bAV Was deutsche Arbeitnehmer erwarten

#bAV #betriebliche #Altersversorgung #Personalbindung #reine #Beitragszusage oder #klassische #betriebliche #Altersversorgung in der #bAV-#Welt1 betriebliche Altersversorgung

In einer aktuellen Studie (Willis Towers Watson) wurden in 22 Ländern über 31.000 Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung befragt, davon 2.023 Arbeitnehmer aus Deutschland.

Nachfolgend die Ergebnisse und Hauptpunkte kurz erläutert:

– 78 % legen höchsten Wert auf Sicherheit

– 68 % wünschen sich eine flexible betriebliche Altersversorgung mit der Wahl zwischen Rente und Kapitalauszahlung

– 56 % bevorzugen eine garantierte lebenslange Rente

– 48 % wünschen sich eine Absicherung bei Invalidität und eine Hinterbliebenenversorgung

 

Interpretation der Studie:

Die reine Beitragszusage wird von einem Teil der Beschäftigten aufgrund der Interviewergebnisse wohl weniger gewünscht. Denn die Sicherheit einer lebenslang garantierten Rente in Kombination einer Wahlfreiheit zwischen Rente und Kapitalauszahlung ist in der reinen Beitragszusage nicht machbar.

Die Studie zeigt aber auch, dass ein Teil der Arbeitnehmer durchaus an der reinen Beitragszusage interessiert ist.

Insoweit werden beide bAV-Welten in der Zukunft notwendig sein. Während:

– in der bisherigen bAV-Welt 1 die Sicherheit und eine lebenslange garantierte Rente oder eine Kapitalzahlung möglich sind

– und in der neuen bAV-Welt 2 (reine Beitragszusage) die Vermögensanlage flexibler gestaltet werden kann und somit die Chance einer höheren Rendite besteht

könnte der Arbeitnehmer durch eine Wahlfreiheit selbst mitentscheiden, wie er seine betriebliche Versorgung haben möchte. Dies setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber einer durchführenden Einrichtung auch beitreten kann und die Sozialpartner „Gewerkschaften“ und „Arbeitgeberverbände“ einen Tarifvertrag hierzu abschließen.

Reine Beitragszusage

Vor dem Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrages ist es für die Tarifparteien wichtig, sich umfassend zu informieren, denn beim Abschluss eines Tarifvertrages sind viele Punkte zu beachten, die im Nachhinein sonst erhebliche Schwierigkeiten auslösen oder eine Umsetzung unmöglich machen.

Sondierungs- und Informationsgespräche stehen somit für die Tarifparteien an oberster Priorität. Hilfreich ist beispielsweise auch hier DasRentenwerk.de oder auch eine andere Beratungsfirma.

Bei Interesse können Sie sich auch an mich wenden (www.bAV-Experte.de – Tel.: 0177 27 166 97

 

Weitere interessante Ergebnisse

Rund die Hälfte der Arbeitnehmer wünschen nicht nur eine Altersabsicherung, sondern auch eine Absicherung von Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung.

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist auch für viele Arbeitgeber inzwischen ein wichtiger Punkt. Und dies nicht ohne Grund. Hat ein Arbeitnehmer keine Berufsunfähigkeitsabsicherung, dann wird die Beantragung der Erwerbsminderungsrente oft möglichst weit zeitlich nach hinten gelegt. Der Arbeitnehmer ist somit länger im Beschäftigungsverhältnis.

Ebenso ist die Gefahr einer Berufsunfähigkeit heute nicht mehr zu unterschätzen. Neben Unfall und körperlichen Krankheiten spielen auch psychische Leiden eine immer größere Rolle. Jeder 4. Berufstätige wird heute frühzeitig Rentenbezieher.

Auch Arbeitnehmer erkennen diese Gefahr zunehmend.

Betriebliche Altersversorgung: Der Arbeitnehmer wünscht persönliche Beratung

Etwa 75 % der befragten Arbeitnehmer wünschen eine aktive Unterstützung durch den Arbeitgeber, wobei rund 50 % eine individuelle Beratung und Information bevorzugen.

72 % der befragten gaben an, dass eine betriebliche Altersversorgung für sie bei der AG-Wahl entscheidend ist und sie deshalb auch bei ihrem Arbeitgeber bis zur Rente bleiben möchten.

Für den Arbeitgeber wird hier deutlich, dass man durch eine vernünftige Beratung und Information die Mitarbeiterbindung erheblich verbessern kann. Hierbei sollte der Arbeitgeber jedoch nicht einfach nur mal schnell eine betriebliche Altersversorgung „schriftlich“ oder in einer Betriebsversammlung einführen, sondern eine individuelle Beratung zu Beginn und anschließend eine laufende Serviceleistung sicherstellen.

Deshalb sollte die Personalabteilung eine betriebliche Altersversorgung nicht nur als Teil (die Verwaltung) übernehmen, sondern ein speziell ausgebildeter Berater (im Idealfall ein Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung FH) dies:

  • zu Beginn die Information und Beratung
  • und bei bestimmten Veränderungen (z.B. Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Tätigkeitsverändeurngen)
  • mindestens jedoch alle 2 Jahre

unterstützen oder übernehmen.

Besonders nachteilig könnte das Fehlen der o. g. Serviceleistungen bei der bAV-Welt 2 werden, wenn die Beratungsleistung auf ein Minimum beschränkt wäre. Gerade darauf sollten die Sozialpartner achten. Digitalisierung zur Kosteneinsparung ist zwar sinnvoll, allerdings nicht die Abschaffung oder die Reduzierung der Beratung.

Sonderkonditionen bei einer betrieblichen Altersversorgung sorgen im Übrigen sehr oft für Einschränkungen in dem Beratungsumfang. Und dies führt dann zu weniger Akzeptanz und einer geringeren Personalbindung.

„Tue Gutes und lasse darüber reden“ – Ein Grundsatz, den jeder Arbeitgeber beherzigt, der die betriebliche Altersversorgung als Bindungsinstrument verstanden hat.

Eine Grundlage für Personalabteilungen gibt es im www.bAV-Leitfaden.de

bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
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Generationengerechtigkeit in der bAV auch in der reinen Beitragszusage

In der betrieblichen Altersversorgung wird diesem Problem durch das Kapitalansparsystem begegnet und gelöst.
Auch in der neuen bAV-Welt 2 werden im Sozialpartnermodell Vorkehrungen gesetzlich getroffen, dass die Versorgungsträger nicht dazu neigen, den angesparten Betrag (Kapitalstock) durch die Rentnergeneration verfrühstücken zu lassen.
In § 38 Abs. 1 PFAV ist festgelegt, dass immer ein Kapitaldeckungsgrad von 100% gewährleistet sein muss und dieser maximal 125 % betragen darf. Zusätzlich ist festgelegt, dass eine Erhöhung der Leistungen nur dann vorgenommen werden darf, wenn als ein Kapitaldeckungsgrad von 110 Prozent nicht unterschritten wird (§ 38 Abs. 2 PFAV – Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung).
BAV-Versorgung von bAV-Experte.de
Generationengerechtigkeit
Generationengerechtigkeit – Jede Generation soll auch für sich ansparen. Oder sollen unsere Kinder die Last tragen? In der Gesetzlichen Rentenversicherung tragen unsere Kinder und Enkel die Renten der Rentner. Der Generationenvertrag kann hier langfristig nicht funktionieren. Deshalb werden bei privaten Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen und der betrieblichen Altersversorgung auch in der Tarifrente (Sozialpartnermodell) die Beiträge generationengerecht angespart und stehen dann der entsprechenden Anspargeneration zur Verfügung,

#bAV #Generationengerechtigkeit #PKV #Private #Krankenversicherung #Generationengerechtigkeit #Gerechtigkeit für #Generationen

#PKV #Private #Krankenversicherung #Generationengerechtigkeit #Gerechtigkeit für #Generationen

Was sind #Alterungsrückstellungen?

Wie ist die Funktionsweise?

Wofür sind die Altersrückstellungen?

Warum tragen Altersrückstellungen zur #Generationengerechtigkeit bei und warum ist dies besser, als in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nachdem du genannten Umlagesystem. Hierbei werden die eingenommenen Beiträge sofort wieder für die Leistungsausgaben genutzt. Eine nennenswerte Rücklage ist nicht vorhanden. Dies gilt in allen Sozialversicherungszweigen (also nicht nur in der Rentenversicherung, sondern auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung). In der gesetzlichen Rentenversicherung ist gerade einmal für monatliche Einnahmeschwankungen eine Rücklage von 1,8 Monatsbeiträgen vorhanden, die im Herbst erheblich abschmilzt und im November (durch Weihnachtsgeldzuwendung) wieder zunimmt.

Da Rentner auch einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen, scheint dies nicht so schlimm zu sein. Dies ist jedoch ein Irrglaube.

Da die Beiträge durch das Umlagesystem finanziert werden, ergibt sich der Durchschnittsbeitrag natürlich auch durch das Durchschnittseinkommen, der durchschnittlich mitversicherten Personen und durch die durchschnittlichen Leistungsausgaben.

Gerade diese Durchschnit sausgaben werden aufgrund des zunehmenden Durchschnittsalters erheblich ansteigen. Bereits heute ist das Durchschnittsalter der gesetzlich Versicherten über 45 Jahre und war früher bei 27 Jahren. In den kommenden Jahren wird das Durchschnittsalter auf über 55-60 Jahre steigen, da wir in Deutschland durch den demografischen Wandel immer mehr ältere Menschen haben werden.

Bei der Sozialversicherung ist dies besonders in der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung ein Problem, denn die Leistungsausgaben für immer mehr ältere Menschen muss durch alle Beitragszahler finanziert werden.

Es entsteht eine Generationenungerechtigkeit, die langfristig auch dazu führen kann, dass die Gesellschaft sich in zwei „Lager“ aufteilen kann:

  • Partei der älteren Wähler
  • Partei der jungen Wähler

Der soziale Sprengstoff, der durch die Sozialversicherungssysteme aufgrund des Umlagesystems hervorgerufen wird, ist enorm.

In der privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden sogenannte Altersrückstellungen gebildet. Für jede eigene Altersgruppe werden vereinfacht gesagt Sparbeiträge gebildet, die dann für jede einzelne Altersgruppe im Alter zur Verfügung steht, um die steigenden Ausgaben im Alter zu finanzieren.

Je später sich jemand beispielsweise in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert, desto kürzer ist die Zeit, um Geld für das Alter anzusparen. Hierdurch sind natürlich auch die Beiträge je nach Eintrittsalter unterschiedlich.

Beispiel: Wer mit 50 eine private Rentenversicherung abschließt und mit 65 eine lebenslange Rente erhalten möchte, hat nur eine Ansparzeit von 15 Jahren. Wer mit 40 Jahren diesen Vertrag abschließt, hat eine Ansparzeit von 25 Jahren.

Dieses Prinzip gilt auch in der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflegeversicherung.

Die privaten Krankenversicherungen bilden heute bereits erhebliche Altersrückstellungen. Derzeit sind bereits über 252 Mrd. Euro an Altersrückstellungen angespart.

Die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen haben keine nennenswerten Rückstellungen für diesen Zweck angespart.

Das Umlagesystem führt in den kommenden Jahren zu einem erheblichem Problem mit Sprengstoffcharakter und einer Generationenungerechtigkeit, denn letztendlich müssen die höheren Ausgaben durch die jüngere Generation finanziert werden.

Es wird höchste Zeit für ein Ansparsystem auch in der gesetzlichen Sozialversicherung einzuführen. Dies ist allerdings auch der Grund, warum manche Politiker die Bürgerversicherung durchsetzen wollen. Dies wäre jedoch keine Problemlösung für die gesetzlich Versicherten, sondern nur eine Möglichkeit, die Leistungen „kraft Gesetz“ zu kürzen und den Wettbewerb auszuschalten. Denn wenn es keinen Wettbewerb zwischen privater und gesetzlicher Versicherung mehr geben würde, kann man Leistungen kürzen, ohne einen Wettbewerb fürchten zu müssen.

Übrigens: in der #betrieblichen Altersversorgung wurde die #Generationengerechtigkeit auch innerhalb des Betriebsrentenstärkungsgesetz in der neuen #bAV-Welt2 (Sozialpartnermodell) berücksichtigt.

Den genauen Stand der Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherungen und auch weitere Informationen über die Alterungsrückstellungen findet man auf der Internetseite:

http://www.zukunftsuhr.de/

 

Generationengerechtigkeit
Generationengerechtigkeit
Senior lächelt familie

Scheidung Versorgungsausgleich

#Versorgungsanspruch bei #Scheidung #betriebliche #bAV und #private #Altersversorgung

Warum eine #Scheidung die #Rentenansprüche ändern kann

Ein interessanter Artikel:

18.6.2018 – In der Regel werden die materiellen Werte, die sich ein Ehepaar während einer Ehe gemeinsam erarbeitet hat, bei einer Scheidung aufgeteilt. Dies kann auch die Renten- und #Versorgungsansprüche der einzelnen Ehegatten betreffen. Dadurch kann es nicht nur zu einer Änderung der späteren Rentenhöhe kommen.

https://mobil.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/warum-eine-scheidung-die-rentenansprueche-aendern-kann-132538.php?vc=newsletter&vk=132538

Weitere Information gibt es bei

www.bav-Leitfaden.de

#bAV #Zielrente in #betrieblicher #Altersversorgung

#bAV #betriebliche #Altersversorgung #Sozialpartnermodell #SPM #Zielrente #Garantie Die #reine #Beitragszusage führt zu mehr #Generationengerechtigkeit

Der Deutsche liebt die Garantie bei #Anlageprodukte. Sie sind allerdings für die #Generationen höchst problematisch und ungerecht.

Die heutigen Garantien in Versicherungsprodukten und der betrieblichen Altersversorgung bieten eine garantierte Mindestleistung. Wird diese Garantie nicht erwirtschaftet, dann muss diese durch nachfolgende #Sparverträge subventioniert werden.

Beispiel: Wurde bei einer betrieblichen Altersversorgung ein Garantiezins von 4% berücksichtigt, der heute nicht mehr erwirtschaftet wird, dann muss die fehlende Differenz durch andere Mittel finanziert werden. Eine Möglichkeit ist diese fehlenden Mittel von Neuverträgen auf Altverträge in der Weise umzuschichten, dass ein Teil der erwirtschafteten Rendite für die Finanzierung der Altgarantien zu nutzen.

Dies kann zu einer Generationenungerechtigkeit führen.

Im Sozialpartnermodell wurde durch die Einführung einer Zielrente die Möglichkeit geschaffen, diese Generationenungerechtigkeit abzuschaffen.

Reichen die angesparten Mittel nicht aus, kann die nicht garantierte Zielrente abgesenkt werden, so dass die Zeche nicht durch die jüngere Nachfolge-Generation gezahlt werden muss.

www.bav-Experte.de

www.bav-Leitfaden.de

Betriebliche Altersversorgung – Umfangreicher Beratungsprozess, der honoriert werden muss

bAV-Versorgung von bAV-experte.de
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Wer in der betriebliche Altersversorgung (bAV) berät, sollte sich darüber klar sein, dass pro Woche ein Fortbildungszeitrahmen von durchschnittlich 4-6 Stunden notwendig ist (inkl. Fachliteratur und Urteile der verschiedenen Gerichte).

Zeit in der also kein Kundenkontakt möglich ist.

Komplexe Rechtsgebiete neben bAV-Fachwissen

Hintergrund ist neben der laufenden Produktanpassungen (die es auch bei andere Versicherungsprodukten gibt) die Komplexität der verschiedenen Rechtskreise:

  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Versicherungsaufsichts- und vertragsrecht

sowie der ausführenden Rundschreiben (zB BMF) und der Urteile.

Nur wer dies alles berücksichtigt, kann eine hochwertige Beratung sicherstellen.

www.bav-Experte.de

Fachliteratur:

www.bav-Leitfaden.de

Dies ist auch ein Grund, warum in der bAV viele Makler nichts mehr machen und bei den Verdiensten eine höhere Maximierung (als bei dem normalen Lebensversicherungsgeschäft) im geplanten „Erlass zur Provisionsbegrenzung“ gelten muss.

Neben den komplexen Fachwissen sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse wichtig

Darüber hinaus ist der Beratungsaufwand und die Vorarbeit in der betrieblichen Altersversorgung mit einem höheren Aufwand aufgrund folgender Punkte verbunden:

  • Arbeitgeber müssen im ersten Schritt individuell über die betriebliche Altersversorgung informiert werden. Dabei sind betriebswirtschaftliche Bereiche zu beachten. Neben einer Analyse der Kennzahlen (Personalkosten, Fluktuationskosten) sind verschiedene Modelle zu erarbeiten, die zu dem Unternehmen passen.
  • Erst danach kann ein Modell – nach Absprache mit dem Entscheider – entwickelt werden, wobei auch der Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarung zu berücksichtigen sind.
  • Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, muss auch hier eine fachliche Beratung vor der Einführung einer betrieblichen Altersversorgung eingebunden werden.
  • Stehen alle Eckpunkte fest und sind auch ggf. mit dem Betriebsrat alle Einzelheiten abgeklärt, können im Rahmen einer Veranstaltung die Arbeitnehmer über die betriebliche Altersversorgung informiert werden.
  • „Tue Gutes und lasse darüber reden!“ Ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen einer schriftlichen Information oder einer Betriebsveranstaltung informiert, nutzt nicht die Vorteile der eingeführten betrieblichen Altersversorgung.
    Aus diesem Grund sollte Arbeitnehmer individuell über die Vor- und Nachteile einer betrieblichen Altersversorgung individuell informiert werden. Sinnvoll ist auch oft die Analyse der bestehenden Altersversorgung (gesetzliche Rente, privater Versicherungsschutz usw.).
    Ebenso ist empfehlenswert, dass der Ehepartner/Lebenspartner an den Gesprächen teilnimmt.
  • Ebenso ist ein Jahresgespräch mit dem Arbeitnehmer und ein laufender Kontakt mit dem Arbeitgeber ein Obligatorium. Denn Veränderungen der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers machen auch oft eine Anpassung notwendig.
  • Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von Aktivitäten, die bei einer betrieblichen Altersversorgung sinnvoll sind.
  • Durch den Arbeitgeber kann – wenn die betriebliche Altersversorgung als Personalführungsinstrument erkannt wurde – ein Marketingsystem für die Personalsuche und Pesonlbindung entstehen. Der bAV-Experte muss es verstehen, den Arbeitgeber hierbei umfassend zu beraten.
  • Ebenso muss dem Arbeitnehmer der Vorteil deutlich aufgezeigt werden, wenn er neben der Grundversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung eine Betriebsrente erhält.

Letztendlich muss der Gesetzgeber auch ein Eigeninteresse haben, dass die praktische Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ein Erfolg wird. Die steuerliche und noch verbesserungswürdige sozialversicherungsrechtliche Förderung (Doppelverbeitragung) sind dann nur ein hohler Zahn, wenn die ausführliche Beratung fehlt.

Fachleute in der betrieblichen Altersversorgung sind heute schon Mangelware. Derzeit gibt es rund 400 Betriebswirte für die betriebliche Altersversorgung (FH) und vielleicht ca. 4.500 andere bAV-Spezialisten in der gesamten Branche, wobei ein Teil der „anderen bAV-Spezialisten“ nur einen Ausschnitt des gesamten bAV-Feldes beherrschen. Und dies für 3,5 Mio. Arbeitgeber.

Der Gesetzgeber und auch das BaFin müssen bei einer Verdienstdeckelung auch diese besondere Situation berücksichtigen.

Weitere Fachinformationen über die betriebliche Altersversorgung finden Sie im bav-Leitfaden.de.

bAV-Leitfaden-Ordner - Fachliteratur betriebliche Altersversorgung www.bav-Leitfaden.de
bAV-Leitfaden-Ordner – Fachliteratur betriebliche Altersversorgung www.bav-Leitfaden.de

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Der bAV-Blog veröffentlicht regelmäßig Informationen rund um die Themen der betrieblichen Altersversorgung.

Neben aktuellen Informationen finden Sie hier auch Fachinformationen sowie Hintergrundinformationen.