Heubeck – Inkonsistenzen bereinigt.
Am 4.Oktober hat das Unternehmen das Update veröffentlicht.
Bei der neuen Version der RT 2018 G wurden die verwendeten Datengrundlagen angepasst und die Inkonsistenzen behoben.
Ergebnis: Der Trend zur Sterblichkeitsverbesserung hat sich gegenüber der letzten Version leicht abgesenkt.
Im Zuge der Aktualisierung wurde auch noch eine kleine Unstimmigkeit im Bereich der Fluktuationswahrscheinlichkeiten bei den Unisex-Standard-Tafel bereinigt.
Einmaleffekt bis maximal zwei Prozent
In der Steuerbilanz:
wird nach der Anpassung eine Zuführung zur Pensionsrückstellung nur noch in Höhe zwischen 0,5 und 1,2% (gegenüber 0,8 bis 1,5% bei den bisherigen RT 2018 G) erwartet.
Handelsbilanz und internationalen Grundsätzen
Es kann ein Einmaleffekt bei 1-2% (Vorgängerversion 1,5-2,5%) entstehen.
Interessieren wird dies in der Regel Unternehmen, die in der Bilanz Pensionsrückstellungen auf der Grundlage der RT 2018 G bilden oder auch Einrichtungen der bAV.
Weitere Informationen hierzu gibt es bei Heubeck auf der Internetseite in einem Artikel
Zitat:
„Update der HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G veröffentlicht:
Materielle Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen sind gering
Die Heubeck-Richttafeln-GmbH hat am 26.9.2018 ange- kündigt, die RT 2018 G aufgrund der Verwendung inkon- sistenter Datengrundlagen noch einmal anzupassen (siehe auch HEUBECK INFORMIERT vom 26.9.2018). Das Update der HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G wurde nun veröffentlicht. Die materiellen Auswirkungen der vor- genommen Anpassungen sind gering.“