Der gesetzlichen Krankenversicherung fehlen 4.050 Mrd. für die Zukunft

Warum die gesetzliche Krankenkasse extreme Beitragssteigerungen haben wird.

Fokus Online hat am 10.12.2018 folgenden Artikel gepostet:

Zitat:

„ SPD-Gesundheitsexperte warnt: PKV-Beiträge werden sich in wenigen Jahren verdoppeln“

–> Link

Herr Gesundheitsexperte Lauterbach müsste es eigentlich besser wissen – oder er ist kein Gesundheitsexperte.

Begründung:

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden in den kommenden Jahren extrem steigen oder weitere Leistungskürzungen haben.

Der durchschnittliche GKV-Beitrag wird von den Durchschnittsleistungen abhängen.

Je älter die GKV-Versicherten sind, desto mehr Leistungsausgaben werden erfolgen. Mit derzeit 1,5 Kindern pro Frau wird der Anteil der älteren Bevölkerung erheblich zunehmen. Ca. 1/5 der heutigen Bevölkerung gehört zu der Generation 65-Plus. In 20 Jahren sind es bereits etwa 1/3.

Derzeit haben wir 45 Mio. Erwerbstätige. In 25-30 Jahren sind es nur noch 32 Mio.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden Altersrückstellungen gebildet (inzwischen ca 250 Mrd.Euro).

Die GKV hat keine Altersrückstellungen.

Damit die gesetzlichen Krankenkassen nur eine adäquate Beitragssteigerung wie die PKV hat, müsste die GKV heute schon eine gigantische Alterungsrückstellung von 4.050 Mrd. Euro angespart haben, denn in der gesetzlichen Krankenkasse sind etwa 90% und in der privaten Krankenversicherung nur 10 % versichert.

Bei dieser Hochrechnung sind folgende Punkte bereits berücksichtigt:

1. In der PKV sind etwa 45% Beamte mit Beihilfeanspruch versichert (also in Pension nur 30-50% versichert).

2. Beamte haben eine längere Lebenserwartung, als der Durchschnitt aller GKV-Versicherten.

Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind Umlagesysteme.

Dies ist nicht nur in der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall, sondern auch in der gesetzlichen Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Renten von den heutigen Erwerbstätigen finanziert, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

In der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen alle GKV-Versicherten einen Beitrag, Allerdings bezahlen die Rentner aufgrund ihrer geringen Rente (und der Betriebsrente) einen geringeren Beitrag in die gesetzliche Krankenkasse.

Die Leistungsausgaben der älteren Versicherten sind extrem hoch.

Da der Anteil der älteren Bevölkerung in den kommenden 30 Jahren erheblich ansteigt, werden die Leistungsausgaben in der gesetzlichen Krankenkasse extrem ansteigen.

Hätte die gesetzliche Krankenkasse kein Umlagesystem, sondern ebenso Altersrückstellungen, dann wäre ein Gleichstand mit der privaten Krankenversicherung erreicht.

Aus heutiger Sicht fehlen der gesetzlichen Krankenkasse Altersrückstellungen für einen Gleichstand bereits 4,05 Billionen €.

Das nachfolgende Schaubild zeigt,

  • die „Leistungsausgaben nach Alter“
  • im Verhältnis zum
    • „Durchschnittsbeitrag der GKV-Versicherten“

    Welche Möglichkeiten hätte die gesetzliche Kasse, um diese Beitragssteigerungen zu reduzieren?

    Damit solche Beitragssteigerungen nicht stattfinden, bleiben der gesetzlichen Krankenkasse eigentlich nur drei Möglichkeiten:

    1. Reduzierung der Leistungen

    2. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

    3. Abschaffung der KVdR-Regelung: dies würde bedeuten, dass für Rentner der KVdR-Beitrag nicht nur aus der gesetzlichen Rente und der Betriebsrente, sondern auch aus allen anderen Einkunftsarten berechnet wird.

    Das Umlagesystem alleine ist aufgrund des demographischen Wandel kein tragfähiges Finanzierungsmodell.

    In der Altersversorgung wird eine Mischung zwischen gesetzliche Rentenversicherung (Umlagesystem) und Ansparsystem vom Gesetzgeber favorisiert. Dies ist auch sinnvoll, denn es ist eine Risikoaufteilung für eine stabilere Finanzierungsgrundlage.

    Das Umlagesystem in der gesetzlichen Krankenkasse müsste ebenso angepasst werden.

    Ohne diese Änderung droht in der gesetzlichen Krankenkasse ein Fiasko, das zu extremen Beitragsanpassungen führt.

    Werner Hoffmann

    1. Vorsitzender d. Vorstands

    Smartphone: 01772716697

    Forum-55plus.de

    Tel.: 07156-34354

    www.forum-55plus.de

    Niedrigzins und fallende Immobilienpreise – Grund: Der demografische Wandel

    #Niedrigzins – „Unsere Prognose aus dem Jahr 2009 scheint wohl richtig gewesen zu sein (forum-55plus.de)“.

    Für einen langfristigen Zins wird der demografische Wandel entscheidend sein.
    Dies wurde schon mehrfach von uns veröffentlicht.
    Aufgrund der niedrigen Geburtenrate (Deutschland: 1,5 Kinder) wird es viele unterschiedliche Entwicklungen geben.
    Schlechte Nachrichten für Sparer. Zinsen bleiben für Jahrzehnte im Keller. 
    Dies war auch vor kurzem in den Medien zu lesen.
    bAV-Leitfaden.de Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und bAV-Spezialisten
    bAV-Leitfaden.de Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und bAV-Spezialisten
    bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
    bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

    Ausbildungsinhalte Beratung Altersversorgung

    Wer in der Altersversorgung beraten will, sollte ein Mindestmaß an verschiedenen Kenntnissen haben

    Für eine umfangreiche Beratung in der Altersversorgung ist aus meiner Sicht folgende Grundvoraussetzung sinnvoll:

    – #Gesetzliche #Rentenversicherung (idealerweise Sachkundenachweis Rentenberater nach RDG)

    – Bei #Beamten: umfangreiche Information #Beamtenversorgung

    – #Betriebliche #Altersversorgung (#Betriebswirt für #betriebliche #Altersversorgung FH))

    – #Private #Altersversorgung (mind. Versicherungsfachmann, Versicherungskaufmann bzw. Kaufmann/-frau für Versicherung und Finanzen (IHK)

    – #Generationenberater/in (IHK), Kenntnisse in den Bereichen Vorsorge-, Generalvollmacht sowie #Erbrecht, #Erbschaftsteuer, Pflege- und Berufsunfähigkeit

    – #Seniorenberater/in: Kenntnisse im Erbrecht und Erbschaftsteuer über Vermögensübertragungen, Unternehmens-Nachfolgeregelung


    Der Sachkundenachweis Rentenberater/in nach RDG ist zwar eher in der Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Voraussetzung und darf neben der Vermittlertätigkeit nicht als „Rentenberater“ ausgeübt werden, allerdings sind diese Kenntnisse auch für Vermittler interessant.

    Denn: Wer den Bedarf nicht ermitteln kann, weiß auch nicht welches Angebot richtig ist.

    In Baden-Württemberg wird die Sachkunde finanziell – ohne Einkommensgrenze gefördert:

    Wer

    – unter 50 ist, erhält 30% Zuschuss

    – ab 50 Jahre ist, erhält 50% dazu

    – keine Berufsausbildung hat, erhält 70%

    Den Sachkundelehrgang führt die Makler Akademie durch.

    Nicht alles wird immer benötigt. Trotzdem muss ein guter Vermittler bzw. Berater alles beherrschen, denn die Unterschiede bei den Kunden stecken im bisherigen Lebenslauf, den unterschiedlichen Zielen und den Gegebenheiten.

    www.bAV-Experte.de

    Gesetzliche Rente gut, aber nicht ausreichend

    Die #gesetzliche #Rente kann keine Vollversorgung sein.

    Das war auch noch nie der Fall, selbst zu Bismarcks Zeiten.

    Aufgrund des demografischen Wandels ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Rente aus derzeitiger Sicht auf zwischen 40-45% sinkt.

    Aus derzeitiger Sicht deshalb, weil die Anzahl der Erwerbstätigen von derzeit rund 45 Mio. In den kommenden 25-30 Jahren auf 32 Mio. sinkt.

    Dass die Anzahl der Erwerbstätigen wahrscheinlich so sinkt, liegt an der zu niedrigen Geburtenrate von 1,5 Kindern je Frau.

    Eigentlich benötigen wir 40% mehr Kinder (2,1 Kinder je Frau. 2017 kamen nur 775.000 Kinder zur Welt, also viel zu wenig; es wären rund 300.000 mehr nötig.

    Die heute geborenen Kinder sind in 20-25 Jahren die Erwerbstätigen. Um dies auszugleichen, wäre natürlich auch eine Einwanderung möglich.

    Warum Geburten, Erwerbstätige und gesetzliche Rentenversicherung so eng verknüpft sind, liegt an der Finanzierungsform der Sozialsysteme (Umlagesystem).

    Umlagesysteme sind prinzipiell alleine nicht sinnvoll.

    Auch Kapitalansparsysteme haben Nachteile. Deshalb ist die Mischung beider Systeme risikoärmer.

    Und deshalb ist die Altersversorgung über eine Mischung von gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersversorgung sinnvoll.

    Auch für Geringverdiener gibt es geförderte Möglichkeiten, die sinnvoll sind.

    Link—> http://blog.forum-55plus.de/index.php/2018/11/15/riester-rente-wie-funktioniert-die-riesterrente/

    Film zur Riesterförderung in der Ansparphase

    https://youtu.be/kpRiofxgrew

    www.bAV-Experte.de

    Zukunft Deutschland, Europa & Weltwirtschaft-Auswirkung auf Altersversorgung, Zinsen und Vermögen

    In der Presse wurde am 29.11. ein Interview mit dem Chefvolkswirt der Allianz veröffentlicht, das die Konsequenzen der derzeitigen Weltwirtschaft deutlich macht.

    Zitat:“

    Unsere Stellungnahme:

    Ein mittelfristiger Konjunkturabschwung in Europa und anderen Industrieländern mit einem langfristigen Niedrigzins wird es alleine schon durch den demografischen Wandel geben.

    Durch zu wenig Kinder pro Frau (ca 1,5) wird die Bevölkerung kleiner. Wir haben ca 40% zu wenig Nachwuchs (2,1 wären notwendig).

    Der Anteil der älteren Bevölkerung (65plus) beträgt derzeit 20 % und wird auf 1/3 anwachsen.

    Konsequenzen sind vielschichtig.

    Durch den demografischen Wandel wird es

    – mehr Vermögen und Sachwerte je Einwohner

    – Weniger Erwerbstätige (derzeit 45 Mio. In 25 Jahren noch ca 32 Mio.)

    – leerstehende Immobilien (derzeit 38 Mio., notwendig sind in ca. 25 Jahren noch 30 Mio.)

    – schwer finanzierbare Sozialsysteme (gesetzl. Rente, gesetzliche Kranken- und Pflegeveesicherung)

    – schließende Betriebe bei KMU wegen Personalmangel und fehlender Unternehmensnachfolge

    geben.

    Das sind auch die Gründe für einen langfristigen Niedrigzins.

    Wer auf langfristig ansteigende Zinsen setzt, wird sicherlich enttäuscht werden.

    Wer die eigene Altersversorgung plant, sollte immer die Entwicklung des demografischen Faktors berücksichtigen, der zu dem Zeitpunkt besteht, wenn man selbst in Rente geht.

    Sicherlich für den einzelnen Bürger ein schwieriges Unterfangen, aber nicht ganz unmöglich.

    Hierzu einige Bespiele:

    Altersversorgung

    Die „doppelte Haltelinie (20 % Höchstbeitrag, 48 % Rente) wurde bis 2025 beschlossen, also für die kommenden 7 Jahre. Mittel- und langfristig ist dies nicht möglich, auch nicht steuersubventioniert.

    Der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung über private Vorsorge und Betriebsrente ist dringend notwendig.

    Wie die private Vorsorge gestaltet werden soll, unterscheidet sich stark durch den zukünftigen Rentenbeginn.

    Wer auf Immobilien alleine setzt, sollte nicht die Vergangenheit in die Zukunft interpolieren. Zwar haben wir derzeit zu wenig Wohnimmobilien (insbesondere in Ballungsräumen), allerdings wird sich dies in den kommenden Jahren verändern. Die selbstgenutzte Wohnimmobilie macht natürlich Sinn. Wer aber seine private Altersversorgung auf Immobilien aufbaut, sollte die Altersstruktur der Bevölkerung auch zu dem Zeitpunkt betrachten, in dem die Altersrente beginnt.

    Bezüglich der Ballungsräume sollte auch der Kulturwandel und die technische Entwicklung nicht ganz außer Acht lassen. So werden autonom fahrende PKW’s auch dazu führen, dass die Ballungsräume an Interesse nachlassen.

    Insofern sollten rentennahe Jahrgänge auch ins Auge fassen, vermietete Immobilien zu veräußern und den Verkaufserlös in eine private Sofortrente zu investieren.

    Gründe:

    – Aufwand für Verwaltung, Mieterwechsel usw entfällt

    – steuerliche Vorteile bei der richtigen Vertragsgestaltung bei Sofortrenten

    – Mietausfallrisiko entfällt

    – Vermeidung von Erbengemeinschaft

    – keine Rücklagenbildung für Investitionen (bzw. kein Renovierungsstau)

    Derzeit sind Immobilien auch noch zu hohen Preisen veräußerbar.

    Wie bereits darauf hingewiesen: Bei abnehmender Bevölkerung wird die Nachfrage geringer.

    Ebenso ist für die rentennahen Jahrgänge die Basisrente interessant, wenn es ausschließlich um die Finanzierung der Altersrente für sich selbst oder um den Ehegatten geht.

    Grund: Die Basisrente (Rüruprente) bietet in der Ansparphase interessante steuerliche Vorteile. Sie muss zwar in der Rentenphase versteuert werden, allerdings meist durch eine niedrigere Progression mit einem niedrigeren Steuersatz. Spielt das Vererben an Dritte (Lebensgefährte, erwachsene Kinder oder Dritte) eine wichtige Rolle, ist die Rüruprente nicht passend.

    Wer heute bis ca. 44 Jahre jung ist, sollte auch bei gesetzlich Rentenpflichtigversicherten oder Beamten die Riesterrente berücksichtigt werden. Die Riesterrente bietet interessante Förderungen in Form von Zulagen und Steuerersparnisse. So sind die Zuschüsse zum Sparvorgang pro 100 Euro oft bei 50%. Hier stellt sich die Frage: Bei welchem anderen Produkt werden von einem Dritten pro 100 Euro Sparrate Zuschüsse von durchschnittlich 50 Euro dazu gegeben? Die Höhe ist dabei abhängig von Einkommen und Kinderzahl, die berücksichtigt wird.

    Link zu einem Erklärvideo:–>

    https://youtu.be/kpRiofxgrew

    Auch die Basisrente bietet hier interessante Ansätze.

    Wer eine Immobilie erbt und vermietet, sollte auch hier die o.g. Punkte berücksichtigen.

    Vermögensanlagen darüber hinaus, die später vererbt werden sollen, sollten in ETF-Fonds ggf. Investiert werden, die nicht nur auf Europa setzen.

    ETF-Fonds sind weniger kostenintensiv.

    Hier sollten Fonds mit einer Mischung auf verschiedene Märkte gesetzt werden (Europa, Amerika (Kanada, USA), Asien und Pazifik).

    Zu beachten ist, dass es sich um einen physischen ETF-Fonds handelt.

    Bei einer 100-prozentigen Nachbildung, der sogenannten Vollreplikation, werden beispielsweise Aktien gemäß ihrer Gewichtung in einem Aktienindex gekauft. 

    Synthetisch replizierende ETFs halten nicht die Werte, die dem Index zugrunde liegen, sondern nutzen Derivate, um die Wertentwicklung des eigentlich zugrunde liegenden Index abzubilden und sichern diese Tauschgeschäfte mit der Hilfe eines Sicherheitskorbes ab. Konkret sichert dabei der Swap-Partner, meist eine Investment Bank, und oft die eigene Muttergesellschaft, diese ab.

    Aus unserer Sicht sind hier physische ETF eher zu empfehlen.

    Interessant sind bei den ETF besonders Rentenversicherungen mit ETF-Anlage. Hierbei werden steuerliche Vorteile mit dem Vorteil einer lebenslangen Rentenzahlung verknüpft und das Vererben möglich gemacht.

    Da hierbei die steuerlichen Vorteile nicht in der Ansparphase gegeben sind, ist die Mischung mit Riester/Rürup und betrieblicher Altersversorgung empfehlenswert.

    Grundsatzempfehlung:

    Bei der Planung der eigenen Altersversorgung und Vermögensanlage sollte immer der Zeitpunkt, wann das Angesparte benötigt wird, berücksichtigt werden.

    Hierbei spielt die Altersstruktur zu diesem Zeitpunkt eine wichtige Rolle.

    Sicherlich werden die demografischen Analysen auch bald in den Fonds mit einer neuen Art von Fonds – sogenannten Generationenfonds bzw. ETF-Generatiinenfonds abgebildet. Spätestens, wenn die bAV-Welt II in der Kapitalanlage bei dem Sozialpartnermodell (neuer Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz) umgesetzt wird. Denn auch in der Kapitalanlage der betrieblichen Altersversorgung spielt der Rentenbeginn – abgestimmt auf den demografischen Wandel – eine wichtige Rolle.

    Sicherlich für den Laien keine einfache Entscheidung, aber beherrschbar, wenn man sich vor Augen führt, zu welchem Zeitpunkt man in Rente geht.

    Hilfreich können hierbei auch Beratungen durch gut ausgebildete Berater sein.

    Gut ausgebildete Berater erkennt man daran, dass sie den demografischen Wandel berücksichtigen und nicht nach einer kurzen Analyse schnell ein Produkt aus der Tasche ziehen.

    Ein gut ausgebildeter Berater berücksichtigt neben der Finanzsituation auch:

    – Familiäre Verhältnisse

    – Zeitpunkt Rentenbeginn

    – Erbreihenfolge und Erbschaftsteuer

    – Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung

    – Absicherung von Berufsunfähigkeit sowie Pflegerisiko und Abicherung des Ehepartners , Lebensgefährten und ggf der Kinder im Todesfall

    www.bAV-Experte.de

    Sozialversicherungswerte 2019 und betriebliche Altersversorgung 2019

    Sozialversicherungswerte 2019 und betriebliche Altersversorgung 2019

    Die neuen Sozialversicherungswerte 2019 kompakt stellen wir hier kostenfrei als Download zur Verfügung (Download hier klicken).

    bAV-toolbox.de
    bAV-toolbox.de

    Ebenso können Sie diese Werte auch nachfolgend betrachten. Sofern Sie ein Smartphone nutzen, einfach Smartphone quer halten).

    Neue Rechengrößen 2019 Sozialversicherung und betriebliche Altersversorgung

    Beitragsbemessungsgrenzen

    2019

    Renten- und Arbeitslosenversicherung
    West
    Ost
    jährl. 80.400,00 € 73.800,00 €
    mtl. 6.700,00 € 6.150,00 €
    Kranken-Pflege
    jährl. 54.450,00 € 54.450,00 €
    mtl. 4.537,50 € 4.537,50 €
    Allg. Jahresentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V)
    jährl. 60.750,00 € 60.750,00 €
    mtl. 5.062,50 € 5.062,50 €
    Besondere Jahresentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V)
    jährl. 60.750,00 € 60.750,00 €
    mtl. 5.062,50 € 5.062,50 €
    Bezugsgröße § 18 SGB IV
    jährl. 37.380,00 € 34.440,00 €
    mtl. 3.115,00 € 2.870,00 €
    Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)-4% BBG
    jährl. 3.216,00 € 3.216,00 €
    mtl. 268,00 € 268,00 €
    Entgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 EStG) – 8 % BBG
    jährl. 6.432,00 € 6.432,00 €
    mtl. 536,00 € 536,00 €
    Freigrenze der Verbeitragung u.a. für Betriebsrenten West (§ 226 Abs. 2 SGB V)
    155,75 €
    Abfindungshöchstbetrag nach § 3 Abs. 1 BetrAVG bei Beendigung Beschäftigungsverhältnis
    mtl. Rente 31,15 28,70
    Kapitalleistung 3.738,00 3.444,00
    Höchstgrenzen der Insolvenzsicherung (PSV)
    mtl. Rente 9.345,00 8.610,00
    Kapitalleistung 1.121.400,00 1.033.200,00
    1/160stel der Bezugsgröße (§ 1a Abs. 1 Satz 4 BetrAVG)
    jährl. 233,63 €
    Höchstgrenze Übertragungswert (§ 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BetrAVG)
    80.400,00 €
    Höchstgrenze externe Teilung (§17 VersAusglG)
    jährl. 80.400,00 €
    Wertgrenze externe Teilung (§ 14 Abs. 2 VersAusglG)
    Rente mtl. 32,30 €
    Kapital 7.476,00 €
    Basisrente / Rürup
    Ledige: Höchtbetrag: 24.305,00 €
    davon absetzbar 21.388,40 €
    Verheiratet: Höchtbetrag: 48.610,00 €
    davon absetzbar 42.776,80 €

    Beitragssätze Sozialversicherung (Gesamt)

    Krankenvers. 14,6 % + X
    durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 0,90%
    Pflegeversicherung m. Kind 3,05%
    Pflegeversicherung o. Kind zuzügl. 0,25 %
    Arbeitslosenversicherung: 2,50%
    Rentenversicherung 18,60%
    Knappschaft 24,70%
    www.bAV-Experte.de (Angaben ohne Gewähr)

    Weitere Kennzahlen

    Umlagesatz Insolvenzgeld 0,06%
    Gleitzone ab 1.7.2019 1.300,00 €
    Freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung
    Regelbemessungsgrenze 4.537,50 €
    Mindestbemessungsgrundlage
    90. Teil der monatlichen Bezugsgröße (§ 240 Abs. 4 SGB V). 1.038,33
    Beitragszuschuss für privat Versicherte
    PKV-versicherte AN, die in der GKV Anspruch auf Krankengeld hätten 351,66
    PKV-versicherte AN, d. in d. GKV keinen Anspr. auf Krankengeld hätten 338,04
    Pflegeversicherung (außer Sachsen) 69,2
    (Pflegeversicherung Bundesland Sachsen 46,51
    Durch das Versichertenentlastungsgesetz werden ab 2019 die Beiträge zur gesetzlichen bzw. Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen (§ 257 Absatz 2 Satz 2, § 242a SGB V).
    Selbst getragene Krankheitskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Er kann nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn er die zumutbare Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG übersteigt. Der Arbeitgeber kann jedoch bis zu 500 Euro als lohnsteuerfreie Beihilfe erstatten (§ 3 Nr. 11 EStG,  R 3.11 Abs. 1 ff.LStR

    Tipp zur betrieblichen Altersversorgung:

    Wenn der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds vereinbart, hat er
     bei Neuzusagen ab 1.1.2019
     bei Altzusagen ab 1,1,2022
    einen Anspruch auf einen 15%igen Arbeitgeberzuschuss.
    Der Anspruch auf Zuschuss in Höhe von 15 % besteht, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Zu den Sozialversicherungsbeiträge gehört neben der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung evtl. auch die Umlage zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Inwieweit die Beiträge zur Berufsgenossenschaft gehören ist derzeit nicht rechtssicher. Um einer Einstandspflicht (§1 Abs. 1 S.3 BetrAVG) vorzubeugen, gewähren sehr viele Arbeitgeber mindestens einen Arbeitgeberzuschuss von 15 % pauschal.
    Die tatsächlich eingesparten Arbeitgeberbeiträge sind in vielen Fällen wesentlich höher, da der Arbeitgeber auch Beiträge zur Umlage 1, Umlage 2 und Insolvenzgeldumlage hierdurch einspart.
    Ebenso können sich für den Arbeitgeber betriebswirtschaftliche Ersparnisse durch eine Verringerung der Fluktuation (Austrittskosten und Eintrittskosten) ergeben, wenn das Produktivkapital „Arbeitnehmer“ in optimaler Größenordnung vorhanden ist (Fachkräftemangel- und Arbeitskräftemangelbegrenzung)
    Dies ist auch der Grund, warum viele Arbeitgeber eine Förderung von 20-35 % zur Entgeltumwandlung bezahlen und bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen bis zu mtl. 2.200 Euro nach § 100 EStG fördern.

    Rentenniveau bleibt bis 2025 stabil – Doppelte Haltelinie – Bundesrat stimmt zu

    BUNDESRAT STIMMT ZU – Rentenniveau bleibt bis 2025 stabil –

    Daraus wird folgendes deutlich:

    1. Bis 2025 sind es noch 7 Jahre!!

    2. „48%“ sind nicht einmal die Hälfte des vorherigen Verdienstes.

    3. Wie sich die Rente ab 2026 – also in 8 Jahren gestaltet, ist völlig offen.

    4. Die gesetzliche Rente wird zum größten Teil durch die dann vorhandene Erwerbskraft finanziert (Umlagesystem). Heute sind in Deutschland etwa 45 Mio. Erwerbstätige vorhanden.

    In 25-30 Jahren gibt es noch 32 Mio. Erwerbstätige.

    Dies führt zu erheblichen Problemen bei den Umlagesystemen (gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und gesetzlicher sozialer Pflegeversicherung).

    5. Für jeden gesetzlich Versicherten bedeutet dies zusätzlich Geld für das Alter anzusparen. Und dies in einer Form, das nicht nur Kapital bildet, sondern lebenslang eine Zahlung garantiert.

    Bei der Rentenvorsorge bedeutet dies eine lebenslang garantierte Rente durch die Kombination von betrieblicher und privater Altersversorgung von Rentenversicherungen.

    Bei der Pflegevorsorge bedeutet dies eine lebenslang garantierte Pflegeleistung durch eine private Pflegeversicherung.

    Auch gesetzlich Krankenversicherte sollten daran denken, dass durch den demografischen Wandel das Durchschnittsalter ansteigt und die Leistungen und Beiträge explodieren und eine private Vorsorge notwendig ist, denn im Gegensatz zu der privaten Krankenversicherung werden bei der gesetzlichen Krankenkasse keine Beitragsanteile (Altersrückstellungen) angespart.

    bAV-Experte.de - Experte in der betrieblichen Altersversorgung
    bAV-Experte.de – Experte in der betrieblichen Altersversorgung

    Riester-Rente - Experte für eine bodenständige Altersversorgung durch gesetzliche Rente, private Altersversorgung und betriebliche Altersversorgung
    Experte für eine bodenständige Altersversorgung durch gesetzliche Rente, private Altersversorgung und betriebliche Altersversorgung

    www.bAV-Experte.de

    Festnetz: 07156 967-1900

    Smartphone: 0177 27 166 97

    Lesetipp: 

    Die Rentenreform der Bundesregierung hat die letzte Hürde genommen: Das Absicherungsniveau bleibt bei 48 Prozent. Von den Neuerungen bei der Altersvorsorge profitieren zwei Gruppen besonders.

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesrat-stimmt-zu-rentenniveau-bleibt-bis-2025-stabil-15905322.html

    Steuerentlastung – was bleibt Netto

    Steuerentlastungsgesetz – Was Netto übrig bleibt

    Die steuerliche Entlastung beträgt für eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Brutto-Jahreseinkommen von

    60.000 Euro im Jahr 2020 etwa 530 Euro.

    120.000 Euro etwa 787 Euro.

    Wer auf diesen Nettobetrag verzichten kann, baut hierdurch eine interessante Altersversorgung auf.

    Zwar wird die Entlastung in 2. Phasen (2019+2020) vorgenommen, allerdings ist das Prinzip der Nutzung dem Grunde nach interessant.

    Je nach zu versteuernden Einkommen kann der Arbeitnehmer etwa fast den doppelten Betrag in einer Entgeltumwandlung anlegen und erhält dann zusätzlich noch die Arbeitgeberförderung von mindestens 15 % (nach §1a Abs.1a BetrAVG).

    Aufgrund des Fachkräftemangels und des Arbeitskräftemangels sind viele Arbeitgeber auch bereit einen höheren Arbeitgeberzuschuss zu leisten; oft sogar 20-35%.

    Dieser Zuschuss ist – je nach betriebswirtschaftlichen Kennzahlen kostenneutral und bindet die Mitarbeiter an das Unternehmen.

    So könnte die Rechnung aussehen:

    • Nettogehaltserhöhung durch Jahressteuergesetz: 600 Euro
    • Entgeltumwandlung Brutto: 1.200 Euro
    • Plus 25 % Arbeitgeberzuschuss

    Tatsächliche Entgeltumwandlung: 1.500 Euro

    Verzichtet der Arbeitnehmer auf die Steuererleichterung und investiert diese in die Entgeltumwandlung, dann kann hierdurch eine zusätzliche Altersversorgung aufgebaut werden.

    Wie hoch die individuelle Nettoerhöhung durch das Jahressteuergesetz ausfällt und wie hoch der Entgeltumwandlungsbetrag zuzüglich Arbeitgeberzuschuss ausfällt, muss natürlich für jeden Arbeitnehmer berechnet werden.

    Wird dieser Nettobetrag nicht für die Altersversorgung nicht genutzt, dann ist es wie bei jeder Gehaltserhöhung, die auf dem Girokonto eingeht:

    Am Ende des Monats ist das Girokonto wieder bei „0“ und man gibt es einfach mehr aus.

    Festnetz: (07156) 967-1900

    Smartphone: (0177) 27 16697

    www.bAV-Experte.de

    Steuerentlastungsgesetz 2019

    Steuerentlastungsgesetz 2019 – Erhöhung der Freibeträge

    Das Steuerentlastungsgesetz bringt höhere Freibeträge und damit eine Steuerentlastung.

    Hier die Kurzübersicht:

    Grundfreibetrag:

    2018: 9.000 Euro

    2019: 9.168 Euro

    2020: 9.408 Euro

    Kinderfreibetrag:

    2018: 7.428 Euro

    2019: 7.620 Euro

    2020: 7.812 Euro

    Kindergeld:

    1. und 2. Kind:

    2018: 194 Euro

    2019: 204 Euro

    Für weitere Kinder wird das Kindergeld ebenfalls um 10 Euro auf 210 Euro bzw. 235 Euro jährlich angehoben.

    Die neuen Programmabläufpläne für die Softwareentwicklung beim Lohnsteuerabzug können hier downgelodet werden: –> https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2018-11-12-PAP-2019.html

    Jahressteuergesetz und Anpassungen in der betrieblichen Altersversorgung

    Auch hier ergeben sich leichte Veränderungen:

    Höchstbetrag nach §3 Nr. 63 EStG:

    8% der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze (BBG):

    BBG West:

    • 2018: 78.000
    • 2018: 80.400

    Steuerlicher Höchstbetrag:

    • 2018: 6.240 Euro (520 Euro mtl.)
    • 2019: 6.432 Euro (536 Euro mtl.)

    SV-Höchstbetrag:

    • 2018: 260 Euro
    • 2019: 268 Euro

    Steuerlicher Freibetrag;

    Allein die Möglichkeit, anstelle einer lebenslangen Leibrente oder Ratenzahlungen eine Einmalkapitalauszahlung zu wählen, steht der Steuerfreiheit im Zeitpunkt der Beitragszahlung nicht entgegen. 

    Wird jedoch beispielsweise vor dem letzten Jahr der Direktversicherung die Einmalkapitalauszahlung gewählt, ist die Direktversicherung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr förderfähig, so dass die Steuerfreiheit entfällt.

    Alte Direktversicherungen nach §40 b EStG

    Für eine pauschale Versteuerung ist maßgeblich, dass mindestens ein Beitrag rechtmäßig pauschal vor dem 1.1.2018 versteuert wurde. Dies muss im Lohnkonto und bei den Entgeltunterlagen festgehalten werden.

    Dies ist für die Weiteranwendung, aber auch für die Wiederanwendung Voraussetzung.

    Ebenso entfällt die bisherige Voraussetzung, dass der Betroffene auf die alternativ zu gewährende Steuerbefreiung verzichten muss (§ 52 Absatz 4 Satz 12 f. u. Absatz 40 Satz 2 EStG).

    In der Praxis erübrigt sich die bisher vorgesehene Dokumentationspflicht des Arbeitgebers.

    Es besteht jetzt in vielen Fällen ein Wahlrecht zwischen vollständiger Steuerbefreiung und Pauschalbesteuerung (mit darüber hinaus verbleibender Steuerbefreiung).

    Die Pauschalbesteuerung führt in der Auszahlungsphase in der Regel zu einer geringeren Steuerbelastung.

    Allerdings sind auch die Vertragsvoraussetzungen der Direktversicherung nach §40 b EStG (Pauschalbesteuerung) und nach §3 Nr. 63 EStG (Steuerbefreiung in der Einzahlungsphase) unterschiedlich.

    Sofern eine pauschalbesteuerte Direktversicherung (40b EStG) und eine Direktversicherung nach §3 Nr. 63 EStG besteht ist auf folgendes zu achten:

    Bei einer Direktversicherung mit einer Zahlung aus Sonderentgelt (§1 Abs.1 Nr.4 SvEV) sind die Beiträge SV-frei (bis zu 1.752 Euro).

    Besteht darüber hinaus eine 2. DV nach § 3 Nr. 63 EStG ist auch diese SV-frei bis zu 4% aus der allgemeinen BBG.

    Wichtiger Tipp, wenn ein gemeinsamer Rahmenvertrag für die Durchschnittsbildung besteht

    Besteht ein Rahmenvertrag für die Direktversicherung kann steuerlich ein DV-Vertrag bis zu 2.148 Euro pauschal besteuert werden, wenn bei der Durchschnittsbildung ein Betrag von 1.752 Euro nicht überschritten wird.

    In der Praxis ist es jedoch öfters der Fall, dass einzelne Mitarbeiter im Laufe der Jahre ausgeschieden sind, die zu einem niedrigeren Durchschnitt geführt haben.

    Hier sollte der Arbeitgeber jährlich auch die Durchschnittsbildung prüfen.

    Festnetz: (07156) 967-1900

    Smartphone: (0177) 2716697

    www.bAV-Experte.de

    Betriebliche Altersversorgung und andere Versorgung wichtiger als Handy und Tankgutscheine

    Betriebliche Altersversorgung wichtiger als Handy und Tankgutscheine – Auch die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung und Gesundheitsmanagement haben an Priorität bei den Arbeitnehmern gewonnen.

    Die gesetzliche Rentenversicherung kann nur eine Grundversorgung sein. Spätestens seit der öffentlichen Diskussion der Haltelinien 20/48 (Höchstbeitrag 20 %, Rentenhöhe bei 45 Jahren: 48 %) erkennen immer mehr Arbeitnehmer, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur eine Grundversorgung sein kann.

    Gesichert wird dies aber bisher auch nur bis zum Jahr 2025. Und die steuerlichen Freibeträge werden sukzessive bis 2040 für die einzelnen Rentenbeginner abgesenkt, so dass bei Rentenbeginn 2040 die Rente vollständig steuerpflichtig wird. Allerdings nur dann, wenn die Rente ein zu versteuerndes Einkommen von derzeit 9.000 Euro (verh. 18.000 €) überschreitet.

    Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entstehen aus der gesetzlichen Rentenzahlung Beitragsaufwendungen.

    Insoweit ist die gesetzliche Rente Brutto, wovon noch o. g. Zahlungen abzuziehen sind.

    Immer häufiger wird dies auch den heutigen Arbeitnehmern bewusst. Waren früher die Zusatzleistungen Handy & Co. besonders beliebt, denken heute immer mehr Arbeitnehmer auch an die

    • betriebliche Altersversorgung
    • betriebliche Gruppen-Unfallversicherung
    • betriebliche Krankenversicherung
    • Gesundheits-Vorsorgemöglichkeiten.

    Und Arbeitgeber müssen sich immer mehr überlegen, wie sie ihre Mitarbeiter binden können oder auch neue Mitarbeiter gewinnen.

    „Der Fachkräftemangel lässt grüßen, der Arbeitskräftemangel ist auch schon angekommen.“

    Mit über 45 Mio. Erwerbstätigen befinden wir uns heute auf der Höhe des Zenits. In 25-30 Jahren sind aufgrund des demografischen Wandels nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige in Deutschland vorhanden. Es sei denn, wir schaffen es, genügend ausländische Arbeitskräfte zu gewinnen. An eigenem Nachwuchs fehlt es letztendlich in Deutschland. Mit 1,5 Kindern (inkl. der Migrationskinder) haben wir heute 40 % zu wenig Kinder, die in 25 Jahren als Erwerbstätige vorhanden sind. Übrigens: Hätten wir in der Vergangenheit keine ausländischen Arbeitskräfte in Deutschland gehabt, wäre die Kinderzahl pro deutsche Frau bei ca. 1,2-1,3 Kinder.

    Für Unternehmen bedeutet dies die Mitarbeiter besser an den Arbeitgeber zu binden. Zwar werden theoretisch durch die Digitalisierung Arbeitskräfte wegfallen, allerdings entstehen durch die Digitalisierung bzw. digitale Transformation auch neue Arbeitskräfte, besonders im IT-Entwicklungs- und (IT)-Wartungsbereich.

    Und letztendlich gibt es völlig neue Berufe und in vielen Bereichen auch keine Arbeitsplatz-Rationalisierung und trotzdem einen erhöhten Bedarf an Arbeitskräften (Beispiel Pflege, 55-Plus-Markt etc.).

    Chancen für Arbeitgeber bei der Mitarbeitersuche und Mitarbeiterbindung

    Die Bilanz eines Unternehmens spiegelt die Hardfacts des Unternehmenswertes wieder. Das Personal ist meistens nur zahlenmäßig im Anhang vielleicht erwähnt. Während wir nach dem 2. Weltkrieg zunächst einen Verteilermarkt hatten und in den letzten Jahren sich ein Verdrängungsmarkt (Marketing wurde immer wichtiger) entwickelte, wird das Produktivkapital „Erwerbstätige“ in den kommenden Jahren die entscheidende Rolle beim Unternehmenswachstum spielen. Dies natürlich auch neben der Digitalisierung.

    Für Unternehmen bedeutet dies, die Mitarbeiter durch interessante Zusatz-Gehaltsbestandteile zu binden.

    Interessante AG-Zuschüsse (Festbetrag zur Altersversorgung) sowie AG-Zuschüsse bei Entgeltumwandlung gehören heute bereits bei innovativen Arbeitgebern zur Grundausstattung.

    So gibt es heute Unternehmen, die beispielsweise einen Fix-Zuschuss von 100 € mtl. gewähren und zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss zu der Entgeltumwandlung von 20-35 % gewähren. Dieser Arbeitgeberzuschuss kostet im Übrigen den Arbeitgeber nichts extra, wenn man die ersparten Kosten des Unternehmens berechnet.

    Zum einen spart der Unternehmer folgende Arbeitgeber-Abgaben

    • Sozialversicherungsbeiträge
    • Gesetzliche Unfallversicherung
    • Umlage 1, 2 sowie 3
    • und zusätzlich auch weitere betriebswirtschaftliche Kosten, die je nach Unternehmen berechnet werden müssen.

    Welche zusätzliche Kosten ein Unternehmen hierbei einspart, muss in einer betriebswirtschaftlichen Analyse berechnet werden. Hilfreich sind hierbei Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH).

    Weitere Angebote für die Mitarbeiter

    Gruppen-Unfallversicherung-bAV-Leitfaden
    Gruppen-Unfallversicherung-bAV-Leitfaden

    Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

    Auch die betriebliche Unfallversicherung ist ein interessanter Gehaltsbestandteil. Bietet dies ein Arbeitgeber nicht an, dann muss der Arbeitnehmer diesen Teil aus seinem Nettoeinkommen selbst finanzieren.

    Betriebliche Krankenversicherung bAV-Experte.de
    Betriebliche Krankenversicherung bAV-Experte.de

    Betriebliche Krankenversicherung

    Ebenso ist die betriebliche Krankenversicherung anzusehen. Schneller einen Facharzt-Termin zu bekommen

    • eine Zweitmeinung bei Krankheiten einzuholen
    • Privatpatient im Krankenhaus zu sein
    • oder Vergünstigungen bei Wellness- oder Fitnessstudio zu erhalten

    sorgen für weniger Krankheitsausfälle.

    So bietet das Unternehmen „Wir für Gesundheit“ eine interessante Ergänzung für Arbeitnehmer an (Link: –> https://www.wir-fuer-gesundheit.de/ )

    Ein Top-Angebot ist hier beispielsweise das selct-Angebot mit:

    • Zweibettzinner
    • Chafarzt
    • Zweitmeinung
    • Facharzt-Terminservice
    • Vorteilswelt

    und dies für den Mitarbeiter zum Preis von 17,67 Euro pro Monat ohne Gesundheitsprüfung ab 20 Arbeitnehmern (weitere Informationen auf der Internetseite von https://www.wir-fuer-gesundheit.de/

    Gesundheitsvorsorge durch Prävention

    Die Anzahl von Fehlzeiten durch Krankheiten sind ein erheblicher Posten bei den Personalkosten. Eine Verringerung dieser Fehlzeiten kann durch

    • Gesundheitstage in Unternehmen
    • Präventionskurse
    • und viele andere Maßnahmen

    können die Produktivität bei Unternehmen verbessern.

    Hierbei hilft beispielsweise das Unternehmen Carelutions durch ein neuartiges betriebliches Gesundheitsmanagement.

    Link:–> https://www.carelutions.de/de/leistungen/gesundheitliches-produktivitaetsmanagement/

    Für Arbeitgeber ein interessantes Angebot.

    Die Abstimmung aller Möglichkeiten

    Je nach Unternehmen (Größe, Branche usw.) müssen alle betrieblichen Vorsorge-Modelle auf einander abgestimmt sein.

    Das wichtigste Kapital eines Unternehmens – auch wenn man ein Unternehmen einmal veräußern möchte – steht nicht in der Bilanz. Die Mitarbeiter entwickeln sich in den kommenden Jahren zu einem der wichtigsten Kennzahlen. Dies sollte jedem Unternehmer heute bewusst werden.

    betriebliche Altersversorgung workflow-Optimierung durch bAV-Experte-de
    betriebliche Altersversorgung workflow-Optimierung durch bAV-Experte-de

    bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
    bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone: 0177 27 166 97

    Festnetz: (07156) 967-1900

    P.S.: Eine betriebliche Pflegeversicherung ist leider derzeit noch nicht möglich (fehlt im Betriebsrentengesetz), wird aber sicherlich durch den demografischen Wandel ein weiterer Baustein werden, den Unternehmen ihren Mitarbeitern in einigen Jahren anbieten müssen.