Der #Rentenexperte #Renten-Experte.de informiert mit Tipps zur #gesetzlichen #Rentenversicherung – Heute #Erwerbsminderungsrente #gesetzliche und #private #Berufsunfähigkeitsabsicherung
— Wichtig vor der Vollendung des 45.Lebensjahres !!!
https://www.renten-experte.de/content/rentenexperte-tipps/tipps-unter-45/
Ergänzung zum Artikel:
Die Berufsunfähigkeit kann auch im Rahmen der #betrieblichen #Altersversorgung abgesichert werden.
Dies bietet bei dem versicherungsförmigen Weg Meistens zusätzliche Vorteile, wenn der Schutz z.B. in der #Direktversicherung enthalten ist:
1.
Der Beitragsanteil der Berufsunfähigkeitsversicherung wird steuerlich und grundsätzlich auch bei der Sozialversicherung frei gestellt (§3 Nr. 63 EStG und § 1 Nr. 9 SvEV).
Pro 100 Euro mtl. Beitrag sinkt der Nettoaufwand auf ca. 50 Euro.
2.
Bei Neuverträgen muss der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss von mind. 15% (nach §1a Abs.1a BetrAVG, mind. sogenannte „spitze Abrechnung“) leisten. Viele Arbeitgeber leisten bei Entgeltumwandlungen einen wesentlich höheren Arbeitgeberzuschuss (zwischen 20-50%).
3.
Da nicht jeder berufsunfähig wird, entfällt für die Gesunden die Versteuerung bzw. Verbeitragung aus dem Beitragsanteil der Berufsunfähigkeit.
4.
Bei Leistungsbezug aus der Berufsunfähigkeit ist zwar die Berufsunfähigkeitsrente ggf. voll zu versteuern und zu verbeitragen, allerdings ist während der Beitragszahlung ein enormer Anteil an Steuer-, Sozialversicherungsersparnis sowie Arbeitgeberzuschuss entstanden.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wäre nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Resümee: Die Absicherung der Berufsunfähigkeit über die betriebliche Altersversorgung macht für den Arbeitnehmer Sinn.
Allerdings besteht darauf kein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss hier gut beraten werden und bei Personalveränderungen – insbesondere bei Krankheit des Arbeitnehmers, Ausscheiden des Arbeitnehmers viele Punkte beachten (z.B. BAG-Urteil 3.Senat Az:794/14).
Eine gute Arbeitgeberberatung muss hier sichergestellt sein. Hier können Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH) oder gut ausgebildete bAV-Spezialisten hilfreich sein.
Hilfreich ist hier auch der bAV-Leitfaden.de
Besonders wichtig für den Arbeitnehmer ist darauf zu achten, dass die Berufsunfähigkeitsleistung ab 25% Berufsunfähigkeit anteilmäßig leistet und über 75% eine 100%ige Berufsunfähigkeitsrente bezahlt.
Grund: Werden in den Berufsunfähigkeitsbedingungen erst ab 50% Leistungen erbracht, muss man sich bei z.B. 55 oder 60% auf einen längeren Streit mit der Versicherungsgesellschaft einstellen, denn dann geht es um „Alles oder Nichts“.
Sind gleitende Leistungen vorhanden, dann geht es bei der Versicherungsgesellschaft lediglich um ein paar Prozentpunkte mehr Leistung.
Dies wird besonders deutlich, wenn man sich die Prozessquote ansieht.
Ebenso darf man nicht unterschätzen, dass ein sehr hoher Anteil der Berufsunfähigen zwischen 30 bis 49% liegt und auch hier zumindest teilweise Einkommensverluste vorhanden sind.
Spielt der Arbeitgeber nicht mit, weil der Arbeitgeber nur Verdicherungsgesellschaften anbietet, die ab 50% leistet, sollte man gut überlegen, ob man ggf. die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht doch – zumindest teilweise – privat abschließt. Oft ist die Berufsunfähigkeitsbedingung den Arbeitgebern nicht bewusst. So mancher Arbeitgeber lässt aufgrund der Bedingungen auch einen zweiten Anbieter heute zu.
Insoweit ist die Absicherung der Berufsunfähigkeit innerhalb der betrieblichen Altersversorgung sehr empfehlenswert.
Für den gleichen Nettoaufwand erhält man oft den doppelten Versicherungsschutz.