Bildungschance-Fortbildung-Weiterbildung MIT ZUSCHUSS

Stillstand ist Rückschritt – Weiterbildung wird immer wichtiger-und dies mit Zuschuss durch verschiedene staatliche Fördertöpfe

Wer heute berufstätig ist, sollte sich den veränderten Arbeitsbedingungen anpassen und beruflich weiterbilden.

Fortbildung, Weiterbildung, Berufliche Förderung
Fortbildung, Weiterbildung, Berufliche Förderung

Die einmal erworbenen Kenntnisse reichen nicht mehr aus. Digitalisierung bzw. digitale Transformation sind nicht nur Schlagworte, sondern ein fester Bestandteil.

Auch wer zur Generation 55-plus gehört sollte sich ebenso weiterbilden. Verschiedene Arbeitgeber bieten hierbei auch eine Unterstützung an.

Einzelne Arbeitgeber fürchten auf der einen Seite, dass fortbildungswillige Arbeitnehmer das Unternehmen nach der Fortbildung verlassen.

Auf der anderen Seite brauchen Unternehmen immer besser qualifizierte Arbeitskräfte.

Teilweise wird die Fortbildung von Mitarbeitern leider nach Sympathie zwischen Mitarbeiter und Führungskraft entschieden.

Sozialversicherungswerte 2019
Innovative Arbeitgeber helfen bei der Auswahl von Fördermöglichkeiten aktiv

Wie wichtig die Fortbildung ist, wird Unternehmern und Führungskräfte dann deutlich, wenn man gezielt Fachkräfte sucht.

Wer als Arbeitgeber die Bildungsförderung nicht anbietet, wird mittel- und langfristig vom Bewerbermarkt abgestraft. Arbeitnehmer, die ihre Fortbildung alleine finanzieren und noch zusätzlich Urlaub nehmen müssen, werden sicherlich eine geringere Bindung an das Unternehmen haben.

Innovative Unternehmen, die eine Fortbildung aktiv betreiben, werden eine bessere Personalbindung erzielen. Hierzu zählt auch, dass ein Unternehmen bei der Auswahl von Fortbildungen den Arbeitnehmer unterstützt. Lippenbekenntnisse zu einer Fortbildungsunterstützung werden schnell erkannt.

Innerhalb von Unternehmen kann es sein, dass zwar die Unternehmensleitung eine aktive Bildungsförderung wünscht, allerdings die Leitungen der Fachbereiche auf einzelne Mitarbeiter nicht verzichten möchte. Hier wäre auch ein Budget je Einheit, das mindestens erfüllt werden müsste (z. B. Anzahl an Bildungs-Urlaubstagen) sinnvoll.

Innovative Unternehmen haben diese Problematik erkannt und leben die Fortbildung aktiv – bis in die einzelnen Abteilungen.

Trinkgeld Friseur - Und was ist in der Rente?
Bildung lohnt – Und es gibt viele Zuschussformen

Staatliche Förderungen

Die staatlichen Förderungen sind sehr vielfältig. Neben dem Bildungszeiturlaub gibt es Zuschüsse von der Arbeitsagentur (viele einzelne Bedingungen) aber auch z. B. den ESF (europäischer Sozialfonds), der auch ohne Einkommensbegrenzung Zuschüsse bis zu 70 % gewährt.

Bildungszeitgesetz

Der zusätzlich bezahlte Urlaubsanspruch für den Bildungsurlaub ist vom Bundesland abhängig.

  • Baden-Württemberg –  5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • Bayern  –  keine Landesgesetzliche Regelung
  • Berlin – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Brandenburg –  10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Bremen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Hamburg – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Hessen  – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Mecklenburg-Vorpommern – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • Niedersachsen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Nordrhein-Westfalen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Rheinland-Pfalz – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Saarland – 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr (davon 3 Tage von der eigenen arbeitsfreien Zeit)
  • Sachsen –  keine Landesgesetzliche Regelung
  • Sachsen-Anhalt  – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Schleswig-Holstein – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Thüringen –  5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (gültig ab Januar 2016)

Damit der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, muss die Einrichtung anerkannt sein.

Die in Baden-Württemberg anerkannten Bildungseinrichtungen sind hier abrufbar

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Bildungszeit/02a_liste_anerk_bildungstraeger.pdf.

Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie auf dieser nternetseite unten.

Europa Zuschuss aus ESF
Europa Zuschuss aus ESF

Es gibt noch weitere Förderungen….

Neben dem Bildungszeitgesetz gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg auch den ESF (Europäischer Sozialfonds).

ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung

Arbeitnehmer erhalten bei anerkannten Bildungsträgern einen Zuschuss.

  • Wer unter 50 Jahre ist, erhält 30 %
  • Wer zu der Gruppe 50 Plus gehört, erhält 50 %.
  • Sofern der Antragsteller keine abgeschlossene Ausbildung hat, werden 70 % der Kosten übernommen.

Wichtig ist, dass die Bildungseinrichtung grundsätzliche Bedingungen einhält. Hierbei spiel es keine Rolle, wie hoch der Verdienst des Antragstellers ist.

Beispiel: Fortbildungen im Versicherungs- und Finanz- und Beratungsbereich:

Die DMA bietet unterschiedliche Fachkurse an, die bezuschusst werden. Ebenso sind diese Lehrgänge auch teilweise über das Campus-Institut buchbar (z. B. auch Sachkundelehrgang zum Rentenberater gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz).

Auch in anderen Branchen bestehen vielfältige Möglichkeiten die Fortbildung mit Zuschuss zu nutzen.


Fortbildung Bildungszeitgesetz mit Links:

Zusätzlich Zuschussprogramm, z. B. in Baden-Württemberg

PROGRAMME DES FÖRDERBEREICHS WIRTSCHAFT

Anträge für die unten genannten Förderprogramme können bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.

Förderprogramm Fachkurse

ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung

  • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE ALLGEMEIN
  • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE SCHWERPUNKT ELEKTROMOBILITÄT
  • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE SCHWERPUNKT CHANCE BERUFLICHE WEITERBILDUNG
  • Förderprogramm Coaching für KMU
  • Förderprogramm Fit für die Ausbildung

: LINK

Der Staat unterstützt die Fortbildung. Die Chance muss nur genutzt werden.

Innovative Unternehmen nutzen die Chancen durch eine gezielte Information der Beschäftigten und profitieren mittel- und langfristig von gut ausgebildeten Mitarbeitern.

Für die Personalgewinnung und Personalbindung sind Bildungsangebote eine ideale Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung, Gruppen-Unfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Vorsorgemodelle.

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www.bAV-Experte.de

Vorzeitige Altersrente

Vorruhestand nach 45 Arbeitsjahren (Einzahlungen)

Die Möglichkeit nach mindestens 45 Arbeitsjahren und Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ohne Abzüge in den Ruhestand zu gehen, nutzen seit 2014 über eine Millionen Arbeitnehmer.

Der Begriff „ohne Abschläge“ ist jedoch nicht ganz richtig, denn durch eine kürzere Versicherungszeit gibt es natürlich auch für die Jahre bis zum regulären Rentenbeginn auch keine Entgeltpunkte.

Regelaltersgrenze

Wer beispielsweise 1961 geboren ist, kann die Regelalterrente mit 66 Jahren und 6 Monate in Anspruch nehmen.

Vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte (45 Jahre)

Hat der 1961 Geborene 45 anrechenbare Versicherungsjahren erreicht, dann kann er mit 64 Jahren und 6 Monaten „ohne Abschläge“ in Rente gehen.

Auswirkung der vorgezogenen Altersrente

Beispiel:

Wenn der Versicherte die Regelaltersrente in Anspruch nimmt, dann würde er in diesem Beispiel 1.374,14 Euro (Brutto) als Rente beziehen.

Nimmt er die vorgezogene Rente (45 Jahre) in Anspruch, sinkt die Rente auf 1.312,79 Euro.

Es ergibt sich somit ein Abschlag von 4,46%.

Allerdings ist der steuerliche Freibetrag bei einem frühzeitigen Rentenbeginn höher.

Kombi durch Flexirente

Inzwischen gibt es auch – wenn der Arbeitgeber mitmacht – die Möglichkeit nur teilweise in Rente zu gehen (Flexirente).

Der Arbeitnehmer geht beispielsweise zu 25%, 50% oder 75% (mindestens 10%) in Rente und erhält dann nur anteilig Rente und Erwerbseinkommen.

Hierdurch wird dann auch der steuerliche Freibetrag genutzt. Durch das weitere Beschäftigungsverhältnis bauen sich dann weitere Entgeltpunkte auf.

Allerdings gibt es eine Anrechnungsgrenze des Einkommens.

Bis zu 6.300 Euro (Erwerbseinkommen und und Einkommen aus Selbstständigkeit) jährlich darf der Rentner hinzuverdienen (ohne Anrechnung).

Darüber hinaus ergibt sich noch ein weiterer Freibetrag, der individuell berechnet wird.

Für Betriebe gibt es hier die Möglichkeit, bisherige Arbeitnehmer teilweise weiter zu beschäftigen und das vorhandene Know-how zu nutzen.

Achtung bei betrieblicher Altersversorgung

Auch in der betrieblichen Altersversorgung sind hier einige Punkte zu beachten. Je nach betrieblicher Altersversorgung muss geprüft werden, wann diese gezahlt werden kann. So gibt es Versorgungsordnungen, in denen festgehalten ist, dass die Rente erst mit Beginn der Vollrente gezahlt wird.

Bei Direktversicherungen ist dies nicht der Fall, wohl aber evtl. bei Pensionszusagen oder Unterstützungskassen.

Achtung bei Zeitwertkonten

Wenn der Arbeitnehmer aus einem Zeitwertkonto Zählungen erhält, dann sind dies Erwerbseinkommen, die auf den Freibetrag der Flexirente angerechnet werden. Grund: Auszahlungen aus Zeitwertkonten sind sozial- und steuerrechtlich wie Erwerbseinkommen zu behandeln.

Resümee: Die vorgezogene Altersrente ist zwar interessant, allerdings:

  • entsteht eine lebenslange Reduzierung der Rente gegenüber der Regelaltersrente
  • darf nur innerhalb festgelegter Grenzen eine Hinzuverdienstchanche genutzt werden
  • sollte dies frühzeitig geplant werden und individuell die Auswirkung geprüft werden.
  • Wer heute unter 55 ist (also auch der 30-Jährige), sollte auf jeden Fall die Rentenplanung heute schon vornehmen.

    Gerade in Kombination mit der privaten und betrieblichen Altersversorgung ergeben sich hier Chancen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:

    http://blog.forum-55plus.de/index.php/2018/09/30/altersrente-flexirente-vorgezogene-rente-moeglichkeiten-und-auswirkungen/

    www.bav-Experte.de

    Altersrente- Flexirente – Vorgezogene Rente – Möglichkeiten und Auswirkungen

    Altersrente – Flexirente – Vorruhestand – Schwerbehindertenrente – Hinzuverdienst bei Rente

    Die Regelaltersgrenze beginnt grundsätzlich zwischen derzeit 65+6 Monaten und 67 Jahren, wenn mindestens 5 Versicherungsjahre vorhanden sind. Wer keine 5 Jahre vorweisen kann, kann sich entweder die Beiträge auszahlen lassen oder mit freiwilligen Beiträgen auffüllen.

    Altersrente Flexirente Vorruhestand

    Die Regelaltersgrenze für die Altersrente der gesetzlichen Rente ist abhängig vom Geburtsjahr (s. Tabelle).

    bav-experte-Regelaltersgrenze bav-experte Regelaltersgrenze Der reguläre Rentenbeginn

    Vorzeitige Altersrente „ohne Abschlag“

    Sehr oft herrscht die Meinung, dass man nach 45 Versicherungsjahren bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen darf. Dies ist jedoch nicht mehr ganz richtig.

    Wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann – je nach Geburtsjahr 2 Jahre früher in Rente gehen und hat keinen direkten Rentenabschlag (s. Tabelle).

    Altersrente besonders langjährige Versicherte von bAV-Experte.de

    Effektiv ist die Rente jedoch trotzdem etwas geringer, weil auch für 2 Jahre kein Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, bzw. hierdurch keine Entgeltpunkte aufgebaut werden. Dies wirkt sich auch auf die Hinterbliebenenrente aus.

    Gesetzliche Rente mit Abschlag

    Für jeden Monat, den die Rente vor das Regelrentenalter vorgezogen wird, findet eine Reduzierung um 0,3 % statt (s. Tabelle).

    Vorgezogener Rentenbeginn mit Abschlag Vorgezogener Rentenbeginn mit Abschlag

    Nun wäre die Annahme falsch, wenn man einfach von der Altersrente einfach beispielsweise 14,4 % abzieht. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Entgeltpunkte ab dem vorzeitigen Rentenbeginn nicht mehr ansteigen. dies zeigt die nachfolgende Tabelle:

    Rentenberechnung-bav-experte Rentenberechnung-bav-experte

    Würde dieser Versicherte den Rentenbeginn auf 63 Jahre vorziehen, dann wäre ein Abschlag von 12,6 % vorhanden. Da der Versicherte dann jedoch 3,5 Jahre kürzer einzahlt, ergeben sich in der Summe geringere Entgeltpunkte.

    Konsequenz ist, dass die Altersrente in diesem Beispiel im Vergleich zu der Altersrente mit 66 J.+ 6 Monate um 19,43 % sinkt.

    Zu berücksichtigen ist noch:

    • Die Altersrente ist Brutto. Von dieser Altersrente sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge noch abzuziehen.
    • GGf. werden auch noch Steuern abgezogen, wobei es hier auf den Rentenbeginn und andere Einkünfte, die der Rentner hat ankommt.
    • Geht der Rentner früher in Altersrente ist der Freibetrag größer, so dass die anrechenbare Rente geringer ist.

    Durch die geringere Altersrente ergibt sich auch eine niedrigere Hinterbliebenenrente. Die große Witwenrente wäre in diesem Beispiel bei 60 % (bei Eheschließungen ab 2002 oder wenn einer der Partner ab dem 2.1.1962 geboren ist, sinkt die große Witwenrente auf 55 %).

    Die steuerlichen Freibeträge für die gesetzliche Rentenversicherung (s. Tabelle)

    Gesetzliche Rentenversicherung steuerliche Freibeträge bAV-Experte.de

    Es kann somit aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, vielleicht früher in Altersrente zu gehen. Allerdings dann mit einem höheren Rentenabschlag. Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der Anteil der Rente, die besteuert wird.

    Anmerkung: Wer 2005 in Rente ging, hatte einen lebenslangen Freibetrag erhalten. Der Freibetrag wird im Übrigen als Fixbetrag festgeschrieben. Nun könnte man meinen, dass die Rentner heute gegenüber früheren Rentnern benachteiligt sind. Dies ist nicht ganz richtig. Wer heute in die Rentenversicherung Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt (z. B. als Arbeitnehmer über den Arbeitgeber), der profitiert davon, dass die Beiträge geringer bzw. im Lauf der Zeit nicht mit Lohnsteuer belastet werden. Die Besteuerung wird also nachgelagert durchgeführt.

    Wer früher als Arbeitnehmer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlte, musste diese mit Lohnsteuer höher belasten (vorgelagerte  Besteuerung).

    Flexirente kann hilfreich sein

    Seit 2017 gibt es die Flexirente. Hierbei kann der Versicherte teilweise früher in Rente gehen und nur einen Teil der Rente beziehen (mind. 10 %).

    So könnte der Rentner beispielsweise zu 50 % in Rente gehen und darf dann in gewissen Grenzen weiter Arbeitslohn beziehen.

    Hierdurch hat der Rentner dann teilweise eine Altersrente und zusätzlich noch Einkommen aus seiner Tätigkeit. Die Anrechnungsgrenzen sind – vereinfacht dargestellt – wie folgt:

    • bis zu 6.300 Euro ohne Anrechnung
    • darüber hinaus bis zu einem weiteren Höchstbetrag, der individuell berechnet wird 40 % Anrechnung.

    Zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei um Jahreseinkommen aus:

    • Erwerbseinkommen (versicherungspflichtige Beschäftigung)
    • Arbeitseinkommen (Selbstständige Tätigkeit)

    handelt (§ 226 SGB V Abs. 1. Nr. 1 und Nr. 4).

    Bei einer selbstständigen Tätigkeit ist zu berücksichtigen, dass auch Einkünfte für eine Solaranlage dazu zählen!

    Betriebliche Altersversorgung – Prüfung, ob Zahlung erfolgt

    Ebenso sollte vor dem Rentenbeginn geprüft werden, wann die betriebliche Altersversorgung fällig wird. So gibt es Versorgungen in der betrieblichen Altersversorgung, die für eine Rentenzahlung voraussetzen, dass der Versicherte in Rente ist. Bei einer Teilrente würde dann noch keine Versorgung aus der betrieblichen Altersversorgung fällig werden.

    Direktversicherung hat Vorteile

    Die Direktversicherung wird zu dem Zeitpunkt fällig, der bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Eine Prüfung ob jemand in Vollrente ist wird nicht durchgeführt. Ebenso erfolgt keine Anrechnung innerhalb der Freibetragsgrenzen, da es sich nicht um Erwerbs- oder Arbeitseinkommen handelt.

    Zeitwertkonto wird angerechnet

    Wer ein Zeitwertkonto bei seinem Betrieb hat und hierdurch früher aufhören möchte, muss berücksichtigen, dass die Zahlung aus einem Zeitwertkonto auch Erwerbseinkommen ist und somit angerechnet wird.

    Wer früher in Rente gehen möchte, sollte deshalb frühzeitig mit Fachleuten dies planen. Hilfreich sind hierbei z. B. die Rentenberater, die sich mit der Rentenversicherung auskennen.

    Auch wenn der Rentenberater für seine Dienstleistung eine Bezahlung erhält, so macht sich dies bezahlt, denn die falsche Wahl der Rentenart und des Rentenbeginns kostet lebenslang Geld.

    TIPP für Menschen bis 55 Jahre:

    Wer noch nicht in den kommenden Jahren in Rente geht, sollte in diesem Zusammenhang auch:

    • die bestehende betriebliche Altersversorgung überprüfen
    • oder falls noch keine besteht, die Wirkungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen.

    Hilfreich sind hier Spezialisten in der betrieblichen Altersversorgung. Bestens geeignet sind hier die Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH), da bei diesen Personen ein Rundumwissen in der betrieblichen Altersversorgung vorhanden ist (also nicht nur beschränkt auf einen kleinen Teil der betrieblichen Altersversorgung).

    Bundesweit gibt es derzeit leider erst 417 Absolventen, die den „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung“ abgeschlossen haben.

    www.bAV-Experte.de

    bAV-Experte.de bAV-Hilfe-durch bAV-Experte.de

    bav-Experte Smartphone 01772716697

    Heubeck Richttafeln 2018 G peinlicher Anpassungsbedarf

    Die jüngste Veröffentlichung der Heubeck-Richttafeln 2018 G beinhalten wohl einige Fehler und müssen überarbeitet werden.

    Peinlich ist dies deshalb, weil die Heubeck-Richttafeln i.d.R. die Berechnungsgrundlage für Pensionsrückstellungen bei fast allen Unternehmen darstellen.

    Die meisten Unternehmen sind im 3.Quartal in der Bilanzvorbereitung und müssen sich nun gedulden, bis die Richttafeln überarbeitet sind.

    Die neuen Heubeck Richttafeln R 2018 werden frühestens ab 15.10.2018 zu erwarten sein.

    Es ist äußerst bedauerlich, dass die Inkonsistenz bislang nicht aufgefallen war“, so der Geschäftsführer Richard Herrmann. „Wir hoffen, dass mit dieser schnellen Anpassung das Vertrauen in die Richttafeln auch weiterhin gewährt wird.“

    Weitere Informationen auf der Internetseite:

    https://bit.ly/2ORscDm

    www.experte.de

    Alumni-Treffen München Betriebswirte betriebliche Altersversorgung

    Alumni-Treffen der Absolventen „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung“ (FH)

    Alumni-Treffen bAV in München – verbunden mit Seminar im Campus-Institut am Mittwoch, 26.9.2018

    Mit folgendem Programm:

    Zitat:

    „5 mal 5 bAV

    Unter dem Motto „5 mal 5 bAV“ ist es uns wieder für den Herbst gelungen erstklassige Spezialisten zu aktuellen und wichtigen Themen zu gewinnen. Es erwarten Sie umfangreiche Fachvorträge zu rechtlichen und gesetzlichen Veränderungen und Diskussionen zur bAV. Das haben wir für Sie geplant:

    Ab 09:00 Uhr:

    Get-Together

    10:00 Uhr:

    Begrüßung durch Dr. Henriette Meissner und Ulrike Hanisch

    10:15 – 10:45 Uhr:

    Der Blick des Steuerberaters auf das BRSG – worauf ich als Berater/Vermittler achten muss

    Referent: Stefan Neumer, Betriebswirt bAV (FH), Rentenberater für bAV, cert.-corporate-penison-advisor, Lehrbeauftragter für bAV und Dozent bei DATEV/DSO, GF Consulio Pension GmbH, München

    • Interessenschwerpunkte des StB: steuerliche Förderung für den ArbG nach §100 EStG und ArbG-Zuschuss von 15%

    • Strategische und ökonomische Überlegungen bei der bAV Information

    • Folgen für den bAV Berater / Vermittler

    10:45 – 11:15 Uhr:

    Vom Versicherungsmakler zum Versicherungsberater: Ein Erfahrungsbericht

    Referent: Alexander Schrehardt, Betriebswirt bAV (FH), Versicherungsberater nach § 34e GewO, Geschäftsführer, Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, Höchstadt/Aisch

    • Aufgaben des Versicherungsberaters – Theorie und Praxis fallen oftmals auseinander

    • Versichererberatung – Herausforderung und Chance

    • Die Begleitung von Praxisfällen

    11:15 – 11:30 Uhr:

    Kaffeepause

    11:30 – 12:30 Uhr:

    Informationspflichten des Arbeitgebers aus Sicht der Rechtsprechung

    Referent: Frank Wörner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachautor, Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, Stuttgart

    • Was ist zu beachten, wenn der Arbeitgeber informiert

    • Zusammenspiel von Komplexität der bAV und den Informationspflichten des Arbeitgebers

    • Rolle des Maklers bei den Informationspflichten des Arbeitgebers

    12:30 – 13:15 Uhr:

    Mittagessen

    13:15 – 14:30 Uhr:

    Flexirente – viele Vorteile bei richtiger Anwendung

    Referent: Wolfgang Wehowsky, Rentenexperte, Fachdozent, Buchautor („Der Rentenberater“), Weingarten

    • Rente und Hinzuverdienst flexibel miteinander verbinden

    • Prognose und Spitzabrechnung zur Rentenzahlung

    • Unbegrenzt hinzuverdienen ab der Regelaltersgrenze

    • Die Rente erhöhen – auch nach Rentenbeginn- durch eigene Beiträge

    • Vermeidung höherer Rentenbesteuerung

    14:30 – 14:45 Uhr
    Kaffeepause

    14:45 – 15:30 Uhr
    Neues aus der bAV

    Referentin: Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, Stuttgart

    Die Moderation des Workshops übernimmt Dr. Henriette Meissner.

    Für die Verpflegung während des Tages ist selbstverständlich gesorgt. Dresscode ist Business casual.“

    Link–> https://www.campus-institut.de/seminare/praesenzseminare/5-mal-5-bav/

    Die Veranstaltung wird sicher wieder sehr interessant.

    Wie viele Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH) gibt es?

    Insgesamt haben in den letzten 13 Jahren rund 410 Personen den Abschluss erreicht.

    Bei bundesweit etwa 3,5 Mio. Arbeitgebern besteht eine hohe Nachfrage nach diesen Spezialisten in der betrieblichen Altersversorgung.

    Was ist ein Alumni-Netzwerk?

    Ein Alumni-Netzwerk ist ein Verband von Alumni, ursprünglich von ehemaligen Hochschulstudenten. Mittlerweile sind viele Unternehmen weltweit dazu übergegangen, ebenfalls Alumni-Netzwerke zu unterhalten. Dies ist unter anderem auf den Wandel der Definition von Alumni zurückzuführen.

    Heute bezieht sich der Begriff mehr auf die Menschen, die einen gewissen Teil ihres Lebens bei einem Unternehmen, einer Schule oder einer Hochschule verbracht und dort weitere Stufen der eigenen Weiterbildung erreicht haben. Auszubildende, Studierende, aktive und ehemalige Mitarbeiter gehören zur Zielgruppe für Alumni-Netzwerke.

    Berechnungstools in der betrieblichen Altersversorgung

    bAV-toolbox – bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

    In vielen unterschiedlichen Bereichen in der betrieblichen Altersversorgung sind Berechnungstools und auch workflow-Programme sinnvoll.
    Die bAV-toolbox.de bietet bereits in der Standard-Version einige Programme an, die man ansonsten nicht im Internet findet. Ebenso gibt es ein Linkverzeichnis mit Links zu verschiedenen Programmen.

    bAV-toolbox - Das Berechnungstool für die betriebliche Altersversorgung
    bAV-toolbox – Das Berechnungstool für die betriebliche Altersversorgung

    Für den Anwender in der betrieblichen Altersversorgung unverzichtbar.
    Beantragt wird der kostenfreie Zugang zur Standard-Version durch Zusendung des ausgefüllten Blatts, das im bAV-Leitfaden vorhanden ist. Zugang zur Standardversion erhalten alle Erwerber des bAV-Leitfaden.de ca. 15 Tage nach Auslieferung.

    bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
    bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

     

    Neue tools in der Pipeline für die betriebliche Altersversorgung

    Derzeit entstehen weitere Berechnungstools, damit beispielsweise die Personalabteilung bei Personalveränderungen (Einstellung, Beförderung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses) oder auch bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers (z. B. Umstellung Arbeitsvertrag, Privatinsolvenz) alle wichtigen Prozesse beachtet, die auf die betriebliche Altersversorgung einwirken.

    bAV-toolbox bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
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    AGG und Begrenzung Versorgungsanwartschaft

    #Begrenzung #Versorgungsanwartschaft

    Rechtfertigung einer Begrenzung für arbeitgeberfinanzierte Versorgungsbeiträge bis zum 60. Lebensjahr

    (BAG vom 26.04.2018, AZ: 3 AZR 19/17)

    Erhöht sich eine Versorgungsanwartschaft durch die Betriebszugehörigkeit nur bis zum 60. Lebensjahr, liegt darin eine unmittelbare Altersdiskriminierung nach § 3 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stufte sie im entschiedenen Fall aber als gerechtfertigt gemäß § 10 S. 1 und S. 2 AGG ein. Die Kalkulierbarkeit des Dotierungsrahmens und die Beschäftigungsförderung Jüngerer seien legitime Ziele.

    Die Zäsur beim Alter 60 sei in diesem Fall ein angemessenes Mittel, um diese Ziele zu erreichen, da tatsächlich die Mehrheit der begünstigten 60jährigen aus dem Unternehmen ausscheide. Dies förderte der Arbeitgeber u. a. durch finanzielle Anreize.

    www.bav-Experte.de

    Berechnungstool bAV -Arbeitgeberabgaben

    #Berechnungstool #Arbeitgeber-Abgaben:

    Mit diesem Programm können Sie als Arbeitgeber die AG-Abgaben berechnen, die Ihnen zusätzlich neben dem Bruttolohn entstehen.

    Als Berechnungsgrundlage benötigen Sie

    – Jahresbruttoverdienste

    – Sozialversicherungsabgaben

    – Jahresbeitrag Berufsgenossenschaft

    – Umlage 1 (bis zu 30 Arbeitnehmer)

    – Umlage 2

    – Insolvenzgeldumalge

    https://www.bav-experte.de/bav-ag-tipp/arbeitgeber-abgaben.html

    Weitere Berechnungstools für die betriebliche Altersversorgung gibt es in der bAV-Toolbox.de

    Zugang zur Standard-Toolbox gibt es als Zugabe zum bAV-Leitfaden.de (15 Tage nach Erhalt des bAV-Leitfaden)

    Der bAV-Leitfaden.de besteht aus einer Loseblattsammlung (derzeit 250 Seiten).

    Der bAV/Leitfaden.de ist ein betriebswirtschaftlicher Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für:

    • Arbeitgeber
    • HR-Berater
    • Personalabteilungen
    • Gehaltsbuchhaltung
    • Steuerberater
    • Rentenberater
    • bAV-Spezialisten
    • bAV-Interessierte

    Bestell-Link:

    http://www.bav-leitfaden.de/content/bestellung/

    Fehlzeiten können durch intelligente betriebliche Systeme reduziert werden

    Schaden von 75 Milliarden Euro. Zahl der Krankmeldungen steigt deutlich.

    Gesundheitsvorsorge und Präventivmaßnahmen durch betriebliche Krankenversicherung wird immer wichtiger.

    Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die auch im bAV-Leitfaden.de aufgezeigt werden.

    www.bAV-Leitfaden.de

    www.bAV-Experte.de

    Ein interessanten Artikel wurde auf n-TV veröffentlicht:

    https://www.n-tv.de/wirtschaft/Zahl-der-Krankmeldungen-steigt-deutlich-article20634313.html

    Zinszusatzreserve in der Lebensversicherung und bAV

    #ZZR #Zinszusatzreserve – Die Anpassung der Vorschriften für die Zinszusatzreserve ist dringend notwendig. Das BMF plant die Vorschrift um eine dämpfende Komponente zu erweitern. Dies könnte zu etwa 1/3 die Neubildung der ZZR entlasten und zu mehr Generationengerechtigkeit in den Tarifen führen und hilft auch der bAV.

    Was ist die Zinszusatzreserve?

    Versicherer bilden seit 2011 eine zusätzliche Rückstellung, um auch in Zeiten niedriger Zinsen die höheren Garantien aus früheren Jahren erfüllen zu können – die Zinszusatzreserve (ZZR).

    Die Zinszusatzreserve ermöglicht vor dem Hintergrund einer weiterhin niedrigen Zinserwartung schrittweise Rückstellungen für Garantiezusagen der Zukunft zu bilden. Die Zinszusatzreserve dient damit einer vorausschauenden Stärkung der Risikotragfähigkeit im Lebensversicherungsunternehmen.

    Allerdings hat die Zinszusatzreserve auch Nachteile:

    Gut verzinste Papiere müssten unter Umständen verkauft werden, damit der echte Wert in den Büchern steht.

    Anschließend wurde der Verkaufserlös wieder neu angelegt, allerdings mit einem schlechteren Zins.

    Vereinfachtes Beispiel:

    Sie hatten ein Wertpapier über 30 Jahre mit einem Zins von 7% erworben.

    Der Kaufpreis war 13.136,70 Euro.

    Nach 30 Jahren wären 100.000 Euro fällig (Zins 7% p.a.).

    Aufgrund der Zinszusatzreserve müsste dieses Papier nach zB 15 Jahren verkauft werden.

    Nach 15 Jahren wäre der Wert regulär:

    Einzahlung: 13.136,70

    + Zins

    Gesamt: 36.244,60 Euro

    Der Verkaufserlös wäre aufgrund der Zinshoffnung beispielsweise 59.689,10 Euro.

    Der Käufer lässt die Papiere noch 15 Jahre liegen und erhält dann 100.000 Euro. Für den Käufer entspricht dies einer Verzinsung von 3,5%.

    Der Verkäufer (z.B. Lebensversicherungsgesellschaft) müsste den Verkaufserlös (59.689,10 Euro) in den Büchern realisieren und vereinfacht ausgedrückt als Garantie (Zinszusatzreserve) einbuchen und dann wieder anlegen, allerdings zu einem schlechteren marktüblichen Zins.

    Letztendlich ein schlechtes Geschäft nur damit die Garantie auch in den Büchern steht.

    Je nachdem wann die Lebensversicherung abgeschlossen wurde, ist der Garantiezins bei bis zu 4%. Werden nun nur zB 2% auf dem Kapitalmarkt erzielt, dann muss für die Differenz eine Zinszusatzreserve gebildet werden und deshalb Kapitalertrag „in den Büchern realisiert“ werden.

    Ist davon auszugehen, dass die zu erwartenden Kapitalanlageerträge des Versicherers nicht mehr ausreichen, die Garantiezinsverpflichtung zu finanzieren, ist eine Zinszusatzreserve zu bilden. Die Berechnung erfolgt über einen einzelvertraglichen Vergleich des jeweiligen Garantiezinses mit einem Referenzzins.

    Wenn das Zinsumfeld langfristig niedrig, ergibt sich durch einen dann weiter fallenden Referenzzins ein hoher Nachreservierungsbedarf, der das Geschäftsmodell der Lebensversicherung zusätzlich schwächt.

    Due Deutsche Aktuarvereinigung bereits zu dieser Problematik Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, die vom Bundesministerium für Finanzen am 13.9.2018 im BMF-Entwurf berücksichtigt sind.

    Link:

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2018-Dritte-Verordnung-aenderung-von-Verordnungen-nach-Versicherungsaufsichtsgesetz/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2