten Solidaritätsbeitrag reicht bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 96.409 Euro (Singles), erst danach wird der volle Steuersatz fällig.
• Für zusammen veranlagte Ehepaare verdoppeln sich Werte.

Was bedeutet das für Sie als Steuerzahlende?
Alle, die bisher den Solidaritätsbeitrag abführen mussten, können sich 2021 über mehr Netto auf der Lohnabrechnung freuen.

Einige Beispiele machen die Veränderung deutlich:
• Eine unverheiratete Person mit 32.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erhält ab 2021 rund 17 Euro pro Monat mehr ausbezahlt (ca. 200 Euro pro Jahr).

• Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem steuerpflichtigen Gesamteinkommen von 120.800 Euro profitiert von einem monatlichen Plus von rund 83 Euro (ca. 1.000 Euro jährlich).

• Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro (Singles) und 192.818 Euro (Ehepaare) ändert sich nichts und der Soli wird weiterhin in voller Höhe einbehalten.

bAV-Leitfaden.de
Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung
für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten

 

Werner Hoffmann ist Fachautor des bAV-Leitfaden.de

und über 90 verschiedene Notfallordner für unterschiedliche Berufsgruppen, Selbstständige, Unternehmer und freie Berufe.

Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)
Notfallordner

Personalabbau – Abfindungen – Restrukturierungen

Abfindungen #Steuern & #Rente

Restrukturierungen in Betrieben führen in ganz unterschiedlichen Betrieben auch zum #Personalabbau.

Abfindungen sind hier fast schon an der Tagesordnung.

Abfindungen werden von Betrieben auch bei der #Auflösung von #Arbeitsverträgen gezahlt.

Hierbei sind unterschiedliche Bereiche zu beachten.
Anwälte – insbesondere #Fachanwälte für #Arbeitsrecht und #Steuerrecht sind hier empfehlenswert.

Ebenso ist es wichtig, auf die

  • #Sozialversicherung
  • #Steuerliche #Wirkung
  • Auswirkung auf die #betriebliche #Altersversorgung #bAV
  • #gesetzliche #Rente
  • und die Möglichkeiten der steuerlichen Gegenaktion
    zu achten.

Empfehlenswert ist insoweit also auch

  • den #Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • den #Rentenberater, mindestens eine fachkundige Person mit theor. Sachkundeprüfung „Rentenberater (#RDG)
    in der Beratung zu berücksichtigen.

Gerade die frühzeitige Berücksichtigung kann bares Geld – zum Beispiel Steuern – sparen oder spätere #Rentenkürzungen vermeiden.

Altersversorgung, Rente, Sparen, Corona – Solidaritätszuschlag

Altersversorgung #Rente #Sparen #Corona –

Mit der für kommendes Jahr geplanten Abschaffung des #Solidarzuschlags wird die Mehrzahl der deutschen #Steuerzahler mehr Geld in der Tasche behalten.
Wie aus einer repräsentativen Umfrage hervorgeht, erwägen zwei Drittel der 2.048 Befragten, die Ersparnis durch die Steuerentlastung in ihre private Altersvorsorge zu investieren.

Über ein Drittel legt nichts zurück

Mindestens 200 Euro, gibt ein Drittel an, müsste monatlich in die #Altersvorsorge fließen, um im Alter den jetzigen #Lebensstandard zu halten.

Lediglich 14,5 Prozent der Umfrageteilnehmer erreichen derzeit die Zielmarke von 200 Euro.

Weniger als 100 Euro zweigen 22,5 Prozent der Befragten für die private #Altersvorsorge ab, und 35,2 Prozent legen sogar gar nichts für ihren #Ruhestand zurück.

Nach Geschlechtern betrachtet, trifft dies auf 40,4 Prozent der Frauen zu, jedoch nur auf 29,5 Prozent der Männer.

Zudem offenbart die Umfrage, dass diejenigen, die weniger als 1.500 Euro netto im Monat verdienen, mehrheitlich (55,3 Prozent) keine Möglichkeit sehen, Rücklagen für den Ruhestand zu bilden.

Wer dagegen über mehr als 2.500 netto pro Monat verfügt, würde sogar mehr als 200 Euro für in die private Rente investieren.

Von der Abschaffung des Solidaritätszuschlags würden rund 90 Prozent der Bundesbürger profitieren.

Wer die #Kurzarbeit oder durch die #Coronakrise #Umsatzrückgänge erlebt hat, der kann sich dadurch beruhigen, dass dies nur für begrenzte Zeit der Fall ist bzw. war.
Trotzdem konnten viele Menschen die finanziellen Einschränkungen spüren.

Übrigens:
Auch bei #Krankheit an der 7. Woche sind finanzielle Einschränkungen vorhanden 70% v.Brutto und noch weniger können entstehen.
Aber auch dies ist zeitlich befristet, denn danach kommt entweder die #Arbeitsfähigkeit oder im anderen Fall die #Berufsunfähigkeit bzw. die #Erwerbsminderung.
Bei #Berufsunfähigkeit und #Erwerbsminderung entsteht eine extreme finanzielle #Notsituation, die oft auch zum Sozialamt führt.
Und dies dann oft bis zum Lebensende.

Auch die doppelte finanzielle Absicherung durch den Partner ist nicht sicher, denn auch beim Partner können finanzielle Einschränkungen stattfinden.
Und auf den Partner sollte man sowieso nicht immer setzen, denn #Scheidung oder #Tod können die #Lebensplanung ganz schön durcheinander wirbeln.
Je nachdem ob und seit wann man verheiratet ist und wie alt Beide sind, ist die #Hinterbliebenenversorgung extrem eingeschränkt.

Wer die o.g Lebenssituationen nicht erlebt hat, gehört zu den 45 %, die auch Glück hatten. Schon bei der Berufsunfähigkeit lag dies bei jedem 4. #Arbeitnehmer vor.

Wer zu den Glücklichen bis zu diesem Zeitpunkt gehörte, sollte nicht übersehen, dass spätestens ab der #Altersrente finanzielle Rückschritte entstehen.
Wer nur die gesetzliche Rente hat, der kann maximal 48% nach 45 Jahren #Arbeitszeit erwarten.

Insofern ist es mehr als vernünftig, den Nettoteil, den man durch den Wegfall des #Solidaritätszuschlages hat, zukünftig anzusparen oder für die Deckung der o.g. Risiken zu nutzen.

Altersversorgung #Rente #Sparen #Corona –

Mit der für kommendes Jahr geplanten Abschaffung des #Solidarzuschlags wird die Mehrzahl der deutschen #Steuerzahler mehr Geld in der Tasche behalten.

Wie aus einer repräsentativen Umfrage hervorgeht, erwägen zwei Drittel der 2.048 Befragten, die Ersparnis durch die Steuerentlastung in ihre private Altersvorsorge zu investieren.

Über ein Drittel legt nichts zurück

Mindestens 200 Euro, gibt ein Drittel an, müsste monatlich in die #Altersvorsorge fließen, um im Alter den jetzigen #Lebensstandard zu halten.

Lediglich 14,5 Prozent der Umfrageteilnehmer erreichen derzeit die Zielmarke von 200 Euro.

Weniger als 100 Euro zweigen 22,5 Prozent der Befragten für die private #Altersvorsorge ab, und 35,2 Prozent legen sogar gar nichts für ihren #Ruhestand zurück.

Nach Geschlechtern betrachtet, trifft dies auf 40,4 Prozent der Frauen zu, jedoch nur auf 29,5 Prozent der Männer.

Zudem offenbart die Umfrage, dass diejenigen, die weniger als 1.500 Euro netto im Monat verdienen, mehrheitlich (55,3 Prozent) keine Möglichkeit sehen, Rücklagen für den Ruhestand zu bilden.

Wer dagegen über mehr als 2.500 netto pro Monat verfügt, würde sogar mehr als 200 Euro für in die private Rente investieren.

Von der Abschaffung des Solidaritätszuschlags würden rund 90 Prozent der Bundesbürger profitieren.

Wer die #Kurzarbeit oder durch die #Coronakrise #Umsatzrückgänge erlebt hat, der kann sich dadurch beruhigen, dass dies nur für begrenzte Zeit der Fall ist bzw. war.
Trotzdem konnten viele Menschen die finanziellen Einschränkungen spüren.

Übrigens:
Auch bei #Krankheit an der 7. Woche sind finanzielle Einschränkungen vorhanden 70% v.Brutto und noch weniger können entstehen.
Aber auch dies ist zeitlich befristet, denn danach kommt entweder die #Arbeitsfähigkeit oder im anderen Fall die #Berufsunfähigkeit bzw. die #Erwerbsminderung.
Bei #Berufsunfähigkeit und #Erwerbsminderung entsteht eine extreme finanzielle #Notsituation, die oft auch zum Sozialamt führt.
Und dies dann oft bis zum Lebensende.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Die notwendige Vorsorge im Ernstfall ab 18

Auch die doppelte finanzielle Absicherung durch den Partner ist nicht sicher, denn auch beim Partner können finanzielle Einschränkungen stattfinden.
Und auf den Partner sollte man sowieso nicht immer setzen, denn #Scheidung oder #Tod können die #Lebensplanung ganz schön durcheinander wirbeln.
Je nachdem ob und seit wann man verheiratet ist und wie alt Beide sind, ist die #Hinterbliebenenversorgung extrem eingeschränkt.

Wer die o.g Lebenssituationen nicht erlebt hat, gehört zu den 45 %, die auch Glück hatten. Schon bei der Berufsunfähigkeit lag dies bei jedem 4. #Arbeitnehmer vor.

Wer zu den Glücklichen bis zu diesem Zeitpunkt gehörte, sollte nicht übersehen, dass spätestens ab der #Altersrente finanzielle Rückschritte entstehen.
Wer nur die gesetzliche Rente hat, der kann maximal 48% nach 45 Jahren #Arbeitszeit erwarten.

Insofern ist es mehr als vernünftig, den Nettoteil, den man durch den Wegfall des #Solidaritätszuschlages hat, zukünftig anzusparen oder für die Deckung der o.g. Risiken zu nutzen.

www.Renten-Experte.de

Grundrente beschlossen – Das nächste Thema nach der Sommerpause —> Pflichtversicherung von Selbstständigen und kleinen Unternehmern

Für die Zukunft könnte sich das Thema Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erledigen, denn die Pflichtversicherung wird nach dem Abschluss des Themas Grundrente das nächste Thema werden müssen.

www.Renten-Experte.de


Und die Reduzierung der Beitragseinnahmen (infolge von Kurzarbeit, höherer Arbeitslosigkeit und der Zunahme von Altersrenten durch rentennahe Jahrgänge) in der gesetzlichen Rentenversicherung wird dazu beitragen, dass die Pflichtversicherung von Selbstständigen und kleinen Unternehmern (z.B. UG oder GmbH mit einer mittleren Bilanzsumme) kommen wird.

Gerade für so manchen Solo-Selbstständigen, aber auch kleinen Unternehmer einer UG (Unternehmergesellschaft mbH) oder kleinen GmbH mit einer geringen Mitarbeiterzahl, kleinen Bilanzsumme oder einem niedrigen Gewinn wäre eine Pflichtversicherung sinnvoll.

So mancher Solo-Selbstständige hat keine Versorgung bei

– Berufsunfähigkeit / Erwerbsminderung

– Hinterbliebenenversorgung

– Altersrente.

Und an eine Reha nach einer schweren Erkrankung ist ebenfalls nur bei einer Anschlussheilbehandlung zu denken, wenn dies die Krankenversicherung leistet.

Eine echte Rehabilitation wird von der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet.

Gerade die o.g. Personen haben zu oft keine Versorgung (auch Altersversorgung).

Oft wird der Betrieb als Altersversorgung betrachtet, den man ja später veräußern könnte.

Übersehen wird hierbei, dass die Veränderungen in der Wirtschaft, Kultur oder auch eine andere „Coronakrise“ dazu führt, dass der aufgebaute Betrieb fast nichts mehr wert ist.

Besonders sei hier daran erinnert, dass der demografische Wandel dazu führt, dass viele kleine und mittlere Unternehmen keinen Käufer mehr als Nachfolger finden werden, bzw. der Preis des eigenen Unternehmens fällt.

Eine Pflichtversicherung von den o.g. Selbstständigen und Unternehmern muss mit Augenmaß stattfinden, denn der „kleine Selbstständige“ muss im Wettbewerb mit größeren Unternehmen weiterhin bestehen können. Kostenvorteile können damit verringert werden.

Allerdings darf der Kostenvorteil auch nicht durch die Allgemeinheit getragen werden, dass der „kleine Selbstständige“ keine ausreichende Versorgung bei Erwerbsminderung, Hinterbliebenenversorgung oder fehlende Altersrente hat und der Steuerzahler dafür aufkommt.

Als die wichtigsten Prämissen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Wer sollte pflichtversichert werden?

Zunächst sind dies alle Solo-Selbstständigen und Solo-Unternehmer.

Es sollte keine Unterscheidung stattfinden, ob es eine Einzelfirma, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft ist.

Bei Kapitalgesellschaften sollte eine Kapitalbeteiligung ab 10 oder 25% maßgeblich sein.

Wichtig ist bei Kapitalgesellschaften auch, dass der Unternehmer im Betrieb mitarbeitet und vor allem auch wie groß der Betrieb ist.

Als Maßstab wäre hier bei Kapitalgesellschaften denkbar die Bedingungen für die Bilanzveröffentlichung zu nutzen (§ 267a HGB).

2. Wie hoch sollte die Pflichtversicherung ausfallen?

Eine Pflichtversicherung von Selbstständigen und mittätigen Unternehmern sollte nicht die komplette Altersversorgung sicherstellen.

Dies wäre aus verfassungsmäßigen Gründen höchst angreifbar.

Sicherstellen sollte die Altersversorgung von o.g. Personen jedoch, dass eine Sozialhilfe in der Altersversorgung eingesetzt werden muss, zumindest in dem Umfang, wie er auch bei Empfängern der Grundrente eine Altersversorgung sicherstellt.

Die Anlehnung des Beitrages und der Leistung an die Grundrente wäre sozialpolitisch sinnvoll.

3. Befreiung von der Versicherungspflicht

Viele Selbstständige haben auch selbst schon vorgesorgt und nutzen

– als Selbstständige die Rüruprente, private Rentenversicherung, Lebensversicherung etc.

– als Unternehmer eine Produktauswahl wie ein Selbstständiger oder eine der 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung etc.

Prinzipiell sollten diese Vorsorgeformen – wenn sie eine Altersrente garantieren – für eine Befreiung ausreichen.

Kritisch anzusehen sind hingegen Sparformen ohne lebenslange Rentengarantie im Alter, wenn die Grundrente unterschritten wird.

Bei feststehenden Endkapitalbeträgen (ohne Rentengarantie) könnte das notwendige Mindestkapital in der Form berechnet werden, dass eine Rente ab 67 Jahre bis 85 Jahren aus dem Kapital sichergestellt werden müsste und mit 85 Jahren noch 10% vorhanden sind.

Eine Befreiung sollte auch erfolgen, wenn ein Selbstständiger oder Unternehmer bereits durch ein erstes Dienstverhältnis bereits Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung leistet (in Höhe von 80% des Durchschnittsbeitrages).

Was sollte bei der Prüfung der Befreiung nicht berücksichtigt werden?

– Bei Unternehmern: Kapitalanlagen des Unternehmers im eigenen Unternehmen. Bei dieser Form der Kapitalanlage gibt der Unternehmer seinem eigenen Unternehmen einen Kredit und erhält Zinsen, Überschüsse und später sein Kapital zurück. Teilweise werden diese Kapitalanlagen durch Verpfändung gesichert. Problematisch ist jedoch, dass das Unternehmen in schlechten Zeiten vielleicht keine Liquidität mehr hat (z.B. nochmal Corona oder andere Einflussfaktoren) und dann auch das Kapital nicht mehr vorhanden ist oder hierdurch das Unternehmen in Konkurs gerät.

Bei Selbstständigen und Unternehmern:

Kapitalanlagen in Form von Immobilien waren zwar in den letzten 75 Jahren durchaus interessant.

Allerdings sorgt der demografische Wandel mit der abnehmenden Bevölkerung in den kommenden 40 Jahren dafür, dass Immobilien im Preis nicht mehr wesentlich steigen werden, sogar eher fallen. Mit derzeit rund 40 Mio. Wohnimmobilien wird in den kommenden 3-5 Jahren der Zenit erreicht und dann in den kommenden 30 Jahren die notwendige Anzahl auf ca. 32 Mio. schrumpfen.

Neben der abnehmenden Bevölkerung sind hierfür auch der digitale Wandel (Homeoffice, Study-Office durch Webinare etc) und das kommende autonome Fahren verantwortlich.

Der Rückgang von Bürogebäuden, Studienwohnungen (wenn 80% des Studiums von Zuhause gemacht werden kann) und das autonome Fahren (das dazu führt, dass man nicht mehr im Zentrum wohnen muss, sondern auch auswärts) wird dazu führen, dass weniger Gebäude notwendig werden.

Und nicht zu vergessen ist, dass Immobilien, die man heute besitzt ebenfalls Altern und renoviert werden müssen. Um die Vermietung sicherzustellen, wären Modernisierungen laufend notwendig. Wer heute eine Immobilie aus den 70-er Jahren besitzt, weiß was alles verändert werden muss. Oft ist der Abriss und Neubau oft preiswerter als die Renovierung.

Und wenn dann die Einwohnerzahl und dadurch die Nachfrage sinkt, kann sich auch vorstellen, dass eine vermietete Immobilie dann keine sichere Rente abwirft.

Eine Grundaltersversorgung auf Immobilien aufzubauen verstößt gerade durch den Grundsatz der Risikomischung gegen eine sichere Altersversorgung.

Aktienbesitz als Grund-Altersversorgung

Auch ein Aktienbesitz als Befreiungsgrundlage von der Rentenversicherung anzuerkennen, ist nicht sinnvoll.

Zwar gibt es bei regelmäßiger Ansparung den Cost-Everage-Effekt, allerdings ist auch das keine Garantie, die eine Mindestrente als Grundrente lebenslang sicherstellt.

Aktien können schnell verkauft werden und die langfristige Kapitalanlage auf Einzelwerte kann fatal sein. Man muss sich nur einmal den DAX von 1990 und 2020 ansehen. Wo sind heute Deutsche Bank, Dresdner Bank?

Kapitalanlagen in Fonds für die Befreiung von der Versicherungspflicht?

Auch dies ist bedenklich. Eine Grundversorgung soll durch eine Grundrente sichergestellt werden. Die meisten Fonds enthalten keine Mindestauszahlung. Nur Garantiefonds könnten hier eine Mindestversorgung des Kapitalaufbaus sicherstellen, wenn der Emittent auch nicht pleite geht.

Die Absicherung von

– Erwerbsminderung

– Hinterbliebenenversorgung

wird jedoch durch Fonds nicht erfüllt.

Dies sollte ein Grund sein, warum Immobilien, Aktien und auch Fonds nicht als adäquaten Ersatz für die Mindestrentenvorsorge von Selbstständigen und Unternehmern betrachtet werden.

Neben der Altersversorgung müssen gewisse biometrische Risiken ebenso abgesichert sein. Ansonsten muss der Staat – also jeder Steuerzahler – weiterhin für die falsche Vorsorge des Selbstständigen und Unternehmer haften.

Ausnahmen von der Pflichtversicherung wird es wohl für rentennahe Jahrgänge geben, wenn beispielsweise die Wartezeiten für die Regelaltersrente nicht mehr erfüllt werden können.

Grundrente und #bAV-#Förderbeitrag

#Grundrente und #bAV-#Förderbeitrag

Ausschuss billigt #Grundrentengesetz und #bAV-#Förderbeitragwww.Renten-Experte.de

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag den Weg für die Grundrente freigemacht.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmte der Ausschuss für das Grundrentengesetz (19/18473) der Bundesregierung in geänderter Fassung.

AfD-Fraktion und FDP-Fraktion stimmten erwartungsgemäß gegen das Gesetz, Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Kernstück des Gesetzes ist die Einführung einer #Grundrente für langjährig Versicherte, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist:

Wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen (aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegezeiten), soll die Rente um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren.

Dabei soll der Zuschlag in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet werden.

www.bAV-Experte.de

Allerdings sollen diejenigen keine Grundrente erhalten, deren Arbeitsentgelte häufig lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten (zum Beispiel durch Minijobs).

Die Höhe des Zuschlags soll durch eine Einkommensprüfung ermittelt werden.

Dabei soll zunächst ein monatlicher Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner gelten.

Für die Einkommensprüfung soll auf das zu versteuernde Einkommen abgestellt werden.

Gleich hohe Renten sollen gleichbehandelt werden. Daher soll das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente beziehungsweise eines Versorgungsfreibetrages und der Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde gelegt werden.

Die Übermittlung des zu versteuernden Einkommens soll durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden erfolgen.

Der Gesetzentwurf sieht in einem weiteren Aspekt die Einführung von Freibeträgen im Wohngeld in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vor.

Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde der Entwurf nicht substanziell geändert, es handelt sich vor allem um rechtstechnische Anpassungen und die Einführung einer Widerspruchsabweisung gegen Bescheide bis Ende 2022.

Diese Zeit brauche die Rentenversicherung für die Einführungsphase, betonte die Koalition.www.bAV-Experte.de

Allerdings einigte sie sich noch auf eine Anhebung der Einkommensgrenze beim #BAV-#Förderbetrag (Betriebliche Altersvorsorge) von 2.200 auf 2.575 Euro und auf eine Anhebung des BAV-Förderbetrags auf 288 Euro ab 2020.

Dies seien deutliche Verbesserungen, mit denen künftig 2,5 Millionen Geringverdiener einen Zugang zu dieser Vorsorge haben, ohne Beiträge einzahlen zu müssen, hieß es in den Reihen der Koalitionsfraktionen.

Die Oppositionsfraktionen ließen sich dennoch nicht überzeugen, kritisierten mangelnde Zielgenauigkeit, überbordende Bürokratie beim Verfahren der Einkommensprüfung und eine ungeklärte Finanzierung.

Smartphone: 0177 27 177 97

Kurzarbeitergeld #optimieren und #andere #Tipps

Kurzarbeitergeld #optimieren und #andere #Tipps

Arbeitnehmer, die in der Corona-Krise absehbar von Kurzarbeit betroffen sind, sollten einen eventuellen Wechsel ihrer Steuerklasse prüfen.

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt zum einen davon ab, ob jemand Kinder hat und zum anderen von der Höhe des Nettolohns.

Für die Höhe des Nettolohns wiederum ist die Lohnsteuerklasse mitentscheidend.

Ehepartner können Steuerklasse wechseln
Ehegatten können also durch den rechtzeitigen Wechsel der Steuerklasse das Kurzarbeitergeld erhöhen.

Rein rechnerisch ist es für die Höhe des Kurzarbeitergeldes am günstigsten, wenn man die Steuerklasse III hat.

Allerdings müssen auch die Folgen beim Ehegatten betrachtet werden.

Ist dieser der Hauptverdiener und wechselt von der Steuerklasse III in Steuerklasse V, weil der Ehegatte von Kurzarbeit bedroht oder schon in Kurzarbeit ist, bedeutet das auch, dass der Nettolohn des Hauptverdieners erst mal erheblich sinkt.

Da sollte vorher mal durchgerechnet werden, ob man mit dem geringeren Netto des Hauptverdieners trotz des höheren Kurzarbeitergeldes noch zurechtkommt.

Außerdem hätte der Hauptverdiener einen erheblichen finanziellen Nachteil, sollte er selbst mit der ungünstigeren Steuerklasse V arbeitslos werden.

Alternativ ist deshalb auch ein Wechsel in die Steuerklasse IV oder IV mit Faktor in Betracht zu ziehen.

Kinderfreibetrag kann sich lohnen
Das Kurzarbeitergeld beträgt die ersten drei Monate 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgeltes.

Um den erhöhten Satz von 67 Prozent zu erhalten, ist es erforderlich, dass zumindest ein halber Kinderfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen hinterlegt ist.

Sollte das nicht der Fall sein, kann dies nachgeholt werden.

Allerdings wirkt sich eine Veränderung beim Kinderfreibetrag und bei der Lohnsteuerklasse immer erst für die Zukunft ab dem auf die Änderung folgenden Monat und nicht rückwirkend aus.

Der zunächst für den Hauptverdiener ungünstige Steuerklassenwechsel in Steuerklasse V gleicht sich nach der Abgabe der Steuererklärung wieder aus – denn für die aufs Jahr bezogene Gesamtsteuerbelastung von Ehegatten spielt die Lohnsteuerklasse keine Rolle.

NICHT ÜBERSEHEN – #Besonders #wichtig nach Corona

Wer durch #Kurzarbeit geringere Einnahmen hat, sollte nachfolgende Regelungen beachten:


  1. Mindestens 3-6 Monate ÜBERBRÜCKUNGSRESERVE sollten immer kurzfristig verfügbar sein.

Zwar ist das Kurzarbeitergeld eine schöne Hilfe, allerdings sollte man nicht übersehen, dass das Nettoeinkommen in dieser Phase geringer ist.
Eine kurzfristig verfügbare Summe von 3-6 Nettomonatsgehältern sollte immer vorhanden sein.

Wer #krank wird erhält zwar #Krankengeld, aber auch in der Höhe sehr begrenzt.

Eine Krankentagegeldversicherung als Zusatzversicherung kann hier hilfreich sein.

Wer in Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gerät, braucht auch entsprechende Ersparnisse.

Besonders extrem betrifft dies Berufsgrupoen, die zusätzlich Trinkgelder erhalten.
Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und auch gesetzliche Renten werden bei der Berechnung ohne Trinkgelder durchgeführt.

Wer mtl. 1.600 Euro Brutto und 500 Euro Trinkgeld bekommt, hat ein Problem.

  1. Kurzarbeitergeld ist kurzfristig und was ist in der Rente?

Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld sollen kurz- und mittelfristig helfen.
Deshalb wird hier 60 bzw. 70% gewährt.

Bei Krankheit wird ein Krankengeld ab dem 43. Tag bei Arbeitnehmern durch die Krankenkasse gewährt. Die Höhe beträgt 70 % v. Brutto, max. 90 % v. Netto.
Gezahlt wird maximal 72 Wochen.
Handelt es sich um eine voraussichtlich auf Dauer bestehende Arbeitsunfähigkeit, die auch zu Berufsunfähigkeit führt, dann wird die Krankenkasse oft sehr schnell mit einer Reha aktiv.
Sollte der Arbeitnehmer hier einen „Service“ von der Krankenkasse erhalten, ist schnelle Kontaktaufnahme mit einem Rentenberater sinnvoll.
Grund: Es könnte in der Reha bereits vor der 72. Woche auch Erwerbsminderung oder Teil-Erwerbsminderung diagnostiziert werden.
Dies könnte zu erheblichen finanziellen Einschnitten auf Dauer führen.

Insofern ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig. Eine Keistung sollte hier bereits ab 25% anteilig erfolgen.
Viele Anbieter leisten jedoch erst ab 50%. Diese Angebote sind jedoch nicht empfehlenswert.

  1. Altersrente ist dauerhaft bei max. 48%

Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld sind nur für kürzere Zeiträume eine Einschränkung.

Die Altersrente ist jedoch ein Dauerzustand!
Mit maximal 48% ist dann das Einkommen erheblich eingeschränkt.
Und wer durch Corona und Kurzarbeit schon finanziell Orobleme hatte, hat einen sehr kleinen Vorgeschmack von der Einschränkung erlebt.

Aktive Arbeit: 100%
Kurzarbeit: 60/67%
Arbeitslosengeld: 60/67%
Krankengeld: 70%

Altersrente: max 48%
Berufsunfähigkeit: ?
Erwerbsminderungsrente: ?

Nicht zu vergessen ist hierbei auch die Absicherung bei Pflege im Alter

Die Absicherungsformen sind sehr oft auch durch Paketlösungen abzusichern.

Bei vernünftiger Gestaltung können viele Variationen auch über die betriebliche Altersversorgung zusammengefasst werden, so dass nur ein Teil über das Nettoeinkommen finanziert werden muss.

Die Möglichkeiten sind jedoch sehr unterschiedlich und hängen von der persönlichen Situation ab.

Eines hat die Coronakrise jedoch wieder deutlich gemacht:

Sparen ist nicht nur wegen Zinsen interessant (die es ja momentan nicht gibt), sondern auch, dass man in Notsituationen etwas hat.

Also: NICHT ALLES IMMER IN DEN KONSUM!

Notfallordner – Vorsorgeordner – Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht –

Notfallordner Wichtige Vorsorge

Notfallordner
Notfall-Ordner – Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Der Notfallordner ist eine wichtige Vorsorge. Und dies bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres

Auf den Inhalt, die Tipps und auf die ausreichende Größe kommt es an.

Notfallordner Not-fallordner

Notfallordner gibt es inzwischen sehr viele auf dem deutschen Markt. Und auch die Ausführungen sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich vor dem Kauf eines Notfallordners ist deshalb besonders wichtig.

So gibt es Notfallordner, die eigentlich nur als Dokumentenordner bezeichnet werden können. Dort können regelmäßig nur Dokumente abgeheftet werden und teilweise aufgrund der Ordnertiefer ohne Klarsichtfolie.

Der Notfallordner ist nicht nur ein Dokumentenordner

Ebenso gibt es Notfallordner, die zwar allgemeine Fragen stellen, allerdings hierzu oft keine allgemeine Informationen beinhalten. Auch hier sollte auf die Ordnerbreite und Ordnertiefe geachtet werden. Eine Ordnerbreite von mindestens 8 cm und eine Größe von ca. 32x29cm ist empfehlenswert, denn es müssen auch einige wichtige Dokumente in Klarsichtfolie hinterlegt werden (z. B.: Stammbuch, ggf. Original-Scheidungsurteil, Vollmachten).

Wer zu bestimmten Berufsgruppen gehört muss neben den allgemeinen Informationen noch eine Reihe von besonderen Vorkehrungen festhalten.

Notfallordner Versionen – Beratung www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Hierbei geht es nicht nur um die Unterscheidung der Vorsorge um den Familienstand (ld. verheiratet, mit Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Kinder, das eigene Alter, leben die Eltern noch), sondern auch um die berufsspezifische Besonderheit.

So muss ein Beamter oder ein Pensionär zusätzliche Punkte bei dem Notfallordner berücksichtigen.

Notfallordner Beamte
Notfallordner für Beamte und Pensionäre unterscheidet sich von einem normalen Notfallordner
Auswahl: –> www.notfallordner-beamte.de

Einen speziallen Notfallordner benötigen auch

  • Selbstständige (Personengesellschaft),
  • Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
  • Freiberufler
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Apotheker
  • Architekten
  • zulassungsfreie Handwerker
  • sowie 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker.
Notfallordner Unternehmer
Zu groß sind die Unterschiede zwischen den Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern.
Deshalb sind bei einem Notfallordner berufsspezifische Besonderheiten notwendig und eine spezielle Version für jede einzelne Berufsgruppe
Auswahl: –> www.notfallordner-unternehmer.de

Aufgrund der vielfältigen Unterschiede des Familienstandes und auch der beruflichen Tätigkeit kann auch ein allgemeiner Notfallordner nur teilweise eine Lösung sein.

Über 90 verschiedene Notfallordner

Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner, die ein breites Spektrum abdecken.

In der Grundversion „Notfallordner PRIVAT“ sind über 140 Seiten mit Checklisten, Tipps und Vorlagen vorhanden.

Die Spezialversionen der Notfallordner (Beamte, Selbstständige, Freiberufler usw.) umfassen bis zu 190 Seiten (je nach Version).

Die Autoren haben das Know-how aus unterschiedlichen Sichtweisen einfließen lassen. Hierbei sind die Qualifikationen recht umfangreich:

  • Theoreitsche Sachkundeprüfung Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Seniorenberater (NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte f. Erbrecht und Erbschaftsteuer)
  • Generationenberater (IHK)
  • Sozialversicherung Krankenkasse und Pflegeversicherung (25 Jahre Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse)
  • Beamtenversorgung
  • Versicherungskaufmann (IHK) – (39 Jahre Beschäftigung bei einer großen Versicherungsgesellschaft)
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Rentenexperte
Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater

Der Notfallordner kostet in der Grundversion 27 Euro (inkl. MWSt., zuzüglich Verpackung und Versand).

Die Spezialversionen kosten 42 Euro (inkl. MWSt, zuzügl. Versand).

Bezug über das Internet www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob, Notfallkoffer, Dokumentenordner, Notfall-Ordner, Not-Fallordner, Notfall-Mappe genannt.
Auf den individuell abgestimmten Inhalt kommt es an.
Auswahl: –> www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Coronavirus Kurzarbeit – Rente – betriebliche Altersversorgung-

Kurzarbeit #Rentenlücke #betriebliche #Altersversorgung – Menschen, die auf Kurzarbeit sind, hinterfragen in der Regel alle ihre Ausgaben.

Dazu gehören auch die Sparraten für die #betriebliche #Altersversorgung (bAV).
So mancher Arbeitnehmer hat durch #Corona geringere Einnahmen und auch durch #Kurzarbeit empfindliche Einschnitte erlebt.

Wer plötzlich nur noch 60 oder 67% des bisherigen Bruttogehalts bezieht, hat natürlich empfindliche finanzielle Einschnitte und muss dann auch seine Ausgaben auf den Prüfstand stellen.

Noch empfindlicher trifft es die Branchen, die auch die Trinkgelder als Einnahmequelle hatten (#Gastronomie, #Friseur etc.), denn für #Trinkgelder wurden keine #Steuern und #Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.

Bei einem Bruttogehalt von 1.500 Euro und 500 Euro #Trinkgeld war die Lebenssituation oft zufriedenstellend.

Durch den Lockdown wurde das #Kurzarbeitergeld bei einem Ledigen (ohne Kinder) auf 680,75 Euro Netto reduziert.

Der reguläre #Nettoverdienst wäre bei
1.134,21 Euro (Stkl. I o.K.)
zuzüglich 500 Euro Trinkgeld,
insgesamt 1.634,21 Euro.

Der #Nettoverdienst ist also in diesem Beispiel um 953,46 Euro
gesunken.

Durch die sozialversicherungs- und steuerfreie Einnahme des Trinkgeldes stellt sich die Reduzierung der #Einnahmen natürlich so extrem dar.

Und man kann natürlich auch argumentieren, dass die Reduzierung über einen zeitlich begrenzen Zeitraum stattfindet.

Und wer die goldenen Spar- und #Finanzregeln beachtet hat, der hat auch 3-6 Monatsgehälter auf der hohen Kante jederzeit verfügbar auf dem Giro- oder Sparkonto.

Selbst wer diese kurzfristig liquiden Mittel hat und nicht vom Trinkgeld lebt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Einnahmen im Alter noch stärker reduziert sind, wenn keine zusätzliche Vorsorge getroffen wurde.

Wer im Durchschnitt aller #Arbeitnehmer verdient, erhält für ein Versicherungsjahr ab 1.7.2020 für einen Entgeltpunkt 34,19 Euro mtl. Rente.

Ein Durchschnittsverdiener wird in 2020 ca. 40.000 Euro im Jahr (mtl. 3.333,33 Euro) verdienen.

Wer nur 2.500 Euro Brutto verdient, erhält also dann nur 0,75 Entgeltpunkte und somit 25,64 Euro mtl. Altersrente mit 67 Jahren.

Nach 45 Versicherungsjahren mit pro Jahr 0,75 Entgeltpunkte ergibt sich eine #Bruttorente bei der #gesetzlichen #Rentenversicherung von

0,75 x 45 Jahre x 34,19 Euro = 1.153,91 Euro (abzüglich. Kranken- und Pflege, ggf. Steuern)

Die #Rente wäre also netto bei unter 1.000 Euro; dies dann aber nicht nur für eine kurze Zeit wie bei Kurzarbeitergeld, sondern dauerhaft bis zum Ende.

Um es auf den Nenner zu bringen:

  • Regulärer #Bruttoverdienst 100%
  • Krankengeld: ca. 80%
  • #Arbeitslosengeld I: ca 60%
  • #Kurzarbeitergeld: 60/67%
  • #Altersrente: max. 48%
    ——-
Berufsunfähigkeit: ??
Hinterbliebenenversorgung: ??

——
Es wird deutlich, dass die Versorgung bei Kurzarbeit relativ komfortabel ist, allerdings einen sehr kurzen Zeitraum betrifft.

In allen anderen Fällen ist die Versorgung viel umfangreicher finanziell eingeschränkt.

Vielleicht ist jetzt der richtige Zeitraum, um die bestehende Versorgung zu prüfen.

Interessante Versorgungsmodelle gibt es viele unterschiedliche. Und so muss bei der Auswahl des passenden Modells auch die derzeitige und zukünftige Situation analysiert und berücksichtigt werden.

Dabei darf nicht nur der Familienstand, und berufliche Situation von heute und morgen einfließen, sondern auch beispielsweise die heutige und zukünftige Familien-/Vermögenssituation oder die Erbsituation.

Nur wenn die vorherige Analyse umfangreich erfolgt ist, kann die beste Lösung herausgefunden werden. Ansonsten ist es eine Standard-Hobbylösung, die nicht bis zur Rente passt.

Und laufende Änderungen von Schaukelpferd A zu Schaukelpferd B Kosten neben der Erfahrung auch Geld.

Werner Hoffmann

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) –
www.bAV-Experte.de

Renten-Experte gesetzliche Rentenversicherung
www.Renten-Experte.de

Generationenberater (IHK)

Seniorenberater (NEB-Akademie)

Festnetz: (07156) 967-1900
Smartphone: (0177) 27 166 97

Coronavirus – Danach gesund? Oder kommt es wieder?

Inwiefern ein Covid-19 infizierter Mensch alles ohne weitere Folgen überstanden hat, ist noch völlig offen.

Dies kann mit Gewissheit erst in einigen Monaten festgestellt werde. Fakt ist jedoch, dass in verschiedenen Regionen seltsame Rückfälle gemeldet werden. Ob diese Rückfälle tatsächlich stattgefunden haben, oder der Infizierte zu früh entlassen wurde, steht noch nicht fest.

Wir wollen hiermit keine Angst schüren, allerdings auch über den jetzigen Stand informieren.

So berichtete die Welt am 9.4.2020 mit folgende Schlagzeile:

„Experten wundern sich über positive Tests bei eigentlich geheilten Patienten“

Zitat:
Bisher hieß es, dass man gegen das Coronavirus immun sei, sobald man Covid-19 einmal überstanden habe. Berichte aus Südkorea zeigen nun, dass dem womöglich nicht so ist – und man sich für einen erneuten Verlauf nicht einmal neu infizieren muss.

Vermeintlich geheilte Covid-19-Patienten können womöglich erneut an dem durch das Coronavirus ausgelösten Lungenleiden erkranken. Diese Möglichkeit stellte das dem südkoreanischen Gesundheitsministerium unterstellte „Korean Centers for Disease Control and Prevention“, vergleichbar etwa mit dem Robert-Koch-Institut in Deutschland, in einem Briefing vor, über das zunächst „Bloomberg“ berichtete.“

In der Online-Ausgabe vom 11.4.2020 steht bei welt . de:

Was Corona im Gehirn anrichtet.

Zitat: “ Es gibt einen Mann, der wusste nichts von der Pandemie – dabei wäre er am neuartigen Coronavirus fast gestorben. Dieser Mann, er lebt in Japan und ist 24 Jahre alt, hat es unter Neurologen und Virologen mittlerweile zu einer gewissen Berühmtheit gebracht. Denn er ist der erste beschriebene Fall, an dem eine bislang unbekannte Symptomatik von Sars-CoV-2 beschrieben wurde. Eine, die ungute Erinnerungen an den Sars-Erreger von 2002/2003 weckt…..

Nein, man muss nicht alles glauben, was in den Medien steht. Und momentan wird in beide Richtungen seht stark übertrieben. Die eine Seite sieht den Weltuntergang, die andere Seite belächelt alles.

Wie so oft wird die Wahrheit in der Mitte liegen.

Wenn die Erkrankung Covid-19 durch den Sars-Cov-2 (ein Virus in der Gruppe der Coronaviren) jedoch tatsächlich im Körper schleichend aktiv bleibt, dann hat dies Auswirkungen auf unser Leben.

Der Run auf Notare, Anwälte, Versicherungsvermittler

Warum Sie jetzt vieles überprüfen sollten

So lange es nicht geklärt ist, ob Folgeschäden daraus entstehen, wird es wohl in den kommenden Wochen auch irgendwann schwieriger werden seinen Versicherungsschutz in der Risikolebensversicherung und der der Berufsunfähigkeit abzuschließen oder anzupassen.

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Ein Beispiel:

Schlafapnoe ist ein Riskiko, das nicht versicherbar ist. Selbst wenn im Schlaflabor Schlafapnoe diagnostiziert wurde und man eine Schlafmaske trägt, ist der Abschluss einer:

  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenversicherung (außer Zähne, Brillen)

nicht mehr möglich, das das Risiko von Herzinfarkt und Schlaganfall 60 mal so hoch ist, wie bei einem gesunden Menschen.

Wer jedoch nur schnarcht und keinen medizinischen Befund hat, der kann sich noch versichern.

Eine ähnliche Situation ergibt sich bei Covid-19.

Solange die mittel- und langfristigen Auswirkungen von Covid-19 noch nicht bekannt sind, werden die Risikoprüfungs-Abteilungen wohl bei der Diagnose Covid-19 irgendwann diese Versicherungsanträge zurückstellen.

Ist man nur an einer Erkältung erkrankt und diese ausgeheilt, dann wird man regulär aufgenommen. Ist man noch gar nicht erkrankt, dann besteht auch kein Grund einen Antragsteller abzulehnen.

Diese Problematik zeigt auf, dass es vielleicht gerade jetzt sinnvoll ist seinen Versicherungsschutz zu überprüfen.

Kein Wissenschaftler der Welt kann derzeit die Folgen einer Covid-19-Erkrankung abschätzen.

Viele Versicherungsvermittler erleben in diesen Tagen sogar eine Hochkonjunktur, die mit der Zeit vergleichbar ist, als die Altverträge noch nach alten Steuerrecht steuerfrei in der Auszahlungsphase waren.

Auch ein Grund für die verstärkte Nachfrage ist natürlich, dass man in einer Zeit der Kurzarbeit und des Homeoffice seine persönlichen Dinge aufarbeitet, die man vor sich hergeschoben hat.

Aufgrund der Infektionsgefahr bieten viele Versicherungsvermittler ihre Beratung auch telefonisch oder per Videokonferenz an.

Neben der Überprüfung des Versicherungsschutzes werden auch häufiger rechtliche Vorsorgeleistungen nachgefragt. Notare und Anwälte haben hierbei Hochkonjunktur. Zwar werden viele Gerichtsverhandlungen gerade vertagt, allerdings ist die Nachfrage in anderen Bereichen extrem angestiegen.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Arbeitsrecht und Sozialrecht
  • betriebliche Altersversorgung
  • Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung
  • Testament und Erbrecht

Auch in der Literatur ist der Nachfragemart rund um die rechtliche Vorsorge angestiegen.

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Notfallordner Vorsorgeordner –
In über 90 verschiedenen Versionen ab 27 Euro
www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Den Notfallordner – Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen. Grund: Die rechtliche Vorsorge unterscheidet sich erheblich zwischen den einzelnen Berufsgruppen, Selbstständigen- und Unternehmergruppen.

Ein Rentner benötigt einen anderen Notfallordner, als ein Pensionär (Beamter im Ruhestand).

Und bei den Selbstständigen muss man zwischen den einzelnen Gesundheitsberufen (Arzt, Apotheker, Zahnarzt), den 41 zulassungspflichtigen Handwerkern, zulassungsfreien Handwerkern, Architekten und anderen Selbstständigen unterscheiden.

Und wer als Unternehmer tätig ist (Kapitalgesellschaft, z. B. GmbH, UG), der muss gegenüber einem Selbstständigen ebenso völlig andere Gesichtspunkte berücksichtigen.

Insofern ist es notwendig, dass der Notfallordner nicht pauschal ausgefüllt ist, sondern auch der richtige Notfallordner ausgewählt wird.

Man fährt auch nicht auf der Autobahn mit einem Fahrrad oder einem Boot von Stuttgart nach Hamburg.

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Smartphone: 0177 27 166 97